Gemeinderatssitzung vom  18.02.2021  18.03.2021  25.03.2021  29.04.2021  20.05.2021  10.06.2021  24.06.2021  20.07.2021  16.09.2021  21.10.2021  25.11.2021  16.12.2021

 

 

 

Sitzung vom 28. Januar 2021

Bauleitplanungen standen im Vordergrund

 

In den meisten Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2021 ist es um Beschlüsse zu Bauleitplanungen gegangen. Zahlreiche Einwendungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mussten nach der Auslegung der Einbeziehungssatzung Münster West II behandelt werden. Die Gemeinde Steinach beabsichtigt den Erlass einer Satzung zur Einbeziehung eines derzeit unbebauten und dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstückes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster. Eine 3.080 Quadratmeter Fläche am Nordwestrand von Münster soll für eine geplante landwirtschaftlich genutzte Lager- und Unterstellhalle in den Ortsteil einbezogen werden. Zum Teil wurde den Einwendungen stattgegeben und zum Teil konnten diese nicht berücksichtigt werden.

 

Eine weitere bauleitplanerische Änderung betraf das Gewerbegebiet Rotham II/1. Im Rahmen der Aufstellung des Deckblattes Nummer 1 zum Bebauungsplan GE/GI Steinach Süd wurde das gesamte, westlich der Bayerwaldstraße befindliche Areal diesem Bebauungsplan zugeordnet. Aufgrund dessen ergab sich eine Überschneidung mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/1. Der betroffene Teilbereich soll mittels des Deckblattes aus dem Bebauungsplan Rotham II/1 ausgegliedert werden. Auch sollen am Nordostrand des Bebauungsplanes auf dem Flurstück Nummer 2003, Gemarkung Agendorf auf einer Teilfläche von 500 Quadratmetern Versorgungsstationen eingerichtet werden.

 

Nicht zugestimmt wurde einem Antrag auf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberes Dorf II hinsichtlich der Wandhöhe. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße hinsichtlich der maximal zulässigen Wohneinheiten.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Jahresrechnung. Diese schließt mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.044.322 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6.068.485 Euro ab. Es konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 937.998 Euro erwirtschaftet werden. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag in Höhe von 3.317.839 Euro zugeführt.

 

Der Gemeinderat und Breitbandbeauftragte der Gemeinde Steinach, Martin Haberl, erklärte den Mitgliedern des Gemeinderates, Fördermöglichkeit des Breitbandanschlusses der Grundschule mit Doppelsporthalle, Alte Turnhalle, Rathaus sowie Kinderhaus. Für diese Gebäude könnte der Anschluss einer Glasfaserleitung über den Verteiler in der Ludwig-Lehner-Straße erfolgen. Weiterhin informierte Martin Haberl den Gemeinderat darüber, dass die Grundschule mittlerweile über einen Bayern-WLAN-Zugang verfügt.

 

Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Gemeinde Steinach aktuell eine Bedarfsermittlung mittels Elternfragebögen zum Neubau der Kinderkrippe/ des Kinderhortes durchführe.

 

 

 

Sitzung vom 18. Februar 2021

Die Entwicklung der Gemeinde diskutiert

In Hoerabach soll eine Bauschuttdeponie entstehen

Im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung über Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie der Klasse I in Hoerabach nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2021 Stellung. Hierfür sind ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Der Gemeinde Steinach wurden von der Regierung von Niederbayern die entsprechenden Pläne und Unterlagen zur Stellungnahme übersandt. Im Vorfeld der Deponieerrichtung ist es erforderlich, die bestehende Wurfscheibenschießanlage rückzubauen und schädliche Bodenverunreinigungen zu beseitigen. Durch die Errichtung der Deponie soll auch die am Standort bestehende Altdeponie gesichert werden. Beim Standort handelt es sich um einen Steinbruch, der vor der Nutzung als Schießanlage mit Bauschutt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land verfüllt wurde. Während des Betriebs der Schießanlage wurden im südlichen Bereich der Bauschuttverfüllung verunreinigte Sickerwasseraustritte festgestellt. Auch wurden in Schürfen Abfallmaterialien nachgewiesen, die nicht dem für die Bauschuttdeponie genehmigten Abfallinventar entsprachen. Der Gemeinderat sah nicht die Notwendigkeit einer weiteren Deponie, da bereits in Agendorf eine Bauschuttdeponie existiert. Vielmehr wäre die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse null ausreichend. In seiner Stellungnahme forderte der Gemeinderat auch die Prüfung, ob das zu erstellende Basisabdichtsystem der dauerhaften Druckbelastung durch das Deponat standhält. Um ausschließen zu können, dass das mit Schadstoffen belastete Sickerwasser bereits in das nähere Umfeld gelangt ist, sollten an geologisch geeigneter Stelle Untersuchungen des Grundwassers vorgenommen werden. Da die Deponie beidseitig aus Fahrtrichtung Steinach und aus Fahrtrichtung Bogen durch Zu-und Abfahrtsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen frequentiert wird, scheint die Fahrbahnbreite dem Gemeinderat nicht ausreichend.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 befinden sich Teilflächen die dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes GE/GI Steinach Süd zuzuordnen sind. Im Rahmen der Aufstellung des Deckblattes 1 zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach Süd wurde das gesamte, westlich der Bayerwaldstraße befindliche Areal neu geordnet. Damit ergab sich eine Überschneidung mit dem ursprünglichen Bebauungsplan GE Rotham II/2. Der betroffene Bereich wurde bislang nicht bebaut und wird weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet. Der betroffene Bereich soll nun aus dem Bebauungsplan GE Rotham II/2 ausgegliedert werden und durch die Planzeichnung mit Festsetzungen des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungs-mit Grünordnungsplan GE/GI Steinach Süd von 2019 ersetzt werden.

 

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zum Erlass der ersten Änderungssatzung der Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof. Hier soll die Grundflächenzahl auf  0,4 geändert werden.

 

Dorfentwicklung diskutiert

In der Sitzung des Gemeinderates vom 30. Juli 2020 regte der Gemeinderat Josef Fischer an, dass sich der neue Gemeinderat mit der Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes befassen könnte. Mittels eines Dorfentwicklungsplanes könnten so „Weichen“ gesetzt werden, ob und in welchem Umfang eine künftige bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde Steinach erfolgen soll. Für den Gemeindeteil Münster haben Stefan Heller, Martin Hahn, Manfred Schreiner, Franz Knott und Franz Holmer einen Entwurf ausgearbeitet. Gemeinderat und dritter Bürgermeister Stefan Heller präsentierte die mögliche Dorfentwicklung von Münster. Dies stelle momentan eine Ideensammlung dar. Der Flächenverbrauch solle begrenzt werden und Fördermittel für innerörtliche Projekte sollen in Anspruch genommen werden. Der dörfliche Charakter von Münster solle auch erhalten bleiben. Baugebietsausweisungen solle der Kommune vorbehalten bleiben, mögliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sollen genutzt und Baulücken geschlossen werden. Gemeinderat Josef Fischer stellte eine weitere mögliche Bebauung von Steinach und Wolferszell vor. Weitere Vorschläge sollen für die Ortsteile von den Gemeinderäten ausgearbeitet werden.

 

Der Wasserzweckverband Straubing-Land beantragte beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchführung einer mechanisch-chemischen Regenerierungsmaßnahme am Brunnen III in Münster. Der im Jahre 1986 gebaute Brunnen wurde im Jahr 2008 im Rahmen einer Sanierung mit einer Ausbauverrohrung versehen und aufgrund von Verockerungserscheinungen seither mehrfach mechanisch regeneriert. Die letzte mechanische Regenerierung wurde im November 2018 durchgeführt. Mit dieser Maßnahme konnte die Brunnenleistung nicht gesteigert werden. Es ist daher geplant mittels einer mechanisch-chemischen Reinigung die Versorgungssicherheit weiterhin aufrecht zu erhalten. Seitens des Gemeinderates Steinach wurden keine Einwendungen gegen die Durchführung der Regenerationsmaßnahme erhoben.

 

Hundesteuersatzung und Reinigungsverordnung

Der Bayerische Gemeindetag wies die Kommunen darauf hin, dass wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage die Winterdienstverordnungen bzw. die Sicherungs-und Reinigungsverordnungen neu zu erlassen sind. Der Gemeinderat beschloss den Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für die Gemeinde Steinach.

Erlassen wurde auch eine Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer. Bereits im November 2020 wurde vom Gemeinderat eine Änderung beschlossen. In dieser Fassung der Hundesteuersatzung wurden insbesondere der Steuermaßstab und der Steuersatz angepasst. In der neuen Mustersatzung des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration wurden zahlreiche Formulierungen und Bezeichnungen geändert, die auch in die Hundesteuersatzung der Gemeinde Steinach einzuarbeiten waren. Aufgrund der umfangreichen Änderungen war die Satzung neu zu erlassen. Die im November 2020 beschlossenen Gebühren bleiben davon unberührt.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat, dass auf dem Friedhofsparkplatz ein Automat für Grablichter aufgestellt wird. Sieben Sammelbehälter für Hundekotbeutel werden in nächster Zeit im Gemeindebereich aufgestellt. Für den Aufsitzmäher im Bauhof wurde ein Räumschild angeschafft.

Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Aktion „Sauber macht (alleine) lustig“ im Frühjahr 2021 unter einem „pandemiekonformen Konzept“ veranstaltet wird. Der Zweckverband zur Abfallversorgung Straubing, Stadt und Land, startete über die Kommunen einen Aufruf, dass im Zeitraum vom Freitag, 19. März 2021 bis Sonntag 28. März 2021, Müll in „Eigenregie“ gesammelt werden kann.

Der Wasserzweckverband Straubing-Land informierte die Gemeinde Steinach bezüglich der Erneuerung der Hauptwasserleitung in der östlichen Hälfte des Kirchweges sowie im Fußweg entlang des Sportplatzes. Im Rahmen dieser Maßnahme werden auch Leerrohre für die Glasfaserinfrastruktur im Bereich Kirchweg durch die Gemeinde Steinach verlegt.

 

Der Betrieb der Abwasseranlage Steinach sowie der Unterhalt der gesamten Pumpstationen werden seit 01. Januar 2021 durch die SER (Straubinger Entwässerung und Reinigung) durchgeführt. Die derzeitige Steuerung der gesamten Kläranlage wird vor Ort durchgeführt und es ist keine Fernüberwachung der Anlagen möglich. Die zwölf Pumpstationen werden dezentral betrieben und drei Pumpstationen sind nicht mit einer Störungsüberwachung ausgestattet. Bei diesen Anlagen muss bei einer auftretenden Störung der Bereitschaftsdienst über die Bürger informiert werden. Um den sicheren Betrieb der Abwasseranlage gewährleisten zu können, soll ein Prozessleitsystem eingerichtet werden. Über ein Prozessleitsystem können die gesamten Betriebsdaten der Kläranlage extern abgerufen werden. Auch können auftretende Störungen über eine Fernwartung wahrgenommen und abgerufen werden. Der Gemeinderat vergab den Auftrag an die Firma Martin Zollbrecht GmbH u.Co.KG, Parsberg.

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Sitzung vom 18.März 2021

 

Haushaltsplan für Kindergarten vorgestellt


Investitionsplan beraten – Geschwindigkeitsmessgeräte werden angeschafft


In der Sitzung am 18. März 2021 des Gemeinderats befasste sich dieser mit dem Haushaltsplan 2021 und dem Haushaltsabschluss des Kindergartens St. Ursula in Steinach. Vorgestellt wurde dem Gemeinderat das Investitionsprogramm der Gemeinde zum Haushaltsplan 2021. Zahlreiche Stellungnahmen zu Bauleitplanungen mussten behandelt werden. Festgelegt wurden die Stimmbezirke und die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreter für die Bundestagswahl am 26. September 2021. Geschwindigkeitsmessstationen sollen im Gemeindegebiet errichtet werden.


Alexander Borst, der über den Caritasverband mit der Geschäftsführung des Kinderhauses Sankt Ursula beauftragt ist, stellte dem Gemeinderat den Haushalt 2021 und die Betriebskostenabrechnung 2020 vor. Für die kinderbezogene staatliche Förderung stellen die Anzahl der Kinder und der Buchungsfaktor Zeit eine wichtige Rolle. Die Betriebskosten für 2020 schlossen mit Einnahmen von 1 390 350 Euro und Ausgaben von 1 259 413 Euro ab. Darin enthalten sind Zuwendungen der Gemeinde in Höhe von 467 638 Euro. Das Kinderhaus besuchten im Januar 2020 121 Kinder und im Dezember 2020 134 Kinder. Nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes wird für je 10 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals empfohlen. Im Kinderhaus Steinach betrug der Anstellungsschlüssel 2020 7,9 und erhöht sich 2021 auf 8,95. Im Anschluss stellte Alexander Borst die Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr 2021 vor. Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan des Kinderhauses Sankt Ursula für das Kalenderjahr 2021 zu.

 

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden dem Gemeinderat die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Investitionen der Gemeinde, sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 vorgestellt. 210 000 Euro sind für das Rathaus eingestellt. Hier sind eine Dachsanierung und Erneuerung der Fenster notwendig. Angedacht ist auch eine PV-Anlage zu installieren. Mittelfristig ist für 2023 ein Anbau an das Schulhaus vorgesehen. 100 000 Euro sollen für die Alte Schule zur Sicherstellung des Brandschutzes aufgewendet werden. 1,5 Millionen Euro plant die Gemeinde 2022 für einen Krippenneubau ein. 70 000 Euro sind dieses Jahr für den Fuß- und Radweg entlang des Steinachbaches zur Rothamer Kreuzung eingeplant. Für Straßensanierungen stehen 220 000 Euro auf der Ausgabenseite des Investitionsplanes. 301 000 Euro will die Gemeinde dieses Jahr für den Bauhof ausgeben. Darunter fällt die Anschaffung eines Buses und eines Pritschenwagens. 75 000 Euro sind für den Neubau eines Salzsilos und Rückbau der bestehenden Salzlagerung eingeplant. Ein neuer Salzstreuer für den Unimog, Räumschild, Gerätschaften und ergänzende Bauhofmöblierung sind 2021 fällig. Für den allgemeinen Grunderwerb ist ein Ansatz von 935 000 Euro vorgesehen.


Zu Themen der Bauleitplanung behandelte der Gemeinderat Stellungnahmen der Behörden zum Sondergebebiet Photovoltaikanlage Agendorfer Feld in Hoerabach und zum Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet Wolferszeller Weg. Der Gemeinderat fasste den Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße mit Deckblatt Nummer 2 sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nummer 28 und zur Änderung des Landschaftsplanes mit Deckblatt Nummer 4.

 

Bereits in einer früheren Sitzung wurde seitens des Gemeinderates der Vorschlag gebracht, dass anstelle des Beitritts zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern an verkehrsmäßig prägnanten Stellen feste Geschwindigkeitsmessstationen eingerichtet werden sollten. In der Beratung wurde angeregt, dass Geschwindigkeitsmessgeräte ohne Digitalanzeige angeschafft werden sollen. Diese Messgeräte sind für Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar und es könnten somit Geschwindigkeitsprognosen erstellt werden, die der Realität entsprechen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur Anschaffung von maximal vier Geschwindigkeitsmessgeräten mit Digitalanzeige sowie eines Messgerätes ohne Anzeige. Einen Beitritt zum Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern lehnte der Gemeinderat ab, da keine Überwachung auf Kreisstraßen, die die Gemeinde gewünscht hätte, durch die kommunale Verkehrsüberwachung möglich ist.

 

Die erste Bürgermeisterin informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass der bestellte Grablichtautomat am Friedhofeingang/Parkplatz in Steinach zwischenzeitlich aufgestellt wurde.
Nachdem die letzten Rechnungen eingegangen sind, wurde auch die Summe der Investitionen für die Einrichtung der zwei Kindergartengruppen in der Schlichtstraße ermittelt. Die Kosten betrugen brutto 90 604 Euro.

 

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Sitzung vom 25. März 2021

Haushalt von über neun Millionen Euro verabschiedet


Dem Gemeinderat lag der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2021. Mit Einnahmen und Ausgaben von 9.601.900 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr nicht vorgesehen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 5.599.400 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 52.200 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 538.900 Euro vor. 85.700 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 77.500 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 133.100 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 13.200 Euro erwartet. 1.411.600 Euro sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugend- und Seniorenarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 519.500 Euro erwartet. Die Betriebskosten der Sporthallen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung belaufen sich auf 82.700 Euro. 515.800 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 98.200 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 443.700 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 429.300 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 84.200 Euro.


Hebesätze für Steuern bleiben unverändert
Die größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 50.000 Euro und an Grundsteuer B werden 288.500 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 345.000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 911.000 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 105.000 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 642.700 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 58.500 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 143.800 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 87.500 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2021 mit 1.513.300 Euro angesetzt.
4.002.500 Euro im Vermögenshaushalt.


Für das Feuerlöschwesen sind Ausgaben in Höhe von 32.000 Euro eingeplant. Für die Löschwasserversorgung in der Falkenfelser Straße fallen Kosten in Höhe von 90.000 Euro an. An den Schulverband Parkstetten ist eine Investitionsumlage in Höhe von 56.000 Euro zu bezahlen. Für die Grundschule sind für Ausstattungsgegenstände, EDV-Ausstattung und Multimediaeinheit 22.000 Euro vorgesehen. Für die Doppelsporthalle sind für die Nachrüstung einer Brandmeldeanlage und Ausgaben für bautechnische Anlagen 50.000 Euro eingeplant. 2021 soll ein Teil der Kellerbergstraße, Tassilostraße und ein Teil der Asphaltschicht in Münster beim Wasserwerk saniert werden. 220.000 Euro sind hier eingeplant. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung im Dorfgebiet auf LED-Technik und Neubau der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Steinach-Süd will die Gemeinde 125.000 Euro ausgeben. An Einnahmen von Kanalherstellungsbeiträgen aus dem Gewerbegebiet erwartet die Gemeinde einen Betrag von 350.000 Euro. Für das Bestattungswesen werden an Ausgaben 45.000 Euro eingeplant. Hierunter fällt auch die Erweiterung der Urnenanlage im Friedhof Steinach. Für das Dorfwirtshaus in Münster sind 30.000 Euro an Renovierungskosten und 20.000 Euro an Bauneben- und Planungskosten eingeplant.

 

Keine Einwendungen wurden aus der aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplanes GE Rotham II/1 mit Deckblatt 2 gestellt. Die Änderung beinhaltet die Erstellung einer Gas- und Trafostation und eines neuen Geltungsbereiches. Der Gemeinderat beschloss die erneute Auslegung.

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems bedarf es einer Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Darin wurde die Möglichkeit einer elektronischen Ladung neu aufgenommen.Pfeil oben k

 

 

Sitzung vom 29. April 2021

Bedarf an Kindergartenplätzen anerkannt 


Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt - Bauleitplanung Wiedenhof eingestellt


Der Gemeinderat hatte sich am Donnerstag, 29. April 2021 mit zahlreichen Bauleitplanungsentscheidungen zu befassen. Kontrovers wurden Anträge zu Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutiert. Mit der Polizei soll hier eine Lösung gefunden werden. Dem Gemeinderat wurde der Satzungsentwurf Kommunalunternehmen Abwasser Dienstleistung Donau-Wald vorgestellt. Mit einer Umfrage bei Eltern wurde eine Bedarfsanalyse für Kinderhaus und Grundschule erstellt. 

 

Der Gemeinderat befasste sich mit der Änderung der Außenbereichssatzung Münster-Wiedenhof. Aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind aus wasserrechtlicher Sicht Einwendungen erhoben worden. Die Gemeinde Steinach wollte die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,4 erhöhen. Das Gebiet Wiedenhof befindet sich nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes teilweise im wassersensiblen Bereich. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wurde geraten eine hydrologisches Gutachten des Lohgrabens zu veranlassen. Während der Beratung kam zum Ausdruck, ob es sinnvoll sei, hohe Kosten für ein Gutachten auszugeben für eine Erhöhung der Grundflächenzahl, die das Landratsamt höchstwahrscheinlich ablehnen wird. Wohngebäude mit mehreren Wohnungen bringen Probleme mit den geforderten Stellplätzen und der Druck nach einem Lärmschutz von der Autobahn wird steigen. Das Gebiet Wiedenhof sei durch kleinere Gebäude strukturiert und es dürfe ja auch gebaut werden, jedoch nur im Rahmen der Festsetzungen. Aufgrund der vorliegenden wasserrechtlichen Stellungnahme nahm der Gemeinderat Abstand von der Änderung der Außenbereichssatzung und hob den Aufstellungsbeschluss wieder auf. Damit verbleibt die Grundflächenzahl bei 0,2. 

 

Als Satzung beschloss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 mit Deckblatt Nummer vier. Aus diesem Bebauungsplan wird der Geltungsbereich geändert. Eine Fläche westlich der Bayerwaldstraße wird herausgenommen und dem Bebauungsplan GE/GI Steinach-Süd zugeordnet. 

 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Agendorfer Feld, auf dem eine Photovoltaikanlage entstehen soll, fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss. Der Flächennutzungs- und der Landschaftsplan sollen ebenfalls entsprechend geändert werden. 

 

Im Bereich des Kellerberges an der Raiffeisenstraße/Domkapitelstraße, hier sind bereits drei Baugrundstücke genehmigt, soll eine neue Nutzung erfolgen. Hierzu hat die Eigentümerin einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung gestellt. 2013 wurde bereits einmal eine Beteiligung der Fachstellen durchgeführt. Das Verfahren wurde jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Durch die lange Unterbrechung ist jetzt nochmals ein neuer Aufstellungsbeschluss notwendig. Die Antragstellerin möchte hier die Möglichkeit für die Bebauung mit sozialen Projekten schaffen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss. Sämtliche Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.

 

Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Änderung des Bebauungs-und Grünordnungsplanes der Gemeinde Parkstetten Gewerbegebiet mit Deckblatt Nummer 5.
Weiterhin gab es keine Einwendungen zur Ortsabrundungssatzung zur Einbeziehungssatzung Muckenwinkling der Stadt Bogen.

 

Kontrovers wurde ein Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer im Bereich der Falkenfelser Straße diskutiert. Die Messungen zeigten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, das auf die Bautätigkeiten in der Falkenfelser Straße und auf die vermehrten Besucher und Wanderer der Waldgegend zurückzuführen ist. Die V85-Prozent-Geschwindigkeit die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wurde, lag bei den Messungen im März bei 38 Stundenkilometern und im April bei 33 Stundenkilometern. Ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zeigte auch die Gemeindeverbindungsstraße Pellham nach Wolferszell bei der Messung, obwohl die Straße nur für Anlieger zugelassen ist. Die V85-Geschwindigkeit lag hier bei 78 bei erlaubten 60 Stundenkilometer. Der Gemeinderat beschloss eine Verkehrsschau mit der Polizei durchzuführen, um alle Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung zu ermitteln.

 

18 Kommunen wollen sich zu einem Kommunalunternehmen Abwasser Dienstleistung Donau-Wald zusammenschließen. Die Aufgaben sollen die Erstellung, Weiterführung und Pflege eines qualifizierten digitalen Kanalkatasters und die Überwachung der gemeindlichen Kanalnetze und zugehörige Bauwerke sein. Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Unternehmenssatzung vorgestellt.

 

Für das Kinderhaus wurde dieses Jahr 2021 eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Von den 251 ausgegebenen Fragebögen sind insgesamt 84 bei der Gemeinde Steinach eingegangen. Trägerin der Kindertageseinrichtung Steinach ist die Katholische Kirchenstiftung Steinach. Die Gemeinde Steinach beabsichtigt, die Trägerschaft ab 1. September 2022 zu übernehmen. Eingeflossen in die Auswertungen ist auch eine Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus 134 Betreuungsplätze für den Kindergarten und 45 Betreuungsplätze für Krippenkinder durch den Gemeinderat anerkannt. Ab der Fertigstellung eines Neubaus, vermutlich 2023, werden 147 Betreuungsplätze für den Kindergarten und 60 Betreuungsplätze für Krippenkinder durch den Gemeinderat anerkannt.
Langfristig wirkt sich die steigende Zahl der Kindergartenkinder auch auf die Grundschule aus. Derzeit stehen fünf Klassenzimmer für den Unterricht zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2025/2026 müssen zwei weitere Klassenzimmer geschaffen werden. Für die Mittags-und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Steinach wird unter Berücksichtigung, dass neue Räumlichkeiten geschaffen werden müssen, ein Bedarf von 80 Betreuungsplätzen anerkannt.

 

Informiert wurde der Gemeinderat über den Antragsstopp des Amtes für ländliche Entwicklung. Die Gemeinde hatte sich mit dem Gedanken getragen an dem Projekt „Innen statt Außen – eine Förderinitiative für lebendige Dörfer“ teilzunehmen. Dem 17,5 Millionen Jahresetat stehen 160 Millionen Förderzusagen gegenüber. Betroffen sei laut Bürgermeisterin Christine Hammerschick auch das Wirtshaus in Münster. Hier liege jedoch bereits ein Planungsentwurf vor.

 

Im Kirchweg in Steinach wird derzeit die Wasserleitung durch den Wasserzweckverband Straubing-Land erneuert. Die Baumaßnahme wird rund zwei Monate dauern. Im Zuge dieser Maßnahme verlegt die Gemeinde Steinach gleichzeitig Leerrohre für Glasfaserkabel. Im Friedhof in Steinach wurde eine neue Urnenanlage aufgestellt.

 

Durch die geänderten Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben wird statt einer Renaturierungsmaßnahme des Steinachbaches entlang des neu zu bauenden Fuß- und Radweges vom Wertstoffhof nach Rotham, nur eine Gewässerstrukturverbesserungsmaßnahme durchgeführt. Hier werden in den Bachlauf einzelne Elemente eingebracht, die den Fließverlauf des Steinachbaches verändern. Im Herbst 2020 soll mit dem Fuß- und Radwegebau begonnen werden.Pfeil oben k

 

Sitzung vom 20.05.2021

Kostenübernahme für weitere Kindergartengruppe


LED-Leuchten im Ortsbereich Steinach

 

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 20. Mai 2021 standen Bauleitplanverfahren mit denen sich der Gemeinderat bereits in früheren Sitzungen befasste und nach Stellungnahmen der Behörden erneut beraten werden mussten. Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Kostenübernahme einer weiteren Kindergartengruppe. Im Ortsbereich Steinach werden die bestehenden Peitschenleuchten gegen stromsparende LED-Leuchten ausgetauscht und in der Nacht die Leuchtleistung reduziert. 

 

Im März 2021 wurden die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren für das Allgemeine Wohngebiet Wolferszeller Weg aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Aufgrund von Einwendungen mussten die Festsetzungen in Plan und Text nochmals überarbeitet werden. Der Gemeinderat billigte in seiner letzten Sitzung den Entwurf mit Änderungen und beschloss die Auslegung.

 

Ebenfalls im März 2021 fasste der Gemeinderat den Beschluss den Bebauungsplan Schlossstraße-Münster mit Deckblatt Nummer 2 zu ändern. Auf Wunsch eines Grundstückseigentümers umfasst die Änderung die Erweiterung des Geltungsbereiches. Gleichzeitig wurde die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen. Dem Gemeinderat lagen die Stellungnahmen vor und der Gemeinderat beschloss die entsprechenden textlichen Änderungen. Nach Änderung der Planung entsprechend den Beschlussfassungen ist diese dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

 

Zuletzt wurden zum Bauleitplanverfahren „Änderung des Bebauungs-mit Grünordnungsplanes GE Rotham II/1 mit Deckblatt 2“ in der Sitzung des Gemeinderates vom 25. März 2021 die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt. Mit dem Deckblatt soll die Möglichkeit zur Errichtung einer Trafostation und einer Gasabgabestation für das Gewerbegebiet Steinach Süd geschaffen werden.

 

Zu einem Ortstermin trafen sich die Gemeinderäte vor der Sitzung in Münster im Baugebiet Ziegelofenweg II. Das Gelände des Baugebietes fällt nach Osten hin ab und seitens der Bauherren werden immer wieder Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich von Geländeauffüllungen gestellt. So war auch über einen Antrag zur Geländeauffüllung von 1,50 Metern zu beraten. Um eine sinnvolle Bebauung zu gewährleisten genehmigte der Gemeinderat die entsprechende Auffüllung.

 

Abgelehnt wurde ein Antrag auf Ablösung von Stellplätzen für ein Mehrfamilienhaus im Ortsteil Wiedenhof. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde beim Gemeinderat angefragt ob einer Ablösung von fünf Stellplätzen zugestimmt werden könnte.

 

Der Kulturförderverein Joseph Schlicht e.V. stellte den Antrag, ob die Gemeinde Steinach Mitglied des Vereins werden könnte. Der Gemeinderat beschloss dem Kulturförderverein Joseph Schlicht e.V. nicht als ordentliches Mitglied beizutreten. Die Förderung des Vereines erfolgt auf Antrag und projektbezogen.

 

Im Kinderhaus Sankt Ursula ist für das neue Kindergartenjahr die Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe notwendig. Von Pfarrer Christof Hagedorn erhielt die Gemeinde die Mitteilung, dass die Diözese Regensburg eine weitere Kindergartengruppe genehmigt, sofern die Gemeinde Steinach sich bereit erklärt die Kosten für diese Gruppe zu übernehmen. Der Gemeinderat fasste einen entsprechenden Beschluss.

 

Die erste Bürgermeisterin Christine Hammerschick teilte den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass für die Umrüstung der LED Leuchten im Ortsbereich Steinach ab Werk eine Halbnachtschaltung programmiert wird.

 

Gemeinderat Manfred Schreiner fragte an, ob für die Zukunft eine einheitliche Regelung zum Verfahren mit Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne und der weiteren örtlichen Bauvorschriften (Einbeziehungssatzungen, Außenbereichssatzungen) geschaffen werden kann. In fast allen Sitzungen würde über Anträge auf Befreiungen oder Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften beraten und diskutiert. Gemeinderätin Martina Neumaier erklärte, dass man Befreiungen nicht immer konsequent ablehnen sollte, da die Bauherren viel Kapital in die Verwirklichung und Umsetzung ihres Wunschobjektes investieren würden. Abschließend war sich der Gemeinderat einig darüber, dass in den künftigen Bauleitplanungen zum einen auf sinnige sowie auf die den örtlichen Gegebenheiten angepasste Festsetzungen und zum anderen auf deren Einhaltung geachtet werden soll. 

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 Sitzung vom 10. Juni 2021

 

Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Abwasser

Bauleitplanung - Schulteich wurde verfüllt

 

Die Gemeinde Steinach tritt dem noch zu gründenden gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Abwasserdienstleistung Donau-Wald bei. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat am Donnerstag in seiner Sitzung. An der Kirchrother Straße in Münster sollen zwei Einfamilienhäuser errichtet werden. Hierzu fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes in den Zusammenhang bebauter Ortsteile. Der Gemeinderat wurde von Bürgermeisterin Christine Hammerschick informiert, dass der Schulteich verfüllt wurde.

 

Zu Beginn der Sitzung erläuterten Betriebsleiter Hans Buchmeier von der SER Straubing und Christian Pfeffer vom Kommunalunternehmen Niederwinkling den Entwurf der Unternehmenssatzung sowie den Bedarf an technischen Einrichtungen und Personal. Hans Buchmeier stellte die Aufgaben und Vorteile eines gKU den Gemeinderäten vor. Er verwies auf die seit 1996 geltende Eigenüberwachungsverordnung und stellte die jetzige Handhabung der Gemeinden mit den Möglichkeiten eines gKU gegenüber. Bürgernähe, Akzeptanz und das Angebot auch für die Hausanschlüsse der Grundstückseigentümer Lösungen anzubieten sei ein großer Vorteil eines gKU. Die qualitativ hochwertigen Kanalinspektionen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die Qualität der Arbeit stehe im Vordergrund. Das gKU organisiert den Kanalunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, ausgewertet und eine Ganzheitssanierungsstrategie erarbeitet.

Christian Pfeffer, Vorstand des Kommunalunternehmens Niederwinkling, das seit 10 Jahren besteht, erläuterte die rechtlichen Vorgaben und stellte den Satzungsentwurf vor. Derzeit entscheiden die interessierten Gemeinden ob sie dem gKU beitreten wollen. Der Satzungsentwurf, der dem Gemeinderat vorlag, wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag, Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Niederbayern und der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt. Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Rat der beteiligten Gemeinden zusammen. Anfang September könnte das gKU gegründet werden. Nach Eintrag ins Handelsregister und Bestellung eines Vorstandes könne mit den Arbeiten begonnen werden. Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat Rechenschaft ab. Die Gemeinderäte nutzten die Gelegenheit sich durch Fragen eingehend zu informieren. Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Satzungsentwurf zu und beschloss den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Abwasserdienstleistung Donau-Wald.

 

In Münster soll in der Aufrother Straße eine Einbeziehungssatzung Münster-West II verwirklicht werden. Notwendig macht diese Satzung das Bauvorhaben für eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle. Der Satzungsentwurf wurde nochmals hinsichtlich der Wandhöhe und der Abstandsflächen angepasst und Hinweise zum neu auszuweisenden Wasserschutzgebiet aufgenommen. Die geforderten Ausgleichs- und Kompensationsflächen wurden berechnet und umgesetzt. Der Gemeinderat billigte den Entwurf und beschloss die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Nördlich der Tassilostraße in Münster ist die Errichtung einer Unterstellhalle geplant. Dieser Bereich soll in den Zusammenhang des bebauten Ortsteils einbezogen werden. Der Gemeinderat billigte den Plan und die textlichen Festsetzungen der geplanten Einbeziehungssatzung Münster-Nord und fasste den Auslegungs- und Billigungsbeschluss.

 

Erstmals auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehung einer Teilfläche eines Grundstückes in Münster, Kirchrother Straße, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Münster. Hier sollen zwei Einfamilienhäuser errichtet werden. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und gab dem Antragsteller auf ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Entwurfserstellung zu beauftragen. Die Kosten der Planung hat der Antragsteller zu tragen.

 

Diskutiert wurde über die Umsetzung der privaten Grünflächen im Baugebiet Ziegelofenweg II. Hier hatte ein Grundstückseigentümer die Böschung mit Granitsteinen ausgelegt und dazwischen die Pflanzungen angebracht. Jedoch entsprach die Pflanzung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes, der eine zweireihige Bepflanzung auf 50 Prozent mit einer Mindestbreite von vier Metern vorsieht. Der Bauherr wird aufgefordert die vorgeschriebene Bepflanzung durchzuführen.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat von der Auffüllung des Schulteiches. Begründet wurde die Auffüllung mit einer Mängelrüge der Sicherheitsingeneurin der kommunalen Unfallverhütung aus dem Jahr 2019. Da ein Teich im Außenbereich einer Schule unzulässig ist, wurde die Verfüllung gefordert und nun umgesetzt.

 

Dem Gemeinderat wurde noch über ein Schreiben des Landratsamtes zur finanziellen Lage der Gemeinde informiert. Hierin wird bestätigt das die Haushaltssatzung 2021 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Das Landratsamt beurteilt die Entwicklung der Finanzplanung in den darauffolgenden Jahren als ungünstig. Zu den gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen nahm das Landratsamt ebenfalls Stellung. Hier stellt sich eine Überdeckung heraus, die zu vermeiden ist, da die Gebührenkalkulation kostendeckend sein muss. Es wurde eine neue Kalkulation der Abwassergebühren angeraten. Neu kalkuliert werden sollen auch die Grabplatzgebühren, da die Gemeinde in den Jahren 2021 bis 2023 mit einem Defizit rechnet. Bei den Kindertageseinrichtungen ist dem Landratsamt noch eine Defizitvereinbarung mit der Bischöflichen Finanzkammer vorzulegen. Zum Kinderhaus St. Ursula wurde angemerkt, dass das jährliche Betriebskostendefizit in den Jahren 2021 bis 2024 betragsmäßig eines der höchsten Defizite im Landkreis Straubing-Bogen darstellt.

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Sitzung vom 24. Juni 2021

Photovoltaikanlage in Hoerabach

Bestand im Mastschweinestall wird erhöht - Josef Heisinger wird Feldgeschworener

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 24.06.2021 den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld. In Hoerabach soll eine weitere Photovoltaikanlage entstehen. Hierzu soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Agendorfer Feld aufgestellt werden. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wurden entsprechende Feststellungsbeschlüsse auf Grundlage der vorgelegten Planung gefasst.

 

Mit einer weiteren Bauleitplanung, der Änderung des Bebauungsplanes Schlossstraße Münster, der auf privatem Grund um fünf Parzellen erweitert werden soll, befasste sich der Gemeinderat mit sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Landschaftsplanes. Die Bauleitplanung wird bereits seit 2014 im Gemeinderat behandelt. Nachdem behördliche Fachstellen eine weitere Überarbeitung des Entwurfes forderten, billigte der Gemeinderat diese neuerlichen Änderungen und beschloss erneut die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

In Rotham soll der Bestand im bestehenden Schweinemaststall erhöht werden. Derzeit sind 700 Tiere genehmigt und dieser Bestand soll um 167 Tiere auf 867 Tiere erhöht werden. Dazu ist eine bauliche Nutzungsänderung notwendig. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Martina Neumaier, ob hier eine höhere Geruchsbelästigung die Folge sei erwiderte Gemeinderat Josef Heisinger, dass bei einer solch geringen Erhöhung des Bestandes keine Erhöhung des Geruches wahrgenommen wird. Geschäftsleiterin Ursula Heller merkte an, dass dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durch die Fachstelle Fachlicher Emissionsschutz am Landratsamt Straubing-Bogen geprüft werde. Der Gemeinderat erteilte hierzu sein Einvernehmen.

 

Zugestimmt wurde auch einem Antrag zum Neubau eines Bienenhauses mit Schleuderraum am Hatzenberg in Münster in der Nähe des Wasserhochbehälters.

 

Am 16. Juni wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurden überplanmäßige Ausgaben festgestellt die der Gemeinderat genehmigte. Hierbei handelte es sich um umbuchungstechnische Vorgänge bei den Ruhegehältern, Mehrkosten bei der Erweiterung der Kläranlage Kirchroth und somit erhöhten Anteil der Gemeinde Steinach, die das Abwasser aus Münster in die Kläranlage Kirchroth leitet, sowie Überschreitungen der Kosten beim Ausbau der August-Schmieder-Straße die durch Zusatzarbeiten angefallen sind. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 6.044.322 Euro und im Vermögenshaushalt mit 6.070.170 Euro fest. Der Übertrag zum Vermögenshaushalt beträgt 937.998 Euro. Die Zufuhr zur allgemeinen Rücklage erhöht sich dadurch auf 3.317.839 Euro.

 

Beim Zweckverband zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung in den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen ist Bürgermeisterin Christine Hammerschick als geborenes Mitglied Verbandsrätin. Ihr Stellvertreter im Zweckverband muss auch ihr Stellvertreter im Amt sein, so wurde Zweiter Bürgermeister Martin Haberl als ihr Stellvertreter bestellt.

 

In der vergangenen Sitzung wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass ein weiterer Feldgeschworener gesucht wird. Zweiter Bürgermeister Martin Haberl schlug Gemeinderat Josef Heisinger vor, der vom Gemeinderat als Feldgeschworener bestellt wurde.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Chamer Straße West der Gemeinde Parkstetten und hat hierzu keine Einwände.

 

Geschäftsleiterin Ursula Heller informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde Steinach eine Straßenausbaupauschale in Höhe von 45.075 Euro erhalten habe. Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden seit dem Jahr 2019 vom Freistaat Bayern unterstützt. Die Gemeinden erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs staatliche Zuweisungen in Form der Straßenausbaupauschalen.

 

Im neuen Kindergartenjahr wird der Turnraum im Kinderhaus als Gruppenraum der zusätzlichen Gruppe „Wolke“ genutzt. Hierzu sind eine bauliche Nutzungsänderung und ein Brandschutznachweis notwendig. Architekt Udo Blien, der den Erweiterungsbau des Kinderhauses geplant hat, wird von der Kirchenstiftung mit dieser Planung beauftragt. Weiterhin, so Bürgermeisterin Christine Hammerschick, steht die Möblierung dieses Raumes an. Aus dem Bestandsmobiliar konnte teilweise der Bedarf gedeckt werden. Jedoch ist zusätzliches Inventar und Spielgerät im Wert von 5.400 Euro anzuschaffen.

 

Von verschiedenen Gemeinderäten wurden die Mäharbeiten entlang von Straßen und Grünflächen angesprochen. Diese sollten verbessert werden. Durch das Unwetter am Mittwoch drang in einigen Kellern im Gemeindegebiet Wasser ein. Gemeinderat Stefan Heller bat die Verwaltung, die Bevölkerung auf die Notwendigkeit von Rückstauklappen hinzuweisen und dies in der nächsten Ausgabe des Gemeindeboten zu veröffentlichen.Pfeil oben k

 

Sitzung vom 20. Juli 2021

Satzung zum Kommunalunternehmen genehmigt

Urnengräber werden noch begrünt

Der Gemeinderat fasste im Oktober 2020 den Beschluss einen Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet „Wolferszeller Weg“ aufzustellen. Mit diesem Bebauungsplan sollen sechs Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden wurde der Plan aufgrund der vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen überarbeitet und im Mai 2021 ein Auslegungs- und Billigungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. In der Sitzung befasste sich der Gemeinderat erneut mit den Stellungnahmen der Behörden und fasste für den Bebauungs- und Grünordnungsplan den Satzungsbeschluss. Mit der Bekanntmachung wird der Plan rechtskräftig.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Garage und die Umfunktionierung des bestehenden Wohnhauses zum Betriebsleiterwohnhaus in Steinach/Agendorf, Mitterfelser Straße 2 erteilt.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schlossstraße, Münster, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Münster vor. Hier wird die zulässige Aufschüttung um 0,35 Meter überschritten. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag zu.
Abgelehnt wurde der Befreiungsantrag eines Bauherrn im Baugebiet Oberes Dorf II, der einen 1,80 Meter hohen Sichtschutz an der Straßenseite errichten möchte. Ebenfalls nicht zugestimmt wurde die Errichtung einer Toranlage im Einfahrtsbereich vor der Garage.
Ein weiterer Antrag betraf eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes GE Rotham II/2 zum Vorhaben Tektur zum Neubau einer Fahrzeughalle mit Werkstatt, Bereitschafts- und Betriebsleiterwohnung in Steinach. Hier wurde vom Landratsamt festgestellt, dass das Urgelände falsch dargestellt wurde und die Wandhöhe nicht um 1,36 Meter, wie bereits genehmigt, sondern um 2,09 Meter überschritten wird. Der Gemeinderat stimmte dem zu.
Im Kinderhaus wird der Mehrzweckraum im neuen Kindergartenjahr als Gruppenraum der Gruppe „Wolke“ genutzt. Hierzu sind eine bauliche Nutzungsänderung und ein Brandschutznachweis notwendig. Dem vorgelegten Bauantrag zur Nutzungsänderung stimmte der Gemeinderat zu.

Der Gemeinderat lag die finale Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Abwasserdienstleistung Donau-Wald zur Abstimmung vor. Bereits in einer vorangegangenen Sitzung wurde diese dem Gemeinderat detailliert vorgestellt. 15 Gemeinde haben ihren Beitritt erklärt und zwei Gemeinden werden nach Auskunft von Bürgermeisterin Christine Hammerschick noch dazukommen. Die Satzung wird nach Unterzeichnung durch die Bürgermeister am 1. September in Kraft treten und die erste Verwaltungsratssitzung mit Wahl des Vorsitzenden abgehalten. Durch das gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald soll die geltende Eigenüberwachungsverordnung bei den Gemeinden realisiert werden. Das gKU organisiert den Kanalunterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, ausgewertet und eine Ganzheitssanierungsstrategie erarbeitet.

Die Erweiterung der Urnenanlage mit dem Urnensammelgrab und neuen Erdurnengräbern ist fast fertiggestellt. Eine Begrünung der Betonwand bei den Erdurnengräbern und des Kieses wird noch durchgeführt. Informiert wurde der Gemeinderat von der Asphaltierung des Kirchweges und der laufenden Arbeit mit der Dachstuhlsanierung am Rathaus.

Keine Einwendungen hatte der Gemeinderat zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchroth sowie Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Rehberg", Roith.

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Sitzung vom 16. September 2021

Lebensmittelmarkt sowie Gesundheits -und Geschäftshauses geplant

 

Nach einer Sitzungspause im August befasste sich der Gemeinderat Steinach mit einer umfangreichen Tagesordnung. Insbesondere Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren und Bauanträge waren die Themen der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2021, zu welcher erstmals digital geladen und ein digitales Sitzungsverfahren eingesetzt wurde.

 

Nach der Genehmigung der letzten Niederschrift wurden die eingegangenen Stellungnahmen zur Einbeziehungssatzung Münster West II behandelt. Auf einer Teilfläche der Flurnummer 426, Gemarkung Münster soll eine Teilfläche mit einer Größe von circa 3.080 Quadratmetern in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Münster zum Zweck der Errichtung einer landwirtschaftlich genutzten Lager- und Unterstellhalle mit einbezogen werden.

Im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 26. Juli 2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere wurde in den Stellungnahmen auf die zu erwartende Lärm-, Staub und Geruchsbelästigung hingewiesen, welche für die Anlieger nicht hinnehmbar wäre. Zum einen gehen von landwirtschaftlichen Nutzufahrzeugen aufgrund von großvolumigen Motoren starke Lärmemissionen aus und zum anderen wird durch den Zu -und Abfahrtsverkehr zur landwirtschaftlichen Halle mit einem erhöhten Lärmaufkommen gerechnet. Der Hinweis, der im Satzungsentwurf hinsichtlich der Belange der Landwirtschaft mit aufgenommen wurde ist zudem nicht akzeptabel und rechtswidrig. Auch ist der geplante Baukörper hinsichtlich seiner Ausmaße überdimensioniert und fügt sich nicht in das Ortsbild ein. Des Weiteren wurde die Einwendung erhoben, dass der Satzungsentwurf nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbart ist und dass es sich um eine „Gefälligkeitsplanung“ handelt. Zudem fehlt es der Einbeziehungssatzung an einer rechtlichen Grundlage. In der Abwägung der Stellungnahme widerlegte der Gemeinderat, dass es sich um eine Gefälligkeitsplanung handeln würde. Vielmehr handelt es sich um eine Ergänzungssatzung zur rechtskräftigen Einbeziehungssatzung Münster West, die unmittelbar an den räumlichen Geltungsbereich angrenzt. Für eine Ergänzungssatzung wird nicht die Erforderlichkeit, sondern nur die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verlangt. Zur Einwendung, dass der Baukörper überdimensioniert ist, wurde festgestellt, dass sich im näheren Umfeld mehrere Hallenbauten befinden. Auch wurde das Maß der baulichen Nutzung an die Gegebenheiten im näheren Umfeld angepasst. Hinsichtlich der Ermittlung und der abwägenden Bewertung der zu erwartenden Lärmemissionen ist eine sachverständige Ermittlung zu veranlassen.

Zur Einbeziehungssatzung Münster-Nord wurde ebenso im Zeitraum vom 25. Juni 2021 bis zum 26. Juli 2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Für die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Flurnummer 67, Gemarkung Münster, soll eine Teilfläche von ca. 2.665 Quadratmetern am Nordrand von Münster einbezogen werden. Zum Satzungsentwurf sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nur einzelne redaktionelle Änderungen in den Festsetzungen durch Text zu ergänzen. Eine weitere Auslegung des Satzungsentwurfes ist nicht mehr durchzuführen. Der Gemeinderat nahm die Hinweise der Behörden und Fachstellen zur Kenntnis.

Auf dem Grundstück Flurnummer 843, Gemarkung Steinach soll ein Sondergebiet „Nahversorgungsmarkt Steinach“ ausgewiesen werden. Der Gemeinderat Steinach fasste hierzu bereits im Jahr 2016 den Aufstellungsbeschluss. Da sich hinsichtlich der geplanten Bebauung des Grundstückes sowie der geplanten Anordnung der Baukörper seit dem Jahr 2016 Änderungen ergeben haben, wurde dem Gemeinderat eine Planungsskizze zur Bebauung vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für das Sondergebiet „Nahversorgung Steinach“ neu gefasst. Geplant sind die Errichtung eines Lebensmittelmarktes sowie eines Gesundheits -und Geschäftshauses.

Zu den Bauanträgen Errichtung eines Balkons an einem Bestandsgebäude in Münster, Flurnummer 284/7 sowie zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport Balkon, Geräteraum und Stahlbetonstützmauer in Münster, Flurnummer 712, erteilte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen. Nachdem für das Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Rotham II/1 die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt wurde, wurde festgestellt, dass das Becken erweitert werden muss. Zum Bauantrag Ertüchtigung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Rotham II/1 erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Der Gemeinderat erteilte weiter die Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne Gewerbegebiet Steinach zur Überschreitung der Baugrenzen zu Gunsten der Herstellung eines Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Flurnummer 1648 Gemarkung Steinach und von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg-West II zur Erstellung eines Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Flurnummer 536/105, Gemarkung Steinach. Weitere Befreiungen wurden für die Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe zur Errichtung einer Doppelgarage in Münster, Flurnummer 151/9, Gemarkung Münster (Baugebiet Schloßstraße) sowie zur Errichtung eine Dachterrasse in Steinach Flurnummer 286/18, Gemarkung Steinach mit der Dachform „Flachdach“ (Baugebiet Steinach-Ost) erteilt. Auch wurden die Gemeinderatsmitglieder informiert, welche Bauanträge an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet wurden.

Der Allgemeine Sportverein Steinach rüstet die bestehende Sportplatzbeleuchtung des Schulsportplatzes auf LED-Technik um. Nachdem der Gemeinderat Steinach den Antrag des ASV Steinach auf die Einräumung eines vertraglichen Nutzungsrechtes am Schulsportplatz ablehnte und der Verein daher Fördermittel des BLSV entbehren muss, fasste das Gremium den Beschluss, dass für den Ausfall der Fördergelder ein Zuschuss in Höhe von € 3.465,00 gewährt wird.

Zum Antrag auf die Verlängerung des Kiesabbaus sowie der Rekultivierungsmaßnahmen auf den Grundstücken Flurnummern 249 bis 255, jeweils Gemarkung Münster erteilte der Gemeinderat Steinach das Einvernehmen. Entsprechend dem Antrag sollen die Fristen für den Kiesabbau bis zum 31.12.2026 und für die Rekultivierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2031 verlängert werden.

Zur Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 03. Oktober 2021 wurde nach der Durchführung eines Anhörungsverfahrens eine Verordnung erlassen. So können die Gewerbetreibenden in den Gemeindeteilen Steinach, Rotham (einschließlich der Gewerbegebiete Rotham II/1 und Rotham II/2), Wolferszell und Agendorf am 03. Oktober 2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ihre Verkaufsstellen offenhalten.

Die Gemeinderatsmitglieder wurden im weiteren Verlauf darüber informiert, dass die geplanten Maßnahmen am Steinachbach sowohl durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf als auch durch das Landratsamt als „Gewässerbauvorhaben“ einstuft wurden. Erst nach der Genehmigung des Antrages auf eine wasserrechtliche Erlaubnis, liegt die „Baureife“ für die Umsetzung vor. Die Ausschreibung des Geh- und Radwegebaus zwischen Steinach und Rotham verbunden mit den Maßnahmen am Steinachbach kann erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides durchgeführt werden. Zur Sanierung der Kellerbergstraße teilte die erste Bürgermeisterin den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass die Zustandsbewertung nach der Befahrung des Kanales in der Kellerbergstraße vorliegt. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt. Es steht jedoch fest, dass keine gravierenden Mängel vorliegen, welche die Durchführung von Tiefbauarbeiten erfordern würden. Auch für die Herstellung der Glasfaserinfrastruktur wurde die Ausführungsplanung erstellt. Die Ausschreibungsunterlagen zur Sanierung der Kellerbergstraße werden durch das beauftrage Ingenieurbüro aktuell zusammengestellt. Für den Winterdienst der Gemeinde Steinach wurde ein neues Schüttgutsilo mit einem Volumen von 75 Kubikmetern angeschafft. Das Silo wurde am 09. September 2021 aufgestellt. Auch wurden die Gemeinderatsmitglieder informiert, dass die Aufdach-Photovoltaikanlage am Rathaus Steinach am 15. September 2021 in Betrieb genommen wurde. Die energetische Sanierung des Rathausdaches ist somit abgeschlossen.

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Sitzung vom 21. Oktober 2021

Luftfilter für die Grundschule werden angeschafft

 

Glasfaserleitung für Sporthalle und Rathaus

Viele Bauanträge waren am Donnerstag, 21. Oktober 2021 bei der Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses zu behandeln. Weiterhin waren Beschlüsse zu Bauleitplanungen zu fassen und hinsichtlich des Vorkaufsrechtes der Gemeinde von Grundstücken wurde diskutiert. Neu gefasst wurden die Richtlinien für die Sportlerehrung und ehrenamtlich tätigen Personen. Für die Grundschule werden Luftfilter angeschafft.

 

Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Schlossstraße. Hier werden fünf Wohnparzellen geschaffen. Diese sind aber nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern befinden sich im Privatbesitz. Ebenso wurde der Flächennutzungs- und Landschaftsplan entsprechend geändert und der Gemeinderat fasste die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse.

 

Die Gemeinde nahm diese Planung zum Anlass, sich über den Erwerb von Baulandgrundstücken Gedanken zu machen. Der geplante Erlass einer Vorkaufssatzung wurde nicht beschlossen, da das neue Baulandmobilisierungsgesetz das kommunale Vorkaufsrecht hierfür aufweitet. Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.

 

Der Gemeinderat wurde über die Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen zur Voranfrage Sondergebiet SO Nahversorgung Steinach informiert. Entscheidend wird die Anordnung der Gebäude sein. Einzuhalten ist auch die Anbauverbotszone von 15 Metern zur Kreisstraße. Ob ein Kreisverkehr, Ampel oder zwei Linksabbiegespuren notwendig werden, wird durch das Landratsamt geklärt.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der bestehenden Einbeziehungssatzung Münster-Hatzenberg vor. Hierzu fand vor der Sitzung ein Ortstermin statt um sich von den örtlichen Gegebenheiten ein besseres Bild zu schaffen. Beantragt wurde die Erweiterung für drei Wohngebäude. Dem konnte sich der Gemeinderat nicht anschließen und fasste den Aufstellungsbeschluss, vorbehaltlich der Änderung, dass nur zwei statt drei Wohnhäuser eingeplant werden. Der Antragsteller hat die Kosten zu übernehmen und ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.

 

Zahlreiche Bauanträge

Ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten mit PKW-Fertiggaragen in Münster, Wiedenhof wurde bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert. Die geforderten Stellplätze wurden nun nachgewiesen und die Grundflächenzahl eingehalten. Die Wandhöhe wird noch überschritten. Das Grundstück liegt nach Auskunft des Landratsamtes in einem wassersensiblen Bereich. Aus diesem Grund wurde auch die geplante Außenbereichssatzung nicht abgeändert, da hierzu hydraulische Berechnungen notwendig wurden, die nicht abschätzbare Kosten verursacht hätten. Der Gemeinderat erteilte hierzu das Einvernehmen mit der Maßgabe, dass auf die Gemeinde keine Kosten zukommen und durch die Nähe zur Autobahn keine Forderungen abgeleitet werden können.

Nicht einstimmig wurde zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Dachterrasse mit Übergang zum Wohnhaus in Steinach, BG Steinach-Ost das Einvernehmen erteilt. Dieses Bauvorhaben ist bereits errichtet und soll nun nachträglich genehmigt werden.

 

Einstimmig wurde das Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Rotham erteilt.

 

An die bestehende Druckerei im GE Rotham soll einer Lagerhalle an die bestehende Produktionshalle angebaut werden. Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und Überschreitung der Baugrenze. Der Gemeinderat erteilte das Einverständnis.

 

Lüftungsanlagen für Grundschule

Der Gemeinderat beschloss die Klassen--und Betreuungsräume an der Grundschule Steinach mit Lüftungsanlagen auszustatten. Dazu werden elf dezentrale Geräte angeschafft. Die Kosten von 136.000 Euro werden mit 109.000 Euro bezuschusst. Nach dem Einbau wird die zentrale Belüftungsanlage außer Betrieb genommen.

Der Wunsch der Schulleitung, Telefone in den Klassenzimmern und in der Mittagsbetreuung zu installieren, wurde seitens der Verwaltung bereits in die Wege geleitet um zu prüfen, wie dies zu realisieren ist.

Ein weiteres Thema im Gemeinderat war die Installation von Panikschlössern in der Grundschule. Weiterhin wurde die Installation eines Defibrillators diskutiert. Hier wurde auch ein Standort am Sportzentrum angedacht. Da noch Fördermöglichkeiten zu klären sind, wurde eine Entscheidung nicht gefällt.

 

Der Leiter des Bauamtes Tobias Drexler erläuterte und zeigte Pläne und Bilder der Kanalbefahrung in der Kellerbergstraße. Seitens des Ingenieurbüros wurde ein Sanierungskonzept erstellt. Im ersten Sanierungsabschnitt in der Kellerbergstraße bis zur Raiffeisenstraße sollen die Straßensinkkästen an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Zu überlegen ist auch ob ein weiterer Regenwasserkanal für seitlich liegende Grundstücke erstellt werden soll und diese ihr Regenwasser dann hier einleiten, um den Mischwasserkanal zu entlasten.

 

Vorgestellt wurde dem Gemeinderat der neue Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung in Rathaus.

 

Geändert wurden die Richtlinien zur Ehrung von ehrenamtlich tätigen Personen und Sportlern

 

Keine Änderung erfährt der Beschluss vom 16. September 2021 hinsichtlich der Zuwendung an den ASV Steinach zur Errichtung einer neuen Flutlichtanlage. Diese wird bei einer Umstellung auf LED seitens des BLSV gefördert. Hierzu ist jedoch ein 25-jähriges Nutzungsrecht des Sportplatzes nachzuweisen, was die Gemeinde nicht erteilt. Um den Zuschussausfall auszugleichen hat der Gemeinderat im September den entsprechenden Beschluss zur Förderung mit 3.465 Euro gefasst. Der ASV stellte einen erneuten Antrag, da die Berechnung nicht richtig sei. Der Gemeinderat konnte aus dem neuen Antrag jedoch nicht erkennen, wie hoch die Zuwendungen seitens des BLSV seien. Somit bleibt die bisherige Beschlusslage bestehen.

 

Hinsichtlich des Breitbandausbaues der Sporthalle und Rathaus liegt ein Förderbescheid in Höhe von 76.325 Euro vor. Die Baukosten für die Verlegung einer Glasfaserleitung von der August-Schmieder-Straße liegen bei 110.074 Euro.

 

Informiert wurde der Gemeinderat hinsichtlich der Ergebnisse der Verkehrsschau mit der Polizei. In der Parkstettener Straße, die als Kreisstraße durch Münster verläuft, wird die Geschwindigkeit in der Kurve des ehemaligen Gasthauses nicht auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt.

Keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer wird es beim Ortsteil Wiedenhof auf der Kreisstraße im Bereich der Abzweigung nach Münster geben.

 

Die Kirchenverwaltung Münster hat der Gemeinde mitgeteilt, dass in der Kirche St. Martin, die als Leichenhaus genutzt wird und in der Baulast der Gemeinde steht im Innenbereich Schäden am Altar und Wänden aufgetreten sind. Ein Ortstermin fand bereits mit dem Denkmalschutz und Architekt statt. Es wird ein Schadgutachten erstellt.

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Sitzung vom 25. November 2021

 

Kanal wird billiger, Grab teurer

Neue Kanalbeitrags- und Friedhofssatzung – Planung Bauschuttdeponie vorgestellt

In der Gemeinderatssitzung, die am Donnerstag, 25. November 2021 um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattfand, beschloss der Gemeinderat die Grabgebühren zu erhöhen. Gesenkt wurde indes die Zähler-Grundgebühr für die Kanalgebühren. Der Gemeinderat beschloss auch 2021 eine Jugendförderung für die Sportvereine in Höhe von 25 Euro pro Jugendlichen zu gewähren.

 

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gemeinderat die Planung zur Errichtung und Betrieb einer DK I Deponie in Hoerabach durch die Betreiberfirma und dem Planungsbüro vorgestellt. In Hoerabach wurde von 1973 bis 1984 Granit abgebaut. 1984 bis 1990 betrieb der ZAW Straubing eine Bauschuttdeponie. Seit 1990 wurde das Gelände als Schießanlage genutzt. Der Betrieb der Schießanlage wurde eingestellt. 2022 soll mit dem Rückbau der Schießanlage begonnen werden. Gleichzeitig soll das Planfeststellungsverfahren anlaufen. Gemäß Abfallablagerungsverordnung bezieht sich die Deponieklasse 1 auf eine „Deponie für Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten und bei denen eine sehr geringe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch stattfindet. “ 20 000 Kubikmeter Deponat sollen pro Jahr abgelagert werden. Dies entspricht im Durchschnitt zehn Anlieferungen durch Lastkraftwagen pro Tag, die ausschließlich von der Bundesstraße B20 kommend über die Kreis- und Staatsstraßen anfahren sollen. Die Betriebsdauer der Deponie auf 25 Jahre ausgelegt. Zunächst muss für die Altdeponie eine Basisabdichtung hergestellt werden, bevor weiteres Deponat abgelagert werden kann. Eine Oberflächenabdichtung schließt die Alt-Deponie ab. Fragen der Gemeinderäte zum Verkehr, Altmaterial, Verantwortlichkeit und Überwachung wurden durch die Betreiberfirma und durch den Planer beantwortet.

 

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung in Agendorf. Dabei soll ein 700 Quadratmeter großes Grundstück in dem Zusammenhang bebauten Ortsteil Agendorf eingegliedert werden. Der Antragsteller hat die Kosten der Planung zu tragen.

 

Der Gemeinderat beschloss einen Nachtragshaushalt, der im Verwaltungshaushalt nun in Einnahmen und Ausgaben mit 5 849 400 Euro und im Vermögenshaushalt mit 4 225 200 Euro abschließt. Notwendig wurde der Nachtragshaushalt durch die Erhöhung des gesetzlichen Betriebskostenanteils für das Kinderhaus, den Unterhalt der Fahrzeuge für den Bauhof, den Unterhalt der Kläranlage sowie für die Abwasserbeseitigung, der Kreisumlage, des Ansatzes der Gewerbesteuereinnahmen und für Investitionen im Bereich Feuerwehrwesen.

 

Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehstalles in Agendorf für 144 Stück Vieh.

 

Senkung und Gebührenerhöhung

Bei der Würdigung des Haushaltes der Gemeinde wurde durch das Landratsamt bei der Kalkulation der Kanalgebühren eine Überdeckung festgestellt. Da Kanalgebühren kostendeckend zu kalkulieren sind, wurde eine neue Kalkulation der Einleitungsgebühren veranlasst. Der Gemeinderat beschloss die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser bei 2,20 Euro zu belassen und die Zähler-Grundgebühren zu senken. Dadurch ergibt sich für die Mehrheit der Anschlußnehmer eine Senkung der Grundgebühr von 50 Euro auf 10 Euro pro Jahr.

 

Neu beschlossen wurde eine Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen. Grundlage war die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, die für den Steinacher Friedhof angepasst wurde. Die Erweiterung von Grabstätten wie Urnen- und Erdurnengräber oder anonyme Grabstätten machten eine neue Satzung und eine neue Kalkulation notwendig. Die Erhöhung der Grabgebühren begründete Bürgermeisterin Christine Hammerschick mit den Investitionen am Friedhof sowie die Neukalkulation der Personalkosten und Gerätschaften für den Friedhof. So steigt die Jahresgebühr für ein Einzelgrab von 17 Euro auf 38 Euro, für ein Doppelgrab von 34 Euro auf 76 Euro. Ein Urnengrab erhöht sich von 26 Euro auf 40 Euro. Die neuen Erdurnengräber kosten 87 Euro pro Jahr.

 

 

30 km/h für Falkenfelser Straße

Ein Antragsteller hat für die Falkenfelser Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beantragt. Eine Geschwindigkeitsmessung ergab das die Straße durchschnittlich mit 33 km/h befahren wird. Die Polizei hält eine Beschränkung für möglich. Dem Gemeinderat lagen noch zwei weitere Vorschläge des Antragstellers vor. Ein Vorschlag, sämtliche Straßen nördlich der Parkstettener Straße in eine Zone 30 umzuwandeln, wurde kontrovers diskutiert. Man einigte sich in der Falkenfelser Straße, ab der Kreuzung Tassilostraße eine Zone 30 zu errichten und damit die angrenzenden Zone 30 der Berghofstraße zu erweitern. Mit aufgenommen in die neue Zone 30 wird auch der Bereich der Tassilostraße, auf dem bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt

 

Der Gemeinderat gewährt den Ortsvereinen mit Jugendarbeit auch 2021 eine Förderung von 25 Euro pro Jugendlichen. Insgesamt werden 8 225 Euro an die Vereine ASV Steinach (176 Jugendliche), Wilde Wespen (86), Tennisclub (49) und Vorwaldschützen (18) ausbezahlt.

 

Der Jugendbeauftragte Patric Biermann informierte die Gemeinderäte, dass kürzlich die KLJB Steinach neu gegründet wurde. Die Vorstandschaft besteht aus 1. Vorsitzenden Tim Kieninger, 2. Vorsitzende Julia Heisinger, 3. Vorsitzende Franziska Fischer, Kassiererin Anna Wieser und Schriftführerin Antonia Berndt. Die Gruppenstunden finden immer am Donnerstag um 19 Uhr in der Alten Schule statt.

 

 Erdurnenanlage 2021 11 23 3

Neu angelegt und bepflanzt wurde die Erdurnenanlage im Steinacher Friedhof.

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Sitzung vom 16. Dezember 2021

 

Zuwendung für Steinacher Kirchenorgel beschlossen

 

Neue Gebührenliste vorgestellt

Der Gemeinderat Steinach beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember 2021 im Sitzungssaal des Rathauses, einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro für die neue Kirchenorgel der Pfarrei Steinach zu gewähren. Dem Gemeinderat wurde die überarbeitete Gebührenliste über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis vorgestellt.

 

Zum ersten Tagesordnungspunkt fasste der Gemeinderat den Auslegungs- und Billigungsbeschluss zur ersten Änderungssatzung der Einbeziehungssatzung „Münster südlicher Ortsbereich“. Bereits 2018 wurde hier ein Aufstellungsbeschluss gefasst, aber der Vorhabensträger hat erst jetzt die Planungsunterlagen vorgelegt. Im südwestlichen Ortsrandbereich von Münster soll ein Wohnhaus mit Garage für den Eigenbedarf entstehen. Der Gemeinderat wurde über die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung informiert. Das Grundstück befindet sich in der Schutzzone W II des Trinkwasserschutzgebietes zur Wasserversorgung der Buchberggruppe und grenzt an ein Biotop und an ein Naturschutzgebiet an. Zu klären sind auch noch die straßenmäßige Erschließung und der Unterhalt.

 

Eine 2.665 Quadratmeter große Teilfläche am Nordostrand von Münster soll für eine geplante Unterstellhalle in das bestehende Dorfgebiet einbezogen werden. Der Gemeinderat fasste für die Einbeziehungssatzung Münster-Nord den Satzungsbeschluss.

 

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude als Ersatzbau im Sackhof.

 

Aus der Bürgerversammlung wurde die Problematik der Kanalisation im Bereich der Hohen-Kreuz-Siedlung von einem Bürger nochmals vorgebracht. Wie Bürgermeisterin Christine Hammerschick erklärte, wurde hier bereits eine Kamerabefahrung durchgeführt und es wurden dabei keine Mängel festgestellt. Im Zuge der Sanierung der Kellerbergstraße 2022 wird jedoch nochmals die Anbindung der Hohen-Kreuz-Siedlung an die Straubinger Straße auf ihre Funktionalität hin überprüft.

 

Die Gebührenliste der Gemeinde Steinach über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis wurde 2013 letztmals angepasst. Dem Gemeinderat wurde nun die überarbeitete Gebührenliste vorgelegt, die sich auf alle Aufgabenbereiche im eigenen Wirkungskreis bezieht.

 

Die Katholische Kirchenverwaltung hat bei der Gemeinde Steinach einen Antrag auf Zuschuss für den Neubau einer Pfeifenorgel gestellt. Die Kosten betragen 437 000 Euro. Hierzu gewährt die Diözese Regensburg einen Zuschuss von 55 Prozent. 240 000 Euro bleiben als Eigenanteil bei der Pfarrgemeinde. Von diesem Eigenanteil sind bereits 167 500 Euro gesichert. Es verbleibt ein Defizit von 72 500 Euro. Der Gemeinderat beschloss einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent und somit in Höhe von 7 250 Euro zu gewähren.

 

Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Pfarrpfründe I der Gemeinde Parkstetten. Die Planung sieht den Neubau einer Kindertagesstätte vor sowie den Bau von Wohnungen für Betreutes Wohnen, weitere kleinere Wohneinheiten, damit der Bedarf an Wohnraum gedeckt wird. Die Ausweisung von Bauparzellen soll gewährleisten, dass weiterhin Baugrundstücke vorhanden sind. Keine Einwendungen erhob der Gemeinderat ebenfalls zum Parkstettener Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Chamer Straße.

 

Bürgermeisterin Christine Hammerschick informierte den Gemeinderat über die Kommandantenwahl der FF Steinach, die am 10. Dezember 2021 stattfand. Tobias Schweiger wurde zum 1. Kommandanten und Stefan Sauerborn zum 2. Kommandanten gewählt.

Die Gemeinde Steinach erhält 2022 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 743 156 Euro. Für Steinach wurden vom Statistischen Landesamt die Einwohnerzahlen zum 30.06.2021 mit 3 222 Einwohner bekanntgegeben.

Für die Grundschule Steinach wurde für die digitale Ausstattung eine Förderung von 42 547 Euro gewährt. Das Medienkonzept wurde bereits erstellt.Pfeil oben k