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SitzungssaalBeratung über Haushaltsplan 2026 und Einleitung Vergabeverfahrens zur Erneuerung der Kläranlage Steinach

Den Schwerpunkt der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2026 bildete die Vorstellung des Haushaltsplanung 2026 mit dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm, sowie des Stellenplanes 2026. Weiter lag dem Gemeinderat Steinach ein Antrag auf Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage auf dem Parkplatz des Friedhofes in Steinach vor. Auch fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die Ausschreibung der Planung zur Erneuerung der Kläranlage Steinach.

Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2026 wurden die in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse derselben Sitzung öffentlich durch die erste Bürgermeisterin bekanntgegeben.

So lehnte der Gemeinderat Steinach einen Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer für eine Golfplatzanlage im Ortsteil Münster ab. Für die geplante Sanierung der Kreisstraße SR 16, Ortsdurchfahrt Münster, bildet die Grundlage zur Durchführung der Maßnahme eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Straubing-Bogen und der Gemeinde Steinach, die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 18. März 2026 genehmigt wurde. Eine finanzielle Beteiligung am Solarpark Münster-Thalstetten wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt. 

 Nach der Bekanntgabe der Beschlüsse wurde die Tagesordnung fortgeführt. Dem Gemeinderat Steinach wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Münster auf dem Grundstück Flurnummer 17, Gemarkung Münster, vorgelegt. Hierzu erteilte der Gemeinderat Steinach einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Gemeinderat Josef Fischer beantragte die Errichtung einer öffentlichen Toilette auf dem Parkplatzgelände des Friedhofes in Steinach, Hafnerstraße. In seinem Antrag erklärte Herr Fischer, dass er von mehreren Bürgerinnen und Bürgern auf die fehlende Möglichkeit eines Toilettenganges am Friedhof Steinach hingewiesen wurde. Die in der Sakristei der Pfarrkirche St. Michael befindliche Toilette ist lediglich während der Gottesdienstzeiten zugänglich. Friedhofsbesucher haben außerhalb der Gottesdienstzeiten keine Möglichkeit eine Toilette im näheren Umfeld zu erreichen. Herr Fischer stellte den Antrag, dass der Gemeinderat Steinach zeitnah über die Errichtung einer temporären Toilettenanlage (mobile Toilettenbox) an geeigneter Stelle am Friedhofsparkplatz entscheiden sollte und die Errichtung einer neuen Toilettenanlage im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 und für das Finanzplanjahr 2027 berücksichtigen sollte. Der Gemeinderat Steinach fasste zum Antrag den Beschluss, dass zunächst die Möglichkeit zur Öffnung der vorhandenen Toilette, die an der Pfarrkirche Sankt Michael für Friedhofs- und Kirchenbesucher im Rahmen der Kirchensanierung angebaut wurde, mit der Kirchenverwaltung Steinach geprüft werden sollte. Die Gemeinde Steinach könnte sich im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung auch an erforderlichen Umbaumaßnahmen der bestehenden Toilettenanlage sowie an der laufenden Unterhaltsreinigung beteiligen. Diese Alternative wäre zudem wesentlich kostengünstiger, als die Errichtung einer neuen Toilettenanlage.

Die Kläranlage Steinach (Scheibentauchkörperanlage) mit einer Endausbaugröße von 3.250 Einwohnerwerten (EW) ist verfahrenstechnisch für die Reinigungsleitung Kohlenstoffabbau ausgelegt. Gemäß Bescheid vom 9. August 2007, letztmalig geändert mit Bescheid vom 27. September 2011, besteht die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten, des auf der Kläranlage Steinach behandelten Abwassers in die Kinsach sowie von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken, bis 31. Juli 2027. Mit Gemeinderatsbeschuss vom 20. Februar 2024 wurde die Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Pecher und Partner mit der Begleitung der Vergabeverfahrens zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach beauftragt. Als Verfahrensart wird das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV nach Maßgabe von § 14 Abs. 3 VgV vorgeschlagen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt dabei anhand einer Bewertungsmatrix auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Der Gemeinderat Steinach fasste zum Tagesordnungspunkt den Beschluss, dass das Vergabeverfahren das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV einzuleiten ist. Die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen sind entsprechend dem vorgelegten Zeitplan zu veröffentlichen.

Im weiteren Verlauf der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2026 beriet der Gemeinderat Steinach über den Haushaltsplan 2026. Dem Gremium wurden zunächst die einzelnen Haushaltsansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes, der Stellenplan, der Stand der Rücklagen, die Schuldenstandübersicht sowie der Finanzplan erörtert und öffentlich vorgestellt. Der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2026 schließt im Verwaltungshaushalt mit 9.189.500,00 Euro und im Vermögenshaushalt mit 2.612.900,00 Euro ab. Demnach errechnet sich das Gesamthaushaltsvolumen mit 11.802.400,00 Euro. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2026 nicht vorgesehen. Ebenso werden im Vermögenshaushalt keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Die Steuersätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B belaufen sich auf 240 Prozent und die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. Der Höchstbetrag für die Kassenkredite zur Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt 300.000,00 Euro. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat Steinach die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Kalenderjahr 2026. Ebenso wurden der Stellenplan zum Haushaltsplan 2026 sowie der Finanzplan und das Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2026 einstimmig durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass mit Bescheid vom 26. März 2026 durch das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Verkehrswesen, die Aufstellung des Zeichens 142 „Wildwechsel“ an der Kreisstraße SR 8 zwischen Steinbruchstraße und Münster angeordnet wurde. Auf Initiative des Gemeinderates Dr. Thomas Grundler sollte aufgrund der zahlreichen Verkehrsunfälle mittels der Anordnung der Beschilderung die Anzahl der Wildunfälle reduziert werden. Weiter informierte die erste Bürgermeisterin über die Durchführung der Asphaltierungsarbeiten im zweiten Sanierungsabschnitt der Ortsstraße Kellerbergstraße. Diese Arbeiten sollten im Zeitraum vom 20. April 2026 bis einschließlich Mittwoch, den 22. April 2026 durchgeführt werden. Die davon betroffenen Anwohner werden durch das beauftragte Tiefbauunternehmen vorab schriftlich über die Durchführung der Arbeiten informiert.