Kurs auf Klimaneutralität – wie die Gemeinde Steinach die Wärmewende plant
Klimaneutral heizen bis 2045 – ein Ziel, das alle betrifft. Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) zeigt den Weg dahin. Doch wie ist der Stand der Dinge in Steinach – und welche Schritte folgen?
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Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 hat die Bundesregierung die Kommunale Wärmeplanung als strategisches Planungsinstrument eingeführt. Städte und Gemeinden analysieren dabei systematisch, wie die Wärmeversorgung aktuell aussieht, welche Potenziale für eine nachhaltige Energieversorgung vorhanden sind – und welche Schritte notwendig sind, um künftig klimafreundlich zu heizen.
Die Wärmeplanung schafft Klarheit: Welche erneuerbaren Energien stehen lokal zur Verfügung? Wo lohnt sich der Ausbau von Wärmenetzen? Welche Optionen bieten sich Eigentümerinnen und Eigentümern bei der Erneuerung ihrer Heizung?
Bestandsanalyse – das Fundament der Planung
Die Bestandsanalyse steht zu Beginn der Kommunalen Wärmeplanung und erfasst und bewertet den derzeitigen Stand der Wärmeversorgung. Dazu zählen:
- Gebäudebestand: Welche Gebäudetypen gibt es? Wie hoch ist deren Wärmebedarf?
- Bestehende Energieinfrastruktur: Welche Heizsysteme und Versorgungsarten (Gas, Öl, Fernwärme etc.) werden genutzt?
- Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber: Welche Wärmequellen werden aktuell verwendet?
- Emissionen: Welche CO₂-Emissionen entstehen durch die heutige Wärmeversorgung?
Ziel ist es, ein genaues Bild der gegenwärtigen Situation zu erhalten – als Basis für alle weiteren Planungen.
Ein zentrales Element dieser Analyse ist die Einbindung der Bevölkerung. Denn viele Informationen – etwa zu Heizungssystemen in privaten Haushalten – sind nicht öffentlich verfügbar. Deswegen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Daten zu Ihrer Wärmeversorgung abzugeben.
Die Daten fließen anonymisiert in die Planung ein und tragen wesentlich dazu bei, ein realistisches Bild der Wärmesituation in der Gemeinde Steinach zu erstellen.
Ein Blick nach vorn: Die Potenzialanalyse
Auf die Bestandsanalyse folgt die Potenzialanalyse - ein zukunftsorientierter Teil der kommunalen Wärmeplanung. Hierbei geht es um die Frage: Welche erneuerbaren Energiequellen und effizienten Technologien stehen vor Ort zur Verfügung, um die Wärmeversorgung in Zukunft nachhaltig zu gestalten?
Untersucht werden beispielsweise:
- Solarthermie, Umweltwärme und Geothermie
- Abwärmepotenziale aus Industrie und Gewerbe
- Biogene Energieträger wie Holz oder Biogas
- Energieeffizienzpotenziale durch Gebäudesanierungen
Auch die Entwicklung von Wärmenetzen wird analysiert. Dabei werden Areale identifiziert, in denen der Aufbau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes besonders sinnvoll erscheint – etwa aufgrund dichter Bebauung oder eines hohen Wärmebedarfs.
Warum ist die KWP für Sie wichtig?
Die Wärmeplanung ist mehr als ein technisches Konzept. Sie schafft Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger – und insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer, die in eine neue Heizung investieren möchten. Sie erfahren frühzeitig, welche Versorgungsoptionen vor Ort in Zukunft zur Verfügung stehen könnten und können Ihre Entscheidungen entsprechend fundiert treffen.
FAQs zur Kommunalen Wärmeplanung
Was ist das Ziel einer Wärmeplanung?
Die Gemeinde Steinach plant eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Wärmeversorgung. Ziel ist es, die bisher überwiegend auf Gas und Öl basierende Versorgung schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzen und unabhängiger von fossilen Rohstoffen zu werden. Die Wärmeplanung zeigt, welche Lösungen in den verschiedenen Gebieten der Kommune besonders geeignet sind. So wird die Wärmeversorgung langfristig verlässlich, klimafreundlich und zukunftssicher gestaltet.
Wie ist der aktuelle Stand der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Steinach?
Die Gemeinde Steinach befindet sich derzeit noch am Anfang der kommunalen Wärmeplanung und bearbeitet die Bestandsanalyse. Die Ausarbeitung erfolgt zusammen mit der Energieagentur Regensburg.
Wann wird die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Steinach voraussichtlich vorliegen?
Mit einer Veröffentlichung ist Ende Juni 2026 zu rechnen.
Was beinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?
Bei der kommunalen Wärmeplanung wird die gesamte Wärmeversorgung der Kommune erfasst und ein Plan entwickelt, wie diese zukünftig fossilfrei gestaltet werden kann. Das Ziel der Wärmeplanung ist es, aufzuzeigen, welche Gebiete zukünftig mit einer klimafreundlichen Wärmeversorgung ausgestattet werden können.
Dazu wird die Planung in vier Schritte unterteilt:
- Schritt: Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse wird die aktuelle Wärmeversorgung der Gebäude im kommunalen Gebiet erfasst. Zusätzlich werden der jährliche Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen dieser Wärmeversorgung ermittelt.
- Schritt: Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt werden die Möglichkeiten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung untersucht. Dazu gehören erneuerbare Energien wie Erdwärme aus Geothermieanlagen oder Solarthermie, die Sonnenenergie in Wärme umwandelt. Auch unvermeidbare Abwärme aus Industrie oder anderen Quellen wird in die Analyse einbezogen.
- Schritt: Ziel-Szenario
Auf Basis der Analyse wird ein Szenario entwickelt, das den zukünftigen Wärmebedarf der Kommune beschreibt und aufzeigt, wie dieser mit erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann.
- Schritt: konkrete Strategieentwicklung
Abschließend wird eine konkrete Strategie erarbeitet, um den Wärmebedarf zu senken und eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune zu ermöglichen.
Was steht im Wärmeplanungsgesetz?
Das Wärmeplanungsgesetz enthält unter anderem Vorgaben für die Erstellung eines Wärmeplans.
Ein Wärmeplan muss erstellt werden...
.. bis Juni 2026, bei Gebieten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen.
.. bis zum 30. Juni 2028, bei Gebieten mit weniger als 100.000 Einwohner*innen. (entspricht Kommune)
Quelle: Wärmeplanungsgesetz Teil 2 Abschnitt 1 §4
Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen und wann bekomme ich einen Hausanschluss?
Die Kommunale Wärmeplanung dient zur Identifizierung, ob die jeweiligen Gebiete für ein Wärmenetz geeignet wären. Wird im Ergebnis festgestellt, dass sich ein Gebiet für ein Wärmenetz eignet, können tiefgreifendere Analysen (z.B. Machbarkeitsstudie) folgen. Die konkrete Umsetzung und zeitliche Einordnung können erst dann abgeschätzt werden.
Ob und wann Wärmenetze entstehen, kann zum derzeitigen Stand noch nicht eingeschätzt werden.
Ist die Kommunale Wärmeplanung rechtlich verbindlich?
Nein.
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Laut Wärmeplanungsgesetz besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgung. Selbst wenn für Ihr Gebiet ein Wärmenetz vorgeschlagen wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihr Gebäude künftig daran angeschlossen wird.
Wie betrifft mich die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung informiert darüber, welche Wärmeversorgungsarten in den einzelnen Gebieten voraussichtlich verfügbar sein werden. Am Ende des Prozesses haben Bürgerinnen und Bürger mehr Orientierung hinsichtlich zukünftiger Wärmeversorgungarten. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können so besser abschätzen, welche Investitionen in die Energieversorgung sinnvoll und wirtschaftlich sind – und wann der beste Zeitpunkt dafür ist.
Muss ich als Bürger oder Bürgerin den kommunalen Wärmeplan abwarten, bevor ich eine Entscheidung für mein Gebäude treffe?
Nein.
Aktuell gilt:
Das Erfordernis von 65 Prozent erneuerbarer Energien (§ 71 Abs. 1 GEG) an der bereitgestellten Wärme gilt für neu einzubauende Heizungen im Bestand erst mit Ablauf der sog. Übergangsfristen:
- Ablauf des 30.06.2026 in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern
- Ablauf des 30.06.2028 in Kommunen mit 100.000 Einwohnern oder weniger
Das Erfordernis von 65 Prozent gilt schon früher, wenn die Gemeinde während der Übergangsfrist in Folge eines Wärmeplans die Entscheidung über die Ausweisung eines Neu- oder Ausbaugebietes eines Wärmenetzes bzw. Wasserstoffnetzes trifft. In diesem Fall gilt das 65 Prozent-Erfordernis für Bestandsgebäude bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung (vgl. hierzu insgesamt § 71 Abs. 8 GEG).
Heizungen, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff beschickt und die während dieser Übergangsfrist eingebaut werden, müssen beginnend ab 2029 jedoch mit einem stetig steigenden Anteil an Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden (zunächst 15 Prozent, vgl. § 71 Abs. 9 GEG).
Bis zum tatsächlichen Anschluss an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz gelten anschließend an oben benannte Fristen weitere Übergangsfristen (vgl. § 71j, 71k GEG).
Steht ein Heizungsaustausch an, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, schon jetzt auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Das trägt zum Klimaschutz bei und wird zudem aktuell über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt.
Für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und der Verpflichtungen nach dem GEG empfehlen wir den Heizungsratgeber des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen#heizungswegweiser
Weitere Informationen: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/
Warum gibt es die Kommunale Wärmeplanung?
In der Diskussion um eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch völlig zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Aktuell wird rund 80 Prozent des Wärmebedarfs mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt. Dieser hohe Anteil an fossilen Energieträgern führt nicht nur zu einem großen CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch anfällig für starke Preisschwankungen bei den aus dem Ausland bezogenen fossilen Brennstoffen.
Die Kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln.
Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/
Wer ist verantwortlich für die Kommunale Wärmeplanung?
Zentraler Ansprechpartner bei der Gemeinde Steinach ist Ursula Heller. Unterstützend steht die Energieagentur Regensburg bei Fragen gerne zur Verfügung.
Energieagentur Regensburg e. V. Gemeinde Steinach, Frau Ursula Heller
Rudolf-Vogt-Straße 18 // 93053 Regensburg Am Sportzentrum 1 // 94377 Steinach
Tel. 0941 298 44 91 – 0 Tel. 09428 94 20 3 – 8
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