Hebesatz wird gesenkt – Kanalgebühr erhöht
Bauleitplanung Nahversorgung wird fortgesetzt
Fortgesetzt wurde am Donnerstag, 28. November 2024 im Gemeinderat die Behandlung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungs- mit Grünordnungsplan Sondergebiet Nahversorgung, die eine Woche zuvor wegen der fortgeschrittenen Zeit unterbrochen und auf diese Sitzung vertagt wurde. Die Argumente von zwei Einwendern wurden vom Gemeinderat beraten und Stellung genommen. Seitens eines Einwenders wurde mit einer mangelnden Erforderlichkeit argumentiert. Nach dem Landesentwicklungsprogramm sind in der Gemeinde Steinach Betriebe bis 1200 Quadratmeter zulässig. Die Grundversorgung sei zwar gegeben, jedoch keine qualifizierte Nahversorgung so die Argumente der Gemeinde. Der Argumentation der Unwirtschaftlichkeit und der daraus resultierenden Verschlechterung der Grundversorgung entgegnete die Gemeinde, dass es zwar plausibel sei, dass eine Konkurrenzsituation durch einen weiteren Supermarkt eintritt, dem stehe aber der Bedarf nach einer Angebotserweiterung gegenüber. Im Übrigen sei keine Garantie auf langfristige Weiterführung des bestehenden Betriebs gegeben.
Qualifizierte Arbeitsplätze im bestehenden Supermarkt und in der Bäckerei gehen verloren, so der Einwender. Der Gemeinde Steinach sei bewusst, dass es zum Verlust des Bäckereihandwerks kommen kann. Das Bäckereihandwerk hänge jedoch nicht zwangsläufig davon ab, dass im Umkreis keine Verkaufsstellen anderweitig erzeugter Produkte bestehen. Auch das Thema Umweltschutz, Flächenversiegelung und Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich Tierschutzes griffen die Einwender auf. Sie sahen es als begrüßenswert, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben wurde, forderten jedoch den Untersuchungsraum auszuweiten. Die Gemeinde Steinach argumentierte, dass das Landratsamt Straubing-Bogen bei ihrer naturschutzfachlichen Stellungnahme das Einverständnis erteilt habe. Hinsichtlich der schalltechnischen Untersuchung wurde der Gemeinde vorgehalten, die Untersuchung nur in Auszügen veröffentlicht zu haben. Als Fazit nannte der Einwender, dass die Grundversorgung gegeben sei, eine Agentur der Deutschen Post und Lotto und Totoannahmestelle vorhanden sei und der bestehende Supermarkt die einzige Verkaufsstelle der Bäckerei sei. Somit sei eine Bauleitplanung nicht erforderlich.
Ein weiterer Einwender nannte die geplanten Betriebsleiterwohnungen unrealistisch. Bei der zulässigen Wandhöhe sehe der Einwender bei einem Pultdach Höhen von 14 Metern für möglich. Die Gemeinde Steinach nahm zu allen Punkten Stellung und der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Argumentation der Gemeindeverwaltung zu.
In Münster, Wiedenhof, sollen auf einem Grundstück, auf dem ein neues Mehrfamilienhaus errichtet wurde, zwei Nebengebäude errichtet werden. Ein Nebengebäude ragt zum Teil über die Außenbereichsgrenze. Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte das Einvernehmen.
Hebesätze werden gesenkt
Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung war die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 1. Januar 2025. Hintergrund sind die Reformen im Grundsteuerrecht, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab 2025 in Kraft treten. Durch diese Reform müssen alle Grundstückseigentümer neue Steuerbescheide erhalten, die nach einem neuen Berechnungsmodell erstellt werden. Von politischer Seite wurde stets betont, dass die neuen Sätze aufkommensneutral verwendet werden sollen, das heißt, durch die Änderung sollen die Gemeinden kein deutlich höheres Steueraufkommen erzielen. Das kann aber im Einzelfall auch bedeuten, dass ein Grundstückseigentümer mehr, der andere weniger, leisten muss. Bei der Grundsteuer unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Für landwirtschaftliche Betriebe fällt hingegen die Grundsteuer A an. Dem Gemeinderat wurden die durchschnittlichen Einnahmen aus der Grundsteuer der letzten vier Jahre vorgelegt. Bei der Variante die Hebesätze von 360 auf 240 zu senken, werden Einnahmen erzielt, die dem Durchschnitt der letzten vier Jahre entsprechen. Im Rahmen der Einnahmenbeschaffung seien aber auch Erhöhungen möglich, aber in Steinach nicht notwendig. Der Gemeinderat erließ eine Satzung über die Festsetzungen der Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 240, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Bei der Würdigung des Haushaltes 2021 der Gemeinde wurde durch das Landratsamt bei der Kalkulation der Kanalgebühren eine Überdeckung festgestellt. Da Kanalgebühren kostendeckend zu kalkulieren sind, wurde eine neue Kalkulation der Einleitungsgebühren veranlasst. Der Gemeinderat beschloss die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser bei 2,20 Euro zu belassen und die Grundgebühr zu senken. Dadurch ergab sich für die Mehrheit der Anschlüsse eine Senkung der Grundgebühr von 50 Euro auf 10 Euro pro Jahr, die 2022 in Kraft trat. Da der Kalkulationszeitraum abläuft wurden seitens der Verwaltung mehrere Vorschläge erarbeitet. Die entstandene Unterdeckung der letzten Jahre fließt in die neue Kalkulation ein. Die Gebühren setzen sich aus einer Einleitungsgebühr pro Kubikmeter und einer Grundgebühr zusammen. Der Gemeinderat war sich einig, dass Bürger, die beim Wasserverbrauch sparen, auch weniger zahlen sollen. Man einigte sich, die Einleitungsgebühr von 2,20 Euro auf 2,50 Euro pro Kubikmeter Wasser zu erhöhen und die Grundgebühr bei einem Wasserzähler, der in den meisten Haushalten eingebaut ist, von 10,00 Euro auf 77,00 Euro anzuheben.
Eine Klarstellung beschloss der Gemeinderat bei der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Steinach. Hier wurde festgelegt, dass ein Kind, das die Krippe besucht und das dritte Lebensjahr in der Krippe vollendet, die Gebühren für die Kinderkrippe weiterhin gelten.
Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Errichtung eines Bürgersteigs und von Straßenlaternen zwischen Rotham und Steinach vor. Darin wurde hingewiesen, dass die Kinder von Rotham gerne zu Fuß in die Schule und Kindergarten gehen würden, aber dies durch den Verkehr nicht sicher möglich sei. Auch die Parksituation an der Grundschule wurde kritisiert. Hier parken Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, so dass Kinder die Straße nutzen müssen. Es müsse seitens der Gemeinde nun geklärt werden, ob Anlieger Grund für den Weg abtreten würden. Weiterhin wurde diskutiert ob es ein Bürgersteig sein müsse oder ob ein befestigter Weg für Fußgänger und Radfahrer auch reichen würde. Dieser könnte seitens der Gemeinde Steinach selbst hergestellt werden. Auch die Zuschussmöglichkeiten sind noch zu klären. In den Haushalt 2025 sollen hierfür Mittel eingesetzt werden.
Bürgermeisterin Hammerschick informierte den Rat über ein Schreiben der DHL, dass die Poststelle im Edeka-Markt Röckl zum 31. Dezember 2024 geschlossen wird.