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Gemeinderatssitzung vom  22.01.2026   19.02.2026   18.03.2026


 

Bauanträge und Gewährung einer Jugendförderung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 18. März 2026 war das Gremium vorwiegend mit Bauanträgen befasst. Auch über einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Asphaltmischanlage wurde rege diskutiert.

Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2026 wurden die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. Februar 2026 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben. In dieser Sitzung wurde der notarielle Vertrag über den Tausch von zwei Teilflächen aus den Landwirtschaftsflächen Flurnummern 2196/2, 2195/1, jeweils Gemarkung Agendorf genehmigt. Für die Fortführung des technischen Breitbandausbaus im Erschließungsgebiet Rotham-Wolferszell wurde das Angebot der Telekom Deutschland GmbH mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von € 478.658,84 angenommen. Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht dabei unter dem Vorbehalt der Bewilligung des endgültigen Förderbescheides und der Bezuschussung des durch den Fördermittelgeber der Regierung von Niederbayern über 90 % des oben genannten Deckungsbeitrages.

Für eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 874, Gemarkung Steinach, ist der Neubau einer Mehrzweckhalle für einen landwirtschaftlichen Betrieb geplant. Der Antrag auf Vorbescheid wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt. Zur geplanten, räumlichen Anordnung der Mehrzweckhalle wurde von einigen Gemeinderatsmitgliedern Kritik geäußert zumal dadurch das Ortsbild aufgrund der Nähe zum Baudenkmal Hohe-Kreuz-Kapelle beeinträchtigt wird. Daher wurde angeregt, dass der Baukörper südlich des Baudenkmals angeordnet werden sollte. Da im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Vorbescheid durch die Genehmigungshörde die Belange des Denkmalschutzes ohnehin berücksichtigt werden, wurde das Einvernehmen zum Antrag mehrheitlich erteilt. Für das Grundstück Flurnummer 195, Gemarkung Münster, das im Gemeindeteil Wiedenhof liegt, wurden dem Gemeinderat Steinach zwei Anträge auf Vorbescheid vorgelegt. Zum einen sollte ein bestehendes Stallgebäude für Wohnzwecke zu einer Wohneinheit umgenutzt und zum anderen ein bestehendes Wohnhaus in Form eines Ersatzwohnhauses errichtet werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte zu den beiden Anträgen das gemeindliche Einvernehmen.

Im Innenbereich von Steinach ist laut einem vorliegenden Bauantrag auf dem Grundstück Flurnummer 936, Gemarkung Steinach die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. Mit der Umsetzung des Bauvorhabens werden keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt, sodass der Gemeinderat Steinach den Bauantrag billigte. Zu einem Antrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit drei Gewerbeeinheiten und Betriebsleiterwohnung auf dem Gewerbegrundstück Flurnummer 1735/10, Gemarkung Agendorf, das im Gewerbegebiet Wolferszell liegt, wurden die beantragte Abweichung zur Schaffung der vorzuhaltenden Stellplätze sowie die beantragte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze durch den Gemeinderat abgelehnt. In seiner Begründung gab der Gemeinderat Steinach an, dass mit der Errichtung von drei Büroeinheiten bedingt durch die vorzuhaltenden Stellplätze für Beschäftigte auch eine entsprechende Frequentierung des Betriebsgeländes zu erwarten ist. Es besteht die Gefahr, dass die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Wendehammers für Parkzwecke genutzt wird. Aufgrund der Sicherung der Anfahrtszone für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie von Fahrzeugen zur Ver- und Entsorgung im Bereich der weiteren Parzellen 4 und 6 ist der Wendehammer stets freizuhalten. Der Gemeinderat Steinach hält daher an der Errichtung der laut Satzung geforderten Stellplätze fest.

Die Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze wird aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Belange, die für die Grundstückseigentümer der Flurnummern 1733, 1734, jew. Gemarkung Steinach insbesondere in Form von Verschattung entstehen könnten, durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt.

Die Gemeinde Steinach wurde durch das Landratsamt Straubing-Bogen an einem Antrag nach Par. 16 Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Asphaltmischanlage auf der Fl. Nr. 701, Gemarkung Steinach, beteiligt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Aufstellung der baulichen Anlagen der Asphaltmischanlage. Außerdem wird der Nachtbetrieb zur Herstellung von Asphaltmischgut beantragt. Nach Beratung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschuss, dass der Antrag auf den Nachtbetrieb der Anlage abgelehnt wird, da dadurch insbesondere schutzwürdige Belange des Schutzgutes Mensch verletzt werden. Im Genehmigungsverfahren gem. Par. 16 BImSchG sollten daher durch die Aufsichtsbehörde insbesondere die Störungen aus dem Anlagenbetrieb in der Nachtzeit und das zu erwartende, gesteigerte Verkehrsaufkommen eingehend geprüft werden.

