Bauleitplanung, Wasserrechtsverfahren und Erlass einer Stellplatzsatzung
Am Donnerstag, den 18. September 2025 fand um 19.00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Steinach statt. Die Tagesordnung beinhaltete dabei insbesondere die Behandlung der Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße die Vorlage laufender Wasserrechtsverfahren. Auch wurden dem Gemeinderat Steinach vier Bauanträge vorgelegt.
Nach Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 31. Juli 2025 gab die erste Bürgermeisterin die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 31. Juli 2025 gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt. So fasste der Gemeinderat Steinach mitunter den Beschluss, dass an Altbürgermeister Karl Mühlbauer die Ehrenbürgerwürde im Rahmen einer würdigen Veranstaltung verliehen wird. Auch hat der Gemeinderat Steinach den Auftrag zur Herstellung eines Radweges an der Bundesstraße B20 zwischen Wolferszell und Wolfsberg zur Auftragssumme in Höhe von € 229.485,22 an die Firma Strabag vergeben. Im Bereich Bärnzeller Straße ist eine neue Entwässerungseinrichtung herzustellen- den Auftrag für diese Maßnahme erhielt die Firma Gegenfurtner Tiefbau GmbH zur Angebotssumme in Höhe von € 30.490,48. Aufgrund des Defektes der Beschattungsanlage an der Grundschule Steinach ist diese grundlegend zu erneuern. Auch für diese Maßnahme wurde der Auftrag an die Firma Rollladen Braun zur Angebotssumme in Höhe von € 18.433,33 vergeben.
Zur Einbeziehungssatzung Bärnzeller Straße in Steinach wurde im Zeitraum vom 01. August 2025 bis 02. September 2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sieben Stellungnahmen eingegangen, die durch den Gemeinderat Steinach behandelt werden mussten. So forderten die Regierung von Niederbayern und auch der Regionale Planungsverband, dass die Gemeinde Steinach begründen sollte, dass ein zusätzlicher Bauflächenbedarf besteht und dass Potentiale der Innenentwicklung nachweislich nicht genutzt werden können. Hierzu argumentierte der Gemeinderat Steinach, dass von Seiten der Gemeinde vorrangig eine Innenentwicklung favorisiert wird, um neue Baugebiete am Ortsrand nur maßvoll auszuweisen. Die Potentiale der Innenentwicklung werden dabei immer wieder auf den Prüfstand gestellt, um dem Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gerecht zu werden. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Beurteilung sollte in den Festsetzungen durch Text sowie durch Planzeichen mitunter berücksichtigt werden, dass innerhalb des Uferstreifens am Steinachbach von approximativ 6 Metern Breite linksseitig entlang des Steinachbaches weder höhenmäßige Geländeveränderungen vorgenommen noch sonstige bauliche Anlagen und Befestigungen erstellt werden dürfen. Auch müssen nach Wertung durch den fachlichen Naturschutz der Gehölzbestand entlang des Steinachbaches sowie die Hecke an der westlichen Grundstücksgrenze als zu erhaltend bezeichnet werden und zudem sollten die Verweise auf die naturschutzrechtlichen Vorschriften ergänzt werden. Nach Vorlage der dahingehend überarbeiteten Planung fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Im weiteren Verlauf wurden dem Gemeinderat vier Bauanträge vorgelegt. Zum Bauantrag Teilrückbau eines bestehenden Wohnhauses mit Stallung und Wohnhausneuerrichtung wurde eine Umplanung hinsichtlich der Festsetzung der Höhe der Fußbodenoberkante vorgenommen. Hierzu erteilte der Gemeinderat Steinach das gemeindliche Einvernehmen. Im Ortsteil Münster sollen an der Brunnenstraße in einem bestehenden Wohnhaus drei Wohnungen geschaffen werden. Mit der Umnutzung des Wohnhauses wurde auch eine Abstandflächenübernahme beantragt, die der Gemeinderat Steinach billigte. Für das Objekt Alte Schule Steinach wurde dem Gemeinderat Steinach der Antrag auf Nutzungsänderung vorgelegt. Nach Prüfung durch das Landratsamt Straubing-Bogen sowie im Rahmen der Erstellung des Brandschutznachweises sind am Objekt bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Errichtung einer Außentreppe sowie die Herstellung eines zweiten Fluchtweges im Erdgeschoss und die Errichtung von zwei Fluchttüren im Kellergeschoss baulich umzusetzen. Der Gemeinderat Steinach erteilte zum Antrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen.
Im Zuge der geplanten Erweiterung der Bauschutt-Recycling-Anlage in Agendorf sind wurden durch die Firma Hans Wolf GmbH u. Co.KG und durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing, Stadt und Land die Anträge auf die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Deponiebereich in den Mühlbach der Kinsach und weiterführend in die Kinsach gestellt. Die Antragsunterlagen wurden dem Gemeinderat Steinach vorgelegt und erläutert. Hierzu erhob der Gemeinderat Steinach weder Bedenken noch Einwendungen. Auch zum Antrag der Firma Hans Wolf GmbH auf Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Kiesabbau auf die Grundstücke Flurnummern 248/0 und 249/0, jeweils Gemarkung Münster meldete der Gemeinderat Steinach keine Bedenken an. Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Donau-Wald hat am 19. Oktober 2022 beschlossen, das Kapitel B III Energie des Regionalplanes fortzuschreiben. Nach Billigung des Entwurfes vom 10. Juli 2025 ist gem. Art. 16 BayLplG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 08. Oktober 2025 eine Stellungnahme zur Fortschreibung abzugeben. Die Antragsunterlagen wurden dem Gemeinderat Steinach vorgelegt und nach Kenntnisnahme und Erläuterung wurde der Entwurf gebilligt.
Gemäß § 13 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz= WPG) ist die Grundlage für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Beschluss der planungsverantwortlichen Stelle. So beginnt der Prozess der kommunalen Wärmeplanung mit einem Beschluss oder einer Entscheidung der Gemeinde. Für die Gemeinde Steinach liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat Steinach. Der Gemeinderat Steinach fasste den Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung. Die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung soll, gemäß der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung hat unter anderem das Recht der Spielplatzpflicht maßgeblich verändert. So entfällt ab 01. Oktober 2025 die staatliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen, weswegen die Pflicht zur Herstellung Spielplätzen ab 01. Oktober 2025 nur mit dem Erlass einer kommunalen Spielplatzsatzung geregelt werden kann. Nach Vorlage und Erläuterung des Sachverhaltes sowie des Satzungsentwurfes dazu entschied sich der Gemeinderat Steinach mehrheitlich gegen den Erlass einer Spielplatzsatzung. Auch wurde im Zuge der vorgenannten Novelle der Bayerischen Bauordnung die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen aufgehoben. Die aktuell rechtsverbindliche Stellplatzsatzung der Gemeinde Steinach musste jedoch neu erlassen werden, da darin die ab 01.10.2025 geltenden Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) festgelegten Höchstzahlen überschritten werden. Der Beschluss zum Neuerlass der Stellplatzsatzung wurde durch den Gemeinderat Steinach einstimmig gefasst. Am Sonntag, den 05. Oktober 2025 wird ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt. Die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags bedarf einer Rechtsverordnung auf Grundlage von Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes, die der Gemeinderat Steinach mit einstimmigem Beschluss erlassen hat.
Die Dorfgemeinschaft Agendorf hat einen Antrag auf Zuschuss zur Ersatzbeschaffung eines neuen Kühlschrankes für das Gemeinschaftshaus in Agendorf gestellt. Zum vorliegenden Antrag fasste der Gemeinderat Steinach den Beschluss, dass ein Zuschuss in Höhe der Anschaffungskosten und somit in Höhe von € 839,00 gewährt wird.
Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass die Deutsche Post AG mit Schreiben vom 27. August 2025 mitteilte, dass -aufgrund des von ihr gestellten Antrages vom 02. August 2025- im geplanten Nahversorgungsmarkt eine neue Postfiliale eingerichtet wird. Zudem bleibt auch die im Bereich Straubinger Straße geplante Packstation bestehen.