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SitzungssaalErlass einer Vereinsförderrichtlinie und Anpassung der Gebühren für die Kindertageseinrichtung und für die Mittagsbetreuung

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2026 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach statt.

Die Hauptthemen in dieser Sitzung waren die Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd sowie der Erlass einer Vereinsförderrichtline.

Auch befasste sich der Gemeinderat Steinach mit der Anpassung der Gebührensatzungen für die Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Steinach sowie für die Nutzung der Mittags- mit Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinach.

 

Nach der Eröffnung der Gemeinderatssitzung durch die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick wurde die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2026 genehmigt.

 

Im Anschluss daran gab die erste Bürgermeisterin die Beschlüsse der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. September 2026 gefassten Beschlüsse bekannt. Nach der Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 06. August 2026 folgten unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten die Genehmigung des notariellen Kaufvertrages zur Veräußerung eines Grundstückes im Gewerbegebiet Wolferszell sowie die Genehmigung eines Gestattungsvertrages zur Verlegung eines Erdkabels für die Stromversorgung im Bereich des Sondergebietes Nahversorgung in Steinach. Der Gemeinderat Steinach billigte nachträglich die Bordsteinabsenkung sowie die Herstellung einer Zufahrt an der Kellerbergstraße.

In der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2026 folgte die Beratung über die Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 4. Für die Ansiedlung eines Fastfood- Restaurants sowie für die Ansiedlung einer Tankstelle soll ein freistehender Pylon außerhalb der Baugrenze errichtet werden, dessen Gesamthöhe sich auf bis zu maximal 50 Meter erstrecken darf. Dieser Werbepylon soll ausschließlich zur Kennzeichnung der im Plangebiet vorhandenen und zulässigen Betriebe dienen. Nach Vorabstimmung mit dem Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Bauverwaltung, wurde von dort abschließend festgestellt, dass die geforderten Änderungen und Anpassungen nur über eine Änderung des Bebauungsplanes erwirkt werden können.

Auf Grundlage einer Projektvorplanung hat das mit der Erstellung der Bauleitplanung beauftragte Landschaftsarchitekturbüro das Deckblatt Nummer 4 zum vorbezeichneten Bebauungsplan ausgearbeitet. Der Änderungsbereich umfasst die Flurnummern 885 und 886, beide der Gemarkung Steinach mit einer Größe von circa. 1,17 Hektar. Die Änderung des Bebauungsplanes durch Deckblatt Nummer 4 wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt sind und weder die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben begründet oder vorbereitet wird  noch Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH- und Europäischen Vogelschutzgebietes bestehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht mit der zusammenfassenden Erklärung wird dabei abgesehen. Der Gemeinderat Steinach fasste nach Beratung den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 4. Im Anschluss wurde dem Gemeinderat Steinach der Vorentwurf des Deckblattes vorgestellt und erörtert. Der bestehende Bebauungsplan lässt derzeit einen vierseitigen Werbepylon mit einer maximalen Höhe von neun Metern über Fahrbahnoberkante der nächstgelegenen Erschließungsstraße und vier Werbeflächen mit jeweils maximal zwei Quadratmetern zu. Die Summe der Werbeanlagen darf nicht größer als acht Quadratmeter je Betrieb sein. Diese Festsetzungen sollen für den konkret vorgesehenen Standort angepasst bzw. ergänzt werden. Diese Höhenbegrenzung schränkt die Sichtbarkeit der geplanten Nutzungen insbesondere für den vorbeifahrenden Verkehr erheblich ein. Aufgrund der Lage des Standorts an einer übergeordneten Verkehrsverbindung besteht jedoch ein besonderes Erfordernis, die dort angebotenen Dienstleistungen bereits aus einer angemessenen Entfernung wahrnehmbar zu machen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge wurde dem Gemeinderat Steinach zunächst der Bauantrag für den Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Garage im Gemeindeteil Wiedenhof vorgelegt. Auf dem Grundstück Flurnummer 195, Gemarkung Münster soll ein Teil der bestehenden Bebauung abgebrochen werden. Weiter soll ein Wohnhaus in Form eines Ersatzbaues errichtet werden. Nach Vorstellung und Kenntnisnahme der Planung erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauvorhaben.