Der Fischereiverein Steinach beantragte die Gewährung einer Jugendförderung. Im Antrag erläuterte der stellvertretende Vorsitzende, dass die Jugendgruppe mittlerweile ein fester Bestandteil des Vereins ist. Die 15 Jugendlichen beteiligen sich sehr engagiert und beteiligen sich in den Gruppentreffen am Gewässer oder im Raum der Alten Schule. Für die Jugendarbeit des Vereins wird mit Beschluss des Gemeinderates Steinach eine Jugendförderung in Höhe von € 35,00 pro Jugendlichen gewährt. In Summe wird eine Förderung in Höhe von € 525,00 bewilligt.

Gemäß Artikel 75 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Dem Gemeinderat Steinach wurde eine Zusammenstellung der zu veräußernden Gegenstände gezeigt und die Veräußerung der beweglichen Gegenstände über ein öffentliches Bieterportal wurde durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick bekannt, dass das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Verkehrswesen, mit Anordnung vom 24. Februar 2026 auf der Bundesstraße B 20 bei der Einmündung der Kreisstraße SR 68 nähe Wolferszell eine Änderung der Beschilderung angeordnet hat. Am 11. Januar 2026 kam es dort wieder zu einem tödlichen Unfall. Bei der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen ausreichend sind, wenngleich die Sicht in Fahrtrichtung Straubing durch eine vorhandene Schutzplanke leicht eingeschränkt wird. Nach Abstimmung zwischen Polizei und dem Landratsamt Straubing-Bogen wurde zunächst von der Anordnung einer Kreuzungsampel abgesehen. Zunächst wird mit der erläuterten Änderung der Beschilderung versucht, die Unfallhäufung zu reduzieren. Die Anordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.

 


 

 

Wärmeplanung und Jugendförderung im Gemeinderat

Die kommunale Wärmeplanung war eines der Themen, mit denen sich der Gemeinderat Steinach in der Sitzung vom 19. Februar 2026 befasste.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Umsetzung dieses Ziels wurde im Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz gesetzlich geregelt. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Gemeinden, einen strategischen Plan zu erarbeiten, der den Wandel von fossilen Heizungen zu nachhaltigen Systemen ermöglicht und den CO2-Ausstoß bei der Wärmeversorgung deutlich reduziert.

Die Gemeinde Steinach hat die Energieagentur Regensburg mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Bereits am 21. Januar 2026 wurden den Bürgern die Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert. In der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2026 informierten die Projektleiter Theresa Uhlemann und Florian Laumbacher den Gemeinderat über die zentralen Ergebnisse. Sofern das Tempo zur Umsetzung der Energiewende laut dem aktuellen Vollzugsstand fortgeführt wird, würden die gesetzlichen Ziele erst im Jahr 2100 erreicht werden.

Die Projektleiter erläuterten den Ablauf der Wärmeplanung mit Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Ausweisung von Fokusgebieten. Potenzial sieht das Planungsbüro vor allem in der Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. Als Gebiete für den Aufbau eines Wärmenetzes würden sich der Ortskern von Steinach, insbesondere die gemeindlichen Liegenschaften sowie die Gewerbegebiete Rotham und Steinach-Süd eignen.

Mit dem sogenannten Zielszenario wurde verdeutlicht, durch welche Maßnahmen das Erreichen der vorgegebenen Ziele umgesetzt werden könnte.

Rund 30 Prozent an Einsparungen könnten durch energetische Sanierungen am Gebäudebestand geschaffen werden. Wärmenetze könnten dabei im gesamten Gemeindegebiet lediglich sechs Prozent des Energiebedarfs decken. Daher sollte die Energiegewinnung aus den dezentralen Energieträgern in Form vom Luft-Wärmepumpen und Biomasse angestrebt werden. Wasserstoff scheidet als Energieträger für Gebäude grundsätzlich aus.

Der Gemeinderat beschloss den Wärmeplan in der vorgelegten Form mit seinen Bestandteilen und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung unter dem Vorbehalt der Finanzierung und regelmäßiger Beratung im Gemeinderat. Der Beschluss des kommunalen Wärmeplans hat keine rechtlichen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekundete der Gemeinderat Interesse am Bundesprogramm kommunaler Sportstätten. Im Hinblick auf die geplante Sanierung der alten Turnhalle fasste der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss.

 

Dem Gemeinderat wurde die Jahresrechnung 2025 vorgelegt. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 13.605.078 Euro und der Vermögenshaushalt schließt mit 5.590.989 Euro ab. Der Rücklage konnten 3.114.535 Euro zugeführt werden. Damit erhöhte sich der Gesamthaushalt um 22 Prozent. Die Mehreinnahmen sind vor allem auf die steigende Gewerbesteuer zurückzuführen. Hatte die Gemeinde 2024 noch 1.860.772 Euro Einnahmen an Gewerbesteuer so waren es im letzten Jahr 6.472.046 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung und fasste den Beschluss, dass diese dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt wird.

Der anfallende Klärschlamm aus der Abwasseranlage Steinach wird von der SER – Straubinger Entwässerung und Reinigung verwertet und entsorgt. Im Zuge der Neuregelung des Umsatzsteuergesetztes war es erforderlich, die bestehende Zweckvereinbarung zu ändern.

Die Klärschlammentsorgung ist als Teil der Abfallentsorgung eine gesetzliche Pflichtaufgabe im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde als Betreiberin der Kläranlage. Bisher wird der Klärschlamm der Abwasseranlage Steinach bei der SER angemeldet und angeliefert, wobei die SER derzeit noch nicht zur Annahme von Klärschlamm verpflichtet ist.

Mit der Übertragung der (Teil-) Pflichtaufgabe steht die SER in der Pflicht, den gesamten Klärschlamm zu behandeln und zu entsorgen. Am bisher praktizierten Vorgehen wird sich dabei grundsätzlich nichts ändern. Die Kapazitäten für die Behandlung und für die Entsorgung des Klärschlamms sind vorhanden. Zukünftig sollte daher die Teilaufgabe der Behandlung und Verwertung des Klärschlamms auf die SER übertragen werden, während Sammlung und Beförderung weiterhin bei der Gemeinde verbleiben.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "WA Oberes Dorf II" vor. Auf einem Grundstück in der Hafnerstraße wurden zwei Snackautomaten aufgestellt. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass dadurch die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten wird. Der Gemeinderat erteilte zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze.

Die Jugendarbeit der Vereine wird durch die Gemeinde Steinach finanzielle mit 35 Euro pro Jugendlichen unterstützt. Die Feuerwehr Münster hat einen Antrag auf diese Förderung für die Jugendgruppe mit 15 Jugendlichen gestellt. Der Gemeinderat genehmigte 525 Euro für die Jugendarbeit. Auch der Fischereiverein Münster hat einen Antrag zur Förderung der Jugendarbeit für die Jugendgruppe mit zwölf Jungfischern beantragt. Der Gemeinderat Steinach bewilligte eine Förderung in Höhe von 420 Euro.

Die „Steinacher Woidranddeifen“ haben an den Gemeinderat eine Anfrage zur Nutzung von Gemeinderäumlichkeiten für Vorbereitungen von Veranstaltungen und ordentlichen Vereinssitzungen gestellt. Seit Mai 2025 gibt es die „Steinacher Woidranddeifen“, ein aus gruseligen Krampus- und Hexengestalten bestehender Verein. In der Septemberausgabe des Steinacher Gemeindeboten wurden die Woidranddeifen vorgestellt. In der Vorstellung beschrieb der Verein seine Funktion wie folgt: „Wir wollen uns schon anlehnen an die Tradition des Geheimnisvollen, des Mystischen, des Erhabenen. Aber in Verbindung mit gruselig unterhaltsamen Auftritten“. Die Verwaltung wird den Verantwortlichen des Vereins Kontakt aufnehmen und abklären, ob das das Gemeinschaftshaus, Münster, das von der Dorfgemeinschaft Münster betrieben, für Versammlungen des Vereins genutzt werden kann.


 

 Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkungen

 

Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2025 gab die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2026 die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Dezembersitzung bekannt. Die Notarurkunden über Grunderwerb und von Tauschverträgen kleinerer Flächen im Gewerbegebiet wurden vom Gemeinderat genehmigt. An die Firma Braun in Weiding ging der Auftrag zur Anschaffung und Montage von 18 neuen Fenstern für das Gemeinschaftshaus in Münster.

Die Bauaufsichtsbehörde forderte zum Bauantrag auf Abbruch der bestehenden Garagen und Neubau mit Obergeschossausbau im Gemeindeteil Berghof einen Antrag auf Tektur. Für das im Gebiet der Außenbereichssatzung Berghof gelegene Grundstück wurden Änderungen an der Garagenhöhe, Dachneigung, Höhe des Erdgeschosses, Abstandsflächen und der Einbau weiterer Fenster durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.

Die Firma Hans Wolf GmbH und Co. KG hat einen Antrag auf Erlaubnis für archäologische Ausgrabungen gem. Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz für Grundstücke im Flurbereich Lindach gestellt. Laut Denkmalatlas befindet sich in der Nähe der Grundstücke das Bodendenkmal D-2-7041-0057, mit der Beschreibung Siedlungen vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u.a. des Neolithikums und der Bronzezeit. Der Gemeinderat Steinach erhob weder Einwendungen noch Bedenken.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutiert

Im Oktober wurde in der Kirchrother Straße, Kreisstraße SR 16, in Münster eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Das Landratsamt fordert jedoch nochmals eine Messreihe an einem anderen Standort, da der bisherige Standort keine verwertbaren Daten lieferte.

In der Aufrother Straße wurde im Dezember eine Messreihe durchgeführt und es wurde festgestellt, dass die v85 Durchschnittsgeschwindigkeit 59 Stundenkilometer beträgt. Die v85-Geschwindigkeit ist eine statistische Kennzahl, die beschreibt, welche Geschwindigkeit von 85% der Fahrzeuge auf einem bestimmten Straßenabschnitt nicht überschritten wird. Dies bedeutet, dass die v85-Geschwindigkeit einen Einblick in die Verteilung der Geschwindigkeiten gibt und typischerweise die Geschwindigkeit darstellt, die die Mehrheit der Fahrzeuge fährt. Für die Messung in der Aufrother Straße bedeutet ein v85 von 59 Stundenkilometern, dass 85 Prozent der Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit fahren, die gleich oder niedriger als 59 Stundenkilometer ist. Über weitere Schritte wird im Rahmen einer Verkehrsschau beraten. Besser als Geschwindigkeitsmessungen sind nach Auffassung von Gemeinderat Franz Kiermeier bauliche Veränderungen, so wäre die Einrichtung Verkehrsinseln im Ortszufahrtsbereich ein probates Mittel.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag mit einer Unterschriftenaktion auf Einrichtung einer Zone 30 für die August-Schmieder-Straße im Bereich Einmündung Götzstraße und für die Ortsstraße Götzstraße vor. Im Rahmen der Beratung im Gemeinderat wurden Vorschläge von Zone 30 oder Einrichtung einer Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer, die Einrichtung einer Zone 30 für das gesamte Dorf, der Beitritt zu einer kommunalen Verkehrsüberwachung bis hin zu einem Bürgerentscheid in Form eines Ratsbegehrens diskutiert. Der Gemeinderat einigte sich vor der Einleitung weiterer Maßnahmen darauf, dass zunächst im betroffenen Bereich eine Geschwindigkeitsmessung und eine Verkehrsschau mit der Polizei durchgeführt werden sollten.

 

Zum Bericht der Bürgerversammlung 2025, die am 26. November 2026 stattfand, erklärte die erste Bürgermeisterin, dass sämtliche Wortmeldungen in laufender Verwaltung erledigt wurden. Die offenen Fragen zur Wärmeplanung wurden in der Informationsversammlung vom 21.01.2026 durch die anwesenden Referenten erörtert. Zur Anfrage bezüglich der Ausweisung und Erschließung von Parzellen im Naherholungsgebiet bei Parkstetten-Steinach-Kirchroth erklärte die erste Bürgermeisterin, dass das zu bebauende Grundstück auf Gemeindegebiet Parkstetten liegt und die Gemeinde Steinach keinen Einfluss auf die Erschließung des Gebietes hat. Zur Anfrage bezüglich der Herstellung Radweges nach Parkstetten zeigt sich die Gemeinde Parkstetten grundsätzlich kooperationsbereit, jedoch ist vorrangig noch einen Radwegeschluss in Richtung Friedenhainsee fertig zu stellen.

 

2027 feiert die Feuerwehr Münster ihr 150-jähriges Gründungsfest. Der Verein hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Befestigung der Zufahrt zum geplanten Festparkplatz im südlichen Bereich von Münster gestellt. Dort müssten Grabenverrohrungen und Asphaltierarbeiten durchgeführt werden. Da die Ortsdurchfahrt durch Münster im Kalenderjahr durch den Landkreis saniert wird, könnten diese Maßnahmen im Zuge der Sanierungsarbeiten umgesetzt werden. Die Gemeinde wird sich diesbezüglich mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises abstimmen. Weiter gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münster im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Oktober 2026 durchgeführt werden soll.