Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024 20.02.2024 14.03.2024 11.04.2024 24.04.2024 16.05.2024 06.06.2024 27.06.2024 18.07.2024 29.08.2024 19.09.2024 24.10.2024 21.11.2024 28.11.2024
Sitzung vom 18.01.2024
Einvernehmen für Supermarkt erteilt
Kanalsanierungen notwendig - Radwegeplanung wird in Auftrag gegeben
Am Donnerstag, den 18. Januar 2024 trafen sich die Mitglieder der Gemeinderates Steinach im Sitzungssaal des Rathauses zu einer Gemeinderatssitzung.
Zu Beginn der Sitzung stand die Vorstellung der Ergebnisse der Kanalbefahrungen im Ortsteil Münster auf der Tagesordnung. Abwassermeister Hans Buchmeier, Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald, zeigte anhand der TV-Befahrung Aufnahmen von der Beschaffenheit der Kanäle im Ortsteil Münster. Grund der Befahrung war der hohe Fremdwasseranteil, der aus Münster in der Kläranlage in Kirchroth ankommt, wo die Münsterer Abwässer gereinigt werden. Die Videoaufnahmen zeigten Schadensbilder mit eindringendem Fremdwasser aus schadhaften Rohren und Grundstücksanschlüssen sowie nicht fachgerechte Grundstücksanschlüsse, die in den Hauptkanal hineinreichen. Aufgabe der Gemeinde sei es nun, ein Sanierungskonzept zu erstellen.
Auch Fragen zu Sanierungsmöglichkeiten richteten die Gemeinderäte an Hans Buchmeier. Hier, so Buchmeier, kommen Schlauchliner, mit Harz getränkte Polyesterschläuche, zum Einsatz, die an die Innenwand der alten Leitungen gepresst werden. Ein Aufgraben sei hier nicht notwendig und nur die letzte Möglichkeit der Sanierung. Die Gemeinde Steinach ist nur für die Reparatur der Hauptkanäle zuständig, die Grundstücksanschlüsse liegen im Verantwortungsbereich der Grundstückseigentümer. Das Kommunalunternehmen wird die Grundstückseigentümer, die schadhafte Anschlüsse haben, beraten in welcher Form eine Sanierung möglich ist. Das Kommunalunternehmen führt die Sanierungsarbeiten nicht selbst durch, sondern vergibt Arbeiten.
Schon seit längerer Zeit läuft in Steinach das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat im Juni 2023 mit dem Bebauungsplan. Der Gemeinderat billigte damals die vorgelegte Planung mit den Änderungen und beschloss die Durchführung der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Nun lag dem Gemeinderat der Bauantrag zum Neubau eines Vollsortimenters mit zwei geplanten Gewerbeeinheiten und zwei Betriebsleiterwohnungen vor. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte dem Gemeinderat, dass der Bauantrag vor Abschluss der Bauleitplanung eingereicht wurde. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärte die erste Bürgermeisterin, dass der Grund für das Einreichen darin liegt, dass nach Abschluss der Bauleitplanung die Baugenehmigung zügig erteilt wird und der Bauherr somit früher mit dem Bau beginnen könnte. Der Bauantrag umfasst eine 1200-Quadratmeter-Fläche für einen Vollsortimenter, einen Backshop mit Café und Sitzbereich, zwei nicht benannte Gewerbeeinheiten und zwei Betriebsleiterwohneinheiten. Die Vorgaben laut dem aktuellen Planungsstand des Bebauungsplanes werden eingehalten. Sollte dieser nochmals geändert werden und dadurch Belange des Bauantrages berührt werden, müsste eine Tektur zum Bauantrag eingereicht werden. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag.
Das Gewerbegebiet Wolferszell soll mit einer Glasfaserleitung der Deutschen Telekom versorgt werden. Um den Anschluss herstellen zu können, muss die Kinsach gequert werden und die Leitung entlang der Chamer Straße verlegt werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und der Planung, forderte aber eine tiefere Verlegung der Leitung gegenüber der vorliegenden Planung der Telekom.
Dem Gemeinderat wurde die Jahresrechnung 2023 vorgelegt. Darin schließen der Verwaltungshaushalt mit 8.096.732 Euro und der Vermögenshaushalt mit 3.799.026 Euro ab. Die allgemeinen Rücklagen betrugen Ende letzten Jahres 1.244.930 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung und übergibt diese an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Am 22. November 2023 fand in Agendorf die Bürgerversammlung statt. Nach der Gemeindeordnung müssen Anträge aus der Bürgerversammlung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Eine Anfrage betraf den Standort für eine zweite Waldkindergartengruppe. Damals waren die angebotenen Grundstücke nicht geeignet. Bürgermeisterin Christine Hammerschick berichtete, dass nun ein Grundstück in der Nähe der Gemeindestraße Pointweg zum Pachten gefunden wurde. Seitens des Landratsamtes, so Geschäftsleiterin Ursula Heller, sei auch eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt worden. Eine weitere Anfrage aus der Bürgerversammlung betraf die Herstellung eines Geh- und Radweges von Steinach nach Parkstetten. Die Gemeinde, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick, wird dieses Jahr ein Radwegekonzept in Auftrag geben. Eine Studie für einen Geh- und Radweg nach Parkstetten werde derzeit erarbeitet. Gesucht wird auch ein Standort für eine Bushaltestelle im Oberen Dorf.
Die Geschäftsleiterin, Ursula Heller, informierte den Gemeinderat, dass die Telekom in der vierten Kalenderwoche den Funkmast in Gewerbegebiet Steinach Süd umrüsten wird. Notwendig wird dies, damit auch 5 G angeboten werden kann. Dadurch kann es möglicherweise zu Einschränkungen bei Mobilfunkverbindungen kommen.
Erfolgreich las sich der Jahresbericht des Archives für Heimatgeschichte, den die Sprecherin Claudia Heigl vorlegte und der von Geschäftsstellenleiterin Ursula Heller vorgetragen wurde. Führungen durch das Neue Schloss, ein Vortrag und eine Ausstellung über die Geschichte von Häusern und Höfen in Steinach, sowie die Reinigung von Grabplatten waren Veranstaltungen und Aktivitäten neben der Archivierungstätigkeit. Auch die hohen Zugriffszahlen und Seitenaufrufe auf der Homepage zeigen ein großes Interesse an den veröffentlichten Berichten.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bebauungs- und Grünordnungsplan Krumbach-Nord der Gemeinde Kirchroth sowie von der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 44. Einwendungen wurden nicht erhoben. Ebenfalls ohne Einwand nahm der Gemeinderat Kenntnis von der Einbeziehungssatzung Aufroth, Gemeinde Kirchroth, auf der zwei Wohnbauflächen entstehen sollen.
Abwassermeister Hans Buchmeier, Vorstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald, zeigte anhand der TV-Befahrung Aufnahmen von der Beschaffenheit der Kanäle.
Planung zum Kläranlagenneubau vorgestellt
Zukünftige Investitionen werfen ihre Schatten voraus: In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 20. Februar 2024 waren Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff und Abwassermeister Hans Buchmeier, als Vertreter des Betreibers der Kläranlage, zu Gast. Die Beigeladenen stellten in der Gemeinderatssitzung die Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vor. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Steinach-Nord wurde als Satzung beschlossen. Für kommunale Amtshandlungen bei Eheschließungen wurden neue Gebühren festgesetzt. Ebenso für die Mittagsbetreuung und das Mittagessen für Kinder an der Grundschule.
Zu Beginn der Sitzung stellten Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff ein Konzept zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vor. Am 31. Juli 2027 läuft die gehobene wasserrechtlich Erlaubnis der Abwasseranlage aus. Herr Baier erläuterte die Bestandsituation und die Auslastung der Kläranlage. Die Reinigungsleistung und die vorgeschriebenen Werte werden aktuell noch eingehalten. Der Fremdwasseranteil ist mit „Gut“ zu beurteilen. Für die Endausbaustufe wurde ein Wachstum mit 480 Beschäftigten im Bereich der Gewerbe- und Industriegebiete ermittelt. Der sogenannte Einwohnergleichwert (EW) ist die Maßeinheit für die durchschnittlich pro Tag erzeugte Schmutzfracht pro Einwohner. Die produzierte Schmutzfracht von Haushalten, Industrie- und Handwerksbetrieben wird in EW ausgedrückt. Zu beachten ist auch der Zufluss zur Kläranlage und nach der Reinigung der Abfluss in die Kinsach. Als Bemessungsgrundlage sind derzeit 25 Liter pro Sekunde angesetzt. Diese Grundlage wird sich mit der neuen Anlage auf 33 bis 51 Liter pro Sekunde erhöhen. Die Pumpstationen sind jedoch nur auf 25 Liter pro Sekunde ausgelegt. Es ist auch zu prüfen, ob Druckleitungen und Pumpstationen ertüchtigt werden müssen. Markus Hollweck stellte dem Gemeinderat fünf Varianten vor. Der Kostenrahmen bewegt sich zwischen 5,8 Millionen Euro bis zu 6,4 Millionen Euro. Im Anschluss an den Vortrag wurden seitens des Gemeinderates Anfragen gestellt. Abwassermeister Hans Buchmeier erklärte, dass die die Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben nicht außer Acht gelassen werden darf.
Unter dem Punkt Bauleitplanung fasste der Gemeinderat nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behandlung der Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Steinach-Nord den Satzungsbeschluss. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers mit integrierter Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aufgrund der unmittelbaren Lage direkt neben dem vorhandenen Betrieb bietet sich der Standort am nördlichen Ortsteil von Steinach an. Anschließend wurden auch die Feststellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen.
Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer Freiland-PV-Anlage im Süden Steinachs an der Autobahn vor. Das Vorhaben soll im unbeplanten Außenbereich umgesetzt werden. Aufgrund der Lage im 200-Meter-Korridor zur Autobahn ist das Vorhaben gemäß dem Baugesetzbuch privilegiert. 17.000 Quadratmeter sollen mit Modulreihen und Trafostationen bebaut werden. Da im vorliegenden Bauantrag die Erschließung nicht eindeutig dargestellt ist und ein Nachweis, ob die erzeugte Leistung ins Netz eingespeist werden kann, nicht vorliegt, wurde das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht erteilt.
Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung der Gebühr für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten von 70 Euro auf 120 Euro. Nach Kalkulation der Gebühren wurde festgestellt, dass die Personalkosten nicht gedeckt sind. Der Kostenrahmen laut dem amtlichen Gebührenverzeichnis liegt vergleichsweise bei 20 Euro bis 250 Euro.
Die überörtliche Rechnungsprüfung hat die Höhe der Benutzungsgebühren für die Mittagsbetreuung an der Grundschule bemängelt. So wurde bisher nur für elf Monate eine Gebühr abgerechnet, obwohl für die Gemeinde Steinach für zwölf Monate Personalkosten entstehen. Da die Mittagsbetreuung nicht kostendeckend betrieben werden kann, wurden dem Gemeinderat verschiedene Varianten der Gebührenkalkulation vorgestellt. Der Gemeinderat entschied sich mehrheitlich für die Variante mit dem Defizitanteil der Gemeinde in Höhe von 57.500 Euro und zwölf Monaten Laufzeit. Das Mittagessen mit Getränk wird ab dem neuen Schuljahr von 4,20 Euro auf 4,40 Euro erhöht.
Nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung einer mechanisch-chemischen Regenerierungsmaßnahme am Brunnen III in Münster des Wasserzweckverbandes Straubing-Land. Aufgrund von Verockerungen muss der Brunnen gereinigt werden. Im April 2021 wurde bereits einmal eine solche Reinigung durchgeführt, jedoch muss diese wiederholt werden. Der Gemeinderat erhob keine Bedenken.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass Risse in den Gemeindestraßen vergossen wurden und für 2024 ein Folgeauftrag erteilt werden soll.
Peter Baier und Markus Hollweck vom Ingenieurbüro Sehlhoff und Abwassermeister Hans Buchmeier, von SER (v.r.) informierten den Gemeinderat über möglichen Varianten zur Ertüchtigung der Kläranlage.
Gemeinderat stimmt Erweiterung der Unternehmenssatzung des gKU Abwasser Donau-Wald zu
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 14. März 2024 umfasste insgesamt sechs Tagesordnungspunkte. Der Gemeinderat Steinach stimmte der Änderung der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Donau-Wald zu und befasste sich mit einem Bauantrag sowie einem Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Münster.
Zunächst gab die erste Bürgermeisterin die Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20. Februar 2024 gefasst wurden, bekannt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte in der vorgenannten Sitzung den Notarvertrag zur Veräußerung der Parzelle 1 im Gewerbegebiet Wolferszell und fasste auch den Beschluss über den Erwerb einer Tauschfläche, die für den Ausbau der Kreuzung im Bereich der Kreisstraße SR 8/ Helmbergstraße/ Moosstraße benötigt wird. Zur Anschaffung von Schutzbekleidung und Ausrüstungsgegenständen für die Ortsfeuerwehr Münster wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zur Angebotssumme in Höhe von brutto 34.900,00 Euro erteilt. Im Frühsommer 2024 werden die Räumlichkeiten der Bücherei Steinach saniert. Für die Erneuerung des Bodenbelages werden nach Wertung und Prüfung der vorliegenden Angebote 17.400,00 Euro investiert. Nachdem dem Gemeinderat Steinach die Studie zur Ertüchtigung der Abwasseranlage Steinach vorgestellt wurde, wird die Gemeinde Steinach ein Ingenieurbüro mit der Begleitung des Vergabeverfahrens beauftragen. Die Honorarkosten für die Leistung betragen circa 27.000,00 Euro.
Dem Gemeinderat Steinach wurde der Bauantrag zur Errichtung von zwei Werbeschildern auf dem Grundstück Flurnummer 2006, Gemarkung Steinach vorgelegt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/2. Da laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes Werbeanlagen mit einer Gewerbefläche von bis zu 16 Quadratmetern nur an Gebäudefassaden zulässig sind, wurde für zwei freistehende Werbeanlagen mit einer Gesamtgröße von circa 15 Quadratmetern eine Abweichung beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Werbeanlagen vollständig auf dem Grundstück des Bauantragsstellers errichtet werden.
In der Sitzung des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald am 14.12.2023 wurde über die Übernahme der Betriebsführung der kommunalen Abwasseranlagen beraten. Der Verwaltungsrat hat sich hierzu eingehend mit dieser Thematik befasst und könnte diese Aufgabe übernehmen. Hierzu ist jedoch eine entsprechende Änderung der Unternehmenssatzung notwendig, da diese Aufgabe bislang im Unternehmensgegenstand des § 2 der Unternehmenssatzung noch nicht enthalten ist. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchstabe a) der Unternehmenssatzung der gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald bedürfen Beschlüsse des Verwaltungsrats, die die Änderung der Aufgaben des Kommunalunternehmens zum Gegenstand haben, der Zustimmung der Beschlussorgane aller Träger. Nur wenn alle 17 Trägerkommunen dieser Satzungsänderung zustimmen, kann der Verwaltungsrat die Unternehmenssatzung ändern. Nach Kenntnisnahme des Satzungsentwurfes stimmte der Gemeinderat Steinach der Satzungsänderung mehrheitlich zu.
Die Jagdgenossenschaft Münster beantragte die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.000,00 Euro für die Instandsetzung der Forstwege im Bereich Kronawittbuckl und Brand. In der Antragsbegründung wurde mitunter aufgeführt, dass die Wege zunehmend von den Gemeindebürgern zum Zweck der Naherholung genutzt werden. Der Gemeinderat bewilligte den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses vorbehaltlich der Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfrage wurde bekanntgegeben, dass die Angebotseröffnung zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten im Gewerbe- und Industriegebietes Steinach Süd am 05. April 2024 stattfinden wird. Laut der vorliegenden Terminkette startet die Erschließung des zweiten Abschnittes Anfang Mai 2024. Die erste Bürgermeisterin wies die Gemeinderatsmitglieder darauf hin, dass im Zeitraum vom 18. März 2024 bis 28. März 2024 ein Manöver des Lehr- und Ausbildungszentrums Mitterharthausen mit der Bezeichnung „Schneller Luchs“ durchgeführt wird. Die Übungsteilnehmer werden sich im Landkreis Straubing-Bogen mit Fahrzeugen und auch zu Fuß bewegen. Von Seiten des Gemeinderates erging der Hinweis auf den schlechten Zustand der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Münster und Falkenfels an die erste Bürgermeisterin. Mitunter bedingt durch Forstarbeiten wurde die Straße sehr stark beansprucht und soll daher zeitnah in Stand gesetzt werden.
Sitzung vom 11.04.2024
Betriebskosten 2023 und Haushaltsplan 2024 für Kinderhaus
Gemeinderat tagte – Vergabe von Bauleistungen
Am Donnerstag den, 11. April 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Haupttagesordnungspunkte im öffentlichen Teil waren die Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2023 und des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 des Kinderhauses Sankt Ursula, dessen Trägerschaft derzeit noch die katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach innehat.
Die pädagogische Leitung des Kinderhauses, Frau Gabriele Berger, erläuterte den Gemeinderäten die Abrechnung des Jahres 2023, das mit einem bereinigten Defizit in Höhe von 93.191 Euro abschließt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte das Betriebskostendefizit.
Beim Haushalt 2024 erwartet das Kinderhaus Einnahmen aus öffentlichen Mittel in Höhe von 1.487.188 Euro - und aus den Bereichen Vermögen, Verwaltung und Betrieb 155.472 Euro. Der Gesamtbetrag der Einnahmen wurde mit 1.705.707 Euro veranschlagt. Bei den Ausgaben 2024 belaufen sich die Personalkosten laut Ansatz auf 1.658.627 Euro und die Gebäude- und Betriebskosten auf 60.256 Euro. Die Summe der Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergibt ein voraussichtliches Defizit von 146.716 Euro. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und stimmte dem Haushaltsplan zu. Der Stellenplan umfasst 2024 38 Personen an pädagogischem und vier Personen an nicht pädagogischem Personal.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. März wurde die Zustimmung zur Absenkung eines Bordsteins in Münster auf Kosten des Antragstellers bekanntgegeben. An der Kreisstraße SR 8 in Steinach wird dieses Jahr die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße umgebaut. Die doppelte Linksabbiegerspur mit Radwegeanschluss wird über eine Aufweitung der Fahrbahn und Ampelanlage realisiert. Abgeschlossen sein soll die Maßnahme im November. Den Auftrag erhielt für den Straßenbau die Fa. Strabag und der Auftrag für die Ampelanlage wurde an die AVT Stoye GmbH, München vergeben.
Sitzung 24.04.2024
Elf-Millionen-Euro-Haushalt
Viele Investitionen geplant – Träger Kinderhaus wechselt
Am Mittwoch, 24. April 2024 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Bürgermeisterin Christine Hammerschick stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und übergab das Wort an die Geschäftsstellenleiterin der Gemeinde Steinach Ursula Heller, die den Haushalt vorstellte. Der Gesamthaushalt schließt mit 11.936.800 Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 7.512.500 Euro und den Vermögenshaushalt mit 4.424.300 Euro. Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan zeigte einen Überblick über die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten. Insbesondere wurde hier dargestellt, welche Investitionen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus ergeben.
Die Steuersätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer werden 1.200.000 Euro, an der Grundsteuer A 49.500 Euro und an der Grundsteuer B werden 363.000 Euro an Einnahmen erwartet.
Die vom Freistaat Bayern gezahlten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 855.900 Euro errechnen sich aus den Einwohnerzahlen und der Steuerkraft. Die Grundlagen für die Steuerkraft, die in Steinach bei 1.060,10 Euro liegt, sind die Einnahmen aus der Grundsteuer A, Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, der Einkommensteuerbeteiligung und der Beteiligung an der Umsatzsteuer aus dem Jahr 2022.
Die Einnahmen aus Kanalbenutzungsgebühren wurden in Höhe von 323.500 Euro veranschlagt. Weitere nennenswerte Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind der Einkommenssteueranteil mit 2.350.000 Euro und der Einkommenssteuersatz mit 180.000 Euro. Für die Betriebskostenförderung des Kindergartens ist ein Haushaltsansatz von 740.700 Euro an Einnahmen vorgesehen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt der Personalkostenzuschuss für den Kindergarten bei 899.500 Euro und der Betriebskostenzuschuss wurde mit 191.100 Euro veranschlagt. Da die Gemeinde Steinach ab September 2024 der die Trägerschaft des Kinderhauses Sankt Ursula von der Katholischen Kirchenstiftung übernimmt, waren auch diese Personalausgaben und sowie die laufenden Betriebskosten im Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen im Jahr 2024 bei 2.016.900 Euro. An den Landkreis hat die Gemeinde Steinach eine Kreisumlage in Höhe von 2.040.700 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wurde mit 120.200 Euro veranschlagt und die Bewirtschaftung von Gebäuden mit 241.400 Euro.
Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzt sich hauptsächlich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 47.700 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 1.139.600 Euro und den Zuweisungen und Zuschüssen mit 347.800 Euro zusammen. An Beiträgen werden 2.033.900 Euro erwartet und durch die Veräußerungen von Vermögen sollen 777.700 Euro erzielt werden.
Kredite müssen im Haushaltsjahr 2024 nicht aufgenommen werden. Steinach ist seit 31. Dezember 2018 schuldenfrei. Aufgrund der in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 vorgesehenen Kreditaufnahmen und der damit verbundenen Zinszahlungen führt dies ab dem Finanzplanjahr 2025 zu einer Mehrbelastung für die Gemeinde.
Viele Investitionen geplant
Im Haushaltsjahr 2024 sind für das Rathaus die Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten an der Fassade, Erneuerung Heizkörper Sitzungssaal und weitere Sanierungsmaßnahmen geplant. Auch ein Wärmenetzkonzept soll erstellt werden.
Den Wünschen der beiden Feuerwehren wurde entsprochen und somit ist beim Brandschutz ist eine Umrüstung der Sirenen, Anschaffung Atemschutzgeräte, Funkmeldeempfänger, Laptop und zweiter Bildschirm, Umbauarbeiten Büro, Feuerwehrschränke und Schlauchtrockenanlage für Feuerwehr Münster vorgesehen. Restzahlungen fallen für die Löschwasserzisternen Münster Hatzenberg, Löschwasserzisterne und GE/GI Steinach Süd und GE Wolferszell an.
An der Grundschule soll die Heizungsanlage erneuert werden und notwendige Ausstattungsgegenstände angeschafft werden. Die Anschaffung von Schülertischen und Sitzbänken für den Pausenhof stehen ebenfalls auf der Investitionsliste.
Für die Bücherei steht ab 8. Mai eine größere Sanierung an. Geplant ist die Erneuerung des Bodenbelages, der Beleuchtung, der Möblierung und die Ergänzung der Hard- und Software.
Ab September 2024 soll die Trägerschaft des Kinderhauses von der katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach auf die Gemeinde Steinach übergehen. Die Gemeinde Steinach muss einen Ablösebetrag an die Kirchenstiftung Steinach entrichten. Auch wird 2024 ein weitere Waldkindergartengruppe geschaffen.
Beim Ausbau der Kreuzung Kreisstraße SR8/Moosstraße/Helmbergstraße geht die Gemeinde Steinach für den Landkreis in Zahlungsvorleistung. Bei diesem Bauvorhaben ist auch eine Radwegeanbindung vorgesehen. Die Gemeinde hat bereits ein Radwegekonzept in Auftrag gegeben und rechnet bis Ende 2024 mit einem Ergebnis.
Die Ausgaben für die Jugendarbeit beinhalten Spielgeräte, Inklusionsspielplatz, Fenster und Türen für den KLJB Raum Münster. Der Erwerb von Grundstücken zur Wohnbauförderung steht ebenso auf der Investitionsliste der Gemeinde. Auch für die Gemeindestraßen und Bauhof sind Investitionen vorgesehen. Bei der Abwasserbeseitigung stehen Sanierungen von Schächten, TV-Befahrungen, Kanalbau im Gewerbegebiet Steinach Süd und Zahlungen an die gemeinsame Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster an. Für die Leichenhäuser in Steinach und Münster soll jeweils ein Kühlwagen angeschafft werden.
Die Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die anwesenden Gemeinderäte, dass der Haushaltsplan nach der rechtsaufsichtlichen Würdigung auf der Homepage der Gemeinde (www.steinach.eu) veröffentlicht wird.
Sitzung vom 16.05.2024
Weitere Erschließung Gewerbegebiet Süd
Am Donnerstag, 16. Mai 2024, versammelte sich der Gemeinderat Steinach zu einer Sitzung im Rathaus. Bürgermeisterin Christine Hammerschick gab die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. April bekannt. Die Gemeinde Steinach plant die Ertüchtigung der Abwasseranlage Steinach. Um den optimalen Mischwasserzufluss zur Kläranlage bestimmen zu können, wurde in der letzten Sitzung eine Überrechnung der Mischwasserentlastungsanlagen mittels Schmutzfrachtstimulation im Nachweisverfahren in Auftrag gegeben. Den Auftrag erhielt das Büro Pecher & Partner aus München zur Auftragssumme in Höhe von 64.778 Euro. Für den Bauhof wird eine Kehrmaschine von der Firma BayWa Straubing für 11.370 Euro angeschafft. 53.114 Euro investiert die Gemeinde für die Schachtsanierung von Mittelschächten und Regensinkkästen im Gemeindebereich zum Unterhalt des Kanalsystems. Der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten wurde an die Firma Strabag erteilt. Den Zuschlag für die weitere Erschließung, Straßen- und Kanalbau, des Gewerbegebietes Steinach Süd erhielt ebenfalls die Firma Strabag zum Angebotspreis in Höhe von 1.277.714 Euro.
Unter dem Punkt Bauleitplanung wurden die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Münster Süd sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 43 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 19 behandelt. Der Wasserzweckverband Straubing-Land verwies hinsichtlich des Vorhabenbereiches auf die teilweise Lage im Wasserschutzgebiet. Zum Zeitpunkt des Bauantrages hat der Vorhabenträger hier eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragten.
Im Ortsteil Berghof soll eine Garage abgebrochen und durch einen Neubau mit Wohnräumen im Obergeschoss ersetzt werden. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Änderung des Bebauungsplanes "Unterparkstetten-Schmiedfeld" mit Deckblatt Nummer 8. Mit der Änderung des Bebauungsplanes möchte die Gemeinde Parkstetten weitere Wohnbauflächen schaffen. Durch die Änderung werden die bestehenden Parzellen verkleinert und eine dichtere Bauweise ermöglicht. Der Gemeinderat erhob zur Bauleitplanung der Gemeinde Parkstetten keine Einwendungen.
Ebenfalls keine Einwendungen erhob der Gemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth mit Deckblatt Nr. 45 sowie Aufstellung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes PV Kirchroth-Obermiethnach, PV Kirchroth-Nord, PV Thalstetten.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Gemeinderäte, dass aufgrund der Erneuerung der Wasserversorgungsleitung in Münster die Kreisstraße im Bereich Steinacher Straße und Parkstettener Straße gesperrt werden muss. Mit dem Vollzug der Sperrung, ab KW 21/22, wird im Bereich Wiedenhof an der bereits bestehenden Haltestelle eine Bedarfshaltestelle eingerichtet. Vor dem Übergangsbereich wird die Geschwindigkeit ab Wolfsdrüssel und ab der Autobahnbrücke auf 50 Stundenkilometer beschränkt. Im Kreuzungsbereich SR 8/Steinacher Straße/Wiedenhof wird eine Ampelanlage installiert, sodass die Straße sicher überquert werden kann.
Sitzung 6. Juni 2024
Ampel und Schulweghelfer für Baustelle in Münster
Lob an Feuerwehr und Bauhof bei Hochwassereinsatz
Am Donnerstag, 6.6.2024 fand eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung gab Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16. Mai 2024 bekannt. Hier beschloss der Gemeinderat die Veräußerung von zwei Grundstücken. Ein Feld mit einer Größe von 11565 Quadratmetern liegt in der Gemarkung Reibersdorf und eine weitere Ackerfläche mit einer Größe von 11535 Quadratmetern liegt in der Gemarkung Münster.
Mit der GSW Energiepark GmbH und wurde eine Nutzungsvereinbarung über die Pacht von zwei Landwirtschaftsflächen in Münster abgeschlossen. Auf der Dachfläche des Bauhofes soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Den Auftrag erteilte der Gemeinderat der Firma Elektrotechnik-Foidl aus Steinach zum Angebotspreis von 55407 Euro.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungs-u. Grünordnungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Friedenhain-Süd" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 der Gemeinde Parkstetten und erhebt im Rahmen der Beteiligung keine Einwendungen. Für das Vorhaben eines privaten Investors, auf einem landwirtschaftlich genutzten Standort eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln, will die Gemeinde Parkstetten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Teilgeltungsbereiche befinden sich im näheren räumlichen Zusammenhang und umfassen eine Gesamtfläche von 261823 Quadratmetern.
Die Stadt Bogen beabsichtigt, auf Anfrage eines privaten Investors, am nordöstlichen Ortsrand von Dörfling bzw. südlich der Ortschaft Breitenweinzier ein allgemeines Wohngebiet mit vier Bauparzellen auszuweisen, um weiterhin der laufenden Nachfrage nach geeigneten Wohnbaugrundstücken begegnen zu können. Der Steinacher Gemeinderat erhob keine Einwendungen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan allgemeines Wohngebiet "WA Breitenweinzier I" verbunden mit der Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 68 der Stadt Bogen.
Die Stadt Bogen will für das Vorhaben eines privaten Investors, auf einem landwirtschaftlich benachteiligten Standort eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln. Das Plangebiet, mit 3,9 Hektar, liegt im Nordwesten des Stadtgebietes von Bogen, südwestlich des Ortsteiles Mitterschida und nördlich der Bundesautobahn A 3 Passau – Regensburg. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungs-u. Grünordnungsplan Sondergebiet "SO PV Mitterschida" sowie Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 62 der Stadt Bogen und erhob keine Einwendungen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Nutzungsänderung eines bestehenden Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus in Wolferszell. Für den im September in Betrieb gehenden zweiten Waldkindergarten stand der Bauantrag zum Neubau einer Schutzhütte für mit Toilettenhäuschen auf der Tagesordnung. Auch hier erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.
Dem Antrag der KLJB Steinach zur Nutzung des Festplatzes anlässlich des Johannisfeuers am 29. Juni 2024 wurde stattgegeben. Die KLJB hat vorher eine Kaution bei der Gemeinde Steinach zu hinterlegen.
Die Bauarbeiten an der Wasserleitung in der Steinacher Straße in Münster haben sich verzögert, da die von der Gemeinde Steinach geforderte Ampelanlage nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Der Baubeginn wurde auf 11. Juni 2024 terminiert und die Vollsperrung der Kreisstraße SR 16 im Baubereich soll bis 2. August andauern. Für die Schulkinder wird in Wiedenhof eine Schulbushaltestelle errichtet. Um sicher über die Kreisstraße zu gelangen, hat die Gemeinde Steinach zusätzlich zur Ampelanlage nun auch einen Schulweghelfer organisiert. Während des Bergfestes der FFW Münster vom 12. bis 15. Juli wird der Streckenabschnitt befahrbar sein.
Bei der Gemeinderatssitzung hob Bürgermeisterin Christine Hammerschick am Ende der Sitzung den herausragenden Einsatz der Feuerwehr und des Bauhofes während der Hochwassereinsätze hervor. Besonders in Wolferszell und am Schanzlweiher waren umfangreiche Maßnahmen notwendig, die eindrucksvoll bewiesen, dass auf die Feuerwehr und den Bauhof Verlass ist. „Mehr Einsatz geht nicht“, betonte Bürgermeisterin Christine Hammerschick, woraufhin der Gemeinderat ihre Worte mit anerkennendem Applaus quittierte.
Sitzung vom 27.06.2024
Schwerlastverkehr soll eingeschränkt werden - Internet für Gemeinschaftshaus Agendorf – Defi am Feuerwehrhaus
Am Donnerstag, 27. Juni 2024 haben sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus getroffen. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurden die Beschlüsse bekanntgegeben. So wurde der Pachtvertrag für ein Grundstück im Gewerbegebiet Steinach Süd genehmigt. Ebenso fand der Pachtvertrag für das Grundstück des neuen Waldkindergartens die Zustimmung. Den Auftrag für die hier zu errichtende Schutzhütte erhielt die Fuchs Zimmerei & Bau GmbH aus Straubing zu einem Angebotspreis von 58.432 Euro. Die Firma Haimerl Bau GmbH & Co. KG aus Viechtach erhielt den Auftrag, in Münster an der bestehenden Baustelle Steinacher Straße, Glasfaserkabel in die anliegenden Grundstücke zu verlegen. 65.778 Euro wendet die Gemeinde Steinach hierfür auf.
An der Riedstraße-Helmbergstraße soll das Baugebiet Kellerberg West I erweitert werden. Auf 2.200 Quadratmetern sollen drei Bauparzellen entstehen. Die Erschließung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ist, wie Geschäftsleiterin Heller erläuterte, gesichert. Die Grundstückseigentümerin hat nun einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West I verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Grünordnungsplanes Kellerberg West I gestellt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und leitete das Verfahren zur Änderung der Pläne ein. Die Kosten trägt die Antragstellerin.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies findet Anwendung auf Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verpflichtungen zu Leistungen der Gemeinde entstehen können. Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Steinach hat im Juni die Jahresrechnung geprüft und legte dem Gemeinderat einige Ausgaben im Verwaltungshaushalt zur Genehmigung der Planabweichung vor. Darunter fielen 9.749 Euro beim Straßenunterhalt für Mehraufwendungen von Streusalz, 16.506 Euro beim Fahrzeugunterhalt und 43.011 Euro Gewerbesteuerumlage, die aufgrund höherer Einnahmen aus der Gewerbesteuer fällig wurde. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben laut vorgelegter Übersicht. Der Verwaltungshaushalt 2023 schließt somit in Einnahmen und Ausgaben mit 8.096.732 Euro und der Vermögenshaushalt mit 3.799.026 Euro ab. Der Gemeinderat stellt förmlich die Jahresrechnung fest. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl beantragte die Entlastung der Jahresrechnung, dem der Gemeinderat folgte.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag von Gemeinderat Stefan Heller aus Münster zur Tonnagebeschränkung im Bereich Chorherrenstraße, Weiherstraße und Aufrother Straße im Ortsteil Münster vor. Der Schwerlastverkehr in diesen Straßen nimmt ständig zu, obwohl diese Straßen nicht für diese Belastung ausgelegt sind. Der Gemeinderat folgte der Argumentation und beschloss diese Straßen auf 7,5 Tonnen mit Anlieger frei und landwirtschaftlicher Verkehr frei zu beschränken.
Defi am Feuerwehrhaus
Unter dem Tagesordnungspunkt Vereinsförderung lag dem Gemeinderat der Antrag der Dorfgemeinschaft Agendorf auf Herstellung eines WLAN-Anschlusses für das Gemeinschaftshaus Agendorf vor. Ein Internetanschluss stellt mittlerweile einen wichtigen Teil eines Gebäudes dar. Besonders bei Veranstaltungen ist die WLAN-Verfügbarkeit nicht mehr wegzudenken. Der Vorsitzende der Dorfgemeinschaft Markus Mandl hat im Vorfeld bereits mit 2. Bürgermeister Martin Haberl über die Möglichkeiten eines Anschlusses gesprochen und Haberl erläuterte dem Gemeinderat die technischen Möglichkeiten. Der Gemeinderat genehmigte für das Gemeinschaftshaus in Agendorf einen entsprechenden Internetanschluss.
Einen weiteren Antrag stellte die Feuerwehr Steinach. Diese möchte einen Defibrillator am Feuerwehrhaus anbringen. Die beiden in Steinach vorhandenen Defibrillatoren in der Schule und Bank seien nicht immer zugänglich. Dies soll sich mit dem neuen Defibrillator am Feuerwehrhaus ändern. Die Kosten von 3.426 Euro würde zur Hälfte der Feuerwehrverein übernehmen. Der Gemeinderat genehmigt einen Zuschuss von 1.713 Euro für die Anschaffung.
Der Kreisjugendring hat seine Förderrichtlinien geändert und der Gemeinderat Steinach beschloss, diesen Änderungen zu folgen und auch in der Gemeinde anzuwenden. Genehmigt wird nun auch die Anschaffung von Software und gebrauchten Geräten. Technische Geräte werden weiterhin mit 20 Prozent gefördert, jedoch ist die Energieeffizienzklasse eine neue Voraussetzung.
Der Gemeinderat erließ eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 4. August 2024. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde konnten sich bis 14. Juni melden, die gewillt und in der Lage sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht Regensburg wahrzunehmen. Fünf Meldungen werden an das Landratsamt übermittelt. Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte dem Gemeinderat mit, dass das Landratsamt den Haushalt 2024 gewürdigt hat und der Haushalt keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Die zukünftige Finanzlage sieht das Landratsamt nicht unkritisch.
Sitzung vom 18.07.2024
Satzungen für Kinderhaus erlassen
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 18. Juli 2024 wurden die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27. Juni bekanntgegeben. Darunter der Pachtvertrag über eine Fläche zur Herstellung und Nutzung als Parkfläche beim neuen Waldkindergarten. Weiterhin wurde in dieser Sitzung wegen eines Grundstückstausches zwischen der Gemeinde Steinach und der Katholischen Pfarrpfründestiftung die Abtretung des Hälftemiteigentumsanteils am Grundstück Flurnummer 1233, Gemarkung Steinach an die Katholischen Pfarrpfründestiftung Steinach mit einer Größe von 1.416 Quadratmetern genehmigt.
An das Landratsamt Straubing-Bogen wurde im Zuge der laufenden Verwaltung ein Bauantrag weitergeleitet. Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat dem Bauantrag zum Neubau eines Bäckereicafés im Gewerbegebiet Wolferszell.
Da die Kindertageseinrichtungen am 1. September von der katholischen Kirchenstiftung St. Michael, Steinach auf die Gemeinde Steinach übergehen, waren eine Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach und eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach zu erlassen. Die Gebühren der Kirchenstiftung wurden von der Gemeinde übernommen und somit entspricht die Gebührensatzung der bisherigen Satzung.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Vereins Rehkitzrettung Hornstorf-Steinach-Unterharthof e.V. auf Bezuschussung der Anschaffung einer Drohne zur Rehkitzrettung vor. Der im Frühjahr 2024 gegründete Verein möchte zwei Drohnen anschaffen. Eine Drohne wurde bereits angeschafft und auch bezuschusst. Hier sei noch ein Fehlbetrag von 1500 Euro offen. Dieses Jahr wurden, so Gemeinderat Grundler, an neun Terminen geflogen und dreizehn Rehkitze aufgespürt. Die Grundstücke liegen im Bereich der Gemeinde Steinach, der Gemeinde Parkstetten, der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen. Der Gemeinderat gewährte eine Zuwendung von 1.500 Euro für die angeschaffte Drohne.
Ein Antrag auf Zone 30 in den Gemeindestraßen Brunnenweg und Wittelsbacherstraße nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Angeführt wurden für die Straßen ein fehlender Bürgersteig und starke Fahrzeugbelastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Auch wohnen viele Bürger mit Kindern in den Straßen und Spaziergänger zum Schanzlweiher nutzten die Straßen. Der Gemeinderat verwies die Angelegenheit auf die nächste Verkehrsschau mit der Polizei.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick gab bekannt, dass 2025 die Wasserleitung von Moos nach Parkstetten vom Wasserzweckverband Straubing-Land erneuert wird. Die Baugenehmigung für die Schutzhütte des neuen Waldkindergartens wurde seitens des Landratsamt Straubing-Bogen genehmigt. Das Baufeld für die Hütte und Parkplätze wurde bereits erstellt.
Sitzung vom 29.08.2024
gKU Abwasserdienstleitung Donau-Wald betreut Kläranlage
Planfeststellungsverfahren DKI Deponie Hoerabach
Am Donnerstag, 29. August 2024 trafen sich die Mitglieder des Steinacher Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses zu einer Gemeinderatssitzung. Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 18. Juli 2024, wurden die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2024 bekanntgegeben.
Neben Messungsanerkennungen zum Grunderwerb an der Kreuzung Rotham und der Zufahrt zum Wertstoffhof, wurde der Verkaufspreis von zwei landwirtschaftlichen Grundstücken festgelegt. Weiterhin genehmigte der Gemeinderat den Erbbaurechtsvertrag mit der Übernahmevereinbarung, zwischen der Katholischen Kirchenstiftung Steinach und der Gemeinde Steinach zur Übernahme der Trägerschaft des Kindergartens durch die Gemeinde Steinach zum 1. September 2024.
Der Gemeinderat vergab an die Justizvollzugsanstalt Straubing Auftrag zur Herstellung der Möblierung für die neue Waldkindergartengruppe in Höhe von 29.892 Euro. Für die Straßenbeleuchtung der Bau befindlichen Straße Am Moosacker im Gewerbe und Industriegebiet gebiet Steinach Süd erhielt das E-Werk Heider den Auftrag in Höhe von 25.058 Euro. Für weitere zwei Jahre erwarb die Gemeinde Steinach die Lizenz der MuniApp und investiert dafür 7.428 Euro.
Die Wartung und der Betrieb der Steinacher Kläranlage und deren Pumpstationen wurden bisher durch die Straubinger Entwässerung und Reinigung (SER) durchgeführt. Die SER teilte der Gemeinde Steinach mit, dass dieser Betriebsbereich mit Ablauf 31.12.2024 aufgegeben wird und die Zweckvereinbarung zur Betriebsführung der Abwasseranlage Steinach durch die SER nicht mehr fortgeführt wird. Diese Aufgabe übernimmt nun das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) Abwasserdienstleitung Donau-Wald. Im Juli 2021 haben 17 Gemeinden aus den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald gegründet. Das gKU bietet den beteiligten Gemeinden Dienstleistungen im Bereich des Kanalbetriebs an und betreut ein Kanalnetz von rund 700 Kilometern Länge für etwa 48.000 Einwohner. Nach dem Baukastenprinzip stellt das gKU den Gemeinden die Leistungen Betrieb und Unterhalt der Kanalnetze, Unterlagen zum Wasserrecht, Bauleitplanung, Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement zur Verfügung. Schwerpunkt der Unterstützung bilden die ressourcenschonende Kanal-Reinigung, Inspektion und Sanierung mit Hilfe eines speziellen Reinigungs- und TV-Befahrungs-Fahrzeuges. Nun übernimmt das Kommunalunternehmen auch die Betreuung der Kläranlage und Pumpstationen in Steinach. Nach Kenntnisnahme der Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin Christine Hammerschick und der Geschäftsleiterin Ursula Heller genehmigte der Gemeinderat den Vertrag zur Übernahme der Dienstleistung ab 1. Januar 2025 für die Laufzeit von drei Jahren.
Auf der Tagesordnung stand der Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Hohes-Kreuz“. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte, dass dieser Punkt wegen noch zu klärender Erschließungsfragen verschoben werden muss.
Bauanträge und Bauschuttdeponie
Zum Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Stellplätzen und Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze im Gewerbegebiet Wolferszell wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Größeren Diskussionsbedarf hatte der Gemeinderat zum Bauantrag zum Neubau eines Bäckereicafes ebenfalls im Gewerbegebiet Wolferszell. Das Grundstück liegt westlich an der Abfahrt von der Bundesstraße B20 bei Wolferszell Der Bauherr hatte straßenseitig an der Ostgrenze seines Grundstückes statt Sträuchern eine Wiesensaatbepflanzung beantragt. Letztendlich erteilte der Gemeinderat mehrheitlich zum Bauantrag das Einvernehmen und erteilte Befreiung die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zum Bauantrag zur Nutzungsänderung von bestehenden Abstellräumen zu Appartements in der Chamer Straße in Wolferszell. Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Buchberg zur Errichtung einer zwei Meter hohen Betonmauer im Johann-Höller-Weg wurde keine Befreiung erteilt.
Der Gemeinderat hatte zum Planfeststellungsantrag zur Errichtung einer Deponie (DK I) am Standort Hoerabach eine Stellungnahme abzugeben. In Bayern (wie auch in anderen deutschen Bundesländern) wird Bauschutt, also Abfälle, die bei Bau- und Abrissarbeiten entstehen, in verschiedene Deponieklassen eingeteilt. Die Deponieklasse I (DK I) ist eine dieser Kategorien und spielt eine wichtige Rolle bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen. Diese Abfälle sind in der Regel mineralischer Natur, wie Bauschutt, Bodenaushub, Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und ähnliche Materialien. Die Abfälle in dieser Kategorie dürfen nur geringe Schadstoffgehalte aufweisen, um sicherzustellen, dass sie keine ernsthafte Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Bereits im Februar 2021 wurde das Thema im Gemeinderat bereits behandelt. Der Gemeinderat sieht hier eine weitere hohe Verkehrsbelastung im Gemeindegebiet. Außerdem sollen eine zeitliche Befristung des Deponiebetriebes und ein Brechverbot in die Planung aufgenommen werden.
Sitzung vom 19.09.2024
Antrag zur Gigabitförderung wird gestellt
Neujahrsempfang mit neuem Termin und Ort
Der Gigabitausbau in der Gemeinde Steinach war ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 19. September 2024, die im Sitzungssaal des Rathauses stattfand. Ziel dieses Aufbaus ist es, jede Adresse mit einem Gigabitanschluss auszustatten.
Sinan Kavi vom Büro IK-T, Regensburg, einem Planungs- und Beratungs-Unternehmen, das im Marktsegment Telekommunikations-Festnetze und netznaher Dienste die Gemeinde Steinach bei der Antragstellung unterstützt, berichtete vom durchgeführten Markterkundungsverfahren. Bei diesem Verfahren meldete sich kein Telekommunikationsunternehmen, das verbindlich einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zusagte. Sinan Kavi zeigte anhand einer Folie, welche Breitbandgeschwindigkeiten in der Gemeinde vorliegen. Neun Prozent der Adressen sind mit Glasfaser, der Rest mit Kupferleitungen erschlossen. Aber auch hier liegen größtenteils die Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s. Breitbandpate Martin Haberl merkte an, dass Privathaushalte nicht mehr als 100 Mbit/s benötigen. Die Kabelverzweiger seien in Steinach alle mit Glasfaser angebunden. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erläuterte, dass die Gemeinde Steinach bei Straßenbaumaßnahmen auf eigene Kosten vorsorglich Leerrohre für Glasfaser mit verlegen würde. Der Gemeinderat beschloss, einen Antrag auf Zuwendung im Förderverfahren der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 zu stellen.
Ein Bauantrag, der bereits in der letzten Sitzung behandelt wurde, musste auf Nachfrage des Landratsamtes nochmals behandelt und die Befreiungen genauer definieret werden. Im Gewerbegebiet Wolferszell wurde zur Errichtung einer Lagerhalle mit Bürotrakt und Stellplätzen eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wolferszell wegen Überbauung der Anbauverbotszone und Herstellung einer Stützwand auf dem Grundstück erteilt. Der Gemeinderat widmete die Straße im Gewerbegebiet Wolferszell zur Ortsstraße mit der Straßenbezeichnung „Schmidfeld“.
Am 6. Oktober findet ein verkaufsoffener Sonntag mit Herbstmarkt in einem Betrieb in Rotham statt. Hierzu erließ der Gemeinderat eine entsprechende Verordnung.
Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass nach einem Treffen mit den Ortsvereinen beschlossen wurde, den Neujahrsempfang 2025 am 4. Januar im Bereich um das Sportzentrum auszurichten. Am 22. März 2025 findet wieder die Aktion „Sauber macht lustig“ des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land statt.
Anschließend berieten die Gemeinderäte in nichtöffentlicher Sitzung.
Sinan Kavi, IK-T Regensburg, Ursula Heller, Geschäftsleiterin und Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierten den Gemeinderat über den Gigabitausbau in der Kommune
Zuwendung für Eisstockclub
Keine Änderung des Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald
Am Donnerstag, 24. Oktober 2024 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderates Steinach zu einer Sitzung im Rathaus. Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2024 wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung bekanntgegeben: Der Auftrag für die Anschaffung eines Kombinationsmähgerätes des Typs MKF 600 wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Carl Beutlhauser Kommunal- und Fördertechnik GmbH u. Co.KG, Hagelstadt, zum Angebotspreis in Höhe von brutto € 132.149,50 erteilt.
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald soll geändert werden. Geschäftsleiterin Ursula Heller erläuterte, dass nach der aktuellen LSG-Verordnung (LSG-VO) für die Errichtung genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen, eine Befreiung von der LSG-VO beziehungsweise eine Herausnahme der Fläche aus dem LSG rechtlich zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch für Freiflächen PV-Anlagen. Grundlage und damit Basis für das Befreiungs- bzw. Herausnahmeverfahren bildet eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde. Eine Befreiung ist nur für wenige Sonderfälle rechtlich zulässig, so dass für die Mehrzahl der Fälle, in denen eine Freiflächen PV-Anlage realisiert werden soll, ein aufwändiges Herausnahmeverfahren notwendig ist. Durch eine Herausnahme verlieren die Flächen zudem auf Dauer den Status als Landschaftsschutzgebiet und damit auch dessen rechtlichen Schutz. Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll in naturschutzfachlich unproblematischen Teilflächen, die Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des LSGs erleichtert werden.
Der Gemeinderat diskutierte kontrovers über das Für und Wider dieser Änderung. Im Gemeindebereich sind entlang des 200 Meter-Korridors der Bundesautobahn A 3 bereits Freiflächen-PV-Anlagen zulässig. Weitere Möglichkeiten zur Bebauung, wie in einsehbaren Hanglagen, sprach sich der Gemeinderat Steinach gegen die Errichtung von Freilflächen-Photovoltaikanlagen aus. Aus der öffentlichen Bekanntmachung sind keine Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde eingegangen. Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich die Änderung laut dem Vorschlag ab.
Mehrheitlich genehmigte der Gemeinderat einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Buchberg. Ein Bauherr möchte eine Lärmschutzmauer mit zwei Metern Höhe entlang des Weges zur Buchbergkapelle errichten. Der Antrag wurde bereits im August durch den Gemeinderat Steinach behandelt. Nach Vorlage einer geänderten Planung wurde die Befreiung durch den Gemeinderat Steinach erteilt.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Freiland PV-Anlage an der Autobahn A 3. Ausgehend von Steinach in Fahrtrichtung Schwarzholz soll die Anlage im privilegierten 200-Meter-Korridor westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf 17.000 Quadratmetern errichtet werden.
Anwohner der Hafnerstraße aus dem Bereich Baugebiet Oberes Dorf II haben einen Antrag auf Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Lärmminderung gestellt. Die Anwohner erklärten in ihrem Antrag, dass überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Bussen eine Gefährdung von Kindern und Haustieren sowie eine Lärmbelästigung mit sich bringen. Als geeignete Gegenmaßnahmen schlagen die Anwohner Bodenwellen, Herabsetzung der Geschwindigkeit, oder auch Fahrbahnverengungen vor. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass vor der Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Verkehrsschau mit der Polizei durchgeführt wird. Im betroffenen Bereich werden mit dem gemeindeeigenen Messgerät Messungen vorgenommen- auch wird eine stationäre digitale Geschwindigkeitsanzeige im Bereich Hafnerstraße installiert werden.
Der Eisstockclub Steinach-Münster stellte einen Antrag auf Zuschuss für die Anschaffung einer Vorhangplane für das Vereinsheim. Nach 25 Jahren ist die vorhandene Plane stark verschlissen und auch das Schienensystem muss erneuert werden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf brutto 1278 Euro. Der Gemeinderat übernimmt die Kosten für die Neuanschaffung in Höhe des Angebotes, da der Eisstockclub viele Jahre keine Unterstützung beantragt hat.
Der Gemeinderat änderte die Richtlinien für die Ehrung von ehrenamtlich tätigen Personen und Sportlern dahingehend, dass diese nicht mehr jährlich, sondern alle zwei Jahre durchgeführt wird.
Die Gemeinde Parkstetten beabsichtigt aufgrund einer anhaltenden Baulandnachfrage die Erweiterung des Wohngebietes „Münsterer Straße II“ nach Norden und nach Nordosten. Mit der Planänderung sollen insgesamt fünf weitere Bauplätze geschaffen werden. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplanes "Münsterer Straße II" durch Deckblatt Nummer 1 der Gemeinde Parkstetten.
Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt am nordöstlichen Ortsrand von Pittrich ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um weiterhin der laufenden Nachfrage nach geeigneten Wohnbaugrundstücken – auch in den Ortsteilen von Kirchroth - begegnen zu können. Mit der vorliegenden Planung können 19 neue Baugrundstücke – größtenteils für eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung bereitgestellt werden. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth durch Deckblatt Nummer 46 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Nachtweide", Pittrich.
Sitzung am 21.11.2024
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 21. November 2024 war sehr umfangreich- neben der Beratung und dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung befasste sich der Gemeinderat Steinach mit Bauanträgen sowie sehr umfangreichen Einwendungen zum Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung, Steinach.
Zunächst gab die erste Bürgermeisterin die im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2024 gefassten Beschlüsse bekannt. So wurden die Notarverträge über den Grunderwerb und den Flächentausch im Bereich der Kreuzung Kreisstraße SR 8, Helmbergstraße/Moosstraße genehmigt. Auch billigte der Gemeinderat Steinach den Erwerb einer Grünlandfläche im Bereich der Steinacher Mooswiesen. Zum Jahreswechsel wird auch der Auftrag zur Erstellung des Gemeindeboten Steinach neu vergeben. Der Auftrag für den Satz und das Layout des Gemeindeboten wurde ab Januar 2025 an die Firma Inatronic GmbH u. Co.KG aus Steinach erteilt. Nachdem die Erschließung im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat Steinach den Anteil für die Erschließung des zweiten Abschnittes mit 38,50 Euro pro Quadratmeter festgesetzt.
Die Haushaltssatzung kann bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, sobald sich zeigt, dass zusätzliche Aufwendungen und Ausgaben des Haushaltsplanes in einem erheblichen Umfang geleistet werden müssen und sofern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden.
Mit Übernahme des Kinderhauses Sankt Ursula musste der Stellenplan 2024 überarbeitet werden. Nach Erfassung aller Personalstammdaten zum Stand 31. August 2024 stellte sich heraus, dass gegenüber dem Stellenplan zum Stand März 2024 mehr Stellen im Bereich Kindertageseinrichtungen zu berücksichtigen sind. In erster Linie ist der Stellenmehrbedarf durch Neueinstellungen ab 01. September 2024 bedingt und auch die Eingruppierungen waren aufgrund nachträglicher Fachkraftanerkennungen anzupassen.
Änderungen in Form von Erhöhungen der Ausgaben im Verwaltungshaushalt resultieren dabei in erster Linie aus den Anpassungen des Stellenplans 2024. So wurden die Ausgaben im Bereich Personal um 113.800 Euro erhöht. Bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer zeichnete sich ab, dass diese deutlich höher ausfallen werden. Der Ansatz bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer wurde daher um 350.000 Euro erhöht und mit insgesamt 1.550.000,00 Euro veranschlagt. Aufgrund höherer Einnahmen aus Gewerbesteuer steigt die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 236.200 Euro und wurde mit 283.900 Euro veranschlagt. Auch im Vermögenshaushalt waren Änderungen vorzunehmen. Für den Bereich Brandschutz wurden die Ausgaben um 178.000 Euro herabgesetzt zumal auf die Errichtung einer weiteren Löschwasserzisterne im Gewerbe -und Industriegebiet Steinach Süd aufgrund vorliegender technischer Gegebenheiten abgesehen werden konnte. Für den Ausbau der Kreuzung am Knotenpunkt SR 8/Helmbergstraße/Moostraße wurde von Seiten der Regierung von Niederbayern bereits ein Teil des bewilligten Zuschusses in Höhe von 275.000 Euro ausbezahlt und auch der Landkreis Straubing-Bogen hat zur Maßnahme eine Vorschusszahlung in Höhe von 150.000 Euro gewährt. Die Einnahmen wurden im Vermögenshaushalt entsprechend veranschlagt. Für die Erschließung des zweiten Abschnittes des Gewerbe- und Industriegebietes Steinach Süd wurden die Baukosten im Nachtragshaushalt 2024 in Höhe der Gesamtkosten berücksichtigt, da die Maßnahme im Kalenderjahr 2024 vollständig abgeschlossen und somit abgerechnet werden konnte. Nach Beratung der einzelnen Änderungen der Haushaltsansätze im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Erlass der Nachtragshaushaltsatzung 2024. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.862.500 Euro, die Einnahmen und Ausgabe des Vermögenshaushaltes betragen nunmehr 4.835.800 Euro. Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze für die Realsteuern sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden nicht verändert.
Gemäß der Richtlinie des Gemeinderates Steinach, die zuletzt durch Beschluss des Gremiums vom 23. November 2023 geändert wurde, erfolgte die Vergabe der Fördermittel für die gemeindliche Jugendförderung in den Sportvereinen. Auf Grundlage des Bescheides des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Jugendförderung in den Sportvereinen werden den Allgemeinen Sportverein Steinach 8.610 Euro, den Volleyballverein Wilde Wespen 5.250 Euro, den Tennisclub Steinach 2.485 Euro und an die Vorwaldschützen Steinach 175 Euro Jugendförderung ausbezahlt. Die Gemeinde Steinach gewährt den Sportvereinen für das Kalenderjahr 2024 in Summe eine Förderung in Höhe von 16.520 Euro.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Steinach-Ost wurde für die Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohngebäude eine Befreiung beantragt. Auf dem Flurstück Nummer 1152/2 Gemarkung Steinach soll ein Anbau mit der Dachform Flachdach errichtet werden. Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes müsste entsprechend dem Hauptgebäude ein Satteldach errichtet werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte die Befreiung gemäß dem Antrag zur Umsetzung eines Flachdaches auf dem Nebengebäude. Auch für ein Vorhaben auf dem Grundstück Flurnummer 1206/13, Gemarkung Steinach, wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf beantragt. Es ist geplant, dass zwischen den Grundstücken Flurnummer 1206/13 und 1206/11, jeweils Gemarkung Steinach, auf einer Länge von sechs Metern eine Mauer mit einer Höhe von 1,50 Metern als Zaunersatz errichtet wird. Der Gemeinderat Steinach erteilte auch zu diesem Vorhaben eine Befreiung.
Die Stadt Bogen beteiligte die Gemeinde Steinach an Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 66 sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO PV Hörabach III. Auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1763/2, Gemarkung Degernbach, soll auf einer Fläche von 0,86 Hektar eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen. Nach Sachverhaltsdarstellung und Kenntnisnahme der Planungsunterlagen erhob der Gemeinderat Steinach keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen.
Im Zeitraum vom 14. August 2023 bis 22. September 2023 wurde zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer. 30 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 6 die Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund sehr umfangreicher Einwendungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Gemeinde Steinach eingegangen sind, mussten zunächst weitere Gutachten in Auftrag gegeben und erstellt werden. Auch hat die Gemeinde Steinach für eine Rechtsberatung zur Abwägung der vorliegenden Einwendungen sowie die Fortführung der Bauleitplanung einen Fachanwalt konsultiert.
In der Sitzung vom 21. November 2024 wurden zunächst zwei Einwendungen behandelt, wobei die Behandlung der zweiten Stellungnahme aufgrund fortgeschrittener Zeit unterbrochen und hinsichtlich der Bearbeitung des Weiteren Inhaltes vertagt wurde. Die Einwender erklärten unter anderem, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung formelle Fehler aufgetreten sind, die von vornherein zur Nichtigkeit der Bauleitplanung führen. Hierzu wurde insbesondere die fehlerhafte Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung genannt, da diese der gebotenen Anstoßfunktion nicht gerecht wurde. So wurden insbesondere die Umweltbelange und Umweltthemen nur schlagwortartig charakterisiert. Die Gemeinde Steinach setzte dieser Einwendung entgegen, dass alle Arten vorliegender umweltbezogener Informationen und zwar unabhängig davon, ob diese von der Gemeinde als wesentlich erachtet werden, auch ausgelegt wurden. Der Begriff der „umweltbezogenen Informationen“ ist weiter zu verstehen, als die „bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen“. Zu den umweltbezogenen Informationen gehören neben den diesbezüglichen Stellungnahmen auch diejenigen Informationen, die sich aus dem vorläufigen Umweltbericht und aus eingeholten Fachgutachten ergeben. Eine vollständige Aufzählung und Benennung der einzelnen Dokumente ist allerdings nicht erforderlich. In der Bekanntmachung ist eine vollständige Zusammenfassung der vorhandenen Informationen nach Themen ausreichend, was die Gemeinde Steinach in der veröffentlichten Fassung auch dargestellt hat.Grundlegend würde es laut den vorliegenden Einwendungen der Erforderlichkeit des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung nach dem Baugesetzbuch fehlen, da dieser einer städtebaulichen Ordnung zuwiderläuft. Weiter wurde gerügt, dass die Entwurfsunterlagen, bzw. insbesondere Gutachten nicht vollständig auf der Homepage der Gemeinde Steinach veröffentlicht wurden und auch teilweise über die gängigen Internet-Browser nicht abrufbar waren. Die Gemeindeverwaltung Steinach hat geprüft, ob die Unterlagen mit den vorgenannten sowie weiteren Browsern abgerufen werden können. Der Zugriff auf die Planunterlagen war generell möglich, da sich sämtliche Einwendungen auf die Unterlagen, die über die Internetpräsenz zu Verfügung gestellt wurden, berufen. Sofern der Zugriff auf die Unterlagen zeitweise nicht möglich war, folgt daraus kein rechtlich relevanter Verfahrensfehler. Angesichts des mit sechs Wochen sehr großzügig bemessenen Beteiligungszeitraums bestand für die Öffentlichkeit mehr als ausreichend Gelegenheit, die Unterlagen im Internet einzusehen. Eine in der Sphäre der Antragsteller liegende technische Störung stellt keine ernsthafte Einschränkung der Einsichtnahme -und Beteiligungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit dar.
Weitere Einwendungen bezogen sich auch auf materielle Fehler in der Bauleitplanung. So fehlt es dem Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung grundsätzlich der Erforderlichkeit nach dem Baugesetzbuch, da kein städtebauliches Konzept zu Grunde liegt. Ein Defizit in der Lebensmittelversorgung liegt in der Gemeinde Steinach laut den vorliegenden Einwendungen nicht vor und der Planung fehlt auch eine wirtschaftliche Perspektive. Dementgegen wägte der Gemeinderat Steinach ab, dass der Gesetzgeber die Gemeinden ermächtigt, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsvorstellungen entspricht. Gemessen daran fehlt dem Bebauungsplan nicht die Erforderlichkeit. Ziel der Gemeinde Steinach ist es, die auf Grundlage einer Studie festgestellte Unterversorgung mit fußläufig erreichbarem Einzelhandel zu decken. Ziele der Raumordnung und der Landesplanung werden durch die vorliegende Bauleitplanung nicht verletzt. Dies bestätigen auch die vorliegenden Stellungnahmen der Regierung von Niederbayern sowie des regionalen Planungsverbandes Donau-Wald. Dementsprechend wird das raumordnungsrechtliche Integrationsgebot erfüllt. Ob eine Verletzung des Beeinträchtigungsverbotes vorliegt, wurde durch die Gemeinde Steinach nochmals untersucht. Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses kann zur Einwendung, mit welcher die Wirtschaftlichkeit des geplanten Nahversorgungsmarktes in Frage gestellt wird, eine Argumentation abgegeben werden. Hierzu wird inhaltlich auf die Auswirkungsanalyse (Stand 12.02.2024) verwiesen.
Laut dieser Analyse wird mit der Realisierung der Einrichtung gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung dieselbe verbessert. Es gibt in Steinach einen Edeka-Markt sowie einen kleinen Getränkemarkt, jedoch erweist sich der bestehende Supermarkt als nicht zeitgemäß und fällt vom Sortimentsumfang und der Einkaufsatmosphäre erheblich gegenüber den Wettbewerbsstandorten ab. Somit ist zwar eine eher rudimentäre Grundversorgung gegeben, keinesfalls jedoch eine qualifizierte Nahversorgung, wie sie von den Kunden erwartet und in Nachbargemeinden angeboten wird. In Steinach sind trotz der relativ geringen Einwohnerzahl, die aber in den meisten der in der Wettbewerbsanalyse betrachteten benachbarten Gemeinden nicht (wesentlich) höher, teils auch niedriger ausfällt, günstige Voraussetzungen festzustellen. Das Kaufkraftniveau ist vergleichsweise hoch, das örtliche Potenzial im periodischen Bedarfsbereich bietet unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen und angesichts der sehr niedrigen Kaufkraftbindungsquote durch die bestehenden Anbieter eine ausreichende Plattform für einen zeitgemäßen Nahversorger. Laut der vorliegenden Auswirkungsanalyse ist jedoch die Nahversorgung in Steinach nicht abgedeckt. Im Übrigen wird auf die Stellungahme der Regierung von Niederbayern vom 14. September 2023 verwiesen. Laut der Stellungnahme handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um eine erheblich überörtlich raumbedeutsame Agglomeration, es werden keine negativen Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den umliegenden Gemeinden und insbesondere in den zentralen Orten erwartet.
Auch wurde die Einwendung erhoben, dass andere städtebaulichen Möglichkeiten und Nachverdichtungspotenziale nicht in Betracht gezogen wurden. Dieser Einwendung war entgegenzuhalten, dass die Gemeinde Steinach vor der Fortführung der Bauleitplanung sehr wohl eine Standortanalyse erstellen ließ, jedoch zwei von drei vorgeschlagenen Standorten aufgrund der fehlenden Anbindung an den Hauptort sowie aufgrund fehlender Möglichkeit des Grunderwerbs nicht realisiert werden konnten. Aus landesplanerischer Sicht ist das geplante Vorhaben in der Gemeinde Steinach zulässig. Neben der Lage im Raum ist bei der Ausweisung für Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte auch die Lage in der Gemeinde ausschlaggebend. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen nur an städtebaulich integrierten Lagen entstehen. Der geplante Standort grenzt laut der Regierung von Niederbayern an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen an. Insgesamt sieht die Regierung von Niederbayern die Anforderungen an einen städtebaulich integrierten Standort als erfüllt. Auch die Räumung des im Norden angrenzenden Regenrückhaltebeckens wurde in den Einwendungen erneut thematisiert. Die Räumung des im Norden an den Vorhabenbereich angrenzenden Regenrückhaltebeckens wurde nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde veranlasst. Mitunter wurde mit einer schriftlichen Beschwerde eines Veterinärmediziners vom März 2022 bei der Gemeinde Steinach angezeigt, dass aufgrund des über die Jahre entstandenen, starken Bewuchses und des zurückgetretenen Wasserstandes im Becken für die Erdkröten (Bufo Bufo) das Ablaichen nicht mehr möglich ist. Aufgrund der vorgenannten Umstände war das Regenrückhaltebecken für die Erdkröte (Bufo Bufo) schon seit längerem nicht mehr als Laichgewässer geeignet, weswegen die Gemeinde Steinach die Räumung veranlasste. Es war nicht Ansinnen der Gemeinde Steinach Röhrichtzonen und Flachwasserbereiche zu entfernen, um Lebensräume für Tierarten zu beseitigen, vielmehr sollte das Becken wieder ertüchtigt werden, um Lebensraum für Tierarten zu bieten. Des Weiteren ist das Regenrückhaltebecken als solches ein technisches Bauwerk, das darauf ausgelegt ist, große Mengen von anfallendem Niederschlagswasser aus dem allgemeinen Wohngebiet Kellerberg-West vorübergehend zu speichern, damit dieses verlangsamt in den nachfolgenden Vorfluter eingeleitet wird. Die Gemeinde Steinach hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bauwerk unterhalten wird und auch den Zweck der Regenwasserrückhaltung gemäß den Vorgaben der vorliegenden gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis erfüllt. Räumungen und das Freilegen von Zu- und Abflussbauwerken von Regenrückhaltebecken sind durch den Erlaubnisinhaber (=Gemeinde Steinach) auch regelmäßig zu verlassen, um die Funktionalität des technischen Bauwerkes gewährleisten zu können.
Sitzung vom 28.11.2024
Hebesatz wird gesenkt – Kanalgebühr erhöht
Bauleitplanung Nahversorgung wird fortgesetzt
Fortgesetzt wurde am Donnerstag, 28. November 2024 im Gemeinderat die Behandlung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungs- mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung, die eine Woche zuvor wegen der fortgeschrittenen Zeit unterbrochen und auf diese Sitzung vertagt wurde. Die Argumente von zwei Einwendern wurden vom Gemeinderat beraten und Stellung genommen. Seitens eines Einwenders wurde mit einer mangelnden Erforderlichkeit argumentiert. Nach dem Landesentwicklungsprogramm sind in der Gemeinde Steinach Betriebe bis 1200 Quadratmeter zulässig. Die Grundversorgung sei zwar gegeben, jedoch keine qualifizierte Nahversorgung so die Argumente der Gemeinde. Der Argumentation der Unwirtschaftlichkeit und der daraus resultierenden Verschlechterung der Grundversorgung entgegnete die Gemeinde, dass es zwar plausibel sei, dass eine Konkurrenzsituation durch einen weiteren Supermarkt eintritt, dem stehe aber der Bedarf nach einer Angebotserweiterung gegenüber. Im Übrigen sei keine Garantie auf langfristige Weiterführung des bestehenden Betriebs gegeben.
Qualifizierte Arbeitsplätze im bestehenden Supermarkt und in der Bäckerei gehen verloren, so der Einwender. Der Gemeinde Steinach sei bewusst, dass es zum Verlust des Bäckereihandwerks kommen kann. Das Bäckereihandwerk hänge jedoch nicht zwangsläufig davon ab, dass im Umkreis keine Verkaufsstellen anderweitig erzeugter Produkte bestehen. Auch das Thema Umweltschutz, Flächenversiegelung und Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich Tierschutzes griffen die Einwender auf. Sie sahen es als begrüßenswert, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben wurde, forderten jedoch den Untersuchungsraum auszuweiten. Die Gemeinde Steinach argumentierte, dass das Landratsamt Straubing-Bogen bei ihrer naturschutzfachlichen Stellungnahme das Einverständnis erteilt habe. Hinsichtlich der schalltechnischen Untersuchung wurde der Gemeinde vorgehalten, die Untersuchung nur in Auszügen veröffentlicht zu haben. Als Fazit nannte der Einwender, dass die Grundversorgung gegeben sei, eine Agentur der Deutschen Post und Lotto und Totoannahmestelle vorhanden sei und der bestehende Supermarkt die einzige Verkaufsstelle der Bäckerei sei. Somit sei eine Bauleitplanung nicht erforderlich.
Ein weiterer Einwender nannte die geplanten Betriebsleiterwohnungen unrealistisch. Bei der zulässigen Wandhöhe sehe der Einwender bei einem Pultdach Höhen von 14 Metern für möglich. Die Gemeinde Steinach nahm zu allen Punkten Stellung und der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Argumentation der Gemeindeverwaltung zu.
In Münster, Wiedenhof, sollen auf einem Grundstück, auf dem ein neues Mehrfamilienhaus errichtet wurde, zwei Nebengebäude errichtet werden. Ein Nebengebäude ragt zum Teil über die Außenbereichsgrenze. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte das Einvernehmen.
Hebesätze werden gesenkt
Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 1. Januar 2025. Hintergrund sind die Reformen im Grundsteuerrecht, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab 2025 in Kraft treten. Durch diese Reform müssen alle Grundstückseigentümer neue Steuerbescheide erhalten, die nach einem neuen Berechnungsmodell erstellt werden. Von politischer Seite wurde stets betont, dass die neuen Sätze aufkommensneutral verwendet werden sollen, das heißt, durch die Änderung sollen die Gemeinden kein deutlich höheres Steueraufkommen erzielen. Das kann aber im Einzelfall auch bedeuten, dass ein Grundstückseigentümer mehr, der andere weniger, leisten muss. Bei der Grundsteuer unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Für landwirtschaftliche Betriebe fällt hingegen die Grundsteuer A an. Dem Gemeinderat wurden die durchschnittlichen Einnahmen aus der Grundsteuer der letzten vier Jahre vorgelegt. Bei der Variante die Hebesätze von 360 auf 240 zu senken, werden Einnahmen erzielt, die dem Durchschnitt der letzten vier Jahre entsprechen. Im Rahmen der Einnahmenbeschaffung seien aber auch Erhöhungen möglich, aber in Steinach nicht notwendig. Der Gemeinderat erließ eine Satzung über die Festsetzungen der Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 240, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Bei der Würdigung des Haushaltes 2021 der Gemeinde wurde durch das Landratsamt bei der Kalkulation der Kanalgebühren eine Überdeckung festgestellt. Da Kanalgebühren kostendeckend zu kalkulieren sind, wurde eine neue Kalkulation der Einleitungsgebühren veranlasst. Der Gemeinderat beschloss die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser bei 2,20 Euro zu belassen und die Grundgebühr zu senken. Dadurch ergab sich für die Mehrheit der Anschlüsse eine Senkung der Grundgebühr von 50 Euro auf 10 Euro pro Jahr, die 2022 in Kraft trat. Da der Kalkulationszeitraum abläuft wurden seitens der Verwaltung mehrere Vorschläge erarbeitet. Die entstandene Unterdeckung der letzten Jahre fließt in die neue Kalkulation ein. Die Gebühren setzen sich aus einer Einleitungsgebühr pro Kubikmeter und einer Grundgebühr zusammen. Der Gemeinderat war sich einig, dass Bürger, die beim Wasserverbrauch sparen, auch weniger zahlen sollen. Man einigte sich, die Einleitungsgebühr von 2,20 Euro auf 2,50 Euro pro Kubikmeter Wasser zu erhöhen und die Grundgebühr bei einem Wasserzähler, der in den meisten Haushalten eingebaut ist, von 10,00 Euro auf 77,00 Euro anzuheben.
Eine Klarstellung beschloss der Gemeinderat bei der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach. Hier wurde festgelegt, dass ein Kind, das die Krippe besucht und das dritte Lebensjahr in der Krippe vollendet, die Gebühren für die Kinderkrippe weiterhin gelten.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Errichtung eines Bürgersteigs und von Straßenlaternen zwischen Rotham und Steinach vor. Darin wurde hingewiesen, dass die Kinder von Rotham gerne zu Fuß in die Schule und Kindergarten gehen würden, aber dies durch den Verkehr nicht sicher möglich sei. Auch die Parksituation an der Grundschule wurde kritisiert. Hier parken Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, so dass Kinder die Straße nutzen müssen. Es müsse seitens der Gemeinde nun geklärt werden, ob Anlieger Grund für den Weg abtreten würden. Weiterhin wurde diskutiert ob es ein Bürgersteig sein müsse oder ob ein befestigter Weg für Fußgänger und Radfahrer auch reichen würde. Dieser könnte seitens der Gemeinde Steinach selbst hergestellt werden. Auch die Zuschussmöglichkeiten sind noch zu klären. In den Haushalt 2025 sollen hierfür Mittel eingesetzt werden.
Bürgermeisterin Hammerschick informierte den Rat über ein Schreiben der DHL, dass die Poststelle im Edeka-Markt Röckl zum 31. Dezember 2024 geschlossen wird.