Gemeinderatssitzung vom 17.02.2022 24.03.2022 31.03.2022 05.05.2022 19.05.2022 23.06.2022 30.06.2022 26.07.2022 15.09.2022 22.09.2022 28.10.2022 01.12.2022 22.12.2022
Sitzung vom 20. Januar 2022
Hochwasserschutzkonzept für Steinach
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. Januar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses informierte Dr.-Ing. Markus Ammer als Sachverständiger in der Wasserwirtschaft den Gemeinderat über den Sachstand zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach. Bereits am 1. Oktober 2020 wurde dem Gemeinderat die Hochwasserstudie vorgestellt. Nun wurden die potentiellen Hochwasserschäden ermittelt, welche Kosten diese verursachen würden, mögliche Lösungen vorgelegt und sowie ein Vergleich von Kosten und Nutzen vorgestellt.
Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte dem Gemeinderat das Einzugsgebiet des Steinachbaches und des Schanzlgrabens, das 11,9 Quadratkilometer beträgt. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach weiter zur Kinsach.
Das hydrologische Modell für den Steinachbach und des Schanzlgrabens zeigt bei einem 100-jährigen Hochwasser, wieviel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hat der Steinachbach dann zu transportieren, was er auf Grund seines Bachbettes nicht stemmen kann. Allgemeine Hochwasserschutzmöglichkeiten seien der Gewässerausbau, Schaffung von zusätzlichen Abflusswegen oder die Abflussreduktion durch einen Hochwasserrückhalt. Für Steinach komme nur die Abflussreduktion infrage. Eine Verbreiterung und Eintiefung des Steinachbaches wäre alles andere als einfach zu bauen.
Als potentielle Standorte sieht Dr.-Ing. Markus Ammer zwei Sperrbauwerke in Form von Erddämmen im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße vor. Beim Steinachbach müssten 135.000 Kubikmeter Wasser zurückgehalten werden. Der Damm wurde mit einer Länge von 150 Metern und einer Höhe von fünf Metern berechnet. Ein zweiter Damm wäre im Bereich des Schanzlweihers zu errichten. Dessen Rückhaltevolumen wurde mit 36.000 Kubikmeter Wasser, einer Dammhöhe von vier Metern und einer Länge von 110 Metern berechnet.
Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte auf, dass, bei einem 100-jährigen Hochwasser, der entstehende Schaden an Gebäuden 2,9 Millionen Euro – ohne Infrastrukturschäden – betragen würde. Die Kosten für die beiden Sperrbauwerke betragen nach seiner Kostenschätzung 2,1 Millionen Euro. Die Variante des Gewässerausbaus schätzte Ammer auf 3,5 Millionen Euro.
Als nächstes müsse die Gemeinde diese Studie mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmen, so Dr.-Ing. Markus Ammer. Zu entscheiden sei vom Gemeinderat auch, welche Variante weiterverfolgt werden soll.
Dr.-Ing. Markus Ammer beantwortete noch die Fragen der Gemeinderäte zur Lebensdauer und Unterhalt der Sperrbauwerke und weiterer Standortmöglichkeiten.
Bauleitplanungen und Bauangelegenheiten
In Münster sollen am westlichen Ortsrand an der Kirchrother Straße zwei Wohngebäude entstehen. Hierzu ist eine Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauantrag zum Neubau eines Freizeithauses mit Unterrichtsraum und Homeoffice in Pellham, mit der Auflage, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickert werden muss.
Unter Vorbehalt erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag zur Hauserweiterung und Anbau mit zwei Wohnungen an das bestehende Wohnhaus in der Siedlung Kellerberg-West in Steinach. Hier hat der Bauherr die notwendigen Stellplätze und das Einhalten der Grundflächenzahl noch nachzuweisen.
Abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine Fertiggarage. Der Bauherr hatte die Garage errichtet und dabei die festgelegte Baugrenze des Bebauungsplans überschritten. Weiterhin stimmt die Dachform nicht mit dem Hauptgebäude überein. Das Landratsamt stellte dies bei einer Baukontrolle fest. Der Gemeinderat erteilte die beantragte Befreiung nicht.
Barrierefreie Toilette am Festplatz, Bürgerversammlung, Bayern-WLAN in der Schlossgaststätte
Die Vorbereitungen zum 150-jährigen Gründungsfest der FFW Steinach im Juli 2022 laufen. Hierzu ist auf dem Festplatz eine barrierefreie Toilette vorzuhalten, die in der bestehenden Toilettenanlage fehlt. Die Angebote eines barrierefreien Toilettencontainers zum Kauf schwanken zwischen 10.000 Euro bis 25.000 Euro. Diskutiert wurde nicht nur der Kauf, sondern auch die Anmietung für das Fest. Auch die Mobilität des Toilettencontainers kam zur Ansprache, um diesen auch an anderen Standorten einsetzen zu können. Der Gemeinderat genehmigte den Kauf eines barrierefreien WC-Containers. Nach Auswertung der Angebote soll das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.
Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Durchführung von Bürgerversammlungen in örtlichen Gastronomiebetrieben. 2020 ist die Bürgerversammlung ausgefallen und 2021 wurde diese Corona-bedingt in der Alten Turnhalle abgehalten. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, dass grundsätzlich die Bürgerversammlungen bisher immer in den örtlichen Gaststätten abgehalten wurden, lediglich sah man aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie in 2021 davon ab. Wenn sich die pandemische Lage entspannt, werden in Zukunft die Bürgerversammlungen auch wieder in den heimischen Gaststätten stattfinden.
Auf Antrag des Betreibers der Schlossgaststätte genehmigte der Gemeinderat einen weiteren Bayern-WLAN-Standort in der Schlossgaststätte in Steinach. Die nicht gedeckten Investitions- und Betriebskosten trägt der Antragsteller. Der Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach Martin Haberl informierte in diesem Zusammenhang über die Nutzung der bisherigen Bayern-WLAN-Standorte. Das meiste Datenvolumen wird am Standort des Gasthauses Schmid abgerufen. Auch der Standort des Gasthauses Münster, KLJB Münster wird gut genutzt. Weitere Standorte befinden sich am Sportzentrum mit Feuerwehrhaus, Sportgelände mit Vereinsheim und Schützenhaus sowie in der Alten Schule in allen Stockwerken für VHS, Heimatarchiv, Bücherei und KLJB Steinach und Pfarreiräume.
Jahresrechnung der Gemeinde Steinach, Homepage Heimatarchiv
Der Gemeinderat wurde über die Jahresrechnung der Gemeinde Steinach informiert. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.357.985,74 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5.380.700,35 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.127.989,36 Euro erwirtschaftet werden. Im ersten Nachtragshaushalt 2021 der Gemeinde Steinach wurde der Übertrag zum Vermögenhaushalt mit einer Höhe von 36.900,00 Euro veranschlagt. Nach Erstellung der Jahresrechnung übersteigt der tatsächliche Übertrag den Haushaltsansatz um 1.091.089,36 Euro. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 1.345.887,75 Euro zugeführt. Der Gemeinderat nahm die Jahresrechnung zur Kenntnis. Diese wird dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.
Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Aufrufe der Homepage des Steinacher Heimatarchives. Laut Gemeinderätin Claudia Heigl riefen im letzten Jahr 5.899 Benutzer 40.000 Seiten auf. Auf Facebook verfolgen 408 Abonnenten die Veröffentlichungen des Heimatarchives. Das Archiv zeigt unter www.heimatgeschichte-steinach.de Bilder, Dokumente, Vereinsunterlagen, Filme etc., der Menschen, Häuser und ihre Geschichten auf.
Sitzung vom 17.Februar 2022
Gemeinde bekommt eine App
In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Februar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses wurde dem Gemeinderat die Muni-App für Gemeinden vorgestellt. Mario Fischer, Betreiber der Muni-App Bayern, einer Gemeinde-App, stellte den Gemeinderäten die aktuellen Funktionen vor. Mario Fischer zeigte an einem Gemeindebeispiel die Möglichkeiten dieser App auf. Das Amt für ländliche Entwicklung fördert die Einführung der Muni-App. Berichte, Mitteilungen, Ankündigungen und Warnungen kommen mit dieser App direkt an die Bürger. Individualisierbare Profile sind für Verwaltung, Gemeinderat und alle kommunalen Einrichtungen möglich. Bürgerversammlungen, Sitzungen, Feste und Feierlichkeiten können über die App angekündigt werden. Auch die Vereine können mit der App über das Vereinsleben berichten und Veranstaltungen ankündigen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Muni-App für zwei Jahre zu erwerben. Die Kosten liegen abzüglich der Förderung bei 1.200 Euro für die beiden Jahre. Über eine weiter Nutzung wird später ein gesonderter Beschluss gefasst.
Bauangelegenheiten und Haushaltsverordnung
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe als Fluchtweg an einem Gebäude in Wolferszell. Im Baugebiet Oberes Dorf II soll der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage entstehen. Hierzu erteilte der Gemeinderat ebenfalls das Einvernehmen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der ersten Änderung der Dienstanweisung zur kommunalen Haushaltsverordnung der Gemeinde Steinach für das Finanz- und Kassenwesen.
Toilettencontainer, Beleuchtung Gewerbegebiet zum Lehmoos, Waldwegausbau
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Bestellung eines behindertengerechten Toilettencontainers für den Festplatz. Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung über die Anschaffung beraten und den Beschluss gefasst, einen behindertengerechten WC Container zu erwerben.
Es wird geprüft, ob an der neu gebauten Straße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach die Beleuchtung bis auf Weiteres abgeschaltet werden kann. Erst bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im westlichen Abschnitt des Gewerbe- und Industriegebietes soll die Beleuchtung wieder in Betrieb genommen werden. Auch wurde dort schon vermehrt Müllablagerungen durch parkende LkW`s festgestellt. Mülleimer sollen hier Abhilfe schaffen.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass bezüglich der Förderung aus dem Regionalbudgets ILE nord23 die Verbesserung des Waldweges zwischen Agendorf und Mitterfels durch die Gemeinde Steinach gestellt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Markt Mitterfels soll dieser fahrradtauglich gemacht werden.
BayernWLAN in Sporthalle, Parksituation August-Schmieder-Straße beim Schloss
In der neuen Sporthalle steht ab sofort BayernWLAN zur Verfügung. Die technischen Arbeiten wurden abgeschlossen.
Geprüft wird derzeit die Parksituation beim Schloss Steinach entlang der August-Schmieder-Straße. Hier parken derzeit viele Kleintransporter. Zusammen mit dem Eigentümer und der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden.
Sitzung vom 24. März 2022
Investitionsprogramm für 2022 wurde vorgestellt
Für den Gemeinderat Steinach standen in der letzten Gemeinderatssitzung sehr viele Tagesordnungspunkte zur Beratung an.
Neben mehreren Bauleitplanungen wurden dem Gemeinderat Steinach unter anderem das Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2022 sowie die Betriebskostenabrechnung 2021 und der Haushaltsplan 2022 des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt.
Sanierung Pumpstationen
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte Herr Hans Buchmeier ein Sanierungskonzept für die Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach vor. Herr Buchmeier betreut im Auftrag der Straubinger Entwässerung und Reinigung (= SER ) seit 01. Januar 2021 die Kläranlage Steinach nebst den dazugehörigen 12 Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach. Im Rahmen der Betreuung wurden an den Pumpstationen betriebstechnische Mängel festgestellt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren behoben werden sollten. Priorität haben hinsichtlich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Ersatzausstattungen die Anlagen an der Turmfalkenstraße und im Bauhof der Gemeinde Steinach. Für das Haushaltsjahr 2022 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen in Summe € 80.000,00 einzuplanen. Die Kosten für die Ertüchtigung der Pumpstation an der Turmfalkenstraße betragen geschätzt € 15.000,00. Die Reparaturen an der Anlage dulden keinen Aufschub, da es vor kurzer Zeit zu einem Abwasserrückstau kam. Die Pumpstation auf dem Bauhofgelände weist mitunter Sicherheitsmängel auf, die dringend behoben werden müssen. Unter anderem sind die Tauchwand, der Steg mit Geländer und die Schachtabdeckung zu erneuern. Das Regenüberlaufbecken ist mit einer Abdeckung zu versehen. Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten betragen in Summe rund € 65.000,00. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen im Schnitt jährlich circa € 70.000,00 einzuplanen. Bis zur Ertüchtigung der Kläranlage im Jahr 2027 sollen zudem alle Pumpstationen an ein Prozessleitsystem angeschlossen sein.
Bauleitplanungen
In Münster soll in Nähe der Kirchrother Straße auf einer Teilfläche die Möglichkeit einer Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden. Zur entsprechenden Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße in Münster sind aus der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sechs Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land musste der Satzungsbeschluss vertragt werden, da seitens des Wasserversorgers noch die Wertung eines beizubringenden Baugrundgutachtens ausständig war.
Im südlichen Ortsbereich in Münster sollen im Bereich Buchbergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Satzungsentwurf Einbeziehungssatzung südlicher Ortsbereich in Münster fielen tendenziell negativ aus. Seitens der Regierung von Niederbayern und auch dem Regionalen Planungsverband Donau Wald wurde die Planung abgelehnt, da die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verfehlt werden. Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen entwickelt werden. Außerdem müssten zunächst die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig genutzt werden. Mitunter würde diese Planung eine Zersiedelung der Landschaft fördern. Die Gemeinde Steinach muss zunächst nachweisen, dass im Innenbereich von Münster keine Innenentwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Da das Vorhaben laut dem aktuellen Wasserschutzgebietsantrag dem Schutzzonenbereich W II zuzuordnen ist, wird eine Bebauung von Seiten des Wasserzweckverbandes abgelehnt, da mit einer Bebauung in der Schutzzone auch die künftige Wasserversorgung gefährdet würde. In Anbetracht dessen fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Bauleitplanung bis zum Vorliegen der Genehmigung des Wasserschutzgebietsvorschlages zurückgestellt wird.
In Agendorf soll eine Teilfläche mit einer Größe von 700 m² am westlichen Ortsrand in Nähe der Mitterfelser Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinbezogen werden.
Dem Gemeinderat Steinach wurde der Satzungsentwurf der Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße vorgestellt. Nach Billigung durch den Gemeinderat ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Fachstellenbeteiligung durchzuführen.
Die Gemeinde Kirchroth hat die Gemeinde Steinach an der Aufstellung des Bebauungsplanes Müllerberg in Aufroth beteiligt. Am nordwestlichen Ortsrand von Aufroth sollen zur Deckung des Wohnbedarfes 25 Bauplätze entstehen. Zum Satzungsentwurf erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.
Die Kommunen in Bayern wurden durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aufgefordert bis zum 01. April 2022 eine Stellungahme zum Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogrammes abzugeben. Der Inhalt des Fortschreibungsentwurfes umfasst im Wesentlichen die Themenfelder zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Stärkung der Kommunen, die Anpassung an den Klimawandel und gute Gesundheit sowie die Schaffung von nachhaltiger Mobilität. Der Bayerische Gemeindetag hat zum Entwurf bereits eine Stellungnahme erarbeitet, welche den Kommunen übersendet wurde. Laut dieser Stellungnahme beinhaltet der vorliegende Entwurf vor allem für kreisangehörige Gemeinden hohes Konfliktpotential. Mit der verfolgten Idee der Landesentwicklung könnte es zu einem Entwicklungsstopp in zahlreichen Landgemeinden kommen. Zudem würde durch eine weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine Entschleunigung herbeigeführt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Inhalten des Landesentwicklungsprogrammes und unterstützte die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vollumfänglich.
Bauangelegenheiten und Lekungsschilder Mooswiesen
Zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und sechs Garagen in Münster erteilte der Gemeinderat unter dem Vorbehalt des Nachweises von 10 Stellplätzen das gemeindliche Einvernehmen. Im Gewerbegebiet Rotham II/1 wurde die Errichtung von zwei Flüssiggasbehältern mit einer Höhe von 6,25 Metern und 15,53 Metern beantragt. Nach Vorstellung der Planung erteilte der Gemeinderat auch hierzu sein Einvernehmen. Für den Bereich des Baugebietes Schloßstraße in Münster wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage eingereicht, welchen der Gemeinderat nach Vorstellung der Planung billigte.
Auf Initiative des Gemeinderates Dr. Thomas Grundler werden im Bereich der Mooswiesen bei Steinach Lenkungsschilder auf ein „Wiesenbrütergebiet“ erstellt. Da seit dem Kalenderjahr 2020 erstmals seit über 15 Jahren wieder ein Kiebitzpaar auf den Sandbänken eines Weihers brütet, soll mittels der Lenkungsschilder eine Störung während der Brutphasen durch sich unvernünftig verhaltende Personen verhindert werden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf die Errichtung von zwei Durchfahrtsverbotsschildern und zwei Hinweisschildern zu. Auch sollte auf den Hinweisschildern das Wappen der Gemeinde Steinach angebracht werden, um zu signalisieren, dass sich auch die Kommune für den Schutz der Wiesenbrüter einsetzt.
Investitionsprogramm 2022
Vor der Beratung über den Haushaltsplan wurde dem Gemeinderat Steinach das Investitionsprogramm für das Jahr 2022 vorgestellt. Für die Trockenlegung des Kellers und die Erneuerung der Fenster im Bereich des Rathaus-Altbaus wurden Finanzmittel in Höhe von rund € 140.000,00 eingeplant. Für die geplante Errichtung einer Löschwasserzisterne im Bereich Hatzenberg in Münster werden Kosten in Höhe von € 90.000,00 entstehen. Zudem wurden für die Anschaffung von beweglichen Anlagegütern für die Ortsfeuerwehren € 76.000,00 in den Investitionsplan eingestellt. An der Grundschule Steinach sollen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur sowie für die Anschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen rund
€ 120.000,00 investiert werden. Die Anschaffungen für die Digitalisierung werden in Höhe von € 50.000,00 mittels eines staatlichen Zuschusses gefördert. Am Gebäude der Grundschule Steinach müssen die Fenster ertüchtigt, sowie auch Fluchttüren aus den einzelnen Klassenräumen hergestellt werden. Hinzu kommen noch Investitionen für Sanierungen und Ersatzbeschaffungen von Mobiliar. Die Gesamtinvestitionen für diese Maßnahmen betragen in Summe ca. € 133.000,00.
Für die Herstellung des Radweges zwischen Steinach und Rotham wurden Ausgaben für die Tiefbaumaßnahmen in Höhe von € 78.000,00 berücksichtigt. Im April 2022 beginnen die Kanal- und Straßensanierungsarbeiten mit Verlegung von Breitbandinfrastruktur in der Kellerbergstraße. Für die Maßnahmen im ersten Bauabschnitt werden 2022 Kosten in Höhe von ca. € 672.000,00 entstehen. Die Investitionen für den Bereich Bauhof betragen in Summe € 188.000,00. So soll für den Bauhof für den Bereich Grünpflege und Winterdienst unter anderem ein Kleintraktor mit Anbauten angeschafft werden. Im Kalenderjahr 2022 wird auch die Glasfaseranbindung der Grundschule Steinach und des Rathauses Steinach hergestellt. Laut dem Ausschreibungsergebnis betragen die Kosten hierfür rund € 140.000,00. Auch an der Alten Schule in Steinach sollen im Kalenderjahr 2022 Investitionen für die brandschutzkonforme Ausstattung des Gebäudes getätigt werden. Die Kosten für die Erstellung einer baulichen Nutzungsänderung mit einem Brandschutznachweis sowie für die baulichen Maßnahmen wurden in Höhe von € 100.000,00 im Investitionsprogramm berücksichtigt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte das Investitionsproramm zum Haushaltsplan 2022 mehrheitlich.
Für das Kinderhaus Sankt Ursula wurde die Betriebskostenabrechnung 2021 vorgestellt. Das bereinigte Defizit beträgt gerundet € 79.000,00. Auch der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Jahr 2022 wurde dem Gemeinderat Steinach vorgelegt. Demnach beträgt das Defizit € 42.000,00. Der Gemeinderat Steinach billigte den Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula.
Outsourcing Server, Vergabe Sanierung Kellerbergstraße, Strombezug und Stellenplan 2022
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung fasste das Gremium den Beschluss, dass die zentralen Dienste und IT-Fachverfahren auf das Outsourcing Verfahren NextGO umgestellt werden. Die monatlichen Kosten für den gesamten Serverbetrieb im Outsourcing betragen € 1.100,00.
Auch wurde der Auftrag zur Sanierung des ersten Bauabschnittes der Kellerbergstraße mit Kanalumlegung im Bereich Straubinger Straße/Hohe-Kreuz-Siedlung vergeben. Laut dem Vergabevorschlag wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter mit der Angebotssumme in Höhe von € 672.100,00 erteilt. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote lag das Ausschreibungsergebnis um circa 20 Prozent über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros, was mitunter durch die Preissteigerung von Baustoffen bedingt ist.
Für den Strombezug 2024-2026 fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass sich die Gemeinde Steinach erstmals an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beteiligen wird. Die Kosten für die Erstellung der Ausschreibung betragen brutto € 1.140,00. Im Rahmen der Bündelausschreibung soll Normalstrom mit Ökostromanteil beschafft werden.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden dem Gremium der Stellenplan 2022 der Gemeindeverwaltung Steinach und des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt. Der Gemeinderat Steinach billigte nach Erläuterung jeweils den Stelleplan für das Haushaltsjahr 2022.
Sitzung vom 31. März 2022
Haushalt umfasst 8,38 Millionen Euro
Haushaltsplan 2022
Wichtigster Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 31.3.2022 war die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022. Der Gemeinderat hat den Haushalt mit drei Gegenstimmen beschlossen. Kämmerin Nadine Semmler, Geschäftsleiterin Ursula Heller und Bürgermeisterin Christine Hammerschick stellten den insgesamt 8,38 Millionen Euro umfassenden Haushalt den Mitgliedern des Gremiums vor. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen, Bauvorhaben und Vereinszuwendungen notwendig.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die verschiedenen Haushaltsansätze sorgfältig ermittelt und soweit erforderlich den allgemeinen Preissteigerungen und Kostenerhöhungen angepasst. Der ausgeglichene Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit 6,185 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 2,195 Millionen Euro ab. Die Steuersätze bleiben wie im Vorjahr bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bei 360 von Hundert gleich.
Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Steuern. Bei der Gewerbesteuer wird mit 800 000 Euro an Einnahmen gerechnet. Die Grundsteuer A, für agrarisch genutzten Boden, wird mit 50 000 Euro und die Grundsteuer B wird mit 352 800 Euro angesetzt. Der Einkommenssteueranteil der Gemeinde liegt bei 1,95 Millionen Euro. Der Umsatzsteueranteil hat einen Haushaltsansatz von 95 000 Euro und der Einkommenssteuersatz wurde mit 157 800 Euro festgelegt. Den Grunderwerbssteueranteil kalkuliert die Gemeinde mit 40 000 Euro. An Schlüsselzuweisungen sind 734 100 Euro vorgesehen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen von 80 000 Euro. Die Kanalbenutzungsgebühren werden auf 325 200 Euro geschätzt. An Betriebskostenförderung für das Kinderhaus werden Einnahmen in Höhe von 609 200 Euro erwartet.
Die bedeutendsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Kreisumlage in Höhe von 1,667 Millionen Euro sowie die Personalausgaben in Höhe von 1,323 Millionen Euro. Der Personalkostenzuschuss für das Kinderhaus beträgt 1,042 Millionen Euro. Für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Gebäude sind Ausgaben in Höhe von 162 000 Euro vorgesehen. 77 700 Euro sind an Gewerbesteuerumlage abzuführen und 71 000 Euro sind als Schulverbandsumlage zu bezahlen.
Die Finanzierung des Vermögenshauhalts 2022 setzt sich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 291 400 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 1 330 600 Euro, aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 480 500 Euro und Beiträgen mit 90 600 Euro sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen mit 1 900 Euro zusammen.
Der Haushalt 2021 konnte mit einer Rücklagenzuführung in Höhe von 1 345 887 Euro abgeschlossen werden. Dieser Betrag wurde dem Vermögenshaushalt 2022 buchungsmäßig wieder vollständig zugeführt. Zum Jahresende ergibt sich laut Planung ein Rücklagenstand von 15 287 Euro. Im kommenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren ergibt sich eine gewisse Anspannung hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des allgemeinen hohen gemeindlichen Investitionsvolumens einhergehend mit Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Punkte führen dazu, dass die dann vorhandenen Rücklagenmittel vollständig zum Haushaltsausgleich 2023 eingesetzt werden müssen. Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 ist eine Kreditaufnahme eingeplant.
Zahlreiche Investitionen geplant
Am Rathausgebäude wurde eine PV-Anlage installiert. Die Fenster sollen ausgetauscht und der Keller trockengelegt werden. Für die Verwaltung ist die Neuanschaffung eines Servers notwendig. Beim Brandschutz ist die Neubeschaffung einer Dieselpumpe für der Feuerwehr Münster notwendig und eine Löschwasserzisterne in Münster-Hatzenberg ist zu errichten. Digitale Meldeempfänger sollen für die Feuerwehr angeschafft werden. In der Grundschule wird die digitale Infrastruktur ausgebaut, eine Audioanlage für die Aula ist geplant, Fluchttüren sind zu erneuern, ein Gartenhaus soll errichtet werden und ein Defibrillator soll angeschafft werden. In der alten Schule sind Sanierungsarbeiten und Umbauten hinsichtlich des Brandschutzes notwendig. Der Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Kreuzung Rotham soll gebaut und der Waldweg von Agendorf Richtung Mitterfels soll für Radfahrer verbessert werden. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße ist vorgesehen sowie die Erschließung des Gewerbegebietes in Wolferszell. Für den Bauhof ist der Erwerb von Maschinen, der Erwerb eines Kleintraktors und Kleinfahrzeuges vorgesehen. Bei der Straßenbeleuchtung wurden neue Straßenlampen im Gewerbegebiet installiert und im Dorfgebiet wurden die Straßenlampen auf LED-Technik umgerüstet. Bei der Abwasserbeseitigung steht die Sanierung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet an. Geplant ist der Bau einer Straße zur Neuregelung der Zu- und Abfahrt am Wertstoffhof.
Zuwendung für Kulturförderverein
Der Gemeinderat beschloss einen projektbezogenen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den Antrag des Kulturfördervereines Joseph Schlicht e.V. zur Veranstaltung eines Kulturabends und zur Aufführung der Festmesse am Ostermontag. Für die Aktivitäten des 60plus-Treffs stellt die Gemeinde dieses Jahr wieder 1000 Euro zur Verfügung.
Kein Sondergebiet mehr
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und zwei Garagen in Münster, Aufrother Straße. Den Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat zur Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße, Münster. Das Gebiet um das Schloss Steinach ist 1985 planungsrechtlich als Sondergebiet Fremdenverkehr genehmigt worden. Die Nutzung hat sich jedoch geändert und aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Teil des Gebietes dem Dorfgebiet zuzuschreiben und ein Teil als Gewerbegebiet auszuweisen. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan werden entsprechend angepasst.
Sitzung vom 05. Mai 2022
Bauanträge, Beteiligungsverfahren, Trauerwald
In der Sitzung des Gemeinderates vom 05. Mai 2022 wurden dem Gremium schwerpunktmäßig Bauanträge zur Beratung vorgelegt. Zum Beteiligungsverfahren an der Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Wald wurden dem Gemeinderat die Planungsunterlagen vorgestellt und eine Stellungnahme zum Kapitel Wasserversorgung verfasst. Zudem informierte die erste Bürgermeisterin über das geplante Projekt der ILE nord23 zur Gestaltung eines Trauerwaldes.
Bauanträge
Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE Furth mit Deckblatt 11 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bogen mit Deckblatt Nummer 46 wurde die Gemeinde Steinach am Bauleitplanverfahren beteiligt. Ein dort bestehender Gewerbebetrieb plant seinen Betrieb um eine Betriebshalle und ein Regallager zu erweitern. Der Gemeinderat Steinach erhob keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen.
Mit Schreiben vom 29. März 2022 wurde die Gemeinde Steinach durch den Regionalen Planungsverband Donau-Wad informiert, dass das Kapitel XII „Wasserwirtschaft“ des Regionalplanes fortgeschrieben werden soll. Die Verbandsmitglieder haben Gelegenheit bis zum 20. Mai 2022 eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Dem Gemeinderat Steinach wurden die Unterlagen zum Entwurf vorgestellt. Im Kapitel BXII Wasserwirtschaft des Entwurfes zum Regionalplan wurden Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Demnach wurden im Teilbereich 3 Flächen nordwestlich des Gemeindeteils Hoerabach als Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sind in den Regionalplänen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung außerhalb der Wasserschutzgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung festzulegen. Südlich des Ortsteiles Münster wurden laut dem Schutzgebietsvorschlag des Wasserzweckverbandes Flächen der Schutzzone W IIIA zugeordnet. An diese Flächen grenzen in Teilbereichen Vorrangflächen für den Kiesabbau an. Laut dem Entwurf des Regionalplanes Donau-Wald ist bedingt durch die Sensibilität der Einzugsgebiete eine zusätzliche Gefährdung des Grundwassers durch die Minderung der Deckschichten oder durch offene Wasserflächen zu vermeiden. Der Gemeinderat Steinach fasste mehrheitlich den Beschluss, dass aufgrund der vorliegenden, konkurrierenden und raumbedeutsamen Nutzung des Vorranggebietes für Bodenschätze zum Schutz der Grundwasserversorgung die betroffenen Flächen im Regionalplan Donau-Wald als Vorrangflächen für die Wasserversorgung festgesetzt werden sollen.
Zum Antrag auf Errichtung von zwei Dachgauben im Wohngebiet am Kellerberg IV erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Überschreitung der laut dem Bebauungsplan maximal zulässigen Vorderansichtsfläche von Dachgauben. Ebenso erteilte der Gemeinderat Steinach zum Bauantrag Neubau einer Kalthalle im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd das Einvernehmen. Ein dort ansässiger Gewerbebetrieb plant, eine Kalthalle mit einer Größe von 852 Quadratmetern zu errichten. Laut der vorliegenden Planung beträgt die Dachneigung drei Grad. Somit wird die laut dem Bebauungsplan festgesetzte, minimale Dachneigung von fünf Grad um zwei Grad unterschritten.
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine bestehende Fertiggarage wurde dem Gemeinderat Steinach nochmals zur Beratung vorgelegt. Das Nebengebäude wurde außerhalb der laut dem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet. Hierzu erteilte das Gremium mehrheitlich kein Einvernehmen. Ebenso wurden die Vorgaben zur Dachform von Nebengebäuden laut dem Bebauungsplan nicht eingehalten. So wurde abweichend von der Dachform des Hauptgebäudes „Satteldach“ ein Nebengebäude mit der Dachform „Flachdach“ errichtet. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag auf Befreiung von der Dachform mehrheitlich kein Einvernehmen.
Im Gemeindeteil Wiedenhof bei Münster soll ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und PkW-Fertiggaragen errichtet werden. Das Vorhaben soll im Geltungsbereich der bestehenden Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof verwirklicht werden. Nach Prüfung des Bauantrages wurde durch den Wasserzweckverband Straubing-Land gefordert, dass die ursprünglich geplanten Kellerräume aufgrund des bestehenden Wasserschutzgebietes nicht errichtet werden dürfen. Die Planung wurde aufgrund dessen nochmals überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte nach Änderung der Planung sein Einvernehmen.
Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die Bauarbeiten zur Sanierung der Kellerbergstraße, Kanalverlegung im Bereich Hohe-Kreuz-Siedlung und Straubinger Straße und sowie die Herstellung der zweiten Zu- und Abfahrt zum Wertstoffhof Steinach ab Mitte Juli 2022 beginnen werden.
Leserbrief
Zudem wies die erste Bürgermeisterin die Gemeinderatsmitglieder aufgrund eines Leserbriefes zum Haushaltplan 2022 darauf hin, dass die darin getroffenen Aussagen zum Finanzplan mit Investitionsprogramm missverständlich formuliert waren. Der Finanzplan ist im Grundsatz nicht verbindlich. Er ist auch nicht wie der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Finanzplan wird vielmehr nach Orientierungsdaten aufgestellt und fortgeschrieben. Insbesondere für die geplanten Anschaffungen betreffend den Bereich Bauhof wurden für die Finanzplanjahre Einwendungen erhoben, nach welchen die Finanzplanwerte 2023 mit 2025 in Höhe von € 150.000,00 zu hoch sind. In den vergangenen zehn Jahren wurden für den Bereich Bauhof durchschnittlich Investitionen in Höhe von € 150.000,00 getätigt. Somit ist der Vorwurf, dass bei der Finanzplanung Willkür angewendet wurde, nicht gerechtfertigt.
Beteiligtenversammlung ILE nord23
Am 22. April 2022 fand die Beteiligtenversammlung der ILE nord23 statt. Anlässlich der Versammlung wurde ein Konzept zur Gestaltung eines Trauerwaldes vorgestellt. Da auch im Gemeindebereich Steinach potentielle Flächen für die Gestaltung eines Trauerwaldes existieren, hat die erste Bürgermeisterin das Konzept eines Trauerwaldes vorgestellt. Vorzugsweise soll das Konzept des Trauerwaldes in einem Mischwald umgesetzt werden. Die Fläche sollte zudem von anderen Grund -und Waldstücken so abgegrenzt werden, dass sich Spaziergänger oder Besucher bewusst sind, dass sie sich auf einer Beisetzungsfläche befinden. Laut Bestattungsrecht muss die Gemeinde die Trägerschaft übernehmen. Auch muss das Areal durch die Gemeinde gewidmet werden und es muss gewährleistet sein, dass Beisetzungen mindestens 100 Jahre auf der Fläche vorgenommen werden können. Die erste Bürgermeisterin zeigte den Gemeinderatsmitgliedern Bilder von bestehenden Anlagen. Aufgrund steigender Nachfragen nach Bestattungen im Naturwald sollte sich auch die Gemeinde Steinach darum bemühen, geeignete Flächen auszuweisen.
Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die wegen der Covid-19-Pandemie ausgefallene Ehrung von Sportlern sowie Funktionären im Ehrenamt und Wahlhelfern am 06. Oktober 2022 stattfinden wird. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zum Bauleitplanverfahren Sondergebiet Nahversorgung der Auftrag zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschafsplanes an das Planungsbüro Heigl in Bogen erteilt. Abschließend wurden dem Gemeinderat Steinach die Erhebungsdaten für die Erstellung einer Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vorgestellt.
Sitzung vom 19.05.2022
In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2022 stellte der Architekt Hans-Peter Gartner den Vorentwurf zur Sanierung des Gasthaues in Münster vor. Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, fasste das Gremium nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen den Satzungsbeschluss.
Renaturierung Steinachbach
Zu Beginn der Sitzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Projekt „Renaturierung Steinachbach“ in die Tagesordnung mit aufgenommen.
Sanierung Gasthaus Münster
Nach Bekanntgabe der Beschlussfassungen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 05. Mai 2022 begrüßte die erste Bürgermeisterin den Architekten Hans-Peter Gartner, der die Vorentwürfe zur Sanierung des Gasthauses in Münster vorstellte. Der Vorentwurf wurde bereits im Frühjahr 2021 durch den Architekten ausgearbeitet, jedoch wurde im Jahr 2021 aufgrund des damals geltenden Versammlungsverbotes von der Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Planung abgesehen. Im ersten Schritt sollte der Gemeinderat Steinach Kenntnis vom Vorentwurf erlangen, bevor die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Zunächst zeigte Architekt Hans-Peter Gartner an Hand der von ihm erstellten Bestandspläne, dass am Objekt bereits zahlreiche Um- und Erweiterungsbauten vorgenommen wurden. Deutlich erkennbar ist dies im Bereich des bestehenden Saales im ersten Stock, wo ein Teil der tragenden Mauer abgebrochen wurde, um den Raum zu vergrößern. Laut dem Planungsentwurf würden der Haupteingang und die Anordnung der Küche unverändert bleiben. Jedoch müsste das Treppenhaus an anderer Stelle erstellt werden, um einen Aufzugschacht herstellen zu können. Für den Zugang zu den Sanitäranlagen könnte am östlichen Teil des Gebäudes ein Nebeneingang mit Zugang zu den Sanitäranlagen, Technikraum sowie zum Treppenhaus mit Lift geschaffen werden. Dieser Bereich würde durch eine Zwischentüre von den weiteren Räumen im Erdgeschoss separiert, sodass die WC-Anlagen und die Räumlichkeiten im Obergeschoss unabhängig von einem Schank- und Küchenbetrieb genutzt werden könnten. Die Sanitäranlage im Erdgeschoss würde um ein behindertengerechtes WC erweitert und es könnte eine öffentlich zugängliche Toilette hergestellt werden. Laut dem Entwurf würde vorgelagert zum Saal ein Garderobenraum entstehen. Im südwestlichen Bereich des Obergeschosses wurden eine Theke mit einem Vorratsraum eingeplant. Um die Nutzung für weitere Angebote und Organisationen möglich zu machen, würden westlich angrenzend an den Saal ein größerer Raum mit ca. 65 m² sowie drei weitere Räume mit jeweils einer Größe von ca. 14 m² für flexible Nutzungen geschaffen. Diese Räume könnten unabhängig vom Saal über das Treppenhaus mit Lift erreicht werden. Die bereits bestehende Fluchttreppe ausgehend vom Obergeschoss wurde an der gleichen Stelle vorgesehen. Herr Hans-Peter Gartner erklärte, dass das Objekt durchaus sanierungswürdig ist, zumal laut den Unterlagen des Archives für Heimatgeschichte die ersten bekannten Besitzer des „Wirtshof“ am Kirchplatz in Münster bereits im Jahr 1643 erwähnt wurden. Somit ist das Gebäude als prägender Bestandteil des Ortsbildes von Münster zu werten. Im nächsten Schritt müssten nun Untersuchungen der Bausubstanz sowie ein Gutachten zur Statik erstellt werden, um abschließend klären zu können, ob eine Sanierung möglich ist. Die erste Bürgermeisterin erklärte weiter, dass die Entwurfsplanung im Rahmen einer öffentlichen Versammlung den Gemeindebürgern vorgestellt werden soll. Sinn von Dorfentwicklungsprojekten ist es nämlich, dass deren Umsetzung auf Initiative der künftigen Nutzer erfolgt.
Baumaßnahmen
Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße in Agendorf hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 13. Mai 2022 die Gelegenheit eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abzugeben. Am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Agendorf soll an der Mitterfelser Straße auf einer Fläche von ca. 960 m² die Möglichkeit der Bebauung für ein Austragshaus mit Doppelgarage geschaffen werden. Nachdem aus der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind und die Stellungnahmen der Behörden und weiteren Beteiligten durch den Gemeinderat Steinach abgewägt wurden, fasste das Gremium den Satzungsbeschluss.
Die Gemeinde Steinach wurde von der Stadt Bogen um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Weinberg I“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 41 gebeten. In Nähe des Schulzentrums in Bogen soll ein Sondergebiet für Grundschule und Kindergarten entstehen. Seitens der Gemeinde Steinach werden keine Einwendungen erhoben. Auch wurde die Gemeinde Steinach zur 3. Einbeziehungssatzung „Obermiethnach“ der Gemeinde Kirchroth am Verfahren beteiligt. Gegen die dort geplante Einbeziehung einer Fläche von ca. 2.750 m² zur Bebauung mit Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten erhob der Gemeinderat Steinach ebenso keine Einwendungen.
Für den Ausbau eines Dachgeschosses mit dem Einbau einer Dachgaube im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kellerberg IV in Steinach wurden Befreiungen von den Festsetzungen zur maximalen Vorderansichtsfläche von Dachgauben mit 1,5 m² sowie von der Dachneigung beantragt. Der Gemeinderat erteilte die Befreiungen zur Errichtung einer Dachgaube mit einer Ansichtsfläche von 13,75 m² sowie zur Erstellung eines Daches mit einer Neigung von 12 Grad.
Die Eigentümer des Wohnbaugrundstückes Flurnummer 138/6, Gemarkung Münster, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelofenweg II liegt, beantragten die Errichtung einer Stützmauer in Angrenzung an die Erschließungsstraße „Am Radelfleck“. Laut dem rechtkräftigen Bebauungsplan dürfen straßenseitig keine Stützmauern errichtet werden. Da der Höhenunterschied im betroffenen Bereich sehr groß ist, bzw. das Gelände stark abfällt, billigte der Gemeinderat Steinach die Errichtung der Stützmauer mehrheitlich.
Zu Renaturierungsmaßnahme am Steinachbach soll aufgrund der damit einhergehenden Herstellung des Geh- und Radweges zwischen Steinach und Rotham der Antrag auf vorzeitigten Maßnahmenbeginn gestellt werden. Insbesondere soll der Antrag im Hinblick darauf gestellt werden, dass die Maßnahme im Kalenderjahr 2022 umgesetzt wird. Nach Prüfung und gutachtlicher Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, kann die Ausschreibung der Gewerke bereits vor Erteilung der Genehmigung zum Vorhaben erfolgen. Der Gemeinderat Steinach billigte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die Würdigung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 des Landratsamtes Straubing-Bogen eingegangen ist. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 7,46 Prozent der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. In den darauffolgenden Jahren ist nach derzeitiger Finanzplanung von einem gleichbleibenden Niveau des bereinigten Ergebnisses von fünf Prozent auszugehen. Dieses Ergebnis ist insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.
nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurde der Antrag auf Gestattung zur Verlegung einer Kabelleitung ausgehend von einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Wiedenhof bis zur geplanten Übergabeschutzstation in Nähe Bayerwaldstraße 1 zurückgestellt, da der vorgelegte Entwurf des Gestattungsvertrages noch inhaltlich zu überarbeiten ist. Insbesondere ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen, dass die gesamte Kabelleitung mittels GPS eingemessen wird und dass der Gemeinde Steinach als Gestattungsgeberin die lagegenaue, digitale Einmessung sowie eine Plandokumentation überlassen werden.
Für die Anschaffung eines gebrauchten Kleintraktors mit Anbaugeräten für den Mäh- und Winterdienst wurde der Auftrag an die Firma Wenk, Steinach erteilt. Die Anschaffungskosten betragen rund 38.200,00 Euro.
Auch billigte der Gemeinderat Steinach die Vorschlagsliste zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen sowie von verdienstvollen Personen durch die Gemeinde Steinach.
Sitzung vom 23.06.2022
E-Tankstelle beginnt mit Testphase
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. Juni 2022 im Sitzungssaal des Rathauses waren zahlreiche Bauanträge zu behandeln.
Bau
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zur Nutzungsänderung von einem Gartenhaus zur Wohnnutzung im Ortsteil Berghof. Im Baugebiet Oberes Dorf II wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. Hier soll ein Stellplatz für einen Wohnwagen errichtet werden, der die Baugrenze überschreitet. Vom Baugebiet Münster „Am Waldweg“ lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedung vor. Dort soll eine zwei Meter hohe Einfriedung als Sichtschutzwand errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht dies jedoch nicht vor. Der Gemeinderat lehnte eine Befreiung ab.
Zugestimmt wurde zwei Befreiungen zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Münster im Baugebiet Schlossstraße hinsichtlich der Dachneigung der Terrasse und der Zufahrtsrichtung. In Steinach im Baugebiet Kellerberg II soll ein Wohnhaus erweitert werden. Hierzu ist für den Erweiterungsbau eine Befreiung von der Dachneigung des Bebauungsplanes notwendig. Der Gemeinderat erteilte diese Befreiung.
Floating-PV-Anlage
Auf einer ausgebeuteten Kiesgrube soll auf der Wasserfläche an der Kreisstraße SR 8 nach Münster Richtung Friedenhain eine Floating-Photovoltaikanlage - schwimmender Solarpark – errichtet werden. Solche Anlagen bieten den Vorteil, weitere Flächen für die Energiewende nutzen zu können und Landnutzungskonflikte zu minimieren. Dem Gemeinderat lag hierzu eine Voranfrage vor. Nach Sachverhaltsdarstellung genehmigte der Gemeinderat die Errichtung.
E-Tankstelle
Zweiter Bürgermeister Martin Haberl, der die Sitzung leitete, gab bekannt, dass die Gemeinde Steinach 48800 Euro Straßenausbaupauschale erhält. Beim Rathaus wurde eine Ladestation für Pkw errichtet. Diese geht nun in die Testphase. Im Rathaus sind die entsprechenden Ladekarten erhältlich. Mit dem Strom aus der PV-Anlage des Rathauses kann dann kostenlos getankt werden. Für den Bauhof wird ein Kommunaltraktor von der Firma Wenk angeschafft.
Gemeinderat Josef Fischer stellte schriftlich den Antrag die Grünpflege am innerörtlichen Steinachbach durchzuführen.
Der Markt Mitterfels stellt den Bebauungs- und Grünordnungsplanes "WA Pimaisset-Erweiterung" auf. Hierzu wurde die Gemeinde Steinach im Rahmen der Behördenbeteiligung benachrichtigt. 17 Wohnparzellen sollen hier entstehen. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.
Sitzung vom 30.06.2022
Nach Eröffnung der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2022 wurden die in nichtöffentlicher Sitzung vom 23. Juni 2022 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben.
Die Gemeinde Steinach genehmigte in der nichtöffentlichen Sitzung den Gestattungsvertrag zur Verlegung und den Betrieb einer Kabelleitung in den Grundstücken der Gemeinde Steinach Flurnrn. 198/1, Gem. Münster; 851, 854, 865, 874/1, 874/2, 883, 898/1, 898/2 jew. Gem. Steinach sowie Flurnrn.999, 2003 Gem. Agendorf sowie zur Errichtung einer Übergabeschutzstation auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf.
Grundstücksangelegenheiten
Unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten fasste das Gremium den Beschluss, dass die Grundstücksverhandlungen zum Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 773, Gemarkung Münster durch die erste Bürgermeisterin aufgenommen werden sollen. Der Antrag auf Grunderwerb einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes (Weg) Flurnummer 424, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt. In Münster wurde auf dem Grundstück Fl.Nr. 164, Gemarkung Münster ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichtet. Der Bauherr stellte den Antrag, dass der vorhandene Hochbord zu Gunsten der Erstellung einer Hofeinfahrt abgesenkt werden soll. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu, jedoch sind die Kosten für die Absenkung des Gehweges durch den Bauherrn zu tragen. Dem Antrag auf die saisonale Errichtung von zwei Kürbisverkaufsständen im Gemeindebereich wurde ebenso zugestimmt. Mit Bescheid vom 25. September 2020 wurden die Gebühren zu einem Einsatz der FF Steinach abgerechnet. Gegen diesen Bescheid wurde durch den Bescheidempfänger ein Widerspruch erhoben. Seitens der Gemeinde Steinach wird dem Widerspruch nicht abgeholfen. Der Gemeinderat Steinach fasste daher den Beschluss, dass der Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weiterzuleiten ist.
In Wolferszell soll auf dem Grundstück Flurnummer 1735, Gemarkung Agendorf, mit einer Größe von ca. 15.525 m² ein Gewerbegebiet entstehen.
Vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde dem Gemeinderat Steinach der durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro ausgearbeitete Vorentwurf vorgestellt.
Als Art der baulichen Nutzung wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BauNVO ein Gewerbegebiet mit Beschränkung nach § 8 BauNVO ausgewiesen.
Zulässig sind dort Gewerbebetriebe aller Art, sowie Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.
In den Parzellen vier bis sechs, die an die bestehende Bebauung angrenzen, sind nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB Wohnungen für Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde die Grundflächenzahl mit maximal 0,8 und die Geschossflächenzahl mit maximal 1,6 festgesetzt.
Als Bauweise wurde die offene Bauweise mit einer maximalen Länge der Gebäude von 50 Metern gewählt.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen im Plan festgelegt.
Für die Abstandsflächen gelten die Regelungen gem. Art. 6 der Bayerischen Bauordnung.
Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 8,50 Meter und die maximal zulässige Firsthöhe mit 10,50 Meter festgesetzt.
Zulässige Dachformen sind Sattel-, Pult- oder Flachdach. Die Dachneigung beträgt für die Dachformen 0 Grad bis 25 Grad. Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2 Metern zulässig.
Um sicherzustellen, dass an den schalltechnischen relevanten Immissionsorten die nach TA Lärm maßgebenden Immissionsrichtwerte im Bebauungsplangebiet nicht überschritten sind, wurde ein Schallgutachten erstellt. Für die Parzellen eins bis sieben wurden tags 55 bis 60 dBA und nachts 39 bis 55 dBA festgelegt. Der Referenzpunkt zur Festlegung der Richtungssektoren wurde auch in den Festsetzungen durch Planzeichen berücksichtigt.
Hinsichtlich der Festsetzungen zur Grünordnung wurden sowohl öffentliche Grünflächen mit Pflanzgebot sowie private Grünflächen in Form einer Randeingrünung und privaten Grünflächen entlang gemeinsamer Grundstücke mit einer Breite von fünf Metern festgesetzt. Um die Löschwasserversorgung gewährleisten zu können muss eine Löschwasserzisterne hergestellt werden. Der Zisternenstandort wurde in der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Parzellen eins und zwei festgesetzt. Die Verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Kreisstraße Chamer Straße sowie über eine neu zu erstellende Erschließungsstraße die in einem Wendehammer endet. Der Durchmesser des Wendehammers entspricht den Vorgaben des Brandschutzes.
Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Kanalsystem in der Chamer Straße entsorgt.
Nach Kenntnisnahme der Planung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Neben der Erstellung des Bebauungsplanes werden der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nummer 40 und der Landschaftsplan mit Deckblatt Nummer 16 im Parallelverfahren geändert. Auch hierzu fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung der vorgenannten Beteiligung.
Die Gemeinde Kirchroth bat die Gemeinde Steinach im Rahmen der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Müllerberg" in Aufroth, Gemeinde Kirchroth, gem. § 13b BauGB. Im Ortsteil Aufroth soll ein Wohnbaugebeit mit 26 Bauparzellen entstehen. Der Gemeinderat Steinach erhob gegen die Planung der Nachbargemeinde keine Einwendungen.
Zum Bauantrag Neubau eines Bitumentanks auf den Grundstücken Flurnummer 701 Gemarkung Steinach und Flurnummer 163 Gemarkung Ascha, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Ebenso wurde zum Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses in Münster, Flurnummer 209, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Wirkung vom 31. Mai 2022 wurde die Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, rechtswirksam. Die Vorhabenträger haben nun den Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Agendorf, Flurnummer 2220, Gemarkung Agendorf, eingereicht, zu welchem der Gemeinderat Steinach ebenso sein Einvernehmen erteilte.
Auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf wird eine Übergabeschutzstation errichtet. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze wurde eine Befreiung vom genannten Bebauungsplan beantragt, welche durch das Gremium erteilt wurde.
Auch zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses in Münster, Flurnummer 75, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Rechnungsprüfungsausschuss
Am Mittwoch, den 22. Juni 2022 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2021 geprüft.
Laut der Geschäftsordnung des Gemeinderates Steinach entscheidet über überplanmäßige Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 7.500,00 und über außerplanmäßigen Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 3.750,00 der Gemeinderat. Im Verwaltungshaushalt wurden insbesondere für den Bereich Bauhof überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 28.614,00 festgestellt. Die Überschreitungen betreffen dabei die Haushaltsstellen der Entgelte und des Fahrzeugunterhaltes.
Im Vermögenshaushalt wurde auf der Haushaltsstelle Baunebenkosten Straßenbau eine Überschreitung von € 9.561,00 festgestellt, die durch eine Schlussrechnungsstellung für erbrachte Ingenieurleistungen aus dem Kalenderjahr 2019 bedingt waren.
Der Gemeinderat Steinach stellte die Jahresrechnung 2021 für den Verwaltungshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 6.357.985,74 und im Vermögenshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 5.380.700,35 fest.
verkehrsberuhigter Bereich
Ein Anwohner der Gabriel-von-Seidl-Straße stellte mit Schreiben vom 09. Mai 2022 einen Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Schloßstraße und Gabriel-von-Seidl-Straße in Münster. Laut Angaben des Antragstellers sind die beiden vorgenannten Ortsstraßen so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorliegt.
So müssen sich Fußgänger, Radfahrer und Autos die Fahrbahn teilen.
Die Straßen werden laut dem Antragsteller überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt und erfüllen somit die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht.
Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu den Beschluss, dass der Antrag abgelehnt wird, da die mit Kennzeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln müssen, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Insbesondere die Gemeindestraße Schloßstraße entspricht hinsichtlich ihrer Gestaltung nicht den Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches. Damit ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, müsste sich die Gemeinde Steinach zunächst die baulichen Voraussetzungen schaffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schloßstraße beträgt die Straßenbreite der Gabriel-von-Seidl-Straße 3,50 Meter. Angrenzend an die Straße bestehen dort für Fußgänger über den durchwegs beidseitig vorhandenen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern und 2,50 Metern ausreichende Ausweichmöglichkeiten.
verkaufsoffener Sonntag
Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags hat der Gemeinderat Steinach die entsprechende Verordnung erlassen. Gewerbebetriebe, die in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich Gewerbegebiet Rotham I und Rotham II), Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach angesiedelt sind, dürfen somit am Sonntag, den 07. August 2022 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Betriebe öffnen.
Zum Sitzungsende gab der zweite Bürgermeister den Stand der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bekannt. Die vom Amt für Statistik ermittelten Einwohnerzahl beträgt in Summe 3.221.
Sitzung vom 26.07.2022
Gemeinde sucht Biberberater
Schnell abgehandelt waren die Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, den 26. Juli 2022 stattfand. Der eigentliche Hauptpunkt, die Vorstellung der Studie zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach durch Dr. Markus Ammer nach erneuter Berechnung, musste wegen einer Terminüberschneidung entfallen.
Bausachen
Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Kirchrother Straße in Münster. Dem Gemeinderat lag weiterhin ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße zum Neubau einer Garage und eines Carports vor. Hier wird die Baugrenze des Bebauungsplanes in dem zu bebauenden Bereich um 71 Zentimeter überschritten. Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Befreiung.
Der Gemeinderat hatte über einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle in der Aufrother Straße in Münster zu entscheiden. Für diese Fläche im Außenbereich läuft derzeit das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung „Münster West II“. Jetzt hat der Bauherr einen Vorbescheid zur Genehmigung als privilegiertes Vorhaben für einen landwirtschaftlichen Betrieb eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben.
Bürgermeisterdienstbesprechung
Die Geschäftsleiterin Ursula Heller berichtete von der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung, die am 11. Juli 2022 am Landratsamt stattfand. In der Dienstbesprechung wurde insbesondere über die Neuerungen im Bibermanagement informiert. Die neueste EUGH-Rechtsprechung sieht hier in der Auslegung eine Verschärfung bei der Erlaubnis zur Biberburgbeseitigung vor. Die Gemeinden können nicht mehr auf Eigeninitiative tätig werden, sondern in Zukunft ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Diese muss die Stelle ansehen und bewerten. Um dies zu beschleunigen können, sollten die Gemeinden einen Biberberater einstellen. „Wer sich als Biberberater schulen lassen möchte, solle sich bei der Gemeinde Steinach melden“, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat auch über die derzeit laufenden Erdarbeiten zur Errichtung einer Glasfaseranbindung der Grundschule, der Sporthalle sowie des Kinderhauses und des Rathauses.
Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Oberzeitldorn. Hier sollen drei Wohnbauparzellen entstehen. Im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung erhob der Gemeinderat in seiner Stellungnahme keine Einwendungen.
Sitzung vom 15.09.2022
Die Tagesordnung zur Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 15. September 2022 war sehr umfangreich. Neben der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Wolferszell waren einige Bauanträge sowie Anträge zur Vereinsförderung auf der Tagesordnung.
Im Zeitraum vom 01. August 2022 bis einschließlich 02. September 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 40 und der Änderung des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 durchgeführt.
Von Seiten der Regierung von Niederbayern sowie des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald erging der Hinweis an die Gemeinde Steinach, dass im Gewerbegebiet Steinach-Süd aktuell noch freie Flächen vorhanden sind, die bebaut werden könnten. Im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sind vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. Die Gemeinde Steinach hat die Standortwahl entsprechend zu begründen. Mit Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen wurden hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes noch Änderungen in den Festsetzungen gefordert. So enthält der Bebauungsplan keine Fläche, deren Emissionskontingente die Ausweisung einer unbeschränkten Gewerbefläche zulassen. Das Staatliche Bauamt Passau wies darauf hin, dass auch die Maßnahmen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B20 zu beachten sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Anbauverbotszone, die im Vorentwurf bereits berücksichtigt wurde, noch konkret eingetragen werden muss. Zudem werden Zufahrten zur Bundesstraße B20 weder dauerhaft noch temporär zugelassen. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurde gefordert, dass zur geplanten Versickerung von Niederschlagswasser auf den Parzellen sowie zur Versickerung von Überschusswasser aus den Parzellen der dazu notwendige Flächenbedarf im Bebauungsplan zu berücksichtigen und darzustellen ist. Außerdem ist für die Ableitung von Überschusswasser in ein Regenrückhaltebecken nachzuweisen, ob dessen Aufnahmekapazität ausreichend ist. Laut der Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land ist vor der Erschließung des Gewerbegebietes zu prüfen, ob sich Firmen mit einem sehr großen Wasserbedarf ansiedeln werden, da unter Umständen eine Berechnung des Rohrnetzes erfolgen müsste.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge wurde zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in Münster, Flurnummer 151/8, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Errichtung einer Kalthalle auf dem Grundstück Flurnummer 888, Gemarkung Münster wurde eine Befreiung zu der laut dem Bebauungsplan maximal festgesetzten Höhe von Auffüllungen beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte hierzu ebenso das gemeindliche Einvernehmen. Auch zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flurnummer 138/1, Gemarkung Münster, wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße aufgrund der Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Dem Antrag auf Errichtung einer Werbetafel mit einer Größe von etwa vier Quadratmetern auf dem Grundstück Flurnummer 2007 (TF) Gemarkung Agendorf wurde nur unter Einschränkungen zugestimmt.
Antrag des OGV
Der Obst- und Gartenbauverein Münster e.V. stellte den Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses für die Kinder- und Jugendgruppe in Höhe von € 300,00. Der Gemeinderat genehmigte die Gewährung des Zuschusses für das Projekt Herstellung von Zaunhockern und Gartensteckern aus Ton, welches im Rahmen des Herbstfestes für den Nachwuchs des Vereines angeboten wird. Für Aktivitäten des 60 plus Treffs gewährte die Gemeinde Steinach alljährlich einen Zuschuss in Höhe von € 1.000,00. Mitunter wegen der gestiegenen Energiepreise erhöhen sich auch die Kosten für die Busfahrten. Die Seniorenbeauftragten beantragten daher eine Erhöhung der gemeindlichen Zuwendung von € 1.000,00 auf € 2.000,00 pro Kalenderjahr. Auch diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu.
Für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 02. Oktober 2022 in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham, Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach hat der Gemeinderat Steinach eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags erlassen. Gewerbetreibende können am 02. Oktober 2022 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstätten offenhalten.
nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt Auftragsvergaben die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Münster gebilligt. Aufgrund technischer Mängel muss das vorhandene Gerät (Baujahr 1993) ausgetauscht werden. Die Anschaffungskosten betragen rund € 17.600,00. Im Rahmen des Förderprogrammes zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) werden für die Grundschulklassen an der Grundschule Steinach schulgebundene, mobile Endgeräte angeschafft. Nach Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses genehmigte der Gemeinderat Steinach die Anschaffung von 50 Tablets nebst Zubehör und sowie deren Einrichtung in Höhe von € 24.800,00.
Sitzung vom 22.9.2022
Hochwasserschutz wurde neu berechnet
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen – Baumaßnahmen auf 2023 verlegt
Am Donnerstag, 22.09.2022 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Zu Beginn stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. In einem „boden:ständig“-Projekt engagieren sich Menschen, die vor Ort selber konkret an der Lösung von Problemen, wie zum Beispiel lokale Überschwemmungen nach Starkregen, Erosion oder Wassermangel durch extreme Trockenperioden arbeiten. Frank betonte auch, dass diese Maßnahmen keinen Hochwasserschutz darstellen. Die Gemeinde müsse konkrete Probleme melden um tätig zu werden.