Zum Antrag auf Vorbescheid für den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude in Münster auf dem Grundstück Flurnummer 848, Gemarkung Münster, erteilte der Gemeinderat Steinach mehrheitlich die Zustimmung. Laut der vorgelegten Planung soll im Außenbereich auf einer Fläche mit einer Größe von circa 11.400 Quadratmetern ein Hauptwohngebäude mit Nebengebäudeanlage errichtet werden. Das Wohngebäude mit Nebengebäudeanlage bedeckt dabei die westliche Hälfte des Grundstücks und schließt sich der bestehenden Bebauung im Westen und Süden an.

 

Mitunter bedingt durch Personalkostensteigerungen verbunden mit dem Angebot der ab dem Schuljahr 2026/2027 vorzuhaltenden Ferienbetreuung mussten die Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung und der verlängerten Mittagsbetreuung neu kalkuliert werden. Dem Gemeinderat Steinach wurden zunächst mehrere Varianten der Gebührenkalkulation vorgestellt. Der Elternbeitragsanteil lag in der Vergangenheit bei circa 25 Prozent. Die Gemeinde Steinach hat in der Vergangenheit die Kostenunterdeckung von bis zu 40 Prozent übernommen. Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss, dass die Kalkulation und die Festsetzung der Gebühren auf einen Deckungsanteil durch Elternbeiträge in Höhe von vierzig Prozent ausgelegt werden sollte.  Nach der Vorstellung des Satzungsentwurfes fasste das Gremium den Beschluss zum Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung, der verlängerten Mittagsbetreuung und der Ferienbetreuung an der Grundschule Steinach.

Im Zuge der Reform des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten und anderen Kindertageseinrichtungen soll eine Vielzahl an Vereinfachungen erfolgen. Unter anderem wird die Regelung zum sogenannten Elternbeitragszuschuss aufgehoben, wobei das Geld weiterhin über den Qualitätsbonus an die Träger ausgezahlt wird.

Nachdem im Zuge der Prüfung der Haushaltssatzung 2026 beanstandet wurde, dass für das Haushaltsjahr laut Haushaltsplan 2027 eine Verdreifachung des Zuschussbedarfes im Kindergartenbereich zu erwarten ist, ist eine Erhöhung der Gebührensätze unumgänglich. Die Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt. Der Gemeinderat Steinach fasste nach Vorstellung des Satzungsentwurfes den Beschluss zum Erlass der zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach.

In der Gemeinderatssitzung vom 24. September 2026 regte der Gemeinderat Steinach an, dass durch die Gemeindeverwaltung Steinach ein Vorentwurf zum Erlass einer Richtlinie zur Förderung der Ortsverein der Gemeinde Steinach (Vereinsförderrichtlinie) ausgearbeitet und durch den Gemeinderat Steinach erlassen werden soll, auf deren Grundlage zukünftig die Gewährung von Zuschüssen an Ortsverein geregelt werden soll. Bei der Gewährung von Zuschüssen an Ortsvereine handelt es sich um sogenannte freiwillige Leistungen. Die Kommune kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden. Im Wesentlichen sollen mittels dieser Richtlinie Zuschüsse für Investitionen und Sanierungen in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Voraussetzung der Gewährung von Zuschüssen ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises. Zuschüsse auf Grundlage dieser Richtlinie werden zudem unter Berücksichtigung der Haushaltslage gewährt. Nach Kenntnisnahme und Beratung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Erlass einer Richtlinie zur Förderung der Ortsverein der Gemeinde Steinach (Vereinsförderrichtlinie).

Mit Schreiben vom 10. August 2026 beantragte der Tennisclub Steinach e.V. die Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 15.000,00 Euro zur Komplettsanierung der Beregnungsanlage. Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine der Gemeinde Steinach (Vereinsförderrichtlinie) wird für die Investitionsmaßnahme ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der nachgewiesenen und zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Laut der vorliegenden Kostenermittlung wird der Zuschuss vorläufig mit € 7.500,00 festgesetzt. Die Höhe des tatsächlichen Zuschusses wird auf Grundlage des vorzulegenden Verwendungsnachweis ermittelt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfrage gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass die Deutsche Post AG die Filiale im Nahversorgungsmarkt Steinach am 10. Dezember 2026 eröffnen wird. Auch wurden dem Gemeinderat Steinach die Beteiligungsbeträge der Gemeinden an der Einkommensteuer, am Einkommensteuerersatz sowie an der Umsatzsteuer für das 3. Quartal 2026 mitgeteilt.

Nach dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen folgte der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung.