Bekanntmachung der Tagesordnung
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Am Donnerstag, 28.11.2024, um 19:00 Uhr |
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findet im Sitzungssaal des Rathauses Steinach eine |
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Sitzung des Gemeinderates |
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mit folgender Tagesordnung statt. |
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1. |
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2024 (Beschlussnummern 642 bis 648) |
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2. |
Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2024 (Beschlussnummern 649 bis 652) |
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3. |
Bauleitplanung |
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3.1 |
Änderung des Bebauungsplanes "Münsterer Straße II" durch Deckblatt Nummer 1 der Gemeinde Parkstetten, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
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3.2 |
Bebauungs- mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 30 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 6 |
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3.2.1 |
Fortführung der Behandlung der Stellungnahme des Einwenders 2 vom 21. September 2023 aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
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3.2.2 |
Stellungnahme vom 22. September 2023 (Einwender 3) aus der Beteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB |
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4. |
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Nebenräumen auf dem Grundstück Flurnummer 210, Gemarkung Münster |
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5. |
Beratung und Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze |
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5.1 |
Beratung und Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Steinach ab 01. Januar 2025 |
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5.2 |
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Steinach |
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6. |
Erlass einer vierten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Steinach |
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7. |
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach |
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8. |
Antrag auf Errichtung eines Bürgersteigs und von Straßenlaternen zwischen Rotham und Steinach |
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9. |
Antrag des Volleyballvereins Wilde Wespen e.V. auf Ergänzung eines Volleyballfeldes in der Doppelsporthalle Steinach |
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10. |
Informationen und Anfragen |
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Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Hammerschick
Erste Bürgermeisterin
Gemeinderatssitzungen vom 09.02.2023 30.03.2023 20.04.2023 04.05.2023 15.06.2023 22.06.2023 20.07.2023 21.09.2023 19.10.2023 23.11.2023
Sitzung vom 09.02.2023
Jahresrechnung 2022 schließt mit sehr gutem Ergebnis
Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2023 wurde dem Gemeinderat Steinach die Jahresrechnung 2022 mit dem Rechenschaftsbericht vorgestellt.
Für das Jahr 2022 trugen vor allem die Gewerbesteuermehreinnahmen sowie die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung zu einem sehr guten Ergebnis bei.
Zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Nach der Genehmigung der Niederschrift und der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 22. Dezember 2022 ging der Gemeinderat Steinach in die Tagesordnung über.
Der Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Zeitraum August/September 2022 durchgeführt wurde, nochmals überarbeitet.
Aufgrund eines vorliegenden Bodengutachtens waren insbesondere die Festsetzungen zur Niederschlagswasserbehandlung zu überarbeiten. Da der Boden eine sehr schwache Versickerungsfähigkeit aufweist, darf das Regenwasser nur beschränkt an die öffentliche Niederschlagswasserableitung zugeleitet werden. Des Weiteren sind für das Versickern von Überschusswasser auf den einzelnen Parzellen Regenwasserzisternen zu schaffen. Aufgrund einer vorliegenden Einwendung waren auch die Festsetzungen zum Immissionsschutz zu überarbeiten. So wurden für eine Parzelle im Geltungsbereich die Kontingente denen einer unbeschränkten Gewerbefläche mit 60 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festgesetzt. Nach Vorstellung der Planung fasste das Gremium zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 16 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses und Carports auf dem Grundstück Flurnummer 1019/1, Gemarkung Steinach erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Münster, Gemeindeteil Wiedenhof, wurde dem Gemeinderat Steinach bereits im Juni 2022 vorgelegt. Aufgrund der Neuanordnung der Stellplätze wurde durch die Bauherren eine Tektur zum Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Planung und erteilte zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Die Jahresrechnung 2022 weist ein sehr gutes Ergebnis auf. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.339.909,56 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2022 ist mit rund 1,3 Millionen Euro ist das höchste Ergebnis, das jemals erreicht wurde. Die Ist-Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung mit 2,2 Millionen Euro lagen rund 300.000 Euro über dem Haushaltsansatz. In Summe schließt die Haushaltsrechnung im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.107.951,23 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885,30 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 955.535,64 Euro zugeführt werden. Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 hat eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.334.200,00. Euro vorgesehen. Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.061.200 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 211.600 Euro gebildet. Die Jahresrechnung wurde nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat an den Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.
Rechnungsprüfung
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Abgabesatz für Kleinleiter im Rahmen der Währungsumstellung von DM auf Euro im Kalenderjahr 2002 nicht angepasst wurde. Mit dem Erlass der vierten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Steinach wurde der Abgabesatz auf 17,90 Euro festgesetzt.
Antrag Johannifeuer
Die Katholische Landjugend Steinach veranstaltet am 17. Juni 2023 ein Johannifeuer und stellte hierzu den Antrag auf die Nutzung des Festplatzes mit den Toilettenanlagen. Der Gemeinderat Steinach stimmte dem Antrag zu.
Im Zeitraum August bis Oktober 2022 wurde durch die Gemeindeverwaltung Steinach eine Befragung zur Bedarfsfeststellung über die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Teilnahmequote an der Befragung lag bei 30 Prozent. Nach Vorstellung der Bedarfsplanung fasste der Gemeinderat Steinach mehrheitlich den Beschluss über die Notwendigkeit zur Schaffung von 160 Betreuungsplätzen für den Bereich Kindergarten und 60 Betreuungsplätzen für den Bereich Kinderkrippe. Für die Schulkinderbetreuung wurde ein künftiger Bedarf von 60 Betreuungsplätzen anerkannt.
Der Gemeinderat Steinach wurde über die online-Befragung des Amtes für Ländliche Entwicklung „LE.NA“ informiert und billigte die Teilnahme an der kostenlosen Befragung, die Gemeindebürgern die Möglichkeit bietet, ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde zu erfassen. In ausgewählten Fragen können Kommunen Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewerten, Handlungsbedarf benennen und sich selbst für konkrete Projekte engagieren. Mit LE.NA kann eine Kommune ein Stimmungsbild zur aktuellen Situation in der Gemeinde erhalten. Der Befragungszeitraum beträgt circa vier Wochen.
Auch wurde das Gremium über den Aufruf des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herrn Hubert Aiwanger, zum Bewerbungslauf Windkümmerer 2.0 in Bayern informiert. Nach Vorstellung der Auszüge aus dem Energieatlas Bayern zum Standortertrag und zur Standortgüte traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung sich für die Windoffensive zu bewerben.
nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur dringenden Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges. Auch wurde der Gestattungsvertrag zur Errichtung einer Grundwassermessstelle durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf einer Teilfläche von zwei Quadratmetern des gemeindlichen Grundstückes Flurnummer 1945, Gemarkung Steinach, genehmigt.
Sitzung vom 30.03.2023
9 Millionen Haushalt wurde beschlossen
Kindergartendefizit wird übernommen – Befreiungen für Bauanträge
Am Donnerstag, den 30. März 2023 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und übergab das Wort an die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Frau Ursula Heller, die den Haushalt vorstellte. Der Gesamthaushalt schließt mit 9.014.800 Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 7.045.700 Euro und den Vermögenshaushalt mit 1.969.100 Euro. Die Steuersätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben wie im Vorjahr bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer wird 1.000.000 Euro, an der Grundsteuer A 49.400 Euro und an der Grundsteuer B werden 356.000 Euro an Einnahmen erwartet.
An Kanalbenutzungsgebühren sind 318.500 Euro als Einnahmen veranschlagt. Weitere Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Einkommenssteueranteil mit 2.250.000 Euro, der Einkommenssteuersatz mit 168.400 Euro und die Schlüsselzuweisungen mit 806.200 Euro dar.
Für die Betriebskostenförderung des Kindergartens ist ein Haushaltsansatz von 684.000 Euro an Einnahmen vorgesehen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt der Personalkostenzuschuss Kindergarten bei 822.900 Euro und der Betriebskostenzuschuss ist mit 27.200 Euro kalkuliert. Da ab September 2023 der Kindergarten von der Katholischen Kirchenstiftung an die Gemeinde Steinach übergehen soll, waren auch diese Personalausgaben mit in den Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen für 2023 bei 1.911.100 Euro. An den Landkreis hat die Gemeinde Steinach eine Kreisumlage in Höhe von 1.810.300 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wird mit 81.900 Euro veranschlagt.
Vermögenshaushalt mit Investitionen
Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzt sich hauptsächlich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 294.500 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 896.200 Euro und den Zuweisungen und Zuschüssen mit 370.800 Euro zusammen. An Investitionen sind für das Rathaus die weitere Sanierung, wie Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten Fassade, Erneuerung Heizkörper im Sitzungssaal geplant. An der Grundschule sind EDV-Geräte sowie notwendige Möbel, anzuschaffen. Für die Aula ist eine Audioanlage vorgesehen. Die Heizungsregelung ist zu erneuern und die Planung für ein Wärmeversorgungskonzept ist zu erstellen. Planungskosten fallen für einen Geh- und Radweg im Bereich der Kreuzung Steinach-Moos an. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße und der Straßenbau im Gewerbegebiet Wolferszell sind die größten Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen. Der Bauhof wird weiter mit notwendigen Maschinen ausgestattet. An der Kreisstraße SR 8 ist die Gemeinde für die Linksabbiegerspuren an der Kreuzung Moosstraße und Helmbergstraße für den Grunderwerb in Vorleistung zu gehen.
Die Straßenbeleuchtung soll im Dorfgebiet auf LED-Technik umgerüstet werden und in Agendorf im Kinsachweg eine neue Straßenbeleuchtung errichtet werden.
Investitionen sind für die Pumpstationen im Bereich der Abwasserbeseitigung notwendig und das Regenrückhaltebecken im GE/GI Steinach-Rotham ist zu sanieren. Für die Kläranlage fallen Planungskosten und Erstellung einer Analyse zum Neubau einer Kläranlage an. Für die Leichenhäuser in Steinach und in Münster soll jeweils ein Kühlwagen angeschafft werden. Am Gemeinschaftshaus in Münster kleinere Sanierungsmaßnahmen und eine Bestandsuntersuchungen durchzuführen.
Kredite müssen im Haushaltsjahr 2023 nicht aufgenommen werden. In den Folgejahren sind Kreditaufnahmen für Erweiterungsbauten an der Grundschule und Kindergarten vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.
Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Steinach und der Katholischen Kirchenstiftung Steinach zur Übernahme des Betriebskostendefizites bedarf der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula der Zustimmung der Gemeinde Steinach.
In der Gemeinderatssitzung stellte die pädagogische Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula, Frau Gabriele Berger, die Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2022 sowie die Planwerte für 2023 vor.
Der Gesamtbetrag der Einnahmen betrug 2022 1.467.270 Euro. Laut der Abrechnung 2022 entstanden Ausgabe in Höhe von 1.414.139 Euro. Abzüglich des Saldos, der zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 bei 80.291 Euro lag, beträgt das bereinigte Defizit 27.160 Euro.
Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde in den Einnahmen noch kein Ansatz für den Leitungsbonus eingeplant, da von Seiten des Ministeriums noch keine Stellungnahme über die etwaige Gewährung dessen an die Träger weitergegeben wurde. Zudem wurden unter den Einnahmen die Einnahmen aus den inneren Verrechnungen zu den Lohnanteilen des Hausmeisters nicht mehr berücksichtigt, da eine Betriebsträgerschaftsübernahme durch die Gemeinde Steinach geplant ist. Im Wirtschaftsjahr 2023 findet kein Spendenlauf statt, daher wurden die Einnahmen aus Spenden um circa 5.000 Euro herabgesetzt. Aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen wurden bei den Personalausgaben die Tariferhöhungen sowie die geforderten Sonderzahlungen berücksichtigt. Zudem wurden im Bereich Personal zwei bisher durch Praktikantinnen besetzte Stellen durch eine Erzieherin (Vollzeit) ersetzt. Auch wurde im Dezember 2022 aufgrund der steigenden Kinderzahlen eine pädagogische Hilfskraft eingestellt. Die Personalausgaben steigen demnach in Summe um circa 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für die weiteren Ausgabeposten wurde im Wesentlichen die allgemeine Preissteigerungsquote berücksichtigt.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt in den Einnahmen mit 1.446.795 Euro und in den Ausgaben mit
1.592.113 Euro. Das Defizit für 2023 würde demnach 197.782 Euro betragen.
Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss zur Übernahme des Betriebskostendefizites und stimmte den Haushaltsplan 2023 mit dem Stellenplan zu
Bauanträge waren Thema
Als weitere Tagesordnungspunkte waren Bauanträge zu behandeln. Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Kirchweg und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Gemeindeteil Berghof. Das gemeindliche Einvernehmen sowie Befreiungen von den Festsetzungen Bebauungsplanes Steinach-Ost erteilte der Gemeinderat dem Neubau eines Einfamilienhausen mit Carport in der Ludwig-Lehner-Straße. Befreiungen von der Außenbereichssatzung Wiedenhof waren zum Bauantrag Neubau eines Holzschuppens in Münster, Wiedenhof notwendig und wurden durch den Gemeinderat Steinach erteilt.
Text Gerhard Heinl, Ursula Heller
Sitzung vom 20.04.2023
Probleme mit parkenden Lastwagen im Gewerbegebiet
Baugebiet Münster Schlossstraße soll erweitert werden
Am Donnerstag, 20. April 2023 traf sich der Gemeinderat im Rathaus zur Sitzung. Das Problem um parkende LkW`s im Gewerbegebiet Steinach-Süd war erneut Thema. Zur Erweiterung des Baugebietes Münster Schlossstraße wurde ein Planungsvorschlag vorgestellt. Befreiungen zu Bauvorhaben im Baugebiet Steinach Oberes Dorf II wurden erteilt und abgelehnt. Die Gemeinde Steinach wurde gemäß dem Denkmalschutzgesetz zur Erkundung der Fundamente an der Kirche St. Tiburtius in Münster am Verfahren beteiligt.
Auf der Tagesordnung stand Anordnung eines Halteverbotes im Bereich der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“. Die neue Straße im Gewerbegebiet Steinach-Süd, die von der Kreisstraße Richtung Autobahn, an der westlichen Grenze des Gewerbegebietes verläuft, wird zunehmend von Lastwagenfahrern zum Übernachten genutzt. Soweit wäre dies laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch kein Problem. Jedoch umgefahrene Straßenlampen und nicht gemeldete Beschädigungen an Straßenlampen, Müllablagerungen am Straßenrand und Verschmutzung der angrenzenden Felder machen ein Handeln notwendig. Nicht zum ersten Mal setzte sich der Gemeinderat mit dieser Problematik auseinander. Die Kontrolle des Halteverbotes wurde angesprochen, auch das Anbringen einer Schranke oder die Aufstellung einer Dixi Toilette wurden vorgeschlagen. Eine Königslösung werde es nicht geben, da war sich der Gemeinderat einig. Beschlossen wurde ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und dem Zusatzschild „Anlieger frei“.
Bauangelegenheiten
Eine Teilfläche des südlich des Baugebietes Münster Schlossstraße liegenden Grundstückes wurde veräußert und soll nun bebaut werden. Dem Gemeinderat lag ein Planentwurf vor, der 13 Bauparzellen in Reihenbebauung vorsieht. Das Landratsamt sieht diese Planung städtebaulich kritisch. Laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das gesamte Baugebiet die offene Bauweise festgesetzt. Die Gemeinde sieht Probleme bei der Oberflächenentwässerung, zudem würde das Ortsbild verunstaltet. Die festgesetzte Grundflächenzahl würde vermutlich durch die versiegelten Flächen überschritten. Es gab aber auch Stimmen, mit welchen angezeigt wurde, dass mit wenig Flächenverbrauch viel Wohnraum geschaffen werde. In Zukunft müsse sich die Gemeinde mit diesem Thema befassen. In der bisher dargelegten Planung stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben nicht zu.
Dem Gemeinderat lagen zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II vor. Der erste Antrag betraf die Überschreitung der Baugrenze mit einem Carport, den der Gemeinderat genehmigte. Schon länger diskutierte der Gemeinderat über einen erneuten Antrag eines Bauherrn auf Befreiung der Zaunhöhe und Zaunart. Der Bebauungsplan sieht in diesem Baugebiet straßenseitig maximal 1,20 m hohe, naturbelassene oder hell lasierte Holzzäune mit senkrechter Lattung oder maximal 1,20 m hohe Metallzäune oder Hecken aus freiwachsenden Laubgehölzen vor. Der Bauherr hatte einen 1,80 m hohen Sichtschutz aus Kunststoff entlang der Straßenseite angebracht. Bereits 2021 hatte der Gemeinderat eine Befreiung abgelehnt. Das Landratsamt als Bauaufsicht informierte die Gemeinde, dass mit einer isolierten Befreiung der bestehende Zustand behoben werden könnte. Letztendlich lehnte der Gemeinderat mehrheitlich den Antrag erneut ab, signalisierte aber Bereitschaft zu einem Kompromiss bei Verwendung von Holz und Bepflanzung um den Sichtschutz zu erhalten.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Antragunterlagen zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz zur Fundamenterkundung bei der ehemaligen Stiftskirche Sankt Tiburtius in Münster. Im Umgriff der Kirche müssen die Fundamente erkundet werden. Dazu müssen punktuell Schürfe gemacht werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte sein Einvernehmen zum Verfahren.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass derzeit 18 Ukrainer und acht Syrer in der Unterkunft in der Rothamer Straße untergebracht sind. Am 8. Mai 2023 beginnt die Sanierung des ersten Abschnittes der Kellerbergstraße. Hierzu wird am 2. Mai um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung mit der Tiefbaufirma und dem Planungsbüro in der alten Turnhalle stattfinden. Genehmigt wurde vom Landratsamt das Entfernen der Biberdämme in den Mooswiesen.
LE.NA Onlinebefragung
Werbung machte Bürgermeisterin Christine Hammerschick für die Befragung der Bürger für eine nachhaltige ländliche Entwicklung der Gemeinde Steinach. Wie will ich wohnen? Kann ich mich in meiner Region gut versorgen? Entspricht das kulturelle und soziale Angebot meinen Bedürfnissen? Kann ich mich kreativ und unternehmerisch betätigen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen erhofft sich die Gemeinde Steinach der Umfrage LE.NA. Die kostenlose online-Befragung LE.NA bietet die Möglichkeit, Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Heimat zu erfassen und mit anderen zu teilen. In ausgewählten Fragen werden Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewertet und Handlungsbedarf benannt. Die Befragung kann online über einen Zugang zum Porta LE.NA durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können die Fragebögen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Steinach, Zimmer 1, abholen. Die Umfrage läuft noch bis zum 2. Mai.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Laurentius" in Oberzeitldorn der Gemeinde Kirchroth und hat keine Einwände gegen die Bauleitplanung erhoben.
Täglich reihen sich im Gewerbegebiet die Lastwagen aneinander und die Fahrer hinterlassen Müll und umgefahrene Straßenlampen.
Sitzung vom 04.05.2023
Deckblatt 2 zum Gewerbe-und Industriegebiet Steinach Süd wurde gebilligt
Vorstellung der finalen Fassung des integralen Hochwasser-und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben durch Dr. Markus Ammer
In der Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 04. Mai 2023 stellte Dr. Markus Ammer die finale Fassung des integralen Hochwasser- und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben vor- auch Bauleitplanungen und Bauanträge waren Themen in der öffentlichen Sitzung
Laut der Studie wurden die Baukosten für erforderliche Sperrbauwerke sowie für einen Gewässervollausbau am Steinachbach ermittelt. Für einen Hochwasserrückhalt am Steinachbach müsste demnach ein Sperrbauwerk mit einem Volumen von ca. 4.000 m³, einer Länge 150m sowie einer Höhe von fünf Metern errichtet werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,2 Millionen Euro. Für einen Hochwasserrückhalt am Schanzlgraben müsste ein Sperrbauwerk mit einem Volumen ca. 3.000 m³, einer Länge von 110m sowie einer Höhe von 5m errichtet werden. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei ca. 1 Million Euro.
Der Aufwand für einen Vollausbau auf einer Länge von 0,8 Kilometer beträgt ca. 3,5 Millionen Euro und ist im Verhältnis zum Schadenspotential wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein weiterer Nachteil eines Gewässerausbaus sind die damit verbundenen Eingriffe in das Gewässer und seine Umgebung. Davon wäre vor allem das eng bebaute Gebiet an der August-Schmieder-Straße und an der Bachstraße betroffen.
Als einzige, vertretbare Maßnahme kommt für Steinach die Variante des Hochwasserrückhaltes in Betracht. Dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht günstiger ist, liegt an der überschaubaren Zahl hochwassergefährdeter Objekte. Von Seiten des Gemeinderates Steinach wurde angeregt, eine Berechnung für ein 30-jähriges Hochwasserereignis zu erstellen. Unter Umständen könnte auch mit einem Bauwerk im Bereich des Schanzlweihers ein entsprechender Schutz hergestellt werden. Die Maßnahme würde zwar nicht gefördert, aber es könnte dadurch auch ein angemessener Hochwasserschutz hergestellt werden.
Zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat Steinach bereits in der Sitzung vom 09. Februar 2023 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Aufgrund einer nachträglichen Rückwidmung einer im Bebauungsplan dargestellten privaten Grünflächen zu einer öffentlichen Grünfläche mussten die Festsetzungen durch Planzeichen nochmals geändert werden. Die geänderte Planung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurde jeweils der Auslegungs- und Billigungsbeschluss gefasst.
Als weitere Bauleitplanung wurde die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd behandelt. Mit Deckblatt Nummer 2 werden die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten, an der westlichen Erschließungsstraße liegenden Parzellen Nummer 10 und Nummer 11 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle Nummer 11(Gesamtgröße ca. 32.220 m²) verschmolzen. Ebenso werden die Parzellen Nummern 6, 7, 8 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle 10 (Gesamtgröße ca. 27.150 m²) verschmolzen. Die im Deckblatt Nummer 1 abgebildeten Parzellen 3 (TF), 4, 5 mit einer Größe von ca. 7.785 m² wurden bereits käuflich erworben und werden durch Deckblatt Nummer 2 zur Parzelle Nummer 12a mit einer Größe von 7.875 m² vereinigt. Die Parzellen Nummern 1, 2 aus Deckblatt Nummer 1 werden demnächst veräußert und mit Deckblatt Nummer 2 wird Parzelle Nummer 9a mit einer Größe von ca. 5.190 m² gebildet.
Im Nordosten an der Bayerwaldstraße bleibt die Parzelle Nummer 9 mit einer Größe von
ca. 33.030 m² im Wesentlichen bestehen. Für diese Fläche ergibt sich aufgrund der Änderung in der Parzellierung ein Flächenzuwachs von ca. 800 m².
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die bereits im Deckblatt Nummer 1 dargestellte, nördliche Querspange die im Osten ausgehend von der Bayerwaldstraße und im Westen ausgehend von der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“ befahren werden kann. Zudem wird durch diese Erschließungsstraße eine Verbindung zu den vorgenannten Gemeindestraßen hergestellt. Die Infrastruktur für die Erschließung der Gewerbeflächen wird in der neu zu errichtenden Verbindungsstraße verlegt. Die im Deckblatt Nummer 1 dargestellte Stichstraße, die ausgehend von der nördlichen Querspange in Richtung Süden in einem Wendehammer endet, entfällt, da von Seiten der Grundstückseigentümer geäußert wurde, dass diese Straße nicht benötigt wird.
Das Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Pkw-Stellplätzen, Flurnummer 210/1, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach mehrheitlich abgelehnt. Zum Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans WA "Ziegelofenweg II", Flurnummer 138/3, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen. Zum Bauvorhaben Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase, Flurnummer 2006/1, Gemarkung Agendorf, wurde eine Befreiung aufgrund einer Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von baulichen Anlagen gestellt. Zur punktuellen Überschreitung um 3,53 Meter erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen.
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Stellvertretung des Vorsitzenden im Amt des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses nur durch ein ständiges Mitglied und nicht durch die Stellvertretung der Vorsitzenden im Amt übernommen werden kann.
Der Staatliche Rechnungsprüfer hat hierzu auf einen Kommentar zur Gemeindeordnung Bayern verwiesen, nach welchem der Gemeinderat in jedem Fall einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen muss. Dieser muss wie der Vorsitzende selbst ständiges Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sein. Aufgrund dieser Feststellung wurde Gemeinderat Franz Kiermeier als Stellvertreter der Vorsitzenden Martina Neumaier bestellt.
Für einen Schüler aus Unterniedersteinach, Gemeinde Ascha, wurde beantragt, dass dieser am Morgen mit dem Schulbus der Gemeinde Steinach zur Grundschule Steinach befördert wird, um dort in den Anschlussbus, der ans Schulzentrum Bogen fährt, umsteigen zu können. Bereits in der Vergangenheit wurden Schüler aus dem angrenzenden Gemeindegebiet von Ascha nach Steinach befördert. Der Antrag wurde durch den Gemeinderat Steinach gebilligt.
Auf Anfrage eines Gemeinderates, wann die Sperrung der Verbindungsstraße zwischen Steinach und Münster aufgehoben wird, teilte die erste Bürgermeisterin mit, dass die Reparatur der Schadstelle am Durchlass beim Lohgraben in KW 19 durchgeführt wird. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Sperrung aufgehoben.
Sitzung vom 15.06.2023
Viele Einwendungen gegen Bauleitplanung Sondergebiet Nahversorgung
Der Gemeinderat Steinach befasste sich in der Sitzung vom 15. Juni 2023 ausführlich mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Aufgrund der Vielzahl an Einwendungen und der fortgeschrittenen Zeit wurden die weiteren Tagesordnungspunkte vertagt.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt 18 Stellungnahmen eingegangen. Es wurde unter Anderem angemerkt, dass in den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung die notwendige Konkretisierung fehlt und die Planung auch nicht erforderlich ist. Des Weiteren würde die Schaffung eines Lebensmittelvollsortimenters zu einer Überversorgung führen. Die Gemeinde Steinach argumentierte, dass gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes Bayern Betriebe mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche, die ganz oder überwiegend dem Verkauf des Nahversorgungsbedarfes dienen, in allen Gemeinden zulässig sind. Die Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig.
Aufgrund einer vorliegenden Wirkungsanalyse verfügt die Gemeinde Steinach insgesamt über eine überschaubare Versorgungssituation. Grundsätzlich bietet der Makro-Standort Steinach gute Voraussetzungen für die Etablierung von Einzelhandel, was insbesondere aus der positiven Bevölkerungsentwicklung resultiert. Außerdem ergeben sich in Folge des Vorhabens in Bezug auf die zu betrachtenden Bezugsräume ökonomisch unbedenkliche Umsatzlenkungen.
Die geplante Errichtung eines Boardinghouses im Obergeschoss des Gebäudekomplexes wurde von der Überzahl der Einwender kritisiert. Dabei wurde mitunter angegeben, dass mit der Errichtung der Einheit im Obergeschoss das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Wandhöhe, zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würde. Im angrenzenden, allgemeinen Wohngebiet wurde hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung im Vergleich zum Sondergebiet Nahversorgung eine wesentlich niedrigere Wandhöhe festgesetzt und es wurden keine Befreiungen zu den Festsetzungen der Wandhöhen durch die Gemeinde Steinach gewährt. Die Gemeinde Steinach gab hierzu an, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Sondergebiet nicht mit den Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete vergleichbar sind. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, während für sonstige Sondergebiete auch Nutzungen für Ladengebiete, großflächige Handelsbetriebe sowie Fremdenbeherbergung und Dauerwohnen zulässig sind. Aufgrund der zulässigen Nutzungen in einem sonstigen Sondergebiet ist ableitbar, dass das Maß der baulichen Nutzung von den Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes abweichen kann. In mehreren Einwendungen wurde auch angemerkt, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt und daher an anderer Stelle errichtet werden sollte. Diesbezüglich hat sich die Gemeinde Steinach auf die vorliegende Stellungnahme der Regierung von Niederbayern berufen. Demnach sind die Anforderungen an einen städtebaulich integrierten Standort erfüllt. Der von der Gemeinde gewählte Standort befindet sich im westlichen Teil des Hauptortes Steinach zwischen der Kreisstraße SR 8 und dem Baugebiet Kellerberg West II. Der Standort grenzt also direkt an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen an. Ebenso wurde laut einer vorliegenden Untersuchung zur Standortlage mit Potentialflächenvergleich ermittelt, dass das betroffene Grundstück für die Ansiedlung eines Sondergebietes Nahversorgung geeignet ist. Da von der Errichtung einer Boarding-Einheit im Obergeschoss des Komplexes abgesehen wird und auch die Errichtung eines Obergeschosses nicht weiterverfolgt wird, erledigt sich die Einwendung, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt.
Auch die Themen Umweltschutz und Flächenversiegelung wurden in einigen Einwendungen aufgegriffen. So wurde von einem Einwender die These aufgestellt, dass im Vorhabenbereich Habitate von auf der Roten Liste befindlichen Arten existieren. Zudem würden durch die Maßnahme auch Amphibien gefährdet, die über ein Amphibienleitsystem, das außerhalb des Vorhabenbereiches liegt, über ein Tunnelbauwerk in ein Regenüberlaufbecken gelangen. Die Gemeinde Steinach gab auf Grund der vorliegenden Einwendungen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag. Dabei wurde insbesondere untersucht, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorliegen. Laut dem Vorgutachten werden voraussichtlich keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten berührt. Die Beobachtungen brachten das Ergebnis, dass Amphibien durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Im Ackerbereich befinden sich keine temporären Gewässer, welche für die Fortpflanzung von Kreuz- und Wechselkröte nötig sind. Im nördlich angrenzenden Regenrückhaltebecken wurde ein adultes Individuum des Seefroschs nachgewiesen. Laichschnüre von Kröten wurden nicht festgestellt. Verbotstatbestände können damit im Hinblick auf Amphibien weitestgehend ausgeschlossen werden.
Viele Einwender haben auch Bedenken zum Thema Verkehr und Verkehrssicherheit angemeldet, zumal mit der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie weiterer Ladeneinheiten davon auszugehen ist, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen wird. Die vorliegende Verkehrsprognose brachte das Ergebnis, dass mit dem neuen Standort 1.450 zusätzliche KfZ-Fahrten in 24 Stunden zu erwarten sind. Für die Ver- und Entsorgung des Vollsortimenters und der drei weiteren Ladeneinheiten ist mit 12 LkW-Fahrten zu rechnen. Aus den Strombelastungsplänen ist ersichtlich, dass das größte Verkehrsaufkommen über die Kreisstraße SR 8 abgewickelt wird und die Helmbergstraße sowie die Moosstraße lediglich eine untergeordnete Bedeutung haben. Die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße stellt einen Unfallschwerpunkt dar. Die Gemeinde Steinach hat daher mit dem Landkreis Straubing-Bogen eine Vereinbarung zum Ausbau des Knotenpunktes mit einer doppelseitigen Linksabbiegespur mit Überweg für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie einer Lichtsignalanlage in Auftrag abgeschlossen. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird ausgehend vom Knotenpunkt und weiterführend in Richtung Helmbergstraße ein Geh- und Radweg erstellt. Auch wurde in einigen Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärmbelastung aufmerksam gemacht. Laut einem vorliegenden Gutachten wurden die Lärmkontingente für den Geltungsbereich nach DIN 45691 ermittelt. Die Ermittlung und Bewertung des Gewerbelärms erfolgten nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Neben dem Gewerbelärm wurden auch die entstehenden Verkehrsgeräusche des An- und Abfahrtsverkehrs berücksichtigt. Die Verkehrsgeräusche sind in einem Abstand von 500 Metern zum Betriebsgrundstück organisatorisch zu vermindern, wenn sie den Leistungspegel für den Tag und für die Nach mindestens um 3 db(A) erhöhen. Nach vorliegender Berechnung wurde festgestellt, dass sich der Beurteilungspegel inklusive dem Zusatzverkehr auf öffentlichen Straßen nicht um 3 db(A) erhöhen wird.
Nach Abwägung der vorliegenden Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach beendet. Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden vertagt und werden in der Sitzung vom 22. Juni 2023 behandelt.
Sitzung vom 22.06.2023
Bebauungsplan Nahversorgung wurde geändert
Zuwendung für KLJB Steinach – Jahresrechnung festgestellt
Einen großen Teil der Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023 nahmen Bebauungspläne ein. Zum einen der Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung und die Vorstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Zahlreiche Bauangelegenheiten waren zu behandeln. Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Gemeinderat festgestellt und die Entlastung erteilt. Die neu gegründete KLJB Steinach erhält als Gründungsförderung von der Gemeinde Steinach 500 Euro Zuwendung.
In der Sitzung am 15. Juni befasste sich der Gemeinderat mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und in dieser Sitzung waren die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange zu behandeln. An der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße soll ein Lebensmittelmarkt entstehen. Die Regierung von Niederbayern bewertet das Vorhaben als zulässig, möchte aber zu den weiteren drei geplanten Ladeneinheiten konkrete Angaben.
Der Bund Naturschutz in Bayern lehnte das Vorhaben ab. Einen Standort näher am Ortskern sieht der Verein als bessere Lösung. Es werde unnötig Fläche verbraucht, da in der Hauptsache eine Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel mit ähnlichem Sortiment erstellt wird. In seiner Bemerkung nannte der Naturschutz die Nutzung des ersten Stockes über der Verkaufsfläche ein vorbildhaftes Element.
Der Gemeinderat behandelte die einzelnen Stellungnahmen der Behörden. Geplant sind neben dem Lebensmittelmarkt ein Getränkemarkt mit 300 Quadratmetern, eine Apotheke mit 140 Quadratmetern, Büro- und Gewerbeeinheiten mit 160 Quadratmetern, Backshop und Café mit 50 Quadratmetern sowie eine Verzehr- und Freisitzfläche mit 120 Quadratmetern. Wegfallen wird das Boardinghaus.
Im textlichen Teil werden Verkehrsplanung, Artenschutz und schallschutztechnische Untersuchung konkretisiert. Die Wandhöhe des Gebäudes wird auf 7,50 Meter festgesetzt. Die Mindestparkplatzzahl wurde, wegen des Wegfalls des Boardinghauses, auf 51 Plätze verringert. Auch die Beleuchtung der Werbeanlagen wurde genauer definiert.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Änderungen und billigte die vorgelegte Planung mit den Änderungen. Außerdem beschloss das Gremium die Durchführung der Beteilung der Öffentlichkeit sowie Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Auch für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden Änderungen hinsichtlich des geänderten Bebauungsplanes beschlossen.
Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Die Firma GSW, Gold SolarWind, möchte auf dem Gemeindegebiet auf vier Teilflächen mit einer Größe von 18,72 Hektar eine Photovoltaikanlage mit einer erwarteten Leistung von 20,3 MWp errichten. Die Betriebsdauer soll 30 Jahre betragen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der vorgelegten Planung und zeigte sein Einverständnis. Als Anregung, so Gemeinderat Knott, sollte geprüft werden, ob auch Solarmodule direkt an der Autobahn senkrecht montiert werden können und somit als Schallschutzwand dienen könnten. Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind entsprechend dem Bebauungsplan anzupassen.
Dieser Solarpark erstreckt sich auch auf die Gemeinde Kirchroth. Diese hatte die Änderung ihres Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet PV Kirchroth-Obermiethnach, PV Kirchroth-Nord und PV Thalstetten der Gemeinde Steinach, als Nachbargemeinde, zugesandt. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.
Bauanträge und Befreiungen
In Münster soll der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Hatzenberg geändert werden, um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einverständnis.
Ebenfalls zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zur Errichtung eines Zeltes als Lagerhalle. Das Grundstück liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung Münster-Nord und entspricht den Festsetzungen.
Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen in Wolferszell, Mühlenweg lag dem Gemeinderat vor. Die Mehrfamilienhäuser haben eine Höhe von neun bis zehn Metern. Hier diskutierte der Gemeinderat, ob sich diese Gebäude in die umliegende Bebauung einfügen. Letztendlich lehnte der Gemeinderat den Antrag wegen städtebaulicher Diskrepanzen und Nichteinhaltung der Stellplatzverordnung ab.
Genehmigt wurde der Antrag auf Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes Kellerberg IV, zur Errichtung eines Geräteschuppens, wegen Überschreitung der Baugrenze, in der Raiffeisenstraße.
Einen Kompromiss fanden die Bauherren, die Gemeinde und das Landratsamt zur Errichtung einer Einfriedung und Sichtschutz im Baugebiet Oberes Dorf II in der Hafnerstraße. Hier wird eine Hecke errichtet, um den bestehenden Sichtschutz zu verdecken.
Jahresrechnung 2022 genehmigt
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Gemeinderat behandelte solche Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 und stellte die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt mit 7.107.951 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885 Euro fest. Der Gemeinderat hatte keine haushaltsrechtlichen Beanstandungen.
Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte dem Gemeinderat, dass die Haushaltssatzung 2023 durch das Landratsamtes genehmigt wurde.
Seitens des Gemeinderates wurde angeregt, an der Bushaltestelle in der August-Schmieder-Straße beim Pfarrgarten Fahrradständer zu errichten und an der Haltestelle Kellerbergstraße weitere Haltebügel zu montieren. Angesprochen wurde auch der ertüchtigte Fußweg entlang der Kellerbergsiedlung. Hier wurde für Radfahrer zu viel Splitt aufgebracht. Auch das Schieben eines Kinderwagens wird dadurch erschwert.
Sitzung vom 20.07.2023
Bebauungspläne, Kinderhaus und Wasserschutzgebiet Münster
In der Sitzung am Donnerstag, 20. Juli 2023 befasste sich der Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses unter anderem mit den Planungen der Gewerbegebiete Wolferszell und Steinach-Süd.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Wolferszell ist die Absicht der Gemeinde Steinach, ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen für klein- und mittelständische Betriebe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu entwickeln. In der Gemeinde Steinach fehlen aktuell kleinere Gewerbegrundstücke in Größen zwischen 1.000 und 2.000 Quadratmetern. Somit sollen ergänzend zu den im Gemeindegebiet bereits vorhandenen Gewerbegebieten Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen von Firmen ermöglicht werden. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat behandelt. Nach Abwägung der Stellungnahmen fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Wolferszell. Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse zu diesem Gewerbegebiet für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden ebenso gefasst.
Im Gewerbe- und Industriegebiet wurden Parzellen verschmolzen und eine nicht mehr notwendige Erschließungsstraße ist in der Planung weggefallen. Dem Gemeinderat wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen, die sich auf Dachform, Gebäudehöhe und Dachneigung bezog. Der Einwender befürchtet, dass aus den aktuellen Festsetzungen den Bauherrn enorme Gebäudehöhen ermöglicht werden. Der Gemeinderat nahm hierzu Stellung und stellte fest, dass Gebäudehöhen klar festgesetzt sind, zudem sei der Einwender nicht in seinen Rechten verletzt.
Der Gemeinderat behandelte anschließend die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Ablöseangebot für Kita
Die Trägerschaft des Kindergartens und der Kinderkrippe sollen von der katholischen Kirchenstiftung auf die Gemeinde Steinach übertragen werden. Hierzu wurde ein Gutachten über den Immobilienwert erstellt, der einen Betrag von 1.544.586 Euro ausweist. Der Wert der Außenanlagen wurde mit 93.390 Euro ermittelt. Nach Abzug der Investitionen, die die Gemeinde Steinach bereits geleistet hat, verbleibt eine Ablösebetrag von 638.367 Euro. Dies wurde der Katholischen Kirchenstiftung angeboten. Das Grundstück soll über einen Erbpachtvertrag gesichert werden.
Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West lag dem Gemeinderat vor. An der Kreuzung Helmbergstraße – Riedstraße soll eine Baulücke geschlossen werden. Hier sollen ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus entstehen. Das Einfamilienhaus soll für eigene Zwecke des Grundstückseigentümers genutzt werden und das Grundstück für die Doppelhaushälfte könnte die Gemeinde den Erwerber bestimmen. Der Gemeinderat möchte jedoch, bevor Baurecht geschaffen wird, das Grundstück sichern.
Zuwendung und Ferienprogramm
Die KLJB Steinach hat beim Kreisjugendring einen Antrag auf Jugendförderung zur Anschaffung eines Fernsehgerätes und eines Geschirrspülers gestellt. Der Kreisjugendring bezuschusst diese Anschaffungen mit 209 Euro. Der Gemeinderat gewährte ebenfalls nach den Richtlinien des Kreisjugendringes eine Förderung von 209 Euro.
Für die Ortsteile Steinach und Agendorf erließ der Gemeinderat eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. August 2023.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass der Familienbeirat das Ferienprogramm für Grundschüler veröffentlicht hat. Veröffentlicht ist das Ferienprogramm auf der Homepage der Gemeinde Steinach unter www.steinach.eu und in der MuniApp.
Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat noch über die Infoveranstaltung des Zweckverbandes Wasserversorgung Straubing-Land in Münster. Hier soll ein neues Schutzgebiet ausgewiesen werden. Dies wurde den betroffenen Grundstückseigentümern in Münster vorgestellt. Das Genehmigungsverfahren wird vom Wasserzweckverband demnächst eingeleitet.
Diskutiert wurde ein Vorschlag von Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hinsichtlich der Sicherheit für Radfahrer nach Parkstetten. Er schlug eine beidseitige Markierung auf der Gemeindeverbindungsstraße vor. Für Autofahrer würde weiterhin die ganze Straßenbreite zur Verfügung stehen, wenn kein Radfahrer unterwegs ist.
Sitzung vom 21.09.2023
Logistikanlage im Gewerbegebiet Steinach Süd
Am Donnerstag, 21. September 2023 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses und berieten über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord sowie über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Das Gewerbegebiet liegt am nördlichen Ortsteil von Steinach und grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Saatzucht an. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers und die Modernisierung der vorhandenen Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden wurden einzeln behandelt.
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports in Münster und dem Bauantrag zum Hausanbau an das bestehende Wohnhaus in Steinach, Finkenweg. Eine Befreiung erteilte der Gemeinderat von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg West II. Bei der geplanten der Errichtung eines Carports in der Turmfalkenstraße wird die Baugrenze überschritten.
Im Gewerbegebiet Steinach Süd an der Kreisstraße SR 8 soll der Neubau einer Logistikanlage entstehen. Erschlossen wird das Grundstück über die Bayerwaldstraße und die noch zu errichtende Querstraße im Gewerbegebiet. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Auch ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer forstwirtschaftlichen Unterstellscheune im Bereich Wiedenhof in Münster lag dem Gemeinderat vor. Das Einvernehmen wurde erteilt.
Auf der Tagesordnung stand die Festlegung eines Straßennamens für den Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches vom Wertstoffhof nach Rotham. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl schlug die Bezeichnung Agendorfer Weg vor, mit der Maßgabe, die Bezeichnung auch für den weiterführenden Geh -und Radweg bis nach Agendorf zu verwenden. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag. Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass für die Renaturierungsmaßnahmen am Steinachbach entlang des neuen Weges vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 155.624 Euro bewilligt wurden.
Anlässlich eines Herbstmarktes erließ der Gemeinderat eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober für das Gemeindegebiet.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan Alter Wertstoffhof der Gemeinde Kirchroth und erhob keine Einwendungen. Hier sollen Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen.
Auch gegen die Einbeziehungssatzung Reibersdorf-Ost der Gemeinde Parkstetten wurden keine Einwendungen erhoben. Am östlichen Ortsrand von Reibersdorf soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden.
Ebenfalls wurde die Gemeinde Steinach an der Änderung des Bebauungsplanes Unterparkstetten-Schmiedefeld durch die Gemeinde Parkstetten beteiligt. Hier soll durch die Änderung eine bessere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden. Auch gegen diese Bauleitplanung erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.
Sitzung vom 19.10.2023
Gewerbegebiet Wolferszell wird erschlossen
Vorstellung Erschließungsplanung – Verlesung der Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster
Am Donnerstag, 19.10.2023 versammelten sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus.
Die Firma KEB Bauplanungs GmbH Straubing stellte, vertreten durch Herrn Johannes Macht und Herrn Xaver Fleischmann, dem Gemeinderat die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Wolferszell vor. 850.000 Euro investiert die Gemeinde Steinach in diese Erschließungsmaßnahme. Neben dem Straßen- und Kanalbau im Trennsystem werden eine Löschwasserzisterne und eine Regenwasserzisterne mit Regenwasserreinigung errichtet. Um den Rückhalt von Regenwasser gewährleisten zu können, werden auch auf den sieben Baugrundstücken im Rahmen der Erschließung Zisternen durch die Gemeinde Steinach errichtet.
Dem Gemeinderat wurden die Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung von 21. September bekanntgegeben. Darunter war auch die Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster, welches in vier Schutzgebietszonen unterteilt werden soll. Für die Brunnen II und III Münster des Wasserzweckverbands Straubing-Land wird eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser beantragt. In diesem Rahmen wurde eine Überprüfung des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes nötig, mit dem Ergebnis, dass der Umgriff des bestehenden Schutzgebietes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Daher musste das Trinkwasserschutzgebiet neu berechnet und vom Wasserzweckverband Straubing-Land wasserrechtlich beantragt werden. In der Stellungnahme der Gemeinde Steinach wurde auf die stark eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken und der Ausweisung von Baugebieten hingewiesen. Die Gemeinde könne durch das Wasserschutzgebiet die Aufgabe der Schaffung von Baugebieten nicht mehr erfüllen. Die Gemeinde ging in der Stellungnahme auch auf die eingeschränkte Möglichkeit zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen hinsichtlich Parkflächen sowie auf die im Schutzgebietsantrag beinhalteten Beschränkungen und Auflagen für Abwasseranlagen, Grundstücksentwässerungsanlagen und Verwendung von Baumaterialien beim Straßen- und Wegebau ein.
Für die Übernahme des Kinderhauses der Katholischen Kirchenstiftung zahlt die Gemeinde einen Ablösebetrag von 672.546 Euro.
Im Rahmen der Bauleitplanung nahm der Gemeinderat Kenntnis zur Änderung der Einbeziehungssatzung „Münster-Hatzenberg“. Im erweiterten Geltungsbereich soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das vereinfachte Verfahren zur Änderung durchzuführen.
Zur Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 2 fasste der Gemeinderat Steinach den Satzungsbeschluss.
Bauanträge und Befreiungen
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer begrünten Lärmschutzwand vor. Da das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Pellham liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Ein weiterer Bauantrag zum Neubau eines Swimmingpools in Wiedenhof sorgte für Diskussion hinsichtlich der Trinkwasserversorgung bzw. Wasserknappheit im Sommer. Grundsätzlich sind nach der Bayerischen Bauordnung Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter verfahrensfrei. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich das Einvernehmen zum Neubau eines Swimmingpools an das bestehende Wohnhaus.
Auch zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs eines Wohnhauses in eine Massage- und Fußpflegepraxis in der St.-Michael-Straße in Steinach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ein Bauherr in der Hohenburgstraße hatte einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberes Dorf II“ zur Errichtung einer Stützmauer gestellt. Diese soll mit L-Steinen aus Beton errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung mit der Maßgabe, dass vor die zu errichtende Mauer eine Natursteinmauer, wie im Bebauungsplan vorgesehen, gesetzt wird.
Sitzung vom 23.11.2023
Bauschuttdeponie in Agendorf soll erweitert werden
Zuwendungen für Sportvereine – Nachtragshaushaltssatzung erlassen
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. November 2023 die geplante Erweiterung der Bauschuttdeponie in Agendorf vorgestellt. Dazu waren der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, Herr Gangolf Wasmeier, Herr Johannes Wolf, Geschäftsführer Hans Wolf GmbH & Co. KG, und Herr Martin Staller, der Geschäftsführer des Planungsbüros, nach Steinach gekommen.
Die Bauschuttdeponie soll nach Süden erweitert und es soll eine verträgliche Erhöhung durchgeführt werden, da die bisherige Deponie weitgehendst verfüllt ist. Geplant sei ein neues Volumen von rund 250.000 m³, was für durchschnittlich 15 bis 20 Jahre ausreichend sein sollte. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land ist derzeit Genehmigungsinhaber und die Hans Wolf GmbH & Co. KG Betreiberin der Deponie.
Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Sondergebiet (SO) Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster Süd. Auf Grundlage der vorgelegten Planung fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Gleichzeitig fasste der Gemeinderat zu diesem Vorhaben auch die Änderungsbeschlüsse zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land auf Verlängerung der Erlaubnis zum Entnehmen, Fördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen II und III in Münster vor. Die Bewilligung gilt noch bis 31.12.2023 und soll übergangsweise verlängert werden. Grund dafür ist das laufende wasserrechtliche Gestattungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen.
Bauanträge
In Wolferszell, Mühlenweg, soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Mehrheitlich lehnte der Gemeinderat eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung Münster Nord, wegen Überschreitung der Baugrenze, ab. Auf dem Grundstück soll eine Maschinenhalle errichtet werden. Aufgrund der Größe des Grundstückes sah der Gemeinderat auch die Möglichkeit, das Bauvorhaben, ohne die beantrage Überschreitung der Baugrenze, zu verwirklichen. Stattgegeben wurde dem Bauantrag zur Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase im Gewerbegebiet Rotham II/1. Eine Befreiung, wegen Überschreitung der Baugrenze, erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn in der Raiffeisenstraße zur Errichtung eines Carports. Ebenfalls in der Raiffeisenstraße erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn eine Befreiung zur Ausführung seines Zaunes. Anstelle eines Holzlattenzaunes soll ein Metallzaun errichtet werden. In der Hohenburgstraße im Baugebiet Oberes Dorf II beantragte ein Bauherr eine Befreiung zur Errichtung einerStützmauer. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung vorbehaltlich der Vorlage der Nachbarunterschrift.
Nachtragshaushalt und Jugendförderung
In der weiteren Beratung erlies der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023. Bedingt durch die Übernahme des Kinderhauses 2024 wurden die im Haushalt vorgesehenen Ansätze 2023 im Verwaltungshaushalt nicht benötigt. Die Änderungen der Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wurden erläutert und vorgestellt.
Auch wurden die Jugendförderrichtlinien aus dem Jahr 2007 durch den Gemeinderat Steinach geändert. Bisher wurden Jugendliche von Sportvereinen mit 25 Euro pro Jugendlichen unterstützt. Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hatte einen Antrag auf Erhöhung der Förderung gestellt. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. Demnach beträgt der Zuschuss nun 35 Euro pro Jugendlichen. Der ASV Steinach, TC Steinach, Vorwaldschützen Steinach und die Wilden Wespen Steinach erhalten somit in Summe 14.840 Euro.
Der Gemeinderat informierte über die Ergebnisse der Bündelausschreibung für Gas und Strom. Laut den vorliegenden Ergebnissen ergeben sich für die Gemeinde Steinach Einsparungen. Für die im Kalenderjahr 2024 zu bauende Querstraße im Gewerbegebiet Steinach Süd wird ein Straßenname gesucht. Hierzu wurde der Gemeinderat aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge zu bringen.
Keine Einwendungen erhebt der Gemeinderat zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) Photovoltaik Friedenhain-Süd verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 6 der Gemeinde Parkstetten.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife seitens des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.
Gemeinderatssitzung vom 17.02.2022 24.03.2022 31.03.2022 05.05.2022 19.05.2022 23.06.2022 30.06.2022 26.07.2022 15.09.2022 22.09.2022 28.10.2022 01.12.2022 22.12.2022
Sitzung vom 20. Januar 2022
Hochwasserschutzkonzept für Steinach
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. Januar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses informierte Dr.-Ing. Markus Ammer als Sachverständiger in der Wasserwirtschaft den Gemeinderat über den Sachstand zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach. Bereits am 1. Oktober 2020 wurde dem Gemeinderat die Hochwasserstudie vorgestellt. Nun wurden die potentiellen Hochwasserschäden ermittelt, welche Kosten diese verursachen würden, mögliche Lösungen vorgelegt und sowie ein Vergleich von Kosten und Nutzen vorgestellt.
Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte dem Gemeinderat das Einzugsgebiet des Steinachbaches und des Schanzlgrabens, das 11,9 Quadratkilometer beträgt. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach weiter zur Kinsach.
Das hydrologische Modell für den Steinachbach und des Schanzlgrabens zeigt bei einem 100-jährigen Hochwasser, wieviel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hat der Steinachbach dann zu transportieren, was er auf Grund seines Bachbettes nicht stemmen kann. Allgemeine Hochwasserschutzmöglichkeiten seien der Gewässerausbau, Schaffung von zusätzlichen Abflusswegen oder die Abflussreduktion durch einen Hochwasserrückhalt. Für Steinach komme nur die Abflussreduktion infrage. Eine Verbreiterung und Eintiefung des Steinachbaches wäre alles andere als einfach zu bauen.
Als potentielle Standorte sieht Dr.-Ing. Markus Ammer zwei Sperrbauwerke in Form von Erddämmen im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße vor. Beim Steinachbach müssten 135.000 Kubikmeter Wasser zurückgehalten werden. Der Damm wurde mit einer Länge von 150 Metern und einer Höhe von fünf Metern berechnet. Ein zweiter Damm wäre im Bereich des Schanzlweihers zu errichten. Dessen Rückhaltevolumen wurde mit 36.000 Kubikmeter Wasser, einer Dammhöhe von vier Metern und einer Länge von 110 Metern berechnet.
Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte auf, dass, bei einem 100-jährigen Hochwasser, der entstehende Schaden an Gebäuden 2,9 Millionen Euro – ohne Infrastrukturschäden – betragen würde. Die Kosten für die beiden Sperrbauwerke betragen nach seiner Kostenschätzung 2,1 Millionen Euro. Die Variante des Gewässerausbaus schätzte Ammer auf 3,5 Millionen Euro.
Als nächstes müsse die Gemeinde diese Studie mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmen, so Dr.-Ing. Markus Ammer. Zu entscheiden sei vom Gemeinderat auch, welche Variante weiterverfolgt werden soll.
Dr.-Ing. Markus Ammer beantwortete noch die Fragen der Gemeinderäte zur Lebensdauer und Unterhalt der Sperrbauwerke und weiterer Standortmöglichkeiten.
Bauleitplanungen und Bauangelegenheiten
In Münster sollen am westlichen Ortsrand an der Kirchrother Straße zwei Wohngebäude entstehen. Hierzu ist eine Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauantrag zum Neubau eines Freizeithauses mit Unterrichtsraum und Homeoffice in Pellham, mit der Auflage, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickert werden muss.
Unter Vorbehalt erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag zur Hauserweiterung und Anbau mit zwei Wohnungen an das bestehende Wohnhaus in der Siedlung Kellerberg-West in Steinach. Hier hat der Bauherr die notwendigen Stellplätze und das Einhalten der Grundflächenzahl noch nachzuweisen.
Abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine Fertiggarage. Der Bauherr hatte die Garage errichtet und dabei die festgelegte Baugrenze des Bebauungsplans überschritten. Weiterhin stimmt die Dachform nicht mit dem Hauptgebäude überein. Das Landratsamt stellte dies bei einer Baukontrolle fest. Der Gemeinderat erteilte die beantragte Befreiung nicht.
Barrierefreie Toilette am Festplatz, Bürgerversammlung, Bayern-WLAN in der Schlossgaststätte
Die Vorbereitungen zum 150-jährigen Gründungsfest der FFW Steinach im Juli 2022 laufen. Hierzu ist auf dem Festplatz eine barrierefreie Toilette vorzuhalten, die in der bestehenden Toilettenanlage fehlt. Die Angebote eines barrierefreien Toilettencontainers zum Kauf schwanken zwischen 10.000 Euro bis 25.000 Euro. Diskutiert wurde nicht nur der Kauf, sondern auch die Anmietung für das Fest. Auch die Mobilität des Toilettencontainers kam zur Ansprache, um diesen auch an anderen Standorten einsetzen zu können. Der Gemeinderat genehmigte den Kauf eines barrierefreien WC-Containers. Nach Auswertung der Angebote soll das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.
Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Durchführung von Bürgerversammlungen in örtlichen Gastronomiebetrieben. 2020 ist die Bürgerversammlung ausgefallen und 2021 wurde diese Corona-bedingt in der Alten Turnhalle abgehalten. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, dass grundsätzlich die Bürgerversammlungen bisher immer in den örtlichen Gaststätten abgehalten wurden, lediglich sah man aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie in 2021 davon ab. Wenn sich die pandemische Lage entspannt, werden in Zukunft die Bürgerversammlungen auch wieder in den heimischen Gaststätten stattfinden.
Auf Antrag des Betreibers der Schlossgaststätte genehmigte der Gemeinderat einen weiteren Bayern-WLAN-Standort in der Schlossgaststätte in Steinach. Die nicht gedeckten Investitions- und Betriebskosten trägt der Antragsteller. Der Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach Martin Haberl informierte in diesem Zusammenhang über die Nutzung der bisherigen Bayern-WLAN-Standorte. Das meiste Datenvolumen wird am Standort des Gasthauses Schmid abgerufen. Auch der Standort des Gasthauses Münster, KLJB Münster wird gut genutzt. Weitere Standorte befinden sich am Sportzentrum mit Feuerwehrhaus, Sportgelände mit Vereinsheim und Schützenhaus sowie in der Alten Schule in allen Stockwerken für VHS, Heimatarchiv, Bücherei und KLJB Steinach und Pfarreiräume.
Jahresrechnung der Gemeinde Steinach, Homepage Heimatarchiv
Der Gemeinderat wurde über die Jahresrechnung der Gemeinde Steinach informiert. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.357.985,74 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5.380.700,35 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.127.989,36 Euro erwirtschaftet werden. Im ersten Nachtragshaushalt 2021 der Gemeinde Steinach wurde der Übertrag zum Vermögenhaushalt mit einer Höhe von 36.900,00 Euro veranschlagt. Nach Erstellung der Jahresrechnung übersteigt der tatsächliche Übertrag den Haushaltsansatz um 1.091.089,36 Euro. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 1.345.887,75 Euro zugeführt. Der Gemeinderat nahm die Jahresrechnung zur Kenntnis. Diese wird dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.
Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Aufrufe der Homepage des Steinacher Heimatarchives. Laut Gemeinderätin Claudia Heigl riefen im letzten Jahr 5.899 Benutzer 40.000 Seiten auf. Auf Facebook verfolgen 408 Abonnenten die Veröffentlichungen des Heimatarchives. Das Archiv zeigt unter www.heimatgeschichte-steinach.de Bilder, Dokumente, Vereinsunterlagen, Filme etc., der Menschen, Häuser und ihre Geschichten auf.
Sitzung vom 17.Februar 2022
Gemeinde bekommt eine App
In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Februar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses wurde dem Gemeinderat die Muni-App für Gemeinden vorgestellt. Mario Fischer, Betreiber der Muni-App Bayern, einer Gemeinde-App, stellte den Gemeinderäten die aktuellen Funktionen vor. Mario Fischer zeigte an einem Gemeindebeispiel die Möglichkeiten dieser App auf. Das Amt für ländliche Entwicklung fördert die Einführung der Muni-App. Berichte, Mitteilungen, Ankündigungen und Warnungen kommen mit dieser App direkt an die Bürger. Individualisierbare Profile sind für Verwaltung, Gemeinderat und alle kommunalen Einrichtungen möglich. Bürgerversammlungen, Sitzungen, Feste und Feierlichkeiten können über die App angekündigt werden. Auch die Vereine können mit der App über das Vereinsleben berichten und Veranstaltungen ankündigen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Muni-App für zwei Jahre zu erwerben. Die Kosten liegen abzüglich der Förderung bei 1.200 Euro für die beiden Jahre. Über eine weiter Nutzung wird später ein gesonderter Beschluss gefasst.
Bauangelegenheiten und Haushaltsverordnung
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe als Fluchtweg an einem Gebäude in Wolferszell. Im Baugebiet Oberes Dorf II soll der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage entstehen. Hierzu erteilte der Gemeinderat ebenfalls das Einvernehmen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der ersten Änderung der Dienstanweisung zur kommunalen Haushaltsverordnung der Gemeinde Steinach für das Finanz- und Kassenwesen.
Toilettencontainer, Beleuchtung Gewerbegebiet zum Lehmoos, Waldwegausbau
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Bestellung eines behindertengerechten Toilettencontainers für den Festplatz. Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung über die Anschaffung beraten und den Beschluss gefasst, einen behindertengerechten WC Container zu erwerben.
Es wird geprüft, ob an der neu gebauten Straße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach die Beleuchtung bis auf Weiteres abgeschaltet werden kann. Erst bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im westlichen Abschnitt des Gewerbe- und Industriegebietes soll die Beleuchtung wieder in Betrieb genommen werden. Auch wurde dort schon vermehrt Müllablagerungen durch parkende LkW`s festgestellt. Mülleimer sollen hier Abhilfe schaffen.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass bezüglich der Förderung aus dem Regionalbudgets ILE nord23 die Verbesserung des Waldweges zwischen Agendorf und Mitterfels durch die Gemeinde Steinach gestellt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Markt Mitterfels soll dieser fahrradtauglich gemacht werden.
BayernWLAN in Sporthalle, Parksituation August-Schmieder-Straße beim Schloss
In der neuen Sporthalle steht ab sofort BayernWLAN zur Verfügung. Die technischen Arbeiten wurden abgeschlossen.
Geprüft wird derzeit die Parksituation beim Schloss Steinach entlang der August-Schmieder-Straße. Hier parken derzeit viele Kleintransporter. Zusammen mit dem Eigentümer und der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden.
Sitzung vom 24. März 2022
Investitionsprogramm für 2022 wurde vorgestellt
Für den Gemeinderat Steinach standen in der letzten Gemeinderatssitzung sehr viele Tagesordnungspunkte zur Beratung an.
Neben mehreren Bauleitplanungen wurden dem Gemeinderat Steinach unter anderem das Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2022 sowie die Betriebskostenabrechnung 2021 und der Haushaltsplan 2022 des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt.
Sanierung Pumpstationen
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte Herr Hans Buchmeier ein Sanierungskonzept für die Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach vor. Herr Buchmeier betreut im Auftrag der Straubinger Entwässerung und Reinigung (= SER ) seit 01. Januar 2021 die Kläranlage Steinach nebst den dazugehörigen 12 Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach. Im Rahmen der Betreuung wurden an den Pumpstationen betriebstechnische Mängel festgestellt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren behoben werden sollten. Priorität haben hinsichtlich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Ersatzausstattungen die Anlagen an der Turmfalkenstraße und im Bauhof der Gemeinde Steinach. Für das Haushaltsjahr 2022 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen in Summe € 80.000,00 einzuplanen. Die Kosten für die Ertüchtigung der Pumpstation an der Turmfalkenstraße betragen geschätzt € 15.000,00. Die Reparaturen an der Anlage dulden keinen Aufschub, da es vor kurzer Zeit zu einem Abwasserrückstau kam. Die Pumpstation auf dem Bauhofgelände weist mitunter Sicherheitsmängel auf, die dringend behoben werden müssen. Unter anderem sind die Tauchwand, der Steg mit Geländer und die Schachtabdeckung zu erneuern. Das Regenüberlaufbecken ist mit einer Abdeckung zu versehen. Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten betragen in Summe rund € 65.000,00. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen im Schnitt jährlich circa € 70.000,00 einzuplanen. Bis zur Ertüchtigung der Kläranlage im Jahr 2027 sollen zudem alle Pumpstationen an ein Prozessleitsystem angeschlossen sein.
Bauleitplanungen
In Münster soll in Nähe der Kirchrother Straße auf einer Teilfläche die Möglichkeit einer Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden. Zur entsprechenden Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße in Münster sind aus der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sechs Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land musste der Satzungsbeschluss vertragt werden, da seitens des Wasserversorgers noch die Wertung eines beizubringenden Baugrundgutachtens ausständig war.
Im südlichen Ortsbereich in Münster sollen im Bereich Buchbergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Satzungsentwurf Einbeziehungssatzung südlicher Ortsbereich in Münster fielen tendenziell negativ aus. Seitens der Regierung von Niederbayern und auch dem Regionalen Planungsverband Donau Wald wurde die Planung abgelehnt, da die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verfehlt werden. Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen entwickelt werden. Außerdem müssten zunächst die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig genutzt werden. Mitunter würde diese Planung eine Zersiedelung der Landschaft fördern. Die Gemeinde Steinach muss zunächst nachweisen, dass im Innenbereich von Münster keine Innenentwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Da das Vorhaben laut dem aktuellen Wasserschutzgebietsantrag dem Schutzzonenbereich W II zuzuordnen ist, wird eine Bebauung von Seiten des Wasserzweckverbandes abgelehnt, da mit einer Bebauung in der Schutzzone auch die künftige Wasserversorgung gefährdet würde. In Anbetracht dessen fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Bauleitplanung bis zum Vorliegen der Genehmigung des Wasserschutzgebietsvorschlages zurückgestellt wird.
In Agendorf soll eine Teilfläche mit einer Größe von 700 m² am westlichen Ortsrand in Nähe der Mitterfelser Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinbezogen werden.
Dem Gemeinderat Steinach wurde der Satzungsentwurf der Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße vorgestellt. Nach Billigung durch den Gemeinderat ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Fachstellenbeteiligung durchzuführen.
Die Gemeinde Kirchroth hat die Gemeinde Steinach an der Aufstellung des Bebauungsplanes Müllerberg in Aufroth beteiligt. Am nordwestlichen Ortsrand von Aufroth sollen zur Deckung des Wohnbedarfes 25 Bauplätze entstehen. Zum Satzungsentwurf erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.
Die Kommunen in Bayern wurden durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aufgefordert bis zum 01. April 2022 eine Stellungahme zum Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogrammes abzugeben. Der Inhalt des Fortschreibungsentwurfes umfasst im Wesentlichen die Themenfelder zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Stärkung der Kommunen, die Anpassung an den Klimawandel und gute Gesundheit sowie die Schaffung von nachhaltiger Mobilität. Der Bayerische Gemeindetag hat zum Entwurf bereits eine Stellungnahme erarbeitet, welche den Kommunen übersendet wurde. Laut dieser Stellungnahme beinhaltet der vorliegende Entwurf vor allem für kreisangehörige Gemeinden hohes Konfliktpotential. Mit der verfolgten Idee der Landesentwicklung könnte es zu einem Entwicklungsstopp in zahlreichen Landgemeinden kommen. Zudem würde durch eine weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine Entschleunigung herbeigeführt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Inhalten des Landesentwicklungsprogrammes und unterstützte die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vollumfänglich.
Bauangelegenheiten und Lekungsschilder Mooswiesen
Zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und sechs Garagen in Münster erteilte der Gemeinderat unter dem Vorbehalt des Nachweises von 10 Stellplätzen das gemeindliche Einvernehmen. Im Gewerbegebiet Rotham II/1 wurde die Errichtung von zwei Flüssiggasbehältern mit einer Höhe von 6,25 Metern und 15,53 Metern beantragt. Nach Vorstellung der Planung erteilte der Gemeinderat auch hierzu sein Einvernehmen. Für den Bereich des Baugebietes Schloßstraße in Münster wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage eingereicht, welchen der Gemeinderat nach Vorstellung der Planung billigte.
Auf Initiative des Gemeinderates Dr. Thomas Grundler werden im Bereich der Mooswiesen bei Steinach Lenkungsschilder auf ein „Wiesenbrütergebiet“ erstellt. Da seit dem Kalenderjahr 2020 erstmals seit über 15 Jahren wieder ein Kiebitzpaar auf den Sandbänken eines Weihers brütet, soll mittels der Lenkungsschilder eine Störung während der Brutphasen durch sich unvernünftig verhaltende Personen verhindert werden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf die Errichtung von zwei Durchfahrtsverbotsschildern und zwei Hinweisschildern zu. Auch sollte auf den Hinweisschildern das Wappen der Gemeinde Steinach angebracht werden, um zu signalisieren, dass sich auch die Kommune für den Schutz der Wiesenbrüter einsetzt.
Investitionsprogramm 2022
Vor der Beratung über den Haushaltsplan wurde dem Gemeinderat Steinach das Investitionsprogramm für das Jahr 2022 vorgestellt. Für die Trockenlegung des Kellers und die Erneuerung der Fenster im Bereich des Rathaus-Altbaus wurden Finanzmittel in Höhe von rund € 140.000,00 eingeplant. Für die geplante Errichtung einer Löschwasserzisterne im Bereich Hatzenberg in Münster werden Kosten in Höhe von € 90.000,00 entstehen. Zudem wurden für die Anschaffung von beweglichen Anlagegütern für die Ortsfeuerwehren € 76.000,00 in den Investitionsplan eingestellt. An der Grundschule Steinach sollen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur sowie für die Anschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen rund
€ 120.000,00 investiert werden. Die Anschaffungen für die Digitalisierung werden in Höhe von € 50.000,00 mittels eines staatlichen Zuschusses gefördert. Am Gebäude der Grundschule Steinach müssen die Fenster ertüchtigt, sowie auch Fluchttüren aus den einzelnen Klassenräumen hergestellt werden. Hinzu kommen noch Investitionen für Sanierungen und Ersatzbeschaffungen von Mobiliar. Die Gesamtinvestitionen für diese Maßnahmen betragen in Summe ca. € 133.000,00.
Für die Herstellung des Radweges zwischen Steinach und Rotham wurden Ausgaben für die Tiefbaumaßnahmen in Höhe von € 78.000,00 berücksichtigt. Im April 2022 beginnen die Kanal- und Straßensanierungsarbeiten mit Verlegung von Breitbandinfrastruktur in der Kellerbergstraße. Für die Maßnahmen im ersten Bauabschnitt werden 2022 Kosten in Höhe von ca. € 672.000,00 entstehen. Die Investitionen für den Bereich Bauhof betragen in Summe € 188.000,00. So soll für den Bauhof für den Bereich Grünpflege und Winterdienst unter anderem ein Kleintraktor mit Anbauten angeschafft werden. Im Kalenderjahr 2022 wird auch die Glasfaseranbindung der Grundschule Steinach und des Rathauses Steinach hergestellt. Laut dem Ausschreibungsergebnis betragen die Kosten hierfür rund € 140.000,00. Auch an der Alten Schule in Steinach sollen im Kalenderjahr 2022 Investitionen für die brandschutzkonforme Ausstattung des Gebäudes getätigt werden. Die Kosten für die Erstellung einer baulichen Nutzungsänderung mit einem Brandschutznachweis sowie für die baulichen Maßnahmen wurden in Höhe von € 100.000,00 im Investitionsprogramm berücksichtigt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte das Investitionsproramm zum Haushaltsplan 2022 mehrheitlich.
Für das Kinderhaus Sankt Ursula wurde die Betriebskostenabrechnung 2021 vorgestellt. Das bereinigte Defizit beträgt gerundet € 79.000,00. Auch der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Jahr 2022 wurde dem Gemeinderat Steinach vorgelegt. Demnach beträgt das Defizit € 42.000,00. Der Gemeinderat Steinach billigte den Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula.
Outsourcing Server, Vergabe Sanierung Kellerbergstraße, Strombezug und Stellenplan 2022
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung fasste das Gremium den Beschluss, dass die zentralen Dienste und IT-Fachverfahren auf das Outsourcing Verfahren NextGO umgestellt werden. Die monatlichen Kosten für den gesamten Serverbetrieb im Outsourcing betragen € 1.100,00.
Auch wurde der Auftrag zur Sanierung des ersten Bauabschnittes der Kellerbergstraße mit Kanalumlegung im Bereich Straubinger Straße/Hohe-Kreuz-Siedlung vergeben. Laut dem Vergabevorschlag wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter mit der Angebotssumme in Höhe von € 672.100,00 erteilt. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote lag das Ausschreibungsergebnis um circa 20 Prozent über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros, was mitunter durch die Preissteigerung von Baustoffen bedingt ist.
Für den Strombezug 2024-2026 fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass sich die Gemeinde Steinach erstmals an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beteiligen wird. Die Kosten für die Erstellung der Ausschreibung betragen brutto € 1.140,00. Im Rahmen der Bündelausschreibung soll Normalstrom mit Ökostromanteil beschafft werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden dem Gremium der Stellenplan 2022 der Gemeindeverwaltung Steinach und des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt. Der Gemeinderat Steinach billigte nach Erläuterung jeweils den Stelleplan für das Haushaltsjahr 2022.
Sitzung vom 31. März 2022
Haushalt umfasst 8,38 Millionen Euro
Haushaltsplan 2022
Wichtigster Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 31.3.2022 war die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022. Der Gemeinderat hat den Haushalt mit drei Gegenstimmen beschlossen. Kämmerin Nadine Semmler, Geschäftsleiterin Ursula Heller und Bürgermeisterin Christine Hammerschick stellten den insgesamt 8,38 Millionen Euro umfassenden Haushalt den Mitgliedern des Gremiums vor. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen, Bauvorhaben und Vereinszuwendungen notwendig.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die verschiedenen Haushaltsansätze sorgfältig ermittelt und soweit erforderlich den allgemeinen Preissteigerungen und Kostenerhöhungen angepasst. Der ausgeglichene Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit 6,185 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 2,195 Millionen Euro ab. Die Steuersätze bleiben wie im Vorjahr bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bei 360 von Hundert gleich.
Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Steuern. Bei der Gewerbesteuer wird mit 800 000 Euro an Einnahmen gerechnet. Die Grundsteuer A, für agrarisch genutzten Boden, wird mit 50 000 Euro und die Grundsteuer B wird mit 352 800 Euro angesetzt. Der Einkommenssteueranteil der Gemeinde liegt bei 1,95 Millionen Euro. Der Umsatzsteueranteil hat einen Haushaltsansatz von 95 000 Euro und der Einkommenssteuersatz wurde mit 157 800 Euro festgelegt. Den Grunderwerbssteueranteil kalkuliert die Gemeinde mit 40 000 Euro. An Schlüsselzuweisungen sind 734 100 Euro vorgesehen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen von 80 000 Euro. Die Kanalbenutzungsgebühren werden auf 325 200 Euro geschätzt. An Betriebskostenförderung für das Kinderhaus werden Einnahmen in Höhe von 609 200 Euro erwartet.
Die bedeutendsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Kreisumlage in Höhe von 1,667 Millionen Euro sowie die Personalausgaben in Höhe von 1,323 Millionen Euro. Der Personalkostenzuschuss für das Kinderhaus beträgt 1,042 Millionen Euro. Für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Gebäude sind Ausgaben in Höhe von 162 000 Euro vorgesehen. 77 700 Euro sind an Gewerbesteuerumlage abzuführen und 71 000 Euro sind als Schulverbandsumlage zu bezahlen.
Die Finanzierung des Vermögenshauhalts 2022 setzt sich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 291 400 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 1 330 600 Euro, aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 480 500 Euro und Beiträgen mit 90 600 Euro sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen mit 1 900 Euro zusammen.
Der Haushalt 2021 konnte mit einer Rücklagenzuführung in Höhe von 1 345 887 Euro abgeschlossen werden. Dieser Betrag wurde dem Vermögenshaushalt 2022 buchungsmäßig wieder vollständig zugeführt. Zum Jahresende ergibt sich laut Planung ein Rücklagenstand von 15 287 Euro. Im kommenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren ergibt sich eine gewisse Anspannung hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des allgemeinen hohen gemeindlichen Investitionsvolumens einhergehend mit Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Punkte führen dazu, dass die dann vorhandenen Rücklagenmittel vollständig zum Haushaltsausgleich 2023 eingesetzt werden müssen. Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 ist eine Kreditaufnahme eingeplant.
Zahlreiche Investitionen geplant
Am Rathausgebäude wurde eine PV-Anlage installiert. Die Fenster sollen ausgetauscht und der Keller trockengelegt werden. Für die Verwaltung ist die Neuanschaffung eines Servers notwendig. Beim Brandschutz ist die Neubeschaffung einer Dieselpumpe für der Feuerwehr Münster notwendig und eine Löschwasserzisterne in Münster-Hatzenberg ist zu errichten. Digitale Meldeempfänger sollen für die Feuerwehr angeschafft werden. In der Grundschule wird die digitale Infrastruktur ausgebaut, eine Audioanlage für die Aula ist geplant, Fluchttüren sind zu erneuern, ein Gartenhaus soll errichtet werden und ein Defibrillator soll angeschafft werden. In der alten Schule sind Sanierungsarbeiten und Umbauten hinsichtlich des Brandschutzes notwendig. Der Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Kreuzung Rotham soll gebaut und der Waldweg von Agendorf Richtung Mitterfels soll für Radfahrer verbessert werden. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße ist vorgesehen sowie die Erschließung des Gewerbegebietes in Wolferszell. Für den Bauhof ist der Erwerb von Maschinen, der Erwerb eines Kleintraktors und Kleinfahrzeuges vorgesehen. Bei der Straßenbeleuchtung wurden neue Straßenlampen im Gewerbegebiet installiert und im Dorfgebiet wurden die Straßenlampen auf LED-Technik umgerüstet. Bei der Abwasserbeseitigung steht die Sanierung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet an. Geplant ist der Bau einer Straße zur Neuregelung der Zu- und Abfahrt am Wertstoffhof.
Zuwendung für Kulturförderverein
Der Gemeinderat beschloss einen projektbezogenen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den Antrag des Kulturfördervereines Joseph Schlicht e.V. zur Veranstaltung eines Kulturabends und zur Aufführung der Festmesse am Ostermontag. Für die Aktivitäten des 60plus-Treffs stellt die Gemeinde dieses Jahr wieder 1000 Euro zur Verfügung.
Kein Sondergebiet mehr
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und zwei Garagen in Münster, Aufrother Straße. Den Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat zur Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße, Münster. Das Gebiet um das Schloss Steinach ist 1985 planungsrechtlich als Sondergebiet Fremdenverkehr genehmigt worden. Die Nutzung hat sich jedoch geändert und aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Teil des Gebietes dem Dorfgebiet zuzuschreiben und ein Teil als Gewerbegebiet auszuweisen. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan werden entsprechend angepasst.
Sitzung vom 05. Mai 2022
Bauanträge, Beteiligungsverfahren, Trauerwald
In der Sitzung des Gemeinderates vom 05. Mai 2022 wurden dem Gremium schwerpunktmäßig Bauanträge zur Beratung vorgelegt. Zum Beteiligungsverfahren an der Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Wald wurden dem Gemeinderat die Planungsunterlagen vorgestellt und eine Stellungnahme zum Kapitel Wasserversorgung verfasst. Zudem informierte die erste Bürgermeisterin über das geplante Projekt der ILE nord23 zur Gestaltung eines Trauerwaldes.
Bauanträge
Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE Furth mit Deckblatt 11 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bogen mit Deckblatt Nummer 46 wurde die Gemeinde Steinach am Bauleitplanverfahren beteiligt. Ein dort bestehender Gewerbebetrieb plant seinen Betrieb um eine Betriebshalle und ein Regallager zu erweitern. Der Gemeinderat Steinach erhob keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen.
Mit Schreiben vom 29. März 2022 wurde die Gemeinde Steinach durch den Regionalen Planungsverband Donau-Wad informiert, dass das Kapitel XII „Wasserwirtschaft“ des Regionalplanes fortgeschrieben werden soll. Die Verbandsmitglieder haben Gelegenheit bis zum 20. Mai 2022 eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Dem Gemeinderat Steinach wurden die Unterlagen zum Entwurf vorgestellt. Im Kapitel BXII Wasserwirtschaft des Entwurfes zum Regionalplan wurden Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Demnach wurden im Teilbereich 3 Flächen nordwestlich des Gemeindeteils Hoerabach als Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sind in den Regionalplänen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung außerhalb der Wasserschutzgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung festzulegen. Südlich des Ortsteiles Münster wurden laut dem Schutzgebietsvorschlag des Wasserzweckverbandes Flächen der Schutzzone W IIIA zugeordnet. An diese Flächen grenzen in Teilbereichen Vorrangflächen für den Kiesabbau an. Laut dem Entwurf des Regionalplanes Donau-Wald ist bedingt durch die Sensibilität der Einzugsgebiete eine zusätzliche Gefährdung des Grundwassers durch die Minderung der Deckschichten oder durch offene Wasserflächen zu vermeiden. Der Gemeinderat Steinach fasste mehrheitlich den Beschluss, dass aufgrund der vorliegenden, konkurrierenden und raumbedeutsamen Nutzung des Vorranggebietes für Bodenschätze zum Schutz der Grundwasserversorgung die betroffenen Flächen im Regionalplan Donau-Wald als Vorrangflächen für die Wasserversorgung festgesetzt werden sollen.
Zum Antrag auf Errichtung von zwei Dachgauben im Wohngebiet am Kellerberg IV erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Überschreitung der laut dem Bebauungsplan maximal zulässigen Vorderansichtsfläche von Dachgauben. Ebenso erteilte der Gemeinderat Steinach zum Bauantrag Neubau einer Kalthalle im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd das Einvernehmen. Ein dort ansässiger Gewerbebetrieb plant, eine Kalthalle mit einer Größe von 852 Quadratmetern zu errichten. Laut der vorliegenden Planung beträgt die Dachneigung drei Grad. Somit wird die laut dem Bebauungsplan festgesetzte, minimale Dachneigung von fünf Grad um zwei Grad unterschritten.
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine bestehende Fertiggarage wurde dem Gemeinderat Steinach nochmals zur Beratung vorgelegt. Das Nebengebäude wurde außerhalb der laut dem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet. Hierzu erteilte das Gremium mehrheitlich kein Einvernehmen. Ebenso wurden die Vorgaben zur Dachform von Nebengebäuden laut dem Bebauungsplan nicht eingehalten. So wurde abweichend von der Dachform des Hauptgebäudes „Satteldach“ ein Nebengebäude mit der Dachform „Flachdach“ errichtet. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag auf Befreiung von der Dachform mehrheitlich kein Einvernehmen.
Im Gemeindeteil Wiedenhof bei Münster soll ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und PkW-Fertiggaragen errichtet werden. Das Vorhaben soll im Geltungsbereich der bestehenden Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof verwirklicht werden. Nach Prüfung des Bauantrages wurde durch den Wasserzweckverband Straubing-Land gefordert, dass die ursprünglich geplanten Kellerräume aufgrund des bestehenden Wasserschutzgebietes nicht errichtet werden dürfen. Die Planung wurde aufgrund dessen nochmals überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte nach Änderung der Planung sein Einvernehmen.
Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die Bauarbeiten zur Sanierung der Kellerbergstraße, Kanalverlegung im Bereich Hohe-Kreuz-Siedlung und Straubinger Straße und sowie die Herstellung der zweiten Zu- und Abfahrt zum Wertstoffhof Steinach ab Mitte Juli 2022 beginnen werden.
Leserbrief
Zudem wies die erste Bürgermeisterin die Gemeinderatsmitglieder aufgrund eines Leserbriefes zum Haushaltplan 2022 darauf hin, dass die darin getroffenen Aussagen zum Finanzplan mit Investitionsprogramm missverständlich formuliert waren. Der Finanzplan ist im Grundsatz nicht verbindlich. Er ist auch nicht wie der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Finanzplan wird vielmehr nach Orientierungsdaten aufgestellt und fortgeschrieben. Insbesondere für die geplanten Anschaffungen betreffend den Bereich Bauhof wurden für die Finanzplanjahre Einwendungen erhoben, nach welchen die Finanzplanwerte 2023 mit 2025 in Höhe von € 150.000,00 zu hoch sind. In den vergangenen zehn Jahren wurden für den Bereich Bauhof durchschnittlich Investitionen in Höhe von € 150.000,00 getätigt. Somit ist der Vorwurf, dass bei der Finanzplanung Willkür angewendet wurde, nicht gerechtfertigt.
Beteiligtenversammlung ILE nord23
Am 22. April 2022 fand die Beteiligtenversammlung der ILE nord23 statt. Anlässlich der Versammlung wurde ein Konzept zur Gestaltung eines Trauerwaldes vorgestellt. Da auch im Gemeindebereich Steinach potentielle Flächen für die Gestaltung eines Trauerwaldes existieren, hat die erste Bürgermeisterin das Konzept eines Trauerwaldes vorgestellt. Vorzugsweise soll das Konzept des Trauerwaldes in einem Mischwald umgesetzt werden. Die Fläche sollte zudem von anderen Grund -und Waldstücken so abgegrenzt werden, dass sich Spaziergänger oder Besucher bewusst sind, dass sie sich auf einer Beisetzungsfläche befinden. Laut Bestattungsrecht muss die Gemeinde die Trägerschaft übernehmen. Auch muss das Areal durch die Gemeinde gewidmet werden und es muss gewährleistet sein, dass Beisetzungen mindestens 100 Jahre auf der Fläche vorgenommen werden können. Die erste Bürgermeisterin zeigte den Gemeinderatsmitgliedern Bilder von bestehenden Anlagen. Aufgrund steigender Nachfragen nach Bestattungen im Naturwald sollte sich auch die Gemeinde Steinach darum bemühen, geeignete Flächen auszuweisen.
Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die wegen der Covid-19-Pandemie ausgefallene Ehrung von Sportlern sowie Funktionären im Ehrenamt und Wahlhelfern am 06. Oktober 2022 stattfinden wird. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zum Bauleitplanverfahren Sondergebiet Nahversorgung der Auftrag zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschafsplanes an das Planungsbüro Heigl in Bogen erteilt. Abschließend wurden dem Gemeinderat Steinach die Erhebungsdaten für die Erstellung einer Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vorgestellt.
Sitzung vom 19.05.2022
In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2022 stellte der Architekt Hans-Peter Gartner den Vorentwurf zur Sanierung des Gasthaues in Münster vor. Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, fasste das Gremium nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen den Satzungsbeschluss.
Renaturierung Steinachbach
Zu Beginn der Sitzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Projekt „Renaturierung Steinachbach“ in die Tagesordnung mit aufgenommen.
Sanierung Gasthaus Münster
Nach Bekanntgabe der Beschlussfassungen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 05. Mai 2022 begrüßte die erste Bürgermeisterin den Architekten Hans-Peter Gartner, der die Vorentwürfe zur Sanierung des Gasthauses in Münster vorstellte. Der Vorentwurf wurde bereits im Frühjahr 2021 durch den Architekten ausgearbeitet, jedoch wurde im Jahr 2021 aufgrund des damals geltenden Versammlungsverbotes von der Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Planung abgesehen. Im ersten Schritt sollte der Gemeinderat Steinach Kenntnis vom Vorentwurf erlangen, bevor die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Zunächst zeigte Architekt Hans-Peter Gartner an Hand der von ihm erstellten Bestandspläne, dass am Objekt bereits zahlreiche Um- und Erweiterungsbauten vorgenommen wurden. Deutlich erkennbar ist dies im Bereich des bestehenden Saales im ersten Stock, wo ein Teil der tragenden Mauer abgebrochen wurde, um den Raum zu vergrößern. Laut dem Planungsentwurf würden der Haupteingang und die Anordnung der Küche unverändert bleiben. Jedoch müsste das Treppenhaus an anderer Stelle erstellt werden, um einen Aufzugschacht herstellen zu können. Für den Zugang zu den Sanitäranlagen könnte am östlichen Teil des Gebäudes ein Nebeneingang mit Zugang zu den Sanitäranlagen, Technikraum sowie zum Treppenhaus mit Lift geschaffen werden. Dieser Bereich würde durch eine Zwischentüre von den weiteren Räumen im Erdgeschoss separiert, sodass die WC-Anlagen und die Räumlichkeiten im Obergeschoss unabhängig von einem Schank- und Küchenbetrieb genutzt werden könnten. Die Sanitäranlage im Erdgeschoss würde um ein behindertengerechtes WC erweitert und es könnte eine öffentlich zugängliche Toilette hergestellt werden. Laut dem Entwurf würde vorgelagert zum Saal ein Garderobenraum entstehen. Im südwestlichen Bereich des Obergeschosses wurden eine Theke mit einem Vorratsraum eingeplant. Um die Nutzung für weitere Angebote und Organisationen möglich zu machen, würden westlich angrenzend an den Saal ein größerer Raum mit ca. 65 m² sowie drei weitere Räume mit jeweils einer Größe von ca. 14 m² für flexible Nutzungen geschaffen. Diese Räume könnten unabhängig vom Saal über das Treppenhaus mit Lift erreicht werden. Die bereits bestehende Fluchttreppe ausgehend vom Obergeschoss wurde an der gleichen Stelle vorgesehen. Herr Hans-Peter Gartner erklärte, dass das Objekt durchaus sanierungswürdig ist, zumal laut den Unterlagen des Archives für Heimatgeschichte die ersten bekannten Besitzer des „Wirtshof“ am Kirchplatz in Münster bereits im Jahr 1643 erwähnt wurden. Somit ist das Gebäude als prägender Bestandteil des Ortsbildes von Münster zu werten. Im nächsten Schritt müssten nun Untersuchungen der Bausubstanz sowie ein Gutachten zur Statik erstellt werden, um abschließend klären zu können, ob eine Sanierung möglich ist. Die erste Bürgermeisterin erklärte weiter, dass die Entwurfsplanung im Rahmen einer öffentlichen Versammlung den Gemeindebürgern vorgestellt werden soll. Sinn von Dorfentwicklungsprojekten ist es nämlich, dass deren Umsetzung auf Initiative der künftigen Nutzer erfolgt.
Baumaßnahmen
Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße in Agendorf hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 13. Mai 2022 die Gelegenheit eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abzugeben. Am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Agendorf soll an der Mitterfelser Straße auf einer Fläche von ca. 960 m² die Möglichkeit der Bebauung für ein Austragshaus mit Doppelgarage geschaffen werden. Nachdem aus der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind und die Stellungnahmen der Behörden und weiteren Beteiligten durch den Gemeinderat Steinach abgewägt wurden, fasste das Gremium den Satzungsbeschluss.
Die Gemeinde Steinach wurde von der Stadt Bogen um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Weinberg I“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 41 gebeten. In Nähe des Schulzentrums in Bogen soll ein Sondergebiet für Grundschule und Kindergarten entstehen. Seitens der Gemeinde Steinach werden keine Einwendungen erhoben. Auch wurde die Gemeinde Steinach zur 3. Einbeziehungssatzung „Obermiethnach“ der Gemeinde Kirchroth am Verfahren beteiligt. Gegen die dort geplante Einbeziehung einer Fläche von ca. 2.750 m² zur Bebauung mit Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten erhob der Gemeinderat Steinach ebenso keine Einwendungen.
Für den Ausbau eines Dachgeschosses mit dem Einbau einer Dachgaube im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kellerberg IV in Steinach wurden Befreiungen von den Festsetzungen zur maximalen Vorderansichtsfläche von Dachgauben mit 1,5 m² sowie von der Dachneigung beantragt. Der Gemeinderat erteilte die Befreiungen zur Errichtung einer Dachgaube mit einer Ansichtsfläche von 13,75 m² sowie zur Erstellung eines Daches mit einer Neigung von 12 Grad.
Die Eigentümer des Wohnbaugrundstückes Flurnummer 138/6, Gemarkung Münster, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelofenweg II liegt, beantragten die Errichtung einer Stützmauer in Angrenzung an die Erschließungsstraße „Am Radelfleck“. Laut dem rechtkräftigen Bebauungsplan dürfen straßenseitig keine Stützmauern errichtet werden. Da der Höhenunterschied im betroffenen Bereich sehr groß ist, bzw. das Gelände stark abfällt, billigte der Gemeinderat Steinach die Errichtung der Stützmauer mehrheitlich.
Zu Renaturierungsmaßnahme am Steinachbach soll aufgrund der damit einhergehenden Herstellung des Geh- und Radweges zwischen Steinach und Rotham der Antrag auf vorzeitigten Maßnahmenbeginn gestellt werden. Insbesondere soll der Antrag im Hinblick darauf gestellt werden, dass die Maßnahme im Kalenderjahr 2022 umgesetzt wird. Nach Prüfung und gutachtlicher Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, kann die Ausschreibung der Gewerke bereits vor Erteilung der Genehmigung zum Vorhaben erfolgen. Der Gemeinderat Steinach billigte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die Würdigung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 des Landratsamtes Straubing-Bogen eingegangen ist. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 7,46 Prozent der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. In den darauffolgenden Jahren ist nach derzeitiger Finanzplanung von einem gleichbleibenden Niveau des bereinigten Ergebnisses von fünf Prozent auszugehen. Dieses Ergebnis ist insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.
nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurde der Antrag auf Gestattung zur Verlegung einer Kabelleitung ausgehend von einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Wiedenhof bis zur geplanten Übergabeschutzstation in Nähe Bayerwaldstraße 1 zurückgestellt, da der vorgelegte Entwurf des Gestattungsvertrages noch inhaltlich zu überarbeiten ist. Insbesondere ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen, dass die gesamte Kabelleitung mittels GPS eingemessen wird und dass der Gemeinde Steinach als Gestattungsgeberin die lagegenaue, digitale Einmessung sowie eine Plandokumentation überlassen werden.
Für die Anschaffung eines gebrauchten Kleintraktors mit Anbaugeräten für den Mäh- und Winterdienst wurde der Auftrag an die Firma Wenk, Steinach erteilt. Die Anschaffungskosten betragen rund 38.200,00 Euro.
Auch billigte der Gemeinderat Steinach die Vorschlagsliste zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen sowie von verdienstvollen Personen durch die Gemeinde Steinach.
Sitzung vom 23.06.2022
E-Tankstelle beginnt mit Testphase
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. Juni 2022 im Sitzungssaal des Rathauses waren zahlreiche Bauanträge zu behandeln.
Bau
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zur Nutzungsänderung von einem Gartenhaus zur Wohnnutzung im Ortsteil Berghof. Im Baugebiet Oberes Dorf II wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. Hier soll ein Stellplatz für einen Wohnwagen errichtet werden, der die Baugrenze überschreitet. Vom Baugebiet Münster „Am Waldweg“ lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedung vor. Dort soll eine zwei Meter hohe Einfriedung als Sichtschutzwand errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht dies jedoch nicht vor. Der Gemeinderat lehnte eine Befreiung ab.
Zugestimmt wurde zwei Befreiungen zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Münster im Baugebiet Schlossstraße hinsichtlich der Dachneigung der Terrasse und der Zufahrtsrichtung. In Steinach im Baugebiet Kellerberg II soll ein Wohnhaus erweitert werden. Hierzu ist für den Erweiterungsbau eine Befreiung von der Dachneigung des Bebauungsplanes notwendig. Der Gemeinderat erteilte diese Befreiung.
Floating-PV-Anlage
Auf einer ausgebeuteten Kiesgrube soll auf der Wasserfläche an der Kreisstraße SR 8 nach Münster Richtung Friedenhain eine Floating-Photovoltaikanlage - schwimmender Solarpark – errichtet werden. Solche Anlagen bieten den Vorteil, weitere Flächen für die Energiewende nutzen zu können und Landnutzungskonflikte zu minimieren. Dem Gemeinderat lag hierzu eine Voranfrage vor. Nach Sachverhaltsdarstellung genehmigte der Gemeinderat die Errichtung.
E-Tankstelle
Zweiter Bürgermeister Martin Haberl, der die Sitzung leitete, gab bekannt, dass die Gemeinde Steinach 48800 Euro Straßenausbaupauschale erhält. Beim Rathaus wurde eine Ladestation für Pkw errichtet. Diese geht nun in die Testphase. Im Rathaus sind die entsprechenden Ladekarten erhältlich. Mit dem Strom aus der PV-Anlage des Rathauses kann dann kostenlos getankt werden. Für den Bauhof wird ein Kommunaltraktor von der Firma Wenk angeschafft.
Gemeinderat Josef Fischer stellte schriftlich den Antrag die Grünpflege am innerörtlichen Steinachbach durchzuführen.
Der Markt Mitterfels stellt den Bebauungs- und Grünordnungsplanes "WA Pimaisset-Erweiterung" auf. Hierzu wurde die Gemeinde Steinach im Rahmen der Behördenbeteiligung benachrichtigt. 17 Wohnparzellen sollen hier entstehen. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.
Sitzung vom 30.06.2022
Nach Eröffnung der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2022 wurden die in nichtöffentlicher Sitzung vom 23. Juni 2022 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben.
Die Gemeinde Steinach genehmigte in der nichtöffentlichen Sitzung den Gestattungsvertrag zur Verlegung und den Betrieb einer Kabelleitung in den Grundstücken der Gemeinde Steinach Flurnrn. 198/1, Gem. Münster; 851, 854, 865, 874/1, 874/2, 883, 898/1, 898/2 jew. Gem. Steinach sowie Flurnrn.999, 2003 Gem. Agendorf sowie zur Errichtung einer Übergabeschutzstation auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf.
Grundstücksangelegenheiten
Unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten fasste das Gremium den Beschluss, dass die Grundstücksverhandlungen zum Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 773, Gemarkung Münster durch die erste Bürgermeisterin aufgenommen werden sollen. Der Antrag auf Grunderwerb einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes (Weg) Flurnummer 424, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt. In Münster wurde auf dem Grundstück Fl.Nr. 164, Gemarkung Münster ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichtet. Der Bauherr stellte den Antrag, dass der vorhandene Hochbord zu Gunsten der Erstellung einer Hofeinfahrt abgesenkt werden soll. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu, jedoch sind die Kosten für die Absenkung des Gehweges durch den Bauherrn zu tragen. Dem Antrag auf die saisonale Errichtung von zwei Kürbisverkaufsständen im Gemeindebereich wurde ebenso zugestimmt. Mit Bescheid vom 25. September 2020 wurden die Gebühren zu einem Einsatz der FF Steinach abgerechnet. Gegen diesen Bescheid wurde durch den Bescheidempfänger ein Widerspruch erhoben. Seitens der Gemeinde Steinach wird dem Widerspruch nicht abgeholfen. Der Gemeinderat Steinach fasste daher den Beschluss, dass der Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weiterzuleiten ist.
In Wolferszell soll auf dem Grundstück Flurnummer 1735, Gemarkung Agendorf, mit einer Größe von ca. 15.525 m² ein Gewerbegebiet entstehen.
Vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde dem Gemeinderat Steinach der durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro ausgearbeitete Vorentwurf vorgestellt.
Als Art der baulichen Nutzung wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BauNVO ein Gewerbegebiet mit Beschränkung nach § 8 BauNVO ausgewiesen.
Zulässig sind dort Gewerbebetriebe aller Art, sowie Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.
In den Parzellen vier bis sechs, die an die bestehende Bebauung angrenzen, sind nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB Wohnungen für Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde die Grundflächenzahl mit maximal 0,8 und die Geschossflächenzahl mit maximal 1,6 festgesetzt.
Als Bauweise wurde die offene Bauweise mit einer maximalen Länge der Gebäude von 50 Metern gewählt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen im Plan festgelegt.
Für die Abstandsflächen gelten die Regelungen gem. Art. 6 der Bayerischen Bauordnung.
Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 8,50 Meter und die maximal zulässige Firsthöhe mit 10,50 Meter festgesetzt.
Zulässige Dachformen sind Sattel-, Pult- oder Flachdach. Die Dachneigung beträgt für die Dachformen 0 Grad bis 25 Grad. Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2 Metern zulässig.
Um sicherzustellen, dass an den schalltechnischen relevanten Immissionsorten die nach TA Lärm maßgebenden Immissionsrichtwerte im Bebauungsplangebiet nicht überschritten sind, wurde ein Schallgutachten erstellt. Für die Parzellen eins bis sieben wurden tags 55 bis 60 dBA und nachts 39 bis 55 dBA festgelegt. Der Referenzpunkt zur Festlegung der Richtungssektoren wurde auch in den Festsetzungen durch Planzeichen berücksichtigt.
Hinsichtlich der Festsetzungen zur Grünordnung wurden sowohl öffentliche Grünflächen mit Pflanzgebot sowie private Grünflächen in Form einer Randeingrünung und privaten Grünflächen entlang gemeinsamer Grundstücke mit einer Breite von fünf Metern festgesetzt. Um die Löschwasserversorgung gewährleisten zu können muss eine Löschwasserzisterne hergestellt werden. Der Zisternenstandort wurde in der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Parzellen eins und zwei festgesetzt. Die Verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Kreisstraße Chamer Straße sowie über eine neu zu erstellende Erschließungsstraße die in einem Wendehammer endet. Der Durchmesser des Wendehammers entspricht den Vorgaben des Brandschutzes.
Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Kanalsystem in der Chamer Straße entsorgt.
Nach Kenntnisnahme der Planung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Neben der Erstellung des Bebauungsplanes werden der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nummer 40 und der Landschaftsplan mit Deckblatt Nummer 16 im Parallelverfahren geändert. Auch hierzu fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung der vorgenannten Beteiligung.
Die Gemeinde Kirchroth bat die Gemeinde Steinach im Rahmen der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Müllerberg" in Aufroth, Gemeinde Kirchroth, gem. § 13b BauGB. Im Ortsteil Aufroth soll ein Wohnbaugebeit mit 26 Bauparzellen entstehen. Der Gemeinderat Steinach erhob gegen die Planung der Nachbargemeinde keine Einwendungen.
Zum Bauantrag Neubau eines Bitumentanks auf den Grundstücken Flurnummer 701 Gemarkung Steinach und Flurnummer 163 Gemarkung Ascha, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Ebenso wurde zum Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses in Münster, Flurnummer 209, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Wirkung vom 31. Mai 2022 wurde die Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, rechtswirksam. Die Vorhabenträger haben nun den Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Agendorf, Flurnummer 2220, Gemarkung Agendorf, eingereicht, zu welchem der Gemeinderat Steinach ebenso sein Einvernehmen erteilte.
Auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf wird eine Übergabeschutzstation errichtet. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze wurde eine Befreiung vom genannten Bebauungsplan beantragt, welche durch das Gremium erteilt wurde.
Auch zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses in Münster, Flurnummer 75, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Rechnungsprüfungsausschuss
Am Mittwoch, den 22. Juni 2022 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2021 geprüft.
Laut der Geschäftsordnung des Gemeinderates Steinach entscheidet über überplanmäßige Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 7.500,00 und über außerplanmäßigen Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 3.750,00 der Gemeinderat. Im Verwaltungshaushalt wurden insbesondere für den Bereich Bauhof überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 28.614,00 festgestellt. Die Überschreitungen betreffen dabei die Haushaltsstellen der Entgelte und des Fahrzeugunterhaltes.
Im Vermögenshaushalt wurde auf der Haushaltsstelle Baunebenkosten Straßenbau eine Überschreitung von € 9.561,00 festgestellt, die durch eine Schlussrechnungsstellung für erbrachte Ingenieurleistungen aus dem Kalenderjahr 2019 bedingt waren.
Der Gemeinderat Steinach stellte die Jahresrechnung 2021 für den Verwaltungshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 6.357.985,74 und im Vermögenshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 5.380.700,35 fest.
verkehrsberuhigter Bereich
Ein Anwohner der Gabriel-von-Seidl-Straße stellte mit Schreiben vom 09. Mai 2022 einen Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Schloßstraße und Gabriel-von-Seidl-Straße in Münster. Laut Angaben des Antragstellers sind die beiden vorgenannten Ortsstraßen so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorliegt.
So müssen sich Fußgänger, Radfahrer und Autos die Fahrbahn teilen.
Die Straßen werden laut dem Antragsteller überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt und erfüllen somit die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht.
Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu den Beschluss, dass der Antrag abgelehnt wird, da die mit Kennzeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln müssen, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Insbesondere die Gemeindestraße Schloßstraße entspricht hinsichtlich ihrer Gestaltung nicht den Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches. Damit ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, müsste sich die Gemeinde Steinach zunächst die baulichen Voraussetzungen schaffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schloßstraße beträgt die Straßenbreite der Gabriel-von-Seidl-Straße 3,50 Meter. Angrenzend an die Straße bestehen dort für Fußgänger über den durchwegs beidseitig vorhandenen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern und 2,50 Metern ausreichende Ausweichmöglichkeiten.
verkaufsoffener Sonntag
Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags hat der Gemeinderat Steinach die entsprechende Verordnung erlassen. Gewerbebetriebe, die in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich Gewerbegebiet Rotham I und Rotham II), Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach angesiedelt sind, dürfen somit am Sonntag, den 07. August 2022 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Betriebe öffnen.
Zum Sitzungsende gab der zweite Bürgermeister den Stand der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bekannt. Die vom Amt für Statistik ermittelten Einwohnerzahl beträgt in Summe 3.221.
Sitzung vom 26.07.2022
Gemeinde sucht Biberberater
Schnell abgehandelt waren die Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, den 26. Juli 2022 stattfand. Der eigentliche Hauptpunkt, die Vorstellung der Studie zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach durch Dr. Markus Ammer nach erneuter Berechnung, musste wegen einer Terminüberschneidung entfallen.
Bausachen
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Kirchrother Straße in Münster. Dem Gemeinderat lag weiterhin ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße zum Neubau einer Garage und eines Carports vor. Hier wird die Baugrenze des Bebauungsplanes in dem zu bebauenden Bereich um 71 Zentimeter überschritten. Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Befreiung.
Der Gemeinderat hatte über einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle in der Aufrother Straße in Münster zu entscheiden. Für diese Fläche im Außenbereich läuft derzeit das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung „Münster West II“. Jetzt hat der Bauherr einen Vorbescheid zur Genehmigung als privilegiertes Vorhaben für einen landwirtschaftlichen Betrieb eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben.
Bürgermeisterdienstbesprechung
Die Geschäftsleiterin Ursula Heller berichtete von der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung, die am 11. Juli 2022 am Landratsamt stattfand. In der Dienstbesprechung wurde insbesondere über die Neuerungen im Bibermanagement informiert. Die neueste EUGH-Rechtsprechung sieht hier in der Auslegung eine Verschärfung bei der Erlaubnis zur Biberburgbeseitigung vor. Die Gemeinden können nicht mehr auf Eigeninitiative tätig werden, sondern in Zukunft ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Diese muss die Stelle ansehen und bewerten. Um dies zu beschleunigen können, sollten die Gemeinden einen Biberberater einstellen. „Wer sich als Biberberater schulen lassen möchte, solle sich bei der Gemeinde Steinach melden“, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat auch über die derzeit laufenden Erdarbeiten zur Errichtung einer Glasfaseranbindung der Grundschule, der Sporthalle sowie des Kinderhauses und des Rathauses.
Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Oberzeitldorn. Hier sollen drei Wohnbauparzellen entstehen. Im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung erhob der Gemeinderat in seiner Stellungnahme keine Einwendungen.
Sitzung vom 15.09.2022
Die Tagesordnung zur Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 15. September 2022 war sehr umfangreich. Neben der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Wolferszell waren einige Bauanträge sowie Anträge zur Vereinsförderung auf der Tagesordnung.
Im Zeitraum vom 01. August 2022 bis einschließlich 02. September 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 40 und der Änderung des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 durchgeführt.
Von Seiten der Regierung von Niederbayern sowie des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald erging der Hinweis an die Gemeinde Steinach, dass im Gewerbegebiet Steinach-Süd aktuell noch freie Flächen vorhanden sind, die bebaut werden könnten. Im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sind vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. Die Gemeinde Steinach hat die Standortwahl entsprechend zu begründen. Mit Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen wurden hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes noch Änderungen in den Festsetzungen gefordert. So enthält der Bebauungsplan keine Fläche, deren Emissionskontingente die Ausweisung einer unbeschränkten Gewerbefläche zulassen. Das Staatliche Bauamt Passau wies darauf hin, dass auch die Maßnahmen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B20 zu beachten sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Anbauverbotszone, die im Vorentwurf bereits berücksichtigt wurde, noch konkret eingetragen werden muss. Zudem werden Zufahrten zur Bundesstraße B20 weder dauerhaft noch temporär zugelassen. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurde gefordert, dass zur geplanten Versickerung von Niederschlagswasser auf den Parzellen sowie zur Versickerung von Überschusswasser aus den Parzellen der dazu notwendige Flächenbedarf im Bebauungsplan zu berücksichtigen und darzustellen ist. Außerdem ist für die Ableitung von Überschusswasser in ein Regenrückhaltebecken nachzuweisen, ob dessen Aufnahmekapazität ausreichend ist. Laut der Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land ist vor der Erschließung des Gewerbegebietes zu prüfen, ob sich Firmen mit einem sehr großen Wasserbedarf ansiedeln werden, da unter Umständen eine Berechnung des Rohrnetzes erfolgen müsste.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge wurde zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in Münster, Flurnummer 151/8, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Errichtung einer Kalthalle auf dem Grundstück Flurnummer 888, Gemarkung Münster wurde eine Befreiung zu der laut dem Bebauungsplan maximal festgesetzten Höhe von Auffüllungen beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte hierzu ebenso das gemeindliche Einvernehmen. Auch zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flurnummer 138/1, Gemarkung Münster, wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße aufgrund der Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Dem Antrag auf Errichtung einer Werbetafel mit einer Größe von etwa vier Quadratmetern auf dem Grundstück Flurnummer 2007 (TF) Gemarkung Agendorf wurde nur unter Einschränkungen zugestimmt.
Antrag des OGV
Der Obst- und Gartenbauverein Münster e.V. stellte den Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses für die Kinder- und Jugendgruppe in Höhe von € 300,00. Der Gemeinderat genehmigte die Gewährung des Zuschusses für das Projekt Herstellung von Zaunhockern und Gartensteckern aus Ton, welches im Rahmen des Herbstfestes für den Nachwuchs des Vereines angeboten wird. Für Aktivitäten des 60 plus Treffs gewährte die Gemeinde Steinach alljährlich einen Zuschuss in Höhe von € 1.000,00. Mitunter wegen der gestiegenen Energiepreise erhöhen sich auch die Kosten für die Busfahrten. Die Seniorenbeauftragten beantragten daher eine Erhöhung der gemeindlichen Zuwendung von € 1.000,00 auf € 2.000,00 pro Kalenderjahr. Auch diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu.
Für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 02. Oktober 2022 in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham, Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach hat der Gemeinderat Steinach eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags erlassen. Gewerbetreibende können am 02. Oktober 2022 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstätten offenhalten.
nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt Auftragsvergaben die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Münster gebilligt. Aufgrund technischer Mängel muss das vorhandene Gerät (Baujahr 1993) ausgetauscht werden. Die Anschaffungskosten betragen rund € 17.600,00. Im Rahmen des Förderprogrammes zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) werden für die Grundschulklassen an der Grundschule Steinach schulgebundene, mobile Endgeräte angeschafft. Nach Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses genehmigte der Gemeinderat Steinach die Anschaffung von 50 Tablets nebst Zubehör und sowie deren Einrichtung in Höhe von € 24.800,00.
Sitzung vom 22.9.2022
Hochwasserschutz wurde neu berechnet
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen – Baumaßnahmen auf 2023 verlegt
Am Donnerstag, 22.09.2022 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Zu Beginn stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. In einem „boden:ständig“-Projekt engagieren sich Menschen, die vor Ort selber konkret an der Lösung von Problemen, wie zum Beispiel lokale Überschwemmungen nach Starkregen, Erosion oder Wassermangel durch extreme Trockenperioden arbeiten. Frank betonte auch, dass diese Maßnahmen keinen Hochwasserschutz darstellen. Die Gemeinde müsse konkrete Probleme melden um tätig zu werden.
Im Anschluss stellte Dr. Markus Ammer nach neuer Berechnung die Studie zur Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach vor. Bereits im Januar 2022 hatte Dr. Markus Ammer dem Gemeinderat das Konzept vorgestellt. Das Einzugsgebiet des Steinachbaches und Schanzlgrabens beträgt elf Quadratkilometer. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach durch Steinach weiter zur Kinsach.
Das hydrologische Modell für den Steinachbach und Schanzlgraben zeige bei einem 100-jährigem Hochwasser, wie viel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hätte der Steinachbach dann zu transportieren, was er aufgrund seines Bachbettes nicht kann.
Da zwei Berechnungsmodelle, eines des Wasserwirtschaftsamtes und ein Modell von Dr. Markus Ammer, vorlagen, verglich dieser beide Modellberechnungen die größtenteils auch zusammenpassten. An drei Bachstellen ergeben sich, nach dem Modell von Dr. Ammer, jedoch Abweichungen. Hier habe das Wasserwirtschaftsamt keine korrekten Berechnungen, bei der Saatzucht, im Bereich der August-Schmieder-Straße 8 b und beim Durchlass an der Kreuzung Rotham-SR 8, durchgeführt. Im Kreuzungsbereich, Rotham-Kreisstraße SR 8, komme man auf einen Unterschied von fast einem Meter. Die Hochwassersituation im Bereich Rotham und Gewerbegebiet ist dadurch wesentlich günstiger und der potentielle Hochwasserschaden werde dadurch geringer. Das erforderliche Rückhaltevolumen für technische Bauwerke bleibt jedoch gleich.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die neuesten Einwohnerzahlen Stand 30.6.2022. Demnach hat die Gemeinde Steinach 3264 Einwohner und steht an dreizehnter Stelle in der Landkreisliste.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnräumen als Physiopraxis in Münster.
Nachtragshaushaltssatzung
Bei der Beratung über den Nachtragshaushaltsplan 2022 wurden den Gemeinderäten die einzelnen geänderten Haushaltsstellen erläutert. Diese betreffen alle den Vermögenshaushalt in den Bereichen Verwaltungsgebäude, Feuerlöschwesen, Grundschule, Jugendarbeit, Radwanderwege, Gemeindestraßen, Gewerbegebiet Wolferszell, Kläranlage oder Erwerb von Grundstücken. Bürgermeisterin Christine Hammerschick betonte, dass die Maßnahmen, die jetzt im Haushalt gestrichen wurden, da sie 2022 nicht umgesetzt wurden, im Kalenderjahr 2023 umgesetzt werden. Darunter fällt auch die Teilsanierung der Kellerbergstraße. Mit dem Bau des Fuß- und Radweges Steinach zur Rothamer Kreuzung und der neuen Zu- bzw. Abfahrt im Wertstoffhof werde demnächst begonnen. Der Gemeinderat beschloss den Nachtragshaushalt mehrheitlich als Satzung. Im Verwaltungshaushalt, mit Einnahmen und Ausgaben von 6.185.000 Euro, gab es keine Änderungen. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.243.800 Euro ab.
Gemeindetagsempfehlung wird gefolgt
Der Gemeinderat schloss sich in allen Punkten der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes an. Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Punkte zusammenfassend dargestellt. Darunter fallen Punkte wie Ressourcen schonen, Abwanderung vermindern, Telekommunikation, Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raumes, Integrierte Siedlungsentwicklung, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Energieversorgung oder Wasserwirtschaft. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms will Bayern zukunftsfeste, attraktive und nachhaltige Raumstrukturen schaffen. Eine hohe Lebensqualität soll gesichert und dabei zukünftigen Generationen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten offengehalten werden.
Sitzung vom 28.10.2022
Energiesparen bei Straßenbeleuchtung
Bebauungsplan Nahversorgung wird aufgestellt
Dem Gemeinderat wurde am Donnerstag, 27. Oktober 2022 in seiner Sitzung der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Nahversorgung Steinach“ vorgestellt. An der Kreuzung Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße und Gemeindeverbindungsstraße nach Parkstetten sollen ein großflächiger Einzelhandel mit weiteren drei Ladeneinheiten und einem Beherbergungsbetrieb in Form eines Boardinghauses entstehen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den textlichen und planlichen Festsetzungen und beschloss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Durch die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung sind auch der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat beschloss auch deren Änderungen durch Deckblatt.
Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag „Umbau der Werkstatt und Anbau eines Aufenthaltsraumes und Lagerräumen“ auf dem Grundstück Flurnummer 739, Gemarkung Steinach.
Hundesteuer
Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde nach den Regelungen der Mustersatzung zur Hundesteuer von dieser befreit sind bzw. dass ein entsprechender Befreiungstatbestand formuliert werden könnte.
Wie Gemeinderat Dr. Thomas Grundler erklärte, hat die Afrikanische Schweinepest bei Ansteckung von Wildscheinen fast immer einen tödlichen Verlauf. Im Seuchenfall müssen Wildschweinkadaver möglichst schnell gefunden werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Deshalb werden in Bayern Suchhunde ausgebildet. Die Hunde können Wildschweinkadaver selbst im tiefsten Dickicht aufspüren. Solche Hunde sind nach der neuen Satzung, die der Gemeinderat beschloss, von der Hundesteuer befreit.
Aufgrund von Rechtsänderungen, die insbesondere die Formulierungen der freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren, sowie den Ablauf der Kommandantenwahlen betreffen, wurden die Satzungen der Ortsfeuerwehren Steinach und Münster neu gefasst.
Der Gemeinderat beriet über die Möglichkeiten der Absenkung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet. 520 Leuchten stehen im Gemeindegebiet. Eine Halbnachtschaltung ist nach Angaben des Energieversorgungsunternehmens nur möglich, wenn die entsprechende Verkabelung vorhanden ist. In der Diskussion kam auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Straßen zur Sprache. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die noch nicht mit LED Technik ausgestatteten Leuchten umgerüstet werden sollen, um Energie zu sparen.
Um die Sicherheit auf dem Weg von der Dorfmitte in Agendorf zum neuen Bushäuschen im Kinsachweg zu erhöhen, hat eine Bürgerin die Ausleuchtung des Kinsachweges beantragt. Bei einem Ortstermin wurde die Notwendigkeit von acht Leuchten festgestellt. Der Gemeinderat war sich einig, dass zum Schutz der Kinder eine Abhilfe notwendig ist. In der Beratung wurde auch das Thema Solarleuchten beraten. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden und es soll ein Kostenvergleich gegenüber der Herstellung einer konventionellen Beleuchtung vorgenommen werden. Einig war man sich, dass der Kinsachweg eine Straßenbeleuchtung erhalten soll. Weiterhin soll geprüft werden, ob dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer angeordnet werden kann.
2016 wurde nach Abschluss der Renovierungsarbeiten der Hohen-Kreuz-Kapelle die Figur „Heiland auf der Rast“ aufgestellt. Ein Spender hatte damals den Künstler Walter Veit-Dirscherl aus Rettenbach beauftragt einen neuen „Heiland auf der Rast“ zu schaffen. Die entstandene Figur war damals nicht unumstritten. Der Gemeinderat nahm dieses Geschenk an und die Figur fand seinen Platz in der Kapelle. Unbekannte zerstörten im August 2017 die Figur. Nun hat der Spender die Figur aus den Bruchstücken zum Teil wieder zusammengefügt und den Künstler gebeten, die fehlenden Teile zu ergänzen. Dieser war jedoch der Meinung, dass hierdurch ein neues Kunstwerk entstand, das zudem ein Mahnmal der Zerstörung ist. Der Spender möchte die Figur nun wieder in die sich im Eigentum der Gemeinde Steinach befindlichen Hohe-Kreuz-Kapelle stellen. Dem Gemeinderat wurden Bilder von der zusammengefügten Figur gezeigt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Figur nicht mehr in die Kapelle gestellt wird.
Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lohfeld“ der Gemeinde Ascha in Gschwendt sowie zur Änderung des Bebauungsplanes „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ in der Gemeinde Parkstetten.
In der letzten Gemeinderatssitzung stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. Der Gemeinderat wurde aufgefordert, der Verwaltung solche Problemstellen zu melden.
Der ansteigende Schwerlastverkehr durch Münster wurde durch eine Bewohnerin mit einer Unterschriftenliste dem Landratsamt mitgeteilt und es wurde eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beantragt. Dem Gemeinderat wurde das Antwortschreiben des Landratsamtes vorgestellt. Laut der Mitteilung des Landratsamtes wird zunächst geprüft, ob es sich um eine dauernde oder temporäre Lärmbelästigung handelt, einer generellen Sperrung für den Schwerlastverkehr kann nicht entsprochen werden.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Arbeitskreises für Heimatgeschichte entfernten die verwitterten Grabplatten von der Friedhofsmauer und reinigten diese. Gemeinderätin Claudia Heigl informierte den Gemeinderat, dass auch die Schriften erneuert wurden. Um diese vor erneuter Verwitterung zu schützen, sollen die Grabplatten im Vorraum des Leichenhauses einen neuen Platz finden. Der Gemeinderat zollte dem Einsatz des Arbeitskreises Anerkennung und genehmigte die Anbringung im Leichenhaus.
Sitzung vom 01.12.2022
8650 Euro an Jugendförderung gewährt
Übernahme des Betriebskostendefizits am Kinderhaus
Am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 haben sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses versammelt. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Erlass eines Aufstellungsbeschlusses für ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster-Süd. Hierzu stellten Christian und Lucia Gold von der GSW Gold-Solar-Wind Service GmbH den Gemeinderäten das geplante Projekt vor. Südlich der Bundesautobahn bei Münster Richtung Golfplatz soll ein 20 Hektar großer Solarpark entstehen. Um diese Investition wirtschaftlich abschließen zu können, sind auch Photovoltaikanlagen in Kirchroth und Parkstetten geplant. Die Einspeisung soll in einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Kagers erfolgen. Seitens der Firma wurden die Verträglichkeit mit dem bestehenden Trinkwasserschutzgebiet sowie Flora-Fauna-Habitate, Feldvogelkulisse, Bodendenkmäler und wassersensible Bereiche geprüft. Die Flächen sind laut Angaben der Firma GSW gesichert und die Vogelkartierung ist abgeschlossen. Nun soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Baubeginn wäre in den Jahren 2025 bis 2026. Seitens des Gemeinderates wurde hinsichtlich der Agro-Photovoltaik nachgefragt. Agrophotovoltaik ist ein Anbausystem zur Produktion von landwirtschaftlichen Gütern unterhalb von PV-Freiflächenanlagen, das die Erträge aus Photovoltaik und Photosynthese, also die gleichzeitige Ernte von Solarstrom und Lebensmitteln, insgesamt optimiert. Nach Auskunft der Investoren sei dies hier nicht geplant, da die Kosten hierfür zu hoch seien. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben und fasste den Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster Süd.
Im März dieses Jahres hat der Gemeinderat den Ausstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord gefasst. Nun wurden dem Gemeinderat die planerischen und textlichen Festsetzungen vorgestellt. Der Bereich umfasst eine Fläche im Bereich der Saatzucht Steinach, die hier eine Halle errichten will. Der Gemeinderat billigte den Plan und genehmigte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Durch diese Maßnahme sind auch der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat fasste hierzu die entsprechenden Beschlüsse.
Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Halle um eine Produktions- und Lagerhalle mit Büro und WC im Gewerbegebiet an der Bayerwaldstraße. Im Baugebiet Steinach-Ost soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden. Hierzu hatte der Bauherr auch Befreiungen hinsichtlich der Lage des Carports, Dachform des Carports, Dachdeckung und Dachüberstand Traufe und Ortgang des Wohnhauses beantragt. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Ende 2022 endet der Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Steinach und der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) zur Abwasserreinigung der Gemeinde Steinach. Die SER hat 2021 den Betrieb und die Wartung der Abwasseranlagen in der Gemeinde übernommen. Dieser Vertrag stand zur Verlängerung an. Die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlage werden sich nicht erhöhen. Seitens des Gemeinderates kamen auch Anregungen ob die Gemeinde diese Aufgabe in Zukunft selbst erledigen könnte. Hierzu erklärte die Geschäftsleiterin Ursula Heller, dass es seitens der Gemeinde an eine Fachkraft mangelt. Auch die Einstellung einer Halbtagskraft wurde zur Diskussion gebracht. Mit drei Gegenstimmen genehmigte der Gemeinderat die Verlängerung des bestehenden Vertrages um weitere zwei Jahre.
Mit 8650 Euro fördert der Gemeinderat die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Die Vereine ASV Steinach mit 180 Jugendlichen, Tennisclub Steinach mit 66 Jugendlichen, Wild Wespen mit 88 Jugendlichen und Vorwaldschützen mit zwölf Jugendlichen erhalten 25 Euro Förderung pro Jugendlichen. Gemeinderat Dr. Grundler regte an, die seit 2007 bestehende Richtlinie zu überprüfen und schlug eine Erhöhung der Zuwendung in Höhe von fünf Euro pro Jugendlichen vor. Dies werde- so Bürgermeisterin Christine Hammerschick- in einer gesonderten Sitzung beraten.
Das Betriebskostendefizit des Kinderhauses St. Ursula aus dem Jahr 2021 beträgt 79167 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte die Auszahlung.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Oktober beschlossen, dass die beschädigte Figur des Heiland auf der Rast, die von Unbekannten zerstört wurde und vom Spender repariert wurde, nicht mehr in der Hohen-Kreuz-Kapelle aufgestellt wird. Die Figur wird in Zukunft in den Räumlichkeiten des Archives für Heimatgeschichte in Steinach aufbewahrt.
Durch Wolferszell wird, was bestätigt durch Geschwindigkeitsmessungen bestätigt wurde, zu schnell gefahren. Es fanden bereits Kontrollen statt und es werden in Zukunft auch noch weitere Messungen durchgeführt.
Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass in diesem Jahr wieder ein Neujahrsempfang auf Schloss Steinach stattfinden wird. Beginn ist um 16 Uhr und der Gemeinderat wird an jeden Gemeindebürger ein Glas Sekt ausschenken.
Für den Glasfaseranschluss der Grundschule und des Rathauses erhielt die Gemeinde Steinach eine Zuwendung in Höhe von 76325 Euro. Weiter informierte die Bürgermeisterin Christine den Gemeinderat auch, dass im Bereich der Erschließungsstraße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach vermutlich durch parkende LkW`s zwei Straßenlampen beschädigt sind.
Förmliche Einleitung der Bauleitplanung Allgemeines Wohngebiet „Hohes Kreuz“
In der Sitzung des Gemeinderates Steinach wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für das allgemeine Wohngebiet (WA) „Hohes Kreuz“ in Steinach die Grundlage für die Umsetzung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch geschaffen. Unter dem Tagesordnungspunkt Ortsrecht befasste sich der Gemeinderat mit dem Neuerlass von Verordnungen und einer Satzung.
Nach Eröffnung der Sitzung durch die erste Bürgermeisterin wurden die Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 01. Dezember 2022 gefasst wurden, öffentlich bekannt gegeben. So wurde in der letzten Sitzung unter anderem der Auftrag zur Erstellung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Kinsachweg vergeben. Auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 927, Gemarkung Steinach, sollte ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches ist es möglich, im vereinfachten Verfahren Bebauungspläne -insbesondere im Hinblick auf eine Nachverdichtung – aufzustellen, sofern die Grundfläche maximal 10.000 Quadratmeter beträgt und der Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2022 durch den Gemeinderat gefasst wird. Nach Vorlage des Entwurfes wurde dem Gemeinderat erklärt, dass die betroffene Fläche, die aktuell baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, im Norden und im Osten an eine bestehende Bebauung angrenzt und mit der Schaffung von Wohnnutzungen die Voraussetzungen gemäß § 13b Baugesetzbuch vorliegen. Der Gemeinderat Steinach fasste nach der Sachverhaltsdarstellung den Aufstellungsbeschluss.
Für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Steinach gibt es Grundstücksinteressenten, die dort Betriebsansiedlungen planen. Laut dem aktuellen Bebauungsplan könnten die Vorhaben laut der vorliegenden Parzellierung der Grundstücke nicht umgesetzt werden. So müssen die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten Parzellen teilweise verschmolzen oder neu gebildet werden. Auch ergeben sich dadurch Änderungen im Bereich der Erschließung. Die im Bebauungsplan von Norden nach Süden dargestellte Stichstraße mit Wendehammer entfällt gänzlich. Der Entwurf des Deckblattes Nummer 2 zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet (GE/GI) Steinach Süd wurde dem Gemeinderat vorgestellt und das Gremium fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Gemeinde Steinach wurde vom Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, an der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens beteiligt. Ein Projektträger plant die Verlegung einer Stromleitung, die ausgehend von einem Solarpark bei Hoerabach, zu der Übergabeschutzstation an der Bayerwaldstraße in Steinach führen soll. Aufgrund dessen muss die Kinsach im Bereich zwischen Pellham und Agendorf gequert werden. Betroffen sind die Flurnummern 1961 und 1957 der Gemarkung Agendorf. Weiterhin ist beabsichtigt, den Steinachbach bei Flurnummer 1999, Gemarkung Agendorf und den Dunkgaben bei Flurnummer 2148, Gemarkung Agendorf, Gemeinde Steinach zu queren. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis von der Skizze zur geplanten Leitungsführung und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben. Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlage gemäß dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz musste die Verordnung über die Befreiung öffentlicher Veranstaltungen von der Anzeigepflicht neu erlassen werden. Nach Vorlage des Entwurfes der Verordnung fasst der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Neuerlass. Ebenso musste aufgrund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden neu erlassen werden, da Paragraph eins der Verordnung vom 27. Juli 2004 gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Steinach, welche zuletzt mit der ersten Änderungssatzung vom 29. Juli 2013 geändert wurde, wurde aufgrund der Festlegung eines einheitlichen Gebührenrahmens für spezifische Amtshandlungen der Gemeinde Steinach durch Beschluss des Gemeinderates Steinach neu erlassen.
Mit Schreiben vom 18. November 2022 wurden die Kommunen durch den Bayerischen Gemeindetag informiert, dass sich der Optionszeitraum für die Umstellung auf Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes voraussichtlich nochmals um weitere zwei Jahre und somit auf 01. Januar 2025 verlängern wird. Der Gemeinderat Steinach fasste im Jahr 2016 den Beschluss, dass die Gemeinde Steinach hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von der Option zur Verlängerung der Steuerfreiheit Gebrauch macht. Dem Gemeinderat Steinach wurde die von der Gemeindeverwaltung Steinach erstellte Einnahmenanalyse vorgestellt und es wurde dargelegt, dass ein Verzicht auf die Verlängerung der Optionsregelung mit einer finanziellen Mehrbelastung für die Gemeinde Steinach verbunden ist. Die für die Gemeinde Steinach erstmals im Jahr 2016 erteilte Optionserklärung ist weiterhin gültig und verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre.
Am 28. Oktober 2022 fand die Bürgerversammlung der Gemeinde Steinach statt. Die erste Bürgermeisterin gab die Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung öffentlich bekannt. Aus der Bürgerversammlung sind keine Anträge eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln waren. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder über die Aufnahme der ehemaligen Turmwindmühle am Kellerberg in die Denkmalliste. Auch wurde den Gemeinderatsmitgliedern nochmals die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Abrechnung von freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren vorgestellt. Demnach hat die Gemeinde Steinach bei der Erhebung von Gebühren für freiwillige Leistungen keinen Ermessensspielraum. Gebühren für Einsätze für z.B. das Auspumpen von Kellern, Entfernung von umgestürzten Bäumen müssen rückwirkend bis 2018 abgerechnet werden, um eine drohende Verjährung zu verhindern. Aufgrund der eingetretenen Witterungsverhältnisse müssen die Arbeiten zur Wiederherstellung des Flurweges zwischen Wiedenhof und Steinach auf das Frühjahr 2023 verschoben werden. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die ausführende Baufirma um eine entsprechende Fristverlängerung gebeten hat.
Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021 18.03.2021 25.03.2021 29.04.2021 20.05.2021 10.06.2021 24.06.2021 20.07.2021 16.09.2021 21.10.2021 25.11.2021 16.12.2021
Sitzung vom 28. Januar 2021
Bauleitplanungen standen im Vordergrund
In den meisten Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2021 ist es um Beschlüsse zu Bauleitplanungen gegangen. Zahlreiche Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mussten nach der Auslegung der Einbeziehungssatzung Münster West II behandelt werden. Die Gemeinde Steinach beabsichtigt den Erlass einer Satzung zur Einbeziehung eines derzeit unbebauten und dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstückes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster. Eine 3.080 Quadratmeter Fläche am Nordwestrand von Münster soll für eine geplante landwirtschaftlich genutzte Lager- und Unterstellhalle in den Ortsteil einbezogen werden. Zum Teil wurde den Einwendungen stattgegeben und zum Teil konnten diese nicht berücksichtigt werden.
Eine weitere bauleitplanerische Änderung betraf das Gewerbegebiet Rotham II/1. Im Rahmen der Aufstellung des Deckblattes Nummer 1 zum Bebauungsplan GE/GI Steinach Süd wurde das gesamte, westlich der Bayerwaldstraße befindliche Areal diesem Bebauungsplan zugeordnet. Aufgrund dessen ergab sich eine Überschneidung mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Der betroffene Teilbereich soll mittels des Deckblattes aus dem Bebauungsplan Rotham II/1 ausgegliedert werden. Auch sollen am Nordostrand des Bebauungsplanes auf dem Flurstück Nummer 2003, Gemarkung Agendorf auf einer Teilfläche von 500 Quadratmetern Versorgungsstationen eingerichtet werden.
Nicht zugestimmt wurde einem Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II hinsichtlich der Wandhöhe. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße hinsichtlich der maximal zulässigen Wohneinheiten.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.044.322 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6.068.485 Euro ab. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 937.998 Euro erwirtschaftet werden. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 3.317.839 Euro zugeführt.
Der Gemeinderat und Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach, Martin Haberl, erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, Fördermöglichkeit des Breitbandanschlusses der Grundschule mit Doppelsporthalle, Alte Turnhalle, Rathaus sowie Kinderhaus. Für diese Gebäude könnte der Anschluss einer Glasfaserleitung über den Verteiler in der Ludwig-Lehner-Straße erfolgen. Weiterhin informierte Martin Haberl den Gemeinderat darüber, dass die Grundschule mittlerweile über einen Bayern-WLAN-Zugang verfügt.
Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Gemeinde Steinach aktuell eine Bedarfsermittlung mittels Elternfragebögen zum Neubau der Kinderkrippe/ des Kinderhortes durchführe.
Sitzung vom 18. Februar 2021
Die Entwicklung der Gemeinde diskutiert
In Hoerabach soll eine Bauschuttdeponie entstehen
Im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung über Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie der Klasse I in Hoerabach nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2021 Stellung. Hierfür sind ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Der Gemeinde Steinach wurden von der Regierung von Niederbayern die entsprechenden Pläne und Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Im Vorfeld der Deponieerrichtung ist es erforderlich, die bestehende Wurfscheibenschießanlage rückzubauen und schädliche Bodenverunreinigungen zu beseitigen. Durch die Errichtung der Deponie soll auch die am Standort bestehende Altdeponie gesichert werden. Beim Standort handelt es sich um einen Steinbruch, der vor der Nutzung als Schießanlage mit Bauschutt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land verfüllt wurde. Während des Betriebs der Schießanlage wurden im südlichen Bereich der Bauschuttverfüllung verunreinigte Sickerwasseraustritte festgestellt. Auch wurden in Schürfen Abfallmaterialien nachgewiesen, die nicht dem für die Bauschuttdeponie genehmigten Abfallinventar entsprachen. Der Gemeinderat sah nicht die Notwendigkeit einer weiteren Deponie, da bereits in Agendorf eine Bauschuttdeponie existiert. Vielmehr wäre die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse null ausreichend. In seiner Stellungnahme forderte der Gemeinderat auch die Prüfung, ob das zu erstellende Basisabdichtsystem der dauerhaften Druckbelastung durch das Deponat standhält. Um ausschließen zu können, dass das mit Schadstoffen belastete Sickerwasser bereits in das nähere Umfeld gelangt ist, sollten an geologisch geeigneter Stelle Untersuchungen des Grundwassers vorgenommen werden. Da die Deponie beidseitig aus Fahrtrichtung Steinach und aus Fahrtrichtung Bogen durch Zu-und Abfahrtsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen frequentiert wird, scheint die Fahrbahnbreite dem Gemeinderat nicht ausreichend.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 befinden sich Teilflächen die dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes GE/GI Steinach Süd zuzuordnen sind. Im Rahmen der Aufstellung des Deckblattes 1 zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach Süd wurde das gesamte, westlich der Bayerwaldstraße befindliche Areal neu geordnet. Damit ergab sich eine Überschneidung mit dem ursprünglichen Bebauungsplan GE Rotham II/2. Der betroffene Bereich wurde bislang nicht bebaut und wird weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet. Der betroffene Bereich soll nun aus dem Bebauungsplan GE Rotham II/2 ausgegliedert werden und durch die Planzeichnung mit Festsetzungen des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach Süd von 2019 ersetzt werden.
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zum Erlass der ersten Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof. Hier soll die Grundflächenzahl auf 0,4 geändert werden.
Dorfentwicklung diskutiert
In der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juli 2020 regte der Gemeinderat Josef Fischer an, dass sich der neue Gemeinderat mit der Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes befassen könnte. Mittels eines Dorfentwicklungsplanes könnten so „Weichen“ gesetzt werden, ob und in welchem Umfang eine künftige bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Steinach erfolgen soll. Für den Gemeindeteil Münster haben Stefan Heller, Martin Hahn, Manfred Schreiner, Franz Knott und Franz Holmer einen Entwurf ausgearbeitet. Gemeinderat und dritter Bürgermeister Stefan Heller präsentierte die mögliche Dorfentwicklung von Münster. Dies stelle momentan eine Ideensammlung dar. Der Flächenverbrauch solle begrenzt werden und Fördermittel für innerörtliche Projekte sollen in Anspruch genommen werden. Der dörfliche Charakter von Münster solle auch erhalten bleiben. Baugebietsausweisungen solle der Kommune vorbehalten bleiben, mögliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sollen genutzt und Baulücken geschlossen werden. Gemeinderat Josef Fischer stellte eine weitere mögliche Bebauung von Steinach und Wolferszell vor. Weitere Vorschläge sollen für die Ortsteile von den Gemeinderäten ausgearbeitet werden.
Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung einer mechanisch-chemischen Regenerierungsmaßnahme am Brunnen III in Münster. Der im Jahre 1986 gebaute Brunnen wurde im Jahr 2008 im Rahmen einer Sanierung mit einer Ausbauverrohrung versehen und aufgrund von Verockerungserscheinungen seither mehrfach mechanisch regeneriert. Die letzte mechanische Regenerierung wurde im November 2018 durchgeführt. Mit dieser Maßnahme konnte die Brunnenleistung nicht gesteigert werden. Es ist daher geplant mittels einer mechanisch-chemischen Reinigung die Versorgungssicherheit weiterhin aufrecht zu erhalten. Seitens des Gemeinderates Steinach wurden keine Einwendungen gegen die Durchführung der Regenerationsmaßnahme erhoben.
Hundesteuersatzung und Reinigungsverordnung
Der Bayerische Gemeindetag wies die Kommunen darauf hin, dass wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage die Winterdienstverordnungen bzw. die Sicherungs-und Reinigungsverordnungen neu zu erlassen sind. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für die Gemeinde Steinach.
Erlassen wurde auch eine Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer. Bereits im November 2020 wurde vom Gemeinderat eine Änderung beschlossen. In dieser Fassung der Hundesteuersatzung wurden insbesondere der Steuermaßstab und der Steuersatz angepasst. In der neuen Mustersatzung des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration wurden zahlreiche Formulierungen und Bezeichnungen geändert, die auch in die Hundesteuersatzung der Gemeinde Steinach einzuarbeiten waren. Aufgrund der umfangreichen Änderungen war die Satzung neu zu erlassen. Die im November 2020 beschlossenen Gebühren bleiben davon unberührt.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass auf dem Friedhofsparkplatz ein Automat für Grablichter aufgestellt wird. Sieben Sammelbehälter für Hundekotbeutel werden in nächster Zeit im Gemeindebereich aufgestellt. Für den Aufsitzmäher im Bauhof wurde ein Räumschild angeschafft.
Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Aktion „Sauber macht (alleine) lustig“ im Frühjahr 2021 unter einem „pandemiekonformen Konzept“ veranstaltet wird. Der Zweckverband zur Abfallversorgung Straubing, Stadt und Land, startete über die Kommunen einen Aufruf, dass im Zeitraum vom Freitag, 19. März 2021 bis Sonntag 28. März 2021, Müll in „Eigenregie“ gesammelt werden kann.
Der Wasserzweckverband Straubing-Land informierte die Gemeinde Steinach bezüglich der Erneuerung der Hauptwasserleitung in der östlichen Hälfte des Kirchweges sowie im Fußweg entlang des Sportplatzes. Im Rahmen dieser Maßnahme werden auch Leerrohre für die Glasfaserinfrastruktur im Bereich Kirchweg durch die Gemeinde Steinach verlegt.
Der Betrieb der Abwasseranlage Steinach sowie der Unterhalt der gesamten Pumpstationen werden seit 01. Januar 2021 durch die SER (Straubinger Entwässerung und Reinigung) durchgeführt. Die derzeitige Steuerung der gesamten Kläranlage wird vor Ort durchgeführt und es ist keine Fernüberwachung der Anlagen möglich. Die zwölf Pumpstationen werden dezentral betrieben und drei Pumpstationen sind nicht mit einer Störungsüberwachung ausgestattet. Bei diesen Anlagen muss bei einer auftretenden Störung der Bereitschaftsdienst über die Bürger informiert werden. Um den sicheren Betrieb der Abwasseranlage gewährleisten zu können, soll ein Prozessleitsystem eingerichtet werden. Über ein Prozessleitsystem können die gesamten Betriebsdaten der Kläranlage extern abgerufen werden. Auch können auftretende Störungen über eine Fernwartung wahrgenommen und abgerufen werden. Der Gemeinderat vergab den Auftrag an die Firma Martin Zollbrecht GmbH u.Co.KG, Parsberg.
Sitzung vom 18.März 2021
Haushaltsplan für Kindergarten vorgestellt
Investitionsplan beraten – Geschwindigkeitsmessgeräte werden angeschafft
In der Sitzung am 18. März 2021 des Gemeinderats befasste sich dieser mit dem Haushaltsplan 2021 und dem Haushaltsabschluss des Kindergartens St. Ursula in Steinach. Vorgestellt wurde dem Gemeinderat das Investitionsprogramm der Gemeinde zum Haushaltsplan 2021. Zahlreiche Stellungnahmen zu Bauleitplanungen mussten behandelt werden. Festgelegt wurden die Stimmbezirke und die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreter für die Bundestagswahl am 26. September 2021. Geschwindigkeitsmessstationen sollen im Gemeindegebiet errichtet werden.
Alexander Borst, der über den Caritasverband mit der Geschäftsführung des Kinderhauses Sankt Ursula beauftragt ist, stellte dem Gemeinderat den Haushalt 2021 und die Betriebskostenabrechnung 2020 vor. Für die kinderbezogene staatliche Förderung stellen die Anzahl der Kinder und der Buchungsfaktor Zeit eine wichtige Rolle. Die Betriebskosten für 2020 schlossen mit Einnahmen von 1 390 350 Euro und Ausgaben von 1 259 413 Euro ab. Darin enthalten sind Zuwendungen der Gemeinde in Höhe von 467 638 Euro. Das Kinderhaus besuchten im Januar 2020 121 Kinder und im Dezember 2020 134 Kinder. Nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes wird für je 10 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals empfohlen. Im Kinderhaus Steinach betrug der Anstellungsschlüssel 2020 7,9 und erhöht sich 2021 auf 8,95. Im Anschluss stellte Alexander Borst die Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr 2021 vor. Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2021 zu.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden dem Gemeinderat die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Investitionen der Gemeinde, sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 vorgestellt. 210 000 Euro sind für das Rathaus eingestellt. Hier sind eine Dachsanierung und Erneuerung der Fenster notwendig. Angedacht ist auch eine PV-Anlage zu installieren. Mittelfristig ist für 2023 ein Anbau an das Schulhaus vorgesehen. 100 000 Euro sollen für die Alte Schule zur Sicherstellung des Brandschutzes aufgewendet werden. 1,5 Millionen Euro plant die Gemeinde 2022 für einen Krippenneubau ein. 70 000 Euro sind dieses Jahr für den Fuß- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Rothamer Kreuzung eingeplant. Für Straßensanierungen stehen 220 000 Euro auf der Ausgabenseite des Investitionsplanes. 301 000 Euro will die Gemeinde dieses Jahr für den Bauhof ausgeben. Darunter fällt die Anschaffung eines Buses und eines Pritschenwagens. 75 000 Euro sind für den Neubau eines Salzsilos und Rückbau der bestehenden Salzlagerung eingeplant. Ein neuer Salzstreuer für den Unimog, Räumschild, Gerätschaften und ergänzende Bauhofmöblierung sind 2021 fällig. Für den allgemeinen Grunderwerb ist ein Ansatz von 935 000 Euro vorgesehen.
Zu Themen der Bauleitplanung behandelte der Gemeinderat Stellungnahmen der Behörden zum Sondergebebiet Photovoltaikanlage Agendorfer Feld in Hoerabach und zum Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet Wolferszeller Weg. Der Gemeinderat fasste den Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße mit Deckblatt Nummer 2 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nummer 28 und zur Änderung des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nummer 4.
Bereits in einer früheren Sitzung wurde seitens des Gemeinderates der Vorschlag gebracht, dass anstelle des Beitritts zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern an verkehrsmäßig prägnanten Stellen feste Geschwindigkeitsmessstationen eingerichtet werden sollten. In der Beratung wurde angeregt, dass Geschwindigkeitsmessgeräte ohne Digitalanzeige angeschafft werden sollen. Diese Messgeräte sind für Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar und es könnten somit Geschwindigkeitsprognosen erstellt werden, die der Realität entsprechen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur Anschaffung von maximal vier Geschwindigkeitsmessgeräten mit Digitalanzeige sowie eines Messgerätes ohne Anzeige. Einen Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern lehnte der Gemeinderat ab, da keine Überwachung auf Kreisstraßen, die die Gemeinde gewünscht hätte, durch die kommunale Verkehrsüberwachung möglich ist.
Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der bestellte Grablichtautomat am Friedhofeingang/Parkplatz in Steinach zwischenzeitlich aufgestellt wurde.
Nachdem die letzten Rechnungen eingegangen sind, wurde auch die Summe der Investitionen für die Einrichtung der zwei Kindergartengruppen in der Schlichtstraße ermittelt. Die Kosten betrugen brutto 90 604 Euro.
Sitzung vom 25. März 2021
Haushalt von über neun Millionen Euro verabschiedet
Dem Gemeinderat lag der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2021. Mit Einnahmen und Ausgaben von 9.601.900 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr nicht vorgesehen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 5.599.400 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 52.200 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 538.900 Euro vor. 85.700 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 77.500 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 133.100 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 13.200 Euro erwartet. 1.411.600 Euro sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugend- und Seniorenarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 519.500 Euro erwartet. Die Betriebskosten der Sporthallen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung belaufen sich auf 82.700 Euro. 515.800 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 98.200 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 443.700 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 429.300 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 84.200 Euro.
Hebesätze für Steuern bleiben unverändert
Die größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 50.000 Euro und an Grundsteuer B werden 288.500 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 345.000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 911.000 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 105.000 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 642.700 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 58.500 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 143.800 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 87.500 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2021 mit 1.513.300 Euro angesetzt.
4.002.500 Euro im Vermögenshaushalt.
Für das Feuerlöschwesen sind Ausgaben in Höhe von 32.000 Euro eingeplant. Für die Löschwasserversorgung in der Falkenfelser Straße fallen Kosten in Höhe von 90.000 Euro an. An den Schulverband Parkstetten ist eine Investitionsumlage in Höhe von 56.000 Euro zu bezahlen. Für die Grundschule sind für Ausstattungsgegenstände, EDV-Ausstattung und Multimediaeinheit 22.000 Euro vorgesehen. Für die Doppelsporthalle sind für die Nachrüstung einer Brandmeldeanlage und Ausgaben für bautechnische Anlagen 50.000 Euro eingeplant. 2021 soll ein Teil der Kellerbergstraße, Tassilostraße und ein Teil der Asphaltschicht in Münster beim Wasserwerk saniert werden. 220.000 Euro sind hier eingeplant. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung im Dorfgebiet auf LED-Technik und Neubau der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Steinach-Süd will die Gemeinde 125.000 Euro ausgeben. An Einnahmen von Kanalherstellungsbeiträgen aus dem Gewerbegebiet erwartet die Gemeinde einen Betrag von 350.000 Euro. Für das Bestattungswesen werden an Ausgaben 45.000 Euro eingeplant. Hierunter fällt auch die Erweiterung der Urnenanlage im Friedhof Steinach. Für das Dorfwirtshaus in Münster sind 30.000 Euro an Renovierungskosten und 20.000 Euro an Bauneben- und Planungskosten eingeplant.
Keine Einwendungen wurden aus der aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes GE Rotham II/1 mit Deckblatt 2 gestellt. Die Änderung beinhaltet die Erstellung einer Gas- und Trafostation und eines neuen Geltungsbereiches. Der Gemeinderat beschloss die erneute Auslegung.
Durch die Einführung des Ratsinformationssystems bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Darin wurde die Möglichkeit einer elektronischen Ladung neu aufgenommen.
Bedarf an Kindergartenplätzen anerkannt
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt - Bauleitplanung Wiedenhof eingestellt
Der Gemeinderat hatte sich am Donnerstag, 29. April 2021 mit zahlreichen Bauleitplanungsentscheidungen zu befassen. Kontrovers wurden Anträge zu Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutiert. Mit der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden. Dem Gemeinderat wurde der Satzungsentwurf Kommunalunternehmen Abwasser Dienstleistung Donau-Wald vorgestellt. Mit einer Umfrage bei Eltern wurde eine Bedarfsanalyse für Kinderhaus und Grundschule erstellt.
Der Gemeinderat befasste sich mit der Änderung der Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof. Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind aus wasserrechtlicher Sicht Einwendungen erhoben worden. Die Gemeinde Steinach wollte die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,4 erhöhen. Das Gebiet Wiedenhof befindet sich nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes teilweise im wassersensiblen Bereich. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wurde geraten eine hydrologisches Gutachten des Lohgrabens zu veranlassen. Während der Beratung kam zum Ausdruck, ob es sinnvoll sei, hohe Kosten für ein Gutachten auszugeben für eine Erhöhung der Grundflächenzahl, die das Landratsamt höchstwahrscheinlich ablehnen wird. Wohngebäude mit mehreren Wohnungen bringen Probleme mit den geforderten Stellplätzen und der Druck nach einem Lärmschutz von der Autobahn wird steigen. Das Gebiet Wiedenhof sei durch kleinere Gebäude strukturiert und es dürfe ja auch gebaut werden, jedoch nur im Rahmen der Festsetzungen. Aufgrund der vorliegenden wasserrechtlichen Stellungnahme nahm der Gemeinderat Abstand von der Änderung der Außenbereichssatzung und hob den Aufstellungsbeschluss wieder auf. Damit verbleibt die Grundflächenzahl bei 0,2.
Als Satzung beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 mit Deckblatt Nummer vier. Aus diesem Bebauungsplan wird der Geltungsbereich geändert. Eine Fläche westlich der Bayerwaldstraße wird herausgenommen und dem Bebauungsplan GE/GI Steinach-Süd zugeordnet.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Agendorfer Feld, auf dem eine Photovoltaikanlage entstehen soll, fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Der Flächennutzungs- und der Landschaftsplan sollen ebenfalls entsprechend geändert werden.
Im Bereich des Kellerberges an der Raiffeisenstraße/Domkapitelstraße, hier sind bereits drei Baugrundstücke genehmigt, soll eine neue Nutzung erfolgen. Hierzu hat die Eigentümerin einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gestellt. 2013 wurde bereits einmal eine Beteiligung der Fachstellen durchgeführt. Das Verfahren wurde jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Durch die lange Unterbrechung ist jetzt nochmals ein neuer Aufstellungsbeschluss notwendig. Die Antragstellerin möchte hier die Möglichkeit für die Bebauung mit sozialen Projekten schaffen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss. Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.
Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Änderung des Bebauungs-und Grünordnungsplanes der Gemeinde Parkstetten Gewerbegebiet mit Deckblatt Nummer 5.
Weiterhin gab es keine Einwendungen zur Ortsabrundungssatzung zur Einbeziehungssatzung Muckenwinkling der Stadt Bogen.
Kontrovers wurde ein Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer im Bereich der Falkenfelser Straße diskutiert. Die Messungen zeigten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, das auf die Bautätigkeiten in der Falkenfelser Straße und auf die vermehrten Besucher und Wanderer der Waldgegend zurückzuführen ist. Die V85-Prozent-Geschwindigkeit die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wurde, lag bei den Messungen im März bei 38 Stundenkilometern und im April bei 33 Stundenkilometern. Ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zeigte auch die Gemeindeverbindungsstraße Pellham nach Wolferszell bei der Messung, obwohl die Straße nur für Anlieger zugelassen ist. Die V85-Geschwindigkeit lag hier bei 78 bei erlaubten 60 Stundenkilometer. Der Gemeinderat beschloss eine Verkehrsschau mit der Polizei durchzuführen, um alle Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung zu ermitteln.
18 Kommunen wollen sich zu einem Kommunalunternehmen Abwasser Dienstleistung Donau-Wald zusammenschließen. Die Aufgaben sollen die Erstellung, Weiterführung und Pflege eines qualifizierten digitalen Kanalkatasters und die Überwachung der gemeindlichen Kanalnetze und zugehörige Bauwerke sein. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Unternehmenssatzung vorgestellt.
Für das Kinderhaus wurde dieses Jahr 2021 eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Von den 251 ausgegebenen Fragebögen sind insgesamt 84 bei der Gemeinde Steinach eingegangen. Trägerin der Kindertageseinrichtung Steinach ist die Katholische Kirchenstiftung Steinach. Die Gemeinde Steinach beabsichtigt, die Trägerschaft ab 1. September 2022 zu übernehmen. Eingeflossen in die Auswertungen ist auch eine Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus 134 Betreuungsplätze für den Kindergarten und 45 Betreuungsplätze für Krippenkinder durch den Gemeinderat anerkannt. Ab der Fertigstellung eines Neubaus, vermutlich 2023, werden 147 Betreuungsplätze für den Kindergarten und 60 Betreuungsplätze für Krippenkinder durch den Gemeinderat anerkannt.
Langfristig wirkt sich die steigende Zahl der Kindergartenkinder auch auf die Grundschule aus. Derzeit stehen fünf Klassenzimmer für den Unterricht zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2025/2026 müssen zwei weitere Klassenzimmer geschaffen werden. Für die Mittags-und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinach wird unter Berücksichtigung, dass neue Räumlichkeiten geschaffen werden müssen, ein Bedarf von 80 Betreuungsplätzen anerkannt.
Informiert wurde der Gemeinderat über den Antragsstopp des Amtes für ländliche Entwicklung. Die Gemeinde hatte sich mit dem Gedanken getragen an dem Projekt „Innen statt Außen – eine Förderinitiative für lebendige Dörfer“ teilzunehmen. Dem 17,5 Millionen Jahresetat stehen 160 Millionen Förderzusagen gegenüber. Betroffen sei laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch das Wirtshaus in Münster. Hier liege jedoch bereits ein Planungsentwurf vor.
Im Kirchweg in Steinach wird derzeit die Wasserleitung durch den Wasserzweckverband Straubing-Land erneuert. Die Baumaßnahme wird rund zwei Monate dauern. Im Zuge dieser Maßnahme verlegt die Gemeinde Steinach gleichzeitig Leerrohre für Glasfaserkabel. Im Friedhof in Steinach wurde eine neue Urnenanlage aufgestellt.
Durch die geänderten Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben wird statt einer Renaturierungsmaßnahme des Steinachbaches entlang des neu zu bauenden Fuß- und Radweges vom Wertstoffhof nach Rotham, nur eine Gewässerstrukturverbesserungsmaßnahme durchgeführt. Hier werden in den Bachlauf einzelne Elemente eingebracht, die den Fließverlauf des Steinachbaches verändern. Im Herbst 2020 soll mit dem Fuß- und Radwegebau begonnen werden.
Sitzung vom 20.05.2021
Kostenübernahme für weitere Kindergartengruppe
LED-Leuchten im Ortsbereich Steinach
Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2021 standen Bauleitplanverfahren mit denen sich der Gemeinderat bereits in früheren Sitzungen befasste und nach Stellungnahmen der Behörden erneut beraten werden mussten. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Kostenübernahme einer weiteren Kindergartengruppe. Im Ortsbereich Steinach werden die bestehenden Peitschenleuchten gegen stromsparende LED-Leuchten ausgetauscht und in der Nacht die Leuchtleistung reduziert.
Im März 2021 wurden die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren für das Allgemeine Wohngebiet Wolferszeller Weg aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Aufgrund von Einwendungen mussten die Festsetzungen in Plan und Text nochmals überarbeitet werden. Der Gemeinderat billigte in seiner letzten Sitzung den Entwurf mit Änderungen und beschloss die Auslegung.
Ebenfalls im März 2021 fasste der Gemeinderat den Beschluss den Bebauungsplan Schlossstraße-Münster mit Deckblatt Nummer 2 zu ändern. Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers umfasst die Änderung die Erweiterung des Geltungsbereiches. Gleichzeitig wurde die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen. Dem Gemeinderat lagen die Stellungnahmen vor und der Gemeinderat beschloss die entsprechenden textlichen Änderungen. Nach Änderung der Planung entsprechend den Beschlussfassungen ist diese dem Gemeinderat erneut vorzulegen.
Zuletzt wurden zum Bauleitplanverfahren „Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE Rotham II/1 mit Deckblatt 2“ in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. März 2021 die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Mit dem Deckblatt soll die Möglichkeit zur Errichtung einer Trafostation und einer Gasabgabestation für das Gewerbegebiet Steinach Süd geschaffen werden.
Zu einem Ortstermin trafen sich die Gemeinderäte vor der Sitzung in Münster im Baugebiet Ziegelofenweg II. Das Gelände des Baugebietes fällt nach Osten hin ab und seitens der Bauherren werden immer wieder Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich von Geländeauffüllungen gestellt. So war auch über einen Antrag zur Geländeauffüllung von 1,50 Metern zu beraten. Um eine sinnvolle Bebauung zu gewährleisten genehmigte der Gemeinderat die entsprechende Auffüllung.
Abgelehnt wurde ein Antrag auf Ablösung von Stellplätzen für ein Mehrfamilienhaus im Ortsteil Wiedenhof. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde beim Gemeinderat angefragt ob einer Ablösung von fünf Stellplätzen zugestimmt werden könnte.
Der Kulturförderverein Joseph Schlicht e.V. stellte den Antrag, ob die Gemeinde Steinach Mitglied des Vereins werden könnte. Der Gemeinderat beschloss dem Kulturförderverein Joseph Schlicht e.V. nicht als ordentliches Mitglied beizutreten. Die Förderung des Vereines erfolgt auf Antrag und projektbezogen.
Im Kinderhaus Sankt Ursula ist für das neue Kindergartenjahr die Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe notwendig. Von Pfarrer Christof Hagedorn erhielt die Gemeinde die Mitteilung, dass die Diözese Regensburg eine weitere Kindergartengruppe genehmigt, sofern die Gemeinde Steinach sich bereit erklärt die Kosten für diese Gruppe zu übernehmen. Der Gemeinderat fasste einen entsprechenden Beschluss.
Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass für die Umrüstung der LED Leuchten im Ortsbereich Steinach ab Werk eine Halbnachtschaltung programmiert wird.
Gemeinderat Manfred Schreiner fragte an, ob für die Zukunft eine einheitliche Regelung zum Verfahren mit Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne und der weiteren örtlichen Bauvorschriften (Einbeziehungssatzungen, Außenbereichssatzungen) geschaffen werden kann. In fast allen Sitzungen würde über Anträge auf Befreiungen oder Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften beraten und diskutiert. Gemeinderätin Martina Neumaier erklärte, dass man Befreiungen nicht immer konsequent ablehnen sollte, da die Bauherren viel Kapital in die Verwirklichung und Umsetzung ihres Wunschobjektes investieren würden. Abschließend war sich der Gemeinderat einig darüber, dass in den künftigen Bauleitplanungen zum einen auf sinnige sowie auf die den örtlichen Gegebenheiten angepasste Festsetzungen und zum anderen auf deren Einhaltung geachtet werden soll.
Sitzung vom 10. Juni 2021
Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Abwasser
Bauleitplanung - Schulteich wurde verfüllt
Die Gemeinde Steinach tritt dem noch zu gründenden gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Abwasserdienstleistung Donau-Wald bei. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat am Donnerstag in seiner Sitzung. An der Kirchrother Straße in Münster sollen zwei Einfamilienhäuser errichtet werden. Hierzu fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes in den Zusammenhang bebauter Ortsteile. Der Gemeinderat wurde von Bürgermeisterin Christine Hammerschick informiert, dass der Schulteich verfüllt wurde.
Zu Beginn der Sitzung erläuterten Betriebsleiter Hans Buchmeier von der SER Straubing und Christian Pfeffer vom Kommunalunternehmen Niederwinkling den Entwurf der Unternehmenssatzung sowie den Bedarf an technischen Einrichtungen und Personal. Hans Buchmeier stellte die Aufgaben und Vorteile eines gKU den Gemeinderäten vor. Er verwies auf die seit 1996 geltende Eigenüberwachungsverordnung und stellte die jetzige Handhabung der Gemeinden mit den Möglichkeiten eines gKU gegenüber. Bürgernähe, Akzeptanz und das Angebot auch für die Hausanschlüsse der Grundstückseigentümer Lösungen anzubieten sei ein großer Vorteil eines gKU. Die qualitativ hochwertigen Kanalinspektionen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die Qualität der Arbeit stehe im Vordergrund. Das gKU organisiert den Kanalunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, ausgewertet und eine Ganzheitssanierungsstrategie erarbeitet.
Christian Pfeffer, Vorstand des Kommunalunternehmens Niederwinkling, das seit 10 Jahren besteht, erläuterte die rechtlichen Vorgaben und stellte den Satzungsentwurf vor. Derzeit entscheiden die interessierten Gemeinden ob sie dem gKU beitreten wollen. Der Satzungsentwurf, der dem Gemeinderat vorlag, wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Niederbayern und der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Rat der beteiligten Gemeinden zusammen. Anfang September könnte das gKU gegründet werden. Nach Eintrag ins Handelsregister und Bestellung eines Vorstandes könne mit den Arbeiten begonnen werden. Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat Rechenschaft ab. Die Gemeinderäte nutzten die Gelegenheit sich durch Fragen eingehend zu informieren. Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Satzungsentwurf zu und beschloss den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Abwasserdienstleistung Donau-Wald.
In Münster soll in der Aufrother Straße eine Einbeziehungssatzung Münster-West II verwirklicht werden. Notwendig macht diese Satzung das Bauvorhaben für eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle. Der Satzungsentwurf wurde nochmals hinsichtlich der Wandhöhe und der Abstandsflächen angepasst und Hinweise zum neu auszuweisenden Wasserschutzgebiet aufgenommen. Die geforderten Ausgleichs- und Kompensationsflächen wurden berechnet und umgesetzt. Der Gemeinderat billigte den Entwurf und beschloss die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Nördlich der Tassilostraße in Münster ist die Errichtung einer Unterstellhalle geplant. Dieser Bereich soll in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils einbezogen werden. Der Gemeinderat billigte den Plan und die textlichen Festsetzungen der geplanten Einbeziehungssatzung Münster-Nord und fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Erstmals auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung einer Teilfläche eines Grundstückes in Münster, Kirchrother Straße, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Münster. Hier sollen zwei Einfamilienhäuser errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und gab dem Antragsteller auf ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Entwurfserstellung zu beauftragen. Die Kosten der Planung hat der Antragsteller zu tragen.
Diskutiert wurde über die Umsetzung der privaten Grünflächen im Baugebiet Ziegelofenweg II. Hier hatte ein Grundstückseigentümer die Böschung mit Granitsteinen ausgelegt und dazwischen die Pflanzungen angebracht. Jedoch entsprach die Pflanzung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes, der eine zweireihige Bepflanzung auf 50 Prozent mit einer Mindestbreite von vier Metern vorsieht. Der Bauherr wird aufgefordert die vorgeschriebene Bepflanzung durchzuführen.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Auffüllung des Schulteiches. Begründet wurde die Auffüllung mit einer Mängelrüge der Sicherheitsingeneurin der kommunalen Unfallverhütung aus dem Jahr 2019. Da ein Teich im Außenbereich einer Schule unzulässig ist, wurde die Verfüllung gefordert und nun umgesetzt.
Dem Gemeinderat wurde noch über ein Schreiben des Landratsamtes zur finanziellen Lage der Gemeinde informiert. Hierin wird bestätigt das die Haushaltssatzung 2021 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Das Landratsamt beurteilt die Entwicklung der Finanzplanung in den darauffolgenden Jahren als ungünstig. Zu den gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen nahm das Landratsamt ebenfalls Stellung. Hier stellt sich eine Überdeckung heraus, die zu vermeiden ist, da die Gebührenkalkulation kostendeckend sein muss. Es wurde eine neue Kalkulation der Abwassergebühren angeraten. Neu kalkuliert werden sollen auch die Grabplatzgebühren, da die Gemeinde in den Jahren 2021 bis 2023 mit einem Defizit rechnet. Bei den Kindertageseinrichtungen ist dem Landratsamt noch eine Defizitvereinbarung mit der Bischöflichen Finanzkammer vorzulegen. Zum Kinderhaus St. Ursula wurde angemerkt, dass das jährliche Betriebskostendefizit in den Jahren 2021 bis 2024 betragsmäßig eines der höchsten Defizite im Landkreis Straubing-Bogen darstellt.
Sitzung vom 24. Juni 2021
Photovoltaikanlage in Hoerabach
Bestand im Mastschweinestall wird erhöht - Josef Heisinger wird Feldgeschworener
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld. In Hoerabach soll eine weitere Photovoltaikanlage entstehen. Hierzu soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld aufgestellt werden. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurden entsprechende Feststellungsbeschlüsse auf Grundlage der vorgelegten Planung gefasst.
Mit einer weiteren Bauleitplanung, der Änderung des Bebauungsplanes Schlossstraße Münster, der auf privatem Grund um fünf Parzellen erweitert werden soll, befasste sich der Gemeinderat mit sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Landschaftsplanes. Die Bauleitplanung wird bereits seit 2014 im Gemeinderat behandelt. Nachdem behördliche Fachstellen eine weitere Überarbeitung des Entwurfes forderten, billigte der Gemeinderat diese neuerlichen Änderungen und beschloss erneut die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit.
In Rotham soll der Bestand im bestehenden Schweinemaststall erhöht werden. Derzeit sind 700 Tiere genehmigt und dieser Bestand soll um 167 Tiere auf 867 Tiere erhöht werden. Dazu ist eine bauliche Nutzungsänderung notwendig. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Martina Neumaier, ob hier eine höhere Geruchsbelästigung die Folge sei erwiderte Gemeinderat Josef Heisinger, dass bei einer solch geringen Erhöhung des Bestandes keine Erhöhung des Geruches wahrgenommen wird. Geschäftsleiterin Ursula Heller merkte an, dass dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durch die Fachstelle Fachlicher Emissionsschutz am Landratsamt Straubing-Bogen geprüft werde. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einvernehmen.
Zugestimmt wurde auch einem Antrag zum Neubau eines Bienenhauses mit Schleuderraum am Hatzenberg in Münster in der Nähe des Wasserhochbehälters.
Am 16. Juni wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurden überplanmäßige Ausgaben festgestellt die der Gemeinderat genehmigte. Hierbei handelte es sich um umbuchungstechnische Vorgänge bei den Ruhegehältern, Mehrkosten bei der Erweiterung der Kläranlage Kirchroth und somit erhöhten Anteil der Gemeinde Steinach, die das Abwasser aus Münster in die Kläranlage Kirchroth leitet, sowie Überschreitungen der Kosten beim Ausbau der August-Schmieder-Straße die durch Zusatzarbeiten angefallen sind. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 6.044.322 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6.070.170 Euro fest. Der Übertrag zum Vermögenshaushalt beträgt 937.998 Euro. Die Zufuhr zur allgemeinen Rücklage erhöht sich dadurch auf 3.317.839 Euro.
Beim Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung in den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen ist Bürgermeisterin Christine Hammerschick als geborenes Mitglied Verbandsrätin. Ihr Stellvertreter im Zweckverband muss auch ihr Stellvertreter im Amt sein, so wurde Zweiter Bürgermeister Martin Haberl als ihr Stellvertreter bestellt.
In der vergangenen Sitzung wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass ein weiterer Feldgeschworener gesucht wird. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl schlug Gemeinderat Josef Heisinger vor, der vom Gemeinderat als Feldgeschworener bestellt wurde.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Chamer Straße West der Gemeinde Parkstetten und hat hierzu keine Einwände.
Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde Steinach eine Straßenausbaupauschale in Höhe von 45.075 Euro erhalten habe. Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden seit dem Jahr 2019 vom Freistaat Bayern unterstützt. Die Gemeinden erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs staatliche Zuweisungen in Form der Straßenausbaupauschalen.
Im neuen Kindergartenjahr wird der Turnraum im Kinderhaus als Gruppenraum der zusätzlichen Gruppe „Wolke“ genutzt. Hierzu sind eine bauliche Nutzungsänderung und ein Brandschutznachweis notwendig. Architekt Udo Blien, der den Erweiterungsbau des Kinderhauses geplant hat, wird von der Kirchenstiftung mit dieser Planung beauftragt. Weiterhin, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick, steht die Möblierung dieses Raumes an. Aus dem Bestandsmobiliar konnte teilweise der Bedarf gedeckt werden. Jedoch ist zusätzliches Inventar und Spielgerät im Wert von 5.400 Euro anzuschaffen.
Von verschiedenen Gemeinderäten wurden die Mäharbeiten entlang von Straßen und Grünflächen angesprochen. Diese sollten verbessert werden. Durch das Unwetter am Mittwoch drang in einigen Kellern im Gemeindegebiet Wasser ein. Gemeinderat Stefan Heller bat die Verwaltung, die Bevölkerung auf die Notwendigkeit von Rückstauklappen hinzuweisen und dies in der nächsten Ausgabe des Gemeindeboten zu veröffentlichen.
Sitzung vom 20. Juli 2021
Satzung zum Kommunalunternehmen genehmigt
Urnengräber werden noch begrünt
Der Gemeinderat fasste im Oktober 2020 den Beschluss einen Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Wolferszeller Weg“ aufzustellen. Mit diesem Bebauungsplan sollen sechs Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden wurde der Plan aufgrund der vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen überarbeitet und im Mai 2021 ein Auslegungs- und Billigungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. In der Sitzung befasste sich der Gemeinderat erneut mit den Stellungnahmen der Behörden und fasste für den Bebauungs- und Grünordnungsplan den Satzungsbeschluss. Mit der Bekanntmachung wird der Plan rechtskräftig.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Garage und die Umfunktionierung des bestehenden Wohnhauses zum Betriebsleiterwohnhaus in Steinach/Agendorf, Mitterfelser Straße 2 erteilt.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße, Münster, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Münster vor. Hier wird die zulässige Aufschüttung um 0,35 Meter überschritten. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag zu.
Abgelehnt wurde der Befreiungsantrag eines Bauherrn im Baugebiet Oberes Dorf II, der einen 1,80 Meter hohen Sichtschutz an der Straßenseite errichten möchte. Ebenfalls nicht zugestimmt wurde die Errichtung einer Toranlage im Einfahrtsbereich vor der Garage.
Ein weiterer Antrag betraf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 zum Vorhaben Tektur zum Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt, Bereitschafts- und Betriebsleiterwohnung in Steinach. Hier wurde vom Landratsamt festgestellt, dass das Urgelände falsch dargestellt wurde und die Wandhöhe nicht um 1,36 Meter, wie bereits genehmigt, sondern um 2,09 Meter überschritten wird. Der Gemeinderat stimmte dem zu.
Im Kinderhaus wird der Mehrzweckraum im neuen Kindergartenjahr als Gruppenraum der Gruppe „Wolke“ genutzt. Hierzu sind eine bauliche Nutzungsänderung und ein Brandschutznachweis notwendig. Dem vorgelegten Bauantrag zur Nutzungsänderung stimmte der Gemeinderat zu.
Der Gemeinderat lag die finale Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald zur Abstimmung vor. Bereits in einer vorangegangenen Sitzung wurde diese dem Gemeinderat detailliert vorgestellt. 15 Gemeinde haben ihren Beitritt erklärt und zwei Gemeinden werden nach Auskunft von Bürgermeisterin Christine Hammerschick noch dazukommen. Die Satzung wird nach Unterzeichnung durch die Bürgermeister am 1. September in Kraft treten und die erste Verwaltungsratssitzung mit Wahl des Vorsitzenden abgehalten. Durch das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald soll die geltende Eigenüberwachungsverordnung bei den Gemeinden realisiert werden. Das gKU organisiert den Kanalunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, ausgewertet und eine Ganzheitssanierungsstrategie erarbeitet.
Die Erweiterung der Urnenanlage mit dem Urnensammelgrab und neuen Erdurnengräbern ist fast fertiggestellt. Eine Begrünung der Betonwand bei den Erdurnengräbern und des Kieses wird noch durchgeführt. Informiert wurde der Gemeinderat von der Asphaltierung des Kirchweges und der laufenden Arbeit mit der Dachstuhlsanierung am Rathaus.
Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth sowie Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Rehberg", Roith.
Sitzung vom 16. September 2021
Lebensmittelmarkt sowie Gesundheits -und Geschäftshauses geplant
Nach einer Sitzungspause im August befasste sich der Gemeinderat Steinach mit einer umfangreichen Tagesordnung. Insbesondere Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren und Bauanträge waren die Themen der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2021, zu welcher erstmals digital geladen und ein digitales Sitzungsverfahren eingesetzt wurde.
Nach der Genehmigung der letzten Niederschrift wurden die eingegangenen Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung Münster West II behandelt. Auf einer Teilfläche der Flurnummer 426, Gemarkung Münster soll eine Teilfläche mit einer Größe von circa 3.080 Quadratmetern in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster zum Zweck der Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lager- und Unterstellhalle mit einbezogen werden.
Im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 26. Juli 2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere wurde in den Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärm-, Staub und Geruchsbelästigung hingewiesen, welche für die Anlieger nicht hinnehmbar wäre. Zum einen gehen von landwirtschaftlichen Nutzufahrzeugen aufgrund von großvolumigen Motoren starke Lärmemissionen aus und zum anderen wird durch den Zu -und Abfahrtsverkehr zur landwirtschaftlichen Halle mit einem erhöhten Lärmaufkommen gerechnet. Der Hinweis, der im Satzungsentwurf hinsichtlich der Belange der Landwirtschaft mit aufgenommen wurde ist zudem nicht akzeptabel und rechtswidrig. Auch ist der geplante Baukörper hinsichtlich seiner Ausmaße überdimensioniert und fügt sich nicht in das Ortsbild ein. Des Weiteren wurde die Einwendung erhoben, dass der Satzungsentwurf nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist und dass es sich um eine „Gefälligkeitsplanung“ handelt. Zudem fehlt es der Einbeziehungssatzung an einer rechtlichen Grundlage. In der Abwägung der Stellungnahme widerlegte der Gemeinderat, dass es sich um eine Gefälligkeitsplanung handeln würde. Vielmehr handelt es sich um eine Ergänzungssatzung zur rechtskräftigen Einbeziehungssatzung Münster West, die unmittelbar an den räumlichen Geltungsbereich angrenzt. Für eine Ergänzungssatzung wird nicht die Erforderlichkeit, sondern nur die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verlangt. Zur Einwendung, dass der Baukörper überdimensioniert ist, wurde festgestellt, dass sich im näheren Umfeld mehrere Hallenbauten befinden. Auch wurde das Maß der baulichen Nutzung an die Gegebenheiten im näheren Umfeld angepasst. Hinsichtlich der Ermittlung und der abwägenden Bewertung der zu erwartenden Lärmemissionen ist eine sachverständige Ermittlung zu veranlassen.
Zur Einbeziehungssatzung Münster-Nord wurde ebenso im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 26. Juli 2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Für die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Flurnummer 67, Gemarkung Münster, soll eine Teilfläche von ca. 2.665 Quadratmetern am Nordrand von Münster einbezogen werden. Zum Satzungsentwurf sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nur einzelne redaktionelle Änderungen in den Festsetzungen durch Text zu ergänzen. Eine weitere Auslegung des Satzungsentwurfes ist nicht mehr durchzuführen. Der Gemeinderat nahm die Hinweise der Behörden und Fachstellen zur Kenntnis.
Auf dem Grundstück Flurnummer 843, Gemarkung Steinach soll ein Sondergebiet „Nahversorgungsmarkt Steinach“ ausgewiesen werden. Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu bereits im Jahr 2016 den Aufstellungsbeschluss. Da sich hinsichtlich der geplanten Bebauung des Grundstückes sowie der geplanten Anordnung der Baukörper seit dem Jahr 2016 Änderungen ergeben haben, wurde dem Gemeinderat eine Planungsskizze zur Bebauung vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet „Nahversorgung Steinach“ neu gefasst. Geplant sind die Errichtung eines Lebensmittelmarktes sowie eines Gesundheits -und Geschäftshauses.
Zu den Bauanträgen Errichtung eines Balkons an einem Bestandsgebäude in Münster, Flurnummer 284/7 sowie zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport Balkon, Geräteraum und Stahlbetonstützmauer in Münster, Flurnummer 712, erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen. Nachdem für das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Rotham II/1 die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt wurde, wurde festgestellt, dass das Becken erweitert werden muss. Zum Bauantrag Ertüchtigung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Rotham II/1 erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Der Gemeinderat erteilte weiter die Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne Gewerbegebiet Steinach zur Überschreitung der Baugrenzen zu Gunsten der Herstellung eines Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Flurnummer 1648 Gemarkung Steinach und von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg-West II zur Erstellung eines Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Flurnummer 536/105, Gemarkung Steinach. Weitere Befreiungen wurden für die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe zur Errichtung einer Doppelgarage in Münster, Flurnummer 151/9, Gemarkung Münster (Baugebiet Schloßstraße) sowie zur Errichtung eine Dachterrasse in Steinach Flurnummer 286/18, Gemarkung Steinach mit der Dachform „Flachdach“ (Baugebiet Steinach-Ost) erteilt. Auch wurden die Gemeinderatsmitglieder informiert, welche Bauanträge an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden.
Der Allgemeine Sportverein Steinach rüstet die bestehende Sportplatzbeleuchtung des Schulsportplatzes auf LED-Technik um. Nachdem der Gemeinderat Steinach den Antrag des ASV Steinach auf die Einräumung eines vertraglichen Nutzungsrechtes am Schulsportplatz ablehnte und der Verein daher Fördermittel des BLSV entbehren muss, fasste das Gremium den Beschluss, dass für den Ausfall der Fördergelder ein Zuschuss in Höhe von € 3.465,00 gewährt wird.
Zum Antrag auf die Verlängerung des Kiesabbaus sowie der Rekultivierungsmaßnahmen auf den Grundstücken Flurnummern 249 bis 255, jeweils Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen. Entsprechend dem Antrag sollen die Fristen für den Kiesabbau bis zum 31.12.2026 und für die Rekultivierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2031 verlängert werden.
Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 03. Oktober 2021 wurde nach der Durchführung eines Anhörungsverfahrens eine Verordnung erlassen. So können die Gewerbetreibenden in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich der Gewerbegebiete Rotham II/1 und Rotham II/2), Wolferszell und Agendorf am 03. Oktober 2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstellen offenhalten.
Die Gemeinderatsmitglieder wurden im weiteren Verlauf darüber informiert, dass die geplanten Maßnahmen am Steinachbach sowohl durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf als auch durch das Landratsamt als „Gewässerbauvorhaben“ einstuft wurden. Erst nach der Genehmigung des Antrages auf eine wasserrechtliche Erlaubnis, liegt die „Baureife“ für die Umsetzung vor. Die Ausschreibung des Geh- und Radwegebaus zwischen Steinach und Rotham verbunden mit den Maßnahmen am Steinachbach kann erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides durchgeführt werden. Zur Sanierung der Kellerbergstraße teilte die erste Bürgermeisterin den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass die Zustandsbewertung nach der Befahrung des Kanales in der Kellerbergstraße vorliegt. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt. Es steht jedoch fest, dass keine gravierenden Mängel vorliegen, welche die Durchführung von Tiefbauarbeiten erfordern würden. Auch für die Herstellung der Glasfaserinfrastruktur wurde die Ausführungsplanung erstellt. Die Ausschreibungsunterlagen zur Sanierung der Kellerbergstraße werden durch das beauftrage Ingenieurbüro aktuell zusammengestellt. Für den Winterdienst der Gemeinde Steinach wurde ein neues Schüttgutsilo mit einem Volumen von 75 Kubikmetern angeschafft. Das Silo wurde am 09. September 2021 aufgestellt. Auch wurden die Gemeinderatsmitglieder informiert, dass die Aufdach-Photovoltaikanlage am Rathaus Steinach am 15. September 2021 in Betrieb genommen wurde. Die energetische Sanierung des Rathausdaches ist somit abgeschlossen.
Sitzung vom 21. Oktober 2021
Luftfilter für die Grundschule werden angeschafft
Glasfaserleitung für Sporthalle und Rathaus
Viele Bauanträge waren am Donnerstag, 21. Oktober 2021 bei der Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses zu behandeln. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen zu fassen und hinsichtlich des Vorkaufsrechtes der Gemeinde von Grundstücken wurde diskutiert. Neu gefasst wurden die Richtlinien für die Sportlerehrung und ehrenamtlich tätigen Personen. Für die Grundschule werden Luftfilter angeschafft.
Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Schlossstraße. Hier werden fünf Wohnparzellen geschaffen. Diese sind aber nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern befinden sich im Privatbesitz. Ebenso wurde der Flächennutzungs- und Landschaftsplan entsprechend geändert und der Gemeinderat fasste die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse.
Die Gemeinde nahm diese Planung zum Anlass, sich über den Erwerb von Baulandgrundstücken Gedanken zu machen. Der geplante Erlass einer Vorkaufssatzung wurde nicht beschlossen, da das neue Baulandmobilisierungsgesetz das kommunale Vorkaufsrecht hierfür aufweitet. Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.
Der Gemeinderat wurde über die Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Voranfrage Sondergebiet SO Nahversorgung Steinach informiert. Entscheidend wird die Anordnung der Gebäude sein. Einzuhalten ist auch die Anbauverbotszone von 15 Metern zur Kreisstraße. Ob ein Kreisverkehr, Ampel oder zwei Linksabbiegespuren notwendig werden, wird durch das Landratsamt geklärt.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der bestehenden Einbeziehungssatzung Münster-Hatzenberg vor. Hierzu fand vor der Sitzung ein Ortstermin statt um sich von den örtlichen Gegebenheiten ein besseres Bild zu schaffen. Beantragt wurde die Erweiterung für drei Wohngebäude. Dem konnte sich der Gemeinderat nicht anschließen und fasste den Aufstellungsbeschluss, vorbehaltlich der Änderung, dass nur zwei statt drei Wohnhäuser eingeplant werden. Der Antragsteller hat die Kosten zu übernehmen und ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.
Zahlreiche Bauanträge
Ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten mit PKW-Fertiggaragen in Münster, Wiedenhof wurde bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert. Die geforderten Stellplätze wurden nun nachgewiesen und die Grundflächenzahl eingehalten. Die Wandhöhe wird noch überschritten. Das Grundstück liegt nach Auskunft des Landratsamtes in einem wassersensiblen Bereich. Aus diesem Grund wurde auch die geplante Außenbereichssatzung nicht abgeändert, da hierzu hydraulische Berechnungen notwendig wurden, die nicht abschätzbare Kosten verursacht hätten. Der Gemeinderat erteilte hierzu das Einvernehmen mit der Maßgabe, dass auf die Gemeinde keine Kosten zukommen und durch die Nähe zur Autobahn keine Forderungen abgeleitet werden können.
Nicht einstimmig wurde zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Dachterrasse mit Übergang zum Wohnhaus in Steinach, BG Steinach-Ost das Einvernehmen erteilt. Dieses Bauvorhaben ist bereits errichtet und soll nun nachträglich genehmigt werden.
Einstimmig wurde das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Rotham erteilt.
An die bestehende Druckerei im GE Rotham soll einer Lagerhalle an die bestehende Produktionshalle angebaut werden. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat erteilte das Einverständnis.
Lüftungsanlagen für Grundschule
Der Gemeinderat beschloss die Klassen--und Betreuungsräume an der Grundschule Steinach mit Lüftungsanlagen auszustatten. Dazu werden elf dezentrale Geräte angeschafft. Die Kosten von 136.000 Euro werden mit 109.000 Euro bezuschusst. Nach dem Einbau wird die zentrale Belüftungsanlage außer Betrieb genommen.
Der Wunsch der Schulleitung, Telefone in den Klassenzimmern und in der Mittagsbetreuung zu installieren, wurde seitens der Verwaltung bereits in die Wege geleitet um zu prüfen, wie dies zu realisieren ist.
Ein weiteres Thema im Gemeinderat war die Installation von Panikschlössern in der Grundschule. Weiterhin wurde die Installation eines Defibrillators diskutiert. Hier wurde auch ein Standort am Sportzentrum angedacht. Da noch Fördermöglichkeiten zu klären sind, wurde eine Entscheidung nicht gefällt.
Der Leiter des Bauamtes Tobias Drexler erläuterte und zeigte Pläne und Bilder der Kanalbefahrung in der Kellerbergstraße. Seitens des Ingenieurbüros wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Im ersten Sanierungsabschnitt in der Kellerbergstraße bis zur Raiffeisenstraße sollen die Straßensinkkästen an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Zu überlegen ist auch ob ein weiterer Regenwasserkanal für seitlich liegende Grundstücke erstellt werden soll und diese ihr Regenwasser dann hier einleiten, um den Mischwasserkanal zu entlasten.
Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der neue Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung in Rathaus.
Geändert wurden die Richtlinien zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen Personen und Sportlern
Keine Änderung erfährt der Beschluss vom 16. September 2021 hinsichtlich der Zuwendung an den ASV Steinach zur Errichtung einer neuen Flutlichtanlage. Diese wird bei einer Umstellung auf LED seitens des BLSV gefördert. Hierzu ist jedoch ein 25-jähriges Nutzungsrecht des Sportplatzes nachzuweisen, was die Gemeinde nicht erteilt. Um den Zuschussausfall auszugleichen hat der Gemeinderat im September den entsprechenden Beschluss zur Förderung mit 3.465 Euro gefasst. Der ASV stellte einen erneuten Antrag, da die Berechnung nicht richtig sei. Der Gemeinderat konnte aus dem neuen Antrag jedoch nicht erkennen, wie hoch die Zuwendungen seitens des BLSV seien. Somit bleibt die bisherige Beschlusslage bestehen.
Hinsichtlich des Breitbandausbaues der Sporthalle und Rathaus liegt ein Förderbescheid in Höhe von 76.325 Euro vor. Die Baukosten für die Verlegung einer Glasfaserleitung von der August-Schmieder-Straße liegen bei 110.074 Euro.
Informiert wurde der Gemeinderat hinsichtlich der Ergebnisse der Verkehrsschau mit der Polizei. In der Parkstettener Straße, die als Kreisstraße durch Münster verläuft, wird die Geschwindigkeit in der Kurve des ehemaligen Gasthauses nicht auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt.
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer wird es beim Ortsteil Wiedenhof auf der Kreisstraße im Bereich der Abzweigung nach Münster geben.
Die Kirchenverwaltung Münster hat der Gemeinde mitgeteilt, dass in der Kirche St. Martin, die als Leichenhaus genutzt wird und in der Baulast der Gemeinde steht im Innenbereich Schäden am Altar und Wänden aufgetreten sind. Ein Ortstermin fand bereits mit dem Denkmalschutz und Architekt statt. Es wird ein Schadgutachten erstellt.
Sitzung vom 25. November 2021
Kanal wird billiger, Grab teurer
Neue Kanalbeitrags- und Friedhofssatzung – Planung Bauschuttdeponie vorgestellt
In der Gemeinderatssitzung, die am Donnerstag, 25. November 2021 um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattfand, beschloss der Gemeinderat die Grabgebühren zu erhöhen. Gesenkt wurde indes die Zähler-Grundgebühr für die Kanalgebühren. Der Gemeinderat beschloss auch 2021 eine Jugendförderung für die Sportvereine in Höhe von 25 Euro pro Jugendlichen zu gewähren.
Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gemeinderat die Planung zur Errichtung und Betrieb einer DK I Deponie in Hoerabach durch die Betreiberfirma und dem Planungsbüro vorgestellt. In Hoerabach wurde von 1973 bis 1984 Granit abgebaut. 1984 bis 1990 betrieb der ZAW Straubing eine Bauschuttdeponie. Seit 1990 wurde das Gelände als Schießanlage genutzt. Der Betrieb der Schießanlage wurde eingestellt. 2022 soll mit dem Rückbau der Schießanlage begonnen werden. Gleichzeitig soll das Planfeststellungsverfahren anlaufen. Gemäß Abfallablagerungsverordnung bezieht sich die Deponieklasse 1 auf eine „Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet. “ 20 000 Kubikmeter Deponat sollen pro Jahr abgelagert werden. Dies entspricht im Durchschnitt zehn Anlieferungen durch Lastkraftwagen pro Tag, die ausschließlich von der Bundesstraße B20 kommend über die Kreis- und Staatsstraßen anfahren sollen. Die Betriebsdauer der Deponie auf 25 Jahre ausgelegt. Zunächst muss für die Altdeponie eine Basisabdichtung hergestellt werden, bevor weiteres Deponat abgelagert werden kann. Eine Oberflächenabdichtung schließt die Alt-Deponie ab. Fragen der Gemeinderäte zum Verkehr, Altmaterial, Verantwortlichkeit und Überwachung wurden durch die Betreiberfirma und durch den Planer beantwortet.
Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung in Agendorf. Dabei soll ein 700 Quadratmeter großes Grundstück in dem Zusammenhang bebauten Ortsteil Agendorf eingegliedert werden. Der Antragsteller hat die Kosten der Planung zu tragen.
Der Gemeinderat beschloss einen Nachtragshaushalt, der im Verwaltungshaushalt nun in Einnahmen und Ausgaben mit 5 849 400 Euro und im Vermögenshaushalt mit 4 225 200 Euro abschließt. Notwendig wurde der Nachtragshaushalt durch die Erhöhung des gesetzlichen Betriebskostenanteils für das Kinderhaus, den Unterhalt der Fahrzeuge für den Bauhof, den Unterhalt der Kläranlage sowie für die Abwasserbeseitigung, der Kreisumlage, des Ansatzes der Gewerbesteuereinnahmen und für Investitionen im Bereich Feuerwehrwesen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehstalles in Agendorf für 144 Stück Vieh.
Senkung und Gebührenerhöhung
Bei der Würdigung des Haushaltes der Gemeinde wurde durch das Landratsamt bei der Kalkulation der Kanalgebühren eine Überdeckung festgestellt. Da Kanalgebühren kostendeckend zu kalkulieren sind, wurde eine neue Kalkulation der Einleitungsgebühren veranlasst. Der Gemeinderat beschloss die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser bei 2,20 Euro zu belassen und die Zähler-Grundgebühren zu senken. Dadurch ergibt sich für die Mehrheit der Anschlußnehmer eine Senkung der Grundgebühr von 50 Euro auf 10 Euro pro Jahr.
Neu beschlossen wurde eine Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen. Grundlage war die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, die für den Steinacher Friedhof angepasst wurde. Die Erweiterung von Grabstätten wie Urnen- und Erdurnengräber oder anonyme Grabstätten machten eine neue Satzung und eine neue Kalkulation notwendig. Die Erhöhung der Grabgebühren begründete Bürgermeisterin Christine Hammerschick mit den Investitionen am Friedhof sowie die Neukalkulation der Personalkosten und Gerätschaften für den Friedhof. So steigt die Jahresgebühr für ein Einzelgrab von 17 Euro auf 38 Euro, für ein Doppelgrab von 34 Euro auf 76 Euro. Ein Urnengrab erhöht sich von 26 Euro auf 40 Euro. Die neuen Erdurnengräber kosten 87 Euro pro Jahr.
30 km/h für Falkenfelser Straße
Ein Antragsteller hat für die Falkenfelser Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Eine Geschwindigkeitsmessung ergab das die Straße durchschnittlich mit 33 km/h befahren wird. Die Polizei hält eine Beschränkung für möglich. Dem Gemeinderat lagen noch zwei weitere Vorschläge des Antragstellers vor. Ein Vorschlag, sämtliche Straßen nördlich der Parkstettener Straße in eine Zone 30 umzuwandeln, wurde kontrovers diskutiert. Man einigte sich in der Falkenfelser Straße, ab der Kreuzung Tassilostraße eine Zone 30 zu errichten und damit die angrenzenden Zone 30 der Berghofstraße zu erweitern. Mit aufgenommen in die neue Zone 30 wird auch der Bereich der Tassilostraße, auf dem bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt
Der Gemeinderat gewährt den Ortsvereinen mit Jugendarbeit auch 2021 eine Förderung von 25 Euro pro Jugendlichen. Insgesamt werden 8 225 Euro an die Vereine ASV Steinach (176 Jugendliche), Wilde Wespen (86), Tennisclub (49) und Vorwaldschützen (18) ausbezahlt.
Der Jugendbeauftragte Patric Biermann informierte die Gemeinderäte, dass kürzlich die KLJB Steinach neu gegründet wurde. Die Vorstandschaft besteht aus 1. Vorsitzenden Tim Kieninger, 2. Vorsitzende Julia Heisinger, 3. Vorsitzende Franziska Fischer, Kassiererin Anna Wieser und Schriftführerin Antonia Berndt. Die Gruppenstunden finden immer am Donnerstag um 19 Uhr in der Alten Schule statt.
Neu angelegt und bepflanzt wurde die Erdurnenanlage im Steinacher Friedhof.
Sitzung vom 16. Dezember 2021
Zuwendung für Steinacher Kirchenorgel beschlossen
Neue Gebührenliste vorgestellt
Der Gemeinderat Steinach beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember 2021 im Sitzungssaal des Rathauses, einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro für die neue Kirchenorgel der Pfarrei Steinach zu gewähren. Dem Gemeinderat wurde die überarbeitete Gebührenliste über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vorgestellt.
Zum ersten Tagesordnungspunkt fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur ersten Änderungssatzung der Einbeziehungssatzung „Münster südlicher Ortsbereich“. Bereits 2018 wurde hier ein Aufstellungsbeschluss gefasst, aber der Vorhabensträger hat erst jetzt die Planungsunterlagen vorgelegt. Im südwestlichen Ortsrandbereich von Münster soll ein Wohnhaus mit Garage für den Eigenbedarf entstehen. Der Gemeinderat wurde über die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung informiert. Das Grundstück befindet sich in der Schutzzone W II des Trinkwasserschutzgebietes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe und grenzt an ein Biotop und an ein Naturschutzgebiet an. Zu klären sind auch noch die straßenmäßige Erschließung und der Unterhalt.
Eine 2.665 Quadratmeter große Teilfläche am Nordostrand von Münster soll für eine geplante Unterstellhalle in das bestehende Dorfgebiet einbezogen werden. Der Gemeinderat fasste für die Einbeziehungssatzung Münster-Nord den Satzungsbeschluss.
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude als Ersatzbau im Sackhof.
Aus der Bürgerversammlung wurde die Problematik der Kanalisation im Bereich der Hohen-Kreuz-Siedlung von einem Bürger nochmals vorgebracht. Wie Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, wurde hier bereits eine Kamerabefahrung durchgeführt und es wurden dabei keine Mängel festgestellt. Im Zuge der Sanierung der Kellerbergstraße 2022 wird jedoch nochmals die Anbindung der Hohen-Kreuz-Siedlung an die Straubinger Straße auf ihre Funktionalität hin überprüft.
Die Gebührenliste der Gemeinde Steinach über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde 2013 letztmals angepasst. Dem Gemeinderat wurde nun die überarbeitete Gebührenliste vorgelegt, die sich auf alle Aufgabenbereiche im eigenen Wirkungskreis bezieht.
Die Katholische Kirchenverwaltung hat bei der Gemeinde Steinach einen Antrag auf Zuschuss für den Neubau einer Pfeifenorgel gestellt. Die Kosten betragen 437 000 Euro. Hierzu gewährt die Diözese Regensburg einen Zuschuss von 55 Prozent. 240 000 Euro bleiben als Eigenanteil bei der Pfarrgemeinde. Von diesem Eigenanteil sind bereits 167 500 Euro gesichert. Es verbleibt ein Defizit von 72 500 Euro. Der Gemeinderat beschloss einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent und somit in Höhe von 7 250 Euro zu gewähren.
Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Pfarrpfründe I der Gemeinde Parkstetten. Die Planung sieht den Neubau einer Kindertagesstätte vor sowie den Bau von Wohnungen für Betreutes Wohnen, weitere kleinere Wohneinheiten, damit der Bedarf an Wohnraum gedeckt wird. Die Ausweisung von Bauparzellen soll gewährleisten, dass weiterhin Baugrundstücke vorhanden sind. Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat ebenfalls zum Parkstettener Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Chamer Straße.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die Kommandantenwahl der FF Steinach, die am 10. Dezember 2021 stattfand. Tobias Schweiger wurde zum 1. Kommandanten und Stefan Sauerborn zum 2. Kommandanten gewählt.
Die Gemeinde Steinach erhält 2022 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 743 156 Euro. Für Steinach wurden vom Statistischen Landesamt die Einwohnerzahlen zum 30.06.2021 mit 3 222 Einwohner bekanntgegeben.
Für die Grundschule Steinach wurde für die digitale Ausstattung eine Förderung von 42 547 Euro gewährt. Das Medienkonzept wurde bereits erstellt.
Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024 20.02.2024 14.03.2024 11.04.2024 24.04.2024 16.05.2024 06.06.2024 27.06.2024 18.07.2024 29.08.2024 19.09.2024 24.10.2024
Sitzung vom 18.01.2024
Einvernehmen für Supermarkt erteilt
Kanalsanierungen notwendig - Radwegeplanung wird in Auftrag gegeben
Am Donnerstag, den 18. Januar 2024 trafen sich die Mitglieder der Gemeinderates Steinach im Sitzungssaal des Rathauses zu einer Gemeinderatssitzung.
Zu Beginn der Sitzung stand die Vorstellung der Ergebnisse der Kanalbefahrungen im Ortsteil Münster auf der Tagesordnung. Abwassermeister Hans Buchmeier, Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald, zeigte anhand der TV-Befahrung Aufnahmen von der Beschaffenheit der Kanäle im Ortsteil Münster. Grund der Befahrung war der hohe Fremdwasseranteil, der aus Münster in der Kläranlage in Kirchroth ankommt, wo die Münsterer Abwässer gereinigt werden. Die Videoaufnahmen zeigten Schadensbilder mit eindringendem Fremdwasser aus schadhaften Rohren und Grundstücksanschlüssen sowie nicht fachgerechte Grundstücksanschlüsse, die in den Hauptkanal hineinreichen. Aufgabe der Gemeinde sei es nun, ein Sanierungskonzept zu erstellen.
Auch Fragen zu Sanierungsmöglichkeiten richteten die Gemeinderäte an Hans Buchmeier. Hier, so Buchmeier, kommen Schlauchliner, mit Harz getränkte Polyesterschläuche, zum Einsatz, die an die Innenwand der alten Leitungen gepresst werden. Ein Aufgraben sei hier nicht notwendig und nur die letzte Möglichkeit der Sanierung. Die Gemeinde Steinach ist nur für die Reparatur der Hauptkanäle zuständig, die Grundstücksanschlüsse liegen im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümer. Das Kommunalunternehmen wird die Grundstückseigentümer, die schadhafte Anschlüsse haben, beraten in welcher Form eine Sanierung möglich ist. Das Kommunalunternehmen führt die Sanierungsarbeiten nicht selbst durch, sondern vergibt Arbeiten.
Schon seit längerer Zeit läuft in Steinach das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat im Juni 2023 mit dem Bebauungsplan. Der Gemeinderat billigte damals die vorgelegte Planung mit den Änderungen und beschloss die Durchführung der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Nun lag dem Gemeinderat der Bauantrag zum Neubau eines Vollsortimenters mit zwei geplanten Gewerbeeinheiten und zwei Betriebsleiterwohnungen vor. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte dem Gemeinderat, dass der Bauantrag vor Abschluss der Bauleitplanung eingereicht wurde. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärte die erste Bürgermeisterin, dass der Grund für das Einreichen darin liegt, dass nach Abschluss der Bauleitplanung die Baugenehmigung zügig erteilt wird und der Bauherr somit früher mit dem Bau beginnen könnte. Der Bauantrag umfasst eine 1200-Quadratmeter-Fläche für einen Vollsortimenter, einen Backshop mit Café und Sitzbereich, zwei nicht benannte Gewerbeeinheiten und zwei Betriebsleiterwohneinheiten. Die Vorgaben laut dem aktuellen Planungsstand des Bebauungsplanes werden eingehalten. Sollte dieser nochmals geändert werden und dadurch Belange des Bauantrages berührt werden, müsste eine Tektur zum Bauantrag eingereicht werden. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag.
Das Gewerbegebiet Wolferszell soll mit einer Glasfaserleitung der Deutschen Telekom versorgt werden. Um den Anschluss herstellen zu können, muss die Kinsach gequert werden und die Leitung entlang der Chamer Straße verlegt werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und der Planung, forderte aber eine tiefere Verlegung der Leitung gegenüber der vorliegenden Planung der Telekom.
Dem Gemeinderat wurde die Jahresrechnung 2023 vorgelegt. Darin schließen der Verwaltungshaushalt mit 8.096.732 Euro und der Vermögenshaushalt mit 3.799.026 Euro ab. Die allgemeinen Rücklagen betrugen Ende letzten Jahres 1.244.930 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung und übergibt diese an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Am 22. November 2023 fand in Agendorf die Bürgerversammlung statt. Nach der Gemeindeordnung müssen Anträge aus der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Eine Anfrage betraf den Standort für eine zweite Waldkindergartengruppe. Damals waren die angebotenen Grundstücke nicht geeignet. Bürgermeisterin Christine Hammerschick berichtete, dass nun ein Grundstück in der Nähe der Gemeindestraße Pointweg zum Pachten gefunden wurde. Seitens des Landratsamtes, so Geschäftsleiterin Ursula Heller, sei auch eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt worden. Eine weitere Anfrage aus der Bürgerversammlung betraf die Herstellung eines Geh- und Radweges von Steinach nach Parkstetten. Die Gemeinde, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick, wird dieses Jahr ein Radwegekonzept in Auftrag geben. Eine Studie für einen Geh- und Radweg nach Parkstetten werde derzeit erarbeitet. Gesucht wird auch ein Standort für eine Bushaltestelle im Oberen Dorf.
Die Geschäftsleiterin, Ursula Heller, informierte den Gemeinderat, dass die Telekom in der vierten Kalenderwoche den Funkmast in Gewerbegebiet Steinach Süd umrüsten wird. Notwendig wird dies, damit auch 5 G angeboten werden kann. Dadurch kann es möglicherweise zu Einschränkungen bei Mobilfunkverbindungen kommen.
Erfolgreich las sich der Jahresbericht des Archives für Heimatgeschichte, den die Sprecherin Claudia Heigl vorlegte und der von Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller vorgetragen wurde. Führungen durch das Neue Schloss, ein Vortrag und eine Ausstellung über die Geschichte von Häusern und Höfen in Steinach, sowie die Reinigung von Grabplatten waren Veranstaltungen und Aktivitäten neben der Archivierungstätigkeit. Auch die hohen Zugriffszahlen und Seitenaufrufe auf der Homepage zeigen ein großes Interesse an den veröffentlichten Berichten.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bebauungs- und Grünordnungsplan Krumbach-Nord der Gemeinde Kirchroth sowie von der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 44. Einwendungen wurden nicht erhoben. Ebenfalls ohne Einwand nahm der Gemeinderat Kenntnis von der Einbeziehungssatzung Aufroth, Gemeinde Kirchroth, auf der zwei Wohnbauflächen entstehen sollen.
Abwassermeister Hans Buchmeier, Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald, zeigte anhand der TV-Befahrung Aufnahmen von der Beschaffenheit der Kanäle.
Planung zum Kläranlagenneubau vorgestellt
Zukünftige Investitionen werfen ihre Schatten voraus: In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. Februar 2024 waren Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff und Abwassermeister Hans Buchmeier, als Vertreter des Betreibers der Kläranlage, zu Gast. Die Beigeladenen stellten in der Gemeinderatssitzung die Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vor. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Steinach-Nord wurde als Satzung beschlossen. Für kommunale Amtshandlungen bei Eheschließungen wurden neue Gebühren festgesetzt. Ebenso für die Mittagsbetreuung und das Mittagessen für Kinder an der Grundschule.
Zu Beginn der Sitzung stellten Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff ein Konzept zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vor. Am 31. Juli 2027 läuft die gehobene wasserrechtlich Erlaubnis der Abwasseranlage aus. Herr Baier erläuterte die Bestandsituation und die Auslastung der Kläranlage. Die Reinigungsleistung und die vorgeschriebenen Werte werden aktuell noch eingehalten. Der Fremdwasseranteil ist mit „Gut“ zu beurteilen. Für die Endausbaustufe wurde ein Wachstum mit 480 Beschäftigten im Bereich der Gewerbe- und Industriegebiete ermittelt. Der sogenannte Einwohnergleichwert (EW) ist die Maßeinheit für die durchschnittlich pro Tag erzeugte Schmutzfracht pro Einwohner. Die produzierte Schmutzfracht von Haushalten, Industrie- und Handwerksbetrieben wird in EW ausgedrückt. Zu beachten ist auch der Zufluss zur Kläranlage und nach der Reinigung der Abfluss in die Kinsach. Als Bemessungsgrundlage sind derzeit 25 Liter pro Sekunde angesetzt. Diese Grundlage wird sich mit der neuen Anlage auf 33 bis 51 Liter pro Sekunde erhöhen. Die Pumpstationen sind jedoch nur auf 25 Liter pro Sekunde ausgelegt. Es ist auch zu prüfen, ob Druckleitungen und Pumpstationen ertüchtigt werden müssen. Markus Hollweck stellte dem Gemeinderat fünf Varianten vor. Der Kostenrahmen bewegt sich zwischen 5,8 Millionen Euro bis zu 6,4 Millionen Euro. Im Anschluss an den Vortrag wurden seitens des Gemeinderates Anfragen gestellt. Abwassermeister Hans Buchmeier erklärte, dass die die Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben nicht außer Acht gelassen werden darf.
Unter dem Punkt Bauleitplanung fasste der Gemeinderat nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behandlung der Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Steinach-Nord den Satzungsbeschluss. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers mit integrierter Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aufgrund der unmittelbaren Lage direkt neben dem vorhandenen Betrieb bietet sich der Standort am nördlichen Ortsteil von Steinach an. Anschließend wurden auch die Feststellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen.
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer Freiland-PV-Anlage im Süden Steinachs an der Autobahn vor. Das Vorhaben soll im unbeplanten Außenbereich umgesetzt werden. Aufgrund der Lage im 200-Meter-Korridor zur Autobahn ist das Vorhaben gemäß dem Baugesetzbuch privilegiert. 17.000 Quadratmeter sollen mit Modulreihen und Trafostationen bebaut werden. Da im vorliegenden Bauantrag die Erschließung nicht eindeutig dargestellt ist und ein Nachweis, ob die erzeugte Leistung ins Netz eingespeist werden kann, nicht vorliegt, wurde das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht erteilt.
Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung der Gebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten von 70 Euro auf 120 Euro. Nach Kalkulation der Gebühren wurde festgestellt, dass die Personalkosten nicht gedeckt sind. Der Kostenrahmen laut dem amtlichen Gebührenverzeichnis liegt vergleichsweise bei 20 Euro bis 250 Euro.
Die überörtliche Rechnungsprüfung hat die Höhe der Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung an der Grundschule bemängelt. So wurde bisher nur für elf Monate eine Gebühr abgerechnet, obwohl für die Gemeinde Steinach für zwölf Monate Personalkosten entstehen. Da die Mittagsbetreuung nicht kostendeckend betrieben werden kann, wurden dem Gemeinderat verschiedene Varianten der Gebührenkalkulation vorgestellt. Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich für die Variante mit dem Defizitanteil der Gemeinde in Höhe von 57.500 Euro und zwölf Monaten Laufzeit. Das Mittagessen mit Getränk wird ab dem neuen Schuljahr von 4,20 Euro auf 4,40 Euro erhöht.
Nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung einer mechanisch-chemischen Regenerierungsmaßnahme am Brunnen III in Münster des Wasserzweckverbandes Straubing-Land. Aufgrund von Verockerungen muss der Brunnen gereinigt werden. Im April 2021 wurde bereits einmal eine solche Reinigung durchgeführt, jedoch muss diese wiederholt werden. Der Gemeinderat erhob keine Bedenken.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass Risse in den Gemeindestraßen vergossen wurden und für 2024 ein Folgeauftrag erteilt werden soll.
Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff und Abwassermeister Hans Buchmeier, von SER (v.r.) informierten den Gemeinderat über möglichen Varianten zur Ertüchtigung der Kläranlage.
Gemeinderat stimmt Erweiterung der Unternehmenssatzung des gKU Abwasser Donau-Wald zu
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14. März 2024 umfasste insgesamt sechs Tagesordnungspunkte. Der Gemeinderat Steinach stimmte der Änderung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Donau-Wald zu und befasste sich mit einem Bauantrag sowie einem Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Münster.
Zunächst gab die erste Bürgermeisterin die Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2024 gefasst wurden, bekannt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte in der vorgenannten Sitzung den Notarvertrag zur Veräußerung der Parzelle 1 im Gewerbegebiet Wolferszell und fasste auch den Beschluss über den Erwerb einer Tauschfläche, die für den Ausbau der Kreuzung im Bereich der Kreisstraße SR 8/ Helmbergstraße/ Moosstraße benötigt wird. Zur Anschaffung von Schutzbekleidung und Ausrüstungsgegenständen für die Ortsfeuerwehr Münster wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zur Angebotssumme in Höhe von brutto 34.900,00 Euro erteilt. Im Frühsommer 2024 werden die Räumlichkeiten der Bücherei Steinach saniert. Für die Erneuerung des Bodenbelages werden nach Wertung und Prüfung der vorliegenden Angebote 17.400,00 Euro investiert. Nachdem dem Gemeinderat Steinach die Studie zur Ertüchtigung der Abwasseranlage Steinach vorgestellt wurde, wird die Gemeinde Steinach ein Ingenieurbüro mit der Begleitung des Vergabeverfahrens beauftragen. Die Honorarkosten für die Leistung betragen circa 27.000,00 Euro.
Dem Gemeinderat Steinach wurde der Bauantrag zur Errichtung von zwei Werbeschildern auf dem Grundstück Flurnummer 2006, Gemarkung Steinach vorgelegt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/2. Da laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes Werbeanlagen mit einer Gewerbefläche von bis zu 16 Quadratmetern nur an Gebäudefassaden zulässig sind, wurde für zwei freistehende Werbeanlagen mit einer Gesamtgröße von circa 15 Quadratmetern eine Abweichung beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Werbeanlagen vollständig auf dem Grundstück des Bauantragsstellers errichtet werden.
In der Sitzung des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald am 14.12.2023 wurde über die Übernahme der Betriebsführung der kommunalen Abwasseranlagen beraten. Der Verwaltungsrat hat sich hierzu eingehend mit dieser Thematik befasst und könnte diese Aufgabe übernehmen. Hierzu ist jedoch eine entsprechende Änderung der Unternehmenssatzung notwendig, da diese Aufgabe bislang im Unternehmensgegenstand des § 2 der Unternehmenssatzung noch nicht enthalten ist. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe a) der Unternehmenssatzung der gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald bedürfen Beschlüsse des Verwaltungsrats, die die Änderung der Aufgaben des Kommunalunternehmens zum Gegenstand haben, der Zustimmung der Beschlussorgane aller Träger. Nur wenn alle 17 Trägerkommunen dieser Satzungsänderung zustimmen, kann der Verwaltungsrat die Unternehmenssatzung ändern. Nach Kenntnisnahme des Satzungsentwurfes stimmte der Gemeinderat Steinach der Satzungsänderung mehrheitlich zu.
Die Jagdgenossenschaft Münster beantragte die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000,00 Euro für die Instandsetzung der Forstwege im Bereich Kronawittbuckl und Brand. In der Antragsbegründung wurde mitunter aufgeführt, dass die Wege zunehmend von den Gemeindebürgern zum Zweck der Naherholung genutzt werden. Der Gemeinderat bewilligte den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses vorbehaltlich der Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfrage wurde bekanntgegeben, dass die Angebotseröffnung zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im Gewerbe- und Industriegebietes Steinach Süd am 05. April 2024 stattfinden wird. Laut der vorliegenden Terminkette startet die Erschließung des zweiten Abschnittes Anfang Mai 2024. Die erste Bürgermeisterin wies die Gemeinderatsmitglieder darauf hin, dass im Zeitraum vom 18. März 2024 bis 28. März 2024 ein Manöver des Lehr- und Ausbildungszentrums Mitterharthausen mit der Bezeichnung „Schneller Luchs“ durchgeführt wird. Die Übungsteilnehmer werden sich im Landkreis Straubing-Bogen mit Fahrzeugen und auch zu Fuß bewegen. Von Seiten des Gemeinderates erging der Hinweis auf den schlechten Zustand der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Münster und Falkenfels an die erste Bürgermeisterin. Mitunter bedingt durch Forstarbeiten wurde die Straße sehr stark beansprucht und soll daher zeitnah in Stand gesetzt werden.
Sitzung vom 11.04.2024
Betriebskosten 2023 und Haushaltsplan 2024 für Kinderhaus
Gemeinderat tagte – Vergabe von Bauleistungen
Am Donnerstag den, 11. April 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Haupttagesordnungspunkte im öffentlichen Teil waren die Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2023 und des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 des Kinderhauses Sankt Ursula, dessen Trägerschaft derzeit noch die katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach innehat.
Die pädagogische Leitung des Kinderhauses, Frau Gabriele Berger, erläuterte den Gemeinderäten die Abrechnung des Jahres 2023, das mit einem bereinigten Defizit in Höhe von 93.191 Euro abschließt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte das Betriebskostendefizit.
Beim Haushalt 2024 erwartet das Kinderhaus Einnahmen aus öffentlichen Mittel in Höhe von 1.487.188 Euro - und aus den Bereichen Vermögen, Verwaltung und Betrieb 155.472 Euro. Der Gesamtbetrag der Einnahmen wurde mit 1.705.707 Euro veranschlagt. Bei den Ausgaben 2024 belaufen sich die Personalkosten laut Ansatz auf 1.658.627 Euro und die Gebäude- und Betriebskosten auf 60.256 Euro. Die Summe der Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergibt ein voraussichtliches Defizit von 146.716 Euro. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und stimmte dem Haushaltsplan zu. Der Stellenplan umfasst 2024 38 Personen an pädagogischem und vier Personen an nicht pädagogischem Personal.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. März wurde die Zustimmung zur Absenkung eines Bordsteins in Münster auf Kosten des Antragstellers bekanntgegeben. An der Kreisstraße SR 8 in Steinach wird dieses Jahr die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße umgebaut. Die doppelte Linksabbiegerspur mit Radwegeanschluss wird über eine Aufweitung der Fahrbahn und Ampelanlage realisiert. Abgeschlossen sein soll die Maßnahme im November. Den Auftrag erhielt für den Straßenbau die Fa. Strabag und der Auftrag für die Ampelanlage wurde an die AVT Stoye GmbH, München vergeben.
Sitzung 24.04.2024
Elf-Millionen-Euro-Haushalt
Viele Investitionen geplant – Träger Kinderhaus wechselt
Am Mittwoch, 24. April 2024 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Bürgermeisterin Christine Hammerschick stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und übergab das Wort an die Geschäftsstellenleiterin der Gemeinde Steinach Ursula Heller, die den Haushalt vorstellte. Der Gesamthaushalt schließt mit 11.936.800 Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 7.512.500 Euro und den Vermögenshaushalt mit 4.424.300 Euro. Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan zeigte einen Überblick über die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten. Insbesondere wurde hier dargestellt, welche Investitionen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus ergeben.
Die Steuersätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer werden 1.200.000 Euro, an der Grundsteuer A 49.500 Euro und an der Grundsteuer B werden 363.000 Euro an Einnahmen erwartet.
Die vom Freistaat Bayern gezahlten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 855.900 Euro errechnen sich aus den Einwohnerzahlen und der Steuerkraft. Die Grundlagen für die Steuerkraft, die in Steinach bei 1.060,10 Euro liegt, sind die Einnahmen aus der Grundsteuer A, Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, der Einkommensteuerbeteiligung und der Beteiligung an der Umsatzsteuer aus dem Jahr 2022.
Die Einnahmen aus Kanalbenutzungsgebühren wurden in Höhe von 323.500 Euro veranschlagt. Weitere nennenswerte Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind der Einkommenssteueranteil mit 2.350.000 Euro und der Einkommenssteuersatz mit 180.000 Euro. Für die Betriebskostenförderung des Kindergartens ist ein Haushaltsansatz von 740.700 Euro an Einnahmen vorgesehen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt der Personalkostenzuschuss für den Kindergarten bei 899.500 Euro und der Betriebskostenzuschuss wurde mit 191.100 Euro veranschlagt. Da die Gemeinde Steinach ab September 2024 der die Trägerschaft des Kinderhauses Sankt Ursula von der Katholischen Kirchenstiftung übernimmt, waren auch diese Personalausgaben und sowie die laufenden Betriebskosten im Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen im Jahr 2024 bei 2.016.900 Euro. An den Landkreis hat die Gemeinde Steinach eine Kreisumlage in Höhe von 2.040.700 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wurde mit 120.200 Euro veranschlagt und die Bewirtschaftung von Gebäuden mit 241.400 Euro.
Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzt sich hauptsächlich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 47.700 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 1.139.600 Euro und den Zuweisungen und Zuschüssen mit 347.800 Euro zusammen. An Beiträgen werden 2.033.900 Euro erwartet und durch die Veräußerungen von Vermögen sollen 777.700 Euro erzielt werden.
Kredite müssen im Haushaltsjahr 2024 nicht aufgenommen werden. Steinach ist seit 31. Dezember 2018 schuldenfrei. Aufgrund der in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 vorgesehenen Kreditaufnahmen und der damit verbundenen Zinszahlungen führt dies ab dem Finanzplanjahr 2025 zu einer Mehrbelastung für die Gemeinde.
Viele Investitionen geplant
Im Haushaltsjahr 2024 sind für das Rathaus die Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten an der Fassade, Erneuerung Heizkörper Sitzungssaal und weitere Sanierungsmaßnahmen geplant. Auch ein Wärmenetzkonzept soll erstellt werden.
Den Wünschen der beiden Feuerwehren wurde entsprochen und somit ist beim Brandschutz ist eine Umrüstung der Sirenen, Anschaffung Atemschutzgeräte, Funkmeldeempfänger, Laptop und zweiter Bildschirm, Umbauarbeiten Büro, Feuerwehrschränke und Schlauchtrockenanlage für Feuerwehr Münster vorgesehen. Restzahlungen fallen für die Löschwasserzisternen Münster Hatzenberg, Löschwasserzisterne und GE/GI Steinach Süd und GE Wolferszell an.
An der Grundschule soll die Heizungsanlage erneuert werden und notwendige Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Die Anschaffung von Schülertischen und Sitzbänken für den Pausenhof stehen ebenfalls auf der Investitionsliste.
Für die Bücherei steht ab 8. Mai eine größere Sanierung an. Geplant ist die Erneuerung des Bodenbelages, der Beleuchtung, der Möblierung und die Ergänzung der Hard- und Software.
Ab September 2024 soll die Trägerschaft des Kinderhauses von der katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach auf die Gemeinde Steinach übergehen. Die Gemeinde Steinach muss einen Ablösebetrag an die Kirchenstiftung Steinach entrichten. Auch wird 2024 ein weitere Waldkindergartengruppe geschaffen.
Beim Ausbau der Kreuzung Kreisstraße SR8/Moosstraße/Helmbergstraße geht die Gemeinde Steinach für den Landkreis in Zahlungsvorleistung. Bei diesem Bauvorhaben ist auch eine Radwegeanbindung vorgesehen. Die Gemeinde hat bereits ein Radwegekonzept in Auftrag gegeben und rechnet bis Ende 2024 mit einem Ergebnis.
Die Ausgaben für die Jugendarbeit beinhalten Spielgeräte, Inklusionsspielplatz, Fenster und Türen für den KLJB Raum Münster. Der Erwerb von Grundstücken zur Wohnbauförderung steht ebenso auf der Investitionsliste der Gemeinde. Auch für die Gemeindestraßen und Bauhof sind Investitionen vorgesehen. Bei der Abwasserbeseitigung stehen Sanierungen von Schächten, TV-Befahrungen, Kanalbau im Gewerbegebiet Steinach Süd und Zahlungen an die gemeinsame Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster an. Für die Leichenhäuser in Steinach und Münster soll jeweils ein Kühlwagen angeschafft werden.
Die Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die anwesenden Gemeinderäte, dass der Haushaltsplan nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung auf der Homepage der Gemeinde (www.steinach.eu) veröffentlicht wird.
Sitzung vom 16.05.2024
Weitere Erschließung Gewerbegebiet Süd
Am Donnerstag, 16. Mai 2024, versammelte sich der Gemeinderat Steinach zu einer Sitzung im Rathaus. Bürgermeisterin Christine Hammerschick gab die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. April bekannt. Die Gemeinde Steinach plant die Ertüchtigung der Abwasseranlage Steinach. Um den optimalen Mischwasserzufluss zur Kläranlage bestimmen zu können, wurde in der letzten Sitzung eine Überrechnung der Mischwasserentlastungsanlagen mittels Schmutzfrachtstimulation im Nachweisverfahren in Auftrag gegeben. Den Auftrag erhielt das Büro Pecher & Partner aus München zur Auftragssumme in Höhe von 64.778 Euro. Für den Bauhof wird eine Kehrmaschine von der Firma BayWa Straubing für 11.370 Euro angeschafft. 53.114 Euro investiert die Gemeinde für die Schachtsanierung von Mittelschächten und Regensinkkästen im Gemeindebereich zum Unterhalt des Kanalsystems. Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten wurde an die Firma Strabag erteilt. Den Zuschlag für die weitere Erschließung, Straßen- und Kanalbau, des Gewerbegebietes Steinach Süd erhielt ebenfalls die Firma Strabag zum Angebotspreis in Höhe von 1.277.714 Euro.
Unter dem Punkt Bauleitplanung wurden die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Münster Süd sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 43 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 19 behandelt. Der Wasserzweckverband Straubing-Land verwies hinsichtlich des Vorhabenbereiches auf die teilweise Lage im Wasserschutzgebiet. Zum Zeitpunkt des Bauantrages hat der Vorhabenträger hier eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragten.
Im Ortsteil Berghof soll eine Garage abgebrochen und durch einen Neubau mit Wohnräumen im Obergeschoss ersetzt werden. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Änderung des Bebauungsplanes "Unterparkstetten-Schmiedfeld" mit Deckblatt Nummer 8. Mit der Änderung des Bebauungsplanes möchte die Gemeinde Parkstetten weitere Wohnbauflächen schaffen. Durch die Änderung werden die bestehenden Parzellen verkleinert und eine dichtere Bauweise ermöglicht. Der Gemeinderat erhob zur Bauleitplanung der Gemeinde Parkstetten keine Einwendungen.
Ebenfalls keine Einwendungen erhob der Gemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 45 sowie Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes PV Kirchroth-Obermiethnach, PV Kirchroth-Nord, PV Thalstetten.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Gemeinderäte, dass aufgrund der Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in Münster die Kreisstraße im Bereich Steinacher Straße und Parkstettener Straße gesperrt werden muss. Mit dem Vollzug der Sperrung, ab KW 21/22, wird im Bereich Wiedenhof an der bereits bestehenden Haltestelle eine Bedarfshaltestelle eingerichtet. Vor dem Übergangsbereich wird die Geschwindigkeit ab Wolfsdrüssel und ab der Autobahnbrücke auf 50 Stundenkilometer beschränkt. Im Kreuzungsbereich SR 8/Steinacher Straße/Wiedenhof wird eine Ampelanlage installiert, sodass die Straße sicher überquert werden kann.
Sitzung 6. Juni 2024
Ampel und Schulweghelfer für Baustelle in Münster
Lob an Feuerwehr und Bauhof bei Hochwassereinsatz
Am Donnerstag, 6.6.2024 fand eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung gab Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. Mai 2024 bekannt. Hier beschloss der Gemeinderat die Veräußerung von zwei Grundstücken. Ein Feld mit einer Größe von 11565 Quadratmetern liegt in der Gemarkung Reibersdorf und eine weitere Ackerfläche mit einer Größe von 11535 Quadratmetern liegt in der Gemarkung Münster.
Mit der GSW Energiepark GmbH und wurde eine Nutzungsvereinbarung über die Pacht von zwei Landwirtschaftsflächen in Münster abgeschlossen. Auf der Dachfläche des Bauhofes soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Den Auftrag erteilte der Gemeinderat der Firma Elektrotechnik-Foidl aus Steinach zum Angebotspreis von 55407 Euro.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungs-u. Grünordnungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Friedenhain-Süd" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 der Gemeinde Parkstetten und erhebt im Rahmen der Beteiligung keine Einwendungen. Für das Vorhaben eines privaten Investors, auf einem landwirtschaftlich genutzten Standort eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln, will die Gemeinde Parkstetten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Teilgeltungsbereiche befinden sich im näheren räumlichen Zusammenhang und umfassen eine Gesamtfläche von 261823 Quadratmetern.
Die Stadt Bogen beabsichtigt, auf Anfrage eines privaten Investors, am nordöstlichen Ortsrand von Dörfling bzw. südlich der Ortschaft Breitenweinzier ein allgemeines Wohngebiet mit vier Bauparzellen auszuweisen, um weiterhin der laufenden Nachfrage nach geeigneten Wohnbaugrundstücken begegnen zu können. Der Steinacher Gemeinderat erhob keine Einwendungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan allgemeines Wohngebiet "WA Breitenweinzier I" verbunden mit der Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 68 der Stadt Bogen.
Die Stadt Bogen will für das Vorhaben eines privaten Investors, auf einem landwirtschaftlich benachteiligten Standort eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln. Das Plangebiet, mit 3,9 Hektar, liegt im Nordwesten des Stadtgebietes von Bogen, südwestlich des Ortsteiles Mitterschida und nördlich der Bundesautobahn A 3 Passau – Regensburg. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungs-u. Grünordnungsplan Sondergebiet "SO PV Mitterschida" sowie Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 62 der Stadt Bogen und erhob keine Einwendungen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bestehenden Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus in Wolferszell. Für den im September in Betrieb gehenden zweiten Waldkindergarten stand der Bauantrag zum Neubau einer Schutzhütte für mit Toilettenhäuschen auf der Tagesordnung. Auch hier erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antrag der KLJB Steinach zur Nutzung des Festplatzes anlässlich des Johannisfeuers am 29. Juni 2024 wurde stattgegeben. Die KLJB hat vorher eine Kaution bei der Gemeinde Steinach zu hinterlegen.
Die Bauarbeiten an der Wasserleitung in der Steinacher Straße in Münster haben sich verzögert, da die von der Gemeinde Steinach geforderte Ampelanlage nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Baubeginn wurde auf 11. Juni 2024 terminiert und die Vollsperrung der Kreisstraße SR 16 im Baubereich soll bis 2. August andauern. Für die Schulkinder wird in Wiedenhof eine Schulbushaltestelle errichtet. Um sicher über die Kreisstraße zu gelangen, hat die Gemeinde Steinach zusätzlich zur Ampelanlage nun auch einen Schulweghelfer organisiert. Während des Bergfestes der FFW Münster vom 12. bis 15. Juli wird der Streckenabschnitt befahrbar sein.
Bei der Gemeinderatssitzung hob Bürgermeisterin Christine Hammerschick am Ende der Sitzung den herausragenden Einsatz der Feuerwehr und des Bauhofes während der Hochwassereinsätze hervor. Besonders in Wolferszell und am Schanzlweiher waren umfangreiche Maßnahmen notwendig, die eindrucksvoll bewiesen, dass auf die Feuerwehr und den Bauhof Verlass ist. „Mehr Einsatz geht nicht“, betonte Bürgermeisterin Christine Hammerschick, woraufhin der Gemeinderat ihre Worte mit anerkennendem Applaus quittierte.
Sitzung vom 27.06.2024
Schwerlastverkehr soll eingeschränkt werden - Internet für Gemeinschaftshaus Agendorf – Defi am Feuerwehrhaus
Am Donnerstag, 27. Juni 2024 haben sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus getroffen. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden die Beschlüsse bekanntgegeben. So wurde der Pachtvertrag für ein Grundstück im Gewerbegebiet Steinach Süd genehmigt. Ebenso fand der Pachtvertrag für das Grundstück des neuen Waldkindergartens die Zustimmung. Den Auftrag für die hier zu errichtende Schutzhütte erhielt die Fuchs Zimmerei & Bau GmbH aus Straubing zu einem Angebotspreis von 58.432 Euro. Die Firma Haimerl Bau GmbH & Co. KG aus Viechtach erhielt den Auftrag, in Münster an der bestehenden Baustelle Steinacher Straße, Glasfaserkabel in die anliegenden Grundstücke zu verlegen. 65.778 Euro wendet die Gemeinde Steinach hierfür auf.
An der Riedstraße-Helmbergstraße soll das Baugebiet Kellerberg West I erweitert werden. Auf 2.200 Quadratmetern sollen drei Bauparzellen entstehen. Die Erschließung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ist, wie Geschäftsleiterin Heller erläuterte, gesichert. Die Grundstückseigentümerin hat nun einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West I verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Grünordnungsplanes Kellerberg West I gestellt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und leitete das Verfahren zur Änderung der Pläne ein. Die Kosten trägt die Antragstellerin.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies findet Anwendung auf Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verpflichtungen zu Leistungen der Gemeinde entstehen können. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steinach hat im Juni die Jahresrechnung geprüft und legte dem Gemeinderat einige Ausgaben im Verwaltungshaushalt zur Genehmigung der Planabweichung vor. Darunter fielen 9.749 Euro beim Straßenunterhalt für Mehraufwendungen von Streusalz, 16.506 Euro beim Fahrzeugunterhalt und 43.011 Euro Gewerbesteuerumlage, die aufgrund höherer Einnahmen aus der Gewerbesteuer fällig wurde. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben laut vorgelegter Übersicht. Der Verwaltungshaushalt 2023 schließt somit in Einnahmen und Ausgaben mit 8.096.732 Euro und der Vermögenshaushalt mit 3.799.026 Euro ab. Der Gemeinderat stellt förmlich die Jahresrechnung fest. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl beantragte die Entlastung der Jahresrechnung, dem der Gemeinderat folgte.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag von Gemeinderat Stefan Heller aus Münster zur Tonnagebeschränkung im Bereich Chorherrenstraße, Weiherstraße und Aufrother Straße im Ortsteil Münster vor. Der Schwerlastverkehr in diesen Straßen nimmt ständig zu, obwohl diese Straßen nicht für diese Belastung ausgelegt sind. Der Gemeinderat folgte der Argumentation und beschloss diese Straßen auf 7,5 Tonnen mit Anlieger frei und landwirtschaftlicher Verkehr frei zu beschränken.
Defi am Feuerwehrhaus
Unter dem Tagesordnungspunkt Vereinsförderung lag dem Gemeinderat der Antrag der Dorfgemeinschaft Agendorf auf Herstellung eines WLAN-Anschlusses für das Gemeinschaftshaus Agendorf vor. Ein Internetanschluss stellt mittlerweile einen wichtigen Teil eines Gebäudes dar. Besonders bei Veranstaltungen ist die WLAN-Verfügbarkeit nicht mehr wegzudenken. Der Vorsitzende der Dorfgemeinschaft Markus Mandl hat im Vorfeld bereits mit 2. Bürgermeister Martin Haberl über die Möglichkeiten eines Anschlusses gesprochen und Haberl erläuterte dem Gemeinderat die technischen Möglichkeiten. Der Gemeinderat genehmigte für das Gemeinschaftshaus in Agendorf einen entsprechenden Internetanschluss.
Einen weiteren Antrag stellte die Feuerwehr Steinach. Diese möchte einen Defibrillator am Feuerwehrhaus anbringen. Die beiden in Steinach vorhandenen Defibrillatoren in der Schule und Bank seien nicht immer zugänglich. Dies soll sich mit dem neuen Defibrillator am Feuerwehrhaus ändern. Die Kosten von 3.426 Euro würde zur Hälfte der Feuerwehrverein übernehmen. Der Gemeinderat genehmigt einen Zuschuss von 1.713 Euro für die Anschaffung.
Der Kreisjugendring hat seine Förderrichtlinien geändert und der Gemeinderat Steinach beschloss, diesen Änderungen zu folgen und auch in der Gemeinde anzuwenden. Genehmigt wird nun auch die Anschaffung von Software und gebrauchten Geräten. Technische Geräte werden weiterhin mit 20 Prozent gefördert, jedoch ist die Energieeffizienzklasse eine neue Voraussetzung.
Der Gemeinderat erließ eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 4. August 2024. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde konnten sich bis 14. Juni melden, die gewillt und in der Lage sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht Regensburg wahrzunehmen. Fünf Meldungen werden an das Landratsamt übermittelt. Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte dem Gemeinderat mit, dass das Landratsamt den Haushalt 2024 gewürdigt hat und der Haushalt keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Die zukünftige Finanzlage sieht das Landratsamt nicht unkritisch.
Sitzung vom 18.07.2024
Satzungen für Kinderhaus erlassen
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 18. Juli 2024 wurden die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27. Juni bekanntgegeben. Darunter der Pachtvertrag über eine Fläche zur Herstellung und Nutzung als Parkfläche beim neuen Waldkindergarten. Weiterhin wurde in dieser Sitzung wegen eines Grundstückstausches zwischen der Gemeinde Steinach und der Katholischen Pfarrpfründestiftung die Abtretung des Hälftemiteigentumsanteils am Grundstück Flurnummer 1233, Gemarkung Steinach an die Katholischen Pfarrpfründestiftung Steinach mit einer Größe von 1.416 Quadratmetern genehmigt.
An das Landratsamt Straubing-Bogen wurde im Zuge der laufenden Verwaltung ein Bauantrag weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat dem Bauantrag zum Neubau eines Bäckereicafés im Gewerbegebiet Wolferszell.
Da die Kindertageseinrichtungen am 1. September von der katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach auf die Gemeinde Steinach übergehen, waren eine Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach und eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach zu erlassen. Die Gebühren der Kirchenstiftung wurden von der Gemeinde übernommen und somit entspricht die Gebührensatzung der bisherigen Satzung.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Vereins Rehkitzrettung Hornstorf-Steinach-Unterharthof e.V. auf Bezuschussung der Anschaffung einer Drohne zur Rehkitzrettung vor. Der im Frühjahr 2024 gegründete Verein möchte zwei Drohnen anschaffen. Eine Drohne wurde bereits angeschafft und auch bezuschusst. Hier sei noch ein Fehlbetrag von 1500 Euro offen. Dieses Jahr wurden, so Gemeinderat Grundler, an neun Terminen geflogen und dreizehn Rehkitze aufgespürt. Die Grundstücke liegen im Bereich der Gemeinde Steinach, der Gemeinde Parkstetten, der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen. Der Gemeinderat gewährte eine Zuwendung von 1.500 Euro für die angeschaffte Drohne.
Ein Antrag auf Zone 30 in den Gemeindestraßen Brunnenweg und Wittelsbacherstraße nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Angeführt wurden für die Straßen ein fehlender Bürgersteig und starke Fahrzeugbelastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch wohnen viele Bürger mit Kindern in den Straßen und Spaziergänger zum Schanzlweiher nutzten die Straßen. Der Gemeinderat verwies die Angelegenheit auf die nächste Verkehrsschau mit der Polizei.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick gab bekannt, dass 2025 die Wasserleitung von Moos nach Parkstetten vom Wasserzweckverband Straubing-Land erneuert wird. Die Baugenehmigung für die Schutzhütte des neuen Waldkindergartens wurde seitens des Landratsamt Straubing-Bogen genehmigt. Das Baufeld für die Hütte und Parkplätze wurde bereits erstellt.
Sitzung vom 29.08.2024
gKU Abwasserdienstleitung Donau-Wald betreut Kläranlage
Planfeststellungsverfahren DKI Deponie Hoerabach
Am Donnerstag, 29. August 2024 trafen sich die Mitglieder des Steinacher Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses zu einer Gemeinderatssitzung. Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 18. Juli 2024, wurden die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2024 bekanntgegeben.
Neben Messungsanerkennungen zum Grunderwerb an der Kreuzung Rotham und der Zufahrt zum Wertstoffhof, wurde der Verkaufspreis von zwei landwirtschaftlichen Grundstücken festgelegt. Weiterhin genehmigte der Gemeinderat den Erbbaurechtsvertrag mit der Übernahmevereinbarung, zwischen der Katholischen Kirchenstiftung Steinach und der Gemeinde Steinach zur Übernahme der Trägerschaft des Kindergartens durch die Gemeinde Steinach zum 1. September 2024.
Der Gemeinderat vergab an die Justizvollzugsanstalt Straubing Auftrag zur Herstellung der Möblierung für die neue Waldkindergartengruppe in Höhe von 29.892 Euro. Für die Straßenbeleuchtung der Bau befindlichen Straße Am Moosacker im Gewerbe und Industriegebiet gebiet Steinach Süd erhielt das E-Werk Heider den Auftrag in Höhe von 25.058 Euro. Für weitere zwei Jahre erwarb die Gemeinde Steinach die Lizenz der MuniApp und investiert dafür 7.428 Euro.
Die Wartung und der Betrieb der Steinacher Kläranlage und deren Pumpstationen wurden bisher durch die Straubinger Entwässerung und Reinigung (SER) durchgeführt. Die SER teilte der Gemeinde Steinach mit, dass dieser Betriebsbereich mit Ablauf 31.12.2024 aufgegeben wird und die Zweckvereinbarung zur Betriebsführung der Abwasseranlage Steinach durch die SER nicht mehr fortgeführt wird. Diese Aufgabe übernimmt nun das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) Abwasserdienstleitung Donau-Wald. Im Juli 2021 haben 17 Gemeinden aus den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald gegründet. Das gKU bietet den beteiligten Gemeinden Dienstleistungen im Bereich des Kanalbetriebs an und betreut ein Kanalnetz von rund 700 Kilometern Länge für etwa 48.000 Einwohner. Nach dem Baukastenprinzip stellt das gKU den Gemeinden die Leistungen Betrieb und Unterhalt der Kanalnetze, Unterlagen zum Wasserrecht, Bauleitplanung, Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement zur Verfügung. Schwerpunkt der Unterstützung bilden die ressourcenschonende Kanal-Reinigung, Inspektion und Sanierung mit Hilfe eines speziellen Reinigungs- und TV-Befahrungs-Fahrzeuges. Nun übernimmt das Kommunalunternehmen auch die Betreuung der Kläranlage und Pumpstationen in Steinach. Nach Kenntnisnahme der Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin Christine Hammerschick und der Geschäftsleiterin Ursula Heller genehmigte der Gemeinderat den Vertrag zur Übernahme der Dienstleistung ab 1. Januar 2025 für die Laufzeit von drei Jahren.
Auf der Tagesordnung stand der Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Hohes-Kreuz“. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte, dass dieser Punkt wegen noch zu klärender Erschließungsfragen verschoben werden muss.
Bauanträge und Bauschuttdeponie
Zum Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Stellplätzen und Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze im Gewerbegebiet Wolferszell wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Größeren Diskussionsbedarf hatte der Gemeinderat zum Bauantrag zum Neubau eines Bäckereicafes ebenfalls im Gewerbegebiet Wolferszell. Das Grundstück liegt westlich an der Abfahrt von der Bundesstraße B20 bei Wolferszell Der Bauherr hatte straßenseitig an der Ostgrenze seines Grundstückes statt Sträuchern eine Wiesensaatbepflanzung beantragt. Letztendlich erteilte der Gemeinderat mehrheitlich zum Bauantrag das Einvernehmen und erteilte Befreiung die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zum Bauantrag zur Nutzungsänderung von bestehenden Abstellräumen zu Appartements in der Chamer Straße in Wolferszell. Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Buchberg zur Errichtung einer zwei Meter hohen Betonmauer im Johann-Höller-Weg wurde keine Befreiung erteilt.
Der Gemeinderat hatte zum Planfeststellungsantrag zur Errichtung einer Deponie (DK I) am Standort Hoerabach eine Stellungnahme abzugeben. In Bayern (wie auch in anderen deutschen Bundesländern) wird Bauschutt, also Abfälle, die bei Bau- und Abrissarbeiten entstehen, in verschiedene Deponieklassen eingeteilt. Die Deponieklasse I (DK I) ist eine dieser Kategorien und spielt eine wichtige Rolle bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen. Diese Abfälle sind in der Regel mineralischer Natur, wie Bauschutt, Bodenaushub, Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und ähnliche Materialien. Die Abfälle in dieser Kategorie dürfen nur geringe Schadstoffgehalte aufweisen, um sicherzustellen, dass sie keine ernsthafte Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Bereits im Februar 2021 wurde das Thema im Gemeinderat bereits behandelt. Der Gemeinderat sieht hier eine weitere hohe Verkehrsbelastung im Gemeindegebiet. Außerdem sollen eine zeitliche Befristung des Deponiebetriebes und ein Brechverbot in die Planung aufgenommen werden.
Sitzung vom 19.09.2024
Antrag zur Gigabitförderung wird gestellt
Neujahrsempfang mit neuem Termin und Ort
Der Gigabitausbau in der Gemeinde Steinach war ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 19. September 2024, die im Sitzungssaal des Rathauses stattfand. Ziel dieses Aufbaus ist es, jede Adresse mit einem Gigabitanschluss auszustatten.
Sinan Kavi vom Büro IK-T, Regensburg, einem Planungs- und Beratungs-Unternehmen, das im Marktsegment Telekommunikations-Festnetze und netznaher Dienste die Gemeinde Steinach bei der Antragstellung unterstützt, berichtete vom durchgeführten Markterkundungsverfahren. Bei diesem Verfahren meldete sich kein Telekommunikationsunternehmen, das verbindlich einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zusagte. Sinan Kavi zeigte anhand einer Folie, welche Breitbandgeschwindigkeiten in der Gemeinde vorliegen. Neun Prozent der Adressen sind mit Glasfaser, der Rest mit Kupferleitungen erschlossen. Aber auch hier liegen größtenteils die Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s. Breitbandpate Martin Haberl merkte an, dass Privathaushalte nicht mehr als 100 Mbit/s benötigen. Die Kabelverzweiger seien in Steinach alle mit Glasfaser angebunden. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte, dass die Gemeinde Steinach bei Straßenbaumaßnahmen auf eigene Kosten vorsorglich Leerrohre für Glasfaser mit verlegen würde. Der Gemeinderat beschloss, einen Antrag auf Zuwendung im Förderverfahren der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 zu stellen.
Ein Bauantrag, der bereits in der letzten Sitzung behandelt wurde, musste auf Nachfrage des Landratsamtes nochmals behandelt und die Befreiungen genauer definieret werden. Im Gewerbegebiet Wolferszell wurde zur Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Stellplätzen eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wolferszell wegen Überbauung der Anbauverbotszone und Herstellung einer Stützwand auf dem Grundstück erteilt. Der Gemeinderat widmete die Straße im Gewerbegebiet Wolferszell zur Ortsstraße mit der Straßenbezeichnung „Schmidfeld“.
Am 6. Oktober findet ein verkaufsoffener Sonntag mit Herbstmarkt in einem Betrieb in Rotham statt. Hierzu erließ der Gemeinderat eine entsprechende Verordnung.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass nach einem Treffen mit den Ortsvereinen beschlossen wurde, den Neujahrsempfang 2025 am 4. Januar im Bereich um das Sportzentrum auszurichten. Am 22. März 2025 findet wieder die Aktion „Sauber macht lustig“ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land statt.
Anschließend berieten die Gemeinderäte in nichtöffentlicher Sitzung.
Sinan Kavi, IK-T Regensburg, Ursula Heller, Geschäftsleiterin und Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierten den Gemeinderat über den Gigabitausbau in der Kommune
Zuwendung für Eisstockclub
Keine Änderung des Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald
Am Donnerstag, 24. Oktober 2024 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderates Steinach zu einer Sitzung im Rathaus. Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2024 wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben: Der Auftrag für die Anschaffung eines Kombinationsmähgerätes des Typs MKF 600 wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Carl Beutlhauser Kommunal- und Fördertechnik GmbH u. Co.KG, Hagelstadt, zum Angebotspreis in Höhe von brutto € 132.149,50 erteilt.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald soll geändert werden. Geschäftsleiterin Ursula Heller erläuterte, dass nach der aktuellen LSG-Verordnung (LSG-VO) für die Errichtung genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen, eine Befreiung von der LSG-VO beziehungsweise eine Herausnahme der Fläche aus dem LSG rechtlich zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch für Freiflächen PV-Anlagen. Grundlage und damit Basis für das Befreiungs- bzw. Herausnahmeverfahren bildet eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Eine Befreiung ist nur für wenige Sonderfälle rechtlich zulässig, so dass für die Mehrzahl der Fälle, in denen eine Freiflächen PV-Anlage realisiert werden soll, ein aufwändiges Herausnahmeverfahren notwendig ist. Durch eine Herausnahme verlieren die Flächen zudem auf Dauer den Status als Landschaftsschutzgebiet und damit auch dessen rechtlichen Schutz. Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll in naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen, die Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des LSGs erleichtert werden.
Der Gemeinderat diskutierte kontrovers über das Für und Wider dieser Änderung. Im Gemeindebereich sind entlang des 200 Meter-Korridors der Bundesautobahn A 3 bereits Freiflächen-PV-Anlagen zulässig. Weitere Möglichkeiten zur Bebauung, wie in einsehbaren Hanglagen, sprach sich der Gemeinderat Steinach gegen die Errichtung von Freilflächen-Photovoltaikanlagen aus. Aus der öffentlichen Bekanntmachung sind keine Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich die Änderung laut dem Vorschlag ab.
Mehrheitlich genehmigte der Gemeinderat einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Buchberg. Ein Bauherr möchte eine Lärmschutzmauer mit zwei Metern Höhe entlang des Weges zur Buchbergkapelle errichten. Der Antrag wurde bereits im August durch den Gemeinderat Steinach behandelt. Nach Vorlage einer geänderten Planung wurde die Befreiung durch den Gemeinderat Steinach erteilt.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Freiland PV-Anlage an der Autobahn A 3. Ausgehend von Steinach in Fahrtrichtung Schwarzholz soll die Anlage im privilegierten 200-Meter-Korridor westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf 17.000 Quadratmetern errichtet werden.
Anwohner der Hafnerstraße aus dem Bereich Baugebiet Oberes Dorf II haben einen Antrag auf Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Lärmminderung gestellt. Die Anwohner erklärten in ihrem Antrag, dass überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Bussen eine Gefährdung von Kindern und Haustieren sowie eine Lärmbelästigung mit sich bringen. Als geeignete Gegenmaßnahmen schlagen die Anwohner Bodenwellen, Herabsetzung der Geschwindigkeit, oder auch Fahrbahnverengungen vor. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass vor der Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Verkehrsschau mit der Polizei durchgeführt wird. Im betroffenen Bereich werden mit dem gemeindeeigenen Messgerät Messungen vorgenommen- auch wird eine stationäre digitale Geschwindigkeitsanzeige im Bereich Hafnerstraße installiert werden.
Der Eisstockclub Steinach-Münster stellte einen Antrag auf Zuschuss für die Anschaffung einer Vorhangplane für das Vereinsheim. Nach 25 Jahren ist die vorhandene Plane stark verschlissen und auch das Schienensystem muss erneuert werden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf brutto 1278 Euro. Der Gemeinderat übernimmt die Kosten für die Neuanschaffung in Höhe des Angebotes, da der Eisstockclub viele Jahre keine Unterstützung beantragt hat.
Der Gemeinderat änderte die Richtlinien für die Ehrung von ehrenamtlich tätigen Personen und Sportlern dahingehend, dass diese nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre durchgeführt wird.
Die Gemeinde Parkstetten beabsichtigt aufgrund einer anhaltenden Baulandnachfrage die Erweiterung des Wohngebietes „Münsterer Straße II“ nach Norden und nach Nordosten. Mit der Planänderung sollen insgesamt fünf weitere Bauplätze geschaffen werden. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplanes "Münsterer Straße II" durch Deckblatt Nummer 1 der Gemeinde Parkstetten.
Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand von Pittrich ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um weiterhin der laufenden Nachfrage nach geeigneten Wohnbaugrundstücken – auch in den Ortsteilen von Kirchroth - begegnen zu können. Mit der vorliegenden Planung können 19 neue Baugrundstücke – größtenteils für eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung bereitgestellt werden. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth durch Deckblatt Nummer 46 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Nachtweide", Pittrich.
Sitzung vom 24.1.2019 07.02.2019 21.02.2019 21.03.2019 04.04.2019 16.04.2019 16.05.2019 23.05.2019 19.06.2019 18.07.2019 01.08.2019 05.09.2019 17.10.2019 31.10.2019 28.11.2019 19.12.2019
Überdurchschnittliches Defizit im Kinderhaus
1 000 Euro für Seniorenbetreuung – neue Fahrzeuge für FFW Steinach
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 mit der Betriebskostenabrechnung des Kinderhauses Sankt Ursula auseinandergesetzt, die ein überdurchschnittliches Defizit aufweist. Die Unternehmergemeinschaft Steinach-Süd beantragte Maßnahmen im Gewerbegebiet Steinach-Süd, die dem vermehrten Müllaufkommen und der Thematik parkende Lastwagen Rechnung tragen. Die Jahresrechnung 2018 wurde dem Gemeinderat vorgelegt und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben. Der Gemeinderat Steinach gewährte zur Seniorenbetreuung einen Zuschuss für das Jahr 2019 in Höhe von insgesamt 1 000 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe von neuen Fahrzeugen für die Feuerwehr.
Einen großen Zeitraum nahm die Erläuterung der Betriebskostenabrechnung 2018 für das Kinderhaus Sankt Ursula ein. Die Gemeinde Steinach hat mit der Katholischen Kirchenstiftung, die Träger des Kinderhauses ist, eine Vereinbarung, die eine Kostendeckelung für die Kirchenstiftung in Höhe von 10 000 Euro vorsieht. Ein darüber hinausgehendes Defizit übernimmt die Gemeinde Steinach. Das Betriebskostendefizit betrug in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 61 400 Euro. Für 2018 weist die Abrechnung ein Defizit von 331 479 Euro aus. Hiervon übernimmt die Kirchenstiftung laut der Vereinbarung mit der Gemeinde Steinach 10 000 Euro. 80 159 Euro entfallen auf Investitionen, sodass 241 320 Euro Defizit zu Buche stehen. Aufgrund der überdurchschnittlichen Höhe des Betriebskostendefizits des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2018 erläuterte die wirtschaftliche Leitung des Kinderhaues, Barbara Windstetter, die Ursachen für die negative Entwicklung. Laut Windstetter sind die Personalkosten im Kalenderjahr 2018 um 150 000 Euro gestiegen. Der Personalbedarf wurde entsprechend der ursprünglichen 118 Buchungen angepasst. Zu Beginn des Kindergartenjahres wurden aufgrund von Stornierungen 100 Kinder betreut.
Zur Absicherung des Einsatzes ausreichenden pädagogischen Personals ist nach der Kinderbildungsverordnung für je 11 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen, was einem Anstellungsschlüssel von 1:11 entspricht. Empfohlen wird ein Anstellungsschlüssel von 1:10. Im Kinderhaus Sankt Ursula lag der Durchschnitt bei 1:6,73. Auf Landkreisebene beträgt der Anstellungsschlüssel 1:8,62. Dies deutet auf eine personelle Überbesetzung hin, so die Auskunft des Landratsamtes.
Auf Rückfragen der Mitglieder des Gemeinderates, erörterte Gemeinderätin Martina Neumaier, die auch Mitglied der Kirchenverwaltung in Steinach ist, die Gründe zur Steigerung des Betriebskostendefizits. Zunächst erklärte Frau Neumaier, dass der Kirchenverwaltung die Buchhaltung mit dem voraussichtlichen Betriebsergebnis für das Kalenderjahr 2018, bedingt durch die Kündigung der Buchhalterin, erst im Oktober 2018 vorgelegt wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass eine enorme Steigerung des Betriebskostendefizits vorlag. Die Kirchenverwaltung konnte dieser Entwicklung nicht mehr gegensteuern. Kirchenverwaltungsmitglied Martina Neumaier gab zudem an, dass der Kirchenverwaltung Entscheidungen zu Anschaffungen und Personalentscheidungen zum Teil vorenthalten wurden.
Der Gemeinderat beschloss das Gesamtbetriebskostendefizit zu bezahlen. Seitens der Kirchenstiftung Sankt Michael Steinach ist der Gemeinde Steinach, entsprechend der Vereinbarung zur Übernahme des Betriebskostendefizits, der Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2019 vorzulegen.
Lösung für parkende Lastwagen angestrebt
Bereits im Oktober wurde der Gemeinderat über die Problematik parkender Lastkraftwagen und daraus resultierender Verunreinigungen informiert. Nun haben sich mehrere Unternehmer aus dem Gewerbegebiet Steinach-Süd erneut an den Gemeinderat gewandt. Die Unternehmensgemeinschaft stellte den Antrag, dass die Gemeinde Maßnahmen einleiten sollte, welche das „wilde Parken“ von Lastwagen in geregelte Bahnen lenken soll. Des Weiteren parken die Lastwagen im Halteverbot und in den unbefestigten Grünstreifen. Angegeben wurden auch Fälle von Umweltverschmutzung durch Mülltüten und Speiseabfälle. Bürgermeister Karl Mühlbauer erklärte, dass die Unterzeichner des Antrages der Unternehmensgemeinschaft Steinach-Süd zu einem Gesprächstermin in das Rathaus Steinach eingeladen werden. Anlässlich dieses Termins können im Gespräch Lösungsvorschläge zu den im Antrag erläuterten Problemen erarbeitet werden.
Die Jahresrechnung 2018 wurde dem Gemeinderat vorgelegt und schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 5 640 700 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5 106 556 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1 273 669 Euro erwirtschaftet werden. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 4 491 676 Euro zugeführt. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wurde zur Kenntnis genommen und wird an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.
Der Gemeinderat vergab die Aufträge zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens und eines Versorgungs-Lastwagens für die Feuerwehr Steinach. Die Kosten belaufen sich für den Mannschaftstransportwagen auf 88 336 Euro und den Versorgungslastkraftwagen auf 242 805 Euro.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die 72 Stunden-Aktion des Kreisverbandes der Katholischen Landjugend vom 23. bis 26. Mai. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land hält am 30. März wieder eine gemeinsame Müllsammelaktion „Sauber macht lustig“ ab.
Für die Erweiterung der Photovoltaikanlage in Hoerabach fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss und die entsprechenden Beschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes der Gemeinde Steinach.
Sitzung vom 07.02.2019
Minimale Einwendungen beim Deckblattverfahren
Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren GE/GI Steinach Süd wurden abgewägt
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblattverfahren GE/GI Steinach Süd aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange war der Schwerpunkt der Sitzung des Gemeinderates vom 7.2.2019.
Der Gemeinderat nahm Stellung zur Aufstellung einer 2. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pittrich, Gemeinde Kirchroth. Einwendungen hierzu wurden nicht erhoben.
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE/GI Steinach Süd mit Deckblatt Nr. 1, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 36 und des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 12 stand im Mittelpunkt der Sitzung.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauleitplanungsverfahren GE/GI Steinach Süd sind zwei Stellungnahmen bei der Gemeinde Steinach eingegangen. Die Haupteinwände der Stellungnehmer betreffen die Erschließung des Plangebietes sowie die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgrund von Beschattung der laut Bebauungsplan festgesetzten Einzelbäume. Die weiteren Einwendungen wie z.B. die Forderung der Festsetzung von Halteverboten sowie Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Müll betreffen nicht die Bauleitplanung. Sofern es erforderlich ist, werden Maßnahmen hiergegen nach Erschließung des Gebietes angeordnet.
Aus der Beteiligung der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange wurde auch seitens des Bayerischen Bauernverbandes gefordert, dass von einer Pflanzung großkroniger Laubbäume abzusehen ist, da diese, bedingt durch deren Schatteneinwirkung, Beeinträchtigungen für angrenzende landwirtschaftliche Flächen darstellen. Hierzu fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass von der Pflanzung von Einzelbäumen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht abgesehen wird. Eine Beschattung der betroffenen Flächen findet aufgrund der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche im östlichen Bereich nur bis Vormittag statt. Der Abstand der weiteren öffentlichen Grünflächen, in welchen die Pflanzung von Einzelbäumen vorgesehen ist, zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen beträgt 10 bis 12 Meter. Eine Beschattung der Feldstücke ist hier nicht zu erwarten.
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf brachte die Einwendung, dass der Planungsbereich das Überschwemmungsgebiet des Steinachbaches im Bereich der Rothamer Kreuzung berührt. Die festgesetzte Überschwemmungsfläche im Planungsbereich umfasst ca. 1000 m². Die Baugrenze muss außerhalb des 100 jährlichen Überschwemmungsgebietes liegen. Der Gemeinderat beschloss hierzu, dass eine Klärung mit dem Wasserwirtschaftsamt herbeizuführen sei. Es bestehe nämlich unter anderem die Möglichkeit im Bereich des Überschwemmungsgebietes Stellplatz-oder Parkplatzflächen zu schaffen, sofern eine Auffüllung des Ursprungsgeländes unterbleibt.
Der Gemeinderat wurde informiert, dass der Bauantrag zum Anbau von zwei Garagen an das Feuerwehrgerätehaus Steinach mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom
- Januar 2019 genehmigt wurde.
Bürgermeister Karl Mühlbauer verlas den Antrag einer Bürgerin zur Umstellung der Ampelanlage im Kreuzungsbereich Steinach Rotham, der an das Landratsamt Straubing-Bogen gerichtet und zur Information an die Gemeinde Steinach weitergeleitet wurde. Laut Angaben der Antragstellerin wird dem Verkehr auf der Kreisstraße SR 8 in der Regel Vorfahrt gewährt. Nach Eintreffen von Verkehr aus den Seitenstraßen (Rothamer Straße/Bayerwaldstraße) schaltet die Ampel sehr schnell auf Rot für den Verkehr auf der Kreisstraße SR 8. Siebzig Prozent des Verkehrs der dieses Umschalten auslöst, möchte nur nach rechts auf die Kreisstraße SR 8 abbiegen. Die Verlängerung der Schaltphasen und das Anbringen eines Grünen Pfeils könnten zu einer Besserung der Situation führen.
Bezüglich der Bauplatzvergabe im Bereich des Baugebietes Oberes Dorf II Steinach, Bauabschnitt 5, wurde dem Gemeinderat an Hand einer Graphik dargestellt, welche Bauplatzwerber vorgemerkt wurden. Die Gemeinde Steinach hat im genannten Bauabschnitt nur fünf Bauplätze zur Verfügung.
Sitzung vom 21.02.2019
Sanierung des Leichenhauses wurde beschlossen
Anträge des Tennisclub Steinach e.V. und des Gemeinderates Fischer wurden vertragt
In der Sitzung vom 21.02.2019 des Gemeinderates wurde über den Antrag des Tennisclub Steinach e.V. zur Übernahme der Wassergebühren und zur Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen beraten. Für die Gemeindebücherei Steinach werden eine Arbeitsplatte und ein Sonder-Zeitschriftenschrank angeschafft. Auch die Sanierung des Leichenhauses in Steinach war ein Tagesordnungspunkt der letzten Sitzung.
Der Tennisclub Steinach stellte den Antrag auf Befreiung von den Wassergebühren und Unterstützung bei der Pflege der Außenanlagen. Der Vorsitzende des Vereins begründete seinen Antrag unter anderem damit, dass sämtliche Vereine, deren Räumlichkeiten an den Wasserzähler der Alten Turnhalle angeschlossen sind, von der Zahlung von Wassergebühren befreit sind. Die Kosten für die Bewässerung der Sportplätze werde ebenso von der Gemeinde Steinach getragen. Da der Verein erfolglos versucht hat einen Platzwart zu finden, bat der Vorsitzende ebenso um die Unterstützung der Gemeinde Steinach in Form von Übernahme der Grünpflegearbeiten durch den Bauhof der Gemeinde Steinach. Der Gemeinderat regte an, dass der Tennisclub Steinach e.V. intern beraten könnte einen Brunnen für die Bewässerung der Anlagen zu erstellen. Für die Bewässerung der Sportplätze wurde durch den Allgemeinen Sportverein Steinach in Eigenregie ein Brunnen geschaffen. Auch für die Pflege der Grünanlagen des Vereins sollte zunächst eine andere Lösung angestrebt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde vorerst vertagt.
Für die Bücherei Steinach war bereits im Haushaltsjahr 2018 die Anschaffung einer Arbeitsplatte für die Theke geplant, die Anschaffung wurde nicht getätigt. Zusätzlich zur Erneuerung der Arbeitsplatte sollten im Haushaltsjahr 2019 noch ein Sonder-Zeitschriftenschrank sowie Bürotische angeschafft werden. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffungen in Höhe von €4.309,00.
Für die Dachsanierung des Leichenhauses wurde dem Gemeinderat ein Kostenangebot vorgelegt. Die voraussichtlichen Kosten für die Sanierung des Daches betragen € 7.042,59. Auch die Fassade des Leichenhauses weist Schäden auf, welche im Anschluss an die Dachsanierung behoben werden. Es werden nur die wesentlichen Schäden repariert, da langfristig der Neubau des Leichenhauses mit einer Verabschiedungshalle geplant ist.
Zum Antrag auf Vorbescheid auf Abriss des Wohngebäudes in Steinach, Moos 1, und zum Anbau eines Wohngebäudes erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen. Der Gemeinderat erteilte ebenso eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße wegen Abweichung von der zulässigen Dachneigung zur Errichtung eines Zweifamilienhaues in Münster,
Gabriel-von-Seidl-Straße 8.
Bereits im Oktober 2018 sprach eine Gemeindebürgerin bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Pellham-Wolferszell in der Gemeindeverwaltung Steinach vor. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 60 km/h. Im Zeitraum vom 13. November 2018 bis 22. November 2018 wurden an genannter Stelle Geschwindigkeitsmessungen durch die Gemeinde Steinach durchgeführt. Im Durchschnitt betrugen die Überschreitungen 65,38 Prozent. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass der Sachverhalt auf die nächste im Gemeindebereich stattfindende Verkehrsschau verwiesen wird.
Im Bereich der Riedstraße werden aufgrund einer weiteren vorliegenden Beschwerde zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in nächster Zeit Messungen durch die Gemeinde Steinach durchgeführt.
Das Mitglied des Gemeinderates, Herr Josef Fischer, stellte den Antrag, dass der Beschluss zur Übernahme des Betriebskostendefizites des Kinderhauses Sankt Ursula vom 24. Januar 2018 aufgehoben werden sollte. Auch der Beschluss des Gemeinderates vom 19. April 2018 zur Gewährung eines Zuschusses zur Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach in Höhe von € 94.000,00 sollte aufgehoben werden. Der gesamte Vorgang zur Übernahme des Betriebskostendefizites des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2018 wird aktuell von der kommunalen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Der Tagesordnungspunkt zur Aufhebung des entsprechenden Beschlusses wurde vertagt, da die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht vorliegt. Auch der Antrag zur Aufhebung des Beschlusses Gewährung eines Zuschusses zur Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach wurde zurückgestellt.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Brückengeländer in der Bachstraße erneuert wurde. Im Eingangsbereich des Rathauses wurde der beschädigte Bodenbelag erneuert. Bürgermeister Karl Mühlbauer erläuterte, dass der gesamte Bodenbelag gereinigt und neu versiegelt wird. Im Anschluss an diese Arbeiten erhalten der Eingangsbereich und das Treppenhaus einen neuen Farbanstrich.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die im Kalenderjahr 2018 eingegangenen Spenden sowie deren Verwendung durch den Gemeinderat genehmigt. Aufgrund von zwei vorliegenden Anträgen auf Erlass von Kanalgebühren beriet der Gemeinderat über die Änderung der Richtlinie über den Erlass und Teilerlass von Kanalgebühren vom 10. September 2015 hinsichtlich der Festsetzung einer Beitragsbemessungsgrenze für Härtefälle. Hierüber wird in einer der folgenden Sitzungen entschieden.
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Steinach, Oberes Dorf II, Bauabschnitt V wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 05. Februar 2019 im Rathaus der Gemeinde Steinach statt. Von den 16 angeforderten Leistungsverzeichnissen wurden zum Submissionstermin fünf Leistungsverzeichnisse abgegeben. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma STRABG AG, zur Angebotssumme in Höhe von € 712.878,61 vergeben wird.
Sitzung vom 21.03.2019
Gemeinderat sagt „Ja“ zu Trauungen im Alten Schloss Steinach
Der Gemeinderat steht dem Antrag zur Vornahme von standesamtlichen Trauungen positiv gegenüber
Der Pächter der Schlossgaststätte Steinach stellte den Antrag auf zukünftige Vornahme von Trauungen im Alten Schloss Steinach, sowie im Schlossgarten Steinach. So sollten die Trauungen bei schönem Wetter im Schlossgarten und bei schlechter Witterung in den Gastronomieräumen des Alten Schlosses Steinach stattfinden.
Gemäß § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes sind Eheschließungen in einer der Bedeutung würdigen Form durchzuführen. Die würdige Form wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet. Hotels, Gaststätten oder ähnliche Betriebe sind nicht wegen ihrer sonstigen Zweckbestimmung von vornherein als Eheschließungsort auszuschließen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Nutzung der Räumlichkeiten nicht die Begründung von Vertragsbeziehungen zwischen den Eheschließenden und dem gastronomischen Betrieb voraussetzt. Der Gemeinderat stand dem Antrag zur Vornahme von standesamtlichen Trauungen im Alten Schloss Steinach positiv gegenüber. Vor Widmung der Räumlichkeiten des Alten Schlosses Steinach ist jedoch die rechtliche Sicherung der Nutzung in Form einer Nutzungsvereinbarung mit den Eigentümern herbeizuführen. Sollten die standesamtlichen Trauungen im Alten Schloss Steinach durchgeführt werden, sind auch die standesamtlichen Gebühren aufgrund des Verwaltungs-Mehraufwandes neu zu kalkulieren.
Die Gemeinde Kirchroth hat die Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplanes beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange wurde die Gemeinde Steinach aufgefordert eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Nach Vorlage Entwürfe mit den textlichen und planlichen Festsetzungen fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungs-und Landschaftsplanes der Gemeinde Kirchroth vorliegen.
Für den Neubau eines Carports in Steinach, Gemarkung Steinach, Flurnummer 449/8 wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg II zu der Baugrenze beantragt. Die Befreiung wurde durch den Gemeinderat erteilt. Ebenso wurde für den Neubau eines Carports und einer Garage in Münster, Flurnummer 151/13 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße hinsichtlich der Dachform beantragt. Der Gemeinderat erteilte auch hierzu die erforderliche Befreiung.
Zum Wohnhausneubau mit Garage in Münster, Wiedenhofstraße 5b, erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen.
Für die Europawahl, die am 26. Mai 2019 stattfindet, wurden die Wahlvorsteher-/innen sowie die Briefwahlvorsteher-/innen bestellt. Auch die Wahlbezirke und die Briefwahlbezirke wurden festgelegt. Für den Gemeindebereich Steinach werden die Wahlbezirke Steinach I und Steinach II mit Sitz an der Grundschule Steinach gebildet. Für den Ortsteil Münster wurde der gleichnamige Wahlbezirk bestimmt. Die Wahl wird im Pfarrheim Münster durchgeführt. In Anbetracht der steigenden Anzahl von Briefwählern-/innen werden anlässlich der Europawahl zwei Briefwahlbezirke, Briefwahl 011 und Briefwahl 012, gebildet.
Aufgrund von anhaltenden Regenfällen im Zeitraum 14. März 2019 bis 16. März 2019 wurden Grundstücke im Bereich des Steinachbaches sowie Kellerräume im Bereich der Kinsach überflutet. Aufgrund eingehender Beschwerden von Gemeindebürgern erklärte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Anwesenden, dass die Räumung des Steinachbaches für das Jahresbauprogramm des Zweckverbandes zum Unterhalt Gewässer III. Ordnung angemeldet wurde. Außerdem hat die Gemeinde Steinach den Planungsauftrag zur Erstellung eines integralen Hochwasserrückhaltungskonzeptes für den Bereich Steinachbach und Schanzlbach erteilt. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro wird die Bestandsaufnahme im betroffenen Bereich so bald wie möglich durchgeführt.
Die Erschließungsvereinbarung zur Erdgasversorgung im Baugebiet Steinach, Oberes Dorf II, Bauabschnitt V, wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Für die Erstellung von 15 Parzellen erhebt der Netzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH, eine Vorausleistung von der Gemeinde Steinach in Höhe von € 19.992,00. Die Anschlusskostenbeiträge der einzelnen Anschlussnehmer werden bei Zustandekommen eines Netzanschlussvertrages angerechnet.
Die gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet „Rotham II/1“ in den Steinachbach endet zum 31. Januar 2020. Nach Wertung der Angebote wurde der Planungsauftrag an die MKS Ingenieure GmbH, Ascha, erteilt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde über den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage in den Anbau des Rathauses in Steinach beraten.
Sitzung vom 04.04.2019
Stellungnahmen zum Deckblattverfahren GE/GI Steinach Süd wurden behandelt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange ist erneut durchzuführen
Nach Durchführung der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Steinach aufgrund von Einwendungen des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Art der baulichen Nutzung das baurechtliche Auslegungs-und Beteiligungsverfahren erneut durchzuführen.
Die im Rahmen der zweiten Beteiligung angegebenen Emissionskontingente wurden durch das Landratsamt Straubing-Bogen, Immissionsschutz, geprüft und als plausibel befunden. Die Abgrenzungen der unterschiedlichen Nutzungen sind jedoch nicht abschließend schlüssig und daher entsprechend zu überarbeiten. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht ist anstelle des GE 3mB ein
GI 4mB festzusetzen, da für dieses Gebiet in nördlicher Ausbreitungsrichtung ein Emissionskontingent von mehr als 65 dB(A) pro Quadratmeter tags festgesetzt wurde. Diese Änderung erfordert eine nochmalige Auslegung und Beteiligung. Nach Einarbeitung der Änderung wird die Gemeinde Steinach eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Behördenbeteiligung in angemessen verkürzter Form durchführen.
Zum Antrag auf Vorbescheid zum Bauvorhaben Abriss des Wohngebäudes Moos 1 und Anbau eines Wohnhauses als Erweiterung des bestehenden Wohnhauses forderte das Landratsamt Straubing-Bogen nach Änderung der Planung erneut das Einvernehmen der Gemeinde Steinach zum Vorhaben. So wurde der Antrag auf Vorbescheid nach Prüfung der Planung dahingehend geändert, dass eine „Einschiftung zwischen Alt und Neu“ erfolgen muss. Der Gemeinderat erteilt hierzu das Einvernehmen. Auch zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Grenzgarage in Steinach, Hohe-Kreuz-Straße 1, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegende Investitionsprogramm sind Bestandteile des Haushaltsplanes. Die für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Investitionen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Für den Bereich Feuerlöschwesen sind für das Haushaltsjahr 2019 Investitionen in Höhe von ca. € 450.000,00 insbesondere für die Anschaffung eines Versorgungs-LkW`s und eines Mannschaftstransportwagens, zu berücksichtigen. Nachdem die Straßensanierung der August-Schmieder-Straße in Steinach nicht im Kalenderjahr 2018 verwirklicht wurde, sind die Kosten im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von ca.€ 900.000,00 einzuplanen. Im Bereich Wohnbauförderung werden Kosten für die Erschließung des Bauabschnittes V im Baugebiet Oberes Dorf II in Höhe von ca. € 800.000,00 entstehen. Für den Grunderwerb und die Herstellung der westlichen Erschließungsstraße im Bereich des Gewerbegebietes GE/GI Steinach Süd sind im Haushaltsjahr 2019 Investitionen in Höhe von ca. € 2.500.000,00 zu tätigen. Der Gemeinderat befürwortete das vorläufige Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2019 sowie den Finanzplan. Die Kostenansätze können entsprechend in den Vermögenshaushalt eingearbeitet werden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung teilte der Erste Bürgermeister unter dem Tagesordnungspunkt Informationen mit, dass die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde eine Stellungnahme zur Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Steinach zur Übernahme des Betriebskostendefizits des Kinderhauses Sankt Ursula abgegeben hat. Demnach hat die Gemeinde Steinach die Betriebskostendefizitvereinbarungen zwischen der Katholischen Kirchenstiftung Steinach und der Gemeinde Steinach durch das Landratsamt Straubing-Bogen nachträglich genehmigen zu lassen. Die Genehmigungsfähigkeit der Vereinbarungen wurde durch die Rechtaufsichtsbehörde in Aussicht gestellt.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 03. April 2019 den Antrag auf Normenkontrolle sowie den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Gemeinde Steinach wegen dem Bebauungs-und Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet (WA) Ziegelofenweg II an die Gemeinde Steinach übersandte. Die Anträge auf Normenkontrolle und die Anträge auf einstweilige Anordnung wurden von jeweils drei Personen aus dem Gemeindebereich Steinach beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt. Die Gemeinde Steinach hat binnen sechs Wochen eine Stellungnahme beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abzugeben.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder auch über den Ablauf einer Besprechung mit den Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen aus dem Gewerbegebiet Rotham II/I. Mit Antrag vom 14. Dezember 2018 wurde die Gemeinde Steinach auf die Problematik um „wild parkende LkW´s“ und daraus resultierende Müllablagerungen im Gewerbegebiet hingewiesen. Bei dem Termin konnten Lösungsansätze zur Behebung der Probleme erarbeitet werden. Die Gemeinde Steinach wird in der nächsten Zeit einen Ortstermin mit der Polizeiinspektion Straubing durchführen, um abzuklären, durch welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen das „wilde Parken“ LkW`s verhindert werden kann.
Sitzung vom 16.04.2019
Haushaltsplan 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von zwölf Millionen wurde beschlossen
In der Sitzung vom 16.04.2019 des Gemeinderates wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Kalenderjahr 2019 erlassen. Der ausgeglichene Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit € 5.522.500,00 und im Vermögenshaushalt mit € 6.407.400,00 ab. Neben dem Haushaltsplan wurden auch der Stellenplan sowie der Finanzplan durch den Gemeinderat genehmigt.
Die Katholische Landjugend Steinach beantragte die Nutzung die Erlaubnis zur Nutzung des Festplatzes sowie der Toilettenanlagen zur Veranstaltung des Johannifeuers am 15. Juni 2019.
Der Gemeinderat genehmigte die Nutzung unter der Voraussetzung, dass im Vorfeld der Veranstaltung ein Gespräch mit der Vorstandschaft in der Gemeindeverwaltung Steinach stattfinden sollte, anlässlich dessen die Anwesenden über ordnungs-und sicherheitsrechtliche Vorschriften belehrt werden.
Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Steinach, Wolfsberg 2 und 2a, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach Oberes Dorf II zur Errichtung einer Grenzmauer in Steinach, Hohenburgstraße 15 wurde ebenso befürwortet.
Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Ziegelofenweg II in Münster werden voraussichtlich im Juni dieses Jahres beginnen. Im Rahmen der Erschließung sollte auch der bereits bestehende Gehweg im Hohlweg hinführend zum Baugebiet verlängert werden. Auch die Berghofstraße sollte in Richtung Osten abschließend mit der letzten Bauparzelle um 24 Meter verlängert werden. Die Kosten für beide Vorhaben betragen € 27.600,00. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben nach Vorlage der Planungsunterlagen zu.
Den Hauptteil der Gemeinderatssitzung bildeten die Haushaltsberatung sowie der Erlass der Haushaltssatzung 2019. Zunächst wurden dem Gemeinderat an Hand des Vorberichtes die wesentlichen Eckdaten zum Haushaltsplan vorgestellt. Der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2019 schließt im Verwaltungshaushalt mit € 5.522.500,00 und im Vermögenshaushalt mit € 6.407.400,00, das Gesamtvolumen beträgt demnach € 11.929.9020,00. Die bedeutendsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind die Gewerbesteuer in Höhe von € 820.000,00 sowie der Einkommensteueranteil in Höhe von € 2.040.000,00. Bei den Ausgaben liegen die Schwerpunkte bei den Personalkosten in Höhe von € 1.085.000,00 sowie bei der Kreisumlage in Höhe von
€ 1.489.100,00.
Die Zuführung vom Verwaltungs-in den Vermögenshaushalt beträgt € 692.300,00. Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert sich der Vermögenshaushalt durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 2.798.000,00 sowie durch Beiträge in Höhe von
€ 2.129.500,00, durch Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von € 238.900,00, sowie durch Erlöse aus der Veräußerung von Anlagevermögen in Höhe von € 535.000,00. Die graphische Darstellung zur Schuldenentwicklung zeigte, dass die Gemeinde Steinach seit 2018 schuldenfrei ist. Eine Kreditaufnahme ist zur Verwirklichung der geplanten Investitionen im Haushaltsjahr 2019 nicht erforderlich. Nachfolgend wurden das Investitionsprogramm sowie der Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 vorgestellt.
Im Bereich Feuerlöschwesen werden Investitionen in Höhe von € 331.400,00 zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens sowie eines Versorgungs-LkW`s getätigt. Die Klassenräume der Grundschule Steinach sollen mit Schallschutzdecken ausgestattet werden. Hierfür werden voraussichtlich Kosten in Höhe von € 60.000,00 entstehen. Die Investitionsumlage, die an den Schulverband Parkstetten zu leisten ist beträgt ca. € 50.000,00. Resultierend aus dem Betriebskostendefizit 2018 werden an das Kinderhaus Sankt Ursula Investitionszuweisungen in Höhe von € 100.000,00 geleistet. Im Kalenderjahr 2019 soll auch der vollständige Ausbau des Geh-und Radweges von der Kreuzung Rotham in Richtung Steinach erfolgen. Für die Verwirklichung des Vorhabens wurden sowohl für den Grunderwerb als auch für die Bauausführung Kosten in Höhe von € 210.000,00 veranschlagt. Im Bereich Wohnbauförderung ist, bedingt durch die Veräußerung von Wohngrundstücken, mit Einnahmen in Höhe von € 300.000,00 zu rechnen. Die Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen werden ca. € 560.000,00 betragen. Demgegenüber stehen Ausgaben für die Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet Oberes Dorf II in Höhe von gesamt
€ 930.000,00. Die Ausgaben im Bereich Straßensanierungen betragen ca.€ 800.000,00. Dabei entfällt der Hauptanteil auf die Sanierung der August-Schmieder-Straße in Steinach. Bereits im Jahr 2019 wird die Gemeinde Steinach mit der Erschließung des Gewerbe-und Industriegebiets Steinach beginnen. Der Erschließungskostenanteil beträgt dabei € 1.500.000,00. Für den Grunderwerb von öffentlichen Verkehrs-und Grünflächen wurde eine Million Euro veranschlagt.
Abschließend wurde auch der Stellenplan für das Jahr 2019 durch den Gemeinderat gebilligt.
Aufgrund von zwei Anträgen auf Normenkontrolle sowie von zwei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungs-mit Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet (WA) Ziegelofenweg gestellt wurden, benötigt die Gemeinde Steinach eine anwaltliche Vertretung in dieser Angelegenheit. Der Gemeinderat genehmigte die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verwaltungs-und Baurecht zur anwaltschaftlichen Vertretung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Bereits in der Sitzung vom 21. März 2019 wurde über die Erweiterung des Lärmschutzwalles an der Bundesautobahn A 3 beraten. Nachdem der Erste Bürgermeister Karl Mühlbauer Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer zur Möglichkeit des Grunderwerbs Kontakt aufgenommen hat, wurde nun ein Kaufpreis für die zu erweiternde Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern festgesetzt.
Sitzung vom 16.05.2019
Straßensanierung bringt viele offene Fragen mit sich
Anwohner der August-Schmieder-Straße brachten Anliegen vor.
Vor der Sitzung des Gemeinderates am 16.05.2019 fand ein Ortstermin mit dem Gemeinderat anlässlich der Sanierung der August-Schmieder-Straße statt. Da von Seiten einiger Anwohner Anträge an die Gemeinde Steinach gerichtet wurden, konnte sich der der Gemeinderat vor der Beratung in der nachfolgenden Sitzung über die Situation vor Ort informieren. Um auftretende Fragen zu klären, nahmen auch Herr Wolfgang Simon und Herr Philipp Schmidbauer vom Ingenieurbüro Sehlhoff am Ortstermin teil.
Auf dem Grundstück eines Eigentümers in Steinach bei Kirchweg 13, befindet sich, angrenzend an die August-Schmieder-Straße, eine Stützmauer, welche laut Angaben des Eigentümers vor circa 50 bis 60 Jahren durch die Gemeinde Steinach errichtet wurde. Die Mauer dient in erster Linie dem Zweck die Fahrbahn der August-Schmieder-Straße abzustützen. Anlässlich des Ortstermins erklärte der Eigentümer, dass es deutlich zu erkennen sei, dass die Mauer, bedingt durch Fahrbahnasphaltierungen in den vergangenen Jahrzehnten, erhöht wurde.
Der Durchfahrts-und Schwerlastverkehr im betroffenen Bereich hat in den letzten Jahren stark zugenommen, wodurch die Mauer stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Eigentümer beantragte daher, dass die Stützmauer im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße abgerissen und neu errichtet werden sollte. Da die Herstellung der Mauer in Betonbauweise mindestens vierzehn Tage in Anspruch nehmen wird und die beauftragte Firma nicht über die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten verfügt, wurde darüber beraten, die Herstellung mittels L-Steinen durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung wurde außerdem darüber beraten, eine Teilfläche des Grundstückes zu erwerben, da es aus Gründen der Verkehrssicherheit sinnvoll wäre, im Einfahrtsbereich Kirchweg-August-Schmieder-Straße ein Sichtdreieck zu schaffen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Herstellung der Mauer mit L-Steinen erfolgen soll. Die beauftragte Tiefbaufirma soll ein Angebot für diese Arbeiten erstellen.
Der Eigentümer des Grundstücks August-Schmieder-Straße 47 beantragte die Absenkung des Bordsteines vor seinem Grundstück auf einer Länge von etwa acht Metern. Der Gehweg wurde dort schon vollständig hergestellt, jedoch ist dieser, nach Meinung des Eigentümers, zu hoch, so dass der Zaunsockel nur noch minimal sichtbar sei. Der Eigentümer beantragte daher, dass der Gehweg abgesenkt werden sollte. Herr Wolfgang Simon vom Ingenieurbüro Sehlhoff erklärte hierzu, dass sich die Höhe des Gehwegs nach dem Höhenniveau der Straße richten würde. Es sei unmöglich und nicht zielführend, beim Bau des Gehweges auch auf die Sichtbarkeit diverser Zaunsockel Rücksicht zu nehmen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Tiefbaufirma zunächst eine Kostenaufstellung über die Zusatzkosten, die für die Absenkung des Gehweges entstehen, erstellen soll. Die Entscheidung über den Antrag wurde vertagt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden auch Bauanträge behandelt. Die Firma Erich Sennebogen Holding GmbH u. Co. KG stellte den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Service Centers, bestehend aus Ersatzteillager, Büro und Verwaltung, sowie Werkstatt mit Büroteil auf den Flurnummern 888,889,890,891, Gemarkung Steinach. Dem Gemeinderat wurde die Planung zum Vorhaben vorgestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde erteilt.
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 04. Februar 2019 beantrage der Tennisclub Steinach die Übernahme von den Wassergebühren zur Bewässerung der Tennisplätze. Der Verein argumentierte, dass sämtliche am Sportzentrum ansässige Vereine, von der Zahlung von Wassergebühren befreit sind. Nach Vorstellung des Antrages erklärte das Mitglied des Gemeinderates, Herr Dr. Tobias Kaiser, stellvertretend für den Verein, dass der Antrag zurückgenommen wird, da der TC Steinach für die Bewässerung der Tennisplätze in Eigenregie einen Brunnen erstellen wird.
Der Eisstockclub Steinach-Münster beantragte die Umgestaltung einer Teilfläche des Spielbetriebsgeländes am Sportzentrum zur Schaffung von Parkplätzen. Der nordwestliche Teil des Asphaltbahngeländes weist schwere Schäden auf und kann vom Verein nicht mehr für Übungszwecke genutzt werden. Auf der Gesamtfläche mit einem Umfang von circa 500 Quadratmetern könnte die Gemeinde Steinach zusätzliche Parkplätze für die Besucher des Sportzentrums sowie für das Personal des Kinderhauses Sankt Ursula schaffen. Der Erste Bürgermeister erklärte hierzu, dass die Fläche, die an den Gehweg zum Kinderhaus angrenzt, aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht als Parkplatzfläche umgestaltet werden kann. Auf der verbleibenden Teilfläche von etwa 230 Quadratmetern im Nordosten wäre eine Umgestaltung vorstellbar. Dort müssten ein Fangnetz und ein Drahtzaun entfernt, sowie der Unterboden verstärkt und befestigt werden. Die Gemeindeverwaltung Steinach wird eine Lösung zur Umsetzung ausarbeiten.
Bereits in der Sitzung vom 21. März 2019 hat der Gemeinderat über den nachträglichen Einbau einer Klimaanlage im Anbau des Rathauses Steinach beraten. Vor der Montage einer Klimaanlage sollte zunächst eine andere Lösung gefunden werden. Als weitere Alternative wurden dem Gemeinderat Angebote zur nachträglichen Montage einer Außenbeschattung vorgestellt. Nach Beratung fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass am Anbau der Gemeinde Steinach Raffstoreanlagen (Vorbaurollladen) montiert werden sollen. In den Bürgerversammlungen, die am 10. April 2019 in Steinach und am 17. April in Münster stattfanden, wurden Wortmeldungen und Anträge an den Ersten Bürgermeister gerichtet. Die Wortmeldungen wurden dem Gemeinderat vorgetragen.
Im Rahmen der Bürgerversammlung Steinach wurde der Antrag auf Errichtung eines beidseitigen Halteverbotes im Bereich August-Schmieder-Straße 38 bis 40 und Hafnerstraße 1 gestellt. Der Antragsteller begründete seinen Antrag mit dem vermehrten Parken im Bereich der abknickenden Vorfahrtsstraße durch Besucher des Landhauses Krone. Zum Antrag fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass zunächst abzuwarten ist, ob sich im Rahmen des Ausbaus der August-Schmieder-Straße eine Besserung der Parksituation einstellen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird der Antrag auf eine der folgenden, örtlichen Verkehrsschauen verwiesen. In der Bürgerversammlung Münster wurde der Antrag zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Münster und Falkenfels gestellt. Die Straße ist aktuell in einem sehr schlechten Zustand. So sind durch Regenfälle Ausspülungen und Schlaglöcher entstanden, die das Befahren erschweren. Der Gemeinderat fasste hierzu den Beschluss, dass die Straße vorerst mit einem Gräter bearbeitet werden soll, um die schwerwiegenden Schäden zu beheben.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen erläuterte der Erste Bürgermeister, dass die Gemeinde Steinach, vertreten durch den Fachanwalt Dr. Troidl, zu den Normenkontrollanträgen sowie zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung, die beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan
Ziegelfofenweg II gestellt wurden, am 13. Mai 2019 die Antragserwiderungen weitergegeben hat. Der Gemeinderat wurde auch darüber informiert, dass im Bereich der Gemeindestraßen Ausbesserungs-und Reparaturmaßnahmen in der Kellerbergstraße, Wolferszell, Wolfsberg vorgenommen werden sollen. Auch die Umgestaltung des Parkplatzes in der Hafnerstraße soll in nächster Zeit erfolgen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Arbeiten zur Behebung der Straßenschäden sowie die Stemmarbeiten und das Setzen Randsteine beim Parkplatz in der August-Schmieder-Straße durch die Firma STRABAG durchgeführt werden.
Zu zwei Anträgen auf Erlass der Kanalgebühren entschied der Gemeinderat, dass ein Erlass aufgrund sachlicher Unbilligkeit jeweils nicht in Betracht kommt. Die Überwachung und Wartung der Verbrauchsleitungen auf einem Privatgrundstück obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Sofern das Abwasser tatsächlich über die gemeindliche Kanalisation entsorgt wird, entsteht eine Gebührenschuld. Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit kommt somit nicht in Betracht.
Nachdem, bedingt durch die Sanierung der Ortsstraßen August-Schmieder-Straße und Hafnerstraße, vermehrt Bürger an die Gemeinde Steinach mit der Frage herantreten, ob im Zuge der Arbeiten die Zufahrten zu den Grundstücken, die im betroffenen Bereich liegen, geteert oder gepflastert werden könnten, war durch den Gemeinderat eine Entscheidung herbeizuführen, wie die in den genannten Fällen zu verfahren ist. Nach Beratung fasste der Gemeinderat hierzu den Beschluss, dass Zufahrten, welche im Rahmen der Sanierungsarbeiten beschädigt werden, wieder so hergestellt werden, wie sie ursprünglich waren. Den Forderungen und Anträgen von Bürgern auf Teerung oder Pflasterung der Zufahrten wird seitens der Gemeinde Steinach nicht stattgegeben.
Sitzung vom 23.05.2019
Satzungsbeschluss zum Gewerbe-und Industriegebiet Steinach wurde gefasst
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung vom 23.05.2019 des Gemeinderates der Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE/GI Steinach Süd sowie die Feststellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 36 und zur Änderung des Landschaftsplanes mit Nr. 12 gefasst.
Unter dem ersten Tagesordnungspunkt wurde der Haushaltsplan mit dem Stellenplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Jahr 2019 vorgestellt. Zunächst erläuterte die pädagogische Leitung des Kinderhauses die Bedeutung des gesetzlich geforderten Anstellungsschlüssels. Der Mindestanstellungsschlüssel beträgt 11,0. So dürfen einer Arbeitsstunde des pädagogischen Personals nicht mehr als 11,0 gebuchte Betreuungsstunden von Kindern gegenüberstehen. Der gesetzlich empfohlene Mindestanstellungsschlüssel liegt bei kleiner gleich zehn gebuchten Betreuungsstunden gegenüber einer Arbeitsstunde des pädagogischen Personals. Hierbei ist jedoch zwischen dem Anstellungsschlüssel des Kindergartens und des Kinderhortes zu differenzieren, da der Faktor der Betreuungsstunden für das pädagogische Personal in den Kinderhort pro Kind doppelt so hoch ist wie bei den Kindern die im Kindergarten betreut werden. Die pädagogische Leitung belegte an Hand statistischer Daten, dass der Anstellungsschlüssel für Kindergärten auf Landesebene bei durchschnittlich 9,1 liegt. Auf Landkreisebene wurde ein durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von 9,3 ermittelt. Im Bereich der Kinderkrippen liegt der Landesdurchschnitt bei 3,9 und auf Landkreisebene bei 3,4. Der errechnete Gesamtanstellungsschlüssel des Kinderhauses liegt bei circa 6,80. Die wirtschaftliche Leitung des Kinderhauses erläuterte im Anschluss den Haushaltsplan mit dem Stellenplan für das Jahr 2019. Den Hauptkostenfaktor bilden die Personalkosten in Höhe von circa 925.000,00 Euro. Nach Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben errechnet sich für das Haushaltsjahr 2019 ein voraussichtliches Betriebskostendefizit in Höhe von etwa 318.000,00 Euro. Nach Vorstellung des Stellenplanes und der für das Haushaltsjahr 2019 geplanten Investitionen wurde von einem Mitglied des Gemeinderates beantragt, die Beschlussfassung zu vertagen. Die Unterlagen zum Haushaltsplan werden vor der Beschlussfassung über eine Zustimmung an alle Gemeinderatsmitglieder übersendet.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden auch eingegangene Bauanträge behandelt. Zum Bauvorhaben Neubau einer Montage-, Produktions- und Werkstatthalle mit Büro und Aufdachphotovoltaikanlage in Steinach, Bayerwaldstraße 17, erteilte der Gemeinderat eine Befreiung bezüglich der Abweichung der laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Dachform. Das gemeindlichen Einvernehmen zum Vorhaben wurde erteilt. Auch zum Bauantrag zum Neubau eines Bürotrakts in eine bestehende Montagehalle in Steinach, Bayerwaldstraße 17, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag der Gemeinde zur Errichtung einer Rasensport-Trainingsfläche mit Flutlichtanlage zur Nutzung für den Breiten-und Vereinssport in Steinach, Am Sportplatz 2 und 3, wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Auch zu diesem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Fitness-und Saunaraumes in einen Friseursalon in Steinach, Wolfsberg 11 stimmte das Gremium ebenso zu.
In Münster wurde im Bereich der Berghofstraße ein absolutes Halteverbot angeordnet. Gegen die Anordnung dieses Halteverbotes ist ein Antrag von Anliegern bei der Gemeindeverwaltung Steinach eingegangen. So wurden die Aufhebung des absoluten Halteverbotes und die Einrichtung einer Zone 30 im betroffenen Bereich gefordert. Nach Vorstellung des Antrages fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass dieser auf die nächste örtliche Verkehrsschau verwiesen wird. Unter dem Tagesordnungspunkt Verkehrsangelegenheiten wurde auch der Antrag auf Umsetzung des Schulbushaltestellenschildes in Rotham behandelt. Da die Linienbusse dort im schlecht einsehbaren Kreuzungsbereich halten, sind aussteigende Schüler sehr schwer von Kraftfahrzeugfahrern zu erkennen. Es bestand schon des Öfteren eine Unfallgefahr an genannter Stelle. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass eine Klärung mit dem zuständigen Busunternehmen dahingehend herbeizuführen ist, ob der Zustieg zum und der Ausstieg aus dem Bus im Straßeneinmündungsbereich bei Rotham 6 ermöglicht werden kann. So könnten Verkehrsgefährdungen für die Schüler vermieden werden.
Im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße wurde von einem Anlieger beantragt, dass eine Stützmauer, welche vor circa fünfzig bis sechzig Jahren durch die Gemeinde Steinach auf dessen Privatgrundstück errichtet wurde, entfernt und neu errichtet werden sollte. Die Mauer ist bedingt durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und den zunehmenden Schwerlastverkehr stark geschädigt worden. Im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahme könnte die Stützmauer erneuert werden. Die Gemeinde Steinach hat sich ein Kostenangebot zur Erneuerung der Mauer in der Ausführung mit L-Steinen eingeholt. Die geschätzten Kosten betragen circa 20.500 Euro. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die Mauer erneuert werden soll. Weitere Verhandlungen hinsichtlich der Eigenbeteiligung des Grundstückseigentümers sind von der Gemeindeverwaltung Steinach zu führen. Ein weiterer Antrag auf Absenkung des Bordsteines auf einer Länge von elf Metern in einem anderen Abschnitt der August-Schmieder-Straße wurde ebenso behandelt. Dem Antrag wurde durch den Gemeinderat zugestimmt. Im Bereich Hafnerstraße 19 bis 24 wurde die Wasserleitung aus den Privatgrundstücken in die öffentliche Verkehrsfläche verlegt. Der Zweckverband zur Wasserversorgung hat im Bereich des Leitungsgrabens die Asphaltschicht ausgebaut. Nach Verlegung der Leitung wurde der Leitungsgraben verdichtet und mit einer Tragschicht asphaltiert. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Steinach Oberes Dorf II mit Bauabschnitt V wird die Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Wolferszell auf einem Teilabschnitt erneuert. In diesem Zuge könnte auch der Teilbereich der Hafnerstraße mit einer Feinteerschicht versehen werden. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich 6.783 Euro. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme zu, sofern sich der Zweckverband zur Wasserversorgung an den Kosten beteiligt. Für die Bücherei Steinach soll eine Standvitrine mit Unterschrank angeschafft werden, in welcher Hörfiguren aufbewahrt werden sollten. Die Anschaffungskosten betragen circa 665 Euro. Eine Bezuschussung durch den Bibliotheksverband in Höhe von vierzig Prozent wurde in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung zu.
Die Kosten für die Lieferung des Mittagessens an die Grundschule Steinach wurden ab 01. Januar 2019 erhöht. Bisher wurden für Mittagsverpflegung pro Essen und Getränk 3,50 Euro berechnet. Um die Gebühren kostendeckend umlegen zu können, müssten diese nach erneuter Kalkulation auf 4,20 Euro pro Essen und Getränk erhöht werden.
Bedingt durch die Einstellung von zusätzlichem Betreuungspersonal und durch die Steigerung der Lohnkosten ist auch die Gebühr für die Mittags-und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinach ab dem Schuljahr 2019/2020 zu erhöhen. Für die Mittagsbetreuung sind die Gebühren für die Buchung an drei bis fünf Tagen pro Woche auf 48,00 Euro pro Monat und für die Nachmittagsbetreuung auf 72,00 Euro pro Monat zu erhöhen. Analog ist auch eine Gebührenerhöhung bei weniger Buchungstagen vorzunehmen. Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zur Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung sowie für die Mittagsbetreuung zu. Die Gemeinde Steinach übernimmt das verbleibende Defizit in Höhe von 40.000,00 Euro.
Sitzung vom 19.06.2019
Sitzungen beginnen in Zukunft um 19 Uhr
Vereinsförderung - Gemeinderatssitzung abgehalten
Die Katholische Landjugend Münster hat eine Bezuschussung zur Anschaffung einer neuen Musikanlage beantragt. Vom Kreisjugendring hat die KLJB Münster eine Zuwendung in Höhe von 100 Euro erhalten. Gemäß den Richtlinien der Gemeinde Steinach fördert die Gemeinde in gleicher Höhe wie der Kreisjugendring. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 19. Juni 2019 einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Der Vorsitzende des Kulturfördervereines Joseph Schlicht, Karl Penzkofer, teilte der Gemeinde Steinach mit, dass der Verein im Kalenderjahr 2019 ein Kulturgespräch in der Gemeindebücherei Steinach veranstalten wird. Grundlage des Kulturgespräches bildet das Buch des israelischen Historikers Yuval Noah Harari mit dem Titel „21 Lektionen für das 21. Jahrhundert“. Das zweite Kulturgespräch soll im Rahmen eines Podiumsgespräches durchgeführt werden an welchem der Journalist Gerald Huber, der Leiter der Politikredaktion des Straubinger Tagblattes, Dr. Gerald Schneider, sowie der Generalvikar der Diözese Eichstätt, Isidor Vollnhals teilnehmen werden. Der Gemeinderat bewilligt zur Veranstaltung des zweiten Kulturgespräches einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro an den Kulturförderverein Joseph Schlicht.
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter hat der Landkreis Straubing-Bogen eine Vorschlagsliste zu erstellen. Für die Wahl von ehrenamtlichen Richtern für die Verwaltungsgerichte für die Amtsperiode vom 01. April 2020 bis 31. März 2025 wird Gunnar Weiß von der Gemeinde Steinach vorgeschlagen, der sich bei der Gemeinde beworben hat.
Anlässlich eines Ortstermins zur Sanierung der August-Schmieder-Straße, wurde festgestellt, dass die Asphaltschicht in der Bärnzeller Straße, starke Schäden aufweist. Vor der Auftragsvergabe an die Firma Gegenfurtner Tiefbau GmbH ist vom zuständigen Ingenieurbüro Sehlhoff GmbH eine Kostenschätzung einzuholen.
In der Maisitzung des Gemeinderates wurde angeregt, dass in Anbetracht der, bedingt durch die umfangreichen Sitzungsinhalte, längeren Dauer von Gemeinderatssitzungen der Zeitpunkt des Beginns der Sitzungen vorverlegt wird. Gemäß der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steinach beginnen die Sitzungen während der Sommerzeit um 19.30 Uhr und während der Winterzeit um 19.00 Uhr. Der Gemeinderat beschloss den Beginn der Gemeinderatssitzungen ab sofort und unabhängig von Sommer-und Winterzeit auf 19.00 Uhr festzusetzen. Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steinach ist entsprechend zu ändern.
Im Bereich des Neuen Schlosses wurde eine Verkehrsschau mit dem Landratsamt Straubing-Bogen sowie mit der Polizeiinspektion Straubing u durchgeführt. Da in diesem Bereich vermehrt Wildunfälle auftreten wurden auch die Jagdpächter von Steinach und Münster hinzugezogen. Grund der Verkehrsschau war ein Antrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Kreisstraße SR 8 in diesem Bereich. Die Anzahl der Wildunfälle solle in Zukunft immer der Polizei gemeldet werden, um über eine Geschwindigkeitsbeschränkung entscheiden zu können. Weiterhin wird eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse sind abzuwarten.
Bedingt durch den Verkauf eines Gewerbegrundstückes ist auf der Kreisstraße SR 8 im Bereich des Lebensmittelmarktes eine doppelseitige Linksabbiegespur von der Gemeinde Steinach zu bauen. Durch das Ingenieurbüro wurde der betroffene Grundstücksbereich der Anliegergrundstücke abgesteckt und mit den Eigentümern sowie der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes besprochen.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die zu zahlende Kreisumlage. 1.489.081 Euro hat die Gemeinde Steinach an den Landkreis zu zahlen.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte, dass mit Bescheiden des Landratsamtes Straubing-Bogen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Landschaftsplanes im Gewerbegebiet Steinach Süd genehmigt wurden.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Bewirtungskosten anlässlich der 50-jährige Patenschaft zwischen der KuSK/RK Münster und der 3. Kompanie des Panzerpionierbataillons 4 in Bogen sowie die 30- jährige Patenschaft zwischen der Gemeinde Steinach und der Bundeswehr zwischen der KuSK/RK Münster und der Gemeinde Steinach aufgeteilt werden. Gefeiert wird am 7. September 2019 im Gasthaus der Dorfgemeinschaft in Münster.
Der Gemeinderat beschloss den bestehenden Lärmschutzwall auf dem gemeindeeigenen Grundstück auch einer Länge von 50 Metern zu verlängern. Der Grunderwerb des benachbarten Grundstückes wird nicht ausgeübt.
Zuwendungen für Führerschein, Töpferkurs und Kunstprojekt
Baugrund wird im BG Oberes Dorf II teurer
In der Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juli 2019 hat Bürgermeister Karl Mühlbauer den Gemeinderat über den Einwohnerstand zum 31.12.2018 mit 3.171 Einwohnern unterrichtet. Weiterhin legte der Gemeinderat den Verkaufspreis für den letzten Bauabschnitt im Baugebiet „Oberes Dorf II“ fest. Der Grund wird für 72,11 Euro veräußert. Die Erschließungskosten belaufen sich je nach Möglichkeit der Bebauung auf 42,67 Euro oder 55,47 Euro. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten für Kanal, Wasser, Erdgas, Strom und die Vermessungskosten. Gegenüber den bisherigen Abschnitten erhöht sich der Grundpreis, auch bedingt durch die aufwendigen archäologischen Grabungen, um 16,48 Euro.
Der Erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, stellte den Antrag auf Aufstockung der Führerscheininhaber der Jahrgänge 1990 und jünger und bestehender LF8 Maschinisten. Die steigenden Anforderungen an die Feuerwehr bedingen, dass immer ausreichend Maschinisten für alle Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sind. Damit in Zukunft keine Lücke der Führerscheininhaber entsteht, warb die Freiwillige Feuerwehr Steinach um Übernahme der zu erwartenden Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse CE in Höhe von 2.900 Euro. In den nächsten drei Jahren sollen sechs Aktive der Freiwilligen Feuerwehr Steinach die Führerscheinklasse CE erwerben. Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Steinach wurde seitens des Gemeinderates stattgegeben. Die Gemeinde Steinach wird in den nächsten drei Haushaltsjahren entsprechende finanzielle Mittel für die geplanten Führerscheinausbildungen veranschlagen.
Für die Kinder-und Jugendarbeit des Obst-und Gartenbauvereins Münster wurde ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro bewilligt. Für die Aktivitäten der Kinder-und Jugendgruppe, insbesondere für das Abhalten eines Töpferkurses, bat der Verein um eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Steinach.
In der Grundschule mussten Schülerkunstwerke, welche an den Wänden der Seitengänge, sowie in der Aula des Schulgebäudes angebracht waren, aufgrund von Brandschutzmaßnahmen entfernt werden. Das Lehrerkollegium der Grundschule Steinach hat daher beschlossen, eine Elternspende in Höhe von 1.000 Euro für die Verschönerung des Schulhauses zu verwenden. In Zusammenarbeit mit der Phantasiewerkstatt in Bogen darf sich jeder Schüler im Schulhaus verewigen und ein Keramikrelief gestalten. Die ungedeckten Kosten in Höhe von 750 Euro werden durch Beschluss des Gemeinderates durch die Gemeinde Steinach übernommen.
Dem Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula stimmte der Gemeinderat unter folgenden Auflagen stimmt zu: Die haushaltrechtlichen Vorschriften gemäß der Ordnung für kirchliche Stiftungen den bayerischen Diözesen (KiStiftO) sind zu beachten. Es ist somit ein Haushaltsplan zu erstellen und durch die Kirchenverwaltung zu beschließen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu beachten. Weiterhin wurde festgestellt, dass hinsichtlich der Beschäftigungszeiten des Personals Einsparpotenziale durchaus möglich sind. Die pädagogische Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula hat den Stellenplan hinsichtlich der Beschäftigungszeiten des Personals zu überprüfen und in Abstimmung mit der Kirchenverwaltung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Stellenplan ist der kirchenstiftlichen Aufsicht zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen. Abgelehnt wurde der Antrag von Gemeinderat Josef Fischer zur Aufhebung des Beschlusses zur Übernahme des Betriebskostendefizites für das Haushaltsjahr 2018. Des Weiteren forderte der Gemeinderat Josef Fischer, dass aufgrund des Betriebskostendefizits im Kinderhaus, der Beschluss zur Gewährung eines Zuschusses zur Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach aufgehoben wird. In Anbetracht der rechtmäßigen Beschlussfassung und der bereits an die Katholische Kirchenstiftung durch die Gemeinde Steinach schriftlich erteilten Zusage zur Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 94000 Euro wurde der Antrag vom Gemeinderat abgelehnt.
Um ein Grundstück in der Hohen-Kreuz-Straße als Baugrund auszuweisen wurde vom Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg II beschlossen. Im Verlauf der Änderung stellte sich heraus, dass die Änderung nicht mit einem Deckblatt, sondern durch eine Satzung erfolgen kann. Der Änderungsbeschuss des Bebauungsplanes wurde aufgehoben und der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Steinach- Hohe-Kreuz-Straße“.
Der Auftrag zur Teilsanierung der Bärnzeller Straße wurde nach Vorlage der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Sehlhoff GmbH durch die Gemeindeverwaltung Steinach an die Firma Gegenfurtner Tiefbau zu erteilt. Kenntnis nahm der Gemeinderat von den Arbeiten im Parkplatz an der Schlichtstraße. Der Gemeinderat gab die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Steinach-Süd frei. Insbesondere zur Herstellung der westlichen Erschließungsstraße mit der erforderlichen Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation) und zur Herstellung der doppelseitigen Linksabbiegespur auf der Kreisstraße.
Für die Bücherei Steinach wird eine neue Arbeitsplatte der Ausleihtheke angeschafft. Die neue Straßenbeleuchtung in der August-Schmieder-Straße ist so ausgelegt, dass eine stärkere, straßenzugewandte Ausleuchtung und eine schwächere, anliegerzugewandte Beleuchtung ermöglicht wird.
Thema Pflege und Wohnen im Alter
Verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen
Zuwendungen für Sanierung Bürgersteig
Das Thema Pflege, Seniorenbetreuung und Wohnen im Alter in Steinach war Thema in der Gemeinderatssitzung am 1. August 2019. Ein Bürger hat mit einer beigefügten Unterschriftenliste bei der Gemeinde Steinach angefragt, welche Planungen die Gemeinde Steinach hat, um altersgerechtes Wohnen und Pflege in Steinach zu ermöglichen.
Bürgermeister Mühlbauer verwies hierzu auf einen Aufsatz in der Fachzeitschrift Bayerischer Gemeindetag in dem die Sorge und Mitverantwortung in der Kommune behandelt wird. Der Bürgermeister gab einen Rückblick auf das Pflegezentrum des Krankenhauses Bogen in Steinach vor 13 Jahren, welches nach Bogen in das BRK Heim wechselte. Somit wurde eine Errichtung am Standort Steinach nicht mehr weiterverfolgt.
Seitens des Gemeinderates kam auch die Anregung, ob nicht beim Eigentümer des Alten Schlosses angefragt werden könnte, ob die Möglichkeit bestehe, die Wohnanalage umzugestalten. Auch leerstehende Gebäude könnten möglicherweise erworben werden. Bürgermeister Mühlbauer erklärte, dass der Antrag als gedanklicher Anstoß für den Gemeinderat genommen werden sollte, um Bestrebungen in diese Richtung anzustellen. Mühlbauer forderte die Mitglieder des Gemeinderates auf, sich zu erkundigen, welche Möglichkeiten für die Umsetzung des Antrages Seniorenbetreuung und altersgerechtes Wohnen geschaffen werden könnten.
Der Gemeinderat wird sich in drei bis vier Monaten erneut mit dem Antrag auseinandersetzen.
Der Gemeinderat wurde informiert, dass das Landesamt für Digitalisierung Breitband und Vermessung lässt von Juli 2019 bis Juni 2020 im Landkreisbereich Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen.
Im Gewerbegebiet Steinach-Süd entlang der Bayerwaldstraße wird ein eingeschränktes Halteverbot und auf einer Teilstrecke der Hochstraß ein absolutes Halteverbot angeordnet. Ein weiteres Thema war die Geschwindigkeitsbeschränkung in der August-Schmieder-Straße am Schloss vorbei und im Bereich der Bushaltestelle für Schulkinder und an der Schule. Hier wird die Beschränkung auf 30 km/h beibehalten. Die Erschließung des letzten Bauabschnitts im Baugebiet Oberes Dorf II wurde abgeschlossen. Dieser Abschnitt wird wie die bisherigen Abschnitte als Zone 30 ausgewiesen. Das Straßenbestandsverzeichnis wird durch die neuen Straßen ergänzt oder entsprechende geändert.
Auf Höhe des Helmberges, beim Neuen Schloss, wurde eine Geschwindigkeitsmessung seitens des Landratsamtes durchgeführt. Grund war der Antrag einer Anliegerin, den Bereich auf 70 km/h zu beschränken. Erlaubt sind derzeit 100 km/h. Vom 2. bis 9. Juli wurde die Messung durchgeführt. 11828 Fahrzeuge wurden gemessen und 85 Prozent der Fahrzeuge fuhren im Durchschnitt nicht schneller als 79 km/h. Eine weitere Messung steht noch an.
In Agendorf wurde mit dem gemeindeeigenen Messgerät vom 3. bis 11. Juni 3301 Messungen auf der Mitterfelser Straße durchgeführt. 85 Prozent der Fahrzeuge waren nicht schneller als 53 km/h.
Bei einem Ortstermin vor Beginn der Sitzung wurde der gepflasterte Fußweg vom Sportzentrum zum Kinderhaus begutachtet. Der Gemeinderat beschloss eine Verbreitung um 50 Zentimeter um den Winterdienst mit Fahrzeugen zu erleichtern und eine Neupflasterung des gesamten Weges.
Abgelehnt wurde ein Antrag einer Anwohnerin im Ziegelofenweg in Münster, auf Änderung der Straßenbeleuchtung in ein angenehmeres Licht und den Rückbau des Behelfsweges zum Baugebiet Schlossstraße. Die Gemeinde Steinach hat bereits die Straßenbeleuchtung auf eine gängige LED-Beleuchtung umgestellt und sieht keine Veranlassung diese erneut zu tauschen. Der Gehweg wird aktuell als Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Baugebiet Schloßstraße genutzt. Ein Rückbau der Behelfszufahrt verbunden mit einer Sperrung des Fußweges für den Fahrverkehr wird erst erfolgen, sofern absehbar ist, dass die Bauarbeiten im Baugebiet Schloßstraße abgeschlossen werden.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat, dass die Regierung von Niederbayern einen Zuschuss zur Erneuerung des Gehweges in der August-Schmieder-Straße in Höhe von 93000 Euro gewährte.
Verwaltungsgerichtshof lehnt Anordnung ab
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
In seiner Sitzung am Donnerstag, 5. September 2019 wurde der Gemeinderat vom Ergebnis des Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan Ziegelofenweg II informiert. Von Bürgern aus Münster wurde ein Normenkontrollverfahren gegen den rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan Münster Ziegelofenweg II eingeleitet. Weiterhin wurden zum Normenkontrollantrag Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Vollzug des Bebauungs- und Grünordnungsplans Ziegelofenweg II gestellt. Diese einstweilige Anordnung hat der Verwaltungsgerichtshof abgelehnt Über die Anträge auf Normenkontrolle wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem weiteren Verfahren entscheiden. Die Erschließungsarbeiten durch einen privaten Investor haben bereits begonnen und die Käufer wurden in einer Informationsversammlung vom aktuellen Stand informiert.
In der Grundschule wurden in drei Klassenräumen Akustikdecken montiert und gemalert. Die Kosten betrugen 21800 Euro. Im nächsten Jahr sollen die weiteren Klassen mit Akustikdecken ausgestattet werden. Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat, dass der VHS-Raum in der Alten Schule saniert wurde.
Der Gemeinderat erlies eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. Oktober 2019 in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich Gewerbegebiet Rotham I und Rotham II), Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach.
Die Räumlichkeiten der Gemeindekasse wurden durch eine Sicherheitsingenieurin des Kommunalen Unfallversicherungsverbandes überprüft. Dem Gemeinderat wurde das Ergebnis bekanntgegeben. Ein Notfallkonzept ist zu erstellen und einige Umbauarbeiten sind durchzuführen.
Der Erste Bürgermeister informierte die Mitglieder des Gemeinderates über die Erteilung der Baugenehmigung zum Bauantrag vom 23. Mai 2019 auf Errichtung einer Rasensport-Trainingsfläche mit Flutlicht zur Nutzung für den Breiten-und Vereinssport. Mit Bescheid vom 27. August 2019 genehmigte das Landratsamt Straubing-Bogen das Bauvorhaben der Gemeinde Steinach.
Der Gemeinderat wurde über den Planungsstand zum Ausbau des Geh- und Radweges zwischen Steinach ab Wertstoffhof und Rotham informiert. Angedacht war bisher ein Weg links- oder rechtsseitig des Steinachbaches vom Wertstoffhof Richtung Rotham. Während Bürgermeister Karl Mühlbauer den bestehenden Weg mit Brücke favorisierte, sahen einige Gemeinderat ein Brückenbauwerk als spätere Belastung beim Unterhalt und plädierten für einen neuen Weg linksseitig des Steinachbaches. Die Baukosten, ohne Brücke würden sich verringern. Jedoch würde durch den neuen Weg zusätzlich Grund versiegelt. Ein Ortstermin vor der nächsten Sitzung soll Klarheit bringen.
Die Gemeinde Steinach erhebt keine Einwendungen gegen die Aufstellung der 3. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pillnach, Gemeinde Kirchroth.
8275 Euro für Jugendförderung
Zahlreiche Verkehrsrechtliche Anordnungen
Der Gemeinderat vergab in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2019 Fördermittel für die gemeindliche Jugendförderung in einer Gesamthöhe von 8275 Euro. Die Wilden Wespen, Tennisclub, Vorwaldschützen und der ASV Steinach kommen in den Genuss dieser Förderung.
Im Vorfeld der Sitzung traf sich der Gemeinderat zu einem Ortstermin, um über die Lage des Fußweges von Steinach nach Rotham/Ampel zu beraten. Beim bestehenden Weg über den Pendlerparkplatz ist eine Brücke über den Steinachbach erforderlich. Als Alternative wäre der Neubau eines Weges auf der gegenüberliegenden Bachseite möglich. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen erneut darüber beraten.
Bei einem Ortstermin wurde durch den Gemeinderat über die Notwendigkeit einer Fußgängerbrücke über den Steinachbach beraten.
Die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Ursula Heller, wurde für die Kommunalwahl am 15. März 2020 zur Gemeindewahlleiterin und Anna Fellinger zur Stellvertreterin bestellt. Der Gemeinderat beschloss weiterhin drei Stimmbezirke und drei Briefwahlbezirke. Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer wird bei dieser Wahl gestaffelt zwischen 30 Euro und 50 Euro betragen. Grund der Staffelung war die Überlegung, dass für Beamte oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ein geringeres Erfrischungsgeld festzusetzen ist, da diese Personengruppen aufgrund des Wahlhelfer-Ehrenamtes eine Arbeitsfreistellung gewährt wird.
Die Freiwillige Feuerwehr Steinach hat bei der Gemeinde Steinach einen Antrag auf Übernahme der Reinigung der Umkleidekabine und des Schulungsraumes durch die Gemeinde Steinach gestellt. Der Gemeinderat beschloss dem Antrag zu entsprechen.
Wolferszeller Bürger haben bei der Gemeinde Steinach Anträge zum Erlass verkehrsrechtlicher Maßnahmen für den Gemeindeteil Wolferszell sowie zur Errichtung eines Fahrradweges zwischen Steinach und Wolferszell gestellt. Bedingt durch die Zuständigkeit, Kreisstraße durch Wolferszell, werden die Anträge auf Herstellung eines Zebrastreifens, der Montage einer Fußgängerampel, auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung und auf das Versetzen des Ortsschildes an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet. Der Antrag auf Herstellung eines Geh-und Radweges zwischen Steinach und Wolferszell ist im Rahmen der nächsten Haushaltsberatung der Gemeinde Steinach zu behandeln. Zur Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich der Kreuzstraße wird durch die Gemeinde Steinach vorab eine schriftliche Befragung der Bewohner des Ortsteils Wolferszell durchgeführt.
Der Antrag der Bürgerinitiative Münster zur Geschwindigkeitsbeschränkung einer Teilstrecke der Kreisstraße SR 8 auf 70 km/h zwischen Wolfsdrüssel und Münster wird vom Gemeinderat unterstützt. Bürgermeister Mühlbauer erklärte, dass seitens der Gemeinde Steinach bereits seit mehr als fünfzehn Jahren versucht wird, dass das Landratsamt Straubing-Bogen hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnet.
Anwohner der Berghofstraße in Münster stellten den Antrag das erst im September 2018 angeordnete absolute Halteverbot in der Berghofstraße aufzuheben und alternativ eine Zone 30 zu errichten. Im Oktober fand eine Verkehrsschau mit der Polizei, Gemeinde und Anwohnern vor Ort statt. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, das absolute Halteverbot in der Berghofstraße aufzuheben. Der Antrag auf Einrichtung einer „Zone 30“ wird vorerst zurückgestellt.
Im Kreuzungsbereich August-Schmieder-Straße - Rothamer Straße ist die Anzahl der Verkehrsunfälle angestiegen. Aktuell sind zwei „Vorfahrt-achten-Schilder“ im Kreuzungsbereich angebracht. Der Kreuzungsbereich wurde mit der Polizei geprüft und der Gemeinderat beschloss beidseitig ein Stoppschild, eine Haltelinie und 150 Meter vor der Kreuzung ein Vorfahrt achten Schild anzuordnen.
Von Anwohnern des Ortsteil Pellham wurde gemeldet, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Pellham-Wolferszell, nicht nur aufgrund der Sperrung der Bundesstraße 20 und der Umleitung des Verkehrs über die Staatsstraße 2140 enorm zugenommen hat. Neben der Anliegerbeschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung ist das zulässige Höchstgewicht von 7,5 Tonnen auf 3,5 Tonnen anzuordnen.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte, dass am 24.10. am Sportzentrum die Kompanieübergabe an den neuen Kompaniechef der Patengemeinde erfolgt.
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 30. Juni 2019 ermittelt. Demnach betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Steinach zum genannten Stichtag 3.136.
Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Erlass einer Einbeziehungssatzung Steinach, Hohe-Kreuz-Straße. Die Anregungen und Einwendungen wurden behandelt und eine erneute Auslegung beschlossen.
Keine Einwendungen erhebt die Gemeinde Steinach zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Betriebsgeländes der Sennebogen Holding GmbH u. Co.KG in das Grundwasser.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungsunterlagen zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Oberniedersteinach in der Gemeinde Ascha. Gegen die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „MI mit Verbrauchermarkt an der Aschaer Straße“ verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes des Marktes Mitterfels erhebt die Gemeinde Steinach keine Einwendungen.
Nachtragshaushalt vom Gemeinderat beschlossen
Kein Tempolimit an der Kreisstraße
Die Gemeinde hat eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen und wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Dem Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31. Oktober 2019 ein Nachtragshaushalt vorgelegt, da sich aus verschiedenen Bereichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Haushalt ergeben. Im Verwaltungshaushalt betrifft dies die Bereiche Kassenverwaltung, Wahlen, Grundschule, Archiv, Kinderhaus, Kläranlage und Steuern. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt vermindert sich um 73400 Euro.
Im Vermögenshauhalt betrifft der Nachtragshaushalt die Bereiche Verwaltung, Feuerlöschwesen, Straßen, Gewerbegebiet, Bauhof, Abwasserbeseitigung, Grundstücke, allgemeine Rücklage. Der Vermögenshaushalt erhöht sich dadurch um 1,6 Millionen Euro. Davon betreffen die Erschließung des Gewerbegebietes Steinach Süd rund 1,2 Millionen Euro. Der Gemeinderat Steinach beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.
Kein Tempolimit
In der vorletzten Gemeinderatssitzung wurde der Antrag einer Bürgerinitiative zur Geschwindigkeitsbeschränkung einer Teilstrecke der Kreisstraße SR 8 auf 70 Stundenkilometer zwischen Wolfsdrüssel und Münster behandelt und unterstützt. Seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen, als Anordnungsbehörde, wurde der Antrag auf die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung eine Einschränkung des Gesamtverkehrs darstellt. Bei einer Geschwindigkeitsmessung wurde festgestellt, dass 85 Prozent der passierenden Fahrzeuge nicht schneller als Tempo 79 fuhren. Bei den Einmündungen Wolfsdrüssel/Wiedenhof/Münster liegt nach der offiziellen Unfallstatistik keine Unfallhäufung vor. Somit gibt es keinen Grund für die Beschränkung der Geschwindigkeit.
Die Gemeinde ist an Umbaukosten der Rothamer Kreuzung (Ampelkreuzung an der Kreisstraße SR 8) mit 125936 Euro beteiligt. Die entsprechende Schlussrechnung wurde vom Landratsamt übersandt.
Aus dem Gemeinderat kamen folgende Anregungen: Im Bereich des Schulbuswartehäuschens bei August-Schmieder-Straße 1 wird die Anschaffung eines Fahrradständers veranlasst. In der Kellerbergstraße wird in nächster Zeit das Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde Steinach aufgestellt um auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern hinzuweisen. Die Grundschule erhält eine neue IT-Ausstattung die im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Klassenzimmer“ notwendig ist. Die Gemeinde Steinach wurde gebeten auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten, da bei der Kompanieübergabe, die am 24. Oktober stattfand, aus dem Sportheim lautstarke Musikdarbietungen stattfanden. Die Gemeindeverbindungsstraße Pellham-Steinach wurde aufgrund der Verkehrsumleitung der Bundesstraße B20 stark befahren und die Straßenbankette dadurch stark beschädigt wurden. Diese sollten wieder repariert werden.
Die Gemeinde Steinach hatte zum Antrag auf Einleiten von mineralölhaltigem Abwasser aus dem Betriebsgelände der Firma Sennebogen Erich Holding GmbH u. Co.KG in die öffentliche Abwasseranlage gegenüber dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Steinach hat ein Planungsbüro für die Kläranlage kontaktiert und dieses kam zu dem Ergebnis, das in der Gesamtwertung die Schmutzfracht der Firma Sennebogen Erich Holding GmbH u. Co.KG bei Einhaltung der rechtlichen Anforderungen aktuell problemlos in der Kläranlage Steinach behandelt werden kann.
Kinderhausräumlichkeiten werden knapp
Arbeitskreis soll gebildet werden
Bereits im August hatte der Gemeinderat den Beschluss gefasst, ein im südlichen Teil des Baugebietes Münster Schlossstraße gelegenen Grundstückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen. Der Gemeinderat behandelte nun die Stellungsnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Weiterhin fasste der Gemeinderat den Beschluss, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Steinach-Moos“ aufzustellen.
Für das Kinderhaus St. Ursula wird 2019 ein Betriebskostendefizit in Höhe von 350.000 Euro erwartet. Der Gemeinderat genehmigte eine Vorschusszahlung in Höhe von 110.000 Euro für das laufende Jahr. Im Rahmen der Beratung informierte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Gemeinderat zur Bedarfsplanung für das Kinderhaus Sankt Ursula. Ab Anfang 2020 werden die Kapazitäten von zwei Gruppen von 25 Kindern auf 28 mittels einer Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt Straubing-Bogen erhöht werden. Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 stehen -gemessen an der Kinderzahl- keine weiteren räumlichen Kapazitäten im Kinderhaus zur Verfügung. Somit ist ein Neubau unumgänglich. Der Einzug in die neu zu errichtende Einrichtung müsste ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen.
In einer der nächsten Sitzungen wird über die geplante Erhöhung der Gebühren zu beraten sein. Bürgermeister Karl Mühlbauer stellte einen ersten Entwurf der wirtschaftlichen Leitung des Kinderhauses vor. Das Mitglied des Gemeinderates, Martina Neumaier, regte an, dass bezüglich der Bedarfsplanung des Kinderhauses Sankt Ursula ein Arbeitskreis gebildet werden sollte, der sich aus Vertretern der Kirchenverwaltung, des Kinderhauses, des Gemeinderates, sowie der Gemeindeverwaltung Steinach zusammensetzt. Die Anregung von Frau Neumaier wurde durch den Gemeinderat befürwortet.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat von der Genehmigung der im Oktober beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung.
Die Pflasterarbeiten des Gehweges „Am Sportzentrum“ und im Bereich der Ludwig-Lehner-Straße erfolgen 2020. Da im Bereich der Johann-Gnogler-Straße absehbar ist, dass weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, werden diese Arbeiten verschoben.
Erinnert wurde der Gemeinderat an eine Absichtserklärung vom August dieses Jahrs, sich mit einem Antrag bezüglich altersgerechten Wohnen und Pflege auseinanderzusetzen. Wie weiter verfahren werden soll, wurde nicht besprochen.
Im Zuge der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Rotham II/1 wurde im Rahmen der Bestandsvermessung festgestellt, dass das Becken nicht den Vorgaben der damaligen Planung entspricht. Die voraussichtlichen Umbaukosten betragen 70.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2020 ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.
Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung der Asphaltierungsarbeiten zur Herstellung der Deckschicht im Baugebiet Oberes Dorf II.
Viele planungsrechtliche Beschlüsse des Gemeinderates
In seiner letzten Jahressitzung hat sich der Gemeinderat mit vielen planungsrechtlichen Tagesordnungspunkten befasst. Der Eigentümer eines Grundstückes in Münster, Falkenfelser Straße beabsichtigt, das Grundstück nördlich der Wohngebäude Falkenfelser Straße 4 und Falkenfelser Straße 6 für Wohnnutzungen zu bebauen. Die geplante Fläche grenzt laut Angaben mit drei Seiten an bebaute Ortsteile an. Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet (WA) Münster „Falkenfelser Straße“. Die Kosten für die Vorhabenplanung und sämtliche damit verbundene Nebenkosten hat der Antragsteller zu tragen.
In der Sitzung des Gemeinderates vom August 2019 fasste der Gemeinderat den Beschluss über die Einbeziehung einer Teilfläche eines Grundstückes entlang der Hafnerstraße gemäß Paragraph 13 b BauGB. Die Planung sowie die Begründung und die Festsetzungen durch Text für die Bebauung wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat billigt die Planung sowie die Festsetzungen durch Text sowie die Hinweise und Empfehlungen. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Für den Bereich der Hohen-Kreuz-Straße soll eine Einbeziehungssatzung eine Bebauung ermöglichen. Im Juli 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Dem Gemeinderat lagen die Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange vor. Aufgrund der umfangreichen Ergänzungen und Änderungen des Satzungsentwurfes ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen
Der Gemeinderat genehmigte die Ausschreibung von Asphaltierungsarbeiten im Baugebiet Münster Schlossstraße. Hier soll wie im Baugebiet Oberes Dorf II 2020 die Deckschicht aufgebracht werden.
Im Oktober wurden im Gemeinderat Bürgeranträge zum Erlass verkehrsrechtlicher Maßnahmen für den Gemeindeteil Wolferszell sowie zur Errichtung eines Fahrradweges zwischen Steinach und Wolferszell behandelt. Unter anderem wurde in den Anträgen darauf hingewiesen, dass aufgrund der verengten Fahrbahn im Bereich der Kreuzstraße (Hausnummern 1 bis 3) Fußgänger stark gefährdet sind, da auch Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge die Gemeindestraße benutzen und es häufig zu Stausituationen bedingt durch die nicht vorhandene Ausweichmöglichkeit für Fahrzeuge kommt. Daher wurde gefordert, aus der Kreuzstraße eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Steinach einzurichten. 59 Haushalte des Ortsteils Wolferszell wurden von der Gemeinde Steinach angeschrieben und über die Forderung der Einrichtung einer Einbahnstraße im genannten Bereich informiert. Die Auswertung der Befragung brachte das Ergebnis, dass 13 Haushalte für die Errichtung einer Einbahnstraße und 13 Haushalte gegen die Errichtung einer Einbahnstraße abgestimmt haben. Bürgermeister Mühlbauer erklärte, dass im nächsten Schritt die Linienbusunternehmen angehört werden sollen. Auch ist eine Klärung im Rahmen der nächsten örtlichen Verkehrsschau sinnvoll. Im November fand eine Verkehrsschau in Wolferszell statt. Hinsichtlich des geforderten Fußgängerüberwegs ist die Errichtung nur bei mindestens 50 Fußgängern und 200 Kfz in der Spitzenstunde möglich, die Einrichtung wird aber erst ab 450 Kfz empfohlen. Laut Aussage der Anwohner werden die Fußgängerzahlen nicht annähernd erreicht. Versetzt wurde die Ortstafel im Bereich des Kinderspielplatzes in Wolferszell. Gründe für eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung sind nicht gegeben. Jedoch wird von Seiten der Polizei geprüft, inwieweit in der Ortsdurchfahrt Wolferszell eine Messstelle eingerichtet werden kann, um durch gelegentliche Verkehrskontrollen die gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit durchzusetzen.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2017 und 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 und 2018 fest und erteilte dem Rechnungsprüfungsausschuss die Entlastung.
Bürgermeister Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Zusammenschluss der Wasserzweckverbände in der Sitzung des Gemeinderates Straßkirchen vom 09. Dezember 2019 abgelehnt wurde. Voraussetzung für den Zusammenschluss der Zweckverbände Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach und Spitzberggruppe ist jedoch, dass alle 17 beteiligten Gemeinden zustimmen. Mit der Ablehnung der Gemeinde Straßkirchen ist ein Zusammenschluss somit vorerst nicht möglich. Der Geschäftsleiter der Zweckverbände wird am 23. Januar 2020 im Rahmen der Gemeinderatssitzung die Thematik um den Zusammenschluss der Zweckverbände erläutern und Nachfragen seitens des Gremiums beantworten.
Weiterhin informierte Mühlbauer den Gemeinderat von der Errichtung eines Geschichts-und Heimatarchivs. Der Beitritt wurde von den meisten kreisangehörigen Gemeinden abgelehnt. Somit wird die Einrichtung in Oberalteich vorerst nicht mehr weiterverfolgt.
Sitzung vom 23.01.2020 20.02.2020 09.04.2020 23.04.2020 30.04.2020 07.05.2020 14.05.2020 25.06.2020 09.07.2020 16.07.2020 30.07.2020 03.09.2020 01.10.2020 29.10.2020 26.11.2020 17.12.2020
Zustimmung zum Zusammenschluss der vier Wasserzweckverbände
Bausubstanzgutachten für Gasthaus Münster wird in Auftrag gegeben
Der Gemeinderat Steinach fasste in der Sitzung vom 23. Januar mit Stimmenmehrheit den Beschluss zum Zusammenschluss der Wasserzweckverbände. Der Geschäftsleiter des Wasserzweckverbandes zur Versorgung der Buchberggruppe, Herr Manfred Engl, informierte die Mitglieder des Gemeinderates vor der Abstimmung ausführlich über den Zusammenschluss der Wasserzweckverbände der Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach und Spitzberggruppe.
Zunächst wurden Anträge, bzw. Stellungnahmen zu diversen Bauleitplanungen durch den Gemeinderat behandelt. Der Antrag auf Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung des Grundstückes Flurnummer 188, Gemarkung Münster in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße wurde durch den Gemeinderat aufgrund der negativen Auswirkungen hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung für die Ortschaft Münster abgelehnt. Zur Einbeziehungssatzung „Steinach- Hohe-Kreuz-Straße“ wurde dem Gremium die nach Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Beteiligung überarbeitete Planung vorgelegt. Der Gemeinderat billigte den Satzungsentwurf. Es ist eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange unter angemessener Verkürzung der Anhörungsfrist durchzuführen. Der Gemeinderat wurde durch die Gemeinde Kirchroth um die Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungs-und Grünordnungsplan „Kapellenfeld III, Baubschnitt II“ aufgefordert. Der Gemeinderat Steinach erhob keine Einwendungen gegen die planerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ebenso wurde die Gemeinde Steinach im Rahmen der zweiten Beteiligung durch die Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels um Abgabe einer Stellungnahme zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „MI Verbrauchermarkt an der Aschaer Straße“ mit Deckblatt Nr. 1 verbunden mit der Änderung des Flächennutzugsplanes mit Deckblatt Nr. 28 und des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 22, gebeten. Der Gemeinderat erhob zum Bauleitplanungsverfahren keine Einwendungen.
Im Jahr 2018 wurden dem Gemeinderat bereits Entwurfsplanungen des Architekturbüros Stadt, Land Leben zum Neubau oder zur Sanierung des Gasthauses in Münster, dessen Eigentümerin die Gemeinde Steinach ist, vorgestellt. Vor der Entscheidung, ob eine Sanierung oder ein Neubau in Frage kommen, sollte mittels eines Bausubstanzgutachtens festgestellt werden, ob eine Sanierung des Gebäudes möglich ist. Der Gemeinde fasste den Beschluss, dass ein Bausachverständiger mit der Erstellung eines Bausubstanzgutachtens für das Gasthaus in Münster beauftragt wird.
Schwerpunkt der Sitzung des Gemeinderates war der Tagesordnungspunkt zum Zusammenschluss der Wasserzweckverbände der Aitrachtal-, Buchberg-, Irlbach- und Spitzberggruppe. Mittels einer ausführlichen Präsentation erklärte der Geschäftsleiter des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe, Herr Manfred Engl, die Gründe für diesen Zusammenschluss. So wurde bereits im Jahr 2014 im Rahmen einer überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband München angeregt, dass eine Zusammenlegung der vier rechtlich völlig selbständigen Zweckverbände aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben ist. Für eine Zusammenlegung sprechen vor allem Einsparungen im Bereich der Verwaltungskosten. Aktuell müssen für jeden einzelnen Zweckverband Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel die Erstellung von Haushaltsplänen, Jahresrechnungen, Steuererklärungen, Arbeiten im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen, Abrechnungen der Wassergebühren und vieles mehr durchgeführt werden. Die Kosten des technischen Personals werden nach Arbeitsanfall auf die einzelnen Zweckverbände umgelegt. Dies Bedarf jedoch einer sorgfältigen, schriftlichen Dokumentation. Der Zusammenschluss der Zweckverbände sollte mit Wirkung vom 01. Mai 2020 erfolgen. Voraussetzung für den Zusammenschluss ist der Beitritt aller 17 betroffenen Städte und Gemeinden, welcher die mit Mehrheit gefassten Beschlüsse der Gremien in den 17 Mitgliedsgemeinden fordert. Vor der Abstimmung hatten die Mitglieder des Gemeinderates noch die Möglichkeit Fragen an Herrn Manfred Engl zu stellen. Insbesondere die Problematik um die drohende Privatisierung der in Deutschland kommunal geprägten Wasserversorgung wurde durch den Gemeinderat diskutiert. So wurden die erforderlichen vier Beschlussfassungen zur Zusammenlegung der Wasserzweckverbände unter dem Vorbehalt gefasst, dass in der ab 01. Mai 2020 wirksamen Verbandssatzung eine Regelung aufgenommen wird, nach welcher die Privatisierung der Wasserversorgung sowie die Neuaufnahme von weiteren Zweckverbänden der Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden bedürfen.
Zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Steinach, Flurnummer 1208/9 Gemarkung Steinach wurde dem Gemeinderat eine Bauvoranfrage zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach, Oberes Dorf II, hinsichtlich der Baugrenze, Aufschüttungen sowie Wandhöhe vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ein weiterer Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Steinach-Ost“ wurde dem Gemeinderat für das Grundstück Flurnummer 273/6, Gemarkung Steinach vorgelegt. Für eine geplante Wohnraumerweiterung würde die festsetzte Baugrenze im nordöstlichen Teil des Grundstückes überschritten. Auch diesem Antrag stimmte das Gremium zu. Zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet „Münster-Ziegelofenweg II“ wurde neben der beantragten Befreiung zur Höhe von Aufschüttungen und der beantragten Ausnahme von den Abstandsflächen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Steinach schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von € 5.827.380,74 und im Vermögenshaushalt mit € 6.392.609,43. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 1.001.816,70 erwirtschaftet werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung 2019 und übergab diese an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde Steinach erfreut sich einer großen Beliebtheit. Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss die angebotenen Veranstaltungen der beiden Seniorenbetreuer Hans Agsteiner und Detlef Schneider im Kalenderjahr 2020 mit € 1.000,00 zu unterstützen.
Gemäß Artikel 6 des Gemeinde-und Landkreiswahlgesetzes sind die Wahlvorsteher sowie die Briefwahlvorsteher und deren Stellvertreter für die Kommunalwahl, die am 15. März 2020 stattfindet, rechtzeitig zu bestellen. Nach Vorlage eines Vorschlages der Gemeindeverwaltung Steinach wurden folgende Personen bestellt. Stimmbezirk Steinach I: Wahlvorsteher Roland Paper, Stellvertreter Johann Fellinger, Stimmbezirk Steinach II: Wahlvorsteher Martin Röckl, Max Hien, Stimmbezirk Münster: Wahlvorsteher Reinhard Ebenbeck, Stellvertreter Peter Wolff, Briefwahlbezirk 011: Briefwahlvorsteher Manfred Schmidt, Stellvertreter Kathrin Haberl, Briefwahlbezirk 012: Briefwahlvorsteher Sascha Wass, Stellvertreter Andreas Hartmann, Briefwahlbezirk 013: Briefwahlvorsteher Eva Färber, Stellvertreter Christian Feil. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die im Laufe des Kalenderjahres 2019 eingegangenen Spenden bekanntgegeben. Die Verwendung der Spendengelder wurde durch den Gemeinderat genehmigt.
Gewerbegebiet für kleiner Betriebe
Zuwendung für Dorfgemeinschaft Agendorf – Inspektion Dorfwirtshaus Münster
Der Gemeinderat mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein geplantes Gewerbegebiet in Wolferszell. Straßenwidmungen und die Vergabe einer Straßenbezeichnung stand auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat wurde zu den neuesten Erkenntnissen zur Sanierung des Dorfwirtshauses in Münster informiert. Die Dorfgemeinschaft Agendorf erhält für die Möblierung des Gemeinschaftshauses einen Zuschuss von 1000 Euro. Durch die vielen Anmeldungen im Kinderhaus wird versucht Nachmittagsgruppen einzurichten.
Im Dezember 2019 wurde der Gemeinderat erstmals durch Bürgermeister Karl Mühlbauer über die Möglichkeit des Erwerbs eines Grundstückes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Wolferszell informiert. Das Grundstück umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15500 Quadratmeter. Nun erklärte er, dass auf dieser Fläche Gewerbegrundstücke mit einer Größenordnung ab 1500 Quadratmeter bis 2500 Quadratmeter für kleinere Gewerbebetriebe entwickelt und angeboten werden sollten. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Wolferszell.
„Zum Lehmoos“
Die Erschließung des Baugebietes Münster Ziegelofenweg II ist abgeschlossen. Der Gemeinderat widmete die Erschließungsstraße „Am Radelfleck“ als Ortsstraße. Derzeit findet der Bau der westlichen Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Steinach Süd statt. Der Gemeinderat hatte über die Vergabe einer Straßenbezeichnung zu beraten. Der Gemeinderat beschloss den Straßennamen „Zum Lehmoos“ zu vergeben. Die Bezeichnung sei auf eine Hofstelle um 1800 zurückzuführen. Das Mitglied des Archives für Heimatgeschichte, Frau Claudia Heigl sowie der Heimatforscher Herr Hans Agsteiner, haben die Gemeindeverwaltung Steinach informiert, dass der ursprüngliche Liemos-Hof 1800 abgetragen wurde und in späteren Aufzeichnungen als Lehmoos bezeichnet wurde.
Im Januar fand im Gasthaus Münster ein Ortstermin zur Inspektion des Gebäudes mit dem Architekten Hans-Peter Gartner, Straubing sowie mit dem Bauingenieur Hans Fuchs, Straubing, statt. Weitere Teilnehmer am Ortstermin waren der erste Bürgermeister Karl Mühlbauer, Ursula Heller (Gemeindeverwaltung Steinach), Martin Haberl (Mitglied des Gemeinderates, Florian Kiermeier (Vorstandschaftsmitglied Dorfgemeinschaft Münster). Mit der äußeren Ansichtnahme des Gebäudes konnten noch keine Feststellungen getroffen werden, ob dieses sanierungswürdig ist. Vielmehr müssten zunächst Voruntersuchungen vorgenommen werden, um über die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können. Die Gemeinde Steinach hat auch Kontakt zum Amt für ländliche Entwicklung aufgenommen, um mögliche Fördermöglichkeiten auszuloten.
Die Dorfgemeinschaft Agendorf e.V. hat einen Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung von neuen Tischen und Stühlen für das Gemeinschaftshaus in Agendorf gestellt. Im Antrag führte der Vorsitzende der Dorfgemeinschaft Agendorf e.V., Reinhold Pielmeier, auf, dass der Verein für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses 195 Arbeitsstunden geleistet hat. Für die Anschaffung von Tischen und Stühlen, Kosten 2910 Euro, für das Gemeinschaftshaus in Agendorf gewährt der Gemeinderat einen finanziellen Zuschuss in Höhe von1000 Euro.
Betreutes Wohnen und Kinderhaus
Mehrere Bürger fragten bei der Gemeinde Steinach, erstmals im August 2019, an welche Planungen die Gemeinde Steinach hat, um altersgerechtes Wohnen und Pflege in Steinach zu ermöglichen. Mühlbauer sensibilisierte damals die Mitglieder des Gemeinderates, dass Sie sich erkundigen sollen, welche Möglichkeiten für die Umsetzung des Antrages Seniorenbetreuung und altersgerechtes Wohnen geschaffen werden könnten. Nun sechs Monate nach der ersten Anfrage wurde erneut nachgefragt. Der erste Bürgermeister merkte an, dass zunächst geklärt werden müsse, wo geeignete Grundstücke im Gemeindebereich zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der erneuten Anfrage.
Am Montag, den 17. Februar 2020 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Steinach ein Treffen des Arbeitskreises Kinderhaus Sankt Ursula, mit Vertretern des Kinderhauses, Gemeinderates und Gemeindeverwaltung, statt. Der ehemalige Steinacher Pfarrer Wolfgang Reischl erklärte, dass er auf Wunsch von Dekan Martin Müller, der bis zum 31. August 2020 von der Diözese als kommissarischer Vorsitzender der Kirchenverwaltung Steinach bestellt wurde, die kirchenverwaltungsrechtliche Aufsicht über das Kinderhaus Sankt Ursula übernehmen wird. Im Februar fand die Anmeldung für das Kita-Jahr 2020/2021 statt. Die pädagogische Leitung Doris Eckl erklärte, dass das Kinderhaus den Bedarf an Krippenplätzen ab September 2020 nicht mehr erfüllen kann. Aufgrund der großen Nachfrage werde in Erwägung gezogen eine Kindergartengruppe (Regelgruppe) und eine Krippengruppe am Nachmittag (12.15 Uhr bis 16.15 Uhr) einzurichten. Auch wenn eine Krippengruppe am Nachmittag gebildet werden kann, können neun weitere Kinder aus Platzgründen nicht vom Kinderhaus Sankt Ursula aufgenommen werden. Pfarrer Wolfgang Reischl erklärte hierzu, dass er mit der Diözese Regensburg abklären wird, ob die Trägerschaft bei Schaffung einer weiteren Krippengruppe in der Übergangszeit durch die katholische Kirchenverwaltung Steinach übernommen werden kann.
Der Gemeinderat vergab die Deckenbau- und Straßenbauarbeiten für das Baugebiet Oberes Dorf II in Steinach und Schlossstraße in Münster an die Firma Streicher GmbH u.Co.KG, Deggendorf.
Zone 30 in Münster beschlossen
Investitionsplan vorberaten
Erstmalig hatte es am 9. April 2020 eine Gemeinderatssitzung in der Aula der Grundschule gegeben. Jeder Gemeinderat erhielt mit genügend Abstand seinen eigenen Tisch. Somit konnte die Gemeinderatssitzung im Zeichen der Coronapandemie durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschloss, die bestehende Zone 30 im Ziegelofenweg um das neue Baugebiet Ziegelofenweg II zu erweitern. Einbezogen wird auch die Berghofstraße. Die Schlossstraße und die Gabriel-von-Seidel-Straße werden erstmals als Zone 30 ausgewiesen.
Westlich des bestehenden Baugebietes „Am Waldweg“ in Münster hat der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstückes die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Der Geltungsbereich soll um eine Fläche von 1500 Quadratmetern erweitert werden. Nach Beratung war der Gemeinderat der Meinung, dass die geplante Erweiterung nicht der städtebaulichen Entwicklung in Münster entspricht und einer Innenentwicklung Vorrang eingeräumt werden sollte.
Geplante Investitionen
Dem Gemeinderat wurden die vorgesehenen Investitionen für das Haushaltsjahr vorgestellt. Der Investitionsplan schließt nach Einnahmen und Ausgaben mit einem Minus von 1,7 Millionen Euro ab, die der Rücklage entnommen werden. Bürgermeister Karl Mühlbauer wies darauf hin, dass, wenn alle Investitionen durchgeführt werden, am Ende des Jahres 2020 noch 1,3 Millionen Euro an Rücklagen zur Verfügung stehen werden.
Die Gemeinde Steinach gratuliert zu Geburten, Alters- und Ehejubiläen Diese Daten erhält der Bürgermeister aus dem Melderegister. Alters- und Ehejubiläen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht abgedeckt. Um den Eltern zur Geburt eines Kindes zu gratulieren, kann dies über eine Änderung der Geschäftsordnung oder Erlass einer Richtline erfolgen. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf einer Richtlinie zu Gratulationszwecken vorgelegt der so von den Gemeinderäten beschlossen wurde. Somit sind alle Gratulationen aus datenschutzrechtlicher Sicht abgedeckt.
Die Lieferung des Mittagessens an die Grundschule wurde Anfang März vom Gasthof Schmid gekündigt. Aus betrieblichen Gründen könne ab 1. April keine Lieferung mehr erfolgen. Mehrere Cateringfirmen wurden seitens der Verwaltung kontaktiert und diese Unterlagen auch dem Kinderhaus in Steinach zur Verfügung gestellt. Dem Gemeinderat wurden die Möglichkeiten einer Belieferung aufgezeigt. Der Gemeinderat befürwortete die Firma Menüservice-Kinder Catering aus Regensburg, die bereits Kirchroth und Ascha beliefert.
Auf Rückfrage von Bürgermeister Karl Mühlbauer bezüglich des Bearbeitungsstandes zur Erstellung eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes für Steinach beim Ingenieur Ammer teilte dieser mit, dass die Arbeiten an dem Projekt nicht so wie geplant vorangekommen sind. Derzeit erfolgt noch die Bestandsaufnahme.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat hinsichtlich der Ampelschaltung in Rotham über einen Artikel im Straubinger Tagblatt zur Verkehrsjahresbilanz 2019 im Landkreis Straubing-Bogen, die Polizei und Landratsamt vorstellten. Das Landratsamt wird immer wieder darauf angesprochen, warum die Ampel bei Steinach an der Rothamer Kreuzung auch nachts eingeschaltet ist. Die Ampel wurde hier aufgrund einer Unfallhäufung installiert. Tiefbauamtsleiter Markus Fischer erläuterte in diesem Bericht, dass die Ampel aufgrund einer Unfallhäufung installiert wurde. Teilweise wurden hier nachts sehr hohe Geschwindigkeiten festgestellt und die Ampel dient auch dieser Regulierung. Der Energieverbrauch sei durch die neueste LED-Technik minimal.
Beteiligt wurde die Gemeinde Steinach an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfeld III“ in Parkstetten. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen.
Gemeindehaushalt von über 10 Millionen verabschiedet
Betriebskostendefizit Kinderhaus – neue Straßenbezeichnung im Gewerbegebiet
In der Gemeinderatssitzung am 23. April 2020 ist der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Beratungen gestanden. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.489.300 Euro und der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.576.100 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind für 2020 nicht vorgesehen. Unverändert bleiben die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer mit je 360 Prozent.
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab vor der Haushaltsberatung einen allgemeinen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Steinach. Mühlbauer bezeichnete die finanzielle Entwicklung 2019 als zufriedenstellend. Bei den Einnahmeposten der Gewerbesteuer und der Kommunalanteil der Grunderwerbsteuer konnte gegenüber dem Haushaltsansatz eine Steigerung erzielt werden. Beim Einkommenssteueranteil wurde der Haushaltsansatz ebenfalls überschritten. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug laut Jahresrechnung 2019 1.001.817 Euro. Die kostendeckenden Einrichtungen wie Kläranlage und Friedhof können 2020 kostendeckend abgerechnet werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird am Jahresende nach dem vorgelegten Gemeindehaushalt bei null Euro liegen.
Dem Gemeinderat lagen der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm, der Stellenplan, der Vorbericht Stand der Rücklagen vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2020. Mit Einnahmen und Ausgaben von 10.065.400 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr nicht vorgesehen und wurden seit 1998 nicht mehr in Anspruch genommen.
Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 5.489.300 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 73.300 Euro und Einnahmen in Höhe von 19.200 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 545.200 Euro vor. Davon sind über 121.500 Euro als Schulverbandsumlage nach Parkstetten zu bezahlen. 85.700 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 99.900 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Heimatgeschichtliches Archiv, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 139.100 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 14.300 Euro erwartet.
1.212.900 sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugendarbeit und Soziale Einrichtung für Ältere im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 456.600 Euro erwartet. Unter die Haushaltsstelle Gesundheit, Sport, Erholung fallen unter anderem die Betriebskosten der Sportanlagen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung. Diese belaufen sich auf 121.400 Euro. 387.800 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 96.000 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 440.700 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 374.600 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben für Strom und Gas erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 91.200 Euro.
Hebesatz bleibt unverändert
Die größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 51.400 Euro und an Grundsteuer B werden 347.500 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 690.000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 1.850.000 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 90.000 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 766.300 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 58.400 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 150.000 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 87.500 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2020 mit 1.480.300 Euro angesetzt.
4.576.100 Euro im Vermögenshaushalt
701.000 Euro sind für die Erweiterung der Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd festgesetzt. Hier werden ebenfalls Einnahmen aus Erschließungskosten in Höhe von 1.400.000 Euro erwartet. Der Grunderwerb für öffentliche Flächen im Gewerbegebiet und Kosten für den Breitbandausbau wurden mit 230.000 Euro veranschlagt. An Einnahmen erwartet die Gemeinde eine Investitionszuweisung in Höhe von 28.000 Euro. Für Kinderspielplatzgeräte im Gemeindebereich sind 15.000 Euro an Ausgaben vorgesehen. Für die Straßensanierung sind für das Haushaltsjahr 135.000 Euro vorgesehen.
400.000 Euro sind für den Erwerb von Ausgleichs- und Tauschflächen eingeplant. 445.000 Euro werden aus der Veräußerung von Grundstücken eingenommen. 186.900 Euro sind für den Erwerb von Gerätschaften und Maschinen für den Bauhof vorgesehen. Für das Feuerwehrwesen sind Ausgaben von 289.000 Euro für die Anschaffung des Mannschaftstransportwagens und Versorgungs-LkW für die Feuerwehr Steinach, 440.000 Euro für eine Löschwasserzisterne am Hatzenberg und Gewerbegebiet Steinach Süd und 4.000 Euro für Gerätschaften vorgesehen. Die Einnahmen sind mit 71.500 Euro eingeplant. 17.000 Euro plant die Gemeinde für Ausstattungen für die Grundschule ein. 60.000 Euro sind für Schallschutzdecken im Schulgebäude vorgesehen. Eine Investitionsumlage in Höhe von 70.000 Euro hat die Gemeinde an den Schulverband Parkstetten zu zahlen. Für das heimatgeschichtliche Archiv sind Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro vorgesehen. Für Arbeitsplatzcomputer, Laptops, Scanner sind 7.000 Euro eingeplant. Für Renovierungsarbeiten am Steinacher Rathaus sind 55.000 Euro veranschlagt. Für die Bücherei sind Ausgaben in Höhe von 8.000 Euro zu veranschlagen. Für das Kinderhaus ist ein Investitionszuschuss für Anschaffungen in Höhe von 30.000 Euro und für Hochbaumaßnahmen 120.000 Euro im Haushalt bereitgestellt.
Erschließungskosten fallen im Baugebiet Oberes Dorf II und im Gewerbegebiet Steinach Süd an und Einnahmen werden durch den Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet Oberes Dorf II erwartet. Für den Ausbau des Radwegenetzes sind Ausgaben von 170.000 Euro veranschlagt. Für die Abwasserbeseitigung werden Kosten in Höhe von 195.000 Euro für Arbeitsgeräte und Sanierungsarbeiten und ein Kostenanteil an die Kläranlage Kirchroth in Höhe von 104.000 Euro erwartet.
Für Gemeinschaftshäuser wird für Erweiterungs- und Umbauten 71.000 Euro veranschlagt. Einen Ablöseanteil an den Landkreis für die Linksabbiegespuren Kreuzung SR 8 bei Edeka Röckl hat die Gemeinde mit 24.600 Euro veranschlagt. An Einnahmen im Vermögenshaushalt sind durch die Investitionspauschale durch den Freistaat Bayern 126 500 Euro eingeplant.
Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, werden 1.471.700 Euro aus der Rücklage entnommen. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2020 als Satzung. Mit dem Beschluss wurden auch die mittelfristige Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan mitbeschlossen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Betriebskostenabrechnung 2019 des Kinderhauses. Gemäß der Abrechnung ergibt sich ein Gesamtdefizit in Höhe von 300.473 Euro. Die Katholische Kirchenstiftung übernimmt hierzu einen gedeckelten Eigenanteil von 10.000 Euro. Den Hauptfaktor für das seit 2018 gestiegene Defizit bilden die Personalkosten. Eine Verringerung des Betriebskostendefizites für das Jahr 2020 ist nicht zu erwarten.
Für das Bauvorhaben Sennebogen im Gewerbegebiet Steinach Süd ist auf einer Länge von 80 Metern eine neue Erschließungsstraße, die von der Bayerwaldstraße abzweigt, zu bauen. Der Gemeinderat legte die Straßenbezeichnung „Sennebogenstraße“ fest. Die Widmung der Straße wird nach dem vollständigen Ausbau und der Vermessung der Straße durch den Gemeinderat durchgeführt.
151 Jahre Erfahrung gehen
Sechs Gemeinderäte und Bürgermeister Karl Mühlbauer verabschiedet
Die letzte Sitzung des Gemeinderates in der Legislaturperiode 2014 – 2020 am 30. April 2020 war geprägt von der Verabschiedung von Bürgermeister Karl Mühlbauer und sechs Gemeinderäten, die bei der letzten Wahl nicht mehr zur Kandidatur standen. 115 Jahre Gemeinderatserfahrung und 36 Jahre Erfahrung von Karl Mühlbauer als Gemeinderat (11 Jahre) und Bürgermeister (25 Jahre) verließen das Gemeindegremium mit Ende der Sitzung.
Der einzige Punkt in der öffentlichen Sitzung war der Antrag von Bürgern aus Wolferszell die Kreuzstraße und Birkenstraße in Einbahnstraßen umzuwandeln. Begründet wurde der Antrag mit den verengten Fahrbahnverhältnissen in der Kreuzstraße und der sich daraus ergebenden Gefährdung der Fußgänger. Die Gemeinde hat daraufhin allen 59 Haushalten in Wolferszell einen Fragebogen zugesandt. Von den 26 Rückantworten stimmten dreizehn für eine Einbahnstraßenregelung und dreizehn dagegen. Das Busunternehmen Häusler erklärte, dass die bestehende Linienführung nicht verändert werden könne, da keine Haltestelle auf der gegenüberliegenden bestehenden Haltestelle vorhanden sei. Diskutiert wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Kreuzstraße auf 30 Stundenkilometern und eine Überwachung durch die gemeindeeigene Messanlage. Im Zuge der Beratung kam noch eine Begrenzung der Gemeindeverbindungsstraße Steinach nach Wolferszell ins Spiel und somit lautete der Beschluss: Die Gemeindeverbindungsstraße wird auf 70 Stundenkilometer und die Kreuzstraße auf 30 Stundenkilometer in beiden Richtungen beschränkt und die Einhaltung durch die Messanlage überwacht. Dies stelle einen Kompromiss zur Einbahnstraßenregelung dar.
Bürgermeister Karl Mühlbauer verabschiedete sechs Gemeinderäte. Zweiter Bürgermeister und Gemeinderat Hans Agsteiner verlässt nach 36 Jahren dieses Gremium. Seit 30 Jahren gehörte Oskar Betz dem Gemeinderat an und 24 Jahre war Franz Foidl im Gemeinderat tätig. Seit 2008 vertrat Dr. Tobias Kaiser die Interessen der Bürger. Norbert Mandl rückte 2013 in den Gemeinderat und Hans Fellinger wurde 2014 in den Gemeinderat gewählt. Bürgermeister Karl Mühlbauer nannte die Arbeit der Gemeinderäte gewissenhaft und verantwortungsvoll. Für die kommunale Selbstverwaltung haben sie nicht nur viel Zeit eingebracht, sondern auch manchen Ärger aushalten müssen. Das Gemeindewohl stand jedoch immer im Vordergrund.
Die ausscheidenden Gemeinderäte und Bürgermeister: v.l. Bürgermeister Karl Mühlbauer, Gemeinderat Franz Foidl, Gemeinderat Oskar Betz, Gemeinderat Dr. Tobias Kaiser,
2. Bürgermeister und Gemeinderat Hans Agsteiner, Gemeinderat Hans Fellinger
Ende einer Ära
Dem 2. Bürgermeister Hans Agsteiner war es vorbehalten, im Namen der Gemeinderäte eine Laudatio auf den scheidenden 1. Bürgermeister Karl Mühlbauer zu halten. Eine Mühlbauer-Ära gehe zu Ende und Karl Mühlbauer habe der Gemeinde Steinach seinen Stempel aufgedrückt. Mit Umsicht, Weitsicht, hohem Sachverstand und großem Geschick habe er die Gemeinde gelenkt. Das Vorsichtsprinzip stand immer im Vordergrund. Steinach sei unter Bürgermeister Karl Mühlbauer eine lebens- und liebenswerte Kommune geworden.
Bürgermeister Karl Mühlbauer blickte auf die letzte Wahlperiode 2014 bis 2020 zurück, in der die Finanzkraft der Gemeinde Steinach stets angestiegen ist. Die wirtschaftliche Entwicklung und der Aufschwung trugen dazu bei, dass bei der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuerbeteiligung jährlich neue Rekordzahlen zu vermelden waren. „Dies sei jedoch ein Verdienst der Steuerzahler“, so Mühlbauer. Durch eine vernünftige Finanzpolitik sei die Gemeinde Steinach schuldenfrei. Seit 1998 wurde kein Darlehen mehr in Anspruch genommen worden. Das Ziel bei der Einwohnerzahl müsse eine leicht ansteigende Entwicklung sein. Nur so sei es möglich, Infrastruktureinrichtungen zu erhalten und zu ergänzen. Sein Dank galt allen hauptamtlichen Mitarbeitern in der Gemeinde und vor allem den ehrenamtlichen Helfern in Team des Gemeindeboten, Bücherei, heimatgeschichtlichem Archiv, 60plus und der Ferienfreizeit.
Die Vorsitzende der Christlichen Wählergemeinschaft Christine Hammerschick und Martin Haberl, Ortsvorsitzender der CSU dankten Bürgermeister Karl Mühlbauer, der es geschafft hat, dass ein harmonisches Klima im Gemeinderat herrscht und jeder zu Wort kommen konnte.
Nach über 1000 Beschlüssen in den letzten sechs Jahren hieß es dann: „Die Sitzung ist beendet“.
Karl Mühlbauer ist jetzt Altbürgermeister
Neun Gemeinderäte vereidigt – Besetzung der Ausschüsse
Die erste Sitzung des neuen Gemeinderats hat in der alten Turnhalle stattfgefunden. Erstmals in der Geschichte von Steinach wurden bei den Kommunalwahlen 16 Gemeinderäte gewählt. Neun davon gehören erstmals dem Gemeinderat an.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick vereidigte Josef Heisinger, Patric Biermann, Franz Holmer jun. von der CSU, Andreas Foidl, Claudia Heigl, Erwin Berger von der CWG und Stefan Heller, Manfred Schreiner und Martin Hahn von der Liste Münster. Weiterhin gehören Josef Fischer, Dr. Thomas Grundler, Martin Haberl, Franz Kiermeier, Franz Knott, Martina Neumaier und Karin Simmel dem Gemeinderat an.
Der ehemalige Bürgermeister Karl Mühlbauer gratulierte zu Beginn der Sitzung den Gemeinderäten zur Wahl und dankte für das faire Miteinander. Er erinnerte an seine erste Gemeinderatszeit 1984. Hier herrschte im Gemeinderat oft Streit. In den letzten Legislaturperioden habe sich dies, auch bei Meinungsverschiedenheiten, zu einem harmonischen Miteinander entwickelt. Man müsse sich nach der Sitzung auch noch in die Augen schauen können, so Mühlbauer. Mühlbauer überreichte an Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Amtskette.
Die Wahl des zweiten Bürgermeisters fiel auf Martin Haberl der ohne Gegenkandidat war. Der Gemeinderat bestimmte auch einen dritten Bürgermeister zu wählen. Hier hatten die Gemeinderäte die Wahl zwischen Stefan Heller von der Liste Münster und Franz Knott von der Christlichen Wählergemeinschaft. Die Wahl fiel mit neun zu acht Stimmen auf Stefan Heller. Bürgermeisterin Christine Hammerschick vereidigte die beiden neu gewählten weiteren Bürgermeister. Sollten der Fall eintreten, dass alle drei Bürgermeister nicht zur Verfügung stehen, stimmte der Gemeinderat für Dr. Thomas Grundler, der in diesem Fall die Gemeinde Steinach vertreten wird.
Die Gemeinde Steinach vertreten 1. Bürgermeisterin Christine Hammerschick, 2. Bürgermeister Martin Haberl (links) und 3. Bürgermeister Stefan Heller
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Diese regelt die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder und Ausschüsse. Hier stellte Gemeinderat Franz Holmer jun. den Antrag das Sitzungsgeld nicht wie vom Bayerischen Gemeindetag vorgeschlagen von 30 Euro auf 40 Euro zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmte mit Mehrheit diesem Antrag zu.
Anschließend beschloss der Gemeinderat eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über den Aufgabenbereich des Gemeinderates und der Bürgermeisterin, die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen, Sitzungsverlauf, Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen.
Der Gemeinderat bestellte fünf Mitglieder Martin Haberl, Josef Heisinger, Martina Neumaier, Franz Kiermeier und Martin Hahn für den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steinach. Als Stellvertreter wurden Dr. Thomas Grundler, Franz Holmer jun., Claudia Heigl, Erwin Berger und Manfred Schreiner bestellt.
In der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Straubing-Land wird die Gemeinde Steinach durch vier Verbandsräte vertreten. Neben Bürgermeisterin Christine Hammerschick sind dies Franz Knott, Josef Fischer und Stefan Heller. Die Stellvertretung übernehmen Erwin Berger, Andreas Foidl, Franz Holmer und Martin Hahn.
Im Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung stellt die Gemeinde zwei Verbandsräte. Neben Bürgermeisterin Christine Hammerschick beschloss der Gemeinderat Andreas Foidl als Verbandsrat. Als Stellvertreter beschloss der Gemeinderat Franz Kiermeier und Franz Knott.
Als Jugendbeauftragte wurden für die Ortsteile Steinach und Agendorf Patric Biermann und für den Ortsteil Münster Manfred Schreiner bestellt. Als Stellvertreter fungieren Claudia Heigl und Stefan Heller.
Bisher wurden für den Gemeindebereich zwei Seniorenbeauftragte bestellt. Bürgermeisterin Christine Hammerschick regte an, dass die bisherigen Seniorenbeauftragten Hans Agsteiner und Detlef Schneider diese Aufgabe weiterführen sollten. Der Gemeinderat schloss sich dieser Meinung an und bestellte Agsteiner und Schneider wieder zu Seniorenbeauftragten der Gemeinde Steinach.
Ehrenbezeichnungen
Die Eheschließungen wurden bisher von den Standesbeamten der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Neben diesem Personenkreis können auch Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Diese sind dann befugt nur Eheschließungen im Gemeindebereich durchzuführen. Der Gemeinderat bestellte Bürgermeisterin Christine Hammerschick zur Eheschließungsstandesbeamtin.
Nach dem Kommunalwahlbeamtengesetz können an frühere kommunale Wahlbeamte ihrem Amt entsprechend Ehrenbezeichnungen verliehen werden. Der Gemeinderat beschloss dem letzten Bürgermeister Karl Mühlbauer die Ehrenbezeichnung Altbürgermeister zu verleihen.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick gratuliert dem ehemaligen Bürgermeister Karl Mühlbauer zur Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister"
Der Steinacher Gemeinderat bei der konstituierenden Sitzung
Bauanträge waren Hauptbestandteil
Der Gemeinderat hat sich am Donnerstag, 14. Mai 2020 in der alten Turnhalle zur ersten Sitzung nach der konstituierenden Sitzung getroffen. Viele Bauanträge standen auf der Tagesordnung.
Ein weiterer Punkt war die Änderung der Einbeziehungs-und Festlegungssatzung Münster-Hatzenberg. Ein Grundstückeigentümer möchte ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Bedingt durch die Hanglage des Grundstückes gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Bauvorhabens im Zusammenhang mit der bestehenden Einbeziehungssatzung. Da das Grundstück um fünf Meter abfällt, kommt es zu einem Konflikt mit der festgesetzten Wandhöhe. Weiterhin sieht die Satzung nur zwei Geschosse vor. Das Bauvorhaben sieht als Hanghaus ein sichtbares Kellergeschoss, ein Erd- und ein Obergeschoss vor. Bei der Diskussion wurden seitens des Gemeinderates festgestellt, dass bereits Auffüllungen durchgeführt wurden. Auch eine Gefahr, durch das beantragte Gebäude, für erhaltenswerte bestehende Bäume in diesem Bereich wurde gesehen. Der Gemeinderat beschloss, um auch Kosten für den Antragsteller zu sparen, den Antrag auf Änderung der Satzung vorab mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt abzuklären.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg II erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn, der sein Wohnhaus mit anthrazitfarbenen Dachziegeln neu eindecken möchte. Der Bebauungsplan sieht hier nur rote oder dunkelbraune Dachziegel vor.
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauvorhaben in Wolferszell zur Errichtung eines Einfamilienhauses, das im Zusammenhang der bebauten Ortsteile liegt.
In der Domkapitelstraße im Baugebiet Kellerberg West I möchte ein Bauherr einen Carport errichten. Hierzu erteilte der Gemeinderat, vorbehaltlich aller Nachbarunterschriften, die Befreiung hinsichtlich Ausgestaltung und der Höhe einer Stützmauer sowie der Dachneigung.
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus eines Büros mit Wartungsetage an ein bestehendes Bürogebäude in der Bayerwaldstraße vor. Das bestehende Bürogebäude soll um ein Büro aufgestockt werden. Die Wandhöhe übersteigt in diesem Bereich die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe. Weiterhin besteht hinsichtlich der Dachform keine Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan Rotham II/2. Da jedoch bereits für das Hauptgebäude diese Befreiungen erteilt wurden, bestand seitens des Gemeinderates auch für den Anbau das Einverständnis für die Befreiung und dem Bauvorhaben. Eine fehlende Nachbarunterschrift ist jedoch noch nachzureichen.
In der Mitterfelser Straße hat ein Eigentümer einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Pferdestalles und eines Misthaufens gestellt. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt wurde es dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im Dorfgebiet in Agendorf, in der Mitterfelser Straße hat ein Eigentümer einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Milchviehlaufstalles eingereicht. Der Stall ist auf eine Kapazität für 108 Kühe ausgelegt. Dem Gemeinderat wurde die Planung vorgestellt und Zustimmung erteilt.
Im neuen Baugebiet Oberes Dorf II hat ein Bauherr einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage eingereicht. Durch das abfallende Gelände kann die Wandhöhe nicht an allen Hausseiten eingehalten werden. Weiterhin sind untergeordnete Teile des Hauses wie Erker mit einem Flachdach geplant. Der Gemeinderat erteilte die Genehmigung zu den beantragten Befreiungen und zum gesamten Bauvorhaben.
Vorangehen soll es mit dem geplanten Fußweg vom Wertstoffhof zur Rothamer Kreuzung. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl brachte dieses Thema erneut vor. Es stehen immer noch zwei Varianten der Streckenführung zur Diskussion. In mehreren Sitzungen und einem Ortstermin wurde dieses Thema diskutiert.
Gemeinderätin Claudia Heigl regte an, ob eine Stellplatzsatzung für Steinach möglich ist. Die Verwaltung wird einen Entwurf in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.
Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt Bebauungsplan Ziegelofenfeld
Weg nach Rotham nun ohne Brücke - viele Informationen
In einer Marathonsitzung am 25. Juni 2020 hatte der Gemeinderat zahlreiche Punkte zu behandeln. Vor der Sitzung wurde der Gemeinderat über ein digitales Sitzungsdienstsystem informiert.
Einen Erfolg konnten die Gemeinde Steinach beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen. Dieser hat mit Beschluss vom 08. Juni 2020 über den Normenkontrollantrag gegen den Bebauungs-mit Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet Ziegelofenweg II entschieden. Der Beschluss wurde ohne das Durchführen einer mündlichen Verhandlung gefasst. Der Antrag der gegnerischen Partei wurde abgelehnt. Damit wurde der Gemeinde Steinach die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes bestätigt. Der Antrag auf Revision wurde abgelehnt. Damit endet für die Bauherren eine lange Zitterpartie über die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke, die durch einen privaten Investor zur Verfügung gestellt wurden. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, dass ein weiterer Kläger seinen Antrag auf Normenkontrolle zurückgenommen hat. Ein Kläger bestand jedoch auf eine Entscheidung, die nun zugunsten der Gemeinde ausfiel.
Nachdem für die FF Münster ein Tragkraftspritzenfahrzeug und für die FF Steinach ein Mannschaftstransportwagen sowie ein Versorgungslastkraftwagen angeschafft wurden, waren die Gebühren für die Streckenkosten sowie für die Ausrückstundenkosten neu zu kalkulieren. Der Gemeinderat Steinach beschloss den Erlass einer 4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen. Da nach den Neuanschaffungen das Mehrwegfahrzeug der FFW Steinach nicht mehr in Betrieb ist, beschloss der Gemeinderat dieses zum Verkauf anzubieten. Dabei ist ein Mindestgebotspreis von 3.000 Euro anzusetzen. Den Zuschlag erhält der Meistbietende.
Der erste Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, teilte dem Gemeinderat mit, dass die FFW Steinach gerne einen Beitrag zur aktuellen Wirtschaftslage einbringen möchte. Die Bedarfsplanung der FF Steinach für das Jahr 2020 wurde bezüglich der Anschaffung von Schutzhandschuhen sowie der Anschaffung von Blitzleuchten begrenzt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der am 03. Juni 2020 stattgefundenen Verkehrsschau an der Kreuzung an der Kreisstraße SR 8/Moos. Teilnehmer waren die Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Straubing-Bogen, der Polizeiinspektion und Vertreter der der Gemeinde Steinach. Eine Steinacherin, die ebenfalls anwesend war, forderte aufgrund der verkehrsgefährdenden Situation für Linksabbieger an der Kreuzung u.a. die Herstellung einer Verkehrsinsel. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass eine bauliche Umgestaltung aufgrund des aktuellen Unfallgeschehens nicht angezeigt ist.
In der Gemeinderatssitzung vom 14. Mai wurde angeregt, dass die Gemeindeverwaltung Steinach einen Satzungsentwurf zur Herstellung, Bereithaltung und zur Zahl von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge ausarbeiten soll. Dem Gemeinderat wurde eine entsprechende Satzung über die Herstellung, Bereithaltung und zur Zahl von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge vorgestellt. Der Gemeinderat erlies gemäß dem vorgelegten Entwurf diesen als Satzung.
Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einem Ortstermin in Steinach-Rotham. Dabei wurde die neue Entwurfsplanung zum Ausbau des Radweges zwischen Steinach und Rotham vorgestellt. Über die Ausbauvarianten des Geh-und Radweges vom Wertstoffhof zur Ampelkreuzung in Rotham wurde bereits in mehreren Sitzungen des Gemeinderates diskutiert. Ein Beschluss zur Festlegung des Ausbauvariante wurde bisher noch nicht gefasst. Der Grunderwerb für den Ausbau mit Brückenvariante ist bereits erfolgt. Ein Nachteil des Ausbaus mit einer Brücke über den Steinachbach ist jedoch, dass dabei notwendige Parkplätze des Pendlerparkplatzes wegfallen würden. Somit müsste langfristig wieder ein Grunderwerb durch die Gemeinde Steinach vorgenommen werden, um die entfallenden Stellplätze zu ersetzen. Eine zweite Variante für den Ausbau des Geh-und Radweges wäre die Herstellung entlang des Steinachbaches (in Fließrichtung links). In dieser Variante wurde auch berücksichtigt, dass ein fünf Meter breiter Uferrandstreifen entlang des Steinachbaches geschaffen wird. In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf würde der Grunderwerb mit 75 Prozent gefördert. Es würde sich auch anbieten, dass Umsetzungsmaßnahmen am Steinachbach während der Bauphase des Geh-und Radweges durchgeführt werden. Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat für diese Ausbauweise des Geh-und Radweges eine Kostenschätzung erstellt. So würden die Baukosten brutto 60.000 Euro und die Honorarkosten 11.200 Euro betragen. Allerdings müsste für diese Ausbauvariante noch ein Grunderwerb von 2000 Quadratmeter durch die Gemeinde Steinach erfolgen. Der Gemeinderat beschloss den Ausbau des Geh-und Radweges zwischen Steinach und Rotham ohne Brückenbau. Der Ausbau des Geh-und Radweg soll entlang des Steinachbaches in Fließrichtung linksseitig erfolgen.
Die bestehende Urnenanlage muss aus Bedarfsgründen erweitert werden. Der Gemeinderat machte sich am 17. Juni bei einem Ortstermin ein Bild von der Situation im Friedhof. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage an Urnengrabnischen sind aktuell nur noch drei Urnengrabnischen frei und zwei Urnengrabnischen wurden durch die Grabnutzer aufgelöst. Die Urnenkapseln, die sich in den aufgelösten Urnennischen befinden, müssen auf dem Friedhofsgelände verbleiben. Aufgrund dessen muss auch ein Sammelgrab für diese Urnen geschaffen werden. Auch wurde aufgrund der Nachfrage von Gemeindebürgern über die Schaffung von Erdurnengräbern beraten. Im Rahmen des Ortstermins kamen auch Anregungen von Seiten der Gemeinderatsmitglieder. Zwischenzeitlich wurden auch Bilder von Mitgliedern des Gemeinderates an die Verwaltung gesendet. Die gesammelten Informationen und Bilder wurden im Rahmen des Tagesordnungspunktes nochmals vorgestellt. Um eine Entscheidung zur baulichen Umsetzung der Erweiterung finden zu können, hat das Mitglied des Gemeinderates Stefan Heller, eine Entwurfszeichnung erstellt, die dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Der Gemeinderat beschloss die bauliche Erweiterung der Urnenwandanlage, die Schaffung eines Sammelgrabes wie die Herstellung von Erdurnengräbern soll entsprechend des vorgelegten Entwurfes umgesetzt werden. Die Gemeindeverwaltung Steinach wird beauftragt, Angebote über die Materialbeschaffung einzuholen.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass die für die gemeinsame Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster entstandenen Unterhaltungskosten und Investitionen für das Kalenderjahr 2019 abgerechnet wurden. Für Investitionen der gemeinsamen Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster wurde der laut Zweckvereinbarung der festgesetzte Anteil von 24 Prozent in Höhe von 2.962 Euro berechnet. Der Anteil an den laufenden Unterhaltungskosten für das Jahr 2019 beträgt 37.839 Euro. Darin enthalten ist noch nicht der Investitionsanteil an der Schlammpress-und Containerstation, die in der Kläranlage Kirchroth errichtet wurde. Die Gemeinde Steinach wird an dieser Investition mit 20 Prozent der entstandenen Gesamtkosten beteiligt. Bei einer Investitionssumme in Höhe von 500.000 Euro beträgt der Anteil der Gemeinde 100.000 Euro.
Zwei neue Kindergartengruppen notwendig
Neue Freiflächen-Photovoltaikanlage in Hoerabach
Ab September 2020 sind zwei neu Kindergartengruppen zu schaffen, da im Haupthaus keine Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick hat sich im Ortsbereich Steinach schon bezüglich der Verfügbarkeit von Objekten informiert. Bezüglich verfügbarer „Leerstände“ im Ortsbereich Steinach konnte nur das Objekt in Steinach, Schlichtstraße 1, ermittelt werden. 2. Bürgermeister Martin Haberl hat im Namen aller Mitglieder des Gemeinderates der CSU-Fraktion beantragt, dass als Alternative für die Schaffung von zwei Kindergartengruppen die Räumlichkeiten der Alten Schule in Steinach dienen könnten. Weiterhin wurde das Pfarrheim als Nutzung diskutiert. Alle Objekte wurden seitens des Landratsamtes, Bauverwaltung und Sachgebiet Jugend und Familie, besichtigt. Bürgermeisterin Christine Hammerschick nahm an einer Kirchenverwaltungssitzung teil um alle Möglichkeiten auszuloten. Nach eingehender Information und anschließender Beratung über die vorhandenen Alternativen zur übergangsweisen Schaffung von zwei Kindergartengruppen ab dem Kindergartenjahr 2020 (beginnend ab September 2020) entschied sich der Gemeinderat für das Objekt Schlichtstraße 1 in Steinach.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage „Agendorfer Feld“. Neben der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage wird somit eine weitere Anlage entstehen. Der Eigentümer des Grundstückes hat bei der Gemeinde Steinach den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Auf einer Fläche von 2,6 Hektar soll die Photovoltaikanlage errichtet werde. Ebenfalls ist der Flächennutzungsplan und der Grünordnungsplan zu ändern. Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen. Der Antragsteller hat dabei einen fachlich qualifizierten Planer zu beauftragen.
Bei der Einbeziehungssatzung Steinach „Hohe-Kreuz-Straße“ die einem Eigentümer die Bebauung ermöglichen soll und bereits mehrmals vom Planer überarbeitet wurde, wurde vom Gemeinderat gebilligt.
Der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens im Baugebiet Oberes Dorf hat die Herausnahme seines Grundstückes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes beantragt. Bei Baugenehmigungen seien immer wieder Befreiungen notwendig, da sich die Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes mit dem landwirtschaftlichen Anwesen nicht vereinbaren lassen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung. Die Planungskosten für die Erstellung des Deckblattes hat der Antragsteller zur tragen.
In Münster möchte ein Bauherr ein Carport errichten. Hierzu ist der Erlass einer Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat fasste den Beschluss zur Errichtung einer solchen Satzung. Auch hier hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.
Dem Gemeinderat wurde ein Entwurf zur Bebauung einer Baulücke in der Aufrother Straße in Münster vorgestellt. Der Bauherr plant eine dichte Bebauung. Die Grundflächenzahl, die angibt wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden dürfen liegt bei dem Entwurf bei 0,64. Zulässig sind in diesem Gebiet 0,3. Nach eingehender Beratung vertrat der Gemeinderat die Stellung, dass eine derartig dichte Bebauung nicht erwünscht ist.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungen und Kosten zur Erweiterung der Urnengabanlage sowie zur Herstellung eines Sammelurnengrabes und zur Herstellung von Erdurnengräbern im Friedhof in Steinach.
Abgelehnt hat der Gemeinderat von Gemeinderat und 2. Bürgermeister Martin Haberl zur Anpassung der Sitzungsdauer einer Gemeinderatssitzung. Das Mitglied des Gemeinderates, Franz Holmer, regte an, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer offenen Diskussionsrunde bezüglich der weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Steinach treffen sollten. Gemeinderat Josef Fischer merkte an, dass man die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Steinach auch kritisch dahingehend beäugen sollte, da bei einer Weiterentwicklung zunächst die gemeindliche Infrastruktur geschaffen werden muss. Das Mitglied des Gemeinderates, Patric Biermann, erkundigte sich über den Planungsstand zur Erstellung eines Hochwasserrückhaltungskonzeptes für den Bereich Steinachbach. Hierzu erklärte Ursula Heller von der Gemeindeverwaltung, dass Dr. Ammer, der mit der Planung beauftragt wurde, mit Schreiben im Juni nochmals eindringlich aufgefordert wurde, mit den Planungsarbeiten fortzufahren. Gemeinderat Martin Haber informierte den Gemeinderat über den Stand des Breitbandanschlusses der Saatzucht. Dr. Thomas Grundler, Mitglied des Gemeinderates regte an, dass die Geschwindigkeitsmessungen zukünftig ohne Anzeige auf dem Display vorgenommen werden sollten.
Nachtragshaushalt vom Gemeinderat verabschiedet
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Eine Nachtragshaushaltssatzung ist zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen und wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Dem Gemeinderat wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2020 ein Nachtragshaushalt vorgelegt, da sich aus verschiedenen Bereichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Haushalt ergeben haben.
Im Verwaltungshaushalt betrifft dies den Bereich der Kindertageseinrichtung. Hierzu fallen Personalausgaben in Höhe von 62.900 Euro, Mieten in Höhe von 7.200 Euro, Bewirtschaftung der Grundstücke 17.000 Euro, Versicherung von Gebäuden u. Grundstücken 200,00 Euro und Telefonkosten in Höhe von 400,00 Euro an. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt vermindert sich um 87.700 Euro.
Im Vermögenshauhalt betrifft der Nachtragshaushalt die Bereiche Gemeindeorgane, Alte Schule, Kindertageseinrichtung, Radwanderwege, Gewerbegebiet, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Grundstücke, Friedhof und die allgemeine Rücklage. Der Vermögenshaushalt erhöht sich dadurch um 610.500 Euro.
Der Grunderwerb für Wohnungsbauförderung, Radwanderwege, Abfallbeseitigung und Gewerbegebiet betreffen hiervon 400.000 Euro. Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für Gemeindeorgane betragen rund 48.000 Euro. Ausgaben für die Alte Schule betragen 50.000 Euro. Für die Kindertageseinrichtung sind Ausgaben in Höhe von 90.000 Euro eingeplant.
Die Entnahme aus der Rücklage wird um 698.200 erhöht.
Der Gemeinderat Steinach beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Weiterhin beschloss der Gemeinderat ein Gemeinderatsinformationssystem von der AKDB anzuschaffen, das die Planung, Vorbereitung und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen für die Verwaltung und Gemeinderäte einfach, schnell und effizient macht. Hierzu sollen jedem Gemeinderat die entsprechenden Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Hier ist noch zu prüfen, welche Endgeräte qualitativ möglich sind.
In vorangegangenen Sitzungen wurde dem Gemeinderat eine Planung und Kostenzusammenstellung für die Erweiterung der Urnengrabanlage sowie zur Schaffung eines Sammelgrabes und zur Schaffung von Erdurnengräbern vorgelegt. Die bisherige Urnenwandanlage kann nicht mehr in der bereits vorhandenen, gestalterischen Form erweitert werden, da das „Kastensystem“ nicht mehr hergestellt wird. Dem Gemeinderat lagen verschiedene Angebote vor. Der Auftrag zur Anschaffung der Urnenwandanlage inklusive der Montage wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Urnen-Rost, Burgthann, erteilt.
Erarbeitung einer Gemeindeentwicklungsplanung
In seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Juli 2020 befasste sich der Gemeinderat mit der Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplanes. Gemeinderat Josef Fischer stellte den entsprechenden Antrag. Nach Meinung von Gemeinderat Fischer sollte sich die zukünftige, wohnbauliche Entwicklung auf die Verdichtung und Erschließung möglicher Freiflächen innerorts sowie auf Ersatz-Neubauten beschränken. Die anstehende Kinderhauserweiterung bzw. der Neubau einer Kinderkrippe sowie dringend erforderliche Straßensanierungsmaßnahmen, Kanalnetzertüchtigungen sowie Kläranlagenbau sind in den nächsten Jahren Herausforderungen für die folgenden Finanzhaushalte. Der Gemeinderat beschloss die Erarbeitung eines Gemeindeentwicklungsplanes für den Zeitraum bis zum Jahr 2026. Die Planungsvorschläge sollen bis Ende des Jahres 2020 – eventuell in Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden.
Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen im Grundschule und Bereich Moos 1 mitgeteilt. Wenn eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen. Dazu ist der Wert V85 einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl ergibt sich aus der Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15 Prozent überschritten wird. Im Bereich der Grundschule, hier sind 30 Stundenkilometer erlaubt, wurde ebenfalls eine Messung von einer Woche Dauer durchgeführt. Hier lag das Ergebnis bei durchschnittlich 43 Stundenkilometer. Aktuell liegt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Steinach und Moos bei 100 Stundenkilometern. Zwei wöchentliche Messungen wurden bei Hausnummer Moos 1 in Fahrtrichtung Parkstetten durchgeführt. Die Auswertungen brachten das Ergebnis, dass 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer 88 Stundenkilometer bzw. 83 Stundenkilometer gefahren sind.
Die Anlieger von Moos 1 und Moos 2 haben beantragt, dass für den Bereich Moos 1 und Moos 2 eine Prüfung zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer durch die Gemeinde Steinach erfolgen soll. Die Antragsteller gaben an, dass aufgrund des starken Verkehrsaufkommens für die Anwohner ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht. Während der Beratung wurde die Gefährdung von Radfahrern und Geschwindigkeitsmessungen ohne Display diskutiert. Auch die Anzahl der Wildunfälle die sich hier jährlich ereignen wurde angesprochen. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat für die Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Parkstetten die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu, dass die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Gemeinde Steinach im Regionalentwicklungsverein Straubing-Bogen e.V. vertreten soll. Durch den Vereinszweck soll die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts, Vernetzung der Akteure und Entscheidungsträger der Region und Entwicklung und Koordination und Unterstützung von Projekten erfüllt werden. Als Stellvertreter wurden der zweite Bürgermeister Martin Haberl und der dritte Bürgermeister Stefan Heller vorgeschlagen.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Zuschuss der Regierung von Niederbayern in Höhe von 37.000 Euro zur Anschaffung des Versorgungs-LkW`s der Feuerwehr Steinach ausbezahlt wurde. Eine weitere Zuwendung aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ in Höhe von 4.250 Euro erhält die Gemeinde Steinach die Anschaffung von fünf Tabletts in der Grundschule.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Informationsveranstaltung des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sieht vor, die empfindlichen Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen festzulegen. Der Auftrag ist, die Grundwasservorkommen zu schützen und die Reinhaltung der Gewässer sicherzustellen. Im Rahmen eines bayernweiten Projektes werden am Wasserwirtschaftsamt Deggendorf derzeit Einzugsgebiete der öffentlichen Wasserversorgung erfasst.
Zwei Kindergartengruppen werden ausgelagert
Umbauarbeiten in Rekordzeit – viele ehrenamtliche Stunden
Was lange währt, wird endlich gut. So hofft nun ein Bauwerber, der in der Hohen-Kreuz-Straße in Steinach den Neubau einer Physiotherapiepraxis mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage verwirklichen möchte. Seit August 2019 befasste sich der Gemeinderat mit der entsprechenden Einbeziehungssatzung. Vier Beteiligungen mit entsprechenden Fristen waren bisher nötig um den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerecht zu werden. Am Donnerstag fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Steinach „Hohe-Kreuz-Straße“.
Für die erforderliche Ausstattung der dritten Krippengruppe gewährt die Gemeinde Steinach einen Investitionszuschuss in Höhe von brutto 7500 Euro. Für die Herstellung und Einrichtung von zwei Kindergartengruppen im Objekt Schlichtstraße 1 wurden vorläufige Investitionskosten in Höhe von 150000 Euro für Hochbaumaßnahmen und 40000 Euro für die Anschaffungen von beweglichen Gegenständen im Nachtrags-Haushaltsplan für das Jahr 2020 veranschlagt. Nachdem die baulichen Maßnahmen größtenteils umgesetzt wurden, wurde der Gemeinderat über die bisherigen Investitionskosten informiert. Zum Sitzungstag betrugen die Investitionen 24796 Euro. Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte detailliert über die bisherigen und noch zu erwartenden Ausgaben. Nach Vorabschätzung der Gemeindeverwaltung werden die Investitionskosten für Hochbaumaßnahmen den Haushaltsansatz deutlich unterschreiten. Innerhalb gut vier Wochen sei es gelungen das Gebäude in der Schlichtstraße 1 für eine Kindergartengruppe fertig zu stellen. Bürgermeisterin Christine Hammerschick dankte den Gemeinderat die hier vor Ort tatkräftig beim Umbau mitgeholfen haben und allen Firmen die trotz des knappen Zeitraums die Arbeiten fristgerecht ausgeführt haben. Im Juli wurde seitens des Gemeinderates der Beschluss gefasst in der Schlichtstraße zwei Kindergartengruppen für zwei Jahre unterzubringen. Baurechtliche Fragen mussten geklärt werden, damit die Bauarbeiten am 30. Juli starten konnten. Nach einem Aufruf im Gemeinderat waren an den Wochenenden auch ehrenamtliche Helfer, insbesondere Mitglieder des Gemeinderates Steinach, bei der Herstellung der Außenanlagen im Einsatz. Gemeinderat Stefan Heller, erläuterte den Ablauf der Herstellung der Außenanlage. Bei den Arbeiten zur Herstellung der Außenanlage wurden 100 ehrenamtliche Helferstunden eingebracht. Die Mitarbeiter des Bauhofes waren in Summe an 120 Stunden bei der Herstellung der Außenanlagen beschäftigt. Im Rahmen der Innenausbauarbeiten wurden die Sanitäranlagen hergestellt und umgebaut, Akustikdecken montiert, Malerarbeiten durchgeführt, die Elektroinstallation hergestellt sowie die Bodenbeläge verlegt und die Grundmöblierung (Küche) aufgebaut. Die Mitarbeiter des Bauhofes waren an insgesamt 230 Arbeitsstunden bei den Innenausbauarbeiten in Einsatz. Ende August fand die Abnahme der Räumlichkeiten mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Straubing-Bogen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Bauverwaltung), der Diözese Regensburg (Fachberatung für Kindertageseinrichtung, Caritas-Geschäftsführer), der Kirchenverwaltung (Pfarrer Christof Hagedorn, Leitung Kinderhaus, Kirchenpfleger) und der Gemeinde Steinach (Bürgermeisterin Christine Hammerschick, Ursula Heller) statt. Die Kindergartengruppe im Erdgeschoss konnte so ihren Betrieb pünktlich am Dienstag, den 01. September 2020 aufnehmen. Dafür kam spontaner Applaus der Gemeinderäte.
Der Gemeinderat genehmigte die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Abwasserbeseitigung für den Gemeindeteil Ascha. Im Steinbruch wurde die bauliche Erweiterung und den Umbau eines Waaghauses, sowie Neubau einer Elektrosteuerungszentrale bei der Gemeinde Ascha beantragt, da dieser auf dem Gebiet der Gemeinde Ascha liegt. Die neuen Gebäude sollen nun an das bestehende Kanalnetz der Gemeinde Steinach angeschlossen werden, sodass das anfallende Abwasser über die Kläranlage Steinach entsorgt werden. Um den Kanalherstellungsbeitrag abrechnen zu können ist eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Ascha. Geklärt werden muss noch die Menge des anfallenden Abwassers, um Probleme mit der Steinacher Kläranlage, die auch langsam an ihre Grenzen kommt, zu vermeiden.
Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Bayerische Sozialministerium im Rahmen der Initiative „Unser soziales Bayern: Wir helfen zusammen“ jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt einen Pauschalbetrag von 60000 Euro zugewiesen hat. Dieses Geld ist zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten von älteren Personen oder Personen mit Vorerkrankungen gedacht, die von der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen sind. Landrat Josef Laumer hat in Abstimmung mit der Seniorenfachstelle und der Finanzverwaltung des Landratsamtes Straubing-Bogen einen Verteilungsschlüssel festgelegt. Die Gemeinde Steinach hat eine Zuwendung in Höhe von 1330 Euro erhalten. Die erste Bürgermeisterin erklärte, dass mit dieser Zuwendung Spielenachmittage für die Senioren organisiert werden sollen. Auch sollte die Zuwendung für die Anschaffung von Spielen verwendet werden. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis. Weitere Vorschläge wurden aus dem Gemeinderat nicht vorgebracht.
Gebeten wurden die Gemeinderäte um Informationen zur Grabenräumung.
Kanalgebühren steigen nächstes Jahr
Förderung für Dorfwirtshaus in Münster
In seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 befasste sich der Gemeinderat mit der Kalkulation der Kanalgebühren. Die Gemeinde Steinach erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll dabei die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen die einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Aufgrund des Ablaufes des Kalkulationszeitraumes für die Entwässerungsanlage der Gemeinde sind die Kanalgebühren für den Zeitraum 2020 bis 2024 neu zu kalkulieren. Für 2020 besteht laut Haushaltsplan eine Unterdeckung von 38.500 Euro. Bei der Kalkulation bis 2024 wurde eine Preissteigerungsrate von drei Prozent geplant. Somit ergab sich eine Abwassergebühr von 2,20 Euro, was eine Erhöhung von zehn Cent pro Kubikmeter Abwasser bedeutet. Auch die Grundgebühren erhöhen sich im ab 2021 mindestens um 20 Euro pro Jahr, je nach Größe des Wasserzählers.
Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat vom Termin mit Vertretern des Amtes für Ländliche Entwicklung, Architekten, stellvertretendem Vorsitzenden der Dorfgemeinschaft Münster, sowie mit der ersten Bürgermeisterin und Gemeindeverwaltung ein Besichtigungstermin am Dorfwirtshaus am Kirchplatz in Münster statt. Dabei wurde zunächst eine Besichtigung durchgeführt, um festzustellen, ob eine Sanierung des Objektes gefördert würde.
Bereits in der Sitzung vom August 2019 fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungs-und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung allgemeines Wohngebiet (WA) Wolferszeller Weg. Der Geltungsbereich des Planungsgebietes lag dabei am nördlichen Ortsrand von Steinach in Nähe des bestehenden Baugebietes „Oberes Dorf II. Der Gemeinderat fasste später auch den Auslegungs-und Billigungsbeschluss. Aus der Beteiligung der Behörden sind gravierende Einwendungen bei der Gemeinde Steinach eingegangen, die nicht beseitigt werden konnten. Da der Bebauungs-mit Grünordnungsplan für das allgemeine Wohngebiet Wolferszeller Weg nun nicht mehr gemäß den Vorgaben nach dem damals gültigen Baugesetzbuch erstellt werden kann und auch der räumliche Geltungsbereich nicht mehr dem ursprünglichen Geltungsbereich entspricht, wurde sowohl der Aufstellungsbeschluss als auch der Billigungsbeschluss aufgehoben. Nach einer Überarbeitung des räumlichen Geltungsbereiches fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Aufstellung eines erneuten Bebauungsplanes „Wolferszeller Weg“.
Für den Bereich in der Aufrother Straße fasste der Gemeinderat Beschluss zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Münster West II“. Die bisherige geplante Satzung wurde aufgehoben, da sich der räumliche Geltungsbereich geändert hat.
Der Fischereiverein Steinach hat erneut die kostenfreie Überlassung des Fischgewässers Kinsach beantragt. Laut den Angaben des Vereins ist die Kinsach fischereilich nur noch schlecht zu nutzen. Dies würden auch die Fangmeldungen der letzten Jahre bestätigen. Da aus diesen Gründen durch die Gemeinde bereits in der Vergangenheit auch keine Pacht mehr veranschlagt wurde, sieht sich der Fischereiverein, nach Ablauf des Pachtvertrages, künftig nur noch in der Lage die Kinsach zu pachten, sofern diese kostenlos überlassen wird. Der Gemeinderat beschloss das Fischgewässer Kinsach dem Fischereiverein kostenlos bis zum Ende des neuen Pachtvertrages kostenlos zu überlassen.
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Antrag des Tennisclub Steinach auf Einbeziehung des Festplatzgeländes der Gemeinde Steinach in den Einzugsbereich der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus einem Brunnen zur Tennisplatzbewässerung. Mit der aktuellen Erlaubnis dürfte der Verein nur 132 Kubikmeter dem Brunnen entnehmen. Der Bedarf liegt jedoch bei 1000 Kubikmeter. Der Gemeinderat genehmigte die Einbeziehung des Festplatzgeländes bis auf Widerruf.
Der Bayerische Gemeindetag informierte, dass das Muster der Satzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie das Pauschalsätze-Verzeichnis überarbeitet wurden. Angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung haben die zuständigen Verbände eine erneute Überarbeitung ihres Satzungsmusters und des Pauschalsätzeverzeichnisses vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Steinach.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass ab Herbst die Bepflanzung in den Wohngebieten Steinach, Oberes Dorf II und Münster, Schlossstraße Münster durchgeführt werden.
Hochwasserschutz für Steinach vorgestellt
Damm für Steinachbach und Schanzlgraben
Ebenfalls am Donnertag, 1. Oktober 2020 stellte Dipl.-Ing. Thomas Ammer vom Ingenieurbüro Dr. Ammer, Straubing dem Gemeinderat die Hochwasserstudie für Steinach vor. Das vorläufige Ergebnis um Hochwasser rund um den Steinachbach zu vermeiden sind zwei Dämme im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße.
Das Einzugsgebiet, so Dipl.-Ing. Thomas Ammer beträgt 11,9 Quadratkilometer und besteht aus Siedlungsgebieten, dem bewaldeten Schanzlbach, Unterniedersteinach und dem Oberlauf des Steinachbaches bei Thannhof. Berechnet wurde die Niederschlagshöhe einer bestimmten Zeitspanne des Einzugsgebietes für ein hundertjähriges Hochwasser.
Faktoren für Hochwasser sind die Landnutzung, wie Siedlung, Gewerbe, Ödland, Ackerbau, Wiesen, Laub- Nadel oder Mischwald. Auch die Bodentypen der Durchlässigkeit spielen eine Rolle. Hier unterscheidet man von sehr durchlässig, mäßig durchlässig, gering oder sehr gering durchlässig. Für den Hochwasserschutz Steinach sind hier gering durchlässige Bodentypen vorhanden.
Das hydrologische Modell für den Steinachbach und Schanzlgraben zeigt wieviel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hat der Steinachbach dann zu transportieren, was er auf Grund seines Bachbettes nicht kann.
Anhand einer Folie zeigte Dipl.-Ing. Thomas Ammer auf an welchen Stellen der Steinachbach dann ausufert. Hier nannte er Bereiche vor der Brücke in der Wittelsbacherstraße und am Kirchweg im Bereich des Baugebietes Pfründeweges.
Nach der Bestandsaufnahme gibt es für einen Hochwasserschutz nach Lösungen zu suchen. Zusätzliche oder andere Abflusswege zu suchen, scheidet für Steinach aus. Der Gewässerausbau oder eine Abflussreduktion durch Rückhalt stellen für Steinach eine mögliche Lösung dar. Den Gewässerausbau, 800 Meter durch Steinach, hält Dipl.-Ing. Thomas Ammer nicht für sinnvoll.
Die favorisierte Lösung sieht zwei Sperrbauwerke als Erddämme im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße vor. Fünf Kubikmeter pro Sekunde kann der Steinachbach unbedenklich abführen. Somit ist entsprechend der benötigte Rückhalt zu berechnen. Die Dammstandorte sehen im Bereich des Schanzlweihers einen Damm von sieben Metern Höhe und 90 Metern Länge und im Bereich Bärnzeller Fußweg einen Damm sechs Metern Höhe und 160 Metern Länge vor. Kleine Ausuferungen an der Wittelsbacherstraße lassen sich nicht vermeiden, aber durch kleine bauliche Maßnahmen an den Grundstücken in Grenzen halten. Als Zwischenbilanz zog Dipl.-Ing. Thomas Ammer das Ergebnis, dass ein Hochwasserrückhalt für Steinach möglich ist.
Solche Bilder soll es nicht mehr geben – der Steinachbach bei Hochwasser
Das weitere Vorgehen besteht nun in der Ermittlung der potentiellen Hochwasserschäden, Kostenschätzung der möglichen Lösungen und der Bewertung von Kosten und Nutzen. Dipl.-Ing. Thomas Ammer beantwortete noch die Fragen der Gemeinderäte zum Gewässerausbau, Schneeschmelze, Gewerbegebiet und weiteren Rückstaumöglichkeiten. Die Schätzung der Baukosten wird erst nach Abschluss der Studie im ersten Quartal 2021 vorliegen.
8325 Euro für Jugendförderung der Sportvereine
Hundesteuer wird erhöht
Vor der eigentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 29. Oktober 2020 informierte Hans Buchmeier, Bereichsleiter der Straubinger Stadtentwässerung, die Gemeinderäte über die Vorteile eines Kommunalunternehmens. Hans Buchmeier tat dies am Beispiel der Unterhaltsverpflichtung eines Kanalsystems, dem größten Eigentum einer Gemeinde, nach der Eigenüberwachungsverordnung.
Die Gemeinde Steinach fördert entsprechend den gemeindeeigenen Richtlinien vom 2007 die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Pro Jugendlichen gewährt die Gemeinde Steinach 25 Euro und schüttet heuer einen Betrag von 8.325 Euro aus. Diesen Betrag teilen sich anteilig die Wilden Wespen Steinach (96 Jugendliche), TC Steinach (39), Vorwaldschützen Steinach (21) und ASV Steinach (178).
Der Gemeinderat billigt den Satzungsentwurf zur Einbeziehungssatzung Münster West II in der vorgelegten Fassung. Über die Zufahrt von der Aufrother Straße soll eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle verwirklicht werden.
Der Gemeinderat wurden zwei Bebauungsvorschläge für ein Grundstück an der Aufrother Straße vorgestellt. In beiden Vorschlägen sollen zwei Doppelhäuser und drei Einfamilienhäuser entstehen. Probleme sahen die Gemeinderäte beim Feuerschutz, der Straßenbreite und der Grundstücksgrößen und lehnten beide Vorschläge ab.
Um die Häufigkeit der Befreiungen zu Bauanträgen zu verringern, stellte Gemeinderat Stefan Heller den Antrag, die Bauherren mit einem Merkblatt auf die Festsetzungen der Bebauungspläne im Vorfeld der Planung hinzuweisen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.
Die neu gebaute Straße im Gewerbegebiet, der der Gemeinderat bereits im Februar den Straßennamen „Zum Lehmoos“ gab ist nun vermessen und der Gemeinderat widmete diese Straße als Ortsstraße. Der Straßenname bezieht sich auf eine Hofstelle die hier in der Nähe der Autobahn stand und um 1800 abgetragen wurden. Der Hof war nach historischen Aufzeichnungen das drittgrößte Anwesen in Steinach.
Die Hundesteuersatzung aus dem Jahr 2006 wurde vom Gemeinderat geändert. Bisher betrug die Hundesteuer 20 Euro pro Hund und Kalenderjahr. Ab dem neuen Jahr beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 30 Euro, für den zweiten Hund 50 Euro und für jeden weiteren Hund 70 Euro im Kalenderjahr. Für Kampfhunde beträgt die Steuer in Zukunft 200 Euro.
Der Gemeinderat befasste sich mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde aus dem Jahr 2019, die am 21. Oktober 2020 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt wurde. Bei zwei Haushaltsstellen lagen keine Beschlüsse des Gemeinderates vor. Dem Gemeinderat wurden die überplanmäßigen Haushaltüberschreitung bei einer dringenden Kanalsanierung in Münster in Höhe von 20.934 Euro und Mehrausgaben beim Betriebskostendefizit für die Kindertageseinrichtungen in Höhe von 34.886 Euro erläutert. Der Gemeinderat genehmigte die Haushaltsüberschreitungen und stellte die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 fest.
Die Katholische Landjugend Münster stellte bei der Gemeinde einen Antrag auf Herstellung eines Internetanschlusses für den Gruppenraum in Münster. Gemeinderat Martin Haberl stellte die rechtliche Haftung der Gemeinde zur Diskussion. Auch wenn der Vorsitzende der KLJB Münster den Vertrag abschließen sollte, wäre dieser bei gesetzeswidriger Nutzung haftbar. Haberl schlug eine Bayern WLAN Lösung vor. Der Gemeinderat beschloss einen Bayern WLAN Internetanschluss für die Gruppenräume der KLJB Münster. Die KLJB soll sich, falls Arbeitsleistung erforderlich ist, hier einbringen. Weiterhin hat die KLJB Münster einen Antrag auf Anschaffung eines Beamers gestellt. Vom Kreisjugendring wurden zehn Prozent bezuschusst. Der Gemeinderat beschloss ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent, was 69,80 Euro ausmacht.
Die Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat über die aktuelle Kostenübersicht zur Errichtung von zwei Kindergartengruppen im Objekt Schlichtstraße 1. Für Möbel, Spielzeug und Inventar wurden 22.800 Euro, für Hochbaumaßnahmen wurden 58.500 Euro und Baunebenkosten 7.745 Euro ausgegeben. Die Arbeitsstunden des Bauhofes können mit 7.000 Euro angesetzt werden.
Im Kinderhaus St. Ursula im Warterweg, der durch die Katholische Kirchenstiftung betrieben wird, wurde eine weitere Kinderkrippengruppe eingerichtet. Für Innenausbauten wurde bereits ein Zuschuss von 7.500 Euro gewährt. 26.100 Euro wurden in Spielwaren und Ausstattungsgegenstände investiert. Da der Haushaltsansatz für einen Investitionskostenzuschuss der Gemeinde 30.000 Euro beträgt und bereits 33.600 Euro ausgegeben wurden, war die Überschreitung zu genehmigen.
Innenentwicklung vor Außenentwicklung anstreben
Nachtragshaushalt beschlossen - Geschwindigkeitsmessungen
Innenentwicklung ist ein Schlüsselthema für die Gemeindeentwicklung. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist inzwischen planerischer Konsens und steht seit der Novellierung 2013 auch im Baugesetzbuch und ist Hauptziel der Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung. Innenentwicklung ist jedoch weit mehr als eine Frage der Baulandentwicklung. Es geht hierbei nicht nur um das Flächensparen, sondern ebenso um lebendige Ortskerne, Zugang zu Grundversorgung und gute Rahmenbedingungen für ein soziales Miteinander in Dörfern. Die Gemeinde Steinach hat sich dem Projekt der ILE nord23 angeschlossen und eine Flächenmanagmentdatenbank erstellen lassen. Das Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung ifuplan erfasste sämtliche Daten. Dipl.-Geograph Florian Lintzmeyer informierte am Donnerstag, 26. November 2020 vor der Gemeinderatssitzung den Gemeinderat über das Ergebnis. Die betrachteten Ortsteile verfügen insgesamt über 181 Innenentwicklungspotenziale mit einer Gesamtfläche von 26,8 Hektar. Die dominierenden Kategorien sind Baulücken mit einem Flächenanteil von rund 40 Prozent, geringfügig bebaute Grundstücke mit knapp 30 Prozent und Hofstellen mit Restnutzung mit einem Flächenanteil von rund einem Viertel an der Gesamtfläche. Aus der Gegenüberstellung der Innenentwicklungspotenziale mit dem Wohnbaulandbedarf wird deutlich, dass es eines kombinierten Ansatzes der Aktivierung von Gebäudepotenzialen, ergänzt durch die Aktivierung von Flächenpotenzialen bedarf, um den künftigen Wohnbaulandbedarf im Innenbereich zu decken. Gelänge es mittelfristig, die Hälfte dieser ortsplanerisch geeigneten Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren, wäre zur Deckung des künftigen Wohnbaulandbedarfs keine weitere Baulanderschließung im Außenbereich mehr erforderlich.
Der Gemeinderat widmete die Zufahrtsstraße zum Betriebsgelände der Firma Sennebogen Erich GmbH u. Co.KG als Ortsstraße mit der Bezeichnung Sennebogenstraße.
Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse zu den Geschwindigkeitsmessungen im Bereich August-Schmieder-Straße, Parkstettener Straße, Chamer Straße, Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Parkstetten vorgestellt. Im Bereich der Kreisstraße Chamer Straße in Fahrtrichtung Ascha wurde am Ortsausgang von Wolferszell gemessen. Die ermittelte V85 Prozent Geschwindigkeit lag im Messzeitraum bei 58 km/h und somit 8 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Es ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wird.
Im Bereich des Schlosses Steinach wurden im Oktober Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die ermittelte V85 Prozent Geschwindigkeit lag laut dem Messergebnis bei 38 km/h und somit 8 km/h über der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
In der Parkstettener Straße in Münster lag im November die V85 Prozent Geschwindigkeit bei 48 km/h und somit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsbereich in Höhe von 50 km/h.
Im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Steinach-Parkstetten wurde mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h eingerichtet. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung wurde auch über die Gemeindegrenze von Steinach bis nach Parkstetten (Unterharthof) fortgeführt. Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde beim Anwesen Moos 1 in Steinach aufgestellt. Diese Messung brachte das Ergebnis, dass die V 85 Prozent Geschwindigkeit bei 83 km/h lag. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde um 13 km/h überschritten.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über ein Treffen der Gemeindeverwaltung mit der Kirchenverwaltung, Pfarrer und Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula. Die pädagogische Leitung des Kinderhauses, Gabriele Berger, erklärte bei dem Treffen den Anwesenden, dass das Kinderhaus nach Ablauf des Kindergartenhalbjahres voll belegt sein wird. Lediglich in der Gruppe Herr Nilsson (Schlichtstraße 1) ist noch ein freier Platz verfügbar. Für die Betreuungsplätze ab Januar und Februar 2021 liegen schon die Zusagen der Eltern vor. Zukünftig werden die Platzzusagen nur noch zeitnah erteilt, damit besser kalkuliert werden kann. Zum Anstellungsschlüssel erklärte die Leitung des Kinderhauses, dass dieser im aktuellen Kindergartenjahr wirtschaftlicher ist als im letzten Jahr. Langfristig sei es laut Auskunft der pädagogischen Leitung geplant, dass eine Ganztagsbetreuungsgruppe geschaffen werden sollte.
Der Gemeinderat Steinach beschloss eine zweite Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2020. Diese wurde notwendig, um Haushaltsüberschreitungen für Ersatzbeschaffungen im Kinderhaus Sankt Ursula, für die Pflanzarbeiten im Baugebiet Oberes Dorf II und für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden.
Die Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass bedingt durch die Corona-Pandemie, keine Bürgerversammlungen einberufen werden.
Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass das Schulbuswartehaus an der Kreisstraße SR8 an der Kreuzung bei Agendorf aufgrund von Bürgeranträgen in den Kinsachweg versetzt werden sollte.
Kläranlagenwartung wird ausgelagert
Weniger Schlüsselzuweisung
In der Nähe von Hoerabach soll eine weitere „Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld“ errichtet werden. Die voraussichtliche Betriebsdauer der Anlage beträgt 25 Jahre. Hierzu soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Parallel sind hierzu auch der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern.
Zur Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd ist die Errichtung einer Verteil-und Abgabestation zur Gas-und Stromversorgung notwendig. Die beiden Stationen sollen auf einem Grundstück im bestehenden Gewerbegebiet Rotham II/1 gebaut werden. Dieses sieht auf dem geplanten Grundstück keine Bebauung vor. Somit ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Geplant ist die Fläche für die Energieversorgung auszuweisen. Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Änderung.
Nachdem die Fachkraft für Abwasser auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Steinach ausgeschieden ist, hat die Gemeindeverwaltung für den weiteren fachgerechten Betrieb der Kläranlage Steinach sowie für den Betrieb der zwölf Pumpstationen zu sorgen. Bürgermeisterin Christine Hammerschick hat mit der Straubinger Stadtentwässerung Kontakt aufgenommen, ob eine interkommunale Zusammenarbeit möglich ist. Eine Besichtigung ergab, dass die Kosten für Investitionen von 20.000 Euro notwendig sind. Dem Gemeinderat wurde ein Angebot der Straubinger Stadtentwässerung über die technische Betriebsführung der Kläranlage Steinach vorgestellt. Die laufenden Betriebskosten bleiben wie bisher. Der Gemeinderat beschloss, zwar nicht einstimmig, den Beitritt zur Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Steinach und der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) zur Durchführung der Abwasserreinigung der Gemeinde Steinach.
Der Gemeinde Steinach wurde eine Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von 65.191 Euro bewilligt. Die Gemeindeschlüsselzuweisung für 2021 wurde auf 642.748 Euro festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Zuweisung 123.640 Euro weniger.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die Aktion der Weihnachtspräsente an Senioren. Sie teilte mit, dass sich die Senioren sehr über die Präsente gefreut haben und dass zahlreiche positive Anrufe bei der Gemeinde Steinach eingegangen seien, was die an der Aktion beteiligten Gemeinderäte bestätigten.
Weiterhin wurde der Gemeinderat informiert, dass im Bereich der Grundschule Steinach die Polizeiinspektion Straubing Geschwindigkeitsmessungen plant.
Gemeinderatssitzungen 28.01.2016 25.02.2016 31.03.2016 12.05.2016 19.05.2016 03.06.2016 30.06.2016 04.08.20016 08.09.2016 20.10.2016 24.11.2016 15.12.2016
Sitzung vom 28. Januar 2016
Zustimmung zum Vorbescheid für Diskothek
Toilettenanlagen am Sportzentrum werden saniert
Schenkung für Kapelle
Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Gemeinderat am Donnerstag, 28. Januar 2016 in seiner Sitzung abzuwickeln. Der Gemeinderat stimmte dem Vorbescheid zur Errichtung einer Diskothek im Gewerbegebiet Rotham II zu. Die Toilettenanlagen am Sportzentrum werden dieses Jahr saniert. Dem Gemeinderat wurde ein Konzept zur Nutzung der alten Turnhalle durch Architekt Martin Weinzierl vorgestellt. Dem Gemeinderat lag die Betriebskostenabrechnung des Kinderhauses für 2015 vor. Die Seniorenbetreuung 60plus erhält für 2016 wieder einen Zuschuss seitens der Gemeinde Steinach.
Sanierungsarbeiten, so Bürgermeister Karl Mühlbauer, seien den nächsten Jahren vorrangige Aufgabe der Gemeinde Steinach. Hierunter fallen auch die Sanierungen der Toilettenanlagen am Sportzentrum und die alte Turnhalle. Bereits mit Beschluss vom September 2015 wurde Architekt Weinzierl beauftragt, ein Nutzungskonzept für die Turnhalle sowie des öffentlichen Toilettenbereichs mit Eingangsüberdachung zu erarbeiten. Dies wurde nun dem Gemeinderat vorgestellt. Dabei sind die nicht mehr zeitgemäßen und zu kleinen Toiletten zu erweitern. Es wird ein neuer Toilettentrakt für Damentoiletten geschaffen. Ebenso erfolgt der Einbau einer Behindertentoilette. Zudem wird im Bereich der Toilettenanlagen auch der Zugangsbereich umgestaltet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 120 000 Euro. Der Gemeinderat beschloss hierfür einen Bauantrag zu stellen.
Zu den Sanierungsaufgaben zählt auch die alte Turnhalle. Im Zuge dieser Maßnahme lag die Überlegung ein neues, künftiges Nutzungskonzept als Mehrzweckhalle zu planen. Hierzu wären verschiedene Umbaumaßnahmen und Anbauten, wie Bühnentrakt, Unterkellerung bei den Vorwaldschützen usw. erforderlich. Anhand von Plänen wurden dem Gemeinderat die Baumaßnahmen aufgezeigt. Nach der Kostenschätzung des Architekten belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 1 130 000 Euro, wobei jedoch die Kosten für eine komplexe Lüftungsanlage hierin nicht enthalten sind. Das Nutzungskonzept für die alte Turnhalle wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Zu gegebener Zeit erfolgt eine erneute Behandlung im Gemeinderat.
Diskothekenneubau
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Vorbescheid auf Neubau einer Diskothek im Gewerbegebiet Rotham II, Hochstraß vor. Bürgermeister Karl Mühlbauer erläuterte vor der Beratung die rechtlichen Gegebenheiten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Rotham II/2". Nach Auskunft des Landratsamtes sind auch Vergnügungsstätten zulässig. Nach den Antragsunterlagen sind 500 Besucher zu erwarten. In der Beratung wurden Fragen zu Zufahrtsstraßen, Parkplätze, Immissionswerte, Nähe zur Bundesstraße und Autobahn angesprochen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zu dem Vorbescheid unter der Maßgabe, dass die Immissionswerte, vor allem nachts, eingehalten werden und ausreichende Parkplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren wird befürchtet, dass Besucher der Diskothek auf die unmittelbar angrenzenden überörtlichen Straßen B 20 und Autobahn A 3 gelangen können. Zu dem Vorhaben sind daher auch noch die Straßenbaulastträger der Bundesstraße B 20 und der Autobahn A 3 zu hören.
Christusfigur für Kapelle
Die Schenkung, eine gebrannte, colorierte |
Über Geschmack kann man sich streiten. Gestritten hatte der Gemeinderat bei der Beratung über die Annahme einer Schenkung nicht. Aber einstimmig war das Ergebnis die Annahme einer Schenkung auch nicht. Ein Spender will der Gemeinde nach Abschluss der Renovierungsarbeiten an der Hohe-Kreuz-Kapelle eine gebrannte, colorierte Tonskulptur, einen „Heiland auf der Rast" schenken und in die renovierte Hohe Kreuz Kapelle einziehen lassen. Bislang war in der Kapelle eine Marienstatue aufgestellt. Nach Aussage des Restaurators ist diese Kapelle im Ursprung jedoch keine Marienkapelle, sondern eine Kapelle für eine Christusstatue. Bis zum Diebstahl in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts war eine Christusfigur, der „Heiland auf der Rast" in dieser Kapelle aufgestellt. Der Spender möchte diese Figur, geschaffen von Walter Veit-Dirscherl, der Gemeinde Steinach als Geschenk übergeben mit der Bitte, sie in Ehren und Würden in der Hohe-Kreuz-Kapelle aufzustellen. Nach Beratung nahm der Gemeinderat die Schenkung an und wird in der Hohe-Kreuz-Kapelle aufgestellt.
Anlässlich der Segnung der renovierten Hohe-Kreuz-Kapelle plant der Musikverein Steinach-Münster ein abendliches Festkonzert. Das Konzert kostet voraussichtlich 3 000 Euro. An Eintrittsgelder werden 900 Euro erwartet. Der Restbetrag von 2 100 Euro sollte zu je einem Drittel von Gemeinde Steinach, Katholische Kirchenstiftung Steinach und Musikverein getragen werden. Es wurde daher ein Antrag gestellt, ob die Gemeinde für dieses Festkonzert einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel des zu erwartenden Defizits von 2 100 Euro leistet. Nach Beratung gewährt die Gemeinde Steinach zudem Festkonzert einen Zuschuss in Höhe von einem Drittel des zu erwartenden Defizits von 2 100 Euro, maximal jedoch 700 Euro. Es ist dies ein Beitrag zur Kulturförderung sowie für die Segnung der Kapelle.
Die Seniorenbetreuung 60plus in der Gemeinde Steinach erfreut sich einer großen Beliebtheit. Die angebotenen Veranstaltungen mit den beiden Seniorenbetreuern Hans Agsteiner und Detlev Schneider werden sehr rege besucht. Durchschnittlich nehmen 50 Personen an den Veranstaltungen, Fahrten und Besichtigungen, teil. Der Gemeinderat Steinach gewährte zur Seniorenbetreuung einen Zuschuss für das Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 1 000 Euro.
Der Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren ist in einer Satzung geregelt. Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat empfohlen, die Pauschalen an die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages anzugleichen, damit die Gemeinde nicht einen Teil der Einsatzkosten selbst tragen muss. Der Gemeinderat beschloss eine Änderung der Satzung.
Betriebskosten Kinderhaus
Die Katholisch Kirchenstiftung Steinach hat die Abrechnung der Betriebskosten 2015 des Kinderhauses Steinach vorgelegt. Danach ergibt sich ein Betriebskostendefizit von 42 579 Euro. Gemäß den getroffenen Vereinbarungen beträgt der Defizitanteil der Gemeinde 34 063 Euro.
Die Firma Georg Hornung beantragt den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau auf Grundstücken in der Gemarkung Münster. Die Abbaufläche ist im Regionalplan Donau-Wald als Vorrangfläche für Kies und Sand ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan ist der Planungsbereich als Teilfläche einer Vorrangfläche für den Kies- und Sandabbau gekennzeichnet. Der Kiesabbau erfolgt im Nassabbau. Nach Abbau des Kiesvorkommens ist eine Rekultivierung des gesamten Kiesweihers mit der Nachfolgenutzung „Sportfischerei" vorgesehen. Der Gemeinderat forderte die Wege während der Abbaudauer in einem befahrbaren Zustand zu halten und nach Abbauende in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Bei dem neugeschaffenen Gewässer (bleibender Kiesweiher) handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung. Da es sich um ein künstlich geschaffenes Gewässer handelt, welches aus wirtschaftlichen Gründen und aus Gewinnerzielungsabsichten geschaffen wurde, hat die spätere Unterhaltung dieses Gewässers durch den Grundstückseigentümer zu erfolgen. Es ist auch der Zweckverband zur Wasserversorgung der Buchberggruppe anzuhören, damit abgeklärt werden kann, ob durch das beantragte Vorhaben die Wasserversorgung beeinträchtigt wird. Die Gemeinde fordert weiterhin, dass die Rekultivierung nach Beendigung des Abbaus in einem Zug durchzuführen ist.
Der Gemeinderat Vergab die Arbeiten für die Sanierung der Scheibentauchkörperanlage auf der Kläranlage Steinach. Hier wird die Gemeinde Steinach 192 800 Euro investieren. Vergeben wurden auch die Malerarbeiten für die Sanierung der Sankt Martinskirche in Münster. 26 000 Euro gibt die Gemeinde Steinach hierfür aus.
Wohnung gesucht
Gemeinderat Betz bat um Meldung von Wohnungen zur Unterbringung anerkannter Asylbewerber. In Steinach haben die ersten Asylbewerber eine Anerkennung erhalten. Dem Gemeinderat wurden die Wortmeldungen der Bürgerversammlungen 2015 bekannt gegeben. Einzelbeschlüsse sind derzeit nicht erforderlich.
Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2016
Eckwerte für Gemeindehaushalt festgelegt
Grabgebühren neu kalkuliert – vorerst keine Parkplatzumgestaltung im Oberen Dorf
Am Donnerstag, 25. Februar hat sich der Gemeinderat mit einer notwendigen Änderung der Gebührensatzung für den gemeindlichen Friedhof befasst. Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hatte im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung festgestellt, dass die Gemeinde eine neue Gebührenkalkulation durchzuführen hat und die Gebühren kostendeckend festzusetzen und zu erheben sind. Demnach ergibt sich eine Grabgebührenerhöhung bei einem Einzelgrab um einen Euro auf 17 Euro pro Jahr für die Dauer der Ruhefrist. Das Doppelgrab erhöht sich um zwei auf 34 Euro und ein Dreifachgrab erhöht sich um drei auf 51 Euro. Für ein Urnengrab fallen künftig drei Euro mehr, nun 26 Euro auf die Dauer der Ruhefrist an.
Der Gemeinderat Steinach beschloss die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Münster-Schlossstraße. In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird der Teil eines angrenzenden Grundstückes im östlichen Anschluss einbezogen. Die Einbeziehungsfläche wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Sämtliche durch die Planung und die Erschließung dieser Einbeziehungsfläche anfallenden Kosten (z.B. Planungskosten, Erschließungskosten, Kosten für etwaige Abwasserpumpstation, Ausgleichsflächen etc.) hat der Antragsteller zu übernehmen.
Dem Gemeinderat wurden die voraussichtlich geplanten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2016 bekannt gegeben. Abschließend kann noch nicht beurteilt werden, ob alle derzeit eingeplanten Maßnahmen in den Haushalt aufgenommen werden können, da die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt noch nicht feststeht.
Der Gemeinderat nahm Stellung zum Antrag des Landesbund für Vogelschutz zur Anlage von Laichgewässern für Amphibien in den Steinacher Mooswiesen. Mit der Maßnahme sollen vom Aussterben bedrohte Amphibienarten wie Laubfrosch und Kammmolch auf den LBV-Flächen gefördert werden. In den kommenden Jahren sollen an vier Stellen auf LBV-Flächen kleine Teiche, jeweils etwa 35 Quadratmeter Wasserfläche, angelegt werden. Gegen das Vorhaben wurden keine Bedenken erhoben.
Ökologischer Zustand des Steinachbaches
Im Zuge der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden hydromorphologische Verbesserungen an Flusswasserkörpern gefordert, welche den „guten ökologischen Zustand" nicht erreicht haben. Hierzu sollen Umsetzungskonzepte erstellt werden. Die Monitoring-Ergebnisse zeigen für den Steinachbach einen defizitären Zustand an. Daher ist geplant, für dieses Gewässer ein Umsetzungskonzept zu erstellen. Für dieses Konzept gibt es eine Förderung. Die verbleibenden Kosten für die Gemeinde belaufen sich auf 113 Euro bis 225 Euro/Flusskilometer. Die Länge des Steinachbaches im Gemeindebereich beträgt 3,7 Kilometer. Der Gemeinderat war einverstanden, dass die Vergabe sowie die fachliche und organisatorische Betreuung der Planungsleistung zur Aufstellung des Umsetzungskonzeptes federführend durch das Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf übernommen wird.
Gemeinderat Fischer stellte Antrag auf Veranstaltung einer Bürgerinformation zur Abklärung der Tendenz zur vordringlichen Verwendung der Finanzmittel und um Anregungen und Gestaltungsvorschläge aus der Bevölkerung zu erhalten. Bürgermeister Mühlbauer führte aus, dass derzeit die künftige Nutzung der alten Turnhalle noch nicht feststehe. Der Planer hat lediglich ein Konzept erarbeitet, welches in der letzten Sitzung vorgestellt wurde. Das Konzept des Planers stellt lediglich ein Diskussionspapier dar. Der Gemeinderat wird sich im Laufe des Jahres mit der künftigen Nutzung der alten Turnhalle noch eingehend befassen. Es werden auch noch Gespräche geführt, ob eine Förderung über Leader möglich ist und welche Auflagen hierfür erfüllt werden müssen. Es ist keinesfalls daran gedacht, im Jahr 2016 die Genehmigungsplanung für die Sanierung der alten Turnhalle in Auftrag zu geben. Dazu sind die Grundlagen noch nicht geklärt. Gemeinderat Fischer war damit einverstanden, wenn diese Thematik im Rahmen der jährlichen Bürgerversammlung im Herbst behandelt wird.
Decke von St. Martin ist sanierungsbedürftig
Der Gemeinderat Steinach nahm eine Eilentscheidung des Bürgermeisters Mühlbauer zur Kenntnis. Bei der Dachstuhlsanierung der St. Martinkirche in Münster ergaben sich im Februar erhebliche Schäden an der Innendecke. An der Putzdecke waren bereits größere Teile abgestürzt. Aufgrund des aktuellen Schadensbildes hat der eingeschaltete Kirchenrestaurator Richter gefordert, eine sofortige Notsicherungsmaßnahme vorzunehmen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich laut des Kirchenrestaurators Richter auf 16900 Euro.
Ein Bürger aus Steinach hat Antrag auf Umgestaltung und Asphaltierung des Parkplatzes im oberen Dorf gestellt. Auch Gemeinderat Kaiser hat bereits mehrfach den Ausbau dieses Parkplatzes angeregt. Bürgermeister Mühlbauer war der Auffassung, dass eine Umgestaltung dieses Parkplatzes mit ordnungsgemäßer Entwässerung, Befestigung und Begrünung nur mit Hilfe eines Planers durchgeführt werden könne. Zudem möchte der Bürgermeister Mittel aus der Städtebauförderung beanspruchen. Zu diesem Zweck wird daher mit der Regierung noch abgeklärt, ob eine Förderung möglich sei.
Gemeinderatssitzung vom 31. März 2016
Keine Straßenausbaubeitragssatzung
Feuerwehrkommandanten der FFW Münster bestätigt – Gemeinderat tagte
Bei seiner Sitzung am Donnerstag, 31. März hatte sich der Gemeinderat mit einer Forderung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zu befassen. Sie forderte, dass die Gemeinde eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen sollte. Aufgrund des Beitragserhebungsgebots und dem Gesichtspunkt vorrangiger Einnahmen – vor Kreditaufnahmen – sollte die Gemeinde eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und die sich darauf ergebenden Beträge festsetzen und erheben. Der Gemeinderat Steinach sah derzeit keine Veranlassung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung, da nicht erkennbar sei, dass in nächster Zeit Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Beitragspflicht auslösen würden. Zudem hat die Gemeinde seit 1998 keine Kredite aufgenommen. Eine Erlasspflicht wird nicht gesehen, da die Gemeinde über eine besonders herausragende und dauerhaft gesicherte Haushaltslage verfügt.
Die FFW Münster hat am 5. März 2016 einen Kommandanten und einen stellvertretenden Kommandanten gewählt. Die Gemeinde Steinach bestätigte Robert Schneider, Münster, als wiedergewählten 1. Kommandanten der FFW Münster und Florian Kiermeier, Münster, als wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der FFW Münster für die Amtszeit von 2016 bis 2022.
Innenrenovierung der Pfarrkirche Steinach
Die Katholische Kirchenstiftung beabsichtigt die Innenrenovierung der Pfarrkirche Steinach. Voraussichtlich ab Herbst 2016 wird die Pfarrkirche für sechs Monate geschlossen. Das Katholische Pfarramt hat einen Antrag gestellt, die alte Turnhalle für die Feier von Gottesdiensten an Hochfesten (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) und bei Beerdigungsgottesdiensten nutzen zu dürfen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.
Die KLJB Steinach hat Antrag auf Nutzung des Festplatzes sowie der Toilettenanlagen für das Johannifeuer 2016 gestellt. Der Gemeinderat gab die Zustimmung zur Nutzung des Festplatzes und der Toilettenanlagen für die Johannifeuer 2016 der KLJB Steinach unter der Maßgabe wie im vorigen Jahr.
Zwei Hotspots
Mit der Initiative Bayern-WLAN finanziert der Freistaat jeder Kommune die Ersteinrichtung von Hotspots an zwei Standorten bis zu einem Betrag von 5000 Euro. Die Betriebskosten zahlt die Kommune. Gemeinderat Martin Haberl erläuterte die technischen Details. Die Gemeinde Steinach hat grundsätzliches Interesse an der Errichtung von Hotspots. Die Standorte werden zu gegebener Zeit noch festgelegt.
Im Rahmen des Leader-Projekts „Blütenzauber in unseren Dörfern“ sollen im öffentlichen Grün der Landkreisgemeinden, in der Nähe von Schulen, Kindergarten, Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und im Straßenbegleitgrün durch die Anlage von naturnahen Blühflächen sowohl für die Bewohner vor Ort als auch die Gäste bereichernde Dorfelemente geschaffen werden. Der Gemeindeanteil an den Planungskosten beträgt 125 Euro. Die Gemeinde Steinach wird sich an diesem Projekt ebenfalls beteiligen und geeignete Flächen zur Verfügung stellen.
Kreisverkehr oder Ampel
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte über die Besprechung mit Markus Fischer, Tiefbauverwaltung Landkreis, dem Ingenieurbüro Sehlhoff und der Gemeinde über die Planungen im Bereich der Kreuzung SR 8 / Rotham. Es wurde vom Landkreis festgestellt, dass aufgrund des Verkehrsgutachtens sowohl ein Kreisverkehr als auch eine Ampellösung denkbar ist. Der Landkreis wird die Kosten und die Realisierbarkeit beider Lösungen untersuchen. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ist die Umsetzung im Jahr 2017 geplant. Aufgrund des Verkehrsaufkommens hat sich die Gemeinde mit einem Drittel an den Baukosten zu beteiligen.
Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2016
Gibt es bald einen Waldkindergarten?
Änderungen im Baugebiet Schlossstraße – neue Feldgeschworene
Mit vielen planerischen Änderungen musste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Mai zu befassen. Die Baugebiete Schlossstraße und Gewerbegebiet Steinach-Süd werden planerisch geändert. Pfarrer Reischl stellte die Situation und die geplante Entwicklung im Kinderhaus Steinach vor. Bei der Hausaufgabenbetreuung übernimmt der Kindergarten bis zu zwölf Kindern die Betreuung. Die Betreuung erfolgt in Räumen der Grundschule. Die Essensausgabe erfolgt ebenfalls in der Grundschule. Sollten mehr als zwölf Kinder betreut werden müssen, müsste diese Kinder dann die Gemeinde betreuen. Derzeit aber nicht wahrscheinlich, da nur sechs Kinder gemeldet. Es wurde der Wunsch an den Träger des Kinderhauses herangetragen, die Öffnungszeiten der Krippe von 14 Uhr bis 16 Uhr zu verlängern. Die Mehrkosten werden voraussichtlich nicht durch die Beiträge und Zuschüsse gedeckt. Der Gemeinderat Steinach stimmte der Verlängerung der Öffnungszeit bis 16 Uhr zu und übernimmt das anfallende Defizit im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung. Seiten des Trägers des Kinderhauses ist ein Angebot eines Waldkindergartens geplant. Standort wäre das pfarreigene Waldgrundstück bei Sankt Johann. Derzeit laufen die Gespräche über die Genehmigungsfähigkeit.
Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Fachstellenbeteiligung zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Münster-Schlossstraße“ mit Deckblatt Nr. 2 und Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 28 und Änderung des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 4 hatte sich der Gemeinderat zu befassen. Ein Grundstückseigentümer im südlichen Bereich der Schloßstraße möchte hier mehrere Bauparzellen erschließen. Die beschlossenen Änderungen werden in die Planungen eingearbeitet und die Änderungen öffentlich ausgelegt sowie die Fachstellen beteiligt. Weiterhin wurde die Planung der Änderung der Oberflächenentwässerung und Straßenführung mit Deckblatt 4 vom Gemeinderat gebilligt. Mit Deckblatt 5 im Baugebiet Schlossstraße soll eine Bauparzelle östlich des Geltungsbereichs in den Geltungsbereich mit einbezogen werden. Der Entwurf wurde vom Gemeinderat gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
Beim Gewerbegebiet Steinach-Süd ist im Bereich der Ecke SR 8/ Bayerwaldstraße ein Regenrückhaltebecken eingeplant. Gespräche mit Bauinteressenten ergaben jedoch, dass der derzeit geplante Standort für die Verwertung der angrenzenden Grundstücke sehr ungünstig sei. Es sollte das Becken verlegt werden.
Der Planer hat Untersuchungen angestellt. Die Becken könnten entlang der Kreisstraße SR 8 errichtet werden. Diesbezüglich haben auch bereits Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Kreisstraßenbauverwaltung stattgefunden. Beide Behörden stimmten der geplanten Verlegung zu. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Steinach-Süd“ mit Deckblatt Nr. 1.
Die Gemeinde beabsichtigt die Oberbauverstärkung der Straße von Wolferszell ab der Brücke über die Kinsach bis zum Ortsteil Kapflberg auf einer Länge von 260 Metern. Aufgrund des schlechten Zustandes der Straße soll diese mittels Oberbauverstärkung den aktuellen Verkehrsbelastungen angepasst werden. Die Baukosten belaufen sich auf voraussichtlich 86.900 Euro. Für diese Maßnahme wird eine Förderung aus dem Bereich „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktur“ nach dem ELER-Programm beantragt.
Die Gemeinde beabsichtigt den Ausbau von Feldwegen, gleichzeitig Lückenschluss Radweg und Hoferschließung der landwirtschaftlichen Hofstelle Stelzl in Agendorf. Teil 1: von B20 bis Zufahrtsstraße zur Kläranlage, Länge 386 Meter; Teil 2: von Zufahrtsstraße Kläranlage bis Agendorf, Länge 260 Meter; Teil 3: Hoferschließung Betrieb Stelzl, Agendorf Länge 100 Meter. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 149.700 Euro. Für diese Maßnahme wird eine Förderung aus dem Bereich „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktur“ nach dem ELER-Programm beantragt.
Zur ordnungsgemäßen Ausübung der Feldgeschworenentätigkeit sind Feldgeschworene zu bestellen, da von den bisherigen Amtsinhabern zwischenzeitlich einige verstorben sind oder. aus Altersgründen das Amt nicht mehr ausüben. Als Feldgeschworene werden Franz Knott und Hugo Weis aus Münster, Franz Foidl aus Steinach und Norbert Mandl aus Pellham bestellt.
Bürgermeister Karl Mühlbauer stellte die Überlegungen vor, um vom Festplatz über den Bauhof zum Wertstoffhof zu gelangen. Es wäre geplant, beim Bauhof den eingezäunten Bereich zurückzunehmen und dadurch eine Durchfahrtsmöglichkeit vom Festplatz zum Wertstoffhof zu schaffen. Der Gemeinderat zeigte sich damit einverstanden. Die Angelegenheit wird weiterverfolgt.
Gemeinderatssitzung vom 19.05.2016
Gemeindehaushalt von über 10 Millionen verabschiedet
Änderung Satzung Hatzenberg – Gemeinderat tagte
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 19.5.2016 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Beratungen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4 482 900 Euro und der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5 824 800 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind für 2016 nicht vorgesehen. Unverändert bleiben die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer mit je 360 Prozent.
Gemeindehaushalt verabschiedet
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab vor der Haushaltsberatung einen allgemeinen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Steinach. Mühlbauer bezeichnete die finanzielle Entwicklung 2015 als zufriedenstellend. Bei den Einnahmeposten der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Haushaltsansatz wieder eine Steigerung erzielt werden. Beim Einkommenssteueranteil wurde der Haushaltsansatz leicht überschritten. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug laut Jahresrechnung 2015 964 740 Euro. Allein bei der Gewerbesteuer konnte man 277 485 Euro mehr als im Haushalt angesetzt einnehmen. Die freie Finanzspanne, die für Investitionen verbleibt, beträgt nach dem Haushalt 2016 581 100 Euro. Die kostendeckenden Einrichtungen wie Kläranlage und Friedhof können 2016 nach einer Gebührenanpassung zum 1. Januar 2016 kostendeckend abgerechnet werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird am Jahresende nach dem vorgelegten Gemeindehaushalt bei 75 Euro liegen.
Dem Gemeinderat lagen der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm, der Stellenplan sowie eine Darlehensübersicht vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2016. Mit Einnahmen und Ausgaben von 10 307 700 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr sind nicht vorgesehen und wurden seit 1998 nicht mehr in Anspruch genommen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 4 482 900 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 35 200 Euro und Einnahmen in Höhe von 22 000 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 443 500 Euro vor. Davon sind über 130 300 Euro als Schulverbandsumlage nach Parkstetten zu bezahlen. 106 100 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 51 500 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 93 000 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 4 200 Euro erwartet.
576 400 Euro sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugendarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 285 800 Euro erwartet. Unter die Haushaltsstelle Gesundheit, Sport, Erholung fallen unter anderem die Betriebskosten der Sportanlagen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung. Diese belaufen sich auf 117 700 Euro. 284 100 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 90 300 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 355 800 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 353 900 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben für Strom und Gas erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 87 800 Euro.
Hebesatz bleibt unverändert
Der größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 49 700 Euro und an Grundsteuer B werden 318 500 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 532 000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 1 614 500 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 49 000 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 564 700 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 50 500 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 128 400 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 134 100 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2016 mit 1 178 200 Euro angesetzt.
5 824 800 Euro im Vermögenshaushalt
600 000 Euro sind für die Erweiterung der Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd festgesetzt. Hier werden ebenfalls Einnahmen aus Erschließungskosten in Höhe von 600 000 Euro erwartet. Der Grunderwerb für das Gewerbegebiet und Kosten für den Breitbandausbau wurden mit 1 302 000 Euro veranschlagt und an Einnahmen aus dem Grundverkauf sind 635 000 Euro eingeplant. Für die Planung und den Umbau der Toilettenanlage am Sportzentrum sind 136 000 Euro an Ausgaben vorgesehen.
Für das Kinderhaus Restzuschusseinnahmen in Höhe von 60 000 Euro erwartet. Für Kinderspielplatzgeräte im Gemeindebereich sind 20 000 Euro an Ausgaben vorgesehen. Für die Straßensanierung einschließlich des Amphibiendurchlasses an der Helmbergstraße sind für das Haushaltsjahr 430 500 Euro vorgesehen.
Im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind 350 000 Euro angesetzt. 250 000 Euro sind davon für die St. Martinskirche in Münster vorgesehen und 100 000 Euro sind als Investitionszuschuss für den unter Denkmalschutz stehenden Pfarrhof in Münster angesetzt.
Bei der Kläranlage ist die Sanierung der Scheibentauchkörper und Siebanlage notwendig. 482 000 Euro wurden hier zur Verfügung gestellt. 400 000 Euro sind für den Erwerb von Ausgleichs- und Tauschflächen eingeplant. 10 000 Euro sind für den Erwerb von Gerätschaften für den Bauhof vorgesehen. Für das Feuerwehrwesen sind Ausgaben von 125 000 Euro für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr Münster und einer Wärmebildkamera für die FFW Steinach vorgesehen und Einnahmen von 27 500 Euro durch Zuwendungen eingeplant. 47 500 Euro plant die Gemeinde für Renovierungsarbeiten und Ausstattung für die Grundschule ein.
Für den Ausbau des Radwegenetzes sind Ausgaben von 362 000 Euro veranschlagt. Dem stehen Einnahmen von 100 000 Euro gegenüber.
An Einnahmen im Vermögenshaushalt sind durch die Investitionspauschale durch den Freistaat Bayern 126 500 Euro eingeplant.
Neben 41 400 Euro Tilgungsleistungen zahlt die Gemeinde 11 200 Euro an Zinsen. Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, werden 2 196 600 Euro aus der Rücklage entnommen. Am Ende des Jahres beträgt der Schuldenstand 228 604 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2016 als Satzung. Mit dem Beschluss wurden auch die mittelfristige Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan mitbeschlossen.
Für die Einbeziehungs- und Festlegungssatzung „Münster-Hatzenberg“, Deckblatt Nr. 2: wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung behandelt. Die beschlossenen Änderungen werden in die Planung eingearbeitet und der Plan erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Kommt ein neuer Einkaufsmarkt nach Steinach?
Telekom startet Baumaßnahmen Breitbandausbau
Interessenten möchten in Steinach einen neuen Einkaufsmarkt ansiedeln. Der Gemeinderat begann in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Juni mit den planerischen Voraussetzungen. Der geplante Standort im Gewerbegebiet Steinach Süd wurde von der Regierung von Niederbayern abgelehnt, da hier die Ortsanbindung nicht gegeben sei. Nun wurde ein neuer Standort im Westen von Steinach gefunden. An der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 mit der Gemeindeverbindungsstraße nach Parkstetten und weiter Richtung Steinach Kellerbergsiedlung soll östlich der Helmbergstraße ein neuer Einkaufsmarkt entstehen.
Hierzu beschloss der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Gleichzeitig wurde die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordungsplanes „Sondergebiet Einkaufsmarkt“ beschlossen. Nach Ausfertigung der Planungsentwürfe wird die frühzeitige Unterrichtung der Bürger und Fachstellen durchgeführt.
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab einen Übersichtsplan über die geplanten Baumaßnahmen der Telekom bezüglich des Breitbandausbaues im Gemeindegebiet bekannt. Die Telekom wird rund 12.500 Meter Glasfaser verlegen und 19 Multifunktionsgehäuse (die großen grauen am Straßenrand) aufstellen oder mit neuer Technik ausstatten. VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) ist eine Breitbandtechnologie. Diese nutzt für die Übertragung von Daten eine Kombination aus Kupfer und Glasfaserleitungen. Das Netz wird dann so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Im Neubaugebiet „Oberes Dorf II“ wird den Bürgern dank Fibre to the Home bis zu 200 MBit/s angeboten. Jedoch liegen der Telekom im Erschließungsgebiet Neubaugebiet „ Oberes Dorf II“ erst 17 von 42 Nutzungsvereinbarungen unterschrieben vor. Hier ist der 30.06.2016 Fristende für den Rücklauf. Alle Betroffen sollen bitte die Nutzungsvereinbarung unterschreiben und möglichst schnell an die Telekom zurückschicken, ansonsten können die Hausanschlüsse leider nicht kostenlos hergestellt werden.
Derzeit wird die Scheibentauchkörperanlage auf der Kläranlage Steinach saniert. Hierzu wurden die Arbeiten für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten am Gebäude an die Firma Urban aus Steinach vergeben.
Es ist vorgesehen, dass ab dem Schuljahr 2016/17 die Schulkinder der Nachmittagsbetreuung das Essen in der Grundschule erhalten. Bislang erfolgte die Essensausgabe im Kinderhaus St. Ursula. Dies ist künftig aus Platzgründen nicht mehr möglich. Um das Essen jedoch ausgeben zu können, sind eine Küchenzeile mit Ausstattung (Geräte, Kochstelle, Dunstabzug, Geschirrspüler, Kühlschrank) erforderlich. Der Gemeinderat beschloss der Firma Zörner, Steinach die angebotene Küchenzeile mit Gerätschaften zum Angebotspreis von brutto 8.200 Euro zu erwerben. Die erforderlichen Aufträge für bauliche Umbaumaßnahmen (z.B. Elektroarbeiten, Wasserzuleitung etc.) sowie für Geschirranschaffung und altersgerechtes Mobiliar zum Essen kann der Bürgermeister vergeben.
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab noch interessante Daten über die finanzielle Entwicklung des Gemeindehaushaltes zwischen 2007 und 2016 bekannt. So stieg der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 1 070 385 Euro im Jahr 2007 auf 1 614 500 Euro im Jahr 2016. Auch die Steuerkraftzahl je Einwohner, die sich aus den Einnahmen der Grundsteuern, der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuerbeteiligung und der Beteiligung an der Umsatzsteuer errechnet, stieg von 393 Euro im Jahr 2007 auf 705 Euro im Jahr 2016 an. Die Kreisumlage verdoppelte sich fast in den letzten zehn Jahren. Zahlte man 2007 637 267 Euro an den Landkreis, so hat man 2016 1 178 200 Euro zu überweisen. Bergab geht es mit der Schuldenentwicklung. Stand man 2007 noch mit 655 158 Euro in der Kreide, so sankt der Schuldenstand 2016 auf 228 604 Euro.
Steinach tritt Bürgerservice-Portal bei
Kommt ein Kreisverkehr an der Kreuzung Rotham?
Am Donnerstag, 30.6.2016 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates statt. Bezüglich des Ausbaus der Kreuzung Rotham - Kreisstraße SR 8 wurden dem Gemeinderat zwei Varianten vorgestellt. Die erste Variante sieht eine Ampellösung vor und die die zweite Lösung einen Kreisverkehr. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat, dass der Ausbau in der Kreisverkehrsvariante erfolgen soll. Bauherr ist jedoch der Landkreis und entscheidet über die Ausbauvariante. Laut Besprechung mit dem Landratsamt Straubing-Bogen muss sich die Gemeinde Steinach mit voraussichtlich 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Gesamtkosten für den Kreisverkehr betragen 450000 Euro. Die Gemeinde Steinach geht von einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent aus. Der Restbetrag soll je zur Hälfte im Rahmen einer Sondervereinbarung aufgeteilt werden. Des Weiteren fallen Grunderwerbskosten an.
Die Gemeinde Steinach möchte in Zukunft die fachlichen Dienste des Bürgerservice-Portals nutzen. Das Bürgerservice-Portal befähigt Kommunen bürgerfreundliche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende eGouvernment-Leistungen anzubieten. So können Einwohner in den Bereichen Einwohnerwesen, Personenstandswesen und bei Wahlen die Dienste des Portals 24 Stunden nutzen. Die Lizenzkosten für das Bürgerservice-Portal übernimmt der Freistaat Bayern.
Der Gemeinderat Steinach erlies eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 2. Oktober 2016 anlässlich des Herbstmarktes im Gemeindeteil Rotham.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße wird Richtung Norden erweitert. Ein Eigentümer hat Antrag gestellt sein Grundstück mit in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dadurch vergrößert sich das Baugebiet um 5100 Quadratmeter. Der Gemeinderat beschloss die Erweiterung als allgemeines Wohngebiet.
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab bekannt, dass er im Zuge der Straßensanierungen in Münster, auch die Sanierung des Pointweges und Mühlenweges in Wolferszell veranlasst habe.
Die FFW Steinach hat die Anschaffung einer Wärmebildkamera beantragt. Entsprechende Haushaltsmittel wurden hierfür bereitgestellt. Die Anschaffung wird auch vom Freistaat mit einem Pauschalzuschuss in Höhe von 2.750 Euro gefördert. Die Gemeinde Steinach erteilte der Firma Tumat den Auftrag für die Lieferung einer Wärmebildkamera, Fabrikat Eclipse als wirtschaftlichster Bieter.
Die Grundschule Steinach hatte beantragt, dass für die Klassenzimmer insgesamt vier fest installierte Klassenzimmermultimediaeinheiten angeschafft werden. Von der ursprünglich geplanten beweglichen Anlage (Medienwagen) hat die Grundschule wieder Abstand genommen. Der Gemeinderat beschloss entsprechend dem vorliegenden Angebot vier fest installierte Klassenzimmermultimediaeinheiten zum Preis von 8400 Euro anzuschaffen.
Beim Bauhof wird eine neue elektrische Hoftoranlage angeschafft. Die bisherigen Tore werden abgebaut und dadurch eine Zufahrt vom Festplatz zum Wertstoffhof ermöglicht. Zur Abgrenzung des Bauhofgeländes ist die Beschaffung und Errichtung einer Hoftorschiebeanlage erforderlich.
Herr Obermeier von der Firma Arvenia, Parkstetten stellte dem Gemeinderat Steinach die Entwürfe für das Logo der Gemeinde Steinach vor. Nach Beratung befanden sich die drei Entwürfe in der engeren Auswahl. Die Mehrheit des Gemeinderates entschied sich für ein mehrfarbiges Logo, das alle drei Gemeindeteile darstellt.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über folgende Punkte:
Die Stellungnahme der Bayerischen Staatsbibliothek in Bezug auf die Statistik 2015 der Gemeindebücherei Steinach ist bei der Gemeinde Steinach eingegangen. Die Gemeindebücherei Steinach wurde im Vergleich zu den Büchereien bayernweit als sehr gut bewertet.
Der Gemeinderat wurde informiert, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2016 genehmigt wurde. Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und es wurden keine Auflagen seitens des Landratsamtes Straubing-Bogen erhoben.
Der Krötendurchlasstunnel wurde fertiggestellt. Aus Sicherheitsgründen sind noch Absperrungen bei den Durchlässen anzubringen.
Die Ausweichstellen wurden geteert. Dadurch würden die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h missachten. Es kamen auch Beschwerden seitens eines Gemeindebürgers hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es sei zu überlegen, ob die ursprünglichen Ausweichstellen farblich hervorgehoben werden sollten.
Die Sanierungsarbeiten an der Martinskirche in Münster werden in Kürze abgeschlossen.
Im neuen Abschnitt des Baugebiets Oberes Dorf II wurden bei Grabungen archäologische Funde aus der Zeit um 5000 vor Christus entdeckt. Der Kreisarchäologe Dr. Husty informierte Bürgermeister Karl Mühlbauer, dass sich dort vermutlich eine Siedlung befand.
Ampellösung an der Rothamer Kreuzung
Neuer Schulbus wird angeschafft
Mit vielen Planungen in Steinach und der Nachbargemeinde Kirchroth hatte sich der Gemeinderat am Donnerstag, 4. August 2016 in seiner Sitzung zu befassen.
Für die zweite Änderung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Münster-Hatzenberg" lagen die Planänderungen öffentlich aus und die Träger öffentlicher Belange wurden nochmals beteiligt. Bezüglich der Löschwasserversorgung sind noch Gespräche mit dem Antragsteller zu führen. Nach den Auskünften des Zweckverbandes Wasserversorgung ist die Löschwasserversorgung nicht gesichert. Das Wasserangebot bzw. der Wasserdruck ist nicht ausreichend. Der Planer hat in einem Gespräch angedeutet, dass ein Löschwasserteich errichtet werden könnte. Dieser Lösungsansatz ist weiterzuverfolgen. Allerdings muss dieser Teich auch für die Feuerwehr zugänglich und anfahrbar sein. Zudem fehlt noch die grundbuchrechtliche Absicherung der privatrechtlichen Ausgleichsflächen.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte über die Kosten der archäologischen Untersuchungen im Baugebiet Oberes Dorf II, Bauabschnitt 4. Hier vielen Kosten von rund 31000 Euro an. Weiterhin teilte Bürgermeister Karl Mühlbauer dem Gemeinderat mit, dass der Landkreis an der Kreuzung Rotham wegen des Steinachbaches keinen Kreisverkehr errichten werde und eine Ampellösung kommt zu Tragen kommt.
Es ist die Ersatzbeschaffung eines Schulbusses geplant. Dieser Bus ist mittlerweile 12 Jahre alt Im Haushalt sind für diesen Zweck Mittel bereitgestellt. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat einen Renault Master Combi zu erwerben. Weiterhin vergab der Gemeinderat Arbeiten für Kanalbefahrungen in Münster und Steinach.
Der Gemeinderat nahm Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 40 sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Kapellenfeld IV", Kirchroth. Durch die Planungen der Gemeinde Kirchroth werden die Belange der Gemeinde Steinach nicht berührt.
Die Gemeinde Steinach wurde seitens des Landratsamtes um Stellungnahme zum Antrag der Firma Hans Wolf GmbH & Co KG auf Erteilung einer Plangenehmigung für die Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau auf Grundstücken der Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth gebeten. Das Vorhaben liegt nicht im Bereich der Gemeinde Steinach. Nach den Antragsunterlagen erfolgt auch keine Abfuhr über Straßen der Gemeinde Steinach. Die Gemeinde Steinach erhebt keine Bedenken gegen das Vorhaben. Wegen der Nähe der Brunnenanlage des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe hält die Gemeinde Steinach die Beteiligung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Buchberggruppe für erforderlich.
Der Kläranlagenumbau ist fertiggestellt
Leitplanken bei Amphibienleiteinrichtung
Am Donnerstag, 8. September fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates mit umfangreicher Tagesordnung statt. Zuvor besichtigten die Mitglieder des Gemeinderates die Kläranlage Steinach. Hier wurden nach umfangreichen Umbauarbeiten zwei neue Scheibentauchkörper zur Reinigung des Schmutzwassers installiert. Rund 300000 Euro investierte die Gemeinde Steinach in diesen Umbau. Der Leiter des Bauhofes und Klärwärter Roland Schmid führte durch die Anlage und erläuterte dem Gemeinderat die Abwasserreinigung der Kläranlage.
Im Sitzungssaal ging es um die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes WA Münster Schloßstraße. Hier waren die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung zu behandeln. Die Änderung beinhaltet den Wegfall des Regenüberlaufbeckens und Änderung der Straßenführung. Nach der Auslegung sind keine Planänderungen erforderlich. Ein Satzungsbeschluss wurde nicht gefasst, da der geplante Fußweg nochmals überprüft werden soll.
In diesem Jahr sind im vierten Bauabschnitt des Baugebietes Oberes Dorf II verschiedene Straßen erstellt worden. Die Wichmannstraße und die Aichmühlerstraße wurden verlängert und die Hohenburgstraße wurde neu gebaut. Der Gemeinderat widmete die Straßen als öffentliche Ortsstraßen.
Mit der Initiative Bayern-WLAN finanziert der Freistaat jeder Kommune die Ersteinrichtung von Hotspots an zwei Standorten bis zu einem Betrag von 5000 Euro. Die Betriebskosten zahlt die Kommune. Mit Beschluss vom März 2016 hat die Gemeinde grundsätzliches Interesse angemeldet. Als Standorte wurden später das Sportzentrum und die Alte Schule vorgeschlagen. Nun fanden die Messungen für die Festlegung der Accesspoints statt und für die Verkabelung lag ein Angebot vor. Gemeinderat Martin Haberl erläuterte dem Gemeinderat die technischen Details. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Die Verkabelungsarbeiten sind nochmals zu prüfen und ein Angebot einzuholen.
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Anlage einer Kurzumtriebskultur auf Antrag von Martin Hahn in Münster und für ein Vorhaben in der Gemeinde Kirchroth bei der die Gemeinde Steinach als Nachbar beteiligt wurde. Eine Kurzumtriebsplantage ist eine Anpflanzung schnell wachsender Bäume oder Sträucher mit dem Ziel, innerhalb kurzer Umtriebszeiten Holz als nachwachsenden Rohstoff zu produzieren.
Nach den Genehmigungsunterlagen ist ein bereits ausgebeuteter Weiher, der Firma Georg Hornung wieder zu verfüllen. Wegen des verfügbaren Erdreiches erfolgte bislang nur eine Teilverfüllung. Der Antragsteller hat daher eine Fristverlängerung zur Wiederverfüllung bis 31.12.2021 beantragt. Der Gemeinderat Steinach stimmt dem Antrag zu.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen. Dieses soll in den Punkten Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems, Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf, Erleichterung beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren und Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes fortgeschrieben werden. Im Anhörungsverfahren stellte der Gemeinderat fest, keine Einwände gegen die Fortschreibung zu erheben.
Die Region Donau-Wald soll zur Sicherung der Lebens- und Arbeitsbedingungen künftiger Generationen nachhaltig entwickelt werden. Hierzu ist der Regionalplan Donau-Wald mit der Änderung des Kapitels B I Freiraum, Natur und Landschaft fortzuschreiben. Im Anhörungsverfahren beschloss der Gemeinderat gegen die Fortschreibung keine Einwände zu erheben.
Entlang der Helmbergstraße wurde eine Amphibienleiteinrichtung (Krötentunnel) erstellt. In der letzten Sitzung kam die Anfrage, ob entlang dieser Einrichtung Leitplanken errichtet werden sollen. Gesetzlich sei keine Schutzeinrichtung vorgeschrieben. Unabhängig von der rechtlichen Notwendigkeit beschloss der Gemeinderat aus Sicherheitsgründen die Errichtung von Leitplanken entlang der Amphibienleiteinrichtung zum Preis. 5700 Euro.
Der ASV Steinach hat bei der Gemeinde Steinach Antrag auf Überlassung des alten Schulbusses gestellt. Der Gemeinderat beschloss dem ASV Steinach den Bus unentgeltlich zu überlassen.
7725 Euro für Jugendförderung genehmigt
Vergabe der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für Münster
In seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 gewährte der Gemeinderat gemäß den Förderrichtlinien von 2007 an Sportvereine eine Jugendförderung für 2016. Die Gemeinde schüttet 7725 Euro an Fördermitteln aus. Für jeden Jugendlichen gewährt die Gemeinde Steinach 25 Euro. Vergeben werden die Fördermittel an den ASV Steinach mit 214 Jugendlichen, Wilde Wespen mit 62 Jugendlichen, Tennisclub Steinach mit 25 Jugendlichen und Vorwaldschützen mit acht Jugendlichen.
Für die Freiwillige Feuerwehr Münster wird ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug angeschafft. Nach der öffentlichen Ausschreibung und Wertung der Bewertungskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurden die Aufträge vergeben. Den Auftrag für das Fahrgestell erhält die der Firma Daimler, Berlin. Den Auftrag für den feuerwehrtechnischen Aufbau wurde an die Firma Furtner und Ammer in Landau vergeben. Den Auftrag für die feuerwehrtechnische Beladung erhielt die Firma Sturm aus Regen.
Der Gemeinderat Steinach hat in seiner Sitzung am 8. September 2016 die eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes in Münster Schloßstraße bereits behandelt. Nach der Abwägung sind keine Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat Steinach beschloss das Deckblatt Nr. 4 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Schloßstraße" in Münster als Satzung.
Der Gemeinderat hatte zur Bauleitplanung der Gemeinde Kirchroth eine Stellungnahme zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Kößnach Süd II" abzugeben. Der Gemeinderat Steinach stellt fest, dass durch die Planungen der Gemeinde Kirchroth Belange der Gemeinde Steinach nicht berührt werden.
Informiert wurde der Gemeinderat vom Auslauf des Konzessionsvertrages Gas. Der Gemeinderat wurde um Meldung von Gräben, die der Räumung bedürfen, ersucht. Bürgermeister Karl Mühlbauer verwies auf die Rechtslage bei der Straßenausbaubeitragssatzung. Am 19.11.2016 findet in Steinach die Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters der FFW Steinach statt. Am 1.12.2016 findet um 17.00 Uhr in Steinach, Sportgelände der Wechsel des Kompaniechefs der Patenkompanie statt. Seitens des Gemeinderates besteht Einverständnis zur Durchführung des Neujahrsempfanges im Schloss Steinach. Die Mittagsverpflegung der Schulkinder in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung: wird von 15 Kindern angenommen. Gemeinderat Fischer stellte Antrag auf erneute Beratung über die Ausbaumaßnahme an der Kreuzung der Kreisstraße SR 8/Rotham. Seiner Meinung nach sei ein Kreisverkehr die bessere Lösung. Bürgermeister Karl Mühlbauer wird Informationen beim Landkreis einholen, vor allem über den derzeitigen Stand der Planung.
Ampellösung für Rothamer Kreuzung
371 755 Euro für Sanierung St. Martin in Münster ausgegeben
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Gemeinderäte, dass die archäologischen Arbeiten im Baugebiet Münster, Schloßstraße abgeschlossen sind. Die Sanierung der Kirche St. Martin sei ebenfalls abgeschlossen. Die gesamten Sanierungskosten belaufen sich auf 371 755 Euro.
Der Ausbau der Kreuzung Kreisstraße SR 8 / Rotham war in dieser Sitzung das beherrschende Thema. Bereits im August erhielt der Gemeinderat die Information, dass das Landratsamt eine Ampellösung, statt Kreisverkehr, für diese Kreuzung bevorzugt. Gemeinderat Josef Fischer hatte in der letzten Sitzung beantragt, dieses Thema erneut zu beraten. Die Gemeinde hat deshalb Markus Fischer, Leiter der Tiefbauverwaltung am Landratsamt geladen, welcher die einzelnen Planungen erläuterte. Ein Verkehrsgutachten ergab, dass sowohl eine Ampellösung als auch ein Kreisverkehr grundsätzlich möglich wäre. Auf Grund des Verkehrsaufkommens muss sich die Gemeinde Steinach mit 1/3 an den Umbaukosten beteiligen.
Die weitere Ausplanung ergab, dass der ursprünglich von der Gemeinde gewünschte Kreisverkehr nicht machbar sei. Vor allem die Lage des Steinachbaches sei problematisch. Der Steinachbach müsste im Bereich Kreisverkehr verrohrt werden, was wiederum eine schwierige Unterhaltung ergibt. Da der Landkreis die wirtschaftlichste Lösung wählen muss und auch eine Ampellösung vom Gutachter als geeignete Maßnahme vorgeschlagen wurde, sieht der Landkreis eine Ampellösung mit Abbiegespur als ausreichende Lösung an. Dagegen wiesen mehrere Gemeinderäte darauf hin, dass ein Kreisverkehr die zukunftsträchtigere Lösung sei. Die Baukosten dürften nicht das ausschlaggebende Argument sein. Durch den Kreisverkehr sei ein flüssigerer Verkehrsfluss als bei einer Ampellösung gegeben.
Dagegen sprachen einige Gemeinderäte die Sicherheit bei einer Ampellösung vor allem für querende Fußgänger und Radfahrer an. Bürgermeister Karl Mühlbauer meinte, dass bei einem Kreisverkehr der gesamte Verkehr die Geschwindigkeit sehr stark reduzieren muss, um in den Kreisverkehr einfahren zu können, während bei einer Ampel auf der Kreisstraße über die Hälfte ohne Halten bei Grün fahren kann. Nach eingehender Beratung und Austausch der Argumente stellte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Antrag, dass an der Kreuzung eine Ampellösung errichtet werden soll. Der Gemeinderat stimmte, wenn auch nicht einstimmig, mit Mehrheit zu.
Das Umsatzsteuergesetz wurde geändert und betrifft auch die Besteuerung der Umsätze in den Kommunen. Bisher waren die Kommunen steuerfrei und nur im Rahmen von Betrieben gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. Nunmehr fallen wesentlich mehr Tätigkeiten in die Umsatzsteuerpflicht. Die Gemeinden können jedoch durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt bestimmen, dass das alte Umsatzsteuerrecht bis 2021 Anwendung findet. Der Gemeinderat hat eine solche Erklärung abgegeben.
Der Gemeinderat billigte die Änderungen des Bebauungs- und Grünordnungsplan WA Münster-Schloßstraße mit Deckblatt Nummer 3 verbunden mit der Änderung des Flächennutzungs-planes mit Deckblatt Nummer 29 und des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nummer 5.
Der Gemeinderat hatte sich mit der Bauleitplanung der Gemeinde Ascha zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Verbrauchermarkt Ascha" mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zu befassen. Die genannten Planungen werden von der Gemeinde Steinach zur Kenntnis genommen.
Toiletten am Sportzentrum
werden saniert und erweitert
Kommandanten vom Gemeinderat bestätigt
Am Donnerstag, 15. Dezember nahm die Sanierung- und Erweiterung der Toilettenanlage am Sportzentrum einen großen Teil der Gemeinderatssitzung ein. Die Gemeinde Steinach bestätigte Reimann Jürgen aus Steinach als 1. Kommandanten und Tobias Schweiger aus Steinach als 2. Kommandanten der FFW Steinach. Die Gemeinde Steinach beteiligt sich am Leader-Kooperationsprojekt „Blütenzauber in unseren Dörfern". Für die Errichtung eines Solarparks in Münster, Wiedenhof wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Zum Thema Toilettensanierung erläuterte Martin Schröter vom Ingenieurbüro Altmann die Planung sowie die Kostenschätzung. Bürgermeister Karl Mühlbauer betonte, dass es sich bei der Baumaßnahme nicht nur um eine Sanierung der bestehenden Toilettenanlage handelt, sondern dass auch eine nicht unerhebliche Erweiterung der Toilettenanlage sowie der Überdachung gegeben sei. Über die Notwendigkeit der Sanierung der Toilettenanlage war sich der Gemeinderat schon länger einig. Diskussionsbedarf bestand bei der Notwendigkeit einer Belüftungsanlage und dem Einbau einer automatischen Spülung. Der Gemeinderat entschied sich für den Einbau. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 310000 Euro. Die Gewerke für die Sanierung und Erweiterung wurden vom Gemeinderat zur Ausschreibung freigegeben.
Mit Deckblatt 5 wird derzeit der Bebauungsplan Münster „Schloßstraße" geändert. Geplant ist die räumliche Erweiterung des Geltungsbereiches um einen Bauplatz Richtung Osten. Das Deckblatt wurde öffentlich ausgelegt und die Fachstellen angehört. Der Gemeinderat nahm zu den eingegangenen Erklärungen der Fachstellen Stellung. Die Behandlung der Stellungnahmen erfordert eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Firma Anumar hat Interesse an der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Münster, Bereich Wiedenhof. Diese Fläche liegt entlang der Bundesautobahn A 3 und ist im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der Gemeinderat Steinach beschloss einen Bebauungs- und „Sondergebiet Solarpark Steinach-Wiedenhof" aufzustellen. Weiterhin beschloss der Gemeinderat den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan dahingehend zu ändern.
Die FFW Steinach-Agendorf hat am 19.11.2016 einen neuen 1. Kommandanten und einen neuen stellvertretenden Kommandanten gewählt. Die Amtszeit der neugewählten Kommandanten beginnt ab 1.2.2017. Das Einvernehmen des Kreisbrandrates liegt vor. Die Gemeinde Steinach bestätigte Reimann Jürgen als 1. Kommandant und Tobias Schweiger als 2. Kommandanten der FFW Steinach mit der Auflage, bis 1.2.2018 einen Lehrgang für Gruppenführer und einen Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr zu besuchen.
Die Gemeinde Steinach beteiligt sich am Leader-Kooperationsprojekt Blütenzauber in unseren Dörfern des Landkreises Straubing-Bogen und übernimmt Unterhalt und Pflege für die projektbezogenen Blühanlagen in der Gemeinde. Ziel des Projektes ist die standortgerechte, vorwiegend heimische, mehrjährige Blumenmischungen, als Grundlage dauerhafter und langlebiger Pflanzungen zu schaffen.
Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse der Verkehrsschau mit der Polizei bekanntgegeben. Der Gemeinderat beschloss zur besseren Übersicht bei der Sparkasse Steinach und in Münster bei der Einmündung des Waldweges in die Aufrother Straße einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen zu verschiedenen Punkten erschienen dem Gemeinderat derzeit nicht geboten.
Sitzungen vom 26.01.2017 09.03.2017 06.04.2017 20.04.2017 18.05.2017 22.06.2017 20.07.2017 10.08.2017 21.09.2017 26.10.2017 21.11.2017 14.12.2017
Gemeinde übernimmt Betriebskostendefizit für Kinderhaus
Zuschuss für Senioren 60plus
Am Donnerstag, 26. Januar 2017 fand im Sitzungssaal des Rathauses die erste Gemeinderatssitzung 2017 statt. Die Katholische Kirchenstiftung Steinach hat die Abrechnung der Betriebskosten 2016 des Kinderhauses St. Ursula in Steinach vorgelegt. Danach ergibt sich ein Betriebskostendefizit von 80494 Euro. Gemäß den getroffenen Vereinbarungen beträgt der Defizitanteil der Gemeinde 70494 Euro. Es greift hier die Deckelung des Anteils der Katholischen Kirchenstiftung in Höhe von 10000 Euro. Der Gemeinderat beschloss den Defizitanteil zu übernehmen.
Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde Steinach erfreut sich einer großen Beliebtheit. Die angebotenen Veranstaltungen der beiden Seniorenbetreuer Hans Agsteiner und Detlev Schneider werden sehr rege besucht. Durchschnittlich nehmen rund 50 Personen an den Veranstaltungen, verschiedenen Fahrten und Besichtigungen, teil. Die Seniorenbeauftragten haben zur Unterstützung eine finanzielle Förderung beantragt, da für Ausflüge in die weitere Umgebung ein Bus notwendig ist, da diese Fahrten mit Fahrgemeinschaften nicht mehr zu bewältigen sind. Zur Senkung der Buskosten wurde ein Zuschuss beantragt. Der Gemeinderat Steinach gewährte zur Seniorenbetreuung einen Zuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 1000 Euro.
In Steinach hat sich der Kulturförderverein Joseph Schlicht gegründet. Dieser Verein ist aus dem Tourismusverein hervorgegangen. Der Vorsitzende des Vereins hat bei der Gemeinde um einen Zuschuss angefragt. Die Gemeinde Steinach gewährt an den Kulturförderverein Joseph Schlicht einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro.
Dem Gemeinderat wurden die Wortmeldungen der Bürgerversammlungen 2016 bekannt gegeben. Einzelbeschlüsse sind derzeit nicht erforderlich.
Ausbau Radweg Steinach – Agendorf vergeben
Toilettensanierung am Sportzentrum ruht
Der Gemeinderat vergab am Donnerstag, 9. März 2017 in seiner Sitzung den Auftrag für den Ausbau landwirtschaftlicher Wege, Wirtschaftswegebau, Radwegebau von Steinach nach Agendorf an die Firma Strabag. Die Arbeiten sollen 2017 fertiggestellt werden. Bezüglich des Ausbaues der Kreuzung Kreisstraße SR 8/Bayerwaldstraße in Rotham hat die Gemeinde Steinach anteilig Kosten an den Umbaumaßnahmen für eine Ampelanlage und Straßenbauarbeiten zu übernehmen. Hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis vom Inhalt der Vereinbarung und stimmte dieser zu.
Die Toiletten im Sportzentrum bedürfen schon seit längerer Zeit einer Sanierung, in diesem Punkt war sich der Gemeinderat schon länger einig. Im Zuge der möglichen Sanierung der alten Turnhalle wurde auch eine Toilettensanierung und Erweiterung geplant. Der Gemeinderat beschloss die Sanierung und die Erweiterung der Toiletten so zu gestalten, dass, falls die Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle umgebaut wird, es den notwendigen Umfängen entspricht. Die Ausschreibung wurde in Auftrag gegeben und Angebote eingeholt. Eine Kostenexplosion von anfangs geschätzten 120000 Euro und Steigerung auf 300000 Euro und einem Ausschreibungsergebnis von 400000 Euro einschließlich Planung ließen den Gemeinderat davon Abstand nehmen und die Ausschreibung aufheben. Im Januar 2017 wurde vom Gemeinderat beschlossen die Bestandssanierung in Eigenleistung durch Bauhof und Regie vorzunehmen. Vier neue Toilettenschüsseln wurden vom Bauhof eingebaut, eine Reinigung der Räume und der Kanalleitungen, sowie eine Zwangsbelüftung soll nun eine Verbesserung bringen. Der Gemeinderat wurde in dieser Sitzung davon in Kenntnis gesetzt. Eine weitere Sanierung erscheint daher vorerst nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat beschloss nun, zwar nicht einstimmig, dass mit einer weiteren Sanierung der Toilettenanlagen abgewartet wird.
In der Nähe von Hörabach soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Diese Fläche liegt entlang der Bundesautobahn A 3 und ist im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der Gemeinderat Steinach beschloss einen vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Festsetzungen „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hörabach" aufzustellen und den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan entsprechend zu ändern.
Der Fischereiverein Steinach e.V. hat die Fischgewässer Kinsach und Steinachbach gepachtet. Bereits mit Beschluss 2016 wurde dem Verein die Pacht für die Kinsach von 500 Euro auf 250 Euro ermäßigt. Die Pacht für den Steinachbach wurde auf null Euro gesenkt. Nunmehr stellt der Fischereiverein Steinach erneut Antrag auf Erlass der Fischwasserpacht für die Kinsach. Im Jahr 2016 wurden von 50 Jahreskarteninhabern nur fünf Fänge gemeldet. Grund dafür sind die natürlichen Feinde wie Fischotter, Eisvogel, Graureiher und Kormoran. Der Gemeinderat beschloss für die Kinsach die Pacht auf null Euro zu senken und die Pacht für den Steinachbach auf null Euro zu belassen.
Das Bistum Regensburg hat für die Waldkindergartengruppe die stiftungsaufsichtliche Genehmigung erteilt, unter der Maßgabe, dass die Schulkinderbetreuung keine Ausweitung in Form einer Nachmittagsbetreuung von Schulkindern in Bezug auf die gültigen Richtlinien für Kindertageseinrichtungen erfolgt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Kirchroth zur zweiten Satzung über die Einbeziehung von Ausgleichsflächen. Die Belange der Gemeinde Steinach werden durch diese Planung nicht berührt.
Gemeinderatssitzung vom 6. April 2017
Parksituation beim Kinderhaus ist unbefriedigend
Eckwerte für Haushalt festgelegt – neuer Unimog für Bauhof
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. April 2017 mit dem Bebauungsplan Münster Schloßstraße zu befassen. Hier waren einige Änderungen zu beraten und zu beschließen. Probleme gibt es mit dem Parken im Bereich des Kinderhauses während der Bring- und Holzeiten. Der Gemeinderat legte die Priorität des Kernwegenetzes fest, welche in den nächsten zehn Jahren auszubauen wären. Der Gemeinderat legte die Eckwerte für Investitionsmaßnahmen für den Gemeindehaushalt 2017 fest. Ab September wird die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder von der Gemeinde Steinach übernommen. Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der Feuerbeschau für Bauten welche als Sonderbauten gelten, sowie Anlagen bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen zur Folge haben könnten. Der Bauhof erhält einen neuen Unimog, Streugerät und einen Zapfwellengenerator.
Die Änderung mit Deckblatt Nummer drei des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße befasst sich mit der Erweiterung des Geltungsbereiches Richtung Berghofstraße. Hier sollen weitere Baugrundstücke, die von privater Seite erschlossen werden, entstehen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Anhörungsverfahren und billigt die Entwürfe des Flächennutzungsplanes, des Landschaftsplanes sowie die Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplan WA „Münster-Schlossstraße" mit Begründungen und Umweltberichten in der Fassung der Beschlüsse. Die aufgrund der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossenen Änderungen sind einzuarbeiten. Der Gemeinderat beschloss die drei Deckblätter mit Begründungen und Umweltberichten öffentlich auszulegen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße betraf die Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Grundstückseigentümer hatte hierzu einen Antrag gestellt. Es ist geplant, auf diesem Grundstücksteil ein Einfamilienhaus zu errichten. Derzeit ist dieser Grundstücksteil außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und ist als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sind auch der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan zu ändern. Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Schloßstraße in Münster betraf einen Antrag auf Herausnahme eines Grundstückes aus dem Geltungsbereich. Ein Teilbereich wird nun als nicht bebaubare Fläche dargestellt.
Parken beim Kindergarten
Von der Kindergartenleitung wurde berichtet, dass es erhebliche Probleme mit dem Parken in der Wendeplatte des Warterweges gebe. Auf der Wendeplatte parken zu Zeiten des Bring- und Holverkehrs viele Autos. Dies ist nicht nur störend für die Anwohner, sondern auch gefährlich für die Fußgänger. Appelle an die Verkehrsteilnehmer führen zu keinem langfristigen Erfolg. Es sollte daher im Bereich des Warterweges und in der Wendeplatte ein Parkverbot ausgesprochen werden. Es sei zumutbar, den Parkplatz beim Sportzentrum zu benutzen. Ein weiterer Antrag lag von einem Angrenzer aus der Bayerwaldstraße im Gewerbegebiet Rotham II vor. Auf der Straße parken Sattelzüge und abgestellte Wechselbrücken. Dabei wird die Fahrbahn verengt und eine Durchfahrt ist zum Teil nicht mehr bzw. nur erschwert möglich. Des Weiteren liegt eine Beschwerde über eine Beeinträchtigung der Sicht in Agendorf, Bereich Kinsachweg vor. Alle Anträge sind mit der Polizei in einer Verkehrsschau zu besprechen. Zu gegebener Zeit erfolgt erneute Beratung im Gemeinderat.
Der Kindergarten stellt ab September 2017 die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern ein. Dies ist auch eine Forderung der Diözese bei der Genehmigung der Waldkindergartengruppe. Damit künftig die Betreuung von Schulkindern außerhalb der Mittagsbetreuung, also für die Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geboten werde, müsste die Gemeinde diese Betreuung übernehmen. Nach dem derzeitigen Erhebungsstand wollen acht Kinder an der Nachmittags-betreuung teilnehmen. Vermutlich wird hierfür keine staatliche Förderung gewährt, da die Mindestteilnehmerzahl (zwölf Kinder) nicht erreicht wird. Unabhängig von einer etwaigen staatlichen Förderung beschloss der Gemeinderat die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern durch die Gemeinde, auch wenn die Mindestzahl für eine förderfähige Gruppe nicht erreicht wird.
Wegenetz wir ausgebaut
Im Rahmen der ILE nord23 soll ein Kernwegenetz ausgebaut werden. Dieser Ausbau würde von der Direktion für Ländlichen Entwicklung auch gefördert. Diese Maßnahme sei notwendig, da die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erhebliche geänderte Anforderungen an Wegenetze haben. Die rasante Entwicklung in der Landtechnik bringt größere und schwerere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die vorhandenen Wege und Straßen sind vielfach zu schmal und zu wenig tragfähig. Als Kernwege sind Hauptwirtschaftswege mit Bedeutung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sehen. Der Gemeinderat hat schon in einer früheren Sitzung das Kernwegenetz festgelegt. Sämtliche Kernwege wurden in den Netzentwurf aufgenommen. Nunmehr wurden die Prioritäten für Wege festlegt, die in den nächsten zehn Jahren auszubauen wären.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat mit der Verordnung über Feuerbeschau die Regelung getroffen, dass die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung einer Feuerbeschau entscheiden können. Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leib und Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Im Gemeindebereich Steinach wurde letztmalig vor rund 35 Jahren eine Feuerbeschau durchgeführt. Gegenstände einer Feuerbeschau sind Gebäude, welche als Sonderbauten nach der Bayerischen Bauordnung gelten, sowie sonstige Anlagen und Gegenstände bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen, oder außergewöhnliche Sach-oder Umweltschäden zur Folge haben können. Seit der Durchführung der letzten Feuerbeschau hat sich die Gemeinde Steinach hinsichtlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, sowie infrastrukturell stark weiterentwickelt. Die Gemeinde Steinach möchte den ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, sowie den Brandschutztechniker Herrn Stefan Tumat (Brandschutz Tumat, Kirchroth) mit der Durchführung der Feuerbeschau im Gemeindebereich Steinach beauftragen. Die Feuerbeschau soll bei 15 Objekten, welche die Voraussetzungen erfüllen, durchgeführt werden.
Dem Gemeinderat wurden die voraussichtlich geplanten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2017 bekannt gegeben. Nach derzeitigem Stand ist es möglich, die genannten Investitionen in den Haushalt aufzunehmen. Der Gemeinderat ist mit der Aufnahme der geplanten Maßnahmen einverstanden.
Bei Ausfall der Stromversorgung besteht die Gefahr des Aufstaues von Grundwasser in der alten Turnhalle (Schützenkeller) und beim Rathaus. Bedingt durch den hohen Grundwasserstand muss das Grundwasser laufend abgepumpt werden. Damit bei Stromausfall das Pumpen weiterhin möglich ist, hat der Bauhof angeregt, einen mobilen Zapfwellengenerator anzuschaffen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 3550 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten des Elektrikers für den Umbau der Anschlussdosen. Der Gemeinderat stimmte einer Anschaffung zu. Weiterhin beschloss der Gemeinderat einen neuen Unimog sowie einen Streuautomaten zum Preis von 203467 Euro anzuschaffen. Die Altgeräte sollen in Zahlung genommen werden.
Gemeindehaushalt von über 10 Millionen verabschiedet
Einbeziehungssatzung Hatzenberg und Änderung Baugebiet Schlossstraße beschlossen
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. April 2017 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Beratungen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4 828 600 Euro und der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5 356 900 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind für 2017 nicht vorgesehen. Unverändert bleiben die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer mit je 360 Prozent.
Gemeindehaushalt verabschiedet
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab vor der Haushaltsberatung einen allgemeinen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Steinach. Mühlbauer bezeichnete die finanzielle Entwicklung 2016 als zufriedenstellend. Bei den Einnahmeposten der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Haushaltsansatz eine Steigerung erzielt werden. Beim Einkommenssteueranteil wurde der Haushaltsansatz ebenfalls überschritten. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug laut Jahresrechnung 2016 985 085 Euro. Die freie Finanzspanne, die für Investitionen verbleibt, beträgt nach dem Haushalt 2017 598 100 Euro. Die kostendeckenden Einrichtungen wie Kläranlage und Friedhof können 2017 kostendeckend abgerechnet werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird am Jahresende nach dem vorgelegten Gemeindehaushalt bei 7,40 Euro liegen.
Dem Gemeinderat lagen der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm, der Stellenplan sowie eine Darlehensübersicht vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2017. Mit Einnahmen und Ausgaben von 10 185 500 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr sind nicht vorgesehen und wurden seit 1998 nicht mehr in Anspruch genommen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 4 828 600 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 57 100 Euro und Einnahmen in Höhe von 15 000 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 514 100 Euro vor. Davon sind über 173 300 Euro als Schulverbandsumlage nach Parkstetten zu bezahlen. 106 100 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 52 200 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 117 500 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 12 400 Euro erwartet.
688 900 Euro sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugendarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 358 600 Euro erwartet. Unter die Haushaltsstelle Gesundheit, Sport, Erholung fallen unter anderem die Betriebskosten der Sportanlagen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung. Diese belaufen sich auf 132 300 Euro. 325 300 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 90 700 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 357 200 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 349 300 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben für Strom und Gas erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 86 000 Euro.
Hebesatz bleibt unverändert
Der größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 49 400 Euro und an Grundsteuer B werden 310 800 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 635 000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 1 705 500 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 60 300 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 577 700 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 55 400 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 132 500 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 163 400 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2017 mit 1 323 600 Euro angesetzt.
5 356 900 Euro im Vermögenshaushalt
600 000 Euro sind für die Erweiterung der Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd festgesetzt. Hier werden ebenfalls Einnahmen aus Erschließungskosten in Höhe von 600 000 Euro erwartet. Der Grunderwerb für öffentliche Flächen im Gewerbegebiet und Kosten für den Breitbandausbau wurden mit 1 113 600 Euro veranschlagt. An Einnahmen erwartet die Gemeinde den bereits bewilligten Zuschuss in Höhe von 640 200 Euro. Für das Kinderhaus werden Restzuschusseinnahmen in Höhe von 60 000 Euro erwartet. Für Kinderspielplatzgeräte im Gemeindebereich sind 40 000 Euro an Ausgaben vorgesehen. Für die Straßensanierung sind für das Haushaltsjahr 278 000 Euro vorgesehen.
250 000 Euro sind für den Erwerb von Ausgleichs- und Tauschflächen eingeplant. 20 000 Euro sind für den Erwerb von Gerätschaften für den Bauhof vorgesehen. 220 000 Euro sind für einen neuen Unimog, 30 000 Euro für die Teerung des Bauhofhofes und 100 000 Euro für eine Maschinenhalle eingeplant.
Für das Feuerwehrwesen sind Ausgaben von 110 000 Euro für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr Münster, 77 000 Euro für eine Löschwasserzisterne am Hatzenberg und 10 000 Euro für Gerätschaften vorgesehen. Die Einnahmen sind mit 30 500 Euro eingeplant. 12 000 Euro plant die Gemeinde für Renovierungsarbeiten und Ausstattung für die Grundschule ein. Die Anschaffung eines neuen Schulbusses schlägt mit 25 500 Euro zu Buche.
Für die Anschaffung eines neuen Servers, Arbeitsplatzcomputer und eines mobilen Rednerpults sind 55 000 Euro eingeplant. Für Renovierungsarbeiten am Steinacher Rathaus sind 15 000 Euro veranschlagt. Die Erweiterung des Kinderhauses um eine Waldkindergartengruppe sind Mittel in Höhe von 60 000 Euro im Haushalt bereitgestellt.
Erschließungskosten fallen im Baugebiet Münster Schlossstraße an und Einnahmen werden durch den Verkauf von Baugrundstücken erwartet. Restzahlungen sind noch für das Baugebiet Oberes Dorf II Bauabschnitt 4 zu leisten. Einnahmen kommen aus dem Verkauf der letzten Baugrundstücke.
Für den Ausbau des Radwegenetzes sind Ausgaben von 221 000 Euro veranschlagt. Dem stehen Einnahmen von 68 000 Euro gegenüber. Für den Ausbau der Kreuzung bei Rotham durch den Landkreis hat sich die Gemeinde daran finanziell daran zu beteiligen. 120 000 Euro sind hierfür im Haushalt vorgesehen. An Einnahmen im Vermögenshaushalt sind durch die Investitionspauschale durch den Freistaat Bayern 126 500 Euro eingeplant.
Neben 41 400 Euro regulärer Tilgungsleistungen und einer Sondertilgung von 164 400 Euro zahlt die Gemeinde 5 700 Euro an Zinsen. Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, werden 1 998 700 Euro aus der Rücklage entnommen. Am Ende des Jahres beträgt der Schuldenstand 23 008 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2017 als Satzung. Mit dem Beschluss wurden auch die mittelfristige Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan mitbeschlossen.
Für den Bereich Münster Hatzenberg erlies der Gemeinderat eine Einbeziehungssatzung. Für das Baugebiet Münster Schlossstraße wurde die Erweiterung nach Osten als Satzung beschlossen.
Seit Einführung der Mittagsbetreuung an der Grundschule im Jahr 2000 sind die Gebühren unverändert. Nunmehr sind die Gebühren seit einiger Zeit nicht mehr kostendeckend. Zudem wird erstmalig ab September 2017 von der Gemeinde die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern, bis 16.00 Uhr, angeboten. Bislang erfolgte die Betreuung durch die Kath. Kirchenstiftung. Die Verwaltung hat die Gebühren für die Mittagsbetreuung, die Nachmittagsbetreuung und für das Mittagessen neu kalkuliert. Der Gemeinderat beschloss die neuen Gebühren für die Mittagsbetreuung.
Baugebiet Münster Schlossstraße wird erschlossen
Zuwendung für KLJB Münster
In Münster haben die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Schlossstraße begonnen. Die durch das Baugebiet führende Ringstraße erhält nach einem Vorschlag von Gemeinderat Hans Agsteiner die Straßenbezeichnung „Gabriel-von-Seidl-Straße". Der weit über Bayern hinaus bekannte und berühmte Münchner Architekt Gabriel von Seidl hat das Neue Schloss Steinach geplant und die Straßenbezeichnung passe zur „benachbarten" Schlossstraße. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu. Der Gemeinderat Steinach beschloss, dass für das Baugebiet Münster-Schlossstraße die Erschließungskosten im Ganzen vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach geschätzten Kosten ermittelt. Weiterhin legte der Gemeinderat den Verkaufspreis für das Baugebiet fest. Des Weiteren wurde ein Bauzwang auf vier Jahre festgelegt.
Die Gemeinde Steinach beabsichtigt auf Antrag eines Grundstückeigentümers den Erlass einer Einbeziehungssatzung für ein Grundstück in Münster Hohlweg. In dieser Satzung werden Grundstücke in den in Zusammenhang bebauten Ortsteil für Münster, Bereich Hohlweg eingezogen. Die Kosten der Planung sowie damit zusammenhängende Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen. Nach dem Flächennutzungsplan ist dieser Bereich zwar als Dorfgebiet ausgewiesen, jedoch ist dieses Grundstück nach Auskunft des Landratsamtes ein sogenannter Außenbereich im Innenbereich und somit eine Einbeziehungssatzung erforderlich, damit Baurecht geschaffen werden kann.
Der bisherige Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Gas läuft 2019 aus. Von der Bayernwerk AG wurde ein Vertragsangebot abgegeben und vom Gemeinderat wurde dem Konzessionsvertrag zugestimmt.
Die KLJB Münster benötigt für den Gruppenraum in Münster einen neuen Heizungsofen. Es ist geplant, künftig mit Pellets zu heizen. Es liegt ein Angebot für die Ersatzbeschaffung vor. Die Kosten belaufen sich auf 2.475 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Kosten zu übernehmen, da auch für die Jugendräume in Steinach die Gemeinde für die Heizung sorgt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis aus der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Hoerabach, damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes und beschloss die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern müssen Verwaltungen in Bayern, die mit sensiblen Daten arbeiten, bis zum 1.1.2018 ein umfassendes Informationssicherheitskonzept zu erstellen und auch umzusetzen. Die Gemeinde Steinach lässt ein Informationssicherheitskonzept erstellen und beauftragt einen externen Informations-Sicherheits-Beauftragten. Weiterhin sind in der Verwaltung verschiedene EDV-Geräte zu ersetzen. Die Kosten für Geräte und Lizenzen belaufen sich auf 37.200 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe eines mobilen Rednerpultes, da das bisherige technisch überholt ist.
Der ASV Steinach stellte Antrag auf Überlassung des Schulsportplatzes für die Anlage eines Kunstrasenplatzes.ÂÂÂ Der Vorsitzende des ASV Steinach, Herr Fellinger erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern die Beweggründe für die Anlage dieses Platzes.
Bürgermeister Mühlbauer führte aus, bevor weitere Beratungen geführt werden, sollte abgeklärt werden, ob ein derartiger Platz mit der geplanten Belegung in Bezug auf die umgebende Bebauung immissionschutzrechtlich zulässig sei.
Der ASV Steinach wird daher mit dem Immissionsschutz beim Landratsamt Straubing-Bogen die Angelegenheit besprechen.
Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017
Kein neuer Lebensmittelmarkt in Sicht
Baugrundstücke Schlossstraße werden verkauft
Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 zu bewältigen. Vorausgegangen war ein Ortstermin im Baugebiet Oberes Dorf II. Hier nahm man ein Baugrundstück in Augenschein bei dem es Nachbarstreitigkeiten gibt und der Bau seitens des Landratsamtes eingestellt wurde. Der Architekt erläuterte die Gründe der Abweichungen vom Bebauungsplan. Auch die Nachbarn wurden hinsichtlich ihrer Bedenken gehört. Die Bauarbeiten können nur fortgeführt werden, sofern der Gemeinderat die entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Der Gemeinderat beschloss, die betroffenen Parteien sollen sich hinsichtlich der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beraten und eine Lösung ausarbeiten. Der Bauantrag wurde daher zurückgestellt.
Nachdem, laut dem derzeitigen Projektplaner, keine Investoren für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der geplanten Größenordnung gewonnen werden konnten, sollte das vorgesehene Grundstück im vorderen Bereich auf einer Fläche von 600 bis 800 Quadratmetern mit einem kleineren Einzelhandelsmarkt, sowie mit einem Bäcker/Metzger, sowie mit einer Apotheke bebaut werden. Im hinteren Bereich könnten Wohnbaugrundstücke für 12 Doppelhäuser, oder auch Geschosswohnungsgebäude mit zwei- bis vier Zimmerwohnungen für junge Familien entstehen. Aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Baubauungsplans „WA-Kellerberg-West II , wonach eine Bebauung in Richtung Süden bedingt durch den Verkehrslärm der angrenzenden Kreisstraße SR8 unzulässig ist, wurde die Planungsalternative durch den Gemeinderat abgelehnt.
In Münster soll im Hohlweg für ein Grundstück Baurecht entstehen. Das Landratsamt hat eine Einbeziehungssatzung für das Grundstück gefordert. Ein Entwurf lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat Steinach billigte die Planung. Das Aufstellungsverfahren, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.
Bereits 2014 beschloss der Gemeinderat auf Antrag eines Grundstückseigentümers die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße. Dem Gemeinderat lag nun erneut ein Antrag auf Einbeziehung einer weiteren Fläche vor. Der Gemeinderat beschloss eine weitere Teilfläche von 1600 Quadratmeter in den Geltungsbereich mit aufzunehmen. Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind entsprechend zu ändern.
Dem Gemeinderat lag ein weiterer Antrag auf Einbeziehung von Grundstücken in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Münster-Schloßstraße vor. Hier legte der Gemeinderat die maximale Bebauungsgrenze im Süden fest.
Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Schloßstraße besteht die Möglichkeit im Hohlweg den Gehweg bis zum Fußweg des Baugebietes zu verlängern. Der Gemeinderat beschloss diese Verlängerung durchführen zu lassen. Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde Steinach die Schloßstraße auf 5,50 Meter zu verbreitern. Voraussetzung ist, dass von den Grundstückseigentümern Grund erworben werden kann.
Ein Projektmanager hat für das Vorhaben Car&Truck Rast Center bei der Gemeinde Steinach bezüglich der Errichtung eines Autohofes in Steinach, Nähe der Autobahn A3, auf einer Gesamtfläche von 46.600 Quadratmetern angefragt. Das Projekt Car&Truck Rast Center umfasst die Errichtung einer Tankstelle mit Bistro, Shop, Fast Food „Drive Inn" sowie ein Hotel mit mindestens 60 Zimmern, sowie den Betrieb einer Spielhalle (Spielothek). Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Steinach-Süd" sind keine Vergnügungsstätten zulässig. Nur durch eine Änderung der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplanes könnte die Errichtung einer Vergnügungsstätte (Spielothek) zugelassen werden. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steinach-Süd" wird hinsichtlich der Festsetzung über die bauliche Nutzung für das Gewerbegebiet und das Industriegebiet nicht geändert. Sowohl im Gewerbegebiet als auch im Industriegebiet sind Vergnügungsstätten weiterhin nicht zulässig.
Der Kulturförderverein Joseph-Schlicht e.V. stellte den Antrag, dass die Gemeinde Steinach den Verein stetig finanziell unterstützen und dem Verein beitreten sollte. Der Gemeinderat beschloss dem Verein nicht beizutreten, da die Gemeinde Steinach in keinem Ortsverein Mitglied ist. Finanzielle Unterstützungen werden nur gewährt, sofern diese anlassbedingt sind und die Gewährung von Geldleistungen im Rahmen der Haushaltsplanung möglich sind.
Der Antrag auf Erweiterung und Umgestaltung der Parkfläche in Steinach, Am Anger wurden seitens des Gemeinderates aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten abgelehnt. Das Problem der „Fremdparker" soll mittels Beschilderung gelöst werden.
Anlässlich der Bundestagswahl, die am 24. September 2017 stattfindet, wurden vom Gemeinderat die Wahl-, sowie die Briefwahlvorsteher bestimmt.
Nach Durchführung einer Bündelausschreibung für die Erdgaslieferung an die vier gemeindlichen Gebäude, wurde der Vertrag über die Erdgaslieferung ab 01. Januar 2018 mit der Firma Logo Energie GmbH in Euskirchen, als dem günstigsten Anbieter, geschlossen.
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand zum Wasserschaden in der Sporthalle Steinach informiert. Mit der Versicherung wurde der vollständige Ausbau des durchnässten Bereichs im Hallenboden freigegeben. Der Oberboden wird anschließend komplett erneuert.
Die Firma Strabag AG erhält den Aufträge zur Durchführung der Asphaltierungsarbeiten zur Straße Kapflberg, Bachstraße, Hohe-Kreuz-Straße, Kirchweg und Birkenstraße. Zugleich gibt der Gemeinderat die Arbeiten zur Erstellung der Leitplanken sowie des Brückengeländers in der Bachstraße zur Ausführung frei.
Einwendungen aus der Öffentlichkeit für Baugebiet
Bücherei hoch im Kurs – Baubeginn Kreuzung Rotham
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 20. Juli 2017 mit vielen planerischen Änderungen von Bebauungsplänen, Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu befassen. Gleich zu Beginn stellte die Leiterin der Bücherei Christa Heinl, anhand eines Powerpointvortrages, die vielfältigen Ereignisse und Veranstaltungen in der Bücherei der letzten 20 Jahre dar. Neben der ursprünglichen Büchereiarbeit werden laufend kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen durchgeführt. Christa Heinl verwies auf die guten Beurteilungen durch Fachbehörden und dankte dem Gemeinderat für die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel.
Wegen des Baues der Wasserrückhaltung bei Aufroth und der dadurch resultierenden Verlegung des Wirtschaftsweges ist eine Gemeindegrenzänderung mit der Gemeinde Kirchroth erforderlich. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet eine Flächenminderung von 0,2664 Hektar. Der Gemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.
Zu den drei Bauleitplanentwürfen, Vorhabenbezogener Bebauungs-und Grünordnungsplan „SO Freiflächen-Photovoltaikanlage Hoerabach", Deckblatt Nr. 32 des Flächennutzungsplans, Deckblatt Nr. 8 des Landschaftsplans sind die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen worden. Es ergaben sich keine oder nur unwesentliche Änderungen an den Unterlagen. Der Gemeinderat erlies die entsprechenden Feststellungs- oder Satzungsbeschlüsse.
Mit Deckblatt Nr. 3 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Münster Schloßstraße" soll das Baugebiet erweitert werden. Diese Erweiterung grenzt im Osten an das bestehende Baugebiet Ziegelofenfeld an. Aus der Fachstellenbeteiligung kamen keine neuen Einwendungen oder Anregungen. Jedoch wurden bei der Beteiligung der Öffentlichkeit umfangreiche Einwendungen erhoben. Die Gemeinde konnte bislang diese Einwendungen noch nicht abschließend beurteilen. Eine Behandlung ist daher derzeit noch nicht möglich. Zudem sollte untersucht werden, ob die Planung nicht nach der neuen Vorschrift § 13 b BauGB durchgeführt werden könnte. Hier würde der Verfahrensweg erheblich vereinfacht werden.
Die Investoren für einen Autohof im Gewerbegebiet haben mitgeteilt, dass sie, nachdem der Gemeinderat einer Spielothek nicht zugestimmt hat, und auch wegen der Zufahrtsproblematik von dem Vorhaben Abstand genommen haben. Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über den Sachstand bei der Beseitigung des Wasserschadens in der Doppelsporthalle. Weiterhin informierte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Gemeinderat über die Bauanlaufbesprechung zum Umbau der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 und Rotham. Baubeginn wird nach dem Gäubodenfest sein und wird zwei Monate dauern. Gemeinderat Josef Fischer beantragte die Erstellung einer Absperrung am Parkplatz am Sportzentrum. Bei Regen läuft das Wasser in das EC Gelände. Weiterhin sollte der Fußweg vom Parkplatz am Sportzentrum zum Kinderhaus saniert werden.
Die beiden Ortsfeuerwehren haben für 2017 verschiedene Ausrüstungsgegenstände beantragt. Der Gemeinderat vergab den Auftrag in Höhe von über 19500 Euro. Bürgermeister Karl Mühlbauer teilte mit dass demnächst die Durchführung der Feuerbeschau für bestimmte Objekte anläuft. Die Sparkasse Straubing-Bogen hat zum 1. Juli die Geschäftsstelle in Steinach geschlossen.
Der Gemeinderat Steinach erließ eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1.10.2017 anlässlich des Herbstmarktes im Gemeindeteil Rotham.
Neue Spielgeräte für die Spielplätze
Förderrichtlinien für Jugendarbeit angepasst
In seiner Sitzung am Donnerstag, 10. August 2017 beschloss der Gemeinderat die Anschaffung von neuen Spielplatzgeräten im Wert von knapp 25000 Euro. Die neuen Geräte ersetzten bereits bestehende Geräte die zu entfernen sind. Der Obst- und Gartenbauverein Münster hat einen Antrag auf Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten des Vereins bei der Kinder- und Jugendarbeit gestellt. Derzeit hat der Verein 20 Kinder und Jugendliche. Nach Beratung beschloss und gewährte der Gemeinderat einen Zuschuss von 200 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit. Der Gemeinderat Steinach passte die Förderrichtlinien und -sätze für die Förderung von Jugendgruppen dem Kreisjugendring an.
Der Gemeinderat beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße. Durch das Fehlen der Bebauungsabsicht eines Grundeigentümers war das ursprüngliche Ziel des Bebauungsplans nicht mehr umsetzbar. Innerhalb dieser Änderung erfolgte eine Umwidmung dieser Fläche. Weiteres Ziel der Gemeinde ist es, den Grundeigentümern einiger Parzellen eine städtebaulich sinnvollere Bebaubarkeit ihrer Parzellen zu ermöglichen, die im Rahmen der bisherigen Festsetzungen nicht möglich war. Nicht zuletzt soll den Bauwerbern im Geltungsbereich der Änderung die Möglichkeiten ihrer Dachgestaltung erweitert werden, indem zusätzliche Dachfarben aufgenommen wurden.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes in Münster unter der Bezeichnung „Ziegelofenweg II" und fasste den Aufstellungsbeschluss. Der neue Bebauungsplan wurde bereits als Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße mit Deckblatt Nr. 3 behandelt. Diese Änderung wird eingestellt und das Gebiet als eigener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB behandelt.
Bereits zum zweiten Mal hatte sich der Gemeinderat mit einem Antrag des ASV Steinach auf Überlassung des Schulsportplatzes zur Anlegung eines Kunstrasenplatzes zu befassen. Der ASV möchte lediglich eine Aussage ob der Platz seitens der Gemeinde Steinach zur Verfügung gestellt wird, bevor der Verein in weitere Arbeiten einsteigt. Im Mai hatte sich der Gemeinderat mit dem Antrag befasst und keine Entscheidung getroffen und dem Verein aufgetragen die Lärmbelastung durch den höheren geplanten Spielbetrieb prüfen zu lassen. Dieses Ergebnis liegt nun vor und der Verein wird diese Zeiten einhalten. Deshalb fragte der ASV erneut bei der Gemeinde Steinach an, ob der Schulsportplatz zur Anlegung eines Kunstrasenplatzes zur Verfügung gestellt werde, um weitere möglicherweise unnötige Arbeitsschritte zu vermeiden, falls eine Ablehnung beschlossen werden sollte. Mehrere Gemeinderäte verwiesen darauf, dass bei der Entscheidung erforderlich wäre, welche finanzielle Unterstützung sich der Verein von der Gemeinde vorstelle. Die Angelegenheit wurde erneut vertagt.
Schon mehrfach wurden Anfragen auf Neugestaltung des Parkplatzes an der Schlichtstraße gestellt. Bürgermeister Karl Mühlbauer hat daher die Firma Gartengestaltung Heller ersucht, eine Gestaltungsplanung zu erstellen. Eine Einschaltung eines Landschaftsarchitekten hält er nicht für erforderlich. Die Vorstellungen und Planungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Die Gestaltungsvorstellungen fanden die Zustimmung des Gemeinderates. Es wurde vom Gemeinderat noch angeregt, zwei Straßenlampen im Parkplatzbereich zu errichten. Die Umsetzung ist in diesem Jahr nicht mehr möglich. Der Gemeinderat wird das Thema zu gegebener Zeit nochmals beraten.
Nach dem Gäubodenfest soll mit dem Umbau der Kreuzung Kreisstraße SR 8 und Rotham begonnen werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme durch den Landkreis sollen nach bisheriger Beschlusslage Geh- und Radwegbrücken über den Steinachbach durch die Gemeinde Steinach errichtet werden. Es wurde nun in Erwägung gezogen die bestehenden Straßendurchlässe zu verlängern und darüber der Geh- und Radweg zu errichten. Das Wasserwirtschaftsamt teilte der Gemeinde Steinach mit, dass von einer unwesentlichen Veränderung des Gewässers nicht mehr gesprochen werden kann und es sich um einen Gewässerausbau handelt. Bereits derzeit läuft das Wasser bei einem 100-jährigen Hochwasserabfluss über die Kreisstraße. Es könnte in Betracht gezogen werden, die gesamte Hochwassersituation in diesem Bereich zu verbessern indem die Durchlässe nicht verlängert sondern vergrößert werden. Der Gemeinderat bleibt deshalb bei seiner bisherigen Beschlusslage.
„Gabriel-von-Seidl-Straße" in Münster
Kanalsanierungen notwendig – Zuwendung an Sportmaschinenring
Der Gemeinderat hatte vor seiner Sitzung am Donnerstag, 21. September einen Ortstermin im Baugebiet Oberes Dorf II. Hier musste über einen Antrag über eine Befreiung der Wandhöhe entschieden werden. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab.
In Münster plant ein Grundstückseigentümer im Hohlweg die Bebauung seines Grundstückes. Das Landratsamt hat hierzu den Erlass einer Einbeziehungssatzung gefordert. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und beschloss die Einbeziehungssatzung.
Der Gemeinderat widmete in Münster im Baugebiet Schloßstraße die neu erbaute Straße zur Ortsstraße und Vergab die Bezeichnung „Gabriel-von-Seidl-Straße".
Die Sportgemeinschaft führt für die dem Verein angeschlossenen Mitglieder verschiedene Maßnahmen der Sportplatzpflege (z.B. Aerifizieren) durch. Der ASV Steinach ist ebenfalls Mitglied dieses Vereins und hat in der Vergangenheit die Dienste dieses Vereins u.a. auch für den Schulsportplatz in Anspruch genommen. Die Leistungen dieses Vereins sind deutlich günstiger als eine Privat-firma. Die Sportgemeinschaft musste einen Traktor als Ersatz für den defekten alten Traktor anschaffen. Die Gemeinden, bei denen Vereine Mitglied in der Sportmaschinengemeinschaft sind, wurden gebeten, für die Beschaffung einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro zu leisten. Die Gemeinde Steinach gewährt wie beantragt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro.
In der Schloßstraße sind wegen eines Fremdwassereintritts in die Kanalisation Sanierungsarbeiten notwendig. Die Kosten belaufen sich auf 19500 Euro und werden von der Firma Pfaffinger durchgeführt. Die Firma wird 2018 im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße Kanalsanierungen für 24500 Euro durchführen.
Den Antrag des ASV Steinach auf Überlassung des Schulsportplatzes zur Anlage eines Kunstrasenplatzes zog der ASV Steinach zurück.
Im Zuge des Ausbaus der Rothamer Kreuzung wird der Anwandweg zwischen Kreuzung und Bundesstraße B20 durch die Firma Strabag geteert. Damit ist die Anbindung an den Weg von Agendorf her kommend gegeben. Weiterhin ist der Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer über den Steinachbach an dieser Baustelle notwendig. Der Gemeinderat erteilte der Fa. Sehlhoff GmbH den Auftrag, die Planung für den Radweg mit Brücke im Bereich zwischen Rothamer Straße und Pendlerparkplatz zu erstellen.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes und den Beitritt zur kommunalen Verkehrsüberwachung vor. In einer Verkehrsschau wurde die Problematik in der Parkstettener Straße, Kreisstraße SR 16, besprochen. Der Landkreis sieht keine Veranlassung zum Tätigwerden. Die Verkehrssicherheit sei Aufgabe der Gemeinde. Die Polizei hat bereits eine Radarmessung durchgeführt und wird dies nochmals wiederholen. Die Gemeinde Steinach ist Teilhaber an einem Geschwindigkeitsmessgerät, welches sich mehrere Gemeinden teilen. Insgesamt neunmal pro Jahr erhält die Gemeinde Steinach dieses Messgerät. Dieses wird in nächster Zeit in der Parkstettener Straße aufgestellt. Abhängig von den Meßergebnissen berät der Gemeinderat dann nochmals die Anschaffung eines eigenen Messgerätes. Unabhängig davon werden an der Parkstettener Straße zwei Schilder „Vorsicht Schulkinder" (nichtamtliche Zeichen) angebracht. Vorerst wird der kommunalen Verkehrsüberwachung nicht beigetreten. Es werden die Ergebnisse aus den Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät abgewartet und entsprechend des Ergebnisses wird dann die Thematik erneut beraten.
Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse der Brückenuntersuchungen bekanntgegeben. Die Telekom ist im Bereich Münster, nähe Autobahn und Kreisstraße SR 8 auf der Suche nach einem Mobilfunkstandort. Der Gemeinderat hatte bereits 2005 hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die weiterhin Bestand hat. In der im Eigentum der Gemeinde Steinach stehenden Hohen-Kreuz-Kapelle wurde der im letzten Jahr, nach der Renovierung, aufgestellte Heiland auf der Rast von Fremden zerstört. Der Heiland auf der Rast war eine Schenkung an die Gemeinde Steinach. Der Künstler Walter Veit-Dirscherl ist bereit kostenlos eine neue Skulptur anzufertigen und die Übergabe in einer öffentlichen Versammlung abzuhalten, damit die Gründe dieser Gestaltung erläutert werden können.
Gemeinderat Haberl erläuterte das Nutzervolumen am BayernWLAN in der Gemeinde Steinach. Gemeinderat Mandl brachte zum Ausdruck, dass an den Radwegen, die heuer ausgebaut wurden, bereits Mängel aufgetreten sind. Bürgermeister Karl Mühlbauer verwies darauf, dass diese Straßen noch nicht abgenommen wurden und bei der Abnahme auf diese Mängel hingewiesen werde. Der Gemeinderat wurde vom Ergebnis der Feuerbeschau an der Grundschule informiert. An weiteren Objekten Dorfgasthaus Münster, Landgasthof Schmid, Landhaus Krone, Kinderhaus St. Ursula, Alte Turnhalle, Sport- und Pfarrheim, Sporthalle und Schloss Steinach, hier Wohn- und Gastronomiebetrieb, wurde ebenfalls eine Feuerbeschau durchgeführt. Für den Altbestand und neuangeschafften Spielgeräten sind Fallschutzmatten notwendig. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffung von 200 Quadratmetern zum Preis von 9000 Euro. Informiert wurde der Gemeinderat über die Behebung des Wasserschadens in der Sporthalle. Ab der 41. Kalenderwoche wird die Sporthalle wieder zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems für den Bauhof und der Gemeindeverwaltung. Dieses soll ab Januar 2018 zum Einsatz kommen. Die Damen der Mittagsbetreuung erhalten einen Laptop, damit die Essensbestellung, Abrechnung, Stundenplanung besser abgewickelt werden können.
7850 Euro für die Jugendförderung
Gemeinde übernimmt Kosten für Waldkindergarten
Neue Standesbeamtin
In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2017 gewährte der Gemeinderat gemäß den Förderrichtlinien von 2007 an Sportvereine eine Jugendförderung von 25 Euro pro Jugendlichen. 7850 Euro gibt die Gemeinde Steinach für dieses Jahr an den ASV Steinach, Wilde Wespen Steinach, Tennisclub Steinach und Vorwaldschützen aus.
Der Gemeinderat bestellte Ursula Heller mit Wirkung vom 1. November zur Standesbeamtin.
Ursula Heller ist Angestellte mit Fachprüfung AL II und hat das Grundseminar an der Akademie für Personenstandswesen mit Erfolg abgelegt. Ebenso hat sie sich im Standesamt Steinach drei Monate eingearbeitet.
Der Waldkindergarten in Trägerschaft der Katholischen Pfarrei Steinach hat zum September 2017 den Betrieb aufgenommen. Damit stehen dringend benötigte Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf rund 70000 Euro. Die Gemeinde hat im Haushalt 2017 einen Ansatz von 60000 Euro veranschlagt. Der Gemeinderat beschloss die Baukosten für die Errichtung des Waldkindergartens zu übernehmen. Entsprechend des Kostenanfalles werden Abschlagszahlungen an die Katholische Kirchenstiftung geleistet.
In Münster, Ortsteil Wiedenhof, soll ein Solarpark entstehen. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Landschaftsplanes notwendig. Gleichzeitig ist ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung. Der Gemeinderat wägte die eingegangenen Stellungnahmen ab und genehmigte und billigte den vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, den vorgelegten Entwurf der Landschaftsplanänderung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gemäß zu veranlassen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bei der Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Steinach Haushaltsüberschreitungen festgestellt, die nicht durch Beschluss behandelt wurden. Der Gemeinderat Steinach genehmigte die Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2014 in Höhe von 60381 Euro für eine höhere Gewerbesteuerumlage, im Jahr 2015 in Höhe von 19459 Euro für gesetzliche Leistungen nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und in Höhe von 11355 Euro für höhere Klärschlammentsorgungskosten durch höheres Klärschlammaufkommen.
In den Monaten von April bis November fallen im Bereich der Gemeinde erhebliche Pflegearbeiten an den öffentlichen Grünflächen sowie Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Gebäuden an. Mit dem vorhandenen Personalbestand können diese Arbeiten nicht mehr bewältigt werden. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 kann die Verwaltung die Stellen für zwei Saisonarbeitskräfte im Bauhof ausschreiben. Die Zeitdauer läuft von April bis November.
Der Gemeinderat befasste sich mit der Weiterplanung des Baugebietes Steinach, Oberes Dorf II, Bauabschnitt 5. Im September 2018 sollen die archäologischen Untersuchungen durchgeführt werden. Im Winter 2018/2019 soll die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten erfolgen und in 2019 die Erschließung begonnen werden. Im September 2019 soll das Gebiet zur Bebauung freigegeben werden.
Der ASV Steinach hat die Verlängerung des der Gemeinde gehörenden Schulplatzes um zehn Meter beantragt. Damit hätte der Platz eine Länge, dass Spiele darauf regulär ausgetragen werden können. Außerdem bieten sich durch die Verlängerung auch bessere Trainingsbedingungen für die Mannschaften. Bürgermeister Karl Mühlbauer verwies auf den Gemeinderatsbeschluss von 2006, in dem dem ASV Steinach die Zustimmung zur Verlängerung erteilt wurde. Nunmehr liegt ein Antrag vor, nach dem die Gemeinde die Verlängerung erstellen sollte. In der Debatte kam zum Ausdruck, dass ohne Wissens der voraussichtlichen Kosten eine Entscheidung nicht möglich sei. Die Angelegenheit wurde vertagt bis der ASV Steinach eine Kostenschätzung mit Aussage über die Finanzierung und Eigenleistung vorlegt.
Billigung Entwurf Bebauungsplan „Ziegelofenweg II"
Letzte Sitzung für Geschäftsstellenleiter Haimerl
Bürgerversammlungen finden statt
Am Dienstag,21. November 2017 fand im Sitzungssaal des Rathauses die letzte Gemeinde-ratssitzung für den Geschäftsleitenden Beamten Franz Haimerl statt. Nach 38 Jahren in der Gemeindeverwaltung tritt Franz Haimerl ab 1.1.2018 die Freistellungsphase der Altersteilzeit an. Franz Haimerl hat nach seinen eigenen Worten an über 450 Gemeinderatssitzungen, 75 Bürgerversammlungen und an allen Baumaßnahmen und Straßensanierungsmaßnahmen in der Gemeinde Steinach mitgewirkt. Haimerl dankte dem Gemeinderat für die Unterstützung.
Geschäftsstellenleiter Franz Haimerl (Mitte) bei seiner letzen Gemeinderatssitzung und Nachfolgerin Ursula Heller und Bürgermeister Karl Mühlbauer
Der Gemeinderat beschloss das Amt des Datenschutzbeauftragten, das Franz Haimerl eben-falls innehatte, mit der Nachfolgerin, Ursula Heller, zu besetzten.
Der Planer, Dipl.-Ing. Gerald Eska hat für die Planung des Bebauungsplanes in Münster „Ziegelofenweg II" einen Entwurf erstellt. Er erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern den Inhalt der Planung. Gegenüber dem Entwurf sind noch folgende Änderungen einzuarbeiten. Die geänderte Planung wird zur Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit freigegeben. Das Verfahren findet im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB statt.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Gasthauses Schmid in Wolferszell, auf Errichtung eines Hotspots nach dem Programm Bayern WLAN vor. Gemeinderat Martin Haberl und Mitarbeiter des BayernWLAN Zentrum Straubing erläuterte dem Gemeinderat die Voraussetzungen für den Betrieb eines Hotspots. Das Bayern WLAN Zentrum Straubing hat den Antrag geprüft und durch die touristische Nutzung des Betriebs kann der Hotspot gefördert werden. Der Gemeinderat zeigte sich mit der Errichtung eines Hotspots im Rahmen Programm BayernWLAN im Gasthaus Schmid in Wolferszell einverstanden. Die anfallenden nicht gedeckten Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten hat das Gasthaus Schmid zu übernehmen.
Der Breitbandpate und Gemeinderat Martin Haberl informierte den Gemeinderat, dass 2018 das Förderprogramm auslaufe und im Gemeindebereich noch Gebiete vorhanden wären, die noch unterversorgt sind. Bürgermeister Karl Mühlbauer führte aus, dass die Gemeinde bereits in zwei Verfahren den Breitbandausbau durchgeführt habe. Bei den unterversorgten Gebieten handelt es sich um Weiler und Einöden. Diese werden derzeit mit LTE versorgt und könnten mit dem Höfeprogramm mit einem Kabelanschluss versorgt werden. Die Erschließung dieser Einöden dürfte jedoch kostenintensiv sein. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat den Ausbau der nicht angeschlossenen Einöden und Weilern nicht vorzunehmen, da die Ausbaukosten trotz Förderung je Anschluss relativ hoch sein werden.
Die Gemeinde hat für verschiedene Sonderbauten die Feuerbeschau durchgeführt, darunter wurden auch als gemeindliche Einrichtung die Alte Turnhalle, die Doppelsporthalle und die Grundschule besichtigt. Die dabei festgestellten Mängel sind teilweise bereits beseitigt; die restlichen Mängel werden 2018 beseitigt. Ursula Heller von der Gemeindeverwaltung, gab einen Überblick über die Mängel und die Mängelbeseitigung und die hierfür anfallenden Kos-ten. Bei der Feuerbeschau des Kinderhauses wurde festgestellt, dass die Feuerwehrzufahrt nicht ausreichend ist. Entlang des Warterweges wird geparkt, ein Durchkommen ist für die Feuerwehr nicht möglich. In den nächsten Tagen erfolgt eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Straubing, in dem dieses Problem erörtert wird.
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab die Termine für die Bürgerversammlungen bekannt. In Steinach findet am Mittwoch, 6. Dezember im Gasthaus Thanner und in Münster am Mittwoch 13. Dezember im Gasthaus der Dorfgemeinschaft jeweils um 19:30 Uhr die Bürgerversammlung statt. Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die Absicht der ILEnord 23 einen Ausgleichsflächenpool zu schaffen. Der Gemeinderat signalisierte Interesse an diesem Projekt.
Verkehrsrechtliche Probleme behandelt
In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2017 befasste sich der Gemeinderat Steinach mit der Planung des Geh- und Radweges von Steinach zur Rothamer Kreuzung. Bisher wurde der Ausbau des bisherigen Weges zum Pendlerparkplatz, die Errichtung einer Brücke über den Steinachbach und der Neubau eines Geh- und Radweges bis zur Ampelanlage angedacht. Dem Gemeinderat wurden die Kosten für das Brückenbauwerk, Gehweg und Planungskosten mitgeteilt. Seitens des Gemeinderates wurde über weitere Ausbaumöglichkeiten bezüglich des Geh-und Radwegebaus zur Rothamer Kreuzung diskutiert. Der Gemeinderat schlug vor, dass die neue Erstellung eines Geh-und Radweges linksseitig der ursprünglichen Planung in Erwägung gezogen werde sollte. Demnach würde der Geh-und Radweg ausgehend vom Wertstoffhofgelände der Gemeinde Steinach in Richtung Rothamer Straße führen. Eine Brückenkonstruktion über den Steinachbach wäre hierfür nicht erforderlich. Bürgermeister Karl Mühlbauer wird die Grundstücksfragen klären und eine Planung mit Kostenschätzung erstellen lassen.
Ein Anwohner der Parkstettener Straße in Münster forderte die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes sowie den Beitritt zur kommunalen Verkehrsüberwachung. Bei zwei Messungen mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden Überschreitungen von zehn beziehungsweise elf Prozent festgestellt. Die Polizei hat mit einer Laserpistole Messungen durchgeführt und die ermittelte Höchstgeschwindigkeit betrug 56 km/h. Als weitere Maßnahme hat die Gemeinde Steinach zwei Hinweisschilder mit der Aufschrift „Vorsicht Schulkinder" im Bereich Parkstettener Straße installiert. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat der kommunalen Verkehrsüberwachung vorerst nicht beizutreten. Das im Gemeinschaftseigentum befindliche Geschwindigkeitsmessgerät wird im Kalenderjahr 2018 verstärkt im Bereich der Parkstettener Straße aufgestellt.
Bei einer Feuerbeschau wurde festgestellt, dass die Feuerwehrzufahrt zum Kindergarten über den Warterweg bei parkenden Fahrzeugen nicht gesichert ist. Bei einer Verkehrsschau mit der Polizei wurde nur eine verbleibende Fahrbahnbreite von 2,70 Meter - erforderlich 3,05 Meter - festgestellt. Die Anwohner werden von dieser Situation schriftlich informiert. Im Bereich der Wendeplatte wird ein Halteverbot auf der gesamten Fläche erfolgen. Kinder können mit dem Auto über den Parkplatz am Sportzentrum zum Kindergarten gebracht werden.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat, dass alle Arbeiten, welche aufgrund des Wasserschadens in der Doppelsporthalle entstanden sind, abgeschlossen sind. Es sind Gesamtkosten in Höhe von 138.195 Euro entstanden. Die Kosten wurden in voller Höhe durch die Versicherungskammer Bayern erstattet.
Des Weiteren wurden dem Gemeinderat die neuen Termine für die Bürgerversammlungen im Gemeindebereich bekanntgegeben. Die Bürgerversammlung in Steinach findet am Mittwoch, den 10. Januar 2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus Thanner, Wittelsbacherstraße 1, statt. Die Bürgerversammlung im Ortsteil Münster findet am Mittwoch, den 17. Januar 2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus der Dorfgemeinschaft Münster, Kirchplatz 1.
Die Prüfung des Kanalnetzes in Münster ergab, dass sich mehrere Schäden in den Zustandsklassen vier und fünf einordnen lassen, welche einer kurzfristigen Sanierung bedürfen. In der Obermayrstraße wurden vier von den sechs untersuchten Haltungen in die Zustandsklasse vier und fünf eingestuft. Von den neun untersuchten Haltungen in der Kirchrother Straße wurden drei in die Zustandsklassen vier und fünf eingestuft. Im Allgemeinen ist der bauliche Zustand des Kanals gut. Es gibt allerdings punktuelle Schäden welche mit Reparatur-und Renovierungsarbeiten behoben werden können. Der Gemeinderat beschloss, dass bei der Kanalsanierung in der Obermayrstraße und in der Kirchrother Straße in Münster die Mängel der Schadensklassen fünf bis eins behoben werden sollen.
Gemeinderat Tobias Kaiser erwähnte, dass er von einem Gemeindebürger hinsichtlich der noch nicht durchgeführten Bepflanzung des Erdwalls bei der Bundesautobahn A3 angesprochen wurde. Bürgermeister Karl Mühlbauer versicherte, dass die noch ausstehenden Pflanzarbeiten nach Absprache und Vorgaben der Autobahndirektion im Frühjahr/Sommer 2018 durchgeführt werden.
Sitzung vom 25.1.2018 22.2.2018 15.3.2018 19.04.2018 26.04.2018 07.06.2018 05.07.2018 26.07.2018 06.09.2018 18.10.2018 08.11.2018 06.12.2018
Sitzung vom 25.1.2018
Heimatgeschichtliches Archiv wird eingerichtet
Halteverbot vor dem Kinderhaus – Zuwendung für Seniorenbetreuung
Der Gemeinderat nahm in seiner Sitzung vom 25. Januar 2018 die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Ziegelofenweg II" zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2017 wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Die Jahresrechnung schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 5 342 077 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6 129 868 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1 050 016 Euro erwirtschaftet werden. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 3 024 678 Euro zugeführt. Der Gemeinderat beschloss für den Bauhof einen Mitarbeiter einzustellen. In der Verwaltung soll zum 1. September ein Auszubildender eingestellt werden. Beide Stellen werden ausgeschrieben.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte dem Gemeinderat über die Absicht ein heimatgeschichtliches Archiv einzurichten. Ein ehrenamtliches Team hat sich bereiterklärt sich dieser Aufgabe anzunehmen. Es fand bereits ein Ortstermin in der Alten Schule und im Keller des Rathauses statt, bei dem Räumlichkeiten besichtigt wurden. Die Tätigkeit umfasst die ordnungsgemäße Erfassung, Archivierung und Aufbewahrung von Unterlagen. Für die Einrichtung des Archivs, welches unter gemeindlicher Trägerschaft stehen soll, müssen Einrichtungsgegenstände, sowie die erforderliche EDV-Ausstattung nebst Software, angeschafft werden. Der Gemeinderat genehmigte die Einrichtung eines gemeindlichen heimatgeschichtlichen Archivs. Für die Einrichtung des Archivs werden die Kosten in Höhe von 5 000 Euro von der Gemeinde Steinach übernommen.
Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde Steinach erfreut sich einer großen Beliebtheit. Die angebotenen Veranstaltungen des 60plus-Treffs, der beiden Seniorenbetreuer Hans Agsteiner und Detlef Schneider werden sehr rege besucht. Durchschnittlich nehmen 50 Personen an den Veranstaltungen (u.a. verschiedene Fahrten und Besichtigungen) teil. Der Gemeinderat Steinach gewährt zur Seniorenbetreuung einen Zuschuss für das Jahr 2018 in Höhe von insgesamt 1 000 Euro.
Die Kath. Kirchenstiftung Steinach hat die Abrechnung der Betriebskosten 2017 des Kinderhauses St. Ursula in Steinach vorgelegt. Danach ergibt sich ein Betriebskostendefizit in Höhe von 105 768 Euro. Hiervon übernimmt die Katholische Kirchenstiftung als Träger des Kinderhauses 10 000 Euro. Der Gemeinde Steinach verbleibt eine Kostenbeteiligung für 2017 von 95 768 Euro.
16 schriftliche Stellungnahmen, zum Teil durch einen Rechtsanwalt, gingen bei der Gemeinde Steinach gegen die Ausweisung eines Baugebietes in Münster Ziegelofenweg II ein. In diesen Stellungnahmen wurden die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens nach § 13 b Baugesetzbuch als nicht gegeben angesehen und der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung sei nicht beachtet worden, Eingriffe in die Natur und Landschaft werden nicht vermieden und die bestehende Bebauung erfährt eine Belastung durch weiteren Fahrzeugverkehr. Diese und weitere Einwendungen wurden dem Gemeinderat vorgetragen. Bürgermeister Karl Mühlbauer erläuterte dem Gemeinderat die nächsten Schritte für die Fortführung des Bauleitplanverfahrens. Neben der Recherche über die Möglichkeit des Erwerbs freier Grundstücke im Innenbereich von Münster ist die juristische Abwägung der einzelnen Punkt des Einwendungsschreibens erforderlich. Mühlbauer teilte dem Gemeinderat auch mit, dass einige Einwendungen bereits wieder zurück zurückgezogen wurden.
Dem Gemeinderat wurde die Planung des Ingenieurbüros Sehlhoff zur Sanierung der August-Schmieder-Straße in Steinach vorgestellt. Die Sanierungsmaßnahme wird ausgehend von Schloss Steinach bis zur August-Schmieder-Straße 52 vollzogen. Die Sanierung umfasst die Erneuerung der Deckschicht des Straßenbelags. Des Weiteren wird der Kanal an den erforderlichen Stellen saniert. Die Bürgersteige werden im gesamten Straßenverlauf umgestaltet und die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung ist ebenso geplant. Im Vorfeld zur Ausschreibung der Sanierungsarbeiten wurden dem Gemeinderat Vorschläge hinsichtlich des Pflasterbelages für die Gehwege in der August-Schmieder-Straße unterbreitet. Eine endgültige Entscheidung zum Pflasterbelag sollte erst erfolgen, sofern der Gemeinderat entsprechende Musterflächen besichtigt hat.
In seiner Dezembersitzung hatte sich der Gemeinderat bereits mit der Problematik des Parkens im Warterweg beim Kinderhaus befasst und ein absolutes Halteverbot beschlossen. Diese Maßnahmen zeigten sich nun als nicht praktikabel, da die Anwohner selbst zum Be- und Entladen nicht mehr halten können. Reger Verkehr herrscht nur zu den Hol-und Bringzeiten zum Kinderhaus. Parkplätze stehen am Sportzentrum oder bei der neuen Sporthalle zu Verfügung. Von hier ist es nur ein kurzer Fußweg zum Kinderhaus. Der Gemeinderat beschloss das absolute Halteverbot zeitlich zu beschränken. Die zeitliche Beschränkung wird für die Tage von Montag bis Freitag von 07.00 bis 08.30 Uhr, sowie von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr angeordnet.
Der Bauhof erhält für Räumarbeiten mit dem Radlader ein neues Räumschild. Das 25 Jahre alte Räumschild kann nicht mehr instandgesetzt werden. 5 950 Euro gibt die Gemeinde Steinach dafür aus.
Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat 2016 eine Beteiligungsabfrage hinsichtlich der Erstellung eines gemeinsamen Planes zum Erstellen gewässerstruktureller Maßnahmen, eines sogenannten Umsetzungskonzeptes hydromorphologischer Maßnahmen, durchgeführt. Im Zuge der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden hydromorphologische Verbesserungen an Flusswasserkörpern gefordert, welche den „guten ökologischen Zustand" nicht erreicht haben. Hierzu sollen Umsetzungskonzepte erstellt werden. Die Monitoring-Ergebnisse zeigen für den Steinachbach einen defizitären Zustand an. Daher hat der Gemeinderat mit Beschluss 2016 entschieden, sich an der Aufstellung des Umsetzungskonzeptes für den Flusswasserkörper zu beteiligen. Die Gemeinde Steinach erklärte sich einverstanden, dass die Vergabe sowie die fachliche und organisatorische Betreuung der Planungsleistung zur Aufstellung des Umsetzungskonzeptes federführend durch das Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf übernommen werden. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat nun mitgeteilt, dass das geplante Umsetzungskonzept in dem die Kinsach und der Steinachbach enthalten ist, mangels ausreichender Beteiligung der Kommunen zurückgestellt wird. Dem Wasserwirtschaftsamt wird mitgeteilt, dass die Zustimmung zu dem Vorhaben seitens der Gemeinde Steinach weiterhin aktuell ist.
Der stetig wachsende Bedarf an schnellen Internetanbindungen für Privat- und Geschäftskunden fordert neue Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur. Die Entscheidung für eine eigene FTTB-Verkabelung (Glasfaser bis in das Gebäude) ermöglicht Kommunen eine Versorgung wie sie derzeit nur in Großstädten realisiert wird. Der Grundstein hierfür ist ein FTTB-Masterplan. Die Gemeinde Steinach hat zur Erstellung eines FTTB-Masterplans fünf Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Der Auftrag wurde an die Firma IKT-Manstorfer und Hecht in Regensburg zur Angebotssumme von 18 862 Euro vergeben.
Sitzung vom 22. Februar 2018
Bürgersteig August-Schmieder-Straße wird gepflastert
Glasfaserleerrohre werden verlegt
Die Gemeinderäte trafen sich am Donnerstag, 22.Februar 2018 vor ihrer Sitzung zu einem Ortstermin im Bauhof Steinach. Im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße werden auch die Gehwege erneuert. Da die Gehwege gepflastert werden, war für die Ausschreibung die Auswahl des künftigen Pflasterbelages erforderlich. Die Verwaltung hatte verschieden Muster und Verlegarten, entsprechend dem letzten Gemeinderatsbeschluss, zur Auswahl beschafft. Der Gemeinderat einigte sich einen Betonstein in Muschelkalkoptik auszuschreiben. Bereits in der letzten Sitzung erfolgte die Auftragsvergabe zur Erstellung eines FTTB-Masterplans für den Glaserfaserausbau in der Gemeinde Steinach. Die Firma IK-T Manstorfer und Hecht erhielt den Auftrag für die Erstellung des Masterplans. Im Zuge des Ausbaus der August-Schmieder-Straße sollen Glasfaserleerrohre in die jeweiligen Grundstücke verlegt werden.
Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Schäden am Pflasterbelag des Fußweges am Sportzentrum vom Pfarrheim bis zum EC Gelände, die Wasserführung am Parkplatz am Sportzentrum beim EC-Gelände, die gepflasterte Straße im Bereich Ludwig-Lehner-Straße 5 und Johann-Gnogler-Straße 9 in die Ausschreibung der Sanierung der August-Schmieder-Straße mit aufzunehmen und 2018 zu sanieren. Dem Gemeinderat wurden die Wortmeldungen der Bürgerversammlungen 2018 bekannt gegeben. Einzelbeschlüsse sind derzeit nicht erforderlich.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Aufrother Straße vor. Dem Gemeinderat wurde der räumliche Umfang der geplanten Bebauung vorgestellt. Der Antrag sah ein Baugebiet mit ungefähr 15 Bauplätzen vor. Mit der Größe des Baugebietes war der Gemeinderat nicht einverstanden. Dem Grundstückseigentümer wird eine wesentlich kleinere Variante vorgeschlagen.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pondorf, Gemeinde Kirchroth. Der Gemeinderat nahm auch Stellung zum Antrag des Wasserzweckverbandes der Buchberggruppe auf Einleiten von Spülwasser (Klarwasser) aus der Aufbereitungsanlage in einen Graben. Einwände wurden hierzu nicht erhoben.
Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Steinach-Wiedenhof" nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren, Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden. Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschuss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-und Grünordnungsplans „Solarpark Steinach-Wiedenhof. Gleichzeitig änderte der Gemeinderat hierzu den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan.
Die Photovoltaikanlage in Hoerabach soll vergrößert werden. Hierzu lag den Gemeinderat ein Antrag über die Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Hoerabach" vor. Da die für die Erweiterung eingeplante als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist, ist auch eine Änderung des Flächennutzungs-und des Landschafts-planes erforderlich. Der Gemeinderat beschloss die Änderungen. Sämtliche durch die Planung anfallenden Kosten, wie Planungskosten, Er-schließungskosten hat der Antragsteller zu übernehmen.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die durchgeführten Malerarbeiten in der Doppelsporthalle Steinach. Um die Lauffähigkeit der Homepage der Gemeinde und der Grundschule lauffähig zu halten ist die Umstellung auf ein aktuelles CMS-System notwendig. Den Auftrag erhielt die Firma Webdesign Wirth aus Steinach. Die Kanalsanierungsarbeiten in Münster in der Kirchrother und Obermayrstraße wurden nach der Ausschreibung an die Firma Sietelsky-Faber GmbH, Saaldorf-Surheim vergeben.
Sitzung vom 15. März 2018
August-Schmieder-Straße erhält neue Beleuchtung
Feuerwehr braucht neue Fahrzeuge
Bei der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 15. März 2018 im Sitzungssaal des Rathauses Steinach informierte der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, informierte den Gemeinderat über die geplanten Neuanschaffungen von Fahrzeugen. Aktuell sind das Löschgruppenfahrzeug LF 16 (Anschaffung 2004), das Mehrzweckfahrzeug (Anschaffung 1990), sowie ein Verkehrssicherungsanhänger (Anschaffung 2013), vorhanden.
Das Mehrzweckfahrzeug (MFZ) bereitet Probleme mit der Druckluft und der Elektrik. Der Hauptgrund für eine Ersatzbeschaffung ist jedoch, dass das MFZ als Zugfahrzeug für den Verkehrssicherungsanhänger (VSA) zu klein ist. So darf der VSA nicht mehr durch ein Zugfahrzeug auf die Bundesautobahn A3 bewegt werden, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 14 Tonnen besitzt. Die Freiwillige Feuerwehr Steinach zieht es daher in Erwägung einen Versorgungslastkraftwagen anzuschaffen. Des Weiteren plant die Feuerwehr Steinach die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW). Damit könnten die Feuerwehrdienstleistenden vom Einsatzort wegbefördert werden, bzw. im Rahmen des Einsatzes ausgetauscht werden. Auch für Fahrten im Rahmen der Jugendausbildung und die Fahrten zur Schlauch-und Atemschutzgerätewartung wäre es von Vorteil, wenn die FF Steinach über einen MTW verfügt. Bei der geplanten Erweiterung des Fuhrparks muss jedoch beachtet werden, dass eine weitere Unterstellgelegenheit für den Mannschaftstransportwagen geschaffen werden muss. Die beste Lösung hierfür würde ein Anbau an das Feuerwehrhaus bieten. Der Gemeinderat beschloss für die geplanten Anschaffungen 200000 Euro im Haushaltsplan bereitzustellen, Fördermittel zu beantragen und die Genehmigungsfähigkeit des Feuerwehrhausanbaus zu prüfen.
Im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie wurde ein Umsetzungskonzept mit hydromorphologischen Maßnahmen für den Kößnach-Ableiter und den Kinsach-Menach-Ableiter im Bereich Straubing-Bogen erstellt. Im Gemeindegebiet Steinach soll ein an der Kinsach stehendes Absturzbauwerk durch ein passierbares Bauwerk ersetzt werden. Gegen die Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen bestehen seitens der Gemeinde Steinach keine Einwendungen.
Aufgrund einer turnusmäßigen Überprüfung der Ortsdurchfahrten wurde durch die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Straubing-Bogen festgestellt, dass sich die Bebauung an der Kreisstraße SR 16 in Münster verändert hat. Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zur geplanten Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten.
Anträge zur Errichtung eines Halteverbots in Münster Berghofstraße und einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Berghof wurden vom Gemeinderat an die örtliche Verkehrsschau mit der Polizei verwiesen.
Das Bayerische Schullandheimwerk e.V.bat um eine finanzielle Unterstützung in Form einer Spende. Die Sanierung des Hauses „Gibacht" (Oberpfalz) und die zurückgehenden Belegungszahlen bringen eine enorme finanzielle Belastung für den Verein Schullandheimwerk Niederbayern-Oberpfalz e.V. mit sich. Die Vorstandschaft des Vereins entschloss sich daher zu dem Schritt, die Kommunen um eine finanzielle Unterstützung zu ersuchen. Der Gemeinderat gewährte einen Zuschuss von 100 Euro. Den gleichen Betrag erhält der Kulturfördervereins Joseph-Schlicht.
Der Gemeinderat wurde zum Stand des Bauantrages der Gemeinde Steinach zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Bauhofgelände informiert. Im September 2017 wurde der Bauantrag beim Landratsamt eingereicht. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens stellte die Untere Naturschutzbehörde fest, dass durch das Bauvorhaben ein Eingriff in die Natur und die Landschaft vorgenommen wird, durch welche die Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt wird. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan wurde erstellt und an das Landratsamt weitergeleitet.
Die Errichtung des heimatgeschichtlichen Archivs macht Fortschritte. Die Räumlichkeiten in der Alten Schule wurden instandgesetzt und die Ausstattungsgegenstände, wie EDV, UV-Schutzfolien, Magnetwand, Planschrank, Regale wurden beschafft. Nach Rücksprache mit dem ehrenamtlichen Betreuerteam werden die Gesamtaufwendungen für Ausstattung 7000 Euro betragen. Der Gemeinderat erhöhte den bereits bewilligten Betrag von 5000 Euro auf 7500 Euro. Hans Agsteiner und Claudia Heigl werden bevollmächtigt die Leihgaben, die an das heimatgeschichtliche Archiv übergeben werden, gemäß den erforderlichen Formvorschriften entgegenzunehmen und die Entgegennahme im Namen der Gemeinde Steinach zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat traf die Entscheidung für den Ersatz der bestehenden Peitschenlampen in der August-Schmieder-Straße. Vom Schloss bis zur Grundschule wird die August-Schmieder-Straße dieses Jahr saniert. Im Zuge dieser Maßnahme werden auch neue Straßenlampen aufgestellt.
Im Haushaltsjahr 2018 sollen die noch erforderlichen Malerarbeiten in der Grundschule Steinach durchgeführt werden. Weitere Malerbeiten sollen auch an der Fassade der Doppelsporthalle durchgeführt werden.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die im Haushaltsjahr 2018 geplanten Investitionen der Gemeinde Steinach. Über die Möglichkeit der Durchführung, und Finanzierung aller geplanten Maßnahmen wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2018 entschieden.
Sitzung vom 19. April 2018
94.000 Euro Zuschuss für Kirchensanierung St. Michael
VHS-Außenstellenleiter gesucht
Am Donnerstag, 19. April 2018 befasste sich der Gemeinderat mit der Sanierung der Außenanlagen an der Grundschule Steinach. Insbesondere soll das Sitzplatzrondell im Pausenhof erneuert werden. Hier sind durch das Wurzelwerk der Platane Setzungen und Risse entstanden. Auch die Pflasterfläche ist sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat beschloss die Sanierung die Kosten von rund 20.000 Euro betragen werden.
Die Katholische Kirchenstiftung Steinach beabsichtigt die Innenrenovierung der Pfarrkirche Sankt Michael in Steinach. Pfarrer Wolfgang Reischl teilte mit, dass die Kosten für die Innenrenovierung laut Kostenvoranschlag 940.000 Euro betragen werden. Die finanziellen Mittel der Kirchenstiftung Sankt Michael in Steinach reichen nicht aus, um das Vorhaben zur realisieren. Auch bei einer Kostenbeteiligung der Diözese Regensburg in Höhe von 50 Prozent ist das Vorhaben nicht realisierbar. Die Kirchenstiftung Steinach bittet daher die Gemeinde Steinach um eine Unterstützung des Bauvorhabens in Höhe von 10 Prozent der kalkulierten Bausumme. Der Gemeinderat beschloss der Katholischen Kirchenstiftung einen Zuschuss von 94.000 Euro zu gewähren.
Dem Gemeinderat lag eine Anfrage zur Errichtung eines Logistik-Centers mit einer verbauten Fläche von 50.000 Quadratmetern im Gewerbegebiet Steinach-Süd vor. Die Errichtung von Hallen dieses Ausmaßes ist nur im südlichen Bereich des Gewerbegebiets denkbar. Sollte die die Planung weiterverfolgt werden, so wird der Gemeinderat nach Vorlage einer konkreten Skizze im Einzelfall über die Möglichkeit der Errichtung beraten.
Der Gemeinderat befasste sich mit den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungs-und Grünordnungsplan Ziegelofenweg II. Hier wurden unter anderem Stellungnahmen zum beschleunigten Verfahren, Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, Umweltprüfung, Erhalt der Landschaft, Zersiedelung, Eingriffe in Natur und Landschaft, Belastung der bestehenden Bebauung durch weiteren Fahrzeugverkehr, Erschließung und zum Abwägungsgebot und Bebauungs-und Grünordnungsplan „Festsetzungen durch Text und Hinweise" behandelt. Nach Abwägung der Stellungnahmen genehmigte und billigte der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Ziegelofenweg II, sowie die Begründung. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.
Auf Antrag eines Grundstückseigentümers in der Aufrother Straße in Münster beabsichtigt die Gemeinde Steinach den Erlass einer Einbeziehungssatzung für einen Teilbereich des Grundstückes. In dieser Satzung wird ein Teilbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil für Münster, Bereich Aufrother Straße eingezogen. Die Kosten der Planung sowie damit zusammenhängenden Kosten (z.B. Erschließungskosten, Ausgleichsflächen) hat der Antragsteller zu übernehmen. Es ist dem Antragsteller freigestellt, welchen Planer er mit der Ausarbeitung des Deckblattes beauftragt.
Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass sich der neue Geschäftsleiter der VHS Straubing-Bogen, Martin Hohenberger, in der Gemeindeverwaltung Steinach vorstellte. Er gab an, dass die VHS-Außenstelle Steinach aufgrund des Ausscheidens von der Leiterin Angela Fischer nicht mehr besetzt ist und bat die Gemeinde um Kooperation hinsichtlich der weiteren Besetzung der Position. Der Gemeinderat wurde sensibilisiert Erkundungen über geeignete Personen für die Besetzung der Außenstelle Steinach zu tätigen.
Danach informierte er über ein Schreiben der Dorfgemeinschaft Münster, in welchem um einen Gesprächstermin hinsichtlich der geplanten Sanierung des Gasthauses in Münster gebeten wurde. Bürgermeister Karl Mühlbauer gab an, dass zunächst ein Termin mit dem Architekten Herrn Kemper vom Amt für Ländliche Entwicklung vereinbart wird. Es ist beabsichtigt, dass Herr Kemper seine bisherigen Planungen in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen vorstellen wird.
Gemeinderat Josef Fischer, fragte an, ob ein Teil der Asphaltfläche, die sich im hinteren Bereich der EC-Asphaltbahn befindet, zu einer Parkfläche im Rahmen der geplanten Pflasterarbeiten umgestaltet werden kann. Der betroffene Teil der Asphaltbahn sei laut Gemeinderat Fischer nicht mehr nutzbar und mit einer Umgestaltung könne zusätzlicher Parkraum für das Personal des Kinderhauses Sankt Ursula geschaffen werden. Bürgermeister Mühlbauer gab an, dass die Gemeindeverwaltung den Zustand vor Ort zunächst begutachten wird, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Gemeinderat Tobias Kaiser, teilte mit, dass der ASV Steinach am Pfingstwochenende auf Einladung der Partnerschaftsgemeinde Steinach a.d. Saale eine Fahrt organisieren wird. Gemeinderat Kaiser fragte, ob die Kosten für die Busfahrt durch die Gemeinde Steinach getragen werden. Bürgermeister Karl Mühlbauer wies auf den hierüber gefassten Beschluss hin und erklärte, dass die Kosten für die Busfahrt seitens der Gemeinde Steinach übernommen werden.
In diesem Jahr wird ein Teil der August-Schmieder-Straße saniert. Der Gemeinderat vergab den Auftrag nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Firma Gegenfurtner. Der Auftrag umfasst vier Teilbereiche, die Straßensanierung von 696.800 Euro, die Kanalsanierung mit 28.200 Euro, die Verlegung von Glasfaserleerrohren mit 88.140 Euro und Pflastersanierungen im Gemeindebereich mit 39.000 Euro als Bruttosummen.
Sitzung 26. April 2018
Gemeindehaushalt von über 9 Millionen verabschiedet
In der Gemeinderatssitzung stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Beratungen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.455.600 Euro und der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.780.400 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind für 2018 nicht vorgesehen. Unverändert bleiben die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer mit je 360 Prozent.
Gemeindehaushalt verabschiedet
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab vor der Haushaltsberatung einen allgemeinen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Steinach. Mühlbauer bezeichnete die finanzielle Entwicklung 2017 als zufriedenstellend. Bei den Einnahmeposten der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Haushaltsansatz eine Steigerung erzielt werden. Beim Einkommenssteueranteil wurde der Haushaltsansatz ebenfalls überschritten. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug laut Jahresrechnung 2017 1.050.016 Euro. Die kostendeckenden Einrichtungen wie Kläranlage und Friedhof können 2018 kostendeckend abgerechnet werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird am Jahresende nach dem vorgelegten Gemeindehaushalt bei null Euro liegen.
Dem Gemeinderat lagen der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm, der Stellenplan sowie eine Darlehensübersicht vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2018. Mit Einnahmen und Ausgaben von 9.236.000 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr sind nicht vorgesehen und wurden seit 1998 nicht mehr in Anspruch genommen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 5.455.600 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 62.100 Euro und Einnahmen in Höhe von 16.800 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 520.800 Euro vor. Davon sind über 135.300 Euro als Schulverbandsumlage nach Parkstetten zu bezahlen. 107.100 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 75.400 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 159.900 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 12.500 Euro erwartet.
697.800 sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugendarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 347.200 Euro erwartet. Unter die Haushaltsstelle Gesundheit, Sport, Erholung fallen unter anderem die Betriebskosten der Sportanlagen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung. Diese belaufen sich auf 123.600 Euro. 334.000 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 90.200 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 369.000 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 366.200 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben für Strom und Gas erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 83.900 Euro.
Hebesatz bleibt unverändert
Die größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 49.300 Euro und an Grundsteuer B werden 315.600 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 850.000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 1.934.600 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 90.700 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 701.200 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 56.100 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 142.500 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 190.200 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2018 mit 1.312.700 Euro angesetzt.
3.780.400 Euro im Vermögenshaushalt
200.000 Euro sind für die Erweiterung der Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd festgesetzt. Hier werden ebenfalls Einnahmen aus Erschließungskosten in Höhe von 200.000 Euro erwartet. Der Grunderwerb für öffentliche Flächen im Gewerbegebiet und Kosten für den Breitbandausbau wurden mit 314.000 Euro veranschlagt. An Einnahmen erwartet die Gemeinde eine Investitionszuweisung in Höhe von 63.000 Euro. Für Kinderspielplatzgeräte im Gemeindebereich sind 30.000 Euro an Ausgaben vorgesehen. Für die Straßensanierung sind für das Haushaltsjahr 910.000 Euro vorgesehen.
320.000 Euro sind für den Erwerb von Ausgleichs- und Tauschflächen eingeplant. 20.000 Euro sind für den Erwerb von Gerätschaften für den Bauhof vorgesehen. 200.000 Euro sind für den Bau eine Maschinenhalle eingeplant.
Für das Feuerwehrwesen sind Ausgaben von 45.000 Euro für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses, 170.000 Euro für Mannschaftstransportwagen und Versorgungs-LkW für die Feuerwehr Steinach, 78 000 Euro für eine Löschwasserzisterne am Hatzenberg und 10 000 Euro für Gerätschaften vorgesehen. Die Einnahmen sind mit 59.000 Euro eingeplant. 4.000 Euro plant die Gemeinde für Ausstattungen für die Grundschule ein. 100.000 Euro sind für Schallschutzdecken im Schulgebäude und für Sitzplätze im Außenbereich vorgesehen. Für das heimatgeschichtliche Archiv sind Ausgaben in Höhe von 7.500 Euro vorgesehen. Für die Anschaffung einer neuen Telefonanlage, einem Zeiterfassungssystem,
Datensicherungsschrank, Arbeitsplatzcomputer sind 30.000 Euro eingeplant. Für Renovierungsarbeiten am Steinacher Rathaus sind 15 000 Euro veranschlagt. Für das Kinderhaus ist ein Investitionszuschuss für Schallschutzdecken in Höhe von 40.000 Euro im Haushalt bereitgestellt.
Erschließungskosten fallen im Baugebiet Münster Schloßstraße an und Einnahmen werden durch den Verkauf von Baugrundstücken erwartet. Restzahlungen sind noch für das Baugebiet Schlossstraße in Münster zu leisten. Einnahmen kommen aus dem Verkauf der letzten Baugrundstücke.
Für den Ausbau des Radwegenetzes sind Ausgaben von 145.000 Euro veranschlagt. Dem stehen Einnahmen von 5.500 Euro gegenüber. An Einnahmen im Vermögenshaushalt sind durch die Investitionspauschale durch den Freistaat Bayern 126 500 Euro eingeplant.
Neben 23.100 Euro regulärer Tilgungsleistungen zahlt die Gemeinde 900 Euro an Zinsen. Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, werden 1.625.700 Euro aus der Rücklage entnommen. Am Ende des Jahres ist die Gemeinde Steinach schuldenfrei. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2018 als Satzung. Mit dem Beschluss wurden auch die mittelfristige Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan mitbeschlossen.
Sitzung vom 7.6.2018
Arbeitskreis Bürgerhaus Münster soll entstehen
Geschwindigkeitsmessgerät wird angeschafft
Dem Gemeinderat wurde in seiner letzten Sitzung am Donnerstag, 7. Juni 2018 eine Entwurfsplanung hinsichtlich einer möglichen Sanierung des Gasthauses in Münster vorgestellt. Das Amt für Ländliche Entwicklung unterstützt die Kommunen durch Betreuung, Beratung und finanzielle Förderung bei der Innenentwicklung ihrer Dörfer. Zur Abklärung der Ziele und Möglichkeiten bietet das Amt für Ländliche Entwicklung eine kostenlose Grundberatung durch den Architekten Peter Kemper vom Architekturbüro Stadt-Land-Leben in Passau. Bereits 2017 stellte der Architekt Peter Kemper Entwürfe mit Raumplanung zu den Möglichkeiten der Sanierung des Gasthauses in Münster dem Gemeinderat vor. Verschiedene Vorgaben und Wünsche wurden in einen zweiten Planentwurf eingearbeitet, der nun durch den Architekten vorgestellt wurde. Bei einer Sanierung des Gebäudes oder einem Neubau würden Baukosten von über einer Millionen Euro entstehen. Bürgermeister Karl Mühlbauer betonte, dass die beiden vorgestellten Varianten lediglich als Vorschlag dienen sollten. Die eigentliche Initiative zur Entwicklung des Bürgerhauses in Münster sollte seitens der Dorfgemeinschaft Münster, der Ortsvereine Münster und aller engagierten Bürger im Rahmen eines Arbeitskreises gestartet werden. Beim Arbeitskreis „Bürgerhaus Münster" sollten auch Gemeinderäte mitwirken. Die Gemeinderäte Hans Agsteiner, Franz Knott, Christine Hammerschick, Dr. Thomas Grundler und Josef Fischer werden beim Arbeitskreis mitwirken.
Die Gemeinde Steinach plant den Anbau von zwei Garagen an das Feuerwehrhaus in Steinach. Vor der Sitzung fand ein Ortstermin statt der dem Gemeinderat die Grundrisse aufzeigte. In der Sitzung beschloss der Gemeinderat den Anbau entsprechend der vorgelegten Planung.
Nachdem im Gemeindebereich vermehrt Beschwerden über Geschwindigkeitsübertretungen eingegangen sind, scheint es dem Gemeinderat sinnvoll, dass in Zukunft regelmäßig Messungen durchgeführt werden sollen. Da das vorhandene Gerät, welches im Eigentum mehrerer Gemeinden ist, nur bis zu neun Mal im Jahr verfügbar ist, können Geschwindigkeitsmessungen nur begrenzt durchgeführt werden. Dem Gemeinderat wurde ein Messgerät vorgestellt, welches die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Messungen erfüllt. Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.
Der Gemeinderat wurde durch Bürgermeister Karl Mühlbauer darüber informiert, dass der Geh-und Radweg Steinach-Agendorf aufgrund des Vorkommens des Eichenprozessionsspinners gesperrt werden musste
Der Gemeinderat wurde weiterhin über das Ergebnis der überörtlichen Kassenprüfung informiert.
Seitens der Gemeinde Steinach liegen keine Einwände gegen die Planungsentwürfe der Gemeinde Parkstetten zum Bebauungs-und Grünordnungsplan „Münsterer Straße II" vor. Seitens der Gemeinde Steinach liegen keine Einwände gegen die Planungsentwürfe der Gemeinde Kirchroth zur Aufstellung einer 2. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaft Obermiethnach vor.
Sitzung 5. Juli 2018
Wahlvorsteher für Landtagswahl ernannt
Gemeinde erhält neuen Heiland auf der Rast
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegelofenweg II" nahmen einen zeitlich großen Teil der Gemeinderatssitzung ein.
Die Gemeinde Steinach beabsichtigt die Erstellung eines Hochwasserschutz-und Rückhaltekonzeptes für den Bereich Steinachbach und Schanzlbach. Nach einer Kostenschätzung des Wasserwirtschaftsamtes betragen diese 50937 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 75 Prozent. Der Gemeinderat beschloss die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz-und Rückhaltekonzeptes für den Bereich Steinachbach und Schanzlbach.
Ein Grundstückseigentümer möchte in Münster ein Grundstück in den Geltungsbereich einer Ortsabrundungssatzung einbeziehen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. Das Änderungsverfahren wird durchgeführt, die zusammenhängenden Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus einem bestehenden Brunnen vor. Auf dem Grundstück befindet sich ein Brunnen, der für die Trink-und Brauchwasserversorgung des Anwesens dient. Da dessen Ergiebigkeit mittlerweile seit geraumer Zeit nachlässt, ist nicht die Errichtung eines neuen Brunnens, sondern dessen weitere Vertiefung mittels Bohrung angedacht. Da diese Grundwassernutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Straubing-Bogen bedarf, bat die Erlaubnisbehörde um Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Steinach. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen.
Der Gemeinderat Steinach erlies, auf Antrag eines Steinacher Möbelmarktes, eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 5. August 2018 anlässlich des Sommermarktes für den Ortsbereich Steinach, sowie für die Gemeindeteile Rotham, Agendorf und Wolferszell.
Entsprechend der Vorgaben zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) ist der Erlass einer Geschäftsordnung zum Datenschutz erforderlich. In der Geschäftsordnung zum Datenschutz werden die Datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten der einzelnen Organisationseinheiten, sowie die Zuständigkeiten der einzelnen Personen geregelt. Auch die mit Geschäftsordnung zu berücksichtigenden Verfahrensabläufe gemäß der Datenschutzgrundverordnung werden hier festgelegt. Der Gemeinderat beschloss die Geschäftsordnung entsprechend der Vorgaben des Datenschutzes.
Der Gemeinderat ernannte die Wahlvorsteher und Stellvertreter in den Wahlbezirken für die Landtagswahl.
Der Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung teilte der Gemeinde Steinach mit, dass Maßnahmen für das Jahresbauprogramm 2019 zu melden sind. Bürgermeister Mühlbauer bat die Gemeinderäte um die Meldung von Maßnahmen, sofern diese erforderlich sind.
Im Zeitraum vom 12. Juni 2018 bis 18. Juni 2018 wurde im Bereich Parkstettener Straße 16 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden an Hand eines Diagramms dargestellt. Bei 24.487 gemessenen Werten lag der Anteil an Geschwindigkeitsübertretungen bei 10,44 Prozent.
Der zerstörte Heiland auf der Rast in der Hohen-Kreuz-Kapelle wird durch eine neue vergleichbare Tonplastik ersetzt. Der Gemeinderat beauftragte den Künstler, Walter Veit-Dirscherl eine neue anzufertigen. Die Übergabe soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Übergabe wird im Rahmen einer organisierten Veranstaltung der Gemeinde Steinach erfolgen.
Gemeinschaftshaus Agendorf wird erweitert
Sanierung August-Schmieder-Straße beginnt 2019
Bürgermeister Karl Mühlbauer hat den Gemeinderat über den Baubeginn zur Sanierung der August-Schmieder-Straße in Steinach informiert. Bei einem Termin in der Gemeindeverwaltung Steinach mit dem Planungsbüro Sehlhoff und dem beauftragten Tiefbauunternehmen Gegenfurtner im Rathaus, wurde vereinbart, dass mit dem Ausbau der August-Schmieder-Straße erst im Frühjahr 2019 begonnen wird. Grund hierfür ist die Auslastung der Firma Gegenfurtner, die frühestens ab Oktober 2018 mit dem Ausbau beginnen könnte. Im Jahr 2018 könnten somit nur die Pflastersanierungen im Bereich Sportplatz, Johann-Gnogler-Straße und Ludwig-Lehner-Straße verwirklicht werden.
Die Dorfgemeinschaft Agendorf e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Reinhold Pielmeier, teilte der Gemeinde Steinach mit, dass sie die Erweiterung des Versammlungsraumes im Gemeinschaftshaus Agendorf beabsichtigt. Laut Angaben der Dorfgemeinschaft Agendorf ist der Platz im Versammlungsraum des Gemeinschaftshauses nicht mehr ausreichend. Wenn ein Durchgang zur ehemaligen Feuerwehrgarage geschaffen würde, könnten weitere 20 bis 25 Quadratmeter genutzt werden. Die Dorfgemeinschaft Agendorf e.V. hat eine Planzeichnung zur Veranschaulichung der Umbaumaßnahmen vorgelegt. Die Bauarbeiten könnten in Eigenleistung durchgeführt werden, lediglich die anfallenden Materialkosten wären durch die Gemeinde Steinach zu übernehmen. Der Gemeinderat beschloss, einen Bauantrag zu stellen und die Baukosten zum geplanten Vorhaben zu übernehmen.
Der Gemeinderat beschloss den Bebauungs-mit Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet Ziegelofenweg II in Münster als Satzung.
In der Hohen-Kreuz-Straße soll ein Wohngebäude errichtet werden. Der Antragsteller möchte im Anschluss an die bestehende Bebauung ein Bauvorhaben verwirklichen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg II, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Landschaftsplanes. Die Kosten der Änderung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
In Anbetracht der aktuellen Nachfragen an Gewerbegrundstücken sind Änderungen beim Bebauungsplan- mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach-Süd hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung erforderlich. Weiterhin sind der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. Nach Ausfertigung der Planungsentwürfe wird die Unterrichtung der Bürger und der Fachstellen durchgeführt.
Seitens der Gemeinde Steinach liegen keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Riedmühle" im Ortsbereich Weiher in der Gemeinde Kirchroth vor.
Gemeinschaftshaus Agendorf wird erweitert
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Gemeindebereich
Zuschuss an die Jagdgenossenschaft Münster
In der Sitzung des Gemeinderates am 6. September 2018 wurde die Planung zum Erweiterungsbau des Gemeinschaftshauses Agendorf vorgestellt. Die Planung zum Vorhaben wurde durch den Gemeinderat gebilligt.
Über die Ergebnisse der Verkehrsschau im Gemeindebereich Steinach wurde beraten und es wurden die erforderlichen Beschlüsse gefasst.
Zur Sanierung der Forstwege bei „Brand" und „Kronawittbuckl" erhält die Jagdgenossenschaft Münster ein Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro.
Die eingegangenen Bauanträge wurden behandelt. Die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Steinach, Flurnummer 449/8 beabsichtigen den Neubau eines Carports. Da bedingt durch das Bauvorhaben die zulässige Gesamtlänge im Bereich der Abstandsflächen überschritten wird, wurde die Genehmigung einer Abweichung von den zulässigen Abstandsflächen beantragt. Die Genehmigung wurde durch den Gemeinderat erteilt.
Bereits in der Sitzung vom 26. Juli 2018 wurde dem Gemeinderat eine Skizze zur geplanten Erweiterung des Gemeinschaftshauses der Dorfgemeinschaft Agendorf vorgestellt. Maurermeister Detlev Schneider fertigte zwischenzeitlich den Eingabeplan zum Vorhaben „Nutzungsänderung der FF-Garage als Gemeinschaftsraum". Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungsunterlagen und billigte diese.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE/GI „Steinach-Süd" waren aufgrund von Änderungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung Beschlussfassungen zum weiteren Bauleitplanungsverfahren erforderlich. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplanes, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes.
Im Gemeindebereich Steinach fand eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Straubing statt. Die Ergebnisse der Verkehrsschau wurden dem Gremium vorgetragen. Für den Bereich August-Schmieder-Straße 22 wurde die Errichtung von Fahrbahnschwellen beantragt, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h laut Aussage eines Anwohners sehr häufig überschritten wird. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im betroffenen Bereich zunächst Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Des Weiteren wurde die verkehrsrechtliche Situation im Gemeindeteil Berghof beurteilt. Die Anwohner beantragten für den Bereich Berghof eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Weilerschild „Berghof" gegen ein Ortsschild ausgetauscht wird. Somit kann eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h erwirkt werden. Es ist weiterhin zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h entsprechend der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung vorgenommen werden kann. Im Kreuzungsbereich Wittelsbacherstraße/Riedstraße wurde die Errichtung eines Verkehrssicherungsspiegels beantragt, da die Einsicht in die Fahrbahn sehr schlecht ist. Seitens der Gemeindeverwaltung Steinach wird geprüft, ob ein Verkehrssicherungsspiegel an geeigneter Stelle errichtet werden kann. Im Zeitraum vom 24. August 2018 bis 31. August 2018 wurde in Münster Orts einwärts eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Bei 4827 Messungen lag der prozentuale Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen bei 26,85 Prozent.
Die Firma Polstermöbel Fischer GmbH beantragte die Veranstaltung eines Herbstmarktes mit verkaufsoffenem Sonntag für den 07. Oktober 2018. Der Gemeinderat hat hierzu eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 07. Oktober 2018 für den Ortsbereich Steinach, sowie für die Gemeindeteile Rotham, Agendorf und Wolferszell erlassen.
Dem Antrag der Jagdgenossenschaft Münster auf die Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung der Forstwege bei „Brand" und „Kronawittbuckl" wurde seitens des Gemeinderates entsprochen. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen betragen voraussichtlich 7.140 Euro. Die Jagdgenossenschaft Münster erhält von der Gemeinde Steinach einen Zuschuss zu den Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 1.500 Euro.
Für das Gewerbegebiet GE/GI Steinach-Süd wurde der Ablösebetrag für die Erschließungskosten neu kalkuliert und festgesetzt.
Sitzung vom 18.10.2018
47 Prozent fahren bei der Schule zu schnell
8625 Euro für Jugendförderung
In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2018 hatte sich der Gemeinderat mit vielen planungstechnischen Tagesordnungspunkten zu befassen. Weiterhin wurden dem Gemeinderat dem Gemeinderat die Ergebnisse Geschwindigkeitsmessungen im Gemeindebereich vorgestellt. In verschiedenen, auf 30 km/h geschwindigkeitsbeschränkten Bereichen (August-Schmieder-Straße und Grundschule) überschritten 47 bis 68 Prozent der Fahrzeuge die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit. Im Bereich der Rothamer Straße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/ beschränkt. Hier überschritten 53 Prozent der Fahrzeuge diese Begrenzung.
Auf Antrag eines Grundstückeigentümers soll ein Grundstück in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Oberes Dorf II einbezogen werden. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes Steinach Oberes Dorf II sowie des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Dem Antragssteller bleibt es überlassen welchen Fachplaner er mit der Änderung beauftragt. Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten sind vom Antragssteller zu tragen.
Auf einer Teilfläche eines Grundstücks im Außenbereich in Münster soll eine Lagerhalle errichtet werden. Der Gemeinderat fast Beschluss zum Erlass einer für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster, nördlicher Teil. Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten sind vom Antragssteller zu tragen.
Der Gemeinderat hatte sich mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hoerabach- Erweiterung" zu befassen. Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungs-mit Grünordnungsplanes nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Anhörungsverfahren und billigte den Entwurf. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Öffentliche Auslegung zu veranlassen. Ebenso wurde bei der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes verfahren.
Die Gemeinde Steinach gewährt gemäß den Förderrichtlinien vom 04.10.2007 die entsprechenden Zuschüsse in einer Gesamthöhe von € 8.625,00 an die Sportvereine Wilde Wespen, TC Steinach, Vorwaldschützen Steinach und ASV Steinach. Jeder Verein erhält für jeden Jugendlichen eine Förderung von 25,00 Euro.
In den Kellerräumen der Alten Schule (ehemalige Räume der Musikschule) in Steinach wurde das Archiv für Heimatgeschichte eingerichtet. In der Satzung für die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs von 2015 wurden die Verfahrensabläufe zur Nutzung des Archives geregelt. Das Archiv für Heimatgeschichte ist als Einrichtung der Gemeinde Steinach dem Regelungsinhalt der Satzung für die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs zuzuordnen. Da in der Gebührensatzung zur Satzung für die Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs vom 20. Februar 2015 keine Gebührenfestsetzungen für die Nutzung des Archivs für Heimatgeschichte festgesetzt wurden, war eine Änderung, bzw. Anpassung der Gebührensatzung erforderlich.
Der Erste Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die Anschaffung von Spielplatzgeräte für die Kinderspielplätze im Bereich Steinach Oberes Dorf II sowie Kellerberg-West und Steinach-Ost. Für den Kinderspielplatz im Bereich Oberes Dorf II wurden auf Antrag von Eltern aus dem genannten Wohnbereich Spielgeräte für Kleinkinder ab einem Jahr angeschafft.
Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass im Gewerbegebiet Steinach Süd die Anzahl parkender Lastwagen stetig ansteigt. Die Fahrzeuge werden teilweise im Halteverbot geparkt, sowie auf öffentlichen Grünflächen. Da die Lastkraftwagen zum Teil in schlecht einsehbaren Straßenbereichen geparkt werden, ist dadurch auch die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Fahrer der Lastkraftwagen hinterlassen zudem Müll auf den öffentlichen Flächen sowie im Einfahrtsbereich der ansässigen Gewerbebetriebe.
Sitzung vom 8.11.2018
Mobilfunkmast sorgt für Diskussion
Zuwendung für Umgestaltung Ehrenmal
Diskussionen hat in Münster der Bauantrag eines Schleuderbetonmastes für Mobilfunk in Münster hervorgerufen. Dieser soll in der Nähe der Bundesautobahn A3 beim Wasserwerk der Buchberggruppe errichtet werden. Da bezüglich der Standortwahl im Vorfeld der Gemeinderatssitzung Einwendungen von Münsterer Bürgern bei der Gemeinde Steinach eingegangen sind, in welchen unter anderem ein Verstoß der Gemeinde Steinach gegen die freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes Bayern II vorgebracht wurde, erläuterte der Erste Bürgermeister die Chronologie zur Beteiligung der Gemeinde Steinach an der Mobilfunk-Standortsuche in Münster. Nach eingehender Beratung erteilte der Gemeinderat am Donnerstag, in seiner Sitzung, wenn auch nicht einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen.
Im Süden von Münster, in der Nähe des Gebäudes des Wasserzweckverbandes soll ein Mobilfunkmast errichtet werden.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße hinsichtlich der Festsetzungen zur Dachform der Nebengebäude vor. Beantragt wurde die Zulässigkeit von Flachdächern für Nebengebäude in diesem Baugebiet. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungs-mit Grünordnungsplan Schloßstraße nicht zu ändern. Sollten in Zukunft Abweichungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform von Nebengebäuden bestehen, so kann eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes durch die Bauherren beantragt werden.
Der Vorsitzender der RK Münster KSK, Siegfried Irrgang, sprach beim Ersten Bürgermeister Karl Mühlbauer vor und gab an, dass das Ehrenmal im Friedhof Münster, durch den Verein gepflegt werde. Auf Veranlassung des Vereins wurde das Ehrenmal durch einen Gartenbaubetrieb umgestaltet und Neuanpflanzungen wurden durchgeführt. Der Rechnungsbetrag für die durchgeführten Arbeiten beläuft sich auf 1107 Euro. Der Verein beantragte die Gewährung eines Zuschusses zu den entstandenen Kosten in Höhe zwei Dritteln des Rechnungsbetrages. Der Gemeinderat gewährt dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 750 Euro.
Die Erschließungsstraße im Baugebiet Ziegelofenweg II in Münster wird nach der vollständigen Herstellung durch den Erschließungsträger in das Eigentum der Gemeinde Steinach übergehen und als öffentliche Straße gewidmet werden. Als Straßenname für die Erschließungsstraße im Baugebiet Münster Ziegelofenweg II wird die Bezeichnung „Am Radelfleck" festgelegt. Die Bezeichnung entspricht dem Flurnamen dieses Gebiets.
Die Gemeinde plant die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz-und Rückhaltekonzeptes für den Gemeindebereich Steinach unter der Berücksichtigung der Gewässer Steinachbach und Schanzlbach. Hierzu hat die Gemeinde Steinach Angebote eingeholt. Entsprechend der Wertung der Angebote wurde der Auftrag für die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz-und Rückhaltekonzeptes für den Gemeindebereich Steinach an das Ingenieurbüro Ammer, erteilt.
Der Gemeinderat nahm zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Stellung. Gegen die Aufstellung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes der Gemeinde Parkstetten „Münsterer Straße 2" bestehen seitens der Gemeinde Steinach keine Einwendungen. Gegen die Aufstellung einer 2. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pillnach der Gemeinde Kirchroth bestehen seitens der Gemeinde Steinach keine Einwendungen. Gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 41 und die Aufstellung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes „Riedmühle", Weiher, bestehen seitens der Gemeinde Steinach keine Einwendungen. Gegen die Aufstellung einer 2. Satzung über die Einbeziehung der genannten Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Pittrich bestehen seitens der Gemeinde Steinach keine Einwendungen.
Sitzung vom 6.12.2018
Glasfaser und digitales Klassenzimmer
Baugebiet wird 2019 erschlossen – 7000 Jahre alte Feuerstelle gefunden
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 6. Dezember 2018 die Verwaltungsangestellte Anna Fellinger zur Standesbeamtin bestellt. Zudem wird am 1. Januar ein Neujahrsempfang der Gemeinde im Schlosshof Steinach stattfinden.
Die Schulleitung der Grundschule Steinach beabsichtigt die Anschaffung von digitalen Geräten und möchte daher eine Förderung aus dem Programm „Digitales Klassenzimmer“ beantragen. Dem Gemeinderat wurde eine Übersicht der Grundschule Steinach mit den geplanten Anschaffungen vorgestellt. Als Schulaufwandsträger beantragt die Gemeinde Steinach diese Förderung.
Weiterhin werden Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen gefördert. Der Gemeinderat beschloss im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße die technischen Vorbereitungen, insbesondere die Verlegung der Leitungsvorrichtung für den Glasfaseranschluss zum Schulgebäude, zu treffen. Die Fördermittel für die Herstellung des Glasfaseranschlusses sind nach den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen zu beantragen. Bezüglich der Umstellung auf Bayern-WLAN ist anhand einer Messung im Gebäude festzustellen, ob die Maßnahme sinnvoll wäre.
Öffentlichkeit beteiligen
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Planungsentwürfen zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Steinach-Süd. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger sonstiger öffentlicher Belange durchzuführen. Im Bereich der Aufrother Straße soll auf Antrag von zwei Eigentümern eine Einbeziehung dieser Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil erfolgen, in dem die Errichtung jeweils eines Wohnhauses geplant ist. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Inhalt der Anträge und fasste den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsbereich Münster - westlicher Teil. Alle mit der Planungserstellung entstehenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.
Archäologische Grabungen
Der Gemeinderat wurde hinsichtlich des Sachstandes zu den archäologischen Grabungen im Baugebiet Oberes Dorf II informiert. Gerhard Heinl erläuterte, dass die Sondierungen zunächst im Straßenbereich vorgenommen wurden. Die Firma Arch-Dienst führte weitere Untersuchungen und Grabungen an den sondierten Stellen durch. Es wurden unter anderem eine Feuerstelle aus dem Jahr 5000 v. Chr. sowie Scherben gefunden. Die Freigabe der Straßenflächen ist seitens der Kreisarchäologie erfolgt. Kreisarchäologe Dr. Husty gab an, dass weitere Grabungen im Bereich der Bauparzellen durchgeführt werden.
Heinl erläutere die Grundstückssituation im Baugebiet. Hier stehen 15 Baugrundstücke zur Verfügung. Die Pfarrpfründestiftung Steinach ist im Besitz von sieben Parzellen. Nach Rücksprache mit Pfarrer Kilian Saum werden diese Grundstücke im Eigentum der Pfarrpfründestiftung bleiben und im Wege des Erbbaurechts weitergegeben. Zwei weitere Baugrundstücke werden nach der Erschließung des Baugebietes an den ursprünglichen Verkäufer rückveräußert. Die Gemeinde Steinach wird sechs Bauparzellen erschließen und 2019 veräußern. Die Nachfrage ist größer als der Bestand an Grundstücken.
Neue Homepage
Dem Gemeinderat die von der Firma Web-Design Wirth neu gestaltete Homepage der Gemeinde vorgestellt. Die Ausschreibungsunterlagen zur Beschaffung eines Versorgungs-Lastwagens und eines Mannschaftstransportwagens wurden durch das Ingenieurbüro Dittlmann in Kooperation mit der FFW Steinach und der Gemeinde Steinach fertiggestellt. Der Sachbearbeiter des Ingenieurbüros Dittlmann teilte den Kommandanten der FFW Steinach mit, dass die voraussichtlichen Anschaffungskosten für einen V-Lkw 200 000 Euro und für einen MTW 80 000 Euro betragen werden. Als Gesamtkosten für die Anschaffung der Fahrzeuge wurden seitens der FFW Steinach ursprünglich 200 000 Euro ermittelt. Demnach ergibt sich eine voraussichtliche Überschreitung der Anschaffungskosten in Höhe von 80 000 Euro. Die Förderung des Freistaates beträgt 12 500 Euro für den Mannschaftstransportwagen und 37 000 Euro für den Versorgungslastwagen.