Im Anschluss stellte Dr. Markus Ammer nach neuer Berechnung die Studie zur Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach vor. Bereits im Januar 2022 hatte Dr. Markus Ammer dem Gemeinderat das Konzept vorgestellt. Das Einzugsgebiet des Steinachbaches und Schanzlgrabens beträgt elf Quadratkilometer. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach durch Steinach weiter zur Kinsach.
Das hydrologische Modell für den Steinachbach und Schanzlgraben zeige bei einem 100-jährigem Hochwasser, wie viel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hätte der Steinachbach dann zu transportieren, was er aufgrund seines Bachbettes nicht kann.
Da zwei Berechnungsmodelle, eines des Wasserwirtschaftsamtes und ein Modell von Dr. Markus Ammer, vorlagen, verglich dieser beide Modellberechnungen die größtenteils auch zusammenpassten. An drei Bachstellen ergeben sich, nach dem Modell von Dr. Ammer, jedoch Abweichungen. Hier habe das Wasserwirtschaftsamt keine korrekten Berechnungen, bei der Saatzucht, im Bereich der August-Schmieder-Straße 8 b und beim Durchlass an der Kreuzung Rotham-SR 8, durchgeführt. Im Kreuzungsbereich, Rotham-Kreisstraße SR 8, komme man auf einen Unterschied von fast einem Meter. Die Hochwassersituation im Bereich Rotham und Gewerbegebiet ist dadurch wesentlich günstiger und der potentielle Hochwasserschaden werde dadurch geringer. Das erforderliche Rückhaltevolumen für technische Bauwerke bleibt jedoch gleich.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die neuesten Einwohnerzahlen Stand 30.6.2022. Demnach hat die Gemeinde Steinach 3264 Einwohner und steht an dreizehnter Stelle in der Landkreisliste.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnräumen als Physiopraxis in Münster.
Nachtragshaushaltssatzung
Bei der Beratung über den Nachtragshaushaltsplan 2022 wurden den Gemeinderäten die einzelnen geänderten Haushaltsstellen erläutert. Diese betreffen alle den Vermögenshaushalt in den Bereichen Verwaltungsgebäude, Feuerlöschwesen, Grundschule, Jugendarbeit, Radwanderwege, Gemeindestraßen, Gewerbegebiet Wolferszell, Kläranlage oder Erwerb von Grundstücken. Bürgermeisterin Christine Hammerschick betonte, dass die Maßnahmen, die jetzt im Haushalt gestrichen wurden, da sie 2022 nicht umgesetzt wurden, im Kalenderjahr 2023 umgesetzt werden. Darunter fällt auch die Teilsanierung der Kellerbergstraße. Mit dem Bau des Fuß- und Radweges Steinach zur Rothamer Kreuzung und der neuen Zu- bzw. Abfahrt im Wertstoffhof werde demnächst begonnen. Der Gemeinderat beschloss den Nachtragshaushalt mehrheitlich als Satzung. Im Verwaltungshaushalt, mit Einnahmen und Ausgaben von 6.185.000 Euro, gab es keine Änderungen. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.243.800 Euro ab.
Gemeindetagsempfehlung wird gefolgt
Der Gemeinderat schloss sich in allen Punkten der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes an. Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Punkte zusammenfassend dargestellt. Darunter fallen Punkte wie Ressourcen schonen, Abwanderung vermindern, Telekommunikation, Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raumes, Integrierte Siedlungsentwicklung, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Energieversorgung oder Wasserwirtschaft. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms will Bayern zukunftsfeste, attraktive und nachhaltige Raumstrukturen schaffen. Eine hohe Lebensqualität soll gesichert und dabei zukünftigen Generationen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten offengehalten werden.
Sitzung vom 28.10.2022
Energiesparen bei Straßenbeleuchtung
Bebauungsplan Nahversorgung wird aufgestellt
Dem Gemeinderat wurde am Donnerstag, 27. Oktober 2022 in seiner Sitzung der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Nahversorgung Steinach“ vorgestellt. An der Kreuzung Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße und Gemeindeverbindungsstraße nach Parkstetten sollen ein großflächiger Einzelhandel mit weiteren drei Ladeneinheiten und einem Beherbergungsbetrieb in Form eines Boardinghauses entstehen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den textlichen und planlichen Festsetzungen und beschloss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Durch die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung sind auch der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat beschloss auch deren Änderungen durch Deckblatt.
Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag „Umbau der Werkstatt und Anbau eines Aufenthaltsraumes und Lagerräumen“ auf dem Grundstück Flurnummer 739, Gemarkung Steinach.
Hundesteuer
Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde nach den Regelungen der Mustersatzung zur Hundesteuer von dieser befreit sind bzw. dass ein entsprechender Befreiungstatbestand formuliert werden könnte.
Wie Gemeinderat Dr. Thomas Grundler erklärte, hat die Afrikanische Schweinepest bei Ansteckung von Wildscheinen fast immer einen tödlichen Verlauf. Im Seuchenfall müssen Wildschweinkadaver möglichst schnell gefunden werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Deshalb werden in Bayern Suchhunde ausgebildet. Die Hunde können Wildschweinkadaver selbst im tiefsten Dickicht aufspüren. Solche Hunde sind nach der neuen Satzung, die der Gemeinderat beschloss, von der Hundesteuer befreit.
Aufgrund von Rechtsänderungen, die insbesondere die Formulierungen der freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren, sowie den Ablauf der Kommandantenwahlen betreffen, wurden die Satzungen der Ortsfeuerwehren Steinach und Münster neu gefasst.
Der Gemeinderat beriet über die Möglichkeiten der Absenkung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet. 520 Leuchten stehen im Gemeindegebiet. Eine Halbnachtschaltung ist nach Angaben des Energieversorgungsunternehmens nur möglich, wenn die entsprechende Verkabelung vorhanden ist. In der Diskussion kam auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Straßen zur Sprache. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die noch nicht mit LED Technik ausgestatteten Leuchten umgerüstet werden sollen, um Energie zu sparen.
Um die Sicherheit auf dem Weg von der Dorfmitte in Agendorf zum neuen Bushäuschen im Kinsachweg zu erhöhen, hat eine Bürgerin die Ausleuchtung des Kinsachweges beantragt. Bei einem Ortstermin wurde die Notwendigkeit von acht Leuchten festgestellt. Der Gemeinderat war sich einig, dass zum Schutz der Kinder eine Abhilfe notwendig ist. In der Beratung wurde auch das Thema Solarleuchten beraten. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden und es soll ein Kostenvergleich gegenüber der Herstellung einer konventionellen Beleuchtung vorgenommen werden. Einig war man sich, dass der Kinsachweg eine Straßenbeleuchtung erhalten soll. Weiterhin soll geprüft werden, ob dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer angeordnet werden kann.
2016 wurde nach Abschluss der Renovierungsarbeiten der Hohen-Kreuz-Kapelle die Figur „Heiland auf der Rast“ aufgestellt. Ein Spender hatte damals den Künstler Walter Veit-Dirscherl aus Rettenbach beauftragt einen neuen „Heiland auf der Rast“ zu schaffen. Die entstandene Figur war damals nicht unumstritten. Der Gemeinderat nahm dieses Geschenk an und die Figur fand seinen Platz in der Kapelle. Unbekannte zerstörten im August 2017 die Figur. Nun hat der Spender die Figur aus den Bruchstücken zum Teil wieder zusammengefügt und den Künstler gebeten, die fehlenden Teile zu ergänzen. Dieser war jedoch der Meinung, dass hierdurch ein neues Kunstwerk entstand, das zudem ein Mahnmal der Zerstörung ist. Der Spender möchte die Figur nun wieder in die sich im Eigentum der Gemeinde Steinach befindlichen Hohe-Kreuz-Kapelle stellen. Dem Gemeinderat wurden Bilder von der zusammengefügten Figur gezeigt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Figur nicht mehr in die Kapelle gestellt wird.
Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lohfeld“ der Gemeinde Ascha in Gschwendt sowie zur Änderung des Bebauungsplanes „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ in der Gemeinde Parkstetten.
In der letzten Gemeinderatssitzung stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. Der Gemeinderat wurde aufgefordert, der Verwaltung solche Problemstellen zu melden.
Der ansteigende Schwerlastverkehr durch Münster wurde durch eine Bewohnerin mit einer Unterschriftenliste dem Landratsamt mitgeteilt und es wurde eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beantragt. Dem Gemeinderat wurde das Antwortschreiben des Landratsamtes vorgestellt. Laut der Mitteilung des Landratsamtes wird zunächst geprüft, ob es sich um eine dauernde oder temporäre Lärmbelästigung handelt, einer generellen Sperrung für den Schwerlastverkehr kann nicht entsprochen werden.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Arbeitskreises für Heimatgeschichte entfernten die verwitterten Grabplatten von der Friedhofsmauer und reinigten diese. Gemeinderätin Claudia Heigl informierte den Gemeinderat, dass auch die Schriften erneuert wurden. Um diese vor erneuter Verwitterung zu schützen, sollen die Grabplatten im Vorraum des Leichenhauses einen neuen Platz finden. Der Gemeinderat zollte dem Einsatz des Arbeitskreises Anerkennung und genehmigte die Anbringung im Leichenhaus.
Sitzung vom 01.12.2022
8650 Euro an Jugendförderung gewährt
Übernahme des Betriebskostendefizits am Kinderhaus
Am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 haben sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses versammelt. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Erlass eines Aufstellungsbeschlusses für ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster-Süd. Hierzu stellten Christian und Lucia Gold von der GSW Gold-Solar-Wind Service GmbH den Gemeinderäten das geplante Projekt vor. Südlich der Bundesautobahn bei Münster Richtung Golfplatz soll ein 20 Hektar großer Solarpark entstehen. Um diese Investition wirtschaftlich abschließen zu können, sind auch Photovoltaikanlagen in Kirchroth und Parkstetten geplant. Die Einspeisung soll in einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Kagers erfolgen. Seitens der Firma wurden die Verträglichkeit mit dem bestehenden Trinkwasserschutzgebiet sowie Flora-Fauna-Habitate, Feldvogelkulisse, Bodendenkmäler und wassersensible Bereiche geprüft. Die Flächen sind laut Angaben der Firma GSW gesichert und die Vogelkartierung ist abgeschlossen. Nun soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Baubeginn wäre in den Jahren 2025 bis 2026. Seitens des Gemeinderates wurde hinsichtlich der Agro-Photovoltaik nachgefragt. Agrophotovoltaik ist ein Anbausystem zur Produktion von landwirtschaftlichen Gütern unterhalb von PV-Freiflächenanlagen, das die Erträge aus Photovoltaik und Photosynthese, also die gleichzeitige Ernte von Solarstrom und Lebensmitteln, insgesamt optimiert. Nach Auskunft der Investoren sei dies hier nicht geplant, da die Kosten hierfür zu hoch seien. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben und fasste den Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster Süd.
Im März dieses Jahres hat der Gemeinderat den Ausstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord gefasst. Nun wurden dem Gemeinderat die planerischen und textlichen Festsetzungen vorgestellt. Der Bereich umfasst eine Fläche im Bereich der Saatzucht Steinach, die hier eine Halle errichten will. Der Gemeinderat billigte den Plan und genehmigte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Durch diese Maßnahme sind auch der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat fasste hierzu die entsprechenden Beschlüsse.
Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Halle um eine Produktions- und Lagerhalle mit Büro und WC im Gewerbegebiet an der Bayerwaldstraße. Im Baugebiet Steinach-Ost soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden. Hierzu hatte der Bauherr auch Befreiungen hinsichtlich der Lage des Carports, Dachform des Carports, Dachdeckung und Dachüberstand Traufe und Ortgang des Wohnhauses beantragt. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Ende 2022 endet der Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Steinach und der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) zur Abwasserreinigung der Gemeinde Steinach. Die SER hat 2021 den Betrieb und die Wartung der Abwasseranlagen in der Gemeinde übernommen. Dieser Vertrag stand zur Verlängerung an. Die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlage werden sich nicht erhöhen. Seitens des Gemeinderates kamen auch Anregungen ob die Gemeinde diese Aufgabe in Zukunft selbst erledigen könnte. Hierzu erklärte die Geschäftsleiterin Ursula Heller, dass es seitens der Gemeinde an eine Fachkraft mangelt. Auch die Einstellung einer Halbtagskraft wurde zur Diskussion gebracht. Mit drei Gegenstimmen genehmigte der Gemeinderat die Verlängerung des bestehenden Vertrages um weitere zwei Jahre.
Mit 8650 Euro fördert der Gemeinderat die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Die Vereine ASV Steinach mit 180 Jugendlichen, Tennisclub Steinach mit 66 Jugendlichen, Wild Wespen mit 88 Jugendlichen und Vorwaldschützen mit zwölf Jugendlichen erhalten 25 Euro Förderung pro Jugendlichen. Gemeinderat Dr. Grundler regte an, die seit 2007 bestehende Richtlinie zu überprüfen und schlug eine Erhöhung der Zuwendung in Höhe von fünf Euro pro Jugendlichen vor. Dies werde- so Bürgermeisterin Christine Hammerschick- in einer gesonderten Sitzung beraten.
Das Betriebskostendefizit des Kinderhauses St. Ursula aus dem Jahr 2021 beträgt 79167 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte die Auszahlung.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Oktober beschlossen, dass die beschädigte Figur des Heiland auf der Rast, die von Unbekannten zerstört wurde und vom Spender repariert wurde, nicht mehr in der Hohen-Kreuz-Kapelle aufgestellt wird. Die Figur wird in Zukunft in den Räumlichkeiten des Archives für Heimatgeschichte in Steinach aufbewahrt.
Durch Wolferszell wird, was bestätigt durch Geschwindigkeitsmessungen bestätigt wurde, zu schnell gefahren. Es fanden bereits Kontrollen statt und es werden in Zukunft auch noch weitere Messungen durchgeführt.
Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass in diesem Jahr wieder ein Neujahrsempfang auf Schloss Steinach stattfinden wird. Beginn ist um 16 Uhr und der Gemeinderat wird an jeden Gemeindebürger ein Glas Sekt ausschenken.
Für den Glasfaseranschluss der Grundschule und des Rathauses erhielt die Gemeinde Steinach eine Zuwendung in Höhe von 76325 Euro. Weiter informierte die Bürgermeisterin Christine den Gemeinderat auch, dass im Bereich der Erschließungsstraße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach vermutlich durch parkende LkW`s zwei Straßenlampen beschädigt sind.
Förmliche Einleitung der Bauleitplanung Allgemeines Wohngebiet „Hohes Kreuz“
In der Sitzung des Gemeinderates Steinach wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für das allgemeine Wohngebiet (WA) „Hohes Kreuz“ in Steinach die Grundlage für die Umsetzung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch geschaffen. Unter dem Tagesordnungspunkt Ortsrecht befasste sich der Gemeinderat mit dem Neuerlass von Verordnungen und einer Satzung.
Nach Eröffnung der Sitzung durch die erste Bürgermeisterin wurden die Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 01. Dezember 2022 gefasst wurden, öffentlich bekannt gegeben. So wurde in der letzten Sitzung unter anderem der Auftrag zur Erstellung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Kinsachweg vergeben. Auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 927, Gemarkung Steinach, sollte ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches ist es möglich, im vereinfachten Verfahren Bebauungspläne -insbesondere im Hinblick auf eine Nachverdichtung – aufzustellen, sofern die Grundfläche maximal 10.000 Quadratmeter beträgt und der Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2022 durch den Gemeinderat gefasst wird. Nach Vorlage des Entwurfes wurde dem Gemeinderat erklärt, dass die betroffene Fläche, die aktuell baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, im Norden und im Osten an eine bestehende Bebauung angrenzt und mit der Schaffung von Wohnnutzungen die Voraussetzungen gemäß § 13b Baugesetzbuch vorliegen. Der Gemeinderat Steinach fasste nach der Sachverhaltsdarstellung den Aufstellungsbeschluss.
Für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Steinach gibt es Grundstücksinteressenten, die dort Betriebsansiedlungen planen. Laut dem aktuellen Bebauungsplan könnten die Vorhaben laut der vorliegenden Parzellierung der Grundstücke nicht umgesetzt werden. So müssen die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten Parzellen teilweise verschmolzen oder neu gebildet werden. Auch ergeben sich dadurch Änderungen im Bereich der Erschließung. Die im Bebauungsplan von Norden nach Süden dargestellte Stichstraße mit Wendehammer entfällt gänzlich. Der Entwurf des Deckblattes Nummer 2 zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet (GE/GI) Steinach Süd wurde dem Gemeinderat vorgestellt und das Gremium fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Gemeinde Steinach wurde vom Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, an der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens beteiligt. Ein Projektträger plant die Verlegung einer Stromleitung, die ausgehend von einem Solarpark bei Hoerabach, zu der Übergabeschutzstation an der Bayerwaldstraße in Steinach führen soll. Aufgrund dessen muss die Kinsach im Bereich zwischen Pellham und Agendorf gequert werden. Betroffen sind die Flurnummern 1961 und 1957 der Gemarkung Agendorf. Weiterhin ist beabsichtigt, den Steinachbach bei Flurnummer 1999, Gemarkung Agendorf und den Dunkgaben bei Flurnummer 2148, Gemarkung Agendorf, Gemeinde Steinach zu queren. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis von der Skizze zur geplanten Leitungsführung und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben. Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlage gemäß dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz musste die Verordnung über die Befreiung öffentlicher Veranstaltungen von der Anzeigepflicht neu erlassen werden. Nach Vorlage des Entwurfes der Verordnung fasst der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Neuerlass. Ebenso musste aufgrund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden neu erlassen werden, da Paragraph eins der Verordnung vom 27. Juli 2004 gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Steinach, welche zuletzt mit der ersten Änderungssatzung vom 29. Juli 2013 geändert wurde, wurde aufgrund der Festlegung eines einheitlichen Gebührenrahmens für spezifische Amtshandlungen der Gemeinde Steinach durch Beschluss des Gemeinderates Steinach neu erlassen.
Mit Schreiben vom 18. November 2022 wurden die Kommunen durch den Bayerischen Gemeindetag informiert, dass sich der Optionszeitraum für die Umstellung auf Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes voraussichtlich nochmals um weitere zwei Jahre und somit auf 01. Januar 2025 verlängern wird. Der Gemeinderat Steinach fasste im Jahr 2016 den Beschluss, dass die Gemeinde Steinach hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von der Option zur Verlängerung der Steuerfreiheit Gebrauch macht. Dem Gemeinderat Steinach wurde die von der Gemeindeverwaltung Steinach erstellte Einnahmenanalyse vorgestellt und es wurde dargelegt, dass ein Verzicht auf die Verlängerung der Optionsregelung mit einer finanziellen Mehrbelastung für die Gemeinde Steinach verbunden ist. Die für die Gemeinde Steinach erstmals im Jahr 2016 erteilte Optionserklärung ist weiterhin gültig und verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre.
Am 28. Oktober 2022 fand die Bürgerversammlung der Gemeinde Steinach statt. Die erste Bürgermeisterin gab die Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung öffentlich bekannt. Aus der Bürgerversammlung sind keine Anträge eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln waren. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder über die Aufnahme der ehemaligen Turmwindmühle am Kellerberg in die Denkmalliste. Auch wurde den Gemeinderatsmitgliedern nochmals die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Abrechnung von freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren vorgestellt. Demnach hat die Gemeinde Steinach bei der Erhebung von Gebühren für freiwillige Leistungen keinen Ermessensspielraum. Gebühren für Einsätze für z.B. das Auspumpen von Kellern, Entfernung von umgestürzten Bäumen müssen rückwirkend bis 2018 abgerechnet werden, um eine drohende Verjährung zu verhindern. Aufgrund der eingetretenen Witterungsverhältnisse müssen die Arbeiten zur Wiederherstellung des Flurweges zwischen Wiedenhof und Steinach auf das Frühjahr 2023 verschoben werden. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die ausführende Baufirma um eine entsprechende Fristverlängerung gebeten hat.