SitzungssaalGemeinderatssitzung vom 19.12.2024

Bauleitplanungen waren Hauptinhalte der Gemeinderatssitzung

 

Der Gemeinderat Steinach befasste sich in seiner letzten Sitzung, die am Donnerstag, den 19. Dezember 2024 stattfand, vorwiegend mit Bauleitplanungen. Insbesondere wurden zwei weitere Einwendungen gegen den Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung durch den Gemeinderat Steinach in der öffentlichen Sitzung behandelt.

Nach Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2024 gab die erste Bürgermeisterin die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. November 2024 bekannt. Der Gemeinderat Steinach genehmigte die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2024. Außerdem wurde der Auftrag für die Sachversicherung der gemeindlichen Liegenschaften in der Sitzung vom 28. November 2024 an die Allfinanz Deutsche Versicherungs- und Vermögensberatung erteilt.

In der Tagesordnung folgte ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kellerberg II. So sollte auf dem Flurstück Flurnummer 449/18, Gemarkung Steinach, im Zuge der Montage einer Aufdach-Photovoltaikanlage auch die Dachdeckung erneuert werden. Anstelle der laut Bebauungsplan vorgeschriebenen Dachdeckung in den Farbtönen Dunkelbraun oder Rot wurde die Herstellung im Farbton Dunkelanthrazit beantragt. Der Gemeinderat Steinach stimmte dem Antrag auf Befreiung zu.

Die Stadt Bogen beteiligte die Gemeinde Steinach an der Bauleitplanung zur Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes durch Deckblatt Nummer 70 sowie an der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik Hörabach. Auf dem Grundstück Flurnummer 1931, Gemarkung Degernbach soll auf einer Fläche von circa einem Hektar eine Freiflächenphotovoltaikanalage errichtet werden. Nach Vorstellung und Erläuterungen der Unterlagen zur Bauleitplanung wurden keine Einwendungen durch den Gemeinderat Steinach erhoben.

Die Gemeinde Steinach beabsichtigt eine Aktualisierung des rechtskräftigen Bebauungs-

mit Grünordnungsplanes GE/GI „Steinach-Süd“ sowie des dazugehörigen

Deckblattes Nr. 2 im nördlichen Geltungsbereich mittels eines weiteren Deckblattverfahrens.

Anlass ist die Neuordnung der Flächen und Erschließung im nördlichen Bereich des

Gewerbegebiets aufgrund von konkreten Investorenanfragen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen der vorliegende,

rechtskräftige Bebauungsplan „GE/GI Steinach-Süd“ und das Deckblatt Nr. 2 mittels

des Deckblattes Nr. 3 geändert werden. Hierzu sind diverse planliche Änderungen vor allem an den bisherigen Abgrenzungen zwischen den Gewerbegebietsgrundstücken und an den Parzellierungen sowie textliche Änderungen an den Festsetzungen erforderlich.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 885, 886, 887,887/1, 894,896 jeweils Gemarkung Steinach.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Größe von circa 59.990 Quadratmetern.

Zum Maß der baulichen Nutzung müsste für die Parzellen 10 und 11 die maximale Wandhöhe mit 15 Metern festgesetzt werden. Als Bezugspunkt wird dabei die Fahrbahnmitte der angrenzenden Erschließungsstraße mit einem Höhenbezugspunkt von 327,90 Metern festgesetzt. Nach Vorstellung des Vorentwurfes und Beratung durch den Gemeinderat Steinach kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass der Tagesordnungspunkt hinsichtlich der Beschlussfassung zur Aufstellung des Deckblattes Nummer 3 zurückgestellt werden sollte.

Vor dem Aufstellungsbeschluss sollte die Festsetzung des Höhenbezugspunktes in Bezug auf das geplante Vorhaben abgestimmt werden. Auch sollte der Eigentümer der Parzelle 11 dem Gemeinderat Steinach das geplante Vorhaben in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.

Abschließend wurden die Stellungnahmen von zwei weiteren Einwendern zum Bebauungsplan Sondergebiet Nahversorgung, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen sind, durch den Gemeinderat Steinach behandelt. So wurden vorwiegend Bedenken hinsichtlich der Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der dadurch bedingten Lärmzunahme erhoben. Auch wurde die Festlegung der Immissionsorte laut dem ersten Lärmschutzgutachten kritisiert. Die Gemeinde Steinach hat ein weiteres Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben, auf Grundlage dessen die vorliegenden Einwendungen berücksichtigt und auch abgewogen werden konnten. Auch wurden Einwendungen hinsichtlich der Zweckbestimmung und der damit verbundenen grammatikalischen Formulierungen erhoben. Hierzu stellte der Gemeinderat Steinach fest, dass es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, bei welchem auch andere denkbare Bebauungsmöglichkeiten in die Abwägung mit einbezogen werden müssen. Demnach genügt es nicht, dass bei konkreten Umgebungsbedingungen überhaupt nur ein Betrieb zugelassen werden kann.

Unter dem Tagesordnungspunkt Informationen und Anfragen gab die erste Bürgermeisterin bekannt, dass der Optionszeitraum zur Umsatzsteuerbefreiung für Kommunen um weitere zwei Jahre verlängert wird. Außerdem informierte die erste Bürgermeisterin, dass das Kulturmobil am Samstag, den 19. Juni 2025 in Steinach gastieren wird. Weiter informierte die erste Bürgermeisterin darüber, dass das Landratsamt Straubing-Bogen eine Stellungnahme zur Nachtragshaushaltssatzung 2024 übersendet hat. Für die Gemeinde Steinach ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 5,78 Prozent der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes, was ein zufriedenstellendes Ergebnis darstellt.