Anpassung der Sicherheitsstandards an der Grundschule Steinach- Schaffung von Wohnbebauung im Baugebiet Kellerberg West
Am Donnerstag, den 31. Juli 2025 fand die letzte Sitzung des Gemeinderates Steinach vor der Sommerpause statt. Als Gast war Schulleiter Sebastian Mayer eingeladen, der mit einem Antrag gegenüber dem Gemeinderat Steinach auf Sicherheitsmängel am Schulgebäude hingewiesen hat. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden neben einer Bauleitplanung auch Bauanträge behandelt.
Nach der Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 17. Juli 2025 begrüßte die erste Bürgermeisterin Rektor Sebastian Mayer, der einen Antrag auf Erhöhung der Sicherheitsstandards an der Grundschule Steinach gestellt hat. Herr Mayer erläuterte, dass an der Grundschule Steinach inzwischen Fluchtmechanismen an Außen- und Innentüren nachgerüstet, sowie der Flucht- und Rettungsplan aktualisiert wurden. Jedoch ist die vollständige Einsehbarkeit sämtlicher Klassen- und Flurbereiche nach wie vor gegeben. Die derzeitige bauliche Situation erlaubt es grundsätzlich jeder Person, sich jederzeit auf dem Schulgelände aufzuhalten und ungehindert in Unterrichtsräume und Flure zu blicken. Dadurch wird nicht nur die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern verletzt, sondern es ist auch ein erhebliches Gefährdungspotential im Fall von Gewalttaten und Amoklagen gegeben. Auch besteht derzeit nicht die Möglichkeit des Verbergens sowie einer sicheren Flucht in Gefahrenlagen. Die Gemeinde Steinach wurde als Sachaufwandsaufträger aufgefordert, entsprechende Sichtschutzlösungen -beispielsweise in Form von einseitig durchsichtigen oder lichtdurchlässigen Sichtschutzfolien oder speziellen Rollos- nachzurüsten. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis vom Antrag und von der Sachverhaltsdarstellung von Rektor Sebastian Mayer und es wurde vereinbart, dass zeitnah eine Begehung des Schulgebäudes mit der Polizei durchgeführt wird, um so nach Absprache gezielte Maßnahmen und Vorkehrungen treffen zu können.
Anschließend gab die erste Bürgermeisterin die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27. Juli 2025 gefassten Beschlüsse bekannt. So billigte der Gemeinderat Steinach den durch das Architekturbüro Wagner PartmbB erstellten Bauantrag auf Nutzungsänderung sowie die Umsetzung notwendiger Umbaumaßnahmen am Objekt Alte Schule Steinach. Weiter traf der Gemeinderat Steinach die Entscheidung, dass ein Anbieter aufgrund fehlender formeller Voraussetzungen nicht als Teilnehmer für das Ausschreibungsverfahren gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie zugelassen wird.
Bereits im Juni 2024 fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kellerberg West I erweitert wird. Aufgrund konkreter Anfragen und auf Initiative des Grundstückseigentümers sollen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 838, Gemarkung Steinach, auf einer Fläche von circa 2.340 Quadratmetern drei Parzellen für eine Wohnbebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern sowie mit Garagen geschaffen werden. Nach Erläuterung der Festsetzungen durch Text und Planzeichen fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes Kellerberg West durch Deckblatt Nummer 6. Analog werden auch der Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nummer 44 und der Landschaftsplan durch Deckblatt Nummer 20 geändert.
Auf dem Grundstück Flurnummer 904, Gemarkung Steinach, soll an der Südseite eines bestehenden Geschäftsgebäudes eine DHL Packstation entstehen. Zum Bauantrag erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen.
Der Gemeinderat Steinach wurde mitunter über die abweichende bauliche Umsetzung eines Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Buchberg in Münster unterrichtet, für welches im Oktober 2024 eine Befreiung erteilt wurde. Nach Beratung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass der Vorgang zur weiteren Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet wird. Zum Antrag auf Abgrabung im Bereich eines südlich der Ortschaft Münster gelegenen Kiesabbaugebietes erteilte der Gemeinderat Steinach sein Einvernehmen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing, Stadt und Land beantragte gemäß Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz die Erhöhung und die Erweiterung der bestehenden DK 0 Deponie am Standort Agendorf. Die bestehende Deponie nimmt derzeit eine Grundfläche von ca. 38.600 m² auf der Flurnummer 2108 ein. Die Gesamtfläche der geplanten Erhöhung und Erweiterung der bestehenden Deponie beläuft sich auf eine Fläche von ca. 60.000 m² und schließt im Süden an die bestehende Deponie an. Vorbehaltlich der Sicherstellung der gedrosselten Einleitung des Überlaufs aus dem geplanten Rückhaltebecken für Oberflächenwasser sowie aus dem Rückhaltebecken für Sickerwasser billigte der Gemeinderat Steinach den vorgelegten Antrag.
Die Verwendung des Gemeindewappens für die Anbringung an einem gewerblich genutzten PkW wurde durch den Gemeinderat Steinach abgelehnt.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin die Gewerbesteuerumlage für das zweite Quartal 2025 bekannt. Die Umlage für das zweite Quartal beträgt 154.874 Euro. Auch kündigte die erste Bürgermeisterin das Ferienprogramm der Gemeinde Steinach an, das in der ersten und in der vierten Woche stattfindet und federführend durch den Familienbeirat der Gemeinde Steinach organisiert wurde.