Bürgermeisterwahl Ergebnisse
Kommunalwahl Ergebnisse
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses zur Wahl des Gemeinderates Steinach
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2026 das abschließende Ergebnis zur Wahl des Gemeinderates Steinach festgestellt.
Nachdem alle Gewählten die Wahl zum Gemeinderat angenommen haben, wird das abschließende Ergebnis amtlich bekannt gemacht.
- Hier geht es zur amtlichen Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses zur Wahl des Gemeinderates Steinach
Neueröffnung ist in Sichtweite
Spatenstich für Vollsortimenter, Getränkemarkt und Fitness
Am Dienstag, 3. März 2026 erfolgte der Spatenstich für den neuen Lebensmittelmarkt mit Getränkemarkt, Backshop, Café und Fitnessstudio als weitere Gewerbeeinheit in Steinach. Für Dipl.-Ing. (FH) Johannes Fischer, Geschäftsführer der Firma Dankerl, markiert der Baustart einen wichtigen Schritt für die Nahversorgung der Gemeinde Steinach und der umliegenden Region. Bürgermeisterin Christine Hammerschick gestand, dass dieser Tag lange erwartet worden sei.
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses zur Wahl der ersten Bürgermeisterin
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11. März 2026 folgendes, abschließendes Ergebnis zur Wahl der ersten Bürgermeisterin festgestellt:
- Zahl der Stimmberechtigten: 2.620
- Wähler: 1.771
- Gültige Stimmen: 1.615
- Ungültige Stimmen: 156
- Dabei entfielen auf die einzelnen Bewerber:
- Christine Hammerschick: 1.202
- Franz Holmer: 137
- Josef Heisinger: 51
- Martin Haberl: 17
- Sonstige wählerbenannte Personen: 208
Hier geht es zur amtlichen Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses zur Wahl der ersten Bürgermeisterin.
Sitzung des Wahlausschusses
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die Wahl der ersten Bürgermeisterin und des Gemeinderates Steinach gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes findet am
Dienstag, den 10. März 2026 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Steinach, Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach statt.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
Hier geht es zur amtlichen Bekanntmachung
Wahlbekanntmachung
Für die Stichwahl des Landrates wird die Wahlbekanntmachungen amtlich bekanntgegeben.
Hier geht es zur Wahlbekanntmachung für die Stichwahl des Landrates
Hier geht es zum Stimmzettelmuster für die Stichwahl des Landrates
Die Bekanntmachung sowie das Stimmzettelmuster werden auch in den amtlichen Anschlagtafeln veröffentlicht.
Wahlbekanntmachung
Für die Wahl der ersten Bürgermeisterin und des Gemeinderates Steinach werden die Wahlbekanntmachungen sowie die Stimmzettelmuster amtlich bekanntgegeben.
Hier geht es zur Wahlbekanntmachung für die Wahl der ersten Bürgermeisterin
Hier geht es zum Stimmzettelmuster zur Wahl der ersten Bürgermeisterin
Hier geht es zur Wahlbekanntmachung des Gemeinderates Steinach
Hier geht zum Stimmzettelmuster zur Wahl des Gemeinderates Steinach
Der Bayerische Engagiert-Preis 2026
Mehrere Hunderttausende engagieren sich allein im Themenbereich des Bayerischen Innenministeriums ehrenamtlich – von den Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen über kommunale Mandatsträger bis zur Integration, von der Verkehrs- und Schulwegsicherheit bis hin zum Sport und in Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus.
Nähere Informationen finden Sie hier mit dem dazugehörigen Forumlar zum ausfüllen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. März 2026.
Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkungen
Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2025 gab die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2026 die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Dezembersitzung bekannt. Die Notarurkunden über Grunderwerb und von Tauschverträgen kleinerer Flächen im Gewerbegebiet wurden vom Gemeinderat genehmigt. An die Firma Braun in Weiding ging der Auftrag zur Anschaffung und Montage von 18 neuen Fenstern für das Gemeinschaftshaus in Münster.
Die Bauaufsichtsbehörde forderte zum Bauantrag auf Abbruch der bestehenden Garagen und Neubau mit Obergeschossausbau im Gemeindeteil Berghof einen Antrag auf Tektur. Für das im Gebiet der Außenbereichssatzung Berghof gelegene Grundstück wurden Änderungen an der Garagenhöhe, Dachneigung, Höhe des Erdgeschosses, Abstandsflächen und der Einbau weiterer Fenster durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.
Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates und des Kreistages am 08. März 2026
Mit Mitteilung vom 29. Januar 2026 wurden durch das Landratsamt Straubing-Bogen die Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates und für die Wahl des Kreistages übersendet.
Hier geht es zur Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates
Hier geht es zur Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages
Information über das FFH-Lebensraumtypenmonitoring

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFHRL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypenerfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen.
Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Eine genaue Terminierung des Begangs ist aus arbeits- und wettertechnischen Gründen vorab nicht möglich. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke. Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung
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