Gemeinderatssitzung vom  22.01.2026   19.02.2026   18.03.2026


 

Bauanträge und Gewährung einer Jugendförderung

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 18. März 2026 war das Gremium vorwiegend mit Bauanträgen befasst. Auch über einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Asphaltmischanlage wurde rege diskutiert.

Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2026 wurden die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. Februar 2026 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben. In dieser Sitzung wurde der notarielle Vertrag über den Tausch von zwei Teilflächen aus den Landwirtschaftsflächen Flurnummern 2196/2, 2195/1, jeweils Gemarkung Agendorf genehmigt. Für die Fortführung des technischen Breitbandausbaus im Erschließungsgebiet Rotham-Wolferszell wurde das Angebot der Telekom Deutschland GmbH mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von € 478.658,84 angenommen. Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht dabei unter dem Vorbehalt der Bewilligung des endgültigen Förderbescheides und der Bezuschussung des durch den Fördermittelgeber der Regierung von Niederbayern über 90 % des oben genannten Deckungsbeitrages.

Für eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 874, Gemarkung Steinach, ist der Neubau einer Mehrzweckhalle für einen landwirtschaftlichen Betrieb geplant. Der Antrag auf Vorbescheid wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt. Zur geplanten, räumlichen Anordnung der Mehrzweckhalle wurde von einigen Gemeinderatsmitgliedern Kritik geäußert zumal dadurch das Ortsbild aufgrund der Nähe zum Baudenkmal Hohe-Kreuz-Kapelle beeinträchtigt wird. Daher wurde angeregt, dass der Baukörper südlich des Baudenkmals angeordnet werden sollte. Da im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Vorbescheid durch die Genehmigungshörde die Belange des Denkmalschutzes ohnehin berücksichtigt werden, wurde das Einvernehmen zum Antrag mehrheitlich erteilt. Für das Grundstück Flurnummer 195, Gemarkung Münster, das im Gemeindeteil Wiedenhof liegt, wurden dem Gemeinderat Steinach zwei Anträge auf Vorbescheid vorgelegt. Zum einen sollte ein bestehendes Stallgebäude für Wohnzwecke zu einer Wohneinheit umgenutzt und zum anderen ein bestehendes Wohnhaus in Form eines Ersatzwohnhauses errichtet werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte zu den beiden Anträgen das gemeindliche Einvernehmen.

Im Innenbereich von Steinach ist laut einem vorliegenden Bauantrag auf dem Grundstück Flurnummer 936, Gemarkung Steinach die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage geplant. Mit der Umsetzung des Bauvorhabens werden keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt, sodass der Gemeinderat Steinach den Bauantrag billigte. Zu einem Antrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit drei Gewerbeeinheiten und Betriebsleiterwohnung auf dem Gewerbegrundstück Flurnummer 1735/10, Gemarkung Agendorf, das im Gewerbegebiet Wolferszell liegt, wurden die beantragte Abweichung zur Schaffung der vorzuhaltenden Stellplätze sowie die beantragte Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze durch den Gemeinderat abgelehnt. In seiner Begründung gab der Gemeinderat Steinach an, dass mit der Errichtung von drei Büroeinheiten bedingt durch die vorzuhaltenden Stellplätze für Beschäftigte auch eine entsprechende Frequentierung des Betriebsgeländes zu erwarten ist. Es besteht die Gefahr, dass die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Wendehammers für Parkzwecke genutzt wird. Aufgrund der Sicherung der Anfahrtszone für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie von Fahrzeugen zur Ver- und Entsorgung im Bereich der weiteren Parzellen 4 und 6 ist der Wendehammer stets freizuhalten. Der Gemeinderat Steinach hält daher an der Errichtung der laut Satzung geforderten Stellplätze fest.

Die Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze an der nördlichen Grundstücksgrenze wird aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Belange, die für die Grundstückseigentümer der Flurnummern 1733, 1734, jew. Gemarkung Steinach insbesondere in Form von Verschattung entstehen könnten, durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt.

Die Gemeinde Steinach wurde durch das Landratsamt Straubing-Bogen an einem Antrag nach Par. 16 Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Asphaltmischanlage auf der Fl. Nr. 701, Gemarkung Steinach, beteiligt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Aufstellung der baulichen Anlagen der Asphaltmischanlage. Außerdem wird der Nachtbetrieb zur Herstellung von Asphaltmischgut beantragt. Nach Beratung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschuss, dass der Antrag auf den Nachtbetrieb der Anlage abgelehnt wird, da dadurch insbesondere schutzwürdige Belange des Schutzgutes Mensch verletzt werden. Im Genehmigungsverfahren gem. Par. 16 BImSchG sollten daher durch die Aufsichtsbehörde insbesondere die Störungen aus dem Anlagenbetrieb in der Nachtzeit und das zu erwartende, gesteigerte Verkehrsaufkommen eingehend geprüft werden.

Der Fischereiverein Steinach beantragte die Gewährung einer Jugendförderung. Im Antrag erläuterte der stellvertretende Vorsitzende, dass die Jugendgruppe mittlerweile ein fester Bestandteil des Vereins ist. Die 15 Jugendlichen beteiligen sich sehr engagiert und beteiligen sich in den Gruppentreffen am Gewässer oder im Raum der Alten Schule. Für die Jugendarbeit des Vereins wird mit Beschluss des Gemeinderates Steinach eine Jugendförderung in Höhe von € 35,00 pro Jugendlichen gewährt. In Summe wird eine Förderung in Höhe von € 525,00 bewilligt.

Gemäß Artikel 75 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Dem Gemeinderat Steinach wurde eine Zusammenstellung der zu veräußernden Gegenstände gezeigt und die Veräußerung der beweglichen Gegenstände über ein öffentliches Bieterportal wurde durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick bekannt, dass das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Verkehrswesen, mit Anordnung vom 24. Februar 2026 auf der Bundesstraße B 20 bei der Einmündung der Kreisstraße SR 68 nähe Wolferszell eine Änderung der Beschilderung angeordnet hat. Am 11. Januar 2026 kam es dort wieder zu einem tödlichen Unfall. Bei der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen ausreichend sind, wenngleich die Sicht in Fahrtrichtung Straubing durch eine vorhandene Schutzplanke leicht eingeschränkt wird. Nach Abstimmung zwischen Polizei und dem Landratsamt Straubing-Bogen wurde zunächst von der Anordnung einer Kreuzungsampel abgesehen. Zunächst wird mit der erläuterten Änderung der Beschilderung versucht, die Unfallhäufung zu reduzieren. Die Anordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.

 


 

 

Wärmeplanung und Jugendförderung im Gemeinderat

Die kommunale Wärmeplanung war eines der Themen, mit denen sich der Gemeinderat Steinach in der Sitzung vom 19. Februar 2026 befasste.

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Umsetzung dieses Ziels wurde im Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz gesetzlich geregelt. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet Gemeinden, einen strategischen Plan zu erarbeiten, der den Wandel von fossilen Heizungen zu nachhaltigen Systemen ermöglicht und den CO2-Ausstoß bei der Wärmeversorgung deutlich reduziert.

Die Gemeinde Steinach hat die Energieagentur Regensburg mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Bereits am 21. Januar 2026 wurden den Bürgern die Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung präsentiert. In der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2026 informierten die Projektleiter Theresa Uhlemann und Florian Laumbacher den Gemeinderat über die zentralen Ergebnisse. Sofern das Tempo zur Umsetzung der Energiewende laut dem aktuellen Vollzugsstand fortgeführt wird, würden die gesetzlichen Ziele erst im Jahr 2100 erreicht werden.

Die Projektleiter erläuterten den Ablauf der Wärmeplanung mit Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Ausweisung von Fokusgebieten. Potenzial sieht das Planungsbüro vor allem in der Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. Als Gebiete für den Aufbau eines Wärmenetzes würden sich der Ortskern von Steinach, insbesondere die gemeindlichen Liegenschaften sowie die Gewerbegebiete Rotham und Steinach-Süd eignen.

Mit dem sogenannten Zielszenario wurde verdeutlicht, durch welche Maßnahmen das Erreichen der vorgegebenen Ziele umgesetzt werden könnte.

Rund 30 Prozent an Einsparungen könnten durch energetische Sanierungen am Gebäudebestand geschaffen werden. Wärmenetze könnten dabei im gesamten Gemeindegebiet lediglich sechs Prozent des Energiebedarfs decken. Daher sollte die Energiegewinnung aus den dezentralen Energieträgern in Form vom Luft-Wärmepumpen und Biomasse angestrebt werden. Wasserstoff scheidet als Energieträger für Gebäude grundsätzlich aus.

Der Gemeinderat beschloss den Wärmeplan in der vorgelegten Form mit seinen Bestandteilen und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung unter dem Vorbehalt der Finanzierung und regelmäßiger Beratung im Gemeinderat. Der Beschluss des kommunalen Wärmeplans hat keine rechtlichen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekundete der Gemeinderat Interesse am Bundesprogramm kommunaler Sportstätten. Im Hinblick auf die geplante Sanierung der alten Turnhalle fasste der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss.

 

Dem Gemeinderat wurde die Jahresrechnung 2025 vorgelegt. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 13.605.078 Euro und der Vermögenshaushalt schließt mit 5.590.989 Euro ab. Der Rücklage konnten 3.114.535 Euro zugeführt werden. Damit erhöhte sich der Gesamthaushalt um 22 Prozent. Die Mehreinnahmen sind vor allem auf die steigende Gewerbesteuer zurückzuführen. Hatte die Gemeinde 2024 noch 1.860.772 Euro Einnahmen an Gewerbesteuer so waren es im letzten Jahr 6.472.046 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung und fasste den Beschluss, dass diese dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt wird.

Der anfallende Klärschlamm aus der Abwasseranlage Steinach wird von der SER – Straubinger Entwässerung und Reinigung verwertet und entsorgt. Im Zuge der Neuregelung des Umsatzsteuergesetztes war es erforderlich, die bestehende Zweckvereinbarung zu ändern.

Die Klärschlammentsorgung ist als Teil der Abfallentsorgung eine gesetzliche Pflichtaufgabe im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde als Betreiberin der Kläranlage. Bisher wird der Klärschlamm der Abwasseranlage Steinach bei der SER angemeldet und angeliefert, wobei die SER derzeit noch nicht zur Annahme von Klärschlamm verpflichtet ist.

Mit der Übertragung der (Teil-) Pflichtaufgabe steht die SER in der Pflicht, den gesamten Klärschlamm zu behandeln und zu entsorgen. Am bisher praktizierten Vorgehen wird sich dabei grundsätzlich nichts ändern. Die Kapazitäten für die Behandlung und für die Entsorgung des Klärschlamms sind vorhanden. Zukünftig sollte daher die Teilaufgabe der Behandlung und Verwertung des Klärschlamms auf die SER übertragen werden, während Sammlung und Beförderung weiterhin bei der Gemeinde verbleiben.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "WA Oberes Dorf II" vor. Auf einem Grundstück in der Hafnerstraße wurden zwei Snackautomaten aufgestellt. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass dadurch die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten wird. Der Gemeinderat erteilte zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze.

Die Jugendarbeit der Vereine wird durch die Gemeinde Steinach finanzielle mit 35 Euro pro Jugendlichen unterstützt. Die Feuerwehr Münster hat einen Antrag auf diese Förderung für die Jugendgruppe mit 15 Jugendlichen gestellt. Der Gemeinderat genehmigte 525 Euro für die Jugendarbeit. Auch der Fischereiverein Münster hat einen Antrag zur Förderung der Jugendarbeit für die Jugendgruppe mit zwölf Jungfischern beantragt. Der Gemeinderat Steinach bewilligte eine Förderung in Höhe von 420 Euro.

Die „Steinacher Woidranddeifen“ haben an den Gemeinderat eine Anfrage zur Nutzung von Gemeinderäumlichkeiten für Vorbereitungen von Veranstaltungen und ordentlichen Vereinssitzungen gestellt. Seit Mai 2025 gibt es die „Steinacher Woidranddeifen“, ein aus gruseligen Krampus- und Hexengestalten bestehender Verein. In der Septemberausgabe des Steinacher Gemeindeboten wurden die Woidranddeifen vorgestellt. In der Vorstellung beschrieb der Verein seine Funktion wie folgt: „Wir wollen uns schon anlehnen an die Tradition des Geheimnisvollen, des Mystischen, des Erhabenen. Aber in Verbindung mit gruselig unterhaltsamen Auftritten“. Die Verwaltung wird den Verantwortlichen des Vereins Kontakt aufnehmen und abklären, ob das das Gemeinschaftshaus, Münster, das von der Dorfgemeinschaft Münster betrieben, für Versammlungen des Vereins genutzt werden kann.


 

 Anträge auf Geschwindigkeitsbeschränkungen

 

Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2025 gab die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick in der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2026 die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Dezembersitzung bekannt. Die Notarurkunden über Grunderwerb und von Tauschverträgen kleinerer Flächen im Gewerbegebiet wurden vom Gemeinderat genehmigt. An die Firma Braun in Weiding ging der Auftrag zur Anschaffung und Montage von 18 neuen Fenstern für das Gemeinschaftshaus in Münster.

Die Bauaufsichtsbehörde forderte zum Bauantrag auf Abbruch der bestehenden Garagen und Neubau mit Obergeschossausbau im Gemeindeteil Berghof einen Antrag auf Tektur. Für das im Gebiet der Außenbereichssatzung Berghof gelegene Grundstück wurden Änderungen an der Garagenhöhe, Dachneigung, Höhe des Erdgeschosses, Abstandsflächen und der Einbau weiterer Fenster durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.

Die Firma Hans Wolf GmbH und Co. KG hat einen Antrag auf Erlaubnis für archäologische Ausgrabungen gem. Art. 7 Bayerisches Denkmalschutzgesetz für Grundstücke im Flurbereich Lindach gestellt. Laut Denkmalatlas befindet sich in der Nähe der Grundstücke das Bodendenkmal D-2-7041-0057, mit der Beschreibung Siedlungen vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u.a. des Neolithikums und der Bronzezeit. Der Gemeinderat Steinach erhob weder Einwendungen noch Bedenken.

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutiert

Im Oktober wurde in der Kirchrother Straße, Kreisstraße SR 16, in Münster eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Das Landratsamt fordert jedoch nochmals eine Messreihe an einem anderen Standort, da der bisherige Standort keine verwertbaren Daten lieferte.

In der Aufrother Straße wurde im Dezember eine Messreihe durchgeführt und es wurde festgestellt, dass die v85 Durchschnittsgeschwindigkeit 59 Stundenkilometer beträgt. Die v85-Geschwindigkeit ist eine statistische Kennzahl, die beschreibt, welche Geschwindigkeit von 85% der Fahrzeuge auf einem bestimmten Straßenabschnitt nicht überschritten wird. Dies bedeutet, dass die v85-Geschwindigkeit einen Einblick in die Verteilung der Geschwindigkeiten gibt und typischerweise die Geschwindigkeit darstellt, die die Mehrheit der Fahrzeuge fährt. Für die Messung in der Aufrother Straße bedeutet ein v85 von 59 Stundenkilometern, dass 85 Prozent der Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit fahren, die gleich oder niedriger als 59 Stundenkilometer ist. Über weitere Schritte wird im Rahmen einer Verkehrsschau beraten. Besser als Geschwindigkeitsmessungen sind nach Auffassung von Gemeinderat Franz Kiermeier bauliche Veränderungen, so wäre die Einrichtung Verkehrsinseln im Ortszufahrtsbereich ein probates Mittel.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag mit einer Unterschriftenaktion auf Einrichtung einer Zone 30 für die August-Schmieder-Straße im Bereich Einmündung Götzstraße und für die Ortsstraße Götzstraße vor. Im Rahmen der Beratung im Gemeinderat wurden Vorschläge von Zone 30 oder Einrichtung einer Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer, die Einrichtung einer Zone 30 für das gesamte Dorf, der Beitritt zu einer kommunalen Verkehrsüberwachung bis hin zu einem Bürgerentscheid in Form eines Ratsbegehrens diskutiert. Der Gemeinderat einigte sich vor der Einleitung weiterer Maßnahmen darauf, dass zunächst im betroffenen Bereich eine Geschwindigkeitsmessung und eine Verkehrsschau mit der Polizei durchgeführt werden sollten.

 

Zum Bericht der Bürgerversammlung 2025, die am 26. November 2026 stattfand, erklärte die erste Bürgermeisterin, dass sämtliche Wortmeldungen in laufender Verwaltung erledigt wurden. Die offenen Fragen zur Wärmeplanung wurden in der Informationsversammlung vom 21.01.2026 durch die anwesenden Referenten erörtert. Zur Anfrage bezüglich der Ausweisung und Erschließung von Parzellen im Naherholungsgebiet bei Parkstetten-Steinach-Kirchroth erklärte die erste Bürgermeisterin, dass das zu bebauende Grundstück auf Gemeindegebiet Parkstetten liegt und die Gemeinde Steinach keinen Einfluss auf die Erschließung des Gebietes hat. Zur Anfrage bezüglich der Herstellung Radweges nach Parkstetten zeigt sich die Gemeinde Parkstetten grundsätzlich kooperationsbereit, jedoch ist vorrangig noch einen Radwegeschluss in Richtung Friedenhainsee fertig zu stellen.

 

2027 feiert die Feuerwehr Münster ihr 150-jähriges Gründungsfest. Der Verein hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Befestigung der Zufahrt zum geplanten Festparkplatz im südlichen Bereich von Münster gestellt. Dort müssten Grabenverrohrungen und Asphaltierarbeiten durchgeführt werden. Da die Ortsdurchfahrt durch Münster im Kalenderjahr durch den Landkreis saniert wird, könnten diese Maßnahmen im Zuge der Sanierungsarbeiten umgesetzt werden. Die Gemeinde wird sich diesbezüglich mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises abstimmen. Weiter gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münster im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Oktober 2026 durchgeführt werden soll.

 

 

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Nachtragshaushalt und Jugendförderung

 

Am Donnerstag, den 20. November 2025 traf sich der Gemeinderat Steinach im Rathaus zu einer. Vom Ingenieurbüro Pecher und Partner aus München waren Daniel Ulbrich und Valerie Mehl angereist und stellten dem Gemeinderat die Schmutzfrachtberechnung des Einzugsgebietes der Gemeinde Steinach vor. Da die wasserrechtliche Genehmigung der Kläranlage zum 31.12.2027 abläuft ist eine Ertüchtigung der Abwasseranlage Steinach notwendig. In Vorfeld wurde daher die Schmutzfrachtberechnung der Mischwasserentlastungsanlagen in Auftrag gegeben, um mitunter auf dieser Grundlage die Ausbaugröße der neuen Abwasseranlage ermitteln zu können. An die Kanalisation der Gemeinde Steinach sind neben dem Hauptort Steinach auch die Gemeindeteile Bärnzell, Unterniedersteinach und Oberniedersteinach der Gemeinde Ascha angeschlossen. Das Abwasser des Ortsteils Münster fließt wird über die Kläranlage Kirchroth entsorgt. Mittels einer Datenerhebung von Einwohnerzahlen, Größe des Kanalnetzes, Ermittlung des Einzugsgebietes sowie der Entlastungsbauwerke wurde der Ist-Zustand festgestellt und eine Prognose von einem Zeithorizont von 10-15 Jahren erstellt. Die Schmutzfrachtberechnung brachte mitunter das Ergebnis, dass beim Regenüberlaufbecken am Bauhof der Drosselabfluss auf 40 l/s durch eine Anpassung der Pumpenleistung erhöht werden müsste.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 23. Oktober wurde die Anschaffung des Straßenmanagementsystems Vialytics entsprechend dem vorliegenden Kostenangebot mit einer Jahrespauschale in Höhe von brutto 12.337 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen. Nach Wertung der Angebote zur Anschaffung eines Transporters für den Bauhof war der wirtschaftlichste und günstigste Bieter die Firma Hirschvogel GmbH, Straubing, zum Angebotspreis in Höhe von brutto € 53.405,07. Der Auftrag über die Anschaffung wurde nach Vorstellung der Angebotswertung an die Firma Hirschvogel GmbH, Straubing, erteilt.

Zur Anschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Bauhof Steinach wurde der Auftrag an die Firma Automobile Sieber GmbH u. Co.KG, Straubing, für das Fabrikat Opel Combo XL zum Angebotspreis in Höhe von 38.853 Euro erteilt. Der Gemeinderat fasste auch den Beschluss, dass die Trägerschaft des Friedhofes in Münster und das umliegende Grundstückes mit der Kirche Sankt Martin durch die Gemeinde Steinach übernommen werden. Dabei wurde ein Symbolwert in Höhe von € 1,00 festgesetzt.

Als weiterer Punkt stand die Beratung und der Erlass der Nachtragshaushaltssatzung auf der Tagesordnung. Geschäftsleiterin Ursula Heller erläuterte zunächst den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2025. Aufgrund von Neueinstellungen am Kinderhaus und Anpassungen der Arbeitszeit in verschiedenen Bereichen sowie einer Höhergruppierung im Bereich Bauhof musste der Stellenplan geändert werden. Nach Beschluss über die Genehmigung des Stellenplans erläuterte Ursula Heller die geänderten Haushaltsansätze im Bereich Ehrungen, Seniorentreff, Bauverwaltung, Gewerbesteuer, Feuerlöschwesen Grundschule, Radweg Wolferszell-Wolfsberg, Abwasserbeseitigung und Sanierung Gasthaus Münster. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben mit 11.874.300 Euro a. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Ursprungshaushalt in Höhe von 778.600 Euro. Der Vermögenshaushalt schließt mit 3.782.200 Euro in den Einnahmen und in den Ausgaben ab. Die Allgemeine Rücklagen wird am Ende des Jahres 1.375.877 Euro betragen.

Der Gemeinderat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag auf Neubau einer Remise in Münster, Höpflhof. In Summe investiert die Gemeinde Steinach 17.115 Euro in die Jugendförderung in den Sportvereinen. Die Förderpauschale pro Jugendlichen beträgt dabei 35 Euro. Grundlage für die Förderung ist die Anzahl der gemeldeten Jugendlichen zur Förderung des Jugendsports durch den Landkreis Straubing-Bogen. Der ASV Steinach betreut 252 Jugendliche, der Tennisclub Steinach 77, die Wilden Wespen 156 und die Vorwaldschützen Steinach vier Jugendliche.

 

Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wurden die Geschäftsleiterin Ursula Heller als Wahlleiterin und die Verwaltungsfachangestellte Leonie Janker als Stellvertreterin berufen. Drei Stimmbezirke und drei Briefwahlbezirke wurden festgelegt. Bei der Festsetzung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer wurde eine Abstufung zwischen Tarifbeschäftigten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes vorgenommen. In den Stimmbezirken erhalten die Wahlhelfer 40 bzw. 50 Euro und in den Briefwahlbezirken werden 30 bzw. 40 Euro an Erfrischungsgeld ausbezahlt.


 

Neuer Feldgeschworener, Verkehrsschau und Termin für die Bürgerversammlung 2025

 

Am Donnerstag, den 23. Oktober 2025 hat sich der Gemeinderat im Rathaus zu einer Sitzung versammelt.

 

Zunächst wurde die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 18. September 2025 durch den Gemeinderat Steinach genehmigt.

 

Als nächster Punkt standen die Wahl, Bestellung und Vereidigung eines Feldgeschworenen der Gemeinde Steinach auf der Tagesordnung. Derzeit hat die Gemeinde Steinach drei aktive Feldgeschworene. Feldgeschworene wirken in Bayern bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Die Feldgeschworenen wirken dabei mit. Bereits 2021 hat der Gemeinderat Herrn Josef Heisinger als Feldgeschworenen vorgeschlagen. Nun wählte und bestellte der Gemeinderat Josef Heisinger zum Feldgeschworenen. Bei der Vereidigung verpflichtete sich Landwirt und Gemeinderat Josef Heisinger zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung dieses Amtes sowie zur Verschwiegenheit. Die Eidesformel wurde durch Bürgermeisterin Christine Hammerschick abgenommen.

 

Weiter wurden in der Sitzung die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. September bekanntgegeben. Mit der Firma Anumar, die an der Autobahn A3 im Flurbereich Hohes-Kreuz einen Solarpark errichtet, ein Gestattungsvertrag zur Kabelverlegung abgeschlossen. Einen Straßenbenutzungsvertrag über die Verlegung privater Kabelleitungen schloss die Gemeinde mit der GSW Netz GmbH aus Kirchroth ab. Der Mietvertrag mit dem im Rathaus praktizierenden Zahnarzt Dr. Dirk Illing wurde angepasst und um weitere fünf Jahre verlängert. Die Gemeinde Steinach hat von der Firma Michael Dankerl Bau GmbH aus Willmering bei Cham, die den neuen Lebensmittelmarkt in Steinach errichten wird, zwei kleine Grundstücke im Kreuzungsbereich der Kreisstraße SR 8. Der Kaufvertrag über den Grunderwerb wurde genehmigt. Ebenfalls genehmigt wurde der Pachtvertrag über die Nutzung des Sportplatzes in Münster. An die Energieagentur Regensburg wurde der Auftrag zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung zur Auftragssumme in Höhe von brutto € 33.129,60 vergeben. Die EBB Ingenieurgesellschaft mbH aus Zeitlarn erhielt den Auftrag zur Hauptprüfung von sieben Brückenbauwerken im Gemeindebereich zur Angebotssumme in Höhe von brutto € 3.332.

 

Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Verkehrsschau vom 29. Juli 2025 im Bereich Obermayrstraße in Münster informiert, an der die Vertreter der Gemeinde Steinach, die Polizei und auch des Landratsamtes Straubing-Bogen teilnahmen. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt Münster um eine Kreisstraße (SR 16) handelt, waren an der Verkehrsschau insbesondere die Vertreter des Landkreises zu beteiligen. Die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Obermayrstraße wurde von der Unfallkommission des Landratsamtes abgelehnt, da Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule oder Kranken- und Pflegeeinrichtungen, die eine Beschränkung rechtfertigen würden, nicht vorhanden sind. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Fußgängerampel an der Bushaltestelle in der Parkstettener Straße wurden ebenfalls abgelehnt. Verbesserungen könnte jedoch ein beidseitig angelegter Bürgersteig bringen. Eine Geschwindigkeitsmessung brachte das Ergebnis, dass in der Parkstettener Straße bei zulässigen 30 Stundenkilometern die Durchschnittsgeschwindigkeit V85 bei 45 km/h lag. Ähnliche Überschreitungen zeichneten sich bei einer Messung in Steinach im Bereich Hafnerstraße bei der Ortseinfahrt aus Fahrtrichtung Wolferszell ab. Die gefahrenen Geschwindigkeiten liegen deutlich über dem Limit- so lag die Durchschnittsgeschwindigkeit V 85 bei 61 km/h, obwohl im betroffenen Bereich die maximal zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt. Die Messergebisse wurden an die Polizei Straubing übermittelt.

 

Auch mit einem Antrag auf Installation eines stationären Geschwindigkeitsmessgerätes in Münster, Kirchrother Straße, hatte sich der Gemeinderat zu befassen. Aktuell wird dort bereits eine Messung durchgeführt und es sollte eine weitere Messreihe mit einem Gerät ohne Digitalanzeige durchgeführt werden, um nach Vorlage der Ergebnisse über das weitere Vorgehen zu beraten. Ebenso wird in der Wittelsbacherstraße in Steinach verfahren. Auch hier lag ein Antrag auf Installation einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage vor.

In der Diskussion über die vielen Anträge und die Montage von Verkehrsbeschilderungen kam auch aus den Reihen des Gemeinderates Steinach auch der Vorschlag, den ganzen Ort Steinach als Zone 30 auszuweisen. Man sollte auch nochmals überlegen, ob die Gemeinde der kommunalen Verkehrsüberwachung beitreten soll.

Das Landratsamt informierte die Gemeinde über einen Antrag zur durchgängigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatstraße St 2140 ab Pellham weiter in Richtung der Kreisstraße SR 8 bis Friedenhain. Das Landratsamt verwies dabei auf die fehlende Gefahrenlage insbesondere im Bereich zwischen Steinach und Münster diesem Bereich. Im Gegensatz zu den Abzweigungen an der Helmbergstraße bei Steinach und bei Pellham liegt vor allem im Bereich der Zu- und Ausfahrten bei Münster und Wiedenhof keine Unfallhäufung vor. Der Gemeinderat bat die Verwaltung erneut Stellung zu nehmen und insbesondere auf die Häufigkeit von Wildunfällen hinzuwiesen.

 

Der Gemeinderat gab einem Antrag der Feuerwehr Steinach auf Jugendförderung statt. Laut dem vorliegenden Antrag sind aktuell 26 Jugendliche aktiv bei der Feuerwehr. Da die Gemeinde auch jugendliche Mitglieder von Nichtsportvereinen fördert, gewährte der Gemeinderat 910 Euro Jugendförderung.

 

Informiert wurde der Gemeinderat über die Sperrung der Brücke zum Wertstoffhof. Hier sei es im Fahrbahnbereich zu Senkungen und Böschungsunterspülungen gekommen. Die Tiefbauarbeiten zur Mängelbeseitigung wurden bereits beauftragt.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick gab bekannt, dass die Bürgerversammlung 2025 am 26. November um 19 Uhr in der Alten Turnhalle abgehalten wird.

 

Weiterhin wies die erste Bürgermeisterin darauf hin, dass für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Steinach ab Anfang November Fragebögen an alle Haushalte und Gewerbebetriebe ausgegeben werden, um so den Bedarf der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger und auch der Gewerbebetriebe für ein zukünftiges Wärmekonzept ermitteln zu können.

 

 


 
 

Bauleitplanung, Wasserrechtsverfahren und Erlass einer Stellplatzsatzung

 

Am Donnerstag, den 18. September 2025 fand um 19.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Die Tagesordnung beinhaltete dabei insbesondere die Behandlung der Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße die Vorlage laufender Wasserrechtsverfahren. Auch wurden dem Gemeinderat Steinach vier Bauanträge vorgelegt.

Nach Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 31. Juli 2025 gab die erste Bürgermeisterin die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 31. Juli 2025 gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt. So fasste der Gemeinderat Steinach mitunter den Beschluss, dass an Altbürgermeister Karl Mühlbauer die Ehrenbürgerwürde im Rahmen einer würdigen Veranstaltung verliehen wird. Auch hat der Gemeinderat Steinach den Auftrag zur Herstellung eines Radweges an der Bundesstraße B20 zwischen Wolferszell und Wolfsberg zur Auftragssumme in Höhe von € 229.485,22 an die Firma Strabag vergeben. Im Bereich Bärnzeller Straße ist eine neue Entwässerungseinrichtung herzustellen- den Auftrag für diese Maßnahme erhielt die Firma Gegenfurtner Tiefbau GmbH zur Angebotssumme in Höhe von € 30.490,48. Aufgrund des Defektes der Beschattungsanlage an der Grundschule Steinach ist diese grundlegend zu erneuern. Auch für diese Maßnahme wurde der Auftrag an die Firma Rollladen Braun zur Angebotssumme in Höhe von € 18.433,33 vergeben.

 

Zur Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße in Steinach wurde im Zeitraum vom 01. August 2025 bis 02. September 2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sieben Stellungnahmen eingegangen, die durch den Gemeinderat Steinach behandelt werden mussten. So forderten die Regierung von Niederbayern und auch der Regionale Planungsverband, dass die Gemeinde Steinach begründen sollte, dass ein zusätzlicher Bauflächenbedarf besteht und dass Potentiale der Innenentwicklung nachweislich nicht genutzt werden können. Hierzu argumentierte der Gemeinderat Steinach, dass von Seiten der Gemeinde vorrangig eine Innenentwicklung favorisiert wird, um neue Baugebiete am Ortsrand nur maßvoll auszuweisen. Die Potentiale der Innenentwicklung werden dabei immer wieder auf den Prüfstand gestellt, um dem Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gerecht zu werden. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Beurteilung sollte in den Festsetzungen durch Text sowie durch Planzeichen mitunter berücksichtigt werden, dass innerhalb des Uferstreifens am Steinachbach von approximativ 6 Metern Breite linksseitig entlang des Steinachbaches weder höhenmäßige Geländeveränderungen vorgenommen noch sonstige bauliche Anlagen und Befestigungen erstellt werden dürfen. Auch müssen nach Wertung durch den fachlichen Naturschutz der Gehölzbestand entlang des Steinachbaches sowie die Hecke an der westlichen Grundstücksgrenze als zu erhaltend bezeichnet werden und zudem sollten die Verweise auf die naturschutzrechtlichen Vorschriften ergänzt werden. Nach Vorlage der dahingehend überarbeiteten Planung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Im weiteren Verlauf wurden dem Gemeinderat vier Bauanträge vorgelegt. Zum Bauantrag Teilrückbau eines bestehenden Wohnhauses mit Stallung und Wohnhausneuerrichtung wurde eine Umplanung hinsichtlich der Festsetzung der Höhe der Fußbodenoberkante vorgenommen. Hierzu erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen. Im Ortsteil Münster sollen an der Brunnenstraße in einem bestehenden Wohnhaus drei Wohnungen geschaffen werden. Mit der Umnutzung des Wohnhauses wurde auch eine Abstandflächenübernahme beantragt, die der Gemeinderat Steinach billigte. Für das Objekt Alte Schule Steinach wurde dem Gemeinderat Steinach der Antrag auf Nutzungsänderung vorgelegt. Nach Prüfung durch das Landratsamt Straubing-Bogen sowie im Rahmen der Erstellung des Brandschutznachweises sind am Objekt bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Errichtung einer Außentreppe sowie die Herstellung eines zweiten Fluchtweges im Erdgeschoss und die Errichtung von zwei Fluchttüren im Kellergeschoss baulich umzusetzen. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen.

 

Im Zuge der geplanten Erweiterung der Bauschutt-Recycling-Anlage in Agendorf sind wurden durch die Firma Hans Wolf GmbH u. Co.KG und durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing, Stadt und Land die Anträge auf die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Deponiebereich in den Mühlbach der Kinsach und weiterführend in die Kinsach gestellt. Die Antragsunterlagen wurden dem Gemeinderat Steinach vorgelegt und erläutert. Hierzu erhob der Gemeinderat Steinach weder Bedenken noch Einwendungen. Auch zum Antrag der Firma Hans Wolf GmbH auf Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Kiesabbau auf die Grundstücke Flurnummern 248/0 und 249/0, jeweils Gemarkung Münster meldete der Gemeinderat Steinach keine Bedenken an. Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Donau-Wald hat am 19. Oktober 2022 beschlossen, das Kapitel B III Energie des Regionalplanes fortzuschreiben. Nach Billigung des Entwurfes vom 10. Juli 2025 ist gem. Art. 16 BayLplG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 08. Oktober 2025 eine Stellungnahme zur Fortschreibung abzugeben. Die Antragsunterlagen wurden dem Gemeinderat Steinach vorgelegt und nach Kenntnisnahme und Erläuterung wurde der Entwurf gebilligt.

 

Gemäß § 13 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz= WPG) ist die Grundlage für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Beschluss der planungsverantwortlichen Stelle. So beginnt der Prozess der kommunalen Wärmeplanung mit einem Beschluss oder einer Entscheidung der Gemeinde. Für die Gemeinde Steinach liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat Steinach. Der Gemeinderat Steinach fasste den Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung. Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung soll, gemäß der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, im vereinfachten Verfahren erfolgen.

 

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung hat unter anderem das Recht der Spielplatzpflicht maßgeblich verändert. So entfällt ab 01. Oktober 2025 die staatliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen, weswegen die Pflicht zur Herstellung Spielplätzen ab 01. Oktober 2025 nur mit dem Erlass einer kommunalen Spielplatzsatzung geregelt werden kann. Nach Vorlage und Erläuterung des Sachverhaltes sowie des Satzungsentwurfes dazu entschied sich der Gemeinderat Steinach mehrheitlich gegen den Erlass einer Spielplatzsatzung. Auch wurde im Zuge der vorgenannten Novelle der Bayerischen Bauordnung die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen aufgehoben. Die aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzung der Gemeinde Steinach musste jedoch neu erlassen werden, da darin die ab 01.10.2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen überschritten werden. Der Beschluss zum Neuerlass der Stellplatzsatzung wurde durch den Gemeinderat Steinach einstimmig gefasst. Am Sonntag, den 05. Oktober 2025 wird ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt. Die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags bedarf einer Rechtsverordnung auf Grundlage von Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes, die der Gemeinderat Steinach mit einstimmigem Beschluss erlassen hat.

 

Die Dorfgemeinschaft Agendorf hat einen Antrag auf Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines neuen Kühlschrankes für das Gemeinschaftshaus in Agendorf gestellt. Zum vorliegenden Antrag fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass ein Zuschuss in Höhe der Anschaffungskosten und somit in Höhe von € 839,00 gewährt wird.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass die Deutsche Post AG mit Schreiben vom 27. August 2025 mitteilte, dass -aufgrund des von ihr gestellten Antrages vom 02. August 2025- im geplanten Nahversorgungsmarkt eine neue Postfiliale eingerichtet wird. Zudem bleibt auch die im Bereich Straubinger Straße geplante Packstation bestehen.

 

 

Anpassung der Sicherheitsstandards an der Grundschule Steinach- Schaffung von Wohnbebauung im Baugebiet Kellerberg West

 

Am Donnerstag, den 31. Juli 2025 fand die letzte Sitzung des Gemeinderates Steinach vor der Sommerpause statt. Als Gast war Schulleiter Sebastian Mayer eingeladen, der mit einem Antrag gegenüber dem Gemeinderat Steinach auf Sicherheitsmängel am Schulgebäude hingewiesen hat. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden neben einer Bauleitplanung auch Bauanträge behandelt.

 

Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 17. Juli 2025 begrüßte die erste Bürgermeisterin Rektor Sebastian Mayer, der einen Antrag auf Erhöhung der Sicherheitsstandards an der Grundschule Steinach gestellt hat. Herr Mayer erläuterte, dass an der Grundschule Steinach inzwischen Fluchtmechanismen an Außen- und Innentüren nachgerüstet, sowie der Flucht- und Rettungsplan aktualisiert wurden. Jedoch ist die vollständige Einsehbarkeit sämtlicher Klassen- und Flurbereiche nach wie vor gegeben. Die derzeitige bauliche Situation erlaubt es grundsätzlich jeder Person, sich jederzeit auf dem Schulgelände aufzuhalten und ungehindert in Unterrichtsräume und Flure zu blicken. Dadurch wird nicht nur die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern verletzt, sondern es ist auch ein erhebliches Gefährdungspotential im Fall von Gewalttaten und Amoklagen gegeben. Auch besteht derzeit nicht die Möglichkeit des Verbergens sowie einer sicheren Flucht in Gefahrenlagen. Die Gemeinde Steinach wurde als Sachaufwandsaufträger aufgefordert, entsprechende Sichtschutzlösungen -beispielsweise in Form von einseitig durchsichtigen oder lichtdurchlässigen Sichtschutzfolien oder speziellen Rollos- nachzurüsten. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis vom Antrag und von der Sachverhaltsdarstellung von Rektor Sebastian Mayer und es wurde vereinbart, dass zeitnah eine Begehung des Schulgebäudes mit der Polizei durchgeführt wird, um so nach Absprache gezielte Maßnahmen und Vorkehrungen treffen zu können.

 

Anschließend gab die erste Bürgermeisterin die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27. Juli 2025 gefassten Beschlüsse bekannt. So billigte der Gemeinderat Steinach den durch das Architekturbüro Wagner PartmbB erstellten Bauantrag auf Nutzungsänderung sowie die Umsetzung notwendiger Umbaumaßnahmen am Objekt Alte Schule Steinach. Weiter traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung, dass ein Anbieter aufgrund fehlender formeller Voraussetzungen nicht als Teilnehmer für das Ausschreibungsverfahren gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie zugelassen wird.

 

Bereits im Juni 2024 fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kellerberg West I erweitert wird. Aufgrund konkreter Anfragen und auf Initiative des Grundstückseigentümers sollen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 838, Gemarkung Steinach, auf einer Fläche von circa 2.340 Quadratmetern drei Parzellen für eine Wohnbebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern sowie mit Garagen geschaffen werden. Nach Erläuterung der Festsetzungen durch Text und Planzeichen fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg West durch Deckblatt Nummer 6. Analog werden auch der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nummer 44 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nummer 20 geändert.

 

Auf dem Grundstück Flurnummer 904, Gemarkung Steinach, soll an der Südseite eines bestehenden Geschäftsgebäudes eine DHL Packstation entstehen. Zum Bauantrag erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen.

 

Der Gemeinderat Steinach wurde mitunter über die abweichende bauliche Umsetzung eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Buchberg in Münster unterrichtet, für welches im Oktober 2024 eine Befreiung erteilt wurde. Nach Beratung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass der Vorgang zur weiteren Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet wird. Zum Antrag auf Abgrabung im Bereich eines südlich der Ortschaft Münster gelegenen Kiesabbaugebietes erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen.

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing, Stadt und Land beantragte gemäß Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz die Erhöhung und die Erweiterung der bestehenden DK 0 Deponie am Standort Agendorf. Die bestehende Deponie nimmt derzeit eine Grundfläche von ca. 38.600 m² auf der Flurnummer 2108 ein. Die Gesamtfläche der geplanten Erhöhung und Erweiterung der bestehenden Deponie beläuft sich auf eine Fläche von ca. 60.000 m² und schließt im Süden an die bestehende Deponie an. Vorbehaltlich der Sicherstellung der gedrosselten Einleitung des Überlaufs aus dem geplanten Rückhaltebecken für Oberflächenwasser sowie aus dem Rückhaltebecken für Sickerwasser billigte der Gemeinderat Steinach den vorgelegten Antrag.

 

Die Verwendung des Gemeindewappens für die Anbringung an einem gewerblich genutzten PkW wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin die Gewerbesteuerumlage für das zweite Quartal 2025 bekannt. Die Umlage für das zweite Quartal beträgt 154.874 Euro. Auch kündigte die erste Bürgermeisterin das Ferienprogramm der Gemeinde Steinach an, das in der ersten und in der vierten Woche stattfindet und federführend durch den Familienbeirat der Gemeinde Steinach organisiert wurde.

 


 

 
 

Planung für Mittags- und Nachmittagsbetreuung der Grundschüler

Am Donnerstag, 17. Juli 2025 fand im Sitzungssaal des Rathauses Steinach eine Gemeinderatssitzung unter Vorsitz von Bürgermeisterin Christine Hammerschick statt. Nach Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Juni 2025 wurden zunächst die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekanntgegeben.

Im nichtöffentlichen Teil wurden mehrere Grundstücksangelegenheiten beschlossen, darunter der Kauf einer Landwirtschaftsfläche in Steinach, Gemarkung Agendorf, sowie zwei Messungsanerkennungen.

 

Zudem wurde eine Vereinbarung mit dem Unternehmen CCC Aschenbrenner zur Umsetzung eines Elder-Care-Pakets genehmigt. Durch das Elder-Care-Paket schließt die Kommune eine der wichtigsten Versorgungslücken für ältere, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige – die Pflege- und Angehörigenberatung vor Ort – für ihre Bürgerinnen und Bürger. Gemeindebürger können sich kostenlos an das Unternehmen wenden und Informationen und Hilfe bei Pflege erhalten.

 

Ein weiterer Beschluss betraf die Beauftragung des Architekturbüros Wagner PartmbB aus Straubing mit der Planung zum Neubau einer erweiterten Mittags- und Nachmittagsbetreuung für die Schüler der Grundschule Steinach.

 

Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße

Für die weitere Ortsentwicklung in Steinach wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße eingeleitet. Im Bereich einer aktuell dem Außenbereich zuzuordnende Fläche an der Bärnzeller Straße mit einer Größe von circa 2.740 Quadratmetern soll innerhalb der Baugrenze auf einer Fläche von 1.573 Quadratmetern die Möglichkeit der Bebauung von drei Parzellen mit je zwei Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Zum Bauantrag zum Umbau und zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses in der August-Schmieder-Straße wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Ein Antrag zur Zaunerhöhung auf 1,60 Meter (statt zulässiger 1,20 Meter) in der St.-Michael-Straße wurde als nachvollziehbar angesehen – auch ohne vollständige Zustimmung der Nachbarn. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

 

Der Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für Spenglermaterial in Gewerbegebiet Steinach Süd wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren bereits an das Landratsamt weitergeleitet.

 

Die Hans Wolf GmbH & Co. KG stellte einen Antrag zur Errichtung von zwei Absetzbecken auf einem Grundstück in Münster. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Umstellung auf Saugbaggerbetrieb. Der Gemeinderat hatte zum Antrag keine Einwände, der Antrag wurde einstimmig unterstützt.

 

Da auf der Bauschuttdeponie Abdeck- und Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt werden, lag dem Gemeinderat ein Antrag der Hans Wolf GmbH & Co. KG vor, der die zeitweise Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle auf einem angrenzenden Gelände der Bauschuttdeponie Agendorf vorsieht. Auf einer Fläche von rund 10.000 Quadratsmetern, davon 3.000 Quadratmetern Lagerfläche, soll auch eine Kalthalle errichtet werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag das gemeindliche Einvernehmen.

 

Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 3. August 2025 für Steinach, Rotham, Agendorf und Wolferszell hat der Gemeinderat Steinach die Rechtsverordnung einstimmig beschlossen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfrage wurden die amtliche Einwohnerzahl zum 31. März 2025 bekannt gegeben. Auf Grundlage des Zensus 2022 ermittelte das statistische Landesamt die Einwohnerzahl mit 3.399 Personen.

 

Anschließend folgte eine nichtöffentliche Sitzung.


 
 

Einvernehmen zu Bauanträgen und Entlastung der Jahresrechnung

 

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 12. Juni 2025 stellte sich zu Beginn der künftige Pächter des geplanten Gewerbeobjektes auf Parzelle Nummer 10 im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd vor. Auch zeigte das Planungsbüro mks den Entwurf für das Radwegkonzept im Gemeindebereich Steinach.

Die erste Bürgermeisterin begrüßte zum Tagesordnungspunkt Betriebsvorstellung des künftigen Pächters der Parzelle Nummer 10 im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd Herrn Dennis Lammers von der bauwo Grundstücksgesellschaft GmbH sowie Herrn Matthias Kluge von der Firma Geis Industrie-Service GmbH. Bei der Firma Geis handelt es sich um ein mittelständisches, familiengeführtes Logistikunternehmen. Die Firma Geis beschäftigt aktuell 3.200 Mitarbeiter, von welchen circa 340 kaufmännisch und 2.860 gewerblich tätig sind. Der Umsatz zum 31. Dezember 2023 belief sich auf 246.24 Millionen Euro. Insgesamt unterhält die Firma Geis Industrie-Service GmbH 37 Lagerstandorte in Deutschland und insgesamt 650.000 m² an bewirtschafteten Lagerflächen. Aufgrund der günstigen Lage des geplanten Standortes mit Verkehrsanbindung an die Bundesstraße B 20 und an die Bundesautobahn A3 ist die Firma Geis bestrebt, einen Standort in Steinach zu entwickeln, jedoch ergaben sich im Rahmen der Vorstellung vor dem Gemeinderat Steinach noch offene Punkte, die zunächst geklärt werden müssen, sodass der Gemeinderat Steinach einen Kompromiss hinsichtlich der zu ändernden Bauleitplanung eingehen kann. In Folge dessen wurde auch der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 13 zurückgestellt.

Die kommunale Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) nord23, deren Mitglied die Gemeinde Steinach ist, hat 2015 ein Radwegekonzept für alle 23 Mitgliedsgemeinden erstellt. Wesentliche Maßnahmen aus diesem Konzept wurden bereits umgesetzt, so die Verbindung in den Ortsteil Agendorf, mit Unterführung der B 20 und sicherer Querung (Ampel) der Kreisstraße SR 8. 1,5 km weiter westlich, an der Kreuzung Helmberg- / Moosstraße wurde eine weitere Ampel und somit ein sicherer Übergang über die SR 8 errichtet. Für die Verbindung nach Mitterfels erfolgte übergangsweise ein fahrradtauglicher Ausbau des Waldweges im Eichhornholz, für die präferierte Trasse entlang der Staatsstraße 2140 war bisher Grunderwerb nicht möglich. Einige wichtige Maßnahmen sind noch offen, so wie zum Beispiel die Verbesserung der Verbindungen in die Ortsteile Wolferszell sowie Münster. Der Auftrag für die Fortschreibung des Radwegekonzeptes wurde an das Büro mks Architekten-Ingenieure GmbH, Ascha, erteilt. Frau Roswitha Schanzer vom Planungsbüro mks stellte den Gemeinderatsmitgliedern den Vorentwurf des Radwegekonzeptes vor und nahm Anregungen oder Änderungsvorschläge, die von Seiten des Gemeinderates Steinach gemacht wurden, entgegen. Die Planung wird dementsprechend überarbeitet.

Im Anschluss gab die erste Bürgermeisterin die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Mai 2025 gefassten Beschlüsse bekannt. So billigte der Gemeinderat Steinach das Aufstellen von zwei Bienenkästen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 740 in Münster. Auch wurde der Gestattungsvertrag über die Verlegung und den Betrieb von Kabelleitungssystemen zwischen der Anumar Solarpark Steinach II GmbH u. Co.KG und der Gemeinde Steinach genehmigt. Nachträglich wurden durch den Gemeinderat Steinach auch die Verträge über die Veräußerung der Parzelle Nummer 5 im Gewerbegebiet Wolferszell sowie über den Kauf der Landwirtschaftsfläche Flurnummer 742, Gemarkung Münster, genehmigt. Die Gemeinde Steinach fasste in der Sitzung vom 22. Mai 2025 den Beschluss, im Zuge des Breitbandförderprogramms die Breitbandversorgung für das Erschließungsgebiet Gewerbegebiet Rotham auszuschreiben. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau wird auf ca. 208.537,92 EUR geschätzt. Nach Abzug der zu erwartenden Zuwendung von ca. 137.000,00 EUR verbleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil von ca. 71.537,92 EUR. Für die Malerarbeiten an der Fassade des Gasthauses in Münster wurde der Auftrag an die Firma Obermeier, Münster, erteilt und die Vereinnahmung der Spenden für den Zeitraum Januar bis Mai 2025 wurde nachträglich genehmigt.

Zur Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Industriegebiet Kirchroth Nord" mit Deckblatt Nummer 2 der Gemeinde Kirchroth erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen, da Belange der Gemeinde Steinach davon nicht berührt werden.

Zum geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück Flurnummer 426/4, Gemarkung Münster, Nähe der Gemeindestraße Aufrother Straße, wurde ein Antrag auf Tektur eingereicht. So soll dort anstelle eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten eine Reihenhausanlage bestehend aus drei Häusern und zwei Garagen mit Stellplätzen errichtet werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Ebenso wurde zum Antrag auf Teilrückbau eines bestehenden Wohnhauses mit Stallung und Wohnhausneuerrichtung auf dem Grundstück Flurnummer 1017/1, Gemarkung Steinach, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für den Gemeindeteil Bruckmühle in der Gemeinde Steinach wurde für den Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Kinsach eine Bewilligung erteilt, die zum 31. Dezember 2025 endet. Da die Antragsunterlagen zum Verlängerungsverfahren noch nicht beim Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, eingegangen sind, soll übergangsweise eine vorläufige wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2027 erteilt werden, was auch durch den Gemeinderat Steinach befürwortet wurde.

Am 28. Mai 2025 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung der Jahresrechnung 2024 durchgeführt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte die Planabweichungen und stellte die Jahresrechnung 2024 fest. Die bereinigten Solleinnahmen sowie Sollausgaben betragen im Verwaltungshaushalt € 8.511.344,26. Es errechnete sich ein Übertrag an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 1.022.285,22. Im Vermögenshaushalt ergaben sich bereinigte Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 5.264.926,12. Der allgemeinen Rücklagen wurden € 426.428,83 zugeführt. Nach Feststellung des Rechnungsergebnisses erklärte sich der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft 2024 einverstanden und entlastete die Jahresrechnung 2024. Die Gemeinde Steinach hat im Zeitraum vom 29. Januar 2025 bis 25. Mai 2025 entbehrliche bewegliche Wirtschaftsgüter über die Plattform Zoll-Auktion, dem virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden, zur Veräußerung angeboten und zwischenzeitlich verkauft. Die Veräußerung einer Kehrmaschine zu € 9.100,00, einer Unimogbereifung zu € 1.400,00, eines Holzhackers zu € 10.001,00, eines Anhängers zu € 5.000,00 sowie einer Säulenbohrmaschine zu € 630,00 wurde durch den Gemeinderat Steinach nachträglich genehmigt.

 

Der Fischereiverein Münster hat einen Antrag auf Jugendförderung für die Jugendgruppe, die mittlerweile 13 Mitglieder zählt, beantragt. Der Gemeinderat Steinach gewährte für jeden Jugendlichen eine Förderung in Höhe von € 35,00 und somit in Summe € 455,00 zugunsten des Fischereivereins Münster.

 

Unter Informationen und Anfragen erklärte die erste Bürgermeisterin, dass die Bewerbung der Gemeinde Steinach für das Modellprojekt LANDSTADT BESTAND des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nicht berücksichtigt wurde. Das Landratsamt Straubing-Bogen teilte mit Schreiben vom 26. Mai 2025 mit, dass die vom Gemeinderat Steinach beschlossene Haushaltssatzung 2024 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält und somit bekannt und in Rechtskraft gesetzt werden kann. Weiter informierte die erste Bürgermeisterin darüber, dass der Antrag auf Ergänzung der Straßenbeleuchtung in Wolferszell, der im Rahmen der Bürgerversammlung am 09. Dezember 2024 gestellt wurde, überprüft wurde. Nach Prüfung sollten insgesamt vier Straßenleuchten im Bereich Birkenstraße und Pointweg ergänzt werden. Die Gemeinde Steinach wird jedoch noch ein Angebot über die Nachrüstung der Straßenbeleuchtung einholen.



 

 

Informationen zur Pflegeberatung

Ampel Nachtabschaltung abgelehnt – Gemeinderat Steinach tagte

 

Am Donnerstag, 22. Mai 2025 informierten sich die Mitglieder des Gemeinderates Steinach darüber, wie sich eine Kommune gegenüber den Herausforderungen im Bereich Pflege aufstellen kann. Hierzu lud die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick Herrn Klaus Aschenbrenner, den Inhaber der Firma „CCC-Aschenbrenner“ zur Sitzung des Gemeinderate Steinach ein. Zunächst stellte Herr Klaus Aschenbrenner sein Konzept vor, wie eine Kooperation mit der Gemeinde aussehen könnte. Bei einer Kooperation profitieren alle Bürgerinnen und Bürger, die mit Pflege und Pflegeberatung in Berührung kommen. Ein „Elder care“ – Sorglos – Paket für Kommunen übernimmt unabhängig die Pflege- und Angehörigenberatung und schließt die Versorgungslücken vor Ort für die Bürger. Dabei beschränkt sich die Beratung nicht nur auf ältere Personen, sondern deckt den Bedarf von Kindern bis hin zu Personen ins hohe Alter ab. Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob eine Kooperation mit der Firma CCC-Aschenbrenner eingegangen wird. Die Kosten liegen im ersten Jahr bei zwei Euro netto pro Einwohner und steigen in den beiden folgenden Jahren jeweils um um je 50 Cent.

 

Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick gab die Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt. Hierunter fielen unter anderem die Genehmigung eines Grunderwerbs und der Abschluss eines Tauschvertrages. Die Verwaltungsfachangestellte Leonie Janker wurde durch den Gemeinderat zur Standesbeamtin bestellt.

 

In der Aprilsitzung wurde der Antrag zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Steinbruch Steinach in den Schanzelgraben behandelt und ein Beschluss mit Auflagen gefasst. So sollte das im Gelände des Steinbruchs anfallende Niederschlagswasser erst drei bis vier Tage nach Starkregenereignissen in den Schanzelgraben und weiterführend in den Steinachbach geleitet werden dürfen, um Hochwasserereignisse im Einzugsgebiet zu vermeiden. Der Beschlussbuchauszug wurde an das Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserreicht, weitergeleitet. Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat nach Vorlage des Beschlusses des Gemeinderates Steinach mitgeteilt, dass die Forderung entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss im Genehmigungsbescheid mit aufgenommen wird.

 

Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch der bestehenden Garage auf einem Grundstück in der Bergstraße in Münster erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen.

 

Zuletzt wurde in der Sitzung vom 24. April 2025 über die Nachtabschaltung der beiden Ampelanalgen an der Kreisstraße SR 8 im Gemeinderat diskutiert. Einige Gemeinderäte fordern die Abschaltung der Ampelanlagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Das Landratsamt Straubing-Bogen hat Anfragen seitens der Gemeinde bisher abgelehnt. Nun hat Gemeinderat Patric Biermann einen förmlichen Antrag gestellt und forderte damit eine Entscheidung seitens des Gemeinderates, dass dieser die Abschaltung der Ampelanlagen auf Grundlage eines Beschlusses beim Landratsamt Straubing-Bogen beantragt. Laut dem Antrag von Gemeinderat Patric Biermann kommt es in der Nachtzeit immer wieder zu Fehlschaltungen. Obwohl kein Fahrzeug aus den Nebenstraßen in die Kreisstraße einfahren möchte, schalten die Ampeln auf Rot. Das Landratsamt argumentiert, dass die Kreuzungen im Hinblick darauf errichtet wurden, dass diese einen Unfallschwerpunkt darstellen. Der Gemeinderat hat den Antrag auf Nachtabschaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass in der Domkapitelstraße Pkw-Parkplätze durch den Bauhof errichtet wurden.

 

Die Gemeinde Steinach erhielt einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze im Bereich Wolferszell und Wolfsberg. Gemäß dem Förderantrag liegt die Investitionssumme bei 1.000.000 Euro. Bei einer Förderquote von 50 Prozent errechnet sich eine Fördersumme von 500.000 Euro.

 

 

Der Kompaniechef der 3. Kompanie, Panzerpionierbataillon 4, Bogen, Major Florian Gnad, hat an die Gemeinde Steinach eine Anfrage gesendet, ob es möglich ist, im Dezember 2025 in Steinach ein Gelöbnis durchzuführen. Der Gemeinderat befürwortete die Durchführung des Gelöbnisses.

 

Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte die Gemeinderäte, dass wegen Baugrunderkundungsbohrungen auf der Staatsstraße 2140 im Bereich der Überführung der Bundesstraße B 20 diese halbseitig gesperrt wird.

 

Klaus Aschenbrenner informierte die Gemeinderäte sowie Geschäftsleiterin Ursula Heller, Bürgermeisterin Christine Hammerschick und zweiten Bürgermeister Martin Haberl wie sich die Kommune gegenüber den Herausforderungen im Bereich Pflege aufstellen kann (Foto, v.l.)

 


Betriebs- und Projektvorstellung für Gewerbegebiet

 

Im Gewerbegebiet Steinach Süd möchte sich die Firma Entsorgung und Recycling Herrmann & Vogl GmbH aus Schorndorf ansiedeln. Herr Julian Vogl, Mitglied der Geschäftsleitung der Firma Herrmann & Vogl, stellte in der Gemeinderatssitzung eine Firmenpräsentation vor. Der Entsorgungsfachbetrieb hat sich auf die Entsorgung verschiedenster Abfälle, insbesondere die Reinigung von Ölabscheidern spezialisiert. Geplant ist auf einer Fläche von rund 10000 Quadratmetern eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage mit Büro- und Laborflächen zu errichten. Steinach soll in Zukunft der Hauptstandort werden, auch wenn die Verwaltung zunächst in Schorndorf bestehen bleibt. Bis 2027 sollen rund 15 neue Mitarbeiter, wie Chemiker, Anlagenführer oder Bürokräfte, aus der Region eingestellt werden. Geruchs- und Lärmbelästigung ist kein Thema, da die Firma weit unter den laut dem Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Grenzwerten liegt. Die Teilfläche der Parzelle 11 im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach wurde noch nicht erworben, da zunächst die Entscheidung des Gemeinderates Steinach zur geplanten Ansiedlung abgewartet wird.

 

Mit Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom

10. April 2025 eröffnete die erste Bürgermeisterin, dass das Planungsbüro mks aus Ascha den Planungsauftrag für die Erstellung eines Radweg von Steinach nach Wolfsberg erhalten hat.

 

Im Naherholungsgebiet Parkstetten-Kirchroth-Steinach und Gemeindegebiet von Parkstetten soll eine Naherholungsanlage mit Gartenhausparzellen entstehen. Ein privater Betreiber möchte am Weiher 12 Ost die bauleitplanerische Umwandlung einer derzeit ackerbaulich genutzten Fläche in ein Sondergebiet „Naherholungsanlage“. Die Naherholungsanlage mit 40 Gartenhausparzellen ist nicht für dauerhaftes Wohnen, Dauercamping und nicht für touristische Zwecke gedacht. Die bereits vorhandenen Liegewiesen und Uferbereiche stehen weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sonstiges Sondergebiet Naherholungsanlage Parkstetten sowie von der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Parkstetten. Im Rahmen der Beteiligung werden dahingehend Bedenken erhoben, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen ist.

 

Zum vorhabenbezogenen Bebauungs- mit Grünordnungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss. Ebenfalls fasste der Gemeinderat die dazugehörigen Feststellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Einbeziehung eines Grundstückes in der Bärnzeller Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Steinach vor. Das derzeit als Wiese genutzte Grundstück liegt im wassersensiblen Bereich des Steinachbaches. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung der Fläche. Einen weiteren Antrag auf Einbeziehung eines Grundstücks in Münster betraf die Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße. Hier soll auf einem Grundstücksteil ein Wohnhaus mit Garage errichtet werden. Auch zur Änderung der Einbeziehungssatzung Kirchrohter Straße fasste der Gemeinderat Steinach den Aufstellungsbeschluss. Die Planungs- und Verfahrenskosten haben die jeweiligen Antragsteller zu tragen.

 

Die bayerischen Gemeinden mit ihren Ortszentren und gewachsenen Strukturen prägen die Baukultur und die Identität der Menschen vor Ort. Doch wenn es darum geht, Bestehendes weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu machen, stellen der Klimawandel, wirtschaftliche und demografische Veränderungen, die Mobilitäts- und Energiewende sowie die Digitalisierung die Gemeinden vor große Herausforderungen. Die Gemeinde Steinach hat sich für das Modellprojekt LANDSTADT BESTAND beworben, dass sich dem städtebaulichen Bestand und seinen Potenzialen widmet. Angedacht ist, in Steinach die Beplanung des Anwesens in der Hafnerstraße 9. Von den 35 Gemeinden die ihre Projektideen eingereicht haben, werden bis Ende Mai zehn Modellgemeinden ausgewählt. Ziel von LANDSTADT BESTAND ist es, Bestandsquartiere zu aktivieren und eine nachhaltige städtebauliche und kooperative Entwicklung anzustoßen.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Mineralgesteinswerk Steinach in den Schanzlgraben vor. Es handelt sich um die Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis. Das Niederschlagswasser wird im Steinbruch durch mehrere Absetzbecken zurückgehalten, bevor es in den Schanzelgraben eingeleitet wird. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erhob die Einwendung, dass das Einleiten von Niederschlagswasser bei Starkregen drei Tage verzögert wird, sodass in Steinach Gefährdungen durch Hochwasser für die Anlieger des Steinachbaches minimiert werden.

 

Niederbayern TV möchte in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsunternehmen Karow eine Dokumentation über den Beruf des Bestatters drehen. Weiterhin sollen zwei Werbefilme für den Beruf erstellt werden. Als Drehort ist der Steinacher Friedhof vorgesehen. Der Drehtermin hängt von mehreren Faktoren wie z.B. Wetter und Beerdigungen ab. Der Gemeinderat erteilte die Zustimmung zu den Dreharbeiten, wenn keine schutzwürdigen Interessen verletzt und Personendaten geschützt werden.

 

Immer wieder ist im Gemeinderat die Ampelschaltung in der Nachtzeit an den beiden Ampelanlagen in Steinach ein Thema. Einige Gemeinderäte sprechen sich für eine Nachtabschaltung aus. Von Seiten des Landratsamtes Straubing-Bogen wird eine Nachtabschaltung der Ampelanlagen an der Kreisstraße SR 8 aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.

 

Haushaltsplan umfasst rund 12,5 Millionen Euro

Bebauungsplan „SO Nahversorgung“ als Satzung beschlossen – Zuwendung für Jugend des Fischereivereins Steinach

 

Am Donnerstag, 10. April 2025 stand neben dem Bebauungsplan „SO Nahversorgung“ der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung.

Erleichtert zeigte sich Bürgermeisterin Christine Hammerschick, als der Gemeinderat für den Bebauungs- mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung den Satzungsbeschluss fasste. Seit Oktober 2022, mit der ersten öffentlichen Auslegung, mussten zahlreiche Einwendungen aus der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden behandelt werden. Auch im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Einwendung aus dem Wohnumfeld eingegangen, die im Rahmen der Gemeinderatssitzung behandelt wurde. Die Einwender machen sich Sorgen um ihre Lebensqualität. Weiterhin sollen keine weiteren Gewerbeansiedlungen seitens der Gemeinde in diesem Bereich ins Auge gefasst werden. Die Gemeinde verwies auf ihre Planungshoheit und städtebaulichen Entwicklung. Nach der Behandlung der Stellungnahmen der Behörden fasste der Gemeinderat auch die Feststellungsbeschlüsse zum Flächennutzungsplan mit Deckblatt 30 und Landschaftsplan mit Deckblatt 6. Nach Genehmigung der Deckblätter durch das Landratsamt, kann der Bebauungs- und Grünordnungsplan in Kraft treten und somit Baurecht für einen Lebensmittelmarkt geschaffen werden.

 

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Nebengebäuden in der Aufrother Straße. Der Bauherr hatte das zuvor geplante Mehrfamilienhaus in ein Doppelhaus abgeändert.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Fischereiverein Steinach auf Jugendförderung vor. Derzeit engagieren sich 15 Jugendliche im Verein bei Gruppentreffen am Gewässer. Der Gemeinderat gewährte entsprechend den Richtlinien für Jugendlichen bei Sportvereinen einen Zuschuss von 35 Euro pro Jugendlichen und somit 525 Euro.

 

Haushaltsplan aufgestellt

Die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Ursula Heller, stellte den Haushalt vor. Der Gesamthaushalt schließt mit rund 12,5 Millionen Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 1.009.570 Euro und den Vermögenshaushalt mit 2.435.800 Euro. Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung einstimmig die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan zeigte einen Überblick über die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten. Insbesondere wurde dargestellt, welche Investitionen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich ergeben.

 

Die Steuersätze der Grundsteuer A und B wurden im November 2024 wegen der Grundsteuerreform von 360 auf 240 gesenkt, die Gewerbesteuer bleibt bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer wird eine erhebliche Steigerung der Einnahmen auf 3.200.000 Euro, die Einnahmen aus der Grundsteuer A betragen 12.000 Euro und bei der Grundsteuer B werden 413.000 Euro an Einnahmen erwartet.

Die vom Freistaat gezahlten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 676.700 Euro errechnen sich aus den Einwohnerzahlen und der Steuerkraft. Hier ist mit einem Minus von rund 200.000 Euro zu rechnen.

 

An Kanalbenutzungsgebühren sind 440.000 Euro als Einnahmen veranschlagt. Weitere Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Einkommenssteueranteil mit 2.590.000 Euro und der Einkommenssteuersatz mit 180.000 Euro dar.

Unter der Haushaltsstelle Betriebskostenförderung Kindergarten sind 950.000 Euro angesetzt. Da die Kindertageseinrichtung September 2024 von der Katholischen Kirchenstiftung an die Gemeinde Steinach übergegangen ist, waren auch die Personalausgaben mit in den Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen 2025 insgesamt bei 3.703.300 Euro. An Kreisumlage hat die Gemeinde rund 200.000 Euro mehr und somit 2.299.000 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wird mit 116.200 Euro veranschlagt, und die Bewirtschaftung der gesamten Liegenschaften wurde mit 316.900 Euro veranschlagt.

 

Im vorliegenden Haushaltsplan wird mit einem Übertrag vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 1.151.600 Euro gerechnet. In dem Finanzplanjahr 2026 wird mit einem Übertrag vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt von 78.900 € geplant. Auf Grund der ab den Finanzplanjahren vorgesehenen Kreditaufnahmen und der damit verbundenen Zinszahlungen führt dies ab dem Finanzplanjahr 2027 zu einer Mehrbelastung im Finanzhaushalt der Gemeinde Steinach.

 

Geplante Investitionen

Im Haushaltsjahr 2025 sind für das Rathaus die Sanierung des Kellers, Erneuerung Heizkörper im Sitzungssaal, Ausstattung Küche, Büroerneuerung, Sanierung und bauliche Nutzungsänderung Rathaus und ein Konzept für ein Nahwärmenetz in Planung.

Für den Brandschutz sind für beide Feuerwehren Ausstattungsgegenstände, Einsatzstellenbeleuchtung, Rollwagen V-LKW, Laptop, Renovierungsarbeiten Feuerwehrgerätehaus Steinach, Feuerwehrschränke und Feuerwehrsauger FF Münster, Planungskosten Wärmekonzept und die Restzahlung Löschwasserzisterne GE Wolferszell angesetzt.

 

Für die Grundschule wurden die Renovierungsarbeiten Fenster und Fensterrahmen, Fensterfolien, Musikinstrumente, Neuanschaffung Schülertische, Nachrüstung Brandschutz, Außenbeleuchtung, Tischtennisplatte, Erneuerung Beschattungsanlage, Anlegen eines Schulgartens, Sitzbänke Pausenhof, Umbau Mittagsbetreuung zu einem Werkraum, Neubau Mittagsbetreuung, Planungskosten Neubau Mittagsbetreuung mit Planungskosten Wärmekonzept im Haushalt berücksichtigt.

In der Bücherei ist die Hard- und Software (Einführung in die RFID) mit Etikettendrucker und PC zu erneuern. Im Haushaltsplan ebenfalls berücksichtigt ist die Nutzungsänderung der Alten Schule mit einem Brandschutzkonzept und dessen Umsetzung, sowie die Sanierung des Gehweges hin zur Außentreppe.

Für die Tageseinrichtung für Kinder sind Anschaffung Ausstattungsgegenstände, Spielgeräte Kinderkrippe, EDV-Ausstattung, Telefonanlage, Restzahlung Waldkindergartengruppe mit Planungskosten vorgesehen.

Für die Doppelsporthalle ist die Nachrüstung einer PV-Anlage, Erneuerung der digitalen Schließanlage, Überholung Entkalkungsanlage, Erneuerung Lüftungsmotoren im Haushaltsplan angesetzt.

Die Sanierung Kellerbergstraße, 2. Bauabschnitt, mit Planungskosten ist bereits vergeben und im Haushalt vorgesehen. Die Bepflanzung Gewerbegebiet Steinach Süd ist fertigzustellen.

Für den Bauhof ist die Anschaffung eines Tablets, Hebebühne, Anbauheckenschere für den Kleintraktor, ein Sortiergreifer für den Bagger, Hand-Erdbohrer, Schreinerei-Hobel, Aufrüstung Mulcher und Reparaturarbeiten am Gebäude angesetzt.

Bei der Abwasserbeseitigung sind die Erstellung des Kanalkatasters fortgesetzt, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Kläranlage Steinach und der Gemeindeanteil an der gemeinsamen Entwässerungsanlage Kirchroth/Münster im Haushaltsatz. Auch an den Pumpstationen sind Investitionen zur Fernwirktechnik notwendig.


Bebauungsplan GE Steinach-Süd wird geändert

Holzwurmbekämpfung Kirche St. Martin in Münster

 

In nur kurzer Zeit ging diesmal der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am Donnerstag über die Bühne. Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 27. Februar genehmigten die anwesenden Gemeinderatsmitglieder einstimmig. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 27. Februar hatte der Gemeinderat den Planungsauftrag zur Erstellung der baulichen Nutzungsänderung der Alten Schule in Steinach an das Architekturbüro Wagner PartmbB in Straubing mit der Summe von 7.497 Euro vergeben. Für die Bekämpfung des Holzwurmbefalls im Kirchengebäude St. Martin in Münster wurde der Auftrag an die Firma APC AG, Nürnberg zur Angebotssumme von 3.962 Euro erteilt. Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung über die Teilnahme am Bayerischen Gigabit-Förderverfahren beraten sowie den Auftrag für Unterstützungsleistungen für den weiteren Glasfaserausbau in der Gemeinde Steinach an die Firma IK-T zum Angebotspreis von 10.210 Euro erteilt.

 

Die Firma bauwo Invest GmbH möchte im Gewerbegebiet Steinach Süd eine Gewerbehalle errichten. Geschäftsführer Bernhard Rückert stellte in der Sitzung vom 27. Februar dem Gemeinderat das Projekt vor. Diskussionsbedarf gab es in der Sitzung hinsichtlich der Hallenhöhe in Bezug auf den Bezugspunkt an der Querstraße über Normalnull (NN ist die Bezeichnung der Bezugsfläche für die Angabe von Höhen über dem Meeresspiegel in Deutschland). In dieser Sitzung änderten die Gemeinderäte die Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhe auf 13 Meter in Bezug auf den Bezugspunkt Bayerwaldstraße und fassten den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach-Süd mit Deckblatt Nr. 3.

Eine Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses hinter seiner Garage erteilte der Gemeinderat dem Bauherrn in der Ludwig-Niggl-Straße. Das Bauvorhaben liegt zum Teil außerhalb der Baugrenze und überschreitet zusammen mit der bestehenden Bebauung die zulässige Grenzbebauung. Die notwendige Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn lag vor.

 

Dem Antrag der Katholischen Landjugend Steinach auf Benutzung des Festplatzes und der Toilettenanlage für das Johannisfeuer am 14. Juni stimmte der Gemeinderat zu.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick hat den Auftrag zur Errichtung einer Straßenlampe in der Aufrother Straße zur Ausleuchtung der Schulbushaltestelle dem Energieunternehmen Heider für 2.450 Euro erteilt.

Weiterhin informierte Bürgermeisterin Christine Hammerschick die Anordnung des Landkreises auf Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für eine Teilstrecke der Kreisstraße SR 16 durch Münster im Bereich der Parkstettener Straße, bis die Straßensanierung durchgeführt ist.

SR 16 30 1

Bis zur Sanierung der Kreisstraße in Münster gilt in einem Teilbereich Tempo 30.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

 


 

Gewerbehalle im GE Steinach-Süd geplant

Spielfeld für Volleyballverein – Asphaltmischanlage wird erneuert

 

Am Donnerstag, 27. Februar 2025 haben sich die Mitglieder des Steinacher Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus versammelt. Vorgestellt wurde mitunter die vorgesehene Bebauung eines Grundstückes im Gewerbegebiet Steinach-Süd mit einer Gewerbehalle. Die eingereichten Bauanträge fanden die Zustimmung des Gemeinderates. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat der wesentlichen Änderung der bestehenden Asphaltmischanlage an der Steinbruchstraße zu. Der Gemeinderat Steinach bewilligte auch den Antrag des Volleyballvereins Wilde Wespen auf Ergänzung eines Volleyballfeldes in der Doppelsporthalle.

 

Die Firma „bauwo Invest GmbH“ möchte im Gewerbegebiet Steinach Süd eine Gewerbehalle errichten. Geschäftsführer Bernhard Rückert stellte dem Gemeinderat das geplante Projekt vor. Zwei Drittel des 33.415 Quadratmeter großen Grundstückes sind bereits im Eigentum der Firma und ein Drittel soll noch erworben werden. Die geplante Gewerbehalle soll als universell nutzbare Anlage mit hoher Drittverwendbarkeit für vielfältige Nutzeransätze konzipiert und realisiert werden. So soll ein Gebäudekomplex mit 15.676 Quadratmetern Geschossfläche und einer Höhe vom 13 Metern entstehen, der auf einen Betrieb von 24 Stunden an sieben Tagen ausgelegt wird. Bernhard Rückert zeigte die Vorplanung und erklärte, dass bei der Verwirklichung der Bauprojektes auch auf Nachhaltigkeit geachtet wird. Laut Herrn Rückert im regionalen Kontext bietet sich eine Nutzung aus dem Automotive-Bereich an. Zum aktuellen Zeitpunkt kann jedoch noch kein spezifischer Nutzer benannt werden. Regen Diskussionsbedarf und auch Differenzen unter den Gemeinderäten gab es hinsichtlich Festsetzung zur Höhe des Gebäudekörpers, bzw. zur Festsetzung des Höhenbezugspunktes Normalhöhennull (NHN ist die Bezeichnung der Bezugsfläche für die Angabe von Höhen über dem Meeresspiegel in Deutschland) auf dem Niveau der nördlichen Erschließungsstraße im Gewerbe- und Industriegebiet. Einige Gemeinderäte vertraten hierzu die Meinung, dass die Festsetzung einer Gebäudehöhe von 15 Metern verbunden mit den Höhenbezugspunkt zur Schaffung eines überdimensionalen Gebäudekörpers führen würden. Andere Gemeinderäte wiederum vertraten die Meinung, dass man in einem Gewerbe- und Industriegebiet mit größeren Hallenbauten rechnen müsste. Neben Arbeitsplätzen die mit der Neuansiedlung eines Betriebes geschaffen werden, wird die Gemeinde Steinach zukünftig auch von den Einnahmen aus der Gewerbesteuer profitieren. Wie Geschäftsführer Rückert erläuterte, wird die geplante Halle in gleicher Höhe wie der Gebäudekomplex des im Süden angrenzenden Betriebes abschließen.

 

Die Firma Max Streicher GmbH u. Co. KG aA betreibt in Nähe des Mineralgesteinswerkes eine Asphaltmischanlage. Die Firma hat beim Landratsamt Straubing-Bogen den Antrag zur wesentlichen Änderung der bestehenden Asphaltmischanlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt. Am geplanten Neubau, sollen auch Teile der alten Anlage verbaut werden. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich die Zustimmung zur Modernisierung der Anlage.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Volleyballvereins Wilde Wespen e.V. auf Ergänzung eines Volleyballfeldes in der Doppelsporthalle Steinach vor. Die Kosten für die Herstellung einer Bodenmarkierung und weiteren, technischen Ergänzungen betragen circa 8.570 Euro. Der Volleyballverein beteiligt sich mit 2113 Euro an den Anschaffungskosten. Der Gemeinderat fasste den Beschluss zur Ergänzung eines Volleyballfeldes. Die Gemeinde Steinach wird den ungedeckten Kostenanteil in Höhe von 6312 Euro übernehmen, da mit dieser Maßnahme auch der Belegungsplan der Halle dahingehend entzerrt werden kann, dass mit der Erweiterung der Spielfelder mehrere Mannschaften gleichzeitig trainieren können.

 

Drei Familien forderten Maßnahmen zur Sicherheit des Schulweges für ihre Kinder im Bereich Aufrother Straße in Münster. Laut dem vorliegenden Antrag müssen die Kinder die Aufrother Straße überqueren, um zur Schulbushaltestelle gelangen zu können. Die Eltern bemängelten die Ausleuchtung der Schulbushaltestelle. Hierzu fand bereits ein Ortstermin mit dem E-Werk Heider statt und es wurde vorab geklärt, dass eine Straßenbeleuchtung auf Höhe der Haltestelle nachgerüstet werden kann. Der Fahrzeugverkehr soll zunächst mittels einer Geschwindigkeitsmessung analysiert werden und nach Vorliegen der Ergebnisse wird mit der Polizei eine Verkehrsschau durchgeführt.

 

Zum Bauantrag Anbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hackgutlager an die bestehende Scheune und das bestehende Wohnhaus in Wolferszell, Kapflberg, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Ebenso stimmte er dem Bauantrag zum Neubau einer Stahlhalle im Gewerbegebiet Wolferszell sowie dem Antrag Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze zu.

 

Auch wurde dem Gemeinderat Steinach die Jahresrechnung 2024 vorgelegt und an Hand des Rechenschaftsberichtes erläutert. Die Jahresrechnung schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von € 8.511.344,26 und im Vermögenshaushalt mit

€ 5.264.926,12 ab. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von

€ 1.022.285,22 erwirtschaftet werden. Nach Erstellung der Jahresrechnung übersteigt der tatsächliche Übertrag den Haushaltsansatz um € 738.385,22. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von € 426.418,83 zugeführt. Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss, dass die Jahresrechnung 2024an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben wird.

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2025 vergab der Gemeinderat die Sanierung der Kellerbergstraße an die Firma Gegenfurtner Tiefbau GmbH zu einem Angebotspreis in Höhe von brutto 382472 Euro.

 

Die Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung vom 9. Dezember 2024 wurden vom Gemeinderat behandelt. Hinsichtlich des Geh- und Radwegebaus zwischen Steinach und Parkstetten ist zunächst ein Konsens mit der Gemeinde Parkstetten herzustellen. Aktuell wird Radwegekonzept für die Gemeinde Steinach erstellt. Hinsichtlich der Wortmeldung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der Kreisstraße SR 8 bei Münster ist zunächst mit dem Landratsamt Straubing-Bogen ein Termin zur Durchführung einer weiteren Verkehrsschau zu vereinbaren. Auch ist laut einem Antrag aus der Bürgerversammlung das Verkehrsaufkommen an der Kreisstraße SR 68 in Wolferszell mit der Polizei und dem Landratsamt Straubing-Bogen zu beraten. Ob weitere Straßenlampen im Mühlenweg und in der Birkenstraße nachgerüstet werden, wird mit dem zuständigen E-Werk Heider besprochen.

 

Geschäftsleiterin Ursula Heller gab die Einwohnerzahl laut Zensus 2022 für die Gemeinde mit 3223 Einwohnern zum 15.5.2022 bekannt. Die Einwohnerzahlen haben sich laut dem Ergebnis des Zensus 2022 um 96 Einwohner erhöht, was sich auch auf die Gewährung von Zuweisungen auswirkt.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Änderung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan „Kirchroth-Nord“ der Gemeinde Kirchroth und erhob hierzu keine Bedenken oder Einwendungen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte die Gemeinderäte über das Auswertungsergebnis der Seniorenbefragung. Von 1497 ausgegebenen Fragebögen wurden 615, also circa 41 Prozent, zurückgegeben. Das Auswertungsergebnis wird auch im nächsten Gemeindeboten veröffentlicht.

Die Postfiliale Steinach, die bisher im Edeka-Markt an der Straubinger Straße untergebracht war, wurde einhergehend mit der Betriebsaufgabe des Einzelhandelsbetriebes zum 31. Dezember 2024, geschlossen. Die Idee, diese in dem erworbenen Gebäude in der Hafnerstraße 9 zu integrieren, wurde von der DHL Group abgelehnt. In diesem Gebäude könnte sich die Bürgermeisterin einen Seniorentreff vorstellen. Weiterhin möchte Bürgermeisterin Christine Hammerschick einen Einkaufsfahrdienst für Senioren ins Leben rufen. Hierzu forderte sie auch die Gemeinderäte auf, sich ehrenamtlich zu engagieren, wer Zeit hat.

 

 


Bebauungsplan Nahversorgung auf der Zielgeraden

Auto von Bürgermeisterin besprüht

 

Am Mittwoch, 22. Januar 2025 befasste sich der Gemeinderat erneut mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Nach Schließung des Edeka-Marktes in Steinach Ende 2024 gibt es keine Einkaufsmöglichkeit in der Gemeinde. Mit dem Bau eines neuen Einkaufsmarktes kann erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. Aufgrund von Einwendungen gegen den Bebauungsplan kam es immer wieder zu Verzögerungen. In den letzten drei Sitzungen wurden die Stellungnahmen und Einwendungen aus der Öffentlichkeit vom Gemeinderat abgearbeitet. Alle Stellungnahmen und Einwendungen wurden in den Sitzungen sowohl dem Gemeinderat, als auch dem Publikum wörtlich vorgelesen und mit einer Abwägung der Gemeinde beantwortet. In dieser Sitzung ging es um die Stellungnahmen mit Hinweisen oder Bedenken von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der aktuellen Planung und den teils geänderten Festsetzungen, billigte diese und beschloss die erneute Auslegung für die Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden.

Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 30 und die Änderung des Landschaftsplanes durch Deckblatt 6. Für beide Pläne beschloss der Gemeinderat die erneute Auslegung für die Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zur Errichtung von zwei Nebenräumen auf einem Grundstück in Wiedenhof und erteilte das Einvernehmen. Der Gemeinderat erteilte auch die notwendigen Befreiungen von der Außenbereichssatzung Wiedenhof hinsichtlich Dachform und Grundflächenzahl.

 

Einverstanden zeigte sich der Gemeinderat auch mit der Verwendung des Gemeindewappens auf  T-Shirts der Feuerwehr Steinach. Die Feuerwehr nimmt am Herzogstadtlauf 2025 teil und überlegt, das Gemeindewappen auf die Laufshirts drucken zu lassen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass ihr Auto während des Jahresabschlussessens am 9. Januar in Sossau gezielt mit dem Schriftzug „D Sau“ mit Sprühlack auf der Motorhaube besprüht wurde. „Hier wurden Grenzen überschritten“, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick. Sie sehe es auch nicht als einen Streich, sondern als Straftat und habe auch Anzeige gegen unbekannt erstattet.

 

Die Leiterin des Archives für Heimatgeschichte in Steinach, Claudia Heigl, gab einen Jahresbericht des Teams. Sehr gute Zugriffszahlen verzeichnet die Homepage. 8658 Besucher lasen die eingestellten Berichte. Spitzenreiter war die Geschichte des Neuen Schlosses in Steinach.

Es besteht die Möglichkeit 98 Luftbilder eines Luftbildverlages aus den Jahren 1956 bis 1987 anzuschaffen. Nach Rücksprache mit Bürgermeisterin Christine Hammerschick werden diese für 2750 Euro gekauft. Hier werden die Rechte an den Fotos gleich miterworben, wodurch die Verwendung für verschiedene Ausstellungen Rechtssicherheit verschafft.

Gemeinderatssitzungen vom 09.02.2023   30.03.2023   20.04.2023   04.05.2023   15.06.2023   22.06.2023   20.07.2023   21.09.2023   19.10.2023   23.11.2023

 

 

Sitzung vom 09.02.2023 

Jahresrechnung 2022 schließt mit sehr gutem Ergebnis

 

Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2023 wurde dem Gemeinderat Steinach die Jahresrechnung 2022 mit dem Rechenschaftsbericht vorgestellt.

Für das Jahr 2022 trugen vor allem die Gewerbesteuermehreinnahmen sowie die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung zu einem sehr guten Ergebnis bei.

Zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Nach der Genehmigung der Niederschrift und der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 22. Dezember 2022 ging der Gemeinderat Steinach in die Tagesordnung über.

Der Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Zeitraum August/September 2022 durchgeführt wurde, nochmals überarbeitet.

Aufgrund eines vorliegenden Bodengutachtens waren insbesondere die Festsetzungen zur Niederschlagswasserbehandlung zu überarbeiten. Da der Boden eine sehr schwache Versickerungsfähigkeit aufweist, darf das Regenwasser nur beschränkt an die öffentliche Niederschlagswasserableitung zugeleitet werden.  Des Weiteren sind für das Versickern von Überschusswasser auf den einzelnen Parzellen Regenwasserzisternen zu schaffen. Aufgrund einer vorliegenden Einwendung waren auch die Festsetzungen zum Immissionsschutz zu überarbeiten. So wurden für eine Parzelle im Geltungsbereich die Kontingente denen einer unbeschränkten Gewerbefläche mit 60 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts festgesetzt. Nach Vorstellung der Planung fasste das Gremium zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 16 und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

Zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses und Carports auf dem Grundstück Flurnummer 1019/1, Gemarkung Steinach erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen.

Der Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Münster, Gemeindeteil Wiedenhof, wurde dem Gemeinderat Steinach bereits im Juni 2022 vorgelegt. Aufgrund der Neuanordnung der Stellplätze wurde durch die Bauherren eine Tektur zum Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Planung und erteilte zum Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Die Jahresrechnung 2022 weist ein sehr gutes Ergebnis auf. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.339.909,56 Euro. Das Gewerbesteueraufkommen des Jahres 2022 ist mit rund 1,3 Millionen Euro ist das höchste Ergebnis, das jemals erreicht wurde. Die Ist-Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung mit 2,2 Millionen Euro lagen rund 300.000 Euro über dem Haushaltsansatz. In Summe schließt die Haushaltsrechnung im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.107.951,23 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885,30 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnte ein Betrag in Höhe von 955.535,64 Euro zugeführt werden. Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 hat eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.334.200,00. Euro vorgesehen. Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 1.061.200 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 211.600 Euro gebildet. Die Jahresrechnung wurde nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat an den Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

Rechnungsprüfung

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Abgabesatz für Kleinleiter im Rahmen der Währungsumstellung von DM auf Euro im Kalenderjahr 2002 nicht angepasst wurde. Mit dem Erlass der vierten Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Steinach wurde der Abgabesatz auf 17,90 Euro festgesetzt.

Antrag Johannifeuer

Die Katholische Landjugend Steinach veranstaltet am 17. Juni 2023 ein Johannifeuer und stellte hierzu den Antrag auf die Nutzung des Festplatzes mit den Toilettenanlagen. Der Gemeinderat Steinach stimmte dem Antrag zu.

 

Im Zeitraum August bis Oktober 2022 wurde durch die Gemeindeverwaltung Steinach eine Befragung zur Bedarfsfeststellung über die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Teilnahmequote an der Befragung lag bei 30 Prozent. Nach Vorstellung der Bedarfsplanung fasste der Gemeinderat Steinach mehrheitlich den Beschluss über die Notwendigkeit zur Schaffung von 160 Betreuungsplätzen für den Bereich Kindergarten und 60 Betreuungsplätzen für den Bereich Kinderkrippe. Für die Schulkinderbetreuung wurde ein künftiger Bedarf von 60 Betreuungsplätzen anerkannt.

Der Gemeinderat Steinach wurde über die online-Befragung des Amtes für Ländliche Entwicklung „LE.NA“ informiert und billigte die Teilnahme an der kostenlosen Befragung, die Gemeindebürgern die Möglichkeit bietet, ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde zu erfassen. In ausgewählten Fragen können Kommunen Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewerten, Handlungsbedarf benennen und sich selbst für konkrete Projekte engagieren. Mit LE.NA kann eine Kommune ein Stimmungsbild zur aktuellen Situation in der Gemeinde erhalten. Der Befragungszeitraum beträgt circa vier Wochen.

Auch wurde das Gremium über den Aufruf des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Herrn Hubert Aiwanger, zum Bewerbungslauf Windkümmerer 2.0 in Bayern informiert. Nach Vorstellung der Auszüge aus dem Energieatlas Bayern zum Standortertrag und zur Standortgüte traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung sich für die Windoffensive zu bewerben.

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur dringenden Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges. Auch wurde der Gestattungsvertrag zur Errichtung einer Grundwassermessstelle durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf auf einer Teilfläche von zwei Quadratmetern des gemeindlichen Grundstückes Flurnummer 1945, Gemarkung Steinach, genehmigt.


Sitzung vom 30.03.2023

9 Millionen Haushalt wurde beschlossen

Kindergartendefizit wird übernommen – Befreiungen für Bauanträge

Am Donnerstag, den 30. März 2023 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und übergab das Wort an die Geschäftsleiterin der Gemeinde Steinach, Frau Ursula Heller, die den Haushalt vorstellte. Der Gesamthaushalt schließt mit 9.014.800 Euro ab. Aufgeteilt in den Verwaltungshaushalt mit 7.045.700 Euro und den Vermögenshaushalt mit 1.969.100 Euro. Die Steuersätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben wie im Vorjahr bei 360 Prozent. An Gewerbesteuer wird 1.000.000 Euro, an der Grundsteuer A 49.400 Euro und an der Grundsteuer B werden 356.000 Euro an Einnahmen erwartet.

 

An Kanalbenutzungsgebühren sind 318.500 Euro als Einnahmen veranschlagt. Weitere Einnahmen im Verwaltungshaushalt stellen der Einkommenssteueranteil mit 2.250.000 Euro, der Einkommenssteuersatz mit 168.400 Euro und die Schlüsselzuweisungen mit 806.200 Euro dar.

Für die Betriebskostenförderung des Kindergartens ist ein Haushaltsansatz von 684.000 Euro an Einnahmen vorgesehen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt der Personalkostenzuschuss Kindergarten bei 822.900 Euro und der Betriebskostenzuschuss ist mit 27.200 Euro kalkuliert. Da ab September 2023 der Kindergarten von der Katholischen Kirchenstiftung an die Gemeinde Steinach übergehen soll, waren auch diese Personalausgaben mit in den Verwaltungshaushalt einzuplanen. Diese liegen für 2023 bei 1.911.100 Euro. An den Landkreis hat die Gemeinde Steinach eine Kreisumlage in Höhe von 1.810.300 Euro abzuführen. Der Unterhalt der Fahrzeuge wird mit 81.900 Euro veranschlagt.

Vermögenshaushalt mit Investitionen

Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes setzt sich hauptsächlich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 294.500 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 896.200 Euro und den Zuweisungen und Zuschüssen mit 370.800 Euro zusammen. An Investitionen sind für das Rathaus die weitere Sanierung, wie Erneuerung der Fenster, Malerarbeiten Fassade, Erneuerung Heizkörper im Sitzungssaal geplant. An der Grundschule sind EDV-Geräte sowie notwendige Möbel, anzuschaffen. Für die Aula ist eine Audioanlage vorgesehen. Die Heizungsregelung ist zu erneuern und die Planung für ein Wärmeversorgungskonzept ist zu erstellen. Planungskosten fallen für einen Geh- und Radweg im Bereich der Kreuzung Steinach-Moos an. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße und der Straßenbau im Gewerbegebiet Wolferszell sind die größten Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen. Der Bauhof wird weiter mit notwendigen Maschinen ausgestattet. An der Kreisstraße SR 8 ist die Gemeinde für die Linksabbiegerspuren an der Kreuzung Moosstraße und Helmbergstraße für den Grunderwerb in Vorleistung zu gehen.

Die Straßenbeleuchtung soll im Dorfgebiet auf LED-Technik umgerüstet werden und in Agendorf im Kinsachweg eine neue Straßenbeleuchtung errichtet werden.

Investitionen sind für die Pumpstationen im Bereich der Abwasserbeseitigung notwendig und das Regenrückhaltebecken im GE/GI Steinach-Rotham ist zu sanieren. Für die Kläranlage fallen Planungskosten und Erstellung einer Analyse zum Neubau einer Kläranlage an. Für die Leichenhäuser in Steinach und in Münster soll jeweils ein Kühlwagen angeschafft werden. Am Gemeinschaftshaus in Münster kleinere Sanierungsmaßnahmen und eine Bestandsuntersuchungen durchzuführen.

Kredite müssen im Haushaltsjahr 2023 nicht aufgenommen werden. In den Folgejahren sind Kreditaufnahmen für Erweiterungsbauten an der Grundschule und Kindergarten vorgesehen.

 

Der Gemeinderat beschloss nach der Haushaltsberatung die Haushaltssatzung, den Stellenplan, den Finanzplan und das Investitionsprogramm.

 

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Steinach und der Katholischen Kirchenstiftung Steinach zur Übernahme des Betriebskostendefizites bedarf der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula der Zustimmung der Gemeinde Steinach.

In der Gemeinderatssitzung stellte die pädagogische Leitung des Kinderhauses Sankt Ursula, Frau Gabriele Berger, die Abrechnung des Wirtschaftsjahres 2022 sowie die Planwerte für 2023 vor.

Der Gesamtbetrag der Einnahmen betrug 2022 1.467.270 Euro. Laut der Abrechnung 2022 entstanden Ausgabe in Höhe von 1.414.139 Euro. Abzüglich des Saldos, der zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2022 bei 80.291 Euro lag, beträgt das bereinigte Defizit 27.160 Euro.

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde in den Einnahmen noch kein Ansatz für den Leitungsbonus eingeplant, da von Seiten des Ministeriums noch keine Stellungnahme über die etwaige Gewährung dessen an die Träger weitergegeben wurde. Zudem wurden unter den Einnahmen die Einnahmen aus den inneren Verrechnungen zu den Lohnanteilen des Hausmeisters nicht mehr berücksichtigt, da eine Betriebsträgerschaftsübernahme durch die Gemeinde Steinach geplant ist. Im Wirtschaftsjahr 2023 findet kein Spendenlauf statt, daher wurden die Einnahmen aus Spenden um circa 5.000 Euro herabgesetzt. Aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen wurden bei den Personalausgaben die Tariferhöhungen sowie die geforderten Sonderzahlungen berücksichtigt. Zudem wurden im Bereich Personal zwei bisher durch Praktikantinnen besetzte Stellen durch eine Erzieherin (Vollzeit) ersetzt. Auch wurde im Dezember 2022 aufgrund der steigenden Kinderzahlen eine pädagogische Hilfskraft eingestellt. Die Personalausgaben steigen demnach in Summe um circa 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für die weiteren Ausgabeposten wurde im Wesentlichen die allgemeine Preissteigerungsquote berücksichtigt.

Das Haushaltsjahr 2023 schließt in den Einnahmen mit 1.446.795 Euro und in den Ausgaben mit

1.592.113 Euro. Das Defizit für 2023 würde demnach 197.782 Euro betragen.

Der Gemeinderat Steinach fasste den Beschluss zur Übernahme des Betriebskostendefizites und stimmte den Haushaltsplan 2023 mit dem Stellenplan zu

 

Bauanträge waren Thema

Als weitere Tagesordnungspunkte waren Bauanträge zu behandeln. Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Kirchweg und dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Gemeindeteil Berghof. Das gemeindliche Einvernehmen sowie Befreiungen von den Festsetzungen Bebauungsplanes Steinach-Ost erteilte der Gemeinderat dem Neubau eines Einfamilienhausen mit Carport in der Ludwig-Lehner-Straße. Befreiungen von der Außenbereichssatzung Wiedenhof waren zum Bauantrag Neubau eines Holzschuppens in Münster, Wiedenhof notwendig und wurden durch den Gemeinderat Steinach erteilt.

 

Text Gerhard Heinl, Ursula Heller


 

Sitzung vom 20.04.2023

Probleme mit parkenden Lastwagen im Gewerbegebiet

Baugebiet Münster Schlossstraße soll erweitert werden

Am Donnerstag, 20. April 2023 traf sich der Gemeinderat im Rathaus zur Sitzung. Das Problem um parkende LkW`s im Gewerbegebiet Steinach-Süd war erneut Thema. Zur Erweiterung des Baugebietes Münster Schlossstraße wurde ein Planungsvorschlag vorgestellt.  Befreiungen zu Bauvorhaben im Baugebiet Steinach Oberes Dorf II wurden erteilt und abgelehnt. Die Gemeinde Steinach wurde gemäß dem Denkmalschutzgesetz zur Erkundung der Fundamente an der Kirche St. Tiburtius in Münster am Verfahren beteiligt.

 

Auf der Tagesordnung stand Anordnung eines Halteverbotes im Bereich der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“. Die neue Straße im Gewerbegebiet Steinach-Süd, die von der Kreisstraße Richtung Autobahn, an der westlichen Grenze des Gewerbegebietes verläuft, wird zunehmend von Lastwagenfahrern zum Übernachten genutzt. Soweit wäre dies laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch kein Problem. Jedoch umgefahrene Straßenlampen und nicht gemeldete Beschädigungen an Straßenlampen, Müllablagerungen am Straßenrand und Verschmutzung der angrenzenden Felder machen ein Handeln notwendig. Nicht zum ersten Mal setzte sich der Gemeinderat mit dieser Problematik auseinander. Die Kontrolle des Halteverbotes wurde angesprochen, auch das Anbringen einer Schranke oder die Aufstellung einer Dixi Toilette wurden vorgeschlagen. Eine Königslösung werde es nicht geben, da war sich der Gemeinderat einig. Beschlossen wurde ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und dem Zusatzschild „Anlieger frei“.

 

Bauangelegenheiten

Eine Teilfläche des südlich des Baugebietes Münster Schlossstraße liegenden Grundstückes wurde veräußert und soll nun bebaut werden. Dem Gemeinderat lag ein Planentwurf vor, der 13 Bauparzellen in Reihenbebauung vorsieht. Das Landratsamt sieht diese Planung städtebaulich kritisch. Laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist für das gesamte Baugebiet die offene Bauweise festgesetzt. Die Gemeinde sieht Probleme bei der Oberflächenentwässerung, zudem würde das Ortsbild verunstaltet. Die festgesetzte Grundflächenzahl würde vermutlich durch die versiegelten Flächen überschritten. Es gab aber auch Stimmen, mit welchen angezeigt wurde, dass mit wenig Flächenverbrauch viel Wohnraum geschaffen werde. In Zukunft müsse sich die Gemeinde mit diesem Thema befassen. In der bisher dargelegten Planung stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben nicht zu.

Dem Gemeinderat lagen zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II vor. Der erste Antrag betraf die Überschreitung der Baugrenze mit einem Carport, den der Gemeinderat genehmigte. Schon länger diskutierte der Gemeinderat über einen erneuten Antrag eines Bauherrn auf Befreiung der Zaunhöhe und Zaunart. Der Bebauungsplan sieht in diesem Baugebiet straßenseitig maximal 1,20 m hohe, naturbelassene oder hell lasierte Holzzäune mit senkrechter Lattung oder maximal 1,20 m hohe Metallzäune oder Hecken aus freiwachsenden Laubgehölzen vor. Der Bauherr hatte einen 1,80 m hohen Sichtschutz aus Kunststoff entlang der Straßenseite angebracht. Bereits 2021 hatte der Gemeinderat eine Befreiung abgelehnt. Das Landratsamt als Bauaufsicht informierte die Gemeinde, dass mit einer isolierten Befreiung der bestehende Zustand behoben werden könnte. Letztendlich lehnte der Gemeinderat mehrheitlich den Antrag erneut ab, signalisierte aber Bereitschaft zu einem Kompromiss bei Verwendung von Holz und Bepflanzung um den Sichtschutz zu erhalten.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Antragunterlagen zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz zur Fundamenterkundung bei der ehemaligen Stiftskirche Sankt Tiburtius in Münster. Im Umgriff der Kirche müssen die Fundamente erkundet werden. Dazu müssen punktuell Schürfe gemacht werden. Der Gemeinderat Steinach erteilte sein Einvernehmen zum Verfahren.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass derzeit 18 Ukrainer und acht Syrer in der Unterkunft in der Rothamer Straße untergebracht sind. Am 8. Mai 2023 beginnt die Sanierung des ersten Abschnittes der Kellerbergstraße. Hierzu wird am 2. Mai um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung mit der Tiefbaufirma und dem Planungsbüro in der alten Turnhalle stattfinden. Genehmigt wurde vom Landratsamt das Entfernen der Biberdämme in den Mooswiesen.

 

LE.NA Onlinebefragung

Werbung machte Bürgermeisterin Christine Hammerschick für die Befragung der Bürger für eine nachhaltige ländliche Entwicklung der Gemeinde Steinach. Wie will ich wohnen? Kann ich mich in meiner Region gut versorgen? Entspricht das kulturelle und soziale Angebot meinen Bedürfnissen? Kann ich mich kreativ und unternehmerisch betätigen? Antworten zu diesen und weiteren Fragen erhofft sich die Gemeinde Steinach der Umfrage LE.NA. Die kostenlose online-Befragung LE.NA bietet die Möglichkeit, Sichtweisen zum gegenwärtigen Stand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Heimat zu erfassen und mit anderen zu teilen. In ausgewählten Fragen werden Themen wie Bauen, Verkehr, Erholung, Wirtschaft, Ressourcenschutz oder Soziales bewertet und Handlungsbedarf benannt. Die Befragung kann online über einen Zugang zum Porta LE.NA durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können die Fragebögen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Steinach, Zimmer 1, abholen. Die Umfrage läuft noch bis zum 2. Mai.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Laurentius" in Oberzeitldorn der Gemeinde Kirchroth und hat keine Einwände gegen die Bauleitplanung erhoben.

2023 04 19 Lkw Parken 13

Täglich reihen sich im Gewerbegebiet die Lastwagen aneinander und die Fahrer hinterlassen Müll und umgefahrene Straßenlampen.


 

Sitzung vom 04.05.2023

 

Deckblatt 2 zum Gewerbe-und Industriegebiet Steinach Süd wurde gebilligt

Vorstellung der finalen Fassung des integralen Hochwasser-und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben durch Dr. Markus Ammer

 

In der Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 04. Mai 2023 stellte Dr. Markus Ammer die finale Fassung des integralen Hochwasser- und Rückhaltekonzeptes für den Steinachbach, Schanzlgraben und Schimmelgraben vor- auch Bauleitplanungen und Bauanträge waren Themen in der öffentlichen Sitzung

Laut der Studie wurden die Baukosten für erforderliche Sperrbauwerke sowie für einen Gewässervollausbau am Steinachbach ermittelt. Für einen Hochwasserrückhalt am Steinachbach müsste demnach ein Sperrbauwerk mit einem Volumen von ca. 4.000 m³, einer Länge 150m sowie einer Höhe von fünf Metern errichtet werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,2 Millionen Euro. Für einen Hochwasserrückhalt am Schanzlgraben müsste ein Sperrbauwerk mit einem Volumen ca. 3.000 m³, einer Länge von 110m sowie einer Höhe von 5m errichtet werden. Die geschätzten Kosten hierfür liegen bei ca. 1 Million Euro.

Der Aufwand für einen Vollausbau auf einer Länge von 0,8 Kilometer beträgt ca. 3,5 Millionen Euro und ist im Verhältnis zum Schadenspotential wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein weiterer Nachteil eines Gewässerausbaus sind die damit verbundenen Eingriffe in das Gewässer und seine Umgebung. Davon wäre vor allem das eng bebaute Gebiet an der August-Schmieder-Straße und an der Bachstraße betroffen.

Als einzige, vertretbare Maßnahme kommt für Steinach die Variante des Hochwasserrückhaltes in Betracht. Dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht günstiger ist, liegt an der überschaubaren Zahl hochwassergefährdeter Objekte.  Von Seiten des Gemeinderates Steinach wurde angeregt, eine Berechnung für ein 30-jähriges Hochwasserereignis zu erstellen. Unter Umständen könnte auch mit einem Bauwerk im Bereich des Schanzlweihers ein entsprechender Schutz hergestellt werden. Die Maßnahme würde zwar nicht gefördert, aber es könnte dadurch auch ein angemessener Hochwasserschutz hergestellt werden.

Zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell fasste der Gemeinderat Steinach bereits in der Sitzung vom 09. Februar 2023 den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Aufgrund einer nachträglichen Rückwidmung einer im Bebauungsplan dargestellten privaten Grünflächen zu einer öffentlichen Grünfläche mussten die Festsetzungen durch Planzeichen nochmals geändert werden. Die geänderte Planung wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurde jeweils der Auslegungs- und Billigungsbeschluss gefasst.

Als weitere Bauleitplanung wurde die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd behandelt. Mit Deckblatt Nummer 2 werden die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten, an der westlichen Erschließungsstraße liegenden Parzellen Nummer 10 und Nummer 11 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle Nummer 11(Gesamtgröße ca. 32.220 m²) verschmolzen. Ebenso werden die Parzellen Nummern 6, 7, 8 durch Deckblatt Nummer 2 in Parzelle 10 (Gesamtgröße ca. 27.150 m²) verschmolzen. Die im Deckblatt Nummer 1 abgebildeten Parzellen 3 (TF), 4, 5 mit einer Größe von ca. 7.785 m² wurden bereits käuflich erworben und werden durch Deckblatt Nummer 2 zur Parzelle Nummer 12a mit einer Größe von 7.875 m² vereinigt. Die Parzellen Nummern 1, 2 aus Deckblatt Nummer 1 werden demnächst veräußert und mit Deckblatt Nummer 2 wird Parzelle Nummer 9a mit einer Größe von ca. 5.190 m² gebildet.

Im Nordosten an der Bayerwaldstraße bleibt die Parzelle Nummer 9 mit einer Größe von

ca. 33.030 m² im Wesentlichen bestehen. Für diese Fläche ergibt sich aufgrund der Änderung in der Parzellierung ein Flächenzuwachs von ca. 800 m².

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die bereits im Deckblatt Nummer 1 dargestellte, nördliche Querspange die im Osten ausgehend von der Bayerwaldstraße und im Westen ausgehend von der Gemeindestraße „Zum Lehmoos“ befahren werden kann. Zudem wird durch diese Erschließungsstraße eine Verbindung zu den vorgenannten Gemeindestraßen hergestellt. Die Infrastruktur für die Erschließung der Gewerbeflächen wird in der neu zu errichtenden Verbindungsstraße verlegt. Die im Deckblatt Nummer 1 dargestellte Stichstraße, die ausgehend von der nördlichen Querspange in Richtung Süden in einem Wendehammer endet, entfällt, da von Seiten der Grundstückseigentümer geäußert wurde, dass diese Straße nicht benötigt wird.

Das Einvernehmen zur Tektur zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Pkw-Stellplätzen, Flurnummer 210/1, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach mehrheitlich abgelehnt. Zum Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans WA "Ziegelofenweg II", Flurnummer 138/3, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen. Zum Bauvorhaben Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase, Flurnummer 2006/1, Gemarkung Agendorf, wurde eine Befreiung aufgrund einer Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von baulichen Anlagen gestellt. Zur punktuellen Überschreitung um 3,53 Meter erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen.

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die Stellvertretung des Vorsitzenden im Amt des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses nur durch ein ständiges Mitglied und nicht durch die Stellvertretung der Vorsitzenden im Amt übernommen werden kann.

Der Staatliche Rechnungsprüfer hat hierzu auf einen Kommentar zur Gemeindeordnung Bayern verwiesen, nach welchem der Gemeinderat in jedem Fall einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmen muss. Dieser muss wie der Vorsitzende selbst ständiges Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses sein. Aufgrund dieser Feststellung wurde Gemeinderat Franz Kiermeier als Stellvertreter der Vorsitzenden Martina Neumaier bestellt.

Für einen Schüler aus Unterniedersteinach, Gemeinde Ascha, wurde beantragt, dass dieser am Morgen mit dem Schulbus der Gemeinde Steinach zur Grundschule Steinach befördert wird, um dort in den Anschlussbus, der ans Schulzentrum Bogen fährt, umsteigen zu können. Bereits in der Vergangenheit wurden Schüler aus dem angrenzenden Gemeindegebiet von Ascha nach Steinach befördert. Der Antrag wurde durch den Gemeinderat Steinach gebilligt.

Auf Anfrage eines Gemeinderates, wann die Sperrung der Verbindungsstraße zwischen Steinach und Münster aufgehoben wird, teilte die erste Bürgermeisterin mit, dass die Reparatur der Schadstelle am Durchlass beim Lohgraben in KW 19 durchgeführt wird. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Sperrung aufgehoben.


 

Sitzung vom 15.06.2023

Viele Einwendungen gegen Bauleitplanung Sondergebiet Nahversorgung

 

Der Gemeinderat Steinach befasste sich in der Sitzung vom 15. Juni 2023 ausführlich mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung. Aufgrund der Vielzahl an Einwendungen und der fortgeschrittenen Zeit wurden die weiteren Tagesordnungspunkte vertagt.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind insgesamt 18 Stellungnahmen eingegangen. Es wurde unter Anderem angemerkt, dass in den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung die notwendige Konkretisierung fehlt und die Planung auch nicht erforderlich ist. Des Weiteren würde die Schaffung eines Lebensmittelvollsortimenters zu einer Überversorgung führen. Die Gemeinde Steinach argumentierte, dass gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes Bayern Betriebe mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche, die ganz oder überwiegend dem Verkauf des Nahversorgungsbedarfes dienen, in allen Gemeinden zulässig sind. Die Ausweisungen sind unabhängig von den zentralörtlichen Funktionen anderer Gemeinden zulässig.

Aufgrund einer vorliegenden Wirkungsanalyse verfügt die Gemeinde Steinach insgesamt über eine überschaubare Versorgungssituation. Grundsätzlich bietet der Makro-Standort Steinach gute Voraussetzungen für die Etablierung von Einzelhandel, was insbesondere aus der positiven Bevölkerungsentwicklung resultiert. Außerdem ergeben sich in Folge des Vorhabens in Bezug auf die zu betrachtenden Bezugsräume ökonomisch unbedenkliche Umsatzlenkungen.

Die geplante Errichtung eines Boardinghouses im Obergeschoss des Gebäudekomplexes wurde von der Überzahl der Einwender kritisiert. Dabei wurde mitunter angegeben, dass mit der Errichtung der Einheit im Obergeschoss das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Wandhöhe, zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würde. Im angrenzenden, allgemeinen Wohngebiet wurde hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung im Vergleich zum Sondergebiet Nahversorgung eine wesentlich niedrigere Wandhöhe festgesetzt und es wurden keine Befreiungen zu den Festsetzungen der Wandhöhen durch die Gemeinde Steinach gewährt. Die Gemeinde Steinach gab hierzu an, dass die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in einem Sondergebiet nicht mit den Festsetzungen für allgemeine Wohngebiete vergleichbar sind. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen, während für sonstige Sondergebiete auch Nutzungen für Ladengebiete, großflächige Handelsbetriebe sowie Fremdenbeherbergung und Dauerwohnen zulässig sind. Aufgrund der zulässigen Nutzungen in einem sonstigen Sondergebiet ist ableitbar, dass das Maß der baulichen Nutzung von den Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes abweichen kann. In mehreren Einwendungen wurde auch angemerkt, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt und daher an anderer Stelle errichtet werden sollte. Diesbezüglich hat sich die Gemeinde Steinach auf die vorliegende Stellungnahme der Regierung von Niederbayern berufen. Demnach sind die Anforderungen an einen städtebaulich integrierten Standort erfüllt. Der von der Gemeinde gewählte Standort befindet sich im westlichen Teil des Hauptortes Steinach zwischen der Kreisstraße SR 8 und dem Baugebiet Kellerberg West II. Der Standort grenzt also direkt an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen an. Ebenso wurde laut einer vorliegenden Untersuchung zur Standortlage mit Potentialflächenvergleich ermittelt, dass das betroffene Grundstück für die Ansiedlung eines Sondergebietes Nahversorgung geeignet ist. Da von der Errichtung einer Boarding-Einheit im Obergeschoss des Komplexes abgesehen wird und auch die Errichtung eines Obergeschosses nicht weiterverfolgt wird, erledigt sich die Einwendung, dass sich der Gebäudekomplex nicht in das Landschaftsbild einfügt.

Auch die Themen Umweltschutz und Flächenversiegelung wurden in einigen Einwendungen aufgegriffen. So wurde von einem Einwender die These aufgestellt, dass im Vorhabenbereich Habitate von auf der Roten Liste befindlichen Arten existieren. Zudem würden durch die Maßnahme auch Amphibien gefährdet, die über ein Amphibienleitsystem, das außerhalb des Vorhabenbereiches liegt, über ein Tunnelbauwerk in ein Regenüberlaufbecken gelangen.  Die Gemeinde Steinach gab auf Grund der vorliegenden Einwendungen eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag. Dabei wurde insbesondere untersucht, ob Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorliegen. Laut dem Vorgutachten werden voraussichtlich keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten berührt. Die Beobachtungen brachten das Ergebnis, dass Amphibien durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Im Ackerbereich befinden sich keine temporären Gewässer, welche für die Fortpflanzung von Kreuz- und Wechselkröte nötig sind. Im nördlich angrenzenden Regenrückhaltebecken wurde ein adultes Individuum des Seefroschs nachgewiesen. Laichschnüre von Kröten wurden nicht festgestellt. Verbotstatbestände können damit im Hinblick auf Amphibien weitestgehend ausgeschlossen werden.

Viele Einwender haben auch Bedenken zum Thema Verkehr und Verkehrssicherheit angemeldet, zumal mit der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie weiterer Ladeneinheiten davon auszugehen ist, dass sich das Verkehrsaufkommen erhöhen wird. Die vorliegende Verkehrsprognose brachte das Ergebnis, dass mit dem neuen Standort 1.450 zusätzliche KfZ-Fahrten in 24 Stunden zu erwarten sind. Für die Ver- und Entsorgung des Vollsortimenters und der drei weiteren Ladeneinheiten ist mit 12 LkW-Fahrten zu rechnen. Aus den Strombelastungsplänen ist ersichtlich, dass das größte Verkehrsaufkommen über die Kreisstraße SR 8 abgewickelt wird und die Helmbergstraße sowie die Moosstraße lediglich eine untergeordnete Bedeutung haben. Die Kreuzung Kreisstraße SR 8/Moosstraße/Helmbergstraße stellt einen Unfallschwerpunkt dar. Die Gemeinde Steinach hat daher mit dem Landkreis Straubing-Bogen eine Vereinbarung zum Ausbau des Knotenpunktes mit einer doppelseitigen Linksabbiegespur mit Überweg für Fußgänger und Fahrradfahrer sowie einer Lichtsignalanlage in Auftrag abgeschlossen. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wird ausgehend vom Knotenpunkt und weiterführend in Richtung Helmbergstraße ein Geh- und Radweg erstellt. Auch wurde in einigen Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärmbelastung aufmerksam gemacht. Laut einem vorliegenden Gutachten wurden die Lärmkontingente für den Geltungsbereich nach DIN 45691 ermittelt. Die Ermittlung und Bewertung des Gewerbelärms erfolgten nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Neben dem Gewerbelärm wurden auch die entstehenden Verkehrsgeräusche des An- und Abfahrtsverkehrs berücksichtigt. Die Verkehrsgeräusche sind in einem Abstand von 500 Metern zum Betriebsgrundstück organisatorisch zu vermindern, wenn sie den Leistungspegel für den Tag und für die Nach mindestens um 3 db(A) erhöhen. Nach vorliegender Berechnung wurde festgestellt, dass sich der Beurteilungspegel inklusive dem Zusatzverkehr auf öffentlichen Straßen nicht um 3 db(A) erhöhen wird.

Nach Abwägung der vorliegenden Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach beendet. Die weiteren Tagesordnungspunkte wurden vertagt und werden in der Sitzung vom 22. Juni 2023 behandelt.


Sitzung vom 22.06.2023

Bebauungsplan Nahversorgung wurde geändert

Zuwendung für KLJB Steinach – Jahresrechnung festgestellt

 

Einen großen Teil der Sitzung am Donnerstag, 22. Juni 2023 nahmen Bebauungspläne ein. Zum einen der Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung und die Vorstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Zahlreiche Bauangelegenheiten waren zu behandeln. Die Jahresrechnung 2022 wurde vom Gemeinderat festgestellt und die Entlastung erteilt. Die neu gegründete KLJB Steinach erhält als Gründungsförderung von der Gemeinde Steinach 500 Euro Zuwendung.

 

In der Sitzung am 15. Juni befasste sich der Gemeinderat mit den Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und in dieser Sitzung waren die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange zu behandeln. An der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße soll ein Lebensmittelmarkt entstehen. Die Regierung von Niederbayern bewertet das Vorhaben als zulässig, möchte aber zu den weiteren drei geplanten Ladeneinheiten konkrete Angaben.

Der Bund Naturschutz in Bayern lehnte das Vorhaben ab. Einen Standort näher am Ortskern sieht der Verein als bessere Lösung. Es werde unnötig Fläche verbraucht, da in der Hauptsache eine Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel mit ähnlichem Sortiment erstellt wird. In seiner Bemerkung nannte der Naturschutz die Nutzung des ersten Stockes über der Verkaufsfläche ein vorbildhaftes Element.

Der Gemeinderat behandelte die einzelnen Stellungnahmen der Behörden. Geplant sind neben dem Lebensmittelmarkt ein Getränkemarkt mit 300 Quadratmetern, eine Apotheke mit 140 Quadratmetern, Büro- und Gewerbeeinheiten mit 160 Quadratmetern, Backshop und Café mit 50 Quadratmetern sowie eine Verzehr- und Freisitzfläche mit 120 Quadratmetern. Wegfallen wird das Boardinghaus.

Im textlichen Teil werden Verkehrsplanung, Artenschutz und schallschutztechnische Untersuchung konkretisiert. Die Wandhöhe des Gebäudes wird auf 7,50 Meter festgesetzt. Die Mindestparkplatzzahl wurde, wegen des Wegfalls des Boardinghauses, auf 51 Plätze verringert. Auch die Beleuchtung der Werbeanlagen wurde genauer definiert.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Änderungen und billigte die vorgelegte Planung mit den Änderungen. Außerdem beschloss das Gremium die Durchführung der Beteilung der Öffentlichkeit sowie Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Auch für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden Änderungen hinsichtlich des geänderten Bebauungsplanes beschlossen.

 

Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster-Süd. Die Firma GSW, Gold SolarWind, möchte auf dem Gemeindegebiet auf vier Teilflächen mit einer Größe von 18,72 Hektar eine Photovoltaikanlage mit einer erwarteten Leistung von 20,3 MWp errichten. Die Betriebsdauer soll 30 Jahre betragen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der vorgelegten Planung und zeigte sein Einverständnis. Als Anregung, so Gemeinderat Knott, sollte geprüft werden, ob auch Solarmodule direkt an der Autobahn senkrecht montiert werden können und somit als Schallschutzwand dienen könnten. Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind entsprechend dem Bebauungsplan anzupassen.

Dieser Solarpark erstreckt sich auch auf die Gemeinde Kirchroth. Diese hatte die Änderung ihres Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet PV Kirchroth-Obermiethnach, PV Kirchroth-Nord und PV Thalstetten der Gemeinde Steinach, als Nachbargemeinde, zugesandt. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.

 

Bauanträge und Befreiungen

In Münster soll der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Hatzenberg geändert werden, um die Errichtung eines Einfamilienhauses zu ermöglichen. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einverständnis.

Ebenfalls zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zur Errichtung eines Zeltes als Lagerhalle. Das Grundstück liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung Münster-Nord und entspricht den Festsetzungen.

Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen in Wolferszell, Mühlenweg lag dem Gemeinderat vor. Die Mehrfamilienhäuser haben eine Höhe von neun bis zehn Metern. Hier diskutierte der Gemeinderat, ob sich diese Gebäude in die umliegende Bebauung einfügen. Letztendlich lehnte der Gemeinderat den Antrag wegen städtebaulicher Diskrepanzen und Nichteinhaltung der Stellplatzverordnung ab.

Genehmigt wurde der Antrag auf Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes Kellerberg IV, zur Errichtung eines Geräteschuppens, wegen Überschreitung der Baugrenze, in der Raiffeisenstraße.

Einen Kompromiss fanden die Bauherren, die Gemeinde und das Landratsamt zur Errichtung einer Einfriedung und Sichtschutz im Baugebiet Oberes Dorf II in der Hafnerstraße. Hier wird eine Hecke errichtet, um den bestehenden Sichtschutz zu verdecken.

 

Jahresrechnung 2022 genehmigt

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Gemeinderat behandelte solche Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 und stellte die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt mit 7.107.951 Euro und im Vermögenshaushalt mit 3.072.885 Euro fest. Der Gemeinderat hatte keine haushaltsrechtlichen Beanstandungen.

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte dem Gemeinderat, dass die Haushaltssatzung 2023 durch das Landratsamtes genehmigt wurde.

Seitens des Gemeinderates wurde angeregt, an der Bushaltestelle in der August-Schmieder-Straße beim Pfarrgarten Fahrradständer zu errichten und an der Haltestelle Kellerbergstraße weitere Haltebügel zu montieren. Angesprochen wurde auch der ertüchtigte Fußweg entlang der Kellerbergsiedlung. Hier wurde für Radfahrer zu viel Splitt aufgebracht. Auch das Schieben eines Kinderwagens wird dadurch erschwert.


Sitzung vom 20.07.2023

 

Bebauungspläne, Kinderhaus und Wasserschutzgebiet Münster

In der Sitzung am Donnerstag, 20. Juli 2023 befasste sich der Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses unter anderem mit den Planungen der Gewerbegebiete Wolferszell und Steinach-Süd.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes in Wolferszell ist die Absicht der Gemeinde Steinach, ein Gewerbegebiet mit Beschränkungen für klein- und mittelständische Betriebe sowie für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zu entwickeln. In der Gemeinde Steinach fehlen aktuell kleinere Gewerbegrundstücke in Größen zwischen 1.000 und 2.000 Quadratmetern. Somit sollen ergänzend zu den im Gemeindegebiet bereits vorhandenen Gewerbegebieten Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen von Firmen ermöglicht werden. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat behandelt. Nach Abwägung der Stellungnahmen fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan GE Wolferszell. Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse zu diesem Gewerbegebiet für den Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden ebenso gefasst.

 

Im Gewerbe- und Industriegebiet wurden Parzellen verschmolzen und eine nicht mehr notwendige Erschließungsstraße ist in der Planung weggefallen. Dem Gemeinderat wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen, die sich auf Dachform, Gebäudehöhe und Dachneigung bezog. Der Einwender befürchtet, dass aus den aktuellen Festsetzungen den Bauherrn enorme Gebäudehöhen ermöglicht werden. Der Gemeinderat nahm hierzu Stellung und stellte fest, dass Gebäudehöhen klar festgesetzt sind, zudem sei der Einwender nicht in seinen Rechten verletzt.

Der Gemeinderat behandelte anschließend die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Ablöseangebot für Kita

Die Trägerschaft des Kindergartens und der Kinderkrippe sollen von der katholischen Kirchenstiftung auf die Gemeinde Steinach übertragen werden. Hierzu wurde ein Gutachten über den Immobilienwert erstellt, der einen Betrag von 1.544.586 Euro ausweist. Der Wert der Außenanlagen wurde mit 93.390 Euro ermittelt. Nach Abzug der Investitionen, die die Gemeinde Steinach bereits geleistet hat, verbleibt eine Ablösebetrag von 638.367 Euro. Dies wurde der Katholischen Kirchenstiftung angeboten. Das Grundstück soll über einen Erbpachtvertrag gesichert werden.

 

Ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg-West lag dem Gemeinderat vor. An der Kreuzung Helmbergstraße – Riedstraße soll eine Baulücke geschlossen werden. Hier sollen ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus entstehen. Das Einfamilienhaus soll für eigene Zwecke des Grundstückseigentümers genutzt werden und das Grundstück für die Doppelhaushälfte könnte die Gemeinde den Erwerber bestimmen. Der Gemeinderat möchte jedoch, bevor Baurecht geschaffen wird,  das Grundstück sichern.

 

Zuwendung und Ferienprogramm

Die KLJB Steinach hat beim Kreisjugendring einen Antrag auf Jugendförderung zur Anschaffung eines Fernsehgerätes und eines Geschirrspülers gestellt. Der Kreisjugendring bezuschusst diese Anschaffungen mit 209 Euro. Der Gemeinderat gewährte ebenfalls nach den Richtlinien des Kreisjugendringes eine Förderung von 209 Euro.

 

Für die Ortsteile Steinach und Agendorf erließ der Gemeinderat eine Verordnung zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 6. August 2023.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass der Familienbeirat das Ferienprogramm für Grundschüler veröffentlicht hat. Veröffentlicht ist das Ferienprogramm auf der Homepage der Gemeinde Steinach unter www.steinach.eu und in der MuniApp.

 

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat noch über die Infoveranstaltung des Zweckverbandes Wasserversorgung Straubing-Land in Münster. Hier soll ein neues Schutzgebiet ausgewiesen werden. Dies wurde den betroffenen Grundstückseigentümern in Münster vorgestellt. Das Genehmigungsverfahren wird vom Wasserzweckverband demnächst eingeleitet.

 

Diskutiert wurde ein Vorschlag von Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hinsichtlich der Sicherheit für Radfahrer nach Parkstetten. Er schlug eine beidseitige Markierung auf der Gemeindeverbindungsstraße vor. Für Autofahrer würde weiterhin die ganze Straßenbreite zur Verfügung stehen, wenn kein Radfahrer unterwegs ist.


 

Sitzung vom 21.09.2023

Logistikanlage im Gewerbegebiet Steinach Süd

 

Am Donnerstag, 21. September 2023 trafen sich die Mitglieder des Gemeinderat Steinach im Sitzungssaal des Rathauses und berieten über den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord sowie über die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes. Das Gewerbegebiet liegt am nördlichen Ortsteil von Steinach und grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände der Saatzucht an. Die Saatzucht Steinach beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines landwirtschaftlichen Getreidelagers und die Modernisierung der vorhandenen Trocknungsanlage für Gräser und Getreide. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden wurden einzeln behandelt.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Carports in Münster und dem Bauantrag zum Hausanbau an das bestehende Wohnhaus in Steinach, Finkenweg. Eine Befreiung erteilte der Gemeinderat von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg West II. Bei der geplanten der Errichtung eines Carports in der Turmfalkenstraße wird die Baugrenze überschritten.

 

Im Gewerbegebiet Steinach Süd an der Kreisstraße SR 8 soll der Neubau einer Logistikanlage entstehen. Erschlossen wird das Grundstück über die Bayerwaldstraße und die noch zu errichtende Querstraße im Gewerbegebiet. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Auch ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer forstwirtschaftlichen Unterstellscheune im Bereich Wiedenhof in Münster lag dem Gemeinderat vor. Das Einvernehmen wurde erteilt.

 

Auf der Tagesordnung stand die Festlegung eines Straßennamens für den Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches vom Wertstoffhof nach Rotham. Der zweite Bürgermeister Martin Haberl schlug die Bezeichnung Agendorfer Weg vor, mit der Maßgabe, die Bezeichnung auch für den weiterführenden Geh -und Radweg bis nach Agendorf zu verwenden. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag. Die Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass für die Renaturierungsmaßnahmen am Steinachbach entlang des neuen Weges vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf 155.624 Euro bewilligt wurden.

 

Anlässlich eines Herbstmarktes erließ der Gemeinderat eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. Oktober für das Gemeindegebiet.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan Alter Wertstoffhof der Gemeinde Kirchroth und erhob keine Einwendungen. Hier sollen Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen.

Auch gegen die Einbeziehungssatzung Reibersdorf-Ost der Gemeinde Parkstetten wurden keine Einwendungen erhoben. Am östlichen Ortsrand von Reibersdorf soll eine Wohnbebauung ermöglicht werden.

Ebenfalls wurde die Gemeinde Steinach an der Änderung des Bebauungsplanes Unterparkstetten-Schmiedefeld durch die Gemeinde Parkstetten beteiligt. Hier soll durch die Änderung eine bessere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden. Auch gegen diese Bauleitplanung erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.


 

Sitzung vom 19.10.2023

 

Gewerbegebiet Wolferszell wird erschlossen

Vorstellung Erschließungsplanung – Verlesung der Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster

Am Donnerstag, 19.10.2023 versammelten sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Rathaus.

Die Firma KEB Bauplanungs GmbH Straubing stellte, vertreten durch Herrn Johannes Macht und Herrn Xaver Fleischmann, dem Gemeinderat die Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Wolferszell vor. 850.000 Euro investiert die Gemeinde Steinach in diese Erschließungsmaßnahme. Neben dem Straßen- und Kanalbau im Trennsystem werden eine Löschwasserzisterne und eine Regenwasserzisterne mit Regenwasserreinigung errichtet. Um den Rückhalt von Regenwasser gewährleisten zu können, werden auch auf den sieben Baugrundstücken im Rahmen der Erschließung Zisternen durch die Gemeinde Steinach errichtet.

Dem Gemeinderat wurden die Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der letzten Gemeinderatssitzung von 21. September bekanntgegeben. Darunter war auch die Stellungnahme der Gemeinde Steinach zum Entwurf der Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Münster, welches in vier Schutzgebietszonen unterteilt werden soll. Für die Brunnen II und III Münster des Wasserzweckverbands Straubing-Land wird eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme und Zutageförderung von Grundwasser beantragt. In diesem Rahmen wurde eine Überprüfung des bestehenden Trinkwasserschutzgebietes nötig, mit dem Ergebnis, dass der Umgriff des bestehenden Schutzgebietes nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Daher musste das Trinkwasserschutzgebiet neu berechnet und vom Wasserzweckverband Straubing-Land wasserrechtlich beantragt werden. In der Stellungnahme der Gemeinde Steinach wurde auf die stark eingeschränkten Bebauungsmöglichkeiten von Grundstücken und der Ausweisung von Baugebieten hingewiesen. Die Gemeinde könne durch das Wasserschutzgebiet die Aufgabe der Schaffung von Baugebieten nicht mehr erfüllen. Die Gemeinde ging in der Stellungnahme auch auf die eingeschränkte Möglichkeit zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen hinsichtlich Parkflächen sowie auf die im Schutzgebietsantrag beinhalteten Beschränkungen und Auflagen für Abwasseranlagen, Grundstücksentwässerungsanlagen und Verwendung von Baumaterialien beim Straßen- und Wegebau ein.

 

Für die Übernahme des Kinderhauses der Katholischen Kirchenstiftung zahlt die Gemeinde einen Ablösebetrag von 672.546 Euro.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung nahm der Gemeinderat Kenntnis zur Änderung der Einbeziehungssatzung „Münster-Hatzenberg“. Im erweiterten Geltungsbereich soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, das vereinfachte Verfahren zur Änderung durchzuführen.

Zur Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd durch Deckblatt Nummer 2 fasste der Gemeinderat Steinach den Satzungsbeschluss.

 

Bauanträge und Befreiungen

Dem Gemeinderat lag ein Bauantrag zur Errichtung einer begrünten Lärmschutzwand vor. Da das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Pellham liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte hierzu das gemeindliche Einvernehmen.

Ein weiterer Bauantrag zum Neubau eines Swimmingpools in Wiedenhof sorgte für Diskussion hinsichtlich der Trinkwasserversorgung bzw. Wasserknappheit im Sommer. Grundsätzlich sind nach der Bayerischen Bauordnung Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 Kubikmeter verfahrensfrei. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, ist es genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat erteilte mehrheitlich das Einvernehmen zum Neubau eines Swimmingpools an das bestehende Wohnhaus.

Auch zur Nutzungsänderung eines Teilbereichs eines Wohnhauses in eine Massage- und Fußpflegepraxis in der St.-Michael-Straße in Steinach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Ein Bauherr in der Hohenburgstraße hatte einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberes Dorf II“ zur Errichtung einer Stützmauer gestellt. Diese soll mit L-Steinen aus Beton errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung mit der Maßgabe, dass vor die zu errichtende Mauer eine Natursteinmauer, wie im Bebauungsplan vorgesehen, gesetzt wird.


Sitzung vom 23.11.2023

Bauschuttdeponie in Agendorf soll erweitert werden

Zuwendungen für Sportvereine – Nachtragshaushaltssatzung erlassen

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. November 2023 die geplante Erweiterung der Bauschuttdeponie in Agendorf vorgestellt. Dazu waren der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, Herr Gangolf Wasmeier, Herr Johannes Wolf, Geschäftsführer Hans Wolf GmbH & Co. KG, und Herr Martin Staller, der Geschäftsführer des Planungsbüros, nach Steinach gekommen.

Die Bauschuttdeponie soll nach Süden erweitert und es soll eine verträgliche Erhöhung durchgeführt werden, da die bisherige Deponie weitgehendst verfüllt ist. Geplant sei ein neues Volumen von rund 250.000 m³, was für durchschnittlich 15 bis 20 Jahre ausreichend sein sollte. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land ist derzeit Genehmigungsinhaber und die Hans Wolf GmbH & Co. KG Betreiberin der Deponie.

 

Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Sondergebiet (SO) Freiflächen-Photovoltaikanlage Münster Süd. Auf Grundlage der vorgelegten Planung fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Gleichzeitig fasste der Gemeinderat zu diesem Vorhaben auch die Änderungsbeschlüsse zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Wasserzweckverbandes Straubing-Land auf Verlängerung der Erlaubnis zum Entnehmen, Fördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen II und III in Münster vor. Die Bewilligung gilt noch bis 31.12.2023 und soll übergangsweise verlängert werden. Grund dafür ist das laufende wasserrechtliche Gestattungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen.

 

Bauanträge

In Wolferszell, Mühlenweg, soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Der Gemeinderat erteilte zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Mehrheitlich lehnte der Gemeinderat eine Befreiung von der Einbeziehungssatzung Münster Nord, wegen Überschreitung der Baugrenze, ab. Auf dem Grundstück soll eine Maschinenhalle errichtet werden. Aufgrund der Größe des Grundstückes sah der Gemeinderat auch die Möglichkeit, das Bauvorhaben, ohne die beantrage Überschreitung der Baugrenze, zu verwirklichen. Stattgegeben wurde dem Bauantrag zur Aufstellung von zwei Behältern für tiefkalt- verflüssigte Gase im Gewerbegebiet Rotham II/1. Eine Befreiung, wegen Überschreitung der Baugrenze, erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn in der Raiffeisenstraße zur Errichtung eines Carports. Ebenfalls in der Raiffeisenstraße erteilte der Gemeinderat einem Bauherrn eine Befreiung zur Ausführung seines Zaunes. Anstelle eines Holzlattenzaunes soll ein Metallzaun errichtet werden. In der Hohenburgstraße im Baugebiet Oberes Dorf II beantragte ein Bauherr eine Befreiung zur Errichtung einerStützmauer. Der Gemeinderat erteilte die Befreiung vorbehaltlich der Vorlage der Nachbarunterschrift.

 

Nachtragshaushalt und Jugendförderung

In der weiteren Beratung erlies der Gemeinderat eine Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023. Bedingt durch die Übernahme des Kinderhauses 2024 wurden die im Haushalt vorgesehenen Ansätze 2023 im Verwaltungshaushalt nicht benötigt. Die Änderungen der Haushaltsansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes wurden erläutert und vorgestellt.

 

Auch wurden die Jugendförderrichtlinien aus dem Jahr 2007 durch den Gemeinderat Steinach geändert. Bisher wurden Jugendliche von Sportvereinen mit 25 Euro pro Jugendlichen unterstützt. Gemeinderat Dr. Thomas Grundler hatte einen Antrag auf Erhöhung der Förderung gestellt. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. Demnach beträgt der Zuschuss nun 35 Euro pro Jugendlichen. Der ASV Steinach, TC Steinach, Vorwaldschützen Steinach und die Wilden Wespen Steinach erhalten somit in Summe 14.840 Euro.

 

Der Gemeinderat informierte über die Ergebnisse der Bündelausschreibung für Gas und Strom. Laut den vorliegenden Ergebnissen ergeben sich für die Gemeinde Steinach Einsparungen. Für die im Kalenderjahr 2024 zu bauende Querstraße im Gewerbegebiet Steinach Süd wird ein Straßenname gesucht. Hierzu wurde der Gemeinderat aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge zu bringen.

 

Keine Einwendungen erhebt der Gemeinderat zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Sondergebiet (SO) Photovoltaik Friedenhain-Süd verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 6 der Gemeinde Parkstetten.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife seitens des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

 

Am Mittwoch, 18.03.2026, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Steinach eine Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:

 

   

 

 

 

 

   

 

 

1.

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2026 (Beschlussnummern 811 bis 816)

 

 

2.

Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2026 (Beschlussnummern 817 bis 819)

 

 

3.

Bauanträge

 

 

3.1

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Mehrzweckhalle für einen landwirtschaftlichen Betrieb, Flurnummer 874, Gemarkung Steinach

 

 

3.2

Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung des Stallgebäudes für Wohnzwecke mit einer Wohneinheit, Flurnummer 195, Gemarkung Münster

 

 

3.3

Antrag auf Vorbescheid für ein Ersatzwohnhaus, Flurnummer 195, Gemarkung Münster

 

 

3.4

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flurnummer 936, Gemarkung Steinach

 

 

3.5

Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes mit drei Gewerbeeinheiten und Betriebsleiterwohnung, Flurnummer 1735/10, Gemarkung Agendorf

 

 

4.

Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Asphaltmischanlage auf dem Grundstück FlNr. 701, Gemarkung Steinach durch die Max Streicher GmbH u. Co.KG aA

 

 

5.

Antrag des Fischereivereins Steinach auf Gewährung einer Jugendförderung

 

 

6.

Beratung über die Veräußerung von Gemeindevermögen

 

 

7.

Informationen und Anfragen

 

 

 

 

 

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Unterschrift

Christine Hammerschick

Erste Bürgermeisterin

Gemeinderatssitzung vom   17.02.2022   24.03.2022   31.03.2022   05.05.2022   19.05.2022   23.06.2022   30.06.2022   26.07.2022   15.09.2022   22.09.2022   28.10.2022   01.12.2022   22.12.2022

 

 

Sitzung vom 20. Januar 2022

Hochwasserschutzkonzept für Steinach

 

In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. Januar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses informierte Dr.-Ing. Markus Ammer als Sachverständiger in der Wasserwirtschaft den Gemeinderat über den Sachstand zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach. Bereits am 1. Oktober 2020 wurde dem Gemeinderat die Hochwasserstudie vorgestellt. Nun wurden die potentiellen Hochwasserschäden ermittelt, welche Kosten diese verursachen würden, mögliche Lösungen vorgelegt und sowie ein Vergleich von Kosten und Nutzen vorgestellt.

Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte dem Gemeinderat das Einzugsgebiet des Steinachbaches und des Schanzlgrabens, das 11,9 Quadratkilometer beträgt. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach weiter zur Kinsach.

Das hydrologische Modell für den Steinachbach und des Schanzlgrabens zeigt bei einem 100-jährigen Hochwasser, wieviel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hat der Steinachbach dann zu transportieren, was er auf Grund seines Bachbettes nicht stemmen kann. Allgemeine Hochwasserschutzmöglichkeiten seien der Gewässerausbau, Schaffung von zusätzlichen Abflusswegen oder die Abflussreduktion durch einen Hochwasserrückhalt. Für Steinach komme nur die Abflussreduktion infrage. Eine Verbreiterung und Eintiefung des Steinachbaches wäre alles andere als einfach zu bauen.

Als potentielle Standorte sieht Dr.-Ing. Markus Ammer zwei Sperrbauwerke in Form von Erddämmen im Bereich des Schanzlweihers und des Fußweges an der Bärnzeller Straße vor. Beim Steinachbach müssten 135.000 Kubikmeter Wasser zurückgehalten werden. Der Damm wurde mit einer Länge von 150 Metern und einer Höhe von fünf Metern berechnet. Ein zweiter Damm wäre im Bereich des Schanzlweihers zu errichten. Dessen Rückhaltevolumen wurde mit 36.000 Kubikmeter Wasser, einer Dammhöhe von vier Metern und einer Länge von 110 Metern berechnet.

Dr.-Ing. Markus Ammer zeigte auf, dass, bei einem 100-jährigen Hochwasser, der entstehende Schaden an Gebäuden 2,9 Millionen Euro – ohne Infrastrukturschäden – betragen würde. Die Kosten für die beiden Sperrbauwerke betragen nach seiner Kostenschätzung 2,1 Millionen Euro. Die Variante des Gewässerausbaus schätzte Ammer auf 3,5 Millionen Euro.

Als nächstes müsse die Gemeinde diese Studie mit dem Wasserwirtschaftsamt abstimmen, so Dr.-Ing. Markus Ammer. Zu entscheiden sei vom Gemeinderat auch, welche Variante weiterverfolgt werden soll.

Dr.-Ing. Markus Ammer beantwortete noch die Fragen der Gemeinderäte zur Lebensdauer und Unterhalt der Sperrbauwerke und weiterer Standortmöglichkeiten.

 

Bauleitplanungen und Bauangelegenheiten

In Münster sollen am westlichen Ortsrand an der Kirchrother Straße zwei Wohngebäude entstehen. Hierzu ist eine Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauantrag zum Neubau eines Freizeithauses mit Unterrichtsraum und Homeoffice in Pellham, mit der Auflage, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickert werden muss.

 

Unter Vorbehalt erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag zur Hauserweiterung und Anbau mit zwei Wohnungen an das bestehende Wohnhaus in der Siedlung Kellerberg-West in Steinach. Hier hat der Bauherr die notwendigen Stellplätze und das Einhalten der Grundflächenzahl noch nachzuweisen.

 

Abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine Fertiggarage. Der Bauherr hatte die Garage errichtet und dabei die festgelegte Baugrenze des Bebauungsplans überschritten. Weiterhin stimmt die Dachform nicht mit dem Hauptgebäude überein. Das Landratsamt stellte dies bei einer Baukontrolle fest. Der Gemeinderat erteilte die beantragte Befreiung nicht.

 

Barrierefreie Toilette am Festplatz, Bürgerversammlung, Bayern-WLAN in der Schlossgaststätte

Die Vorbereitungen zum 150-jährigen Gründungsfest der FFW Steinach im Juli 2022 laufen. Hierzu ist auf dem Festplatz eine barrierefreie Toilette vorzuhalten, die in der bestehenden Toilettenanlage fehlt. Die Angebote eines barrierefreien Toilettencontainers zum Kauf schwanken zwischen 10.000 Euro bis 25.000 Euro. Diskutiert wurde nicht nur der Kauf, sondern auch die Anmietung für das Fest. Auch die Mobilität des Toilettencontainers kam zur Ansprache, um diesen auch an anderen Standorten einsetzen zu können. Der Gemeinderat genehmigte den Kauf eines barrierefreien WC-Containers. Nach Auswertung der Angebote soll das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.

 

Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Durchführung von Bürgerversammlungen in örtlichen Gastronomiebetrieben. 2020 ist die Bürgerversammlung ausgefallen und 2021 wurde diese Corona-bedingt in der Alten Turnhalle abgehalten. Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, dass grundsätzlich die Bürgerversammlungen bisher immer in den örtlichen Gaststätten abgehalten wurden, lediglich sah man aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie in 2021 davon ab. Wenn sich die pandemische Lage entspannt, werden in Zukunft die Bürgerversammlungen auch wieder in den heimischen Gaststätten stattfinden.

 

Auf Antrag des Betreibers der Schlossgaststätte genehmigte der Gemeinderat einen weiteren Bayern-WLAN-Standort in der Schlossgaststätte in Steinach. Die nicht gedeckten Investitions- und Betriebskosten trägt der Antragsteller. Der Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach Martin Haberl informierte in diesem Zusammenhang über die Nutzung der bisherigen Bayern-WLAN-Standorte. Das meiste Datenvolumen wird am Standort des Gasthauses Schmid abgerufen. Auch der Standort des Gasthauses Münster, KLJB Münster wird gut genutzt. Weitere Standorte befinden sich am Sportzentrum mit Feuerwehrhaus, Sportgelände mit Vereinsheim und Schützenhaus sowie in der Alten Schule in allen Stockwerken für VHS, Heimatarchiv, Bücherei und KLJB Steinach und Pfarreiräume.

 

 

Jahresrechnung der Gemeinde Steinach, Homepage Heimatarchiv

Der Gemeinderat wurde über die Jahresrechnung der Gemeinde Steinach informiert. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.357.985,74 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5.380.700,35 Euro. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.127.989,36 Euro erwirtschaftet werden. Im ersten Nachtragshaushalt 2021 der Gemeinde Steinach wurde der Übertrag zum Vermögenhaushalt mit einer Höhe von 36.900,00 Euro veranschlagt. Nach Erstellung der Jahresrechnung übersteigt der tatsächliche Übertrag den Haushaltsansatz um 1.091.089,36 Euro. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 1.345.887,75 Euro zugeführt. Der Gemeinderat nahm die Jahresrechnung zur Kenntnis. Diese wird dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss übergeben.

 

Erfreulich zeigt sich die Entwicklung der Aufrufe der Homepage des Steinacher Heimatarchives. Laut Gemeinderätin Claudia Heigl riefen im letzten Jahr 5.899 Benutzer 40.000 Seiten auf. Auf Facebook verfolgen 408 Abonnenten die Veröffentlichungen des Heimatarchives. Das Archiv zeigt unter www.heimatgeschichte-steinach.de Bilder, Dokumente, Vereinsunterlagen, Filme etc., der Menschen, Häuser und ihre Geschichten auf.


 

 

 Sitzung vom 17.Februar 2022

Gemeinde bekommt eine App

 

In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Februar 2022 im Sitzungssaal des Rathauses wurde dem Gemeinderat die Muni-App für Gemeinden vorgestellt. Mario Fischer, Betreiber der Muni-App Bayern, einer Gemeinde-App, stellte den Gemeinderäten die aktuellen Funktionen vor. Mario Fischer zeigte an einem Gemeindebeispiel die Möglichkeiten dieser App auf. Das Amt für ländliche Entwicklung fördert die Einführung der Muni-App. Berichte, Mitteilungen, Ankündigungen und Warnungen kommen mit dieser App direkt an die Bürger. Individualisierbare Profile sind für Verwaltung, Gemeinderat und alle kommunalen Einrichtungen möglich. Bürgerversammlungen, Sitzungen, Feste und Feierlichkeiten können über die App angekündigt werden. Auch die Vereine können mit der App über das Vereinsleben berichten und Veranstaltungen ankündigen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Muni-App für zwei Jahre zu erwerben. Die Kosten liegen abzüglich der Förderung bei 1.200 Euro für die beiden Jahre. Über eine weiter Nutzung wird später ein gesonderter Beschluss gefasst.

 

 

Bauangelegenheiten und Haushaltsverordnung

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe als Fluchtweg an einem Gebäude in Wolferszell. Im Baugebiet Oberes Dorf II soll der Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage entstehen. Hierzu erteilte der Gemeinderat ebenfalls das Einvernehmen.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der ersten Änderung der Dienstanweisung zur kommunalen Haushaltsverordnung der Gemeinde Steinach für das Finanz- und Kassenwesen.

 

 

Toilettencontainer, Beleuchtung Gewerbegebiet zum Lehmoos, Waldwegausbau

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Bestellung eines behindertengerechten Toilettencontainers für den Festplatz. Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung über die Anschaffung beraten und den Beschluss gefasst, einen behindertengerechten WC Container zu erwerben.

 

Es wird geprüft, ob an der neu gebauten Straße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach die Beleuchtung bis auf Weiteres abgeschaltet werden kann. Erst bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben im westlichen Abschnitt des Gewerbe- und Industriegebietes soll die Beleuchtung wieder in Betrieb genommen werden. Auch wurde dort schon vermehrt Müllablagerungen durch parkende LkW`s festgestellt. Mülleimer sollen hier Abhilfe schaffen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte, dass bezüglich der Förderung aus dem Regionalbudgets ILE nord23 die Verbesserung des Waldweges zwischen Agendorf und Mitterfels durch die Gemeinde Steinach gestellt wurde. In Zusammenarbeit mit dem Markt Mitterfels soll dieser fahrradtauglich gemacht werden.

 

 

BayernWLAN in Sporthalle, Parksituation August-Schmieder-Straße beim Schloss

In der neuen Sporthalle steht ab sofort BayernWLAN zur Verfügung. Die technischen Arbeiten wurden abgeschlossen.

 

Geprüft wird derzeit die Parksituation beim Schloss Steinach entlang der August-Schmieder-Straße. Hier parken derzeit viele Kleintransporter. Zusammen mit dem Eigentümer und der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden.


 

 

Sitzung vom 24. März 2022

 

Investitionsprogramm für 2022 wurde vorgestellt

 

Für den Gemeinderat Steinach standen in der letzten Gemeinderatssitzung sehr viele Tagesordnungspunkte zur Beratung an.

Neben mehreren Bauleitplanungen wurden dem Gemeinderat Steinach unter anderem das Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2022 sowie die Betriebskostenabrechnung 2021 und der Haushaltsplan 2022 des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt.

 

Sanierung Pumpstationen

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung stellte Herr Hans Buchmeier ein Sanierungskonzept für die Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach vor. Herr Buchmeier betreut im Auftrag der Straubinger Entwässerung und Reinigung (= SER ) seit 01. Januar 2021 die Kläranlage Steinach nebst den dazugehörigen 12 Pumpstationen im Gemeindebereich Steinach. Im Rahmen der Betreuung wurden an den Pumpstationen betriebstechnische Mängel festgestellt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren behoben werden sollten. Priorität haben hinsichtlich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Ersatzausstattungen die Anlagen an der Turmfalkenstraße und im Bauhof der Gemeinde Steinach. Für das Haushaltsjahr 2022 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen in Summe € 80.000,00 einzuplanen. Die Kosten für die Ertüchtigung der Pumpstation an der Turmfalkenstraße betragen geschätzt € 15.000,00. Die Reparaturen an der Anlage dulden keinen Aufschub, da es vor kurzer Zeit zu einem Abwasserrückstau kam. Die Pumpstation auf dem Bauhofgelände weist mitunter Sicherheitsmängel auf, die dringend behoben werden müssen. Unter anderem sind die Tauchwand, der Steg mit Geländer und die Schachtabdeckung zu erneuern. Das Regenüberlaufbecken ist mit einer Abdeckung zu versehen. Die Kosten für die Instandsetzungsarbeiten betragen in Summe rund € 65.000,00. Für die Jahre 2023 bis 2026 sind für die Ertüchtigung der Pumpstationen im Schnitt jährlich circa € 70.000,00 einzuplanen. Bis zur Ertüchtigung der Kläranlage im Jahr 2027 sollen zudem alle Pumpstationen an ein Prozessleitsystem angeschlossen sein.

 

Bauleitplanungen

In Münster soll in Nähe der Kirchrother Straße auf einer Teilfläche die Möglichkeit einer Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden. Zur entsprechenden Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße in Münster sind aus der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sechs Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land musste der Satzungsbeschluss vertragt werden, da seitens des Wasserversorgers noch die Wertung eines beizubringenden Baugrundgutachtens ausständig war.

 

Im südlichen Ortsbereich in Münster sollen im Bereich Buchbergstraße die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Satzungsentwurf Einbeziehungssatzung südlicher Ortsbereich in Münster fielen tendenziell negativ aus. Seitens der Regierung von Niederbayern und auch dem Regionalen Planungsverband Donau Wald wurde die Planung abgelehnt, da die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verfehlt werden. Nach dem Landesentwicklungsprogramm sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen entwickelt werden. Außerdem müssten zunächst die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung vorrangig genutzt werden. Mitunter würde diese Planung eine Zersiedelung der Landschaft fördern. Die Gemeinde Steinach muss zunächst nachweisen, dass im Innenbereich von Münster keine Innenentwicklungsflächen zur Verfügung stehen. Da das Vorhaben laut dem aktuellen Wasserschutzgebietsantrag dem Schutzzonenbereich W II zuzuordnen ist, wird eine Bebauung von Seiten des Wasserzweckverbandes abgelehnt, da mit einer Bebauung in der Schutzzone auch die künftige Wasserversorgung gefährdet würde. In Anbetracht dessen fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Bauleitplanung bis zum Vorliegen der Genehmigung des Wasserschutzgebietsvorschlages zurückgestellt wird.

 

In Agendorf soll eine Teilfläche mit einer Größe von 700 m² am westlichen Ortsrand in Nähe der Mitterfelser Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinbezogen werden.

Dem Gemeinderat Steinach wurde der Satzungsentwurf der Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße vorgestellt. Nach Billigung durch den Gemeinderat ist nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Fachstellenbeteiligung durchzuführen.

 

Die Gemeinde Kirchroth hat die Gemeinde Steinach an der Aufstellung des Bebauungsplanes Müllerberg in Aufroth beteiligt. Am nordwestlichen Ortsrand von Aufroth sollen zur Deckung des Wohnbedarfes 25 Bauplätze entstehen. Zum Satzungsentwurf erhob der Gemeinderat Steinach keine Einwendungen.

 

Die Kommunen in Bayern wurden durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aufgefordert bis zum 01. April 2022 eine Stellungahme zum Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogrammes abzugeben. Der Inhalt des Fortschreibungsentwurfes umfasst im Wesentlichen die Themenfelder zur  Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Stärkung der Kommunen, die Anpassung an den Klimawandel und gute Gesundheit sowie die Schaffung von nachhaltiger Mobilität. Der Bayerische Gemeindetag hat zum Entwurf bereits eine Stellungnahme erarbeitet, welche den Kommunen übersendet wurde. Laut dieser Stellungnahme beinhaltet der vorliegende Entwurf vor allem für kreisangehörige Gemeinden hohes Konfliktpotential. Mit der verfolgten Idee der Landesentwicklung könnte es zu einem Entwicklungsstopp in zahlreichen Landgemeinden kommen. Zudem würde durch eine weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine Entschleunigung herbeigeführt. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Inhalten des Landesentwicklungsprogrammes und unterstützte die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vollumfänglich.

 

Bauangelegenheiten und Lekungsschilder Mooswiesen

Zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und sechs Garagen in Münster erteilte der Gemeinderat unter dem Vorbehalt des Nachweises von 10 Stellplätzen das gemeindliche Einvernehmen. Im Gewerbegebiet Rotham II/1 wurde die Errichtung von zwei Flüssiggasbehältern mit einer Höhe von 6,25 Metern und 15,53 Metern beantragt. Nach Vorstellung der Planung erteilte der Gemeinderat auch hierzu sein Einvernehmen. Für den Bereich des Baugebietes Schloßstraße in Münster wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage eingereicht, welchen der Gemeinderat nach Vorstellung der Planung billigte.

Auf Initiative des Gemeinderates Dr. Thomas Grundler werden im Bereich der Mooswiesen bei Steinach Lenkungsschilder auf ein „Wiesenbrütergebiet“ erstellt. Da seit dem Kalenderjahr 2020 erstmals seit über 15 Jahren wieder ein Kiebitzpaar auf den Sandbänken eines Weihers brütet, soll mittels der Lenkungsschilder eine Störung während der Brutphasen durch sich unvernünftig verhaltende Personen verhindert werden. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf die Errichtung von zwei Durchfahrtsverbotsschildern und zwei Hinweisschildern zu. Auch sollte auf den Hinweisschildern das Wappen der Gemeinde Steinach angebracht werden, um zu signalisieren, dass sich auch die Kommune für den Schutz der Wiesenbrüter einsetzt.

 

Investitionsprogramm 2022

Vor der Beratung über den Haushaltsplan wurde dem Gemeinderat Steinach das Investitionsprogramm für das Jahr 2022 vorgestellt. Für die Trockenlegung des Kellers und die Erneuerung der Fenster im Bereich des Rathaus-Altbaus wurden Finanzmittel in Höhe von rund € 140.000,00 eingeplant. Für die geplante Errichtung einer Löschwasserzisterne im Bereich Hatzenberg in Münster werden Kosten in Höhe von € 90.000,00 entstehen. Zudem wurden für die Anschaffung von beweglichen Anlagegütern für die Ortsfeuerwehren € 76.000,00 in den Investitionsplan eingestellt.  An der Grundschule Steinach sollen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur sowie für die Anschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen rund

€ 120.000,00 investiert werden. Die Anschaffungen für die Digitalisierung werden in Höhe von € 50.000,00 mittels eines staatlichen Zuschusses gefördert. Am Gebäude der Grundschule Steinach müssen die Fenster ertüchtigt, sowie auch Fluchttüren aus den einzelnen Klassenräumen hergestellt werden. Hinzu kommen noch Investitionen für Sanierungen und Ersatzbeschaffungen von Mobiliar. Die Gesamtinvestitionen für diese Maßnahmen betragen in Summe ca. € 133.000,00.

Für die Herstellung des Radweges zwischen Steinach und Rotham wurden Ausgaben für die Tiefbaumaßnahmen in Höhe von € 78.000,00 berücksichtigt. Im April 2022 beginnen die Kanal- und Straßensanierungsarbeiten mit Verlegung von Breitbandinfrastruktur in der Kellerbergstraße. Für die Maßnahmen im ersten Bauabschnitt werden 2022 Kosten in Höhe von ca. € 672.000,00 entstehen. Die Investitionen für den Bereich Bauhof betragen in Summe € 188.000,00. So soll für den Bauhof für den Bereich Grünpflege und Winterdienst unter anderem ein Kleintraktor mit Anbauten angeschafft werden. Im Kalenderjahr 2022 wird auch die Glasfaseranbindung der Grundschule Steinach und des Rathauses Steinach hergestellt. Laut dem Ausschreibungsergebnis betragen die Kosten hierfür rund € 140.000,00. Auch an der Alten Schule in Steinach sollen im Kalenderjahr 2022 Investitionen für die brandschutzkonforme Ausstattung des Gebäudes getätigt werden. Die Kosten für die Erstellung einer baulichen Nutzungsänderung mit einem Brandschutznachweis sowie für die baulichen Maßnahmen wurden in Höhe von € 100.000,00 im Investitionsprogramm berücksichtigt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte das Investitionsproramm zum Haushaltsplan 2022 mehrheitlich.

Für das Kinderhaus Sankt Ursula wurde die Betriebskostenabrechnung 2021 vorgestellt. Das bereinigte Defizit beträgt gerundet € 79.000,00. Auch der Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Jahr 2022 wurde dem Gemeinderat Steinach vorgelegt. Demnach beträgt das Defizit € 42.000,00. Der Gemeinderat Steinach billigte den Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula.

 

Outsourcing Server, Vergabe Sanierung Kellerbergstraße,  Strombezug und Stellenplan 2022

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung fasste das Gremium den Beschluss, dass die zentralen Dienste und IT-Fachverfahren auf das Outsourcing Verfahren NextGO umgestellt werden. Die monatlichen Kosten für den gesamten Serverbetrieb im Outsourcing betragen € 1.100,00.

 

Auch wurde der Auftrag zur Sanierung des ersten Bauabschnittes der Kellerbergstraße mit Kanalumlegung im Bereich Straubinger Straße/Hohe-Kreuz-Siedlung vergeben. Laut dem Vergabevorschlag wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter mit der Angebotssumme in Höhe von € 672.100,00 erteilt. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote lag das Ausschreibungsergebnis um circa 20 Prozent über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros, was mitunter durch die Preissteigerung von Baustoffen bedingt ist.

 

Für den Strombezug 2024-2026 fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass sich die Gemeinde Steinach erstmals an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH beteiligen wird. Die Kosten für die Erstellung der Ausschreibung betragen brutto € 1.140,00. Im Rahmen der Bündelausschreibung soll Normalstrom mit Ökostromanteil beschafft werden.

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden dem Gremium der Stellenplan 2022 der Gemeindeverwaltung Steinach und des Kinderhauses Sankt Ursula vorgestellt. Der Gemeinderat Steinach billigte nach Erläuterung jeweils den Stelleplan für das Haushaltsjahr 2022.


 

Sitzung vom 31. März 2022

 

Haushalt umfasst 8,38 Millionen Euro

 

Haushaltsplan 2022

Wichtigster Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 31.3.2022 war die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022. Der Gemeinderat hat den Haushalt mit drei Gegenstimmen beschlossen. Kämmerin Nadine Semmler, Geschäftsleiterin Ursula Heller und Bürgermeisterin Christine Hammerschick stellten den insgesamt 8,38 Millionen Euro umfassenden Haushalt den Mitgliedern des Gremiums vor. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen, Bauvorhaben und Vereinszuwendungen notwendig.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2022 wurden die verschiedenen Haushaltsansätze sorgfältig ermittelt und soweit erforderlich den allgemeinen Preissteigerungen und Kostenerhöhungen angepasst. Der ausgeglichene Haushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit 6,185 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 2,195 Millionen Euro ab. Die Steuersätze bleiben wie im Vorjahr bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer bei 360 von Hundert gleich.

 

Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind die Steuern. Bei der Gewerbesteuer wird mit 800 000 Euro an Einnahmen gerechnet. Die Grundsteuer A, für agrarisch genutzten Boden, wird mit 50 000 Euro und die Grundsteuer B wird mit 352 800 Euro angesetzt. Der Einkommenssteueranteil der Gemeinde liegt bei 1,95 Millionen Euro. Der Umsatzsteueranteil hat einen Haushaltsansatz von 95 000 Euro und der Einkommenssteuersatz wurde mit 157 800 Euro festgelegt. Den Grunderwerbssteueranteil kalkuliert die Gemeinde mit 40 000 Euro. An Schlüsselzuweisungen sind 734 100 Euro vorgesehen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen von 80 000 Euro. Die Kanalbenutzungsgebühren werden auf 325 200 Euro geschätzt. An Betriebskostenförderung für das Kinderhaus werden Einnahmen in Höhe von 609 200 Euro erwartet.

 

Die bedeutendsten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Kreisumlage in Höhe von 1,667 Millionen Euro sowie die Personalausgaben in Höhe von 1,323 Millionen Euro. Der Personalkostenzuschuss für das Kinderhaus beträgt 1,042 Millionen Euro. Für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Gebäude sind Ausgaben in Höhe von 162 000 Euro vorgesehen. 77 700 Euro sind an Gewerbesteuerumlage abzuführen und 71 000 Euro sind als Schulverbandsumlage zu bezahlen.

 

Die Finanzierung des Vermögenshauhalts 2022 setzt sich aus der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt mit 291 400 Euro, der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 1 330 600 Euro, aus Zuweisungen und Zuschüssen mit 480 500 Euro und Beiträgen mit 90 600 Euro sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen mit 1 900 Euro zusammen.

 

Der Haushalt 2021 konnte mit einer Rücklagenzuführung in Höhe von 1 345 887 Euro abgeschlossen werden. Dieser Betrag wurde dem Vermögenshaushalt 2022 buchungsmäßig wieder vollständig zugeführt. Zum Jahresende ergibt sich laut Planung ein Rücklagenstand von 15 287 Euro. Im kommenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren ergibt sich eine gewisse Anspannung hinsichtlich der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des allgemeinen hohen gemeindlichen Investitionsvolumens einhergehend mit Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Punkte führen dazu, dass die dann vorhandenen Rücklagenmittel vollständig zum Haushaltsausgleich 2023 eingesetzt werden müssen. Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2025 ist eine Kreditaufnahme eingeplant.

 

Zahlreiche Investitionen geplant

Am Rathausgebäude wurde eine PV-Anlage installiert. Die Fenster sollen ausgetauscht und der Keller trockengelegt werden. Für die Verwaltung ist die Neuanschaffung eines Servers notwendig. Beim Brandschutz ist die Neubeschaffung einer Dieselpumpe für der Feuerwehr Münster notwendig und eine Löschwasserzisterne in Münster-Hatzenberg ist zu errichten. Digitale Meldeempfänger sollen für die Feuerwehr angeschafft werden. In der Grundschule wird die digitale Infrastruktur ausgebaut, eine Audioanlage für die Aula ist geplant, Fluchttüren sind zu erneuern, ein Gartenhaus soll errichtet werden und ein Defibrillator soll angeschafft werden. In der alten Schule sind Sanierungsarbeiten und Umbauten hinsichtlich des Brandschutzes notwendig. Der Geh- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Kreuzung Rotham soll gebaut und der Waldweg von Agendorf Richtung Mitterfels soll für Radfahrer verbessert werden. Die Sanierung eines Teils der Kellerbergstraße ist vorgesehen sowie die Erschließung des Gewerbegebietes in Wolferszell. Für den Bauhof ist der Erwerb von Maschinen, der Erwerb eines Kleintraktors und Kleinfahrzeuges vorgesehen. Bei der Straßenbeleuchtung wurden neue Straßenlampen im Gewerbegebiet installiert und im Dorfgebiet wurden die Straßenlampen auf LED-Technik umgerüstet. Bei der Abwasserbeseitigung steht die Sanierung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet an. Geplant ist der Bau einer Straße zur Neuregelung der Zu- und Abfahrt am Wertstoffhof.

 

Zuwendung für Kulturförderverein

Der Gemeinderat beschloss einen projektbezogenen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den Antrag des Kulturfördervereines Joseph Schlicht e.V. zur Veranstaltung eines Kulturabends und zur Aufführung der Festmesse am Ostermontag. Für die Aktivitäten des 60plus-Treffs stellt die Gemeinde dieses Jahr wieder 1000 Euro zur Verfügung.

 

Kein Sondergebiet mehr

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und zwei Garagen in Münster, Aufrother Straße. Den Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat zur Einbeziehungssatzung Kirchrother Straße, Münster. Das Gebiet um das Schloss Steinach ist 1985 planungsrechtlich als Sondergebiet Fremdenverkehr genehmigt worden. Die Nutzung hat sich jedoch geändert und aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Teil des Gebietes dem Dorfgebiet zuzuschreiben und ein Teil als Gewerbegebiet auszuweisen. Der Gemeinderat fasste die entsprechenden Beschlüsse. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan werden entsprechend angepasst.


 

Sitzung vom 05. Mai 2022

 Bauanträge, Beteiligungsverfahren, Trauerwald

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 05. Mai 2022 wurden dem Gremium schwerpunktmäßig Bauanträge zur Beratung vorgelegt. Zum Beteiligungsverfahren an der Fortschreibung des Regionalplanes Donau-Wald wurden dem Gemeinderat die Planungsunterlagen vorgestellt und eine Stellungnahme zum Kapitel Wasserversorgung verfasst. Zudem informierte die erste Bürgermeisterin über das geplante Projekt der ILE nord23 zur Gestaltung eines Trauerwaldes.

 

Bauanträge

Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE Furth mit Deckblatt 11 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bogen mit Deckblatt Nummer 46 wurde die Gemeinde Steinach am Bauleitplanverfahren beteiligt.  Ein dort bestehender Gewerbebetrieb plant seinen Betrieb um eine Betriebshalle und ein Regallager zu erweitern. Der Gemeinderat Steinach erhob keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung der Stadt Bogen.

Mit Schreiben vom 29. März 2022 wurde die Gemeinde Steinach durch den Regionalen Planungsverband Donau-Wad informiert, dass das Kapitel XII „Wasserwirtschaft“ des Regionalplanes fortgeschrieben werden soll. Die Verbandsmitglieder haben Gelegenheit bis zum 20. Mai 2022 eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Dem Gemeinderat Steinach wurden die Unterlagen zum Entwurf vorgestellt. Im Kapitel BXII Wasserwirtschaft des Entwurfes zum Regionalplan wurden Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Demnach wurden im Teilbereich 3 Flächen nordwestlich des Gemeindeteils Hoerabach als Vorranggebiete für die Wasserversorgung festgesetzt. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern sind in den Regionalplänen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung außerhalb der Wasserschutzgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung festzulegen. Südlich des Ortsteiles Münster wurden laut dem Schutzgebietsvorschlag des Wasserzweckverbandes Flächen der Schutzzone W IIIA zugeordnet. An diese Flächen grenzen in Teilbereichen Vorrangflächen für den Kiesabbau an. Laut dem Entwurf des Regionalplanes Donau-Wald ist bedingt durch die Sensibilität der Einzugsgebiete eine zusätzliche Gefährdung des Grundwassers durch die Minderung der Deckschichten oder durch offene Wasserflächen zu vermeiden. Der Gemeinderat Steinach fasste mehrheitlich den Beschluss, dass aufgrund der vorliegenden, konkurrierenden und raumbedeutsamen Nutzung des Vorranggebietes für Bodenschätze zum Schutz der Grundwasserversorgung die betroffenen Flächen im Regionalplan Donau-Wald als Vorrangflächen für die Wasserversorgung festgesetzt werden sollen.

Zum Antrag auf Errichtung von zwei Dachgauben im Wohngebiet am Kellerberg IV erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Überschreitung der laut dem Bebauungsplan maximal zulässigen Vorderansichtsfläche von Dachgauben. Ebenso erteilte der Gemeinderat Steinach zum Bauantrag Neubau einer Kalthalle im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach Süd das Einvernehmen. Ein dort ansässiger Gewerbebetrieb plant, eine Kalthalle mit einer Größe von 852 Quadratmetern zu errichten. Laut der vorliegenden Planung beträgt die Dachneigung drei Grad. Somit wird die laut dem Bebauungsplan festgesetzte, minimale Dachneigung von fünf Grad um zwei Grad unterschritten.

Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Steinach-Ost für eine bestehende Fertiggarage wurde dem Gemeinderat Steinach nochmals zur Beratung vorgelegt. Das Nebengebäude wurde außerhalb der laut dem Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze errichtet. Hierzu erteilte das Gremium mehrheitlich kein Einvernehmen. Ebenso wurden die Vorgaben zur Dachform von Nebengebäuden laut dem Bebauungsplan nicht eingehalten. So wurde abweichend von der Dachform des Hauptgebäudes „Satteldach“ ein Nebengebäude mit der Dachform „Flachdach“ errichtet. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag auf Befreiung von der Dachform mehrheitlich kein Einvernehmen.

Im Gemeindeteil Wiedenhof bei Münster soll ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und PkW-Fertiggaragen errichtet werden. Das Vorhaben soll im Geltungsbereich der bestehenden Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof verwirklicht werden. Nach Prüfung des Bauantrages wurde durch den Wasserzweckverband Straubing-Land gefordert, dass die ursprünglich geplanten Kellerräume aufgrund des bestehenden Wasserschutzgebietes nicht errichtet werden dürfen. Die Planung wurde aufgrund dessen nochmals überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat erteilte nach Änderung der Planung sein Einvernehmen.

Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die Bauarbeiten zur Sanierung der Kellerbergstraße, Kanalverlegung im Bereich Hohe-Kreuz-Siedlung und Straubinger Straße und sowie die Herstellung der zweiten Zu- und Abfahrt zum Wertstoffhof Steinach ab Mitte Juli 2022 beginnen werden.

 

Leserbrief

Zudem wies die erste Bürgermeisterin die Gemeinderatsmitglieder aufgrund eines Leserbriefes zum Haushaltplan 2022 darauf hin, dass die darin getroffenen Aussagen zum Finanzplan mit Investitionsprogramm missverständlich formuliert waren. Der Finanzplan ist im Grundsatz nicht verbindlich. Er ist auch nicht wie der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Der Finanzplan wird vielmehr nach Orientierungsdaten aufgestellt und fortgeschrieben. Insbesondere für die geplanten Anschaffungen betreffend den Bereich Bauhof wurden für die Finanzplanjahre Einwendungen erhoben, nach welchen die Finanzplanwerte 2023 mit 2025 in Höhe von € 150.000,00 zu hoch sind. In den vergangenen zehn Jahren wurden für den Bereich Bauhof durchschnittlich Investitionen in Höhe von € 150.000,00 getätigt. Somit ist der Vorwurf, dass bei der Finanzplanung Willkür angewendet wurde, nicht gerechtfertigt.

 

Beteiligtenversammlung ILE nord23

Am 22. April 2022 fand die Beteiligtenversammlung der ILE nord23 statt. Anlässlich der Versammlung wurde ein Konzept zur Gestaltung eines Trauerwaldes vorgestellt. Da auch im Gemeindebereich Steinach potentielle Flächen für die Gestaltung eines Trauerwaldes existieren, hat die erste Bürgermeisterin das Konzept eines Trauerwaldes vorgestellt. Vorzugsweise soll das Konzept des Trauerwaldes in einem Mischwald umgesetzt werden. Die Fläche sollte zudem von anderen Grund -und Waldstücken so abgegrenzt werden, dass sich Spaziergänger oder Besucher bewusst sind, dass sie sich auf einer Beisetzungsfläche befinden. Laut Bestattungsrecht muss die Gemeinde die Trägerschaft übernehmen. Auch muss das Areal durch die Gemeinde gewidmet werden und es muss gewährleistet sein, dass Beisetzungen mindestens 100 Jahre auf der Fläche vorgenommen werden können. Die erste Bürgermeisterin zeigte den Gemeinderatsmitgliedern Bilder von bestehenden Anlagen. Aufgrund steigender Nachfragen nach Bestattungen im Naturwald sollte sich auch die Gemeinde Steinach darum bemühen, geeignete Flächen auszuweisen.

Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die wegen der Covid-19-Pandemie ausgefallene Ehrung von Sportlern sowie Funktionären im Ehrenamt und Wahlhelfern am 06. Oktober 2022 stattfinden wird. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde zum Bauleitplanverfahren Sondergebiet Nahversorgung der Auftrag zur Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschafsplanes an das Planungsbüro Heigl in Bogen erteilt. Abschließend wurden dem Gemeinderat Steinach die Erhebungsdaten für die Erstellung einer Studie zur Ertüchtigung der Kläranlage Steinach vorgestellt.


 

Sitzung vom 19.05.2022

 

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2022 stellte der Architekt Hans-Peter Gartner den Vorentwurf zur Sanierung des Gasthaues in Münster vor. Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, fasste das Gremium nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen den Satzungsbeschluss.

 

Renaturierung Steinachbach

Zu Beginn der Sitzung wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Tagesordnungspunkt zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Projekt „Renaturierung Steinachbach“ in die Tagesordnung mit aufgenommen.

 

Sanierung Gasthaus Münster

Nach Bekanntgabe der Beschlussfassungen des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 05. Mai 2022 begrüßte die erste Bürgermeisterin den Architekten Hans-Peter Gartner, der die Vorentwürfe zur Sanierung des Gasthauses in Münster vorstellte. Der Vorentwurf wurde bereits im Frühjahr 2021 durch den Architekten ausgearbeitet, jedoch wurde im Jahr 2021 aufgrund des damals geltenden Versammlungsverbotes von der Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Planung abgesehen. Im ersten Schritt sollte der Gemeinderat Steinach Kenntnis vom Vorentwurf erlangen, bevor die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Zunächst zeigte Architekt Hans-Peter Gartner an Hand der von ihm erstellten Bestandspläne, dass am Objekt bereits zahlreiche Um- und Erweiterungsbauten vorgenommen wurden. Deutlich erkennbar ist dies im Bereich des bestehenden Saales im ersten Stock, wo ein Teil der tragenden Mauer abgebrochen wurde, um den Raum zu vergrößern. Laut dem Planungsentwurf würden der Haupteingang und die Anordnung der Küche unverändert bleiben. Jedoch müsste das Treppenhaus an anderer Stelle erstellt werden, um einen Aufzugschacht herstellen zu können. Für den Zugang zu den Sanitäranlagen könnte am östlichen Teil des Gebäudes ein Nebeneingang mit Zugang zu den Sanitäranlagen, Technikraum sowie zum Treppenhaus mit Lift geschaffen werden. Dieser Bereich würde durch eine Zwischentüre von den weiteren Räumen im Erdgeschoss separiert, sodass die WC-Anlagen und die Räumlichkeiten im Obergeschoss unabhängig von einem Schank- und Küchenbetrieb genutzt werden könnten. Die Sanitäranlage im Erdgeschoss würde um ein behindertengerechtes WC erweitert und es könnte eine öffentlich zugängliche Toilette hergestellt werden. Laut dem Entwurf würde vorgelagert zum Saal ein Garderobenraum entstehen. Im südwestlichen Bereich des Obergeschosses wurden eine Theke mit einem Vorratsraum eingeplant. Um die Nutzung für weitere Angebote und Organisationen möglich zu machen, würden westlich angrenzend an den Saal ein größerer Raum mit ca. 65 m² sowie drei weitere Räume mit jeweils einer Größe von ca. 14 m² für flexible Nutzungen geschaffen. Diese Räume könnten unabhängig vom Saal über das Treppenhaus mit Lift erreicht werden. Die bereits bestehende Fluchttreppe ausgehend vom Obergeschoss wurde an der gleichen Stelle vorgesehen. Herr Hans-Peter Gartner erklärte, dass das Objekt durchaus sanierungswürdig ist, zumal laut den Unterlagen des Archives für Heimatgeschichte die ersten bekannten Besitzer des „Wirtshof“ am Kirchplatz in Münster bereits im Jahr 1643 erwähnt wurden. Somit ist das Gebäude als prägender Bestandteil des Ortsbildes von Münster zu werten. Im nächsten Schritt müssten nun Untersuchungen der Bausubstanz sowie ein Gutachten zur Statik erstellt werden, um abschließend klären zu können, ob eine Sanierung möglich ist. Die erste Bürgermeisterin erklärte weiter, dass die Entwurfsplanung im Rahmen einer öffentlichen Versammlung den Gemeindebürgern vorgestellt werden soll. Sinn von Dorfentwicklungsprojekten ist es nämlich, dass deren Umsetzung auf Initiative der künftigen Nutzer erfolgt.

 

Baumaßnahmen

Zur Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße in Agendorf hatten die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 13. Mai 2022 die Gelegenheit eine Stellungnahme zur Bauleitplanung abzugeben. Am westlichen Ortsrand des Ortsteiles Agendorf soll an der Mitterfelser Straße auf einer Fläche von ca. 960 m² die Möglichkeit der Bebauung für ein Austragshaus mit Doppelgarage geschaffen werden. Nachdem aus der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind und die Stellungnahmen der Behörden und weiteren Beteiligten durch den Gemeinderat Steinach abgewägt wurden, fasste das Gremium den Satzungsbeschluss.

Die Gemeinde Steinach wurde von der Stadt Bogen um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Weinberg I“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 41 gebeten. In Nähe des Schulzentrums in Bogen soll ein Sondergebiet für Grundschule und Kindergarten entstehen. Seitens der Gemeinde Steinach werden keine Einwendungen erhoben. Auch wurde die Gemeinde Steinach zur 3. Einbeziehungssatzung „Obermiethnach“ der Gemeinde Kirchroth am Verfahren beteiligt. Gegen die dort geplante Einbeziehung einer Fläche von ca. 2.750 m² zur Bebauung mit Einfamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten erhob der Gemeinderat Steinach ebenso keine Einwendungen.

Für den Ausbau eines Dachgeschosses mit dem Einbau einer Dachgaube im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kellerberg IV in Steinach wurden Befreiungen von den Festsetzungen zur maximalen Vorderansichtsfläche von Dachgauben mit 1,5 m² sowie von der Dachneigung beantragt. Der Gemeinderat erteilte die Befreiungen zur Errichtung einer Dachgaube mit einer Ansichtsfläche von 13,75 m² sowie zur Erstellung eines Daches mit einer Neigung von 12 Grad.

Die Eigentümer des Wohnbaugrundstückes Flurnummer 138/6, Gemarkung Münster, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelofenweg II liegt, beantragten die Errichtung einer Stützmauer in Angrenzung an die Erschließungsstraße „Am Radelfleck“. Laut dem rechtkräftigen Bebauungsplan dürfen straßenseitig keine Stützmauern errichtet werden. Da der Höhenunterschied im betroffenen Bereich sehr groß ist, bzw. das Gelände stark abfällt, billigte der Gemeinderat Steinach die Errichtung der Stützmauer mehrheitlich.

Zu Renaturierungsmaßnahme am Steinachbach soll aufgrund der damit einhergehenden Herstellung des Geh- und Radweges zwischen Steinach und Rotham der Antrag auf vorzeitigten Maßnahmenbeginn gestellt werden. Insbesondere soll der Antrag im Hinblick darauf gestellt werden, dass die Maßnahme im Kalenderjahr 2022 umgesetzt wird. Nach Prüfung und gutachtlicher Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, kann die Ausschreibung der Gewerke bereits vor Erteilung der Genehmigung zum Vorhaben erfolgen. Der Gemeinderat Steinach billigte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass die Würdigung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 des Landratsamtes Straubing-Bogen eingegangen ist. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 7,46 Prozent der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. In den darauffolgenden Jahren ist nach derzeitiger Finanzplanung von einem gleichbleibenden Niveau des bereinigten Ergebnisses von fünf Prozent auszugehen. Dieses Ergebnis ist insgesamt als zufriedenstellend zu beurteilen.

 

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurde der Antrag auf Gestattung zur Verlegung einer Kabelleitung ausgehend von einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Wiedenhof bis zur geplanten Übergabeschutzstation in Nähe Bayerwaldstraße 1 zurückgestellt, da der vorgelegte Entwurf des Gestattungsvertrages noch inhaltlich zu überarbeiten ist. Insbesondere ist durch den Vorhabenträger sicherzustellen, dass die gesamte Kabelleitung mittels GPS eingemessen wird und dass der Gemeinde Steinach als Gestattungsgeberin die lagegenaue, digitale Einmessung sowie eine Plandokumentation überlassen werden.

Für die Anschaffung eines gebrauchten Kleintraktors mit Anbaugeräten für den Mäh- und Winterdienst wurde der Auftrag an die Firma Wenk, Steinach erteilt. Die Anschaffungskosten betragen rund 38.200,00 Euro.

Auch billigte der Gemeinderat Steinach die Vorschlagsliste zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen sowie von verdienstvollen Personen durch die Gemeinde Steinach.


 

Sitzung vom 23.06.2022

 

E-Tankstelle beginnt mit Testphase

In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 23. Juni 2022 im Sitzungssaal des Rathauses waren zahlreiche Bauanträge zu behandeln.

 

Bau

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zur Nutzungsänderung von einem Gartenhaus zur Wohnnutzung im Ortsteil Berghof. Im Baugebiet Oberes Dorf II wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. Hier soll ein Stellplatz für einen Wohnwagen errichtet werden, der die Baugrenze überschreitet. Vom Baugebiet Münster „Am Waldweg“ lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedung vor. Dort soll eine zwei Meter hohe Einfriedung als Sichtschutzwand errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht dies jedoch nicht vor. Der Gemeinderat lehnte eine Befreiung ab.

Zugestimmt wurde zwei Befreiungen zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Münster im Baugebiet Schlossstraße hinsichtlich der Dachneigung der Terrasse und der Zufahrtsrichtung. In Steinach im Baugebiet Kellerberg II soll ein Wohnhaus erweitert werden. Hierzu ist für den Erweiterungsbau eine Befreiung von der Dachneigung des Bebauungsplanes notwendig. Der Gemeinderat erteilte diese Befreiung.

 

Floating-PV-Anlage

Auf einer ausgebeuteten Kiesgrube soll auf der Wasserfläche an der Kreisstraße SR 8 nach Münster Richtung Friedenhain eine Floating-Photovoltaikanlage - schwimmender Solarpark – errichtet werden. Solche Anlagen bieten den Vorteil, weitere Flächen für die Energiewende nutzen zu können und Landnutzungskonflikte zu minimieren. Dem Gemeinderat lag hierzu eine Voranfrage vor. Nach Sachverhaltsdarstellung genehmigte der Gemeinderat die Errichtung.

 

E-Tankstelle

Zweiter Bürgermeister Martin Haberl, der die Sitzung leitete, gab bekannt, dass die Gemeinde Steinach 48800 Euro Straßenausbaupauschale erhält. Beim Rathaus wurde eine Ladestation für Pkw errichtet. Diese geht nun in die Testphase. Im Rathaus sind die entsprechenden Ladekarten erhältlich. Mit dem Strom aus der PV-Anlage des Rathauses kann dann kostenlos getankt werden. Für den Bauhof wird ein Kommunaltraktor von der Firma Wenk angeschafft.

 

Gemeinderat Josef Fischer stellte schriftlich den Antrag die Grünpflege am innerörtlichen Steinachbach durchzuführen.

 

Der Markt Mitterfels stellt den Bebauungs- und Grünordnungsplanes "WA Pimaisset-Erweiterung" auf. Hierzu wurde die Gemeinde Steinach im Rahmen der Behördenbeteiligung benachrichtigt. 17 Wohnparzellen sollen hier entstehen. Der Gemeinderat erhob hierzu keine Einwendungen.


  

Sitzung vom 30.06.2022

Nach Eröffnung der Gemeinderatssitzung vom 30. Juni 2022 wurden die in nichtöffentlicher Sitzung vom 23. Juni 2022 gefassten Beschlüsse bekanntgegeben.

Die Gemeinde Steinach genehmigte in der nichtöffentlichen Sitzung den Gestattungsvertrag zur Verlegung und den Betrieb einer Kabelleitung in den Grundstücken der Gemeinde Steinach Flurnrn. 198/1, Gem. Münster; 851, 854, 865, 874/1, 874/2, 883, 898/1, 898/2 jew. Gem. Steinach sowie Flurnrn.999, 2003 Gem. Agendorf sowie zur Errichtung einer Übergabeschutzstation auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf.

 

Grundstücksangelegenheiten

Unter dem Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten fasste das Gremium den Beschluss, dass die Grundstücksverhandlungen zum Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 773, Gemarkung Münster durch die erste Bürgermeisterin aufgenommen werden sollen. Der Antrag auf Grunderwerb einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes (Weg) Flurnummer 424, Gemarkung Münster wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt. In Münster wurde auf dem Grundstück Fl.Nr. 164, Gemarkung Münster ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichtet. Der Bauherr stellte den Antrag, dass der vorhandene Hochbord zu Gunsten der Erstellung einer Hofeinfahrt abgesenkt werden soll. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu, jedoch sind die Kosten für die Absenkung des Gehweges durch den Bauherrn zu tragen. Dem Antrag auf die saisonale Errichtung von zwei Kürbisverkaufsständen im Gemeindebereich wurde ebenso zugestimmt. Mit Bescheid vom 25. September 2020 wurden die Gebühren zu einem Einsatz der FF Steinach abgerechnet. Gegen diesen Bescheid wurde durch den Bescheidempfänger ein Widerspruch erhoben. Seitens der Gemeinde Steinach wird dem Widerspruch nicht abgeholfen. Der Gemeinderat Steinach fasste daher den Beschluss, dass der Widerspruch an die Widerspruchsbehörde weiterzuleiten ist.

In Wolferszell soll auf dem Grundstück Flurnummer 1735, Gemarkung Agendorf, mit einer Größe von ca. 15.525 m² ein Gewerbegebiet entstehen.

Vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde dem Gemeinderat Steinach der durch das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro ausgearbeitete Vorentwurf vorgestellt.

Als Art der baulichen Nutzung wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BauNVO ein Gewerbegebiet mit Beschränkung nach § 8 BauNVO ausgewiesen.

Zulässig sind dort Gewerbebetriebe aller Art, sowie Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.

In den Parzellen vier bis sechs, die an die bestehende Bebauung angrenzen, sind nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB Wohnungen für Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurde die Grundflächenzahl mit maximal 0,8 und die Geschossflächenzahl mit maximal 1,6 festgesetzt.

Als Bauweise wurde die offene Bauweise mit einer maximalen Länge der Gebäude von 50 Metern gewählt.

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen im Plan festgelegt.

Für die Abstandsflächen gelten die Regelungen gem. Art. 6 der Bayerischen Bauordnung.

Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 8,50 Meter und die maximal zulässige Firsthöhe mit 10,50 Meter festgesetzt.

Zulässige Dachformen sind Sattel-, Pult- oder Flachdach. Die Dachneigung beträgt für die Dachformen 0 Grad bis 25 Grad. Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2 Metern zulässig.

Um sicherzustellen, dass an den schalltechnischen relevanten Immissionsorten die nach TA Lärm maßgebenden Immissionsrichtwerte im Bebauungsplangebiet nicht überschritten sind, wurde ein Schallgutachten erstellt. Für die Parzellen eins bis sieben wurden tags 55 bis 60 dBA und nachts 39 bis 55 dBA festgelegt. Der Referenzpunkt zur Festlegung der Richtungssektoren wurde auch in den Festsetzungen durch Planzeichen berücksichtigt.

Hinsichtlich der Festsetzungen zur Grünordnung wurden sowohl öffentliche Grünflächen mit Pflanzgebot sowie private Grünflächen in Form einer Randeingrünung und privaten Grünflächen entlang gemeinsamer Grundstücke mit einer Breite von fünf Metern festgesetzt. Um die Löschwasserversorgung gewährleisten zu können muss eine Löschwasserzisterne hergestellt werden. Der Zisternenstandort wurde in der öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Parzellen eins und zwei festgesetzt. Die Verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Kreisstraße Chamer Straße sowie über eine neu zu erstellende Erschließungsstraße die in einem Wendehammer endet. Der Durchmesser des Wendehammers entspricht den Vorgaben des Brandschutzes.

Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den Grundstücken zu versickern. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Kanalsystem in der Chamer Straße entsorgt.

Nach Kenntnisnahme der Planung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Neben der Erstellung des Bebauungsplanes werden der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nummer 40 und der Landschaftsplan mit Deckblatt Nummer 16 im Parallelverfahren geändert. Auch hierzu fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung der vorgenannten Beteiligung.

Die Gemeinde Kirchroth bat die Gemeinde Steinach im Rahmen der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Müllerberg" in Aufroth, Gemeinde Kirchroth, gem. § 13b BauGB. Im Ortsteil Aufroth soll ein Wohnbaugebeit mit 26 Bauparzellen entstehen. Der Gemeinderat Steinach erhob gegen die Planung der Nachbargemeinde keine Einwendungen.

Zum Bauantrag Neubau eines Bitumentanks auf den Grundstücken Flurnummer 701 Gemarkung Steinach und Flurnummer 163 Gemarkung Ascha, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Ebenso wurde zum Bauantrag Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Wohnhauses in Münster, Flurnummer 209, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Wirkung vom 31. Mai 2022 wurde die Einbeziehungssatzung Mitterfelser Straße, Agendorf, rechtswirksam. Die Vorhabenträger haben nun den Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Agendorf, Flurnummer 2220, Gemarkung Agendorf, eingereicht, zu welchem der Gemeinderat Steinach ebenso sein Einvernehmen erteilte.

Auf dem Grundstück Flurnummer 2003, Gemarkung Agendorf wird eine Übergabeschutzstation errichtet. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Aufgrund der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze wurde eine Befreiung vom genannten Bebauungsplan beantragt, welche durch das Gremium erteilt wurde.

Auch zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Doppelhauses in Münster, Flurnummer 75, Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Am Mittwoch, den 22. Juni 2022 wurde durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2021 geprüft.

Laut der Geschäftsordnung des Gemeinderates Steinach entscheidet über überplanmäßige Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 7.500,00 und über außerplanmäßigen Ausgaben ab einem Betrag in Höhe von € 3.750,00 der Gemeinderat. Im Verwaltungshaushalt wurden insbesondere für den Bereich Bauhof überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 28.614,00 festgestellt. Die Überschreitungen betreffen dabei die Haushaltsstellen der Entgelte und des Fahrzeugunterhaltes.

Im Vermögenshaushalt wurde auf der Haushaltsstelle Baunebenkosten Straßenbau eine Überschreitung von € 9.561,00 festgestellt, die durch eine Schlussrechnungsstellung für erbrachte Ingenieurleistungen aus dem Kalenderjahr 2019 bedingt waren.

Der Gemeinderat Steinach stellte die Jahresrechnung 2021 für den Verwaltungshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 6.357.985,74 und im Vermögenshaushalt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben in Höhe von € 5.380.700,35 fest.

 

verkehrsberuhigter Bereich

Ein Anwohner der Gabriel-von-Seidl-Straße stellte mit Schreiben vom 09. Mai 2022 einen Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Schloßstraße und Gabriel-von-Seidl-Straße in Münster. Laut Angaben des Antragstellers sind die beiden vorgenannten Ortsstraßen so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorliegt.

So müssen sich Fußgänger, Radfahrer und Autos die Fahrbahn teilen.

Die Straßen werden laut dem Antragsteller überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum genutzt und erfüllen somit die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht.

Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu den Beschluss, dass der Antrag abgelehnt wird, da die mit Kennzeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln müssen, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Insbesondere die Gemeindestraße Schloßstraße entspricht hinsichtlich ihrer Gestaltung nicht den Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereiches. Damit ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, müsste sich die Gemeinde Steinach zunächst die baulichen Voraussetzungen schaffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schloßstraße beträgt die Straßenbreite der Gabriel-von-Seidl-Straße 3,50 Meter. Angrenzend an die Straße bestehen dort für Fußgänger über den durchwegs beidseitig vorhandenen Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern und 2,50 Metern ausreichende Ausweichmöglichkeiten.

 

verkaufsoffener Sonntag

Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags hat der Gemeinderat Steinach die entsprechende Verordnung erlassen.  Gewerbebetriebe, die in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich Gewerbegebiet Rotham I und Rotham II), Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach angesiedelt sind, dürfen somit am Sonntag, den 07. August 2022 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Betriebe öffnen.

Zum Sitzungsende gab der zweite Bürgermeister den Stand der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. Dezember 2021 bekannt. Die vom Amt für Statistik ermittelten Einwohnerzahl beträgt in Summe 3.221.


 Sitzung vom 26.07.2022

 

Gemeinde sucht Biberberater

 

Schnell abgehandelt waren die Tagesordnungspunkte der letzten Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, den 26. Juli 2022 stattfand. Der eigentliche Hauptpunkt, die Vorstellung der Studie zur Umsetzung eines integralen Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach durch Dr. Markus Ammer nach erneuter Berechnung, musste wegen einer Terminüberschneidung entfallen.

 

Bausachen

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Kirchrother Straße in Münster. Dem Gemeinderat lag weiterhin ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße zum Neubau einer Garage und eines Carports vor. Hier wird die Baugrenze des Bebauungsplanes in dem zu bebauenden Bereich um 71 Zentimeter überschritten. Der Gemeinderat erteilte die erforderliche Befreiung.

 

Der Gemeinderat hatte über einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle in der Aufrother Straße in Münster zu entscheiden. Für diese Fläche im Außenbereich läuft derzeit das Verfahren für eine Einbeziehungssatzung „Münster West II“. Jetzt hat der Bauherr einen Vorbescheid zur Genehmigung als privilegiertes Vorhaben für einen landwirtschaftlichen Betrieb eingereicht. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben.

 

Bürgermeisterdienstbesprechung

Die Geschäftsleiterin Ursula Heller berichtete von der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung, die am 11. Juli 2022 am Landratsamt stattfand. In der Dienstbesprechung wurde insbesondere über die Neuerungen im Bibermanagement informiert. Die neueste EUGH-Rechtsprechung sieht hier in der Auslegung eine Verschärfung bei der Erlaubnis zur Biberburgbeseitigung vor. Die Gemeinden können nicht mehr auf Eigeninitiative tätig werden, sondern in Zukunft ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Diese muss die Stelle ansehen und bewerten. Um dies zu beschleunigen können, sollten die Gemeinden einen Biberberater einstellen. „Wer sich als Biberberater schulen lassen möchte, solle sich bei der Gemeinde Steinach melden“, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat auch über die derzeit laufenden Erdarbeiten zur Errichtung einer Glasfaseranbindung der Grundschule, der Sporthalle sowie des Kinderhauses und des Rathauses.

 

Die Gemeinde Kirchroth beabsichtigt die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Oberzeitldorn. Hier sollen drei Wohnbauparzellen entstehen. Im Rahmen der Nachbarschaftsbeteiligung erhob der Gemeinderat in seiner Stellungnahme keine Einwendungen.


 

Sitzung vom 15.09.2022

 

Die Tagesordnung zur Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 15. September 2022 war sehr umfangreich. Neben der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Wolferszell waren einige Bauanträge sowie Anträge zur Vereinsförderung auf der Tagesordnung.

Im Zeitraum vom 01. August 2022 bis einschließlich 02. September 2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan Gewerbegebiet Wolferszell verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nummer 40 und der Änderung des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 16 durchgeführt.

Von Seiten der Regierung von Niederbayern sowie des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald erging der Hinweis an die Gemeinde Steinach, dass im Gewerbegebiet Steinach-Süd aktuell noch freie Flächen vorhanden sind, die bebaut werden könnten. Im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sind vorrangig Potenziale der Innenentwicklung zu nutzen. Die Gemeinde Steinach hat die Standortwahl entsprechend zu begründen. Mit Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen wurden hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes noch Änderungen in den Festsetzungen gefordert. So enthält der Bebauungsplan keine Fläche, deren Emissionskontingente die Ausweisung einer unbeschränkten Gewerbefläche zulassen. Das Staatliche Bauamt Passau wies darauf hin, dass auch die Maßnahmen zum geplanten vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B20 zu beachten sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Anbauverbotszone, die im Vorentwurf bereits berücksichtigt wurde, noch konkret eingetragen werden muss. Zudem werden Zufahrten zur Bundesstraße B20 weder dauerhaft noch temporär zugelassen. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf wurde gefordert, dass zur geplanten Versickerung von Niederschlagswasser auf den Parzellen sowie zur Versickerung von Überschusswasser aus den Parzellen der dazu notwendige Flächenbedarf im Bebauungsplan zu berücksichtigen und darzustellen ist. Außerdem ist für die Ableitung von Überschusswasser in ein Regenrückhaltebecken nachzuweisen, ob dessen Aufnahmekapazität ausreichend ist. Laut der Stellungnahme des Wasserzweckverbandes Straubing-Land ist vor der Erschließung des Gewerbegebietes zu prüfen, ob sich Firmen mit einem sehr großen Wasserbedarf ansiedeln werden, da unter Umständen eine Berechnung des Rohrnetzes erfolgen müsste.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bauanträge wurde zum Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens in Münster, Flurnummer 151/8, Gemarkung Münster das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Errichtung einer Kalthalle auf dem Grundstück Flurnummer 888, Gemarkung Münster wurde eine Befreiung zu der laut dem Bebauungsplan maximal festgesetzten Höhe von Auffüllungen beantragt. Der Gemeinderat Steinach erteilte hierzu ebenso das gemeindliche Einvernehmen. Auch zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flurnummer 138/1, Gemarkung Münster, wurde eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße aufgrund der Überschreitung der Baugrenze erteilt.

Dem Antrag auf Errichtung einer Werbetafel mit einer Größe von etwa vier Quadratmetern auf dem Grundstück Flurnummer 2007 (TF) Gemarkung Agendorf wurde nur unter Einschränkungen zugestimmt.

 

Antrag des OGV

Der Obst- und Gartenbauverein Münster e.V. stellte den Antrag auf Gewährung eines projektbezogenen Zuschusses für die Kinder- und Jugendgruppe in Höhe von € 300,00. Der Gemeinderat genehmigte die Gewährung des Zuschusses für das Projekt Herstellung von Zaunhockern und Gartensteckern aus Ton, welches im Rahmen des Herbstfestes für den Nachwuchs des Vereines angeboten wird. Für Aktivitäten des 60 plus Treffs gewährte die Gemeinde Steinach alljährlich einen Zuschuss in Höhe von € 1.000,00. Mitunter wegen der gestiegenen Energiepreise erhöhen sich auch die Kosten für die Busfahrten.  Die Seniorenbeauftragten beantragten daher eine Erhöhung der gemeindlichen Zuwendung von € 1.000,00 auf € 2.000,00 pro Kalenderjahr. Auch diesem Antrag stimmte der Gemeinderat Steinach zu.

Für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 02. Oktober 2022 in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham, Agendorf und Wolferszell der Gemeinde Steinach hat der Gemeinderat Steinach eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags erlassen. Gewerbetreibende können am 02. Oktober 2022 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstätten offenhalten.

 

nichtöffentlicher Teil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde unter dem Tagesordnungspunkt Auftragsvergaben die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Münster gebilligt. Aufgrund technischer Mängel muss das vorhandene Gerät (Baujahr 1993) ausgetauscht werden. Die Anschaffungskosten betragen rund € 17.600,00. Im Rahmen des Förderprogrammes zum Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) werden für die Grundschulklassen an der Grundschule Steinach schulgebundene, mobile Endgeräte angeschafft. Nach Vorstellung des Ausschreibungsergebnisses genehmigte der Gemeinderat Steinach die Anschaffung von 50 Tablets nebst Zubehör und sowie deren Einrichtung in Höhe von € 24.800,00.


Sitzung vom 22.9.2022

Hochwasserschutz wurde neu berechnet
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen – Baumaßnahmen auf 2023 verlegt

Am Donnerstag, 22.09.2022 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Zu Beginn stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. In einem „boden:ständig“-Projekt engagieren sich Menschen, die vor Ort selber konkret an der Lösung von Problemen,  wie zum Beispiel lokale Überschwemmungen nach Starkregen, Erosion oder Wassermangel durch extreme Trockenperioden arbeiten. Frank betonte auch, dass diese Maßnahmen keinen Hochwasserschutz darstellen. Die Gemeinde müsse konkrete Probleme melden um tätig zu werden.

Im Anschluss stellte Dr. Markus Ammer nach neuer Berechnung die Studie zur Umsetzung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Steinachbach vor. Bereits im Januar 2022 hatte Dr. Markus Ammer dem Gemeinderat das Konzept vorgestellt. Das Einzugsgebiet des Steinachbaches und Schanzlgrabens beträgt elf Quadratkilometer. Beide Gewässer vereinigen sich bei der Saatzucht und fließen als Steinachbach durch Steinach weiter zur Kinsach.

Das hydrologische Modell für den Steinachbach und Schanzlgraben zeige bei einem 100-jährigem Hochwasser, wie viel Wasser nach der Vereinigung der beiden Gewässer durch Steinach fließt. Rund elf Kubikmeter Wasser pro Sekunde hätte der Steinachbach dann zu transportieren, was er aufgrund seines Bachbettes nicht kann.
Da zwei Berechnungsmodelle, eines des Wasserwirtschaftsamtes und ein Modell von Dr. Markus Ammer, vorlagen, verglich dieser beide Modellberechnungen die größtenteils auch zusammenpassten. An drei Bachstellen ergeben sich, nach dem Modell von Dr. Ammer, jedoch Abweichungen. Hier habe das Wasserwirtschaftsamt keine korrekten Berechnungen, bei der Saatzucht, im Bereich der August-Schmieder-Straße 8 b und beim Durchlass an der Kreuzung Rotham-SR 8, durchgeführt. Im Kreuzungsbereich, Rotham-Kreisstraße SR 8, komme man auf einen Unterschied von fast einem Meter. Die Hochwassersituation im Bereich Rotham und Gewerbegebiet ist dadurch wesentlich günstiger und der potentielle Hochwasserschaden werde dadurch geringer. Das erforderliche Rückhaltevolumen für technische Bauwerke bleibt jedoch gleich.

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die neuesten Einwohnerzahlen Stand 30.6.2022. Demnach hat die Gemeinde Steinach 3264 Einwohner und steht an dreizehnter Stelle in der Landkreisliste.

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnräumen als Physiopraxis in Münster.

 

Nachtragshaushaltssatzung

Bei der Beratung über den Nachtragshaushaltsplan 2022 wurden den Gemeinderäten die einzelnen geänderten Haushaltsstellen erläutert. Diese betreffen alle den Vermögenshaushalt in den Bereichen Verwaltungsgebäude, Feuerlöschwesen, Grundschule, Jugendarbeit, Radwanderwege, Gemeindestraßen, Gewerbegebiet Wolferszell, Kläranlage oder Erwerb von Grundstücken. Bürgermeisterin Christine Hammerschick betonte, dass die Maßnahmen, die jetzt im Haushalt gestrichen wurden, da sie 2022 nicht umgesetzt wurden, im Kalenderjahr 2023 umgesetzt werden. Darunter fällt auch die Teilsanierung der Kellerbergstraße. Mit dem Bau des Fuß- und Radweges Steinach zur Rothamer Kreuzung und der neuen Zu- bzw. Abfahrt im Wertstoffhof werde demnächst begonnen. Der Gemeinderat beschloss den Nachtragshaushalt mehrheitlich als Satzung. Im Verwaltungshaushalt, mit Einnahmen und Ausgaben von 6.185.000 Euro, gab es keine Änderungen. Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.243.800 Euro ab.

 

Gemeindetagsempfehlung wird gefolgt

Der Gemeinderat schloss sich in allen Punkten der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes an. Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Punkte zusammenfassend dargestellt. Darunter fallen Punkte wie Ressourcen schonen, Abwanderung vermindern, Telekommunikation, Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raumes, Integrierte Siedlungsentwicklung, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Energieversorgung oder Wasserwirtschaft. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms will Bayern zukunftsfeste, attraktive und nachhaltige Raumstrukturen schaffen. Eine hohe Lebensqualität soll gesichert und dabei zukünftigen Generationen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten offengehalten werden.


Sitzung vom 28.10.2022

Energiesparen bei Straßenbeleuchtung

Bebauungsplan Nahversorgung wird aufgestellt

Dem Gemeinderat wurde am Donnerstag, 27. Oktober 2022 in seiner Sitzung der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Nahversorgung Steinach“ vorgestellt. An der Kreuzung Kreisstraße SR 8 mit der Helmbergstraße und Gemeindeverbindungsstraße nach Parkstetten sollen ein großflächiger Einzelhandel mit weiteren drei Ladeneinheiten und einem Beherbergungsbetrieb in Form eines Boardinghauses entstehen.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den textlichen und planlichen Festsetzungen und beschloss, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen ist. Durch die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Nahversorgung sind auch der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat beschloss auch deren Änderungen durch Deckblatt.

Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag „Umbau der Werkstatt und Anbau eines Aufenthaltsraumes und Lagerräumen“ auf dem Grundstück Flurnummer 739, Gemarkung Steinach.

Hundesteuer

Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 informierte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dass sogenannte ASP-Kadaver-Suchhunde nach den Regelungen der Mustersatzung zur Hundesteuer von dieser befreit sind bzw. dass ein entsprechender Befreiungstatbestand formuliert werden könnte.

Wie Gemeinderat Dr. Thomas Grundler erklärte, hat die Afrikanische Schweinepest bei Ansteckung von Wildscheinen fast immer einen tödlichen Verlauf. Im Seuchenfall müssen Wildschweinkadaver möglichst schnell gefunden werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindert werden. Deshalb werden in Bayern Suchhunde ausgebildet. Die Hunde können Wildschweinkadaver selbst im tiefsten Dickicht aufspüren. Solche Hunde sind nach der neuen Satzung, die der Gemeinderat beschloss, von der Hundesteuer befreit.

Aufgrund von Rechtsänderungen, die insbesondere die Formulierungen der freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren, sowie den Ablauf der Kommandantenwahlen betreffen, wurden die Satzungen der Ortsfeuerwehren Steinach und Münster neu gefasst.

Der Gemeinderat beriet über die Möglichkeiten der Absenkung und Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet. 520 Leuchten stehen im Gemeindegebiet. Eine Halbnachtschaltung ist nach Angaben des Energieversorgungsunternehmens nur möglich, wenn die entsprechende Verkabelung vorhanden ist. In der Diskussion kam auch die Verkehrssicherungspflicht auf den Straßen zur Sprache. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass die noch nicht mit LED Technik ausgestatteten Leuchten umgerüstet werden sollen, um Energie zu sparen.

Um die Sicherheit auf dem Weg von der Dorfmitte in Agendorf zum neuen Bushäuschen im Kinsachweg zu erhöhen, hat eine Bürgerin die Ausleuchtung des Kinsachweges beantragt. Bei einem Ortstermin wurde die Notwendigkeit von acht Leuchten festgestellt. Der Gemeinderat war sich einig, dass zum Schutz der Kinder eine Abhilfe notwendig ist. In der Beratung wurde auch das Thema Solarleuchten beraten. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden und es soll ein Kostenvergleich gegenüber der Herstellung einer konventionellen Beleuchtung vorgenommen werden. Einig war man sich, dass der Kinsachweg eine Straßenbeleuchtung erhalten soll. Weiterhin soll geprüft werden, ob dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer angeordnet werden kann.

2016 wurde nach Abschluss der Renovierungsarbeiten der Hohen-Kreuz-Kapelle die Figur „Heiland auf der Rast“ aufgestellt. Ein Spender hatte damals den Künstler Walter Veit-Dirscherl aus Rettenbach beauftragt einen neuen „Heiland auf der Rast“ zu schaffen. Die entstandene Figur war damals nicht unumstritten. Der Gemeinderat nahm dieses Geschenk an und die Figur fand seinen Platz in der Kapelle. Unbekannte zerstörten im August 2017 die Figur. Nun hat der Spender die Figur aus den Bruchstücken zum Teil wieder zusammengefügt und den Künstler gebeten, die fehlenden Teile zu ergänzen. Dieser war jedoch der Meinung, dass hierdurch ein neues Kunstwerk entstand, das zudem ein Mahnmal der Zerstörung ist. Der Spender möchte die Figur nun wieder in die sich im Eigentum der Gemeinde Steinach befindlichen Hohe-Kreuz-Kapelle stellen. Dem Gemeinderat wurden Bilder von der zusammengefügten Figur gezeigt. Es wurde einstimmig beschlossen, dass die Figur nicht mehr in die Kapelle gestellt wird.

Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lohfeld“ der Gemeinde Ascha in Gschwendt sowie zur Änderung des Bebauungsplanes „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ in der Gemeinde Parkstetten.

In der letzten Gemeinderatssitzung stellte Maximilian Frank vom Amt für Ländliche Entwicklung, Niederbayern die Initiative „boden:ständig“ vor. Mit dieser Initiative sollen Überflutungs- und Erosionsprobleme gelöst werden. Der Gemeinderat wurde aufgefordert, der Verwaltung solche Problemstellen zu melden.

Der ansteigende Schwerlastverkehr durch Münster wurde durch eine Bewohnerin mit einer Unterschriftenliste dem Landratsamt mitgeteilt und es wurde eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beantragt. Dem Gemeinderat wurde das Antwortschreiben des Landratsamtes vorgestellt. Laut der Mitteilung des Landratsamtes wird zunächst geprüft, ob es sich um eine dauernde oder temporäre Lärmbelästigung handelt, einer generellen Sperrung für den Schwerlastverkehr kann nicht entsprochen werden.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Arbeitskreises für Heimatgeschichte entfernten die verwitterten Grabplatten von der Friedhofsmauer und reinigten diese. Gemeinderätin Claudia Heigl informierte den Gemeinderat, dass auch die Schriften erneuert wurden. Um diese vor erneuter Verwitterung zu schützen, sollen die Grabplatten im Vorraum des Leichenhauses einen neuen Platz finden. Der Gemeinderat zollte dem Einsatz des Arbeitskreises Anerkennung und genehmigte die Anbringung im Leichenhaus.


Sitzung vom 01.12.2022

 

8650 Euro an Jugendförderung gewährt

Übernahme des Betriebskostendefizits am Kinderhaus

 

Am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 haben sich die Mitglieder des Gemeinderates zu einer Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses versammelt. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Erlass eines Aufstellungsbeschlusses für ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster-Süd. Hierzu stellten Christian und Lucia Gold von der GSW Gold-Solar-Wind Service GmbH den Gemeinderäten das geplante Projekt vor. Südlich der Bundesautobahn bei Münster Richtung Golfplatz soll ein 20 Hektar großer Solarpark entstehen. Um diese Investition wirtschaftlich abschließen zu können, sind auch Photovoltaikanlagen in Kirchroth und Parkstetten geplant. Die Einspeisung soll in einem noch zu errichtenden Umspannwerk in Kagers erfolgen. Seitens der Firma wurden die Verträglichkeit mit dem bestehenden Trinkwasserschutzgebiet sowie Flora-Fauna-Habitate, Feldvogelkulisse, Bodendenkmäler und wassersensible Bereiche geprüft. Die Flächen sind laut Angaben der Firma GSW gesichert und die Vogelkartierung ist abgeschlossen. Nun soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Baubeginn wäre in den Jahren 2025 bis 2026. Seitens des Gemeinderates wurde hinsichtlich der Agro-Photovoltaik nachgefragt. Agrophotovoltaik ist ein Anbausystem zur Produktion von landwirtschaftlichen Gütern unterhalb von PV-Freiflächenanlagen, das die Erträge aus Photovoltaik und Photosynthese, also die gleichzeitige Ernte von Solarstrom und Lebensmitteln, insgesamt optimiert. Nach Auskunft der Investoren sei dies hier nicht geplant, da die Kosten hierfür zu hoch seien. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Vorhaben und fasste den Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Münster Süd.

 

Im März dieses Jahres hat der Gemeinderat den Ausstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Steinach Nord gefasst. Nun wurden dem Gemeinderat die planerischen und textlichen Festsetzungen vorgestellt. Der Bereich umfasst eine Fläche im Bereich der Saatzucht Steinach, die hier eine Halle errichten will. Der Gemeinderat billigte den Plan und genehmigte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Durch diese Maßnahme sind auch der Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern. Der Gemeinderat fasste hierzu die entsprechenden Beschlüsse.

 

Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Halle um eine Produktions- und Lagerhalle mit Büro und WC im Gewerbegebiet an der Bayerwaldstraße. Im Baugebiet Steinach-Ost soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden. Hierzu hatte der Bauherr auch Befreiungen hinsichtlich der Lage des Carports, Dachform des Carports, Dachdeckung und Dachüberstand Traufe und Ortgang des Wohnhauses beantragt. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

 

Ende 2022 endet der Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Steinach und der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (SER) zur Abwasserreinigung der Gemeinde Steinach. Die SER hat 2021 den Betrieb und die Wartung der Abwasseranlagen in der Gemeinde übernommen. Dieser Vertrag stand zur Verlängerung an. Die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlage werden sich nicht erhöhen. Seitens des Gemeinderates kamen auch Anregungen ob die Gemeinde diese Aufgabe in Zukunft selbst erledigen könnte. Hierzu erklärte die Geschäftsleiterin Ursula Heller, dass es seitens der Gemeinde an eine Fachkraft mangelt. Auch die Einstellung einer Halbtagskraft wurde zur Diskussion gebracht. Mit drei Gegenstimmen genehmigte der Gemeinderat die Verlängerung des bestehenden Vertrages um weitere zwei Jahre.

Mit 8650 Euro fördert der Gemeinderat die Jugendarbeit in den Sportvereinen. Die Vereine ASV Steinach mit 180 Jugendlichen, Tennisclub Steinach mit 66 Jugendlichen, Wild Wespen mit 88 Jugendlichen und Vorwaldschützen mit zwölf Jugendlichen erhalten 25 Euro Förderung pro Jugendlichen. Gemeinderat Dr. Grundler regte an, die seit 2007 bestehende Richtlinie zu überprüfen und schlug eine Erhöhung der Zuwendung in Höhe von fünf Euro pro Jugendlichen vor. Dies werde- so Bürgermeisterin Christine Hammerschick- in einer gesonderten Sitzung beraten.

Das Betriebskostendefizit des Kinderhauses St. Ursula aus dem Jahr 2021 beträgt 79167 Euro. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigte die Auszahlung.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom Oktober beschlossen, dass die beschädigte Figur des Heiland auf der Rast, die von Unbekannten zerstört wurde und vom Spender repariert wurde, nicht mehr in der Hohen-Kreuz-Kapelle aufgestellt wird. Die Figur wird in Zukunft in den Räumlichkeiten des Archives für Heimatgeschichte in Steinach aufbewahrt.

Durch Wolferszell wird, was bestätigt durch Geschwindigkeitsmessungen bestätigt wurde, zu schnell gefahren. Es fanden bereits Kontrollen statt und es werden in Zukunft auch noch weitere Messungen durchgeführt.

Die erste Bürgermeisterin gab bekannt, dass in diesem Jahr wieder ein Neujahrsempfang auf Schloss Steinach stattfinden wird. Beginn ist um 16 Uhr und der Gemeinderat wird an jeden Gemeindebürger ein Glas Sekt ausschenken.
Für den Glasfaseranschluss der Grundschule und des Rathauses erhielt die Gemeinde Steinach eine Zuwendung in Höhe von 76325 Euro. Weiter informierte die Bürgermeisterin Christine den Gemeinderat auch, dass im Bereich der Erschließungsstraße Zum Lehmoos im Gewerbe- und Industriegebiet Steinach vermutlich durch parkende LkW`s zwei Straßenlampen beschädigt sind.


Sitzung vom 22.12.2022

 

Förmliche Einleitung der Bauleitplanung Allgemeines Wohngebiet „Hohes Kreuz“

In der Sitzung des Gemeinderates Steinach wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für das allgemeine Wohngebiet (WA) „Hohes Kreuz“ in Steinach die Grundlage für die Umsetzung des Bauleitplanverfahrens im vereinfachten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch geschaffen. Unter dem Tagesordnungspunkt Ortsrecht befasste sich der Gemeinderat mit dem Neuerlass von Verordnungen und einer Satzung.

Nach Eröffnung der Sitzung durch die erste Bürgermeisterin wurden die Beschlüsse, die in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Steinach vom 01. Dezember 2022 gefasst wurden, öffentlich bekannt gegeben. So wurde in der letzten Sitzung unter anderem der Auftrag zur Erstellung einer Straßenbeleuchtung im Bereich Kinsachweg vergeben. Auf einer Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 927, Gemarkung Steinach, sollte ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches ist es möglich, im vereinfachten Verfahren Bebauungspläne -insbesondere im Hinblick auf eine Nachverdichtung – aufzustellen, sofern die Grundfläche maximal 10.000 Quadratmeter beträgt und der Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2022 durch den Gemeinderat gefasst wird. Nach Vorlage des Entwurfes wurde dem Gemeinderat erklärt, dass die betroffene Fläche, die aktuell baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, im Norden und im Osten an eine bestehende Bebauung angrenzt und mit der Schaffung von Wohnnutzungen die Voraussetzungen gemäß § 13b Baugesetzbuch vorliegen. Der Gemeinderat Steinach fasste nach der Sachverhaltsdarstellung den Aufstellungsbeschluss.

Für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Steinach gibt es Grundstücksinteressenten, die dort Betriebsansiedlungen planen. Laut dem aktuellen Bebauungsplan könnten die Vorhaben laut der vorliegenden Parzellierung der Grundstücke nicht umgesetzt werden. So müssen die im Deckblatt Nummer 1 dargestellten Parzellen teilweise verschmolzen oder neu gebildet werden. Auch ergeben sich dadurch Änderungen im Bereich der Erschließung. Die im Bebauungsplan von Norden nach Süden dargestellte Stichstraße mit Wendehammer entfällt gänzlich. Der Entwurf des Deckblattes Nummer 2 zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet (GE/GI) Steinach Süd wurde dem Gemeinderat vorgestellt und das Gremium fasste den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Gemeinde Steinach wurde vom Landratsamt Straubing-Bogen, Sachgebiet Wasserrecht, an der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens beteiligt. Ein Projektträger plant die Verlegung einer Stromleitung, die ausgehend von einem Solarpark bei Hoerabach, zu der Übergabeschutzstation an der Bayerwaldstraße in Steinach führen soll. Aufgrund dessen muss die Kinsach im Bereich zwischen Pellham und Agendorf gequert werden. Betroffen sind die Flurnummern 1961 und 1957 der Gemarkung Agendorf. Weiterhin ist beabsichtigt, den Steinachbach bei Flurnummer 1999, Gemarkung Agendorf und den Dunkgaben bei Flurnummer 2148, Gemarkung Agendorf, Gemeinde Steinach zu queren. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis von der Skizze zur geplanten Leitungsführung und erteilte das Einvernehmen zum Vorhaben. Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlage gemäß dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz musste die Verordnung über die Befreiung öffentlicher Veranstaltungen von der Anzeigepflicht neu erlassen werden. Nach Vorlage des Entwurfes der Verordnung fasst der Gemeinderat Steinach den Beschluss zum Neuerlass. Ebenso musste aufgrund eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden neu erlassen werden, da Paragraph eins der Verordnung vom 27. Juli 2004 gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt.

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Steinach, welche zuletzt mit der ersten Änderungssatzung vom 29. Juli 2013 geändert wurde, wurde aufgrund der Festlegung eines einheitlichen Gebührenrahmens für spezifische Amtshandlungen der Gemeinde Steinach durch Beschluss des Gemeinderates Steinach neu erlassen.

Mit Schreiben vom 18. November 2022 wurden die Kommunen durch den Bayerischen Gemeindetag informiert, dass sich der Optionszeitraum für die Umstellung auf Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes voraussichtlich nochmals um weitere zwei Jahre und somit auf 01. Januar 2025 verlängern wird. Der Gemeinderat Steinach fasste im Jahr 2016 den Beschluss, dass die Gemeinde Steinach hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von der Option zur Verlängerung der Steuerfreiheit Gebrauch macht. Dem Gemeinderat Steinach wurde die von der Gemeindeverwaltung Steinach erstellte Einnahmenanalyse vorgestellt und es wurde dargelegt, dass ein Verzicht auf die Verlängerung der Optionsregelung mit einer finanziellen Mehrbelastung für die Gemeinde Steinach verbunden ist. Die für die Gemeinde Steinach erstmals im Jahr 2016 erteilte Optionserklärung ist weiterhin gültig und verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre.

Am 28. Oktober 2022 fand die Bürgerversammlung der Gemeinde Steinach statt. Die erste Bürgermeisterin gab die Wortmeldungen aus der Bürgerversammlung öffentlich bekannt. Aus der Bürgerversammlung sind keine Anträge eingegangen, die beschlussmäßig zu behandeln waren. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder über die Aufnahme der ehemaligen Turmwindmühle am Kellerberg in die Denkmalliste. Auch wurde den Gemeinderatsmitgliedern nochmals die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Abrechnung von freiwilligen Leistungen der Ortsfeuerwehren vorgestellt. Demnach hat die Gemeinde Steinach bei der Erhebung von Gebühren für freiwillige Leistungen keinen Ermessensspielraum. Gebühren für Einsätze für z.B. das Auspumpen von Kellern, Entfernung von umgestürzten Bäumen müssen rückwirkend bis 2018 abgerechnet werden, um eine drohende Verjährung zu verhindern. Aufgrund der eingetretenen Witterungsverhältnisse müssen die Arbeiten zur Wiederherstellung des Flurweges zwischen Wiedenhof und Steinach auf das Frühjahr 2023 verschoben werden. Die erste Bürgermeisterin informierte die Gemeinderatsmitglieder, dass die ausführende Baufirma um eine entsprechende Fristverlängerung gebeten hat.

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