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Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße beschlossen
Packstation und Postfiliale
Am Donnerstag, 18.12.2025 fand im Sitzungssaal des Rathauses Steinach eine Gemeinderatssitzung statt. Zunächst wurden die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 20. November bekanntgegeben. Mitunter wurde der Erwerb eines Grundstückes im Dorfgebiet Münster für 500.000 Euro beschlossen.
Weiter fasste der Gemeinderat Steinach in der öffentlichen Dezembersitzung den Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße, Steinach. Damit wird eine derzeitige Außenbereichsfläche im Norden von Steinach in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Steinach einbezogen. Auf dieser Fläche können drei Einfamilienhäuser errichtet werden.
Weiterhin erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Wolfsberg das gemeindliche Einvernehmen. Der Gemeinderat stimmte einer Nutzungsänderung bestehender Abstellräume im Dachgeschoss zu zwei Apartments in Wolferszell, Chamer Straße 1, zu.
Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Münster, Falkenfelser Straße erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen in Verbindung mit Befreiungen von der Einbeziehungssatzung Hatzenberg hinsichtlich der Dachform, Dachdeckung und Baugrenze.
Packstation und Postfiliale
Zugestimmt wurde einem Antrag der Deutschen Post AG auf Zulassung einer automatisierten Station in Steinach, Straubinger Straße 25. Zusätzlich, wird jedoch laut Erläuterung der Bürgermeisterin Christine Hammerschick wird im neuen, aktuell im Bau befindlichen Verbrauchermarkt eine Postfiliale errichtet.
Zuwendung an ASV Steinach
Die Kirchenverwaltung und der ASV Steinach haben die Außenfassade des Pfarr- und Sportheims renovieren lassen. Da der ASV Steinach das Vereinsheim auch der Gemeinde Steinach zu verschiedenen Anlässen, wie Veranstaltungen 60plus oder Sauber macht lustig, zur Verfügung stellt, hat der Verein einen Antrag auf eine Zuwendung gestellt. Die Gemeinde Steinach übernimmt die für den ASV Steinach entstandenen Gesamtkosten in Höhe von 2.746 Euro.
Dem Gemeinderat lag eine Anfrage auf Fördermitgliedschaft der Gemeinde Steinach bei der Bergwacht St. Englmar vor. Die Arbeit der Bergwacht, die sich früher auf die Pistenrettung im Winter konzentrierte, hat sich in den letzten Jahren geändert und ist auch das ganze Jahr für die medizinische Versorgung und Rettung von Verunfallten, wie Wanderern, Mountainbikern, Waldarbeitern in unwegsamen Geländen, Luftrettung, Sanitätsdienst bis hin zum Katastrophenschutz im Einsatz. Der Gemeinderat beschloss mit einem Jahresbeitrag von 100 Euro Fördermitglied bei der Bergwacht St. Englmar zu werden.
Schlüsselzuweisungen sind finanzielle Mittel, die der Freistaat Bayern an seine Gemeinden und Landkreise im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bereitstellt. Diese Zuweisungen sind zweckfrei und dienen der allgemeinen Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt der Kommunen. Sie sind besonders wichtig für Kommunen mit geringeren eigenen Steuereinnahmen, da sie dazu beitragen, finanzielle Ungleichheiten auszugleichen und die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Für das Jahr 2026 kann die Gemeinde Steinach mit einem Betrag von 761.764 Euro rechnen. Zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen schüttet der Freistaat Bayern noch ein Investitionsbudget an die Kommunen aus. Das Budget stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes und soll die Gemeinden zusätzlich bei anstehenden Investitionen unterstützen. Hier kann die Gemeinde Steinach mit einem Betrag von 459.301 Euro rechnen.
Vorhaben benachbarter Gemeinden
Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand von Pittrich ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Mit der vorliegenden Planung können 19 neue Baugrundstücke bereitgestellt werden. Die Gemeinde Steinach wurde als Nachbargemeinde zur Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „Nachtweide“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Planung. Von Seiten der Gemeinde Steinach wurden keine Einwendungen erhoben.
Weder Bedenken noch Einwendungen hat die Gemeinde Steinach zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes SO PV Weidenhofen der Stadt Bogen durch Deckblatt Nummer 1 erhoben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 61 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes SO Solarpark Niedermenach der Stadt Bogen. Von Seiten der Gemeinde Steinach wurden auch zu dieser Bauleitplanung Einwendungen oder Anregungen erhoben